News Kompakt Februar 2020

11.03.2020 Aufrufe

UMWELT Rechtskataster 2020 Für ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS und Energiemanagementsysteme gemäß ISO 50001 ist die Einhaltung des geltenden Rechts eine Grundvoraussetzung für die Zertifizierung. Ein Rechtskataster listet die für die Unternehmen zutreffenden Rechtsvorschriften und Zuständigkeiten auf. Der bvdm stellt jährlich ein aktualisiertes Rechtskataster zur Verfügung. Die Einhaltung aller rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen sollte in jedem Unternehmen normalerweise selbstverständlich sein, dennoch ist dies in der Praxis häufig eine schwere und unterschätzte Aufgabe. Viele Unternehmen merken oftmals bei der Einführung eines Umweltmanagementsystems wie ISO 14001 oder EMAS, wie komplex eine praxisorientierte Umsetzung dieser Kernforderung der Umweltmanagementsysteme ist. Denn es gelten für ein mittelständisches Unternehmen rund 60 Bundesgesetze und etwa 150 Verordnungen, die durch zahlreiche Landesgesetze, Verwaltungsvorschriften sowie technische Regelwerke ergänzt und spezifiziert werden. Rechtssicherheit und Rechtskonformität sind nur machbar, wenn zum einen alle relevanten Gesetze und Verordnungen bekannt sind und zum anderen diese in stets aktualisierter Fassung vorliegen. Ein Rechtskataster (Rechtsregister) ist ein Instrument, um diesem Ziel näherzukommen. Unter einem Rechtskataster ist eine Auflistung aller für den Standort relevanten Vorschriften (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Gesetze, Regeln, Satzungen etc.) zu verstehen. Das Rechtskataster wird kostenfrei auf Anfrage (Inge Oberheide, Tel. 0511-33806-33, E-Mail oberheide@ vdmno.de) zur Verfügung gestellt. Für die Aktualisierung ist die Mithilfe von Anwendern unabdingbar und erwünscht. Bitte teilen Sie uns in jedem Fall mit, wenn einem Zertifizierer Rechtsvorschriften oder Anweisungen fehlen. Wir werden diese Anforderungen dann für das Folgejahr berücksichtigen. Senden Sie Ihre Kommentare bitte an schuermann@vdmno.de. Das Rechtskataster ist unter dem Vorbehalt der Vollständigkeit zu sehen. Es kann auch nicht der Rückschluss getroffen werden, rechtssicher zu handeln, sofern alle gelisteten Gesetze eingehalten werden. Es handelt sich hierbei um ein Verzeichnis umwelt- und energierelevanter Gesetze und Verordnungstexte. Bitte bedenken Sie, dass es weder die Landesvorschriften noch einzelne kommunale Anforderungen beinhaltet. Daher sind nicht alle technischen Regeln abgebildet. Dieses Kataster ist eine Arbeitsgrundlage. Sofern Sie dieses Kataster für Ihre Zertifizierungen nutzen möchten, sollten Sie es an Ihre anlagen- und standortspezifischen Anforderungen anpassen. 10 FEBRUAR/2020

NEWS KOMPAKT! RECHT Verbraucherstreitbeilegung: Anpassung von Webseiten und AGB erforderlich Anfang Januar sind neue Regelungen im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Damit hat sich die Bezeichnung der für Druckereien zuständigen Streitschlichtungsstelle sowie deren E-Mail-Adresse geändert. Zur Vermeidung von Abmahnrisiken sollten die entsprechenden Angaben in den erforderlichen Hinweisen angepasst werden. vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten. Die Bezeichnung der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis zwischen einem Verbraucher und einer Druckerei hat sich geändert und heißt nunmehr: Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Telefon +49 (0)7851 / 795 79 40 Fax +49 (0)7851 / 795 79 41 E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de Webseite: www.verbraucher-schlichter.de. Mit unseren vdmno News vom 31.01.2017 haben wir Sie über das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und das Merkblatt des bvdm mit ausführlicher Darstellung der Informationspflichten (§§ 36, 37 VSBG) und Formulierungsbeispielen informiert. Danach ist in den folgenden Fällen auf die für Druckereien zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, deren Bezeichnung sich nun geändert hat und daher entsprechend angepasst werden sollte. 1. Hinweis auf zuständige Verbraucherschlichtungsstelle gem. § 36 I Nr. 2 VSBG Unternehmer, die eine Webseite unterhalten oder AGB verwenden, haben den Verbraucher auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sie sich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet haben oder wenn sie aufgrund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet sind. Für Druckereien besteht nach wie vor keine gesetzliche Pflicht, an Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen. Eine Verpflichtung kann sich jedoch auch aus einer Selbstverpflichtungserklärung oder beispielsweise aus der Mitgliedschaft im Trägerverein einer Schlichtungsstelle ergeben, dessen Satzung zur Teilnahme am Verfahren verpflichtet. Der Hinweis muss Angaben zur Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren 2. Informationen nach Entstehen einer Streitigkeit gem. § 37 VSBG Neben den Informationspflichten nach § 36 VSBG gibt es Informationspflichten, die erst nach Entstehen einer Streitigkeit bestehen (§ 37 VSBG). Dies ist dann der Fall, wenn eine Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte. Der Unternehmer hat den Verbraucher dann in Textform auf eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (unter Angabe von deren Anschrift und Webseite) hinzuweisen. Der Unternehmer muss zugleich angeben, ob er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei dieser Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet ist. Ist der Unternehmer zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren einer oder mehrerer Verbraucherschlichtungsstellen bereit oder verpflichtet, so hat er diese Stelle oder diese Stellen anzugeben. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass sich die Bezeichnung der für Druckereien zuständigen Streitschlichtungsstelle sowie deren E-Mail-Adresse wie oben angegeben geändert hat, so dass entsprechende Anpassungen vorgenommen werden sollten. Wichtig: Die Informationspflicht besteht auch für Unternehmen, die an Streitbeilegungsverfahren nicht teilnehmen möchten. Der Verbraucher muss also auch informiert werden, wenn Unternehmen eine Teilnahme an Schlichtungsverfahren ablehnen. FEBRUAR/2020 11

UMWELT<br />

Rechtskataster <strong>2020</strong><br />

Für ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001<br />

oder EMAS und Energiemanagementsysteme gemäß<br />

ISO 50001 ist die Einhaltung des geltenden Rechts eine<br />

Grundvoraussetzung für die Zertifizierung. Ein Rechtskataster<br />

listet die für die Unternehmen zutreffenden<br />

Rechtsvorschriften und Zuständigkeiten auf. Der bvdm<br />

stellt jährlich ein aktualisiertes Rechtskataster zur Verfügung.<br />

Die Einhaltung aller rechtlichen Verpflichtungen und<br />

anderer Anforderungen sollte in jedem Unternehmen<br />

normalerweise selbstverständlich sein, dennoch ist dies<br />

in der Praxis häufig eine schwere und unterschätzte<br />

Aufgabe. Viele Unternehmen merken oftmals bei der<br />

Einführung eines Umweltmanagementsystems wie ISO<br />

14001 oder EMAS, wie komplex eine praxisorientierte<br />

Umsetzung dieser Kernforderung der Umweltmanagementsysteme<br />

ist. Denn es gelten für ein mittelständisches<br />

Unternehmen rund 60 Bundesgesetze und etwa<br />

150 Verordnungen, die durch zahlreiche Landesgesetze,<br />

Verwaltungsvorschriften sowie technische Regelwerke<br />

ergänzt und spezifiziert werden.<br />

Rechtssicherheit und Rechtskonformität sind nur machbar,<br />

wenn zum einen alle relevanten Gesetze und Verordnungen<br />

bekannt sind und zum anderen diese in stets<br />

aktualisierter Fassung vorliegen.<br />

Ein Rechtskataster (Rechtsregister) ist ein Instrument, um<br />

diesem Ziel näherzukommen. Unter einem Rechtskataster<br />

ist eine Auflistung aller für den Standort relevanten Vorschriften<br />

(Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen,<br />

Gesetze, Regeln, Satzungen etc.) zu verstehen.<br />

Das Rechtskataster wird kostenfrei auf Anfrage (Inge<br />

Oberheide, Tel. 0511-33806-33, E-Mail oberheide@<br />

vdmno.de) zur Verfügung gestellt. Für die Aktualisierung<br />

ist die Mithilfe von Anwendern unabdingbar und<br />

erwünscht. Bitte teilen Sie uns in jedem Fall mit, wenn<br />

einem Zertifizierer Rechtsvorschriften oder Anweisungen<br />

fehlen. Wir werden diese Anforderungen dann für das<br />

Folgejahr berücksichtigen. Senden Sie Ihre Kommentare<br />

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Das Rechtskataster ist unter dem Vorbehalt der Vollständigkeit<br />

zu sehen. Es kann auch nicht der Rückschluss<br />

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gelisteten Gesetze eingehalten werden. Es handelt sich<br />

hierbei um ein Verzeichnis umwelt- und energierelevanter<br />

Gesetze und Verordnungstexte. Bitte bedenken<br />

Sie, dass es weder die Landesvorschriften noch einzelne<br />

kommunale Anforderungen beinhaltet. Daher sind nicht<br />

alle technischen Regeln abgebildet. Dieses Kataster ist<br />

eine Arbeitsgrundlage. Sofern Sie dieses Kataster für Ihre<br />

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10 FEBRUAR/<strong>2020</strong>

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