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SOZIALPOLITIK Reform des Tarifwerks: Vorstellungen von ver.di Im Rahmen der Verhandlungen über eine Reform des Tarifwerks für die Druckindustrie hat ver.di gegenüber dem bvdm nunmehr ihre Vorstellungen zur Steigerung der Tarifbindung und Entlastung von bestimmten Arbeitnehmern mitgeteilt. Ferner fordert ver.di Arbeitgeberzuschüsse zur Altersvorsorge. Im ersten Verhandlungstermin nach dem Neustart der Gespräche Anfang September hatten zunächst die Arbeitgebervertreter ihre Forderungen zur Reform des Tarifwerks noch einmal dargelegt (vgl. unsere News Kompakt! September 2019). Als Reaktion darauf hat ver.di nach entsprechenden Gremienbeschlüssen nunmehr eigene Vorschläge vorgelegt. In einem Schreiben vom 30. September wiederholt die Gewerkschaft zunächst ihre bereits bekannte Forderung, „ausgewählte Tarifregelungen“ für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, um „Preis- und Lohndumping“ entgegenzuwirken und die Tarifbindung zu stärken. Auf welche Tarifregelungen sich diese Allgemeinverbindlichkeit beziehen soll, präzisiert ver.di aber nicht. Ferner plädiert ver.di angesichts des hohen Altersdurchschnitts in vielen Betrieben für einen neuen Flächentarifvertrag zur Altersteilzeit sowie Ansprüche auf individuelle Arbeitszeitverkürzung und Ausstieg aus der Schichtarbeit (wohl für Ältere) mit jeweils 50 % Lohnausgleich. Zur Überarbeitung des Lohnrahmentarifvertrages sowie der Anhänge zum MTV nennt ver.di Entwürfe aus den Verhandlungen 2015 und 2005 erneut als Verhandlungsgrundlage. Tarifvertrag zur Altersvorsorge Bezüglich des durch die Gewerkschaft zu Ende 2019 gekündigten Tarifvertrages zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge hat den bvdm am 8. Oktober ebenfalls ein Forderungsschreiben der Gewerkschaft erreicht. Darin fordert ver.di einen pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von 100 € monatlich pro Beschäftigten. Ferner soll der Arbeitgeber Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge fördern, indem er die von den Arbeitnehmern umgewandelten Beträge um 15 % aufstockt. Der bisherige Tarifvertrag zur Altersvorsorge sah eine Förderung durch den Arbeitgeber nicht vor. Erste Bewertung der Forderungen durch den bvdm Insgesamt sind die Forderungen der Gewerkschaft relativ vage gehalten, daher erwartet der bvdm, dass ver.di diese zunächst präzisiert. Ferner hat ver.di bisher nicht erklärt, inwiefern sie bereit ist, die von den Arbeitgebern geforderten Flexibilisierungen und Modernisierungen des Tarifwerks mitzutragen. Auch hierzu erwartet der bvdm konkrete Signale, damit die Gespräche ergebnisorientiert fortgesetzt werden können. Grundsätzlich sind die Arbeitgeber bereit, im Rahmen der Flexibilisierung des gesamten Tarifwerks auch Regelungen zur Entlastung von älteren und besonders belasteten Arbeitnehmern zu schaffen; dies darf aber nicht zu einer Kostensteigerung in den Betrieben führen. Ein möglicher Abbau von Arbeitszeitkontingenten muss auf betrieblicher Ebene aufgefangen und kompensiert werden können. Zudem ist es denkbar, künftig mehr finanzielle Mittel für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge bereit zu stellen, wenn die Betriebe im Gegenzug an anderer Stelle umso deutlicher entlastet werden. 2 NOVEMBER/2019

NEWS KOMPAKT! Tarifliche Jahresleistung 2019 – Hinweise für Arbeitgeber Die Jahresleistung ist bis zum Ende des Jahres fällig. Fragen rund um die tarifliche Sonderzahlung beantwortet der Leitfaden des bvdm. Nach den Tarifverträgen der Druckindustrie haben Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende Anspruch auf Zahlung einer „tariflichen Jahresleistung“ zum Ende des Jahres. Berechnungsgrundlage ist der zum Fälligkeitszeitpunkt (31.12.) gültige Tariflohn. Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die tarifliche Jahresleistung finden Arbeitgeber im Leitfaden des Bundesverbandes Druck und Medien, den Mitglieder zusammen mit den für 2019 maßgeblichen Tabellen zur tariflichen Jahresleistung (95 % und 50 %) bei Inge Oberheide (E-Mail oberheide@vdmno.de, Telefon 0511 33806-33) anfordern können. IHRE ANSPRECHPARTNER HARALD BAREITHER Geschäftsführer 0511 338 06-24 bareither@vdmno.de VOLKER SIELAFF Arbeits- und Sozialrecht 0511 33 80 632 sielaff@vdmno.de MARTIN MAISCHAK Arbeits- und Sozialrecht 0511 33 80 642 maischak@vdmno.de NOVEMBER/2019 3

SOZIALPOLITIK<br />

Reform des Tarifwerks:<br />

Vorstellungen von ver.di<br />

Im Rahmen der Verhandlungen über eine Reform des Tarifwerks für die Druckindustrie hat ver.di gegenüber dem bvdm<br />

nunmehr ihre Vorstellungen zur Steigerung der Tarifbindung und Entlastung von bestimmten Arbeitnehmern mitgeteilt.<br />

Ferner fordert ver.di Arbeitgeberzuschüsse zur Altersvorsorge.<br />

Im ersten Verhandlungstermin nach dem Neustart der<br />

Gespräche Anfang September hatten zunächst die Arbeitgebervertreter<br />

ihre Forderungen zur Reform des Tarifwerks<br />

noch einmal dargelegt (vgl. unsere <strong>News</strong> <strong>Kompakt</strong>!<br />

September <strong>2019</strong>).<br />

Als Reaktion darauf hat ver.di nach entsprechenden Gremienbeschlüssen<br />

nunmehr eigene Vorschläge vorgelegt.<br />

In einem Schreiben vom 30. September wiederholt die<br />

Gewerkschaft zunächst ihre bereits bekannte Forderung,<br />

„ausgewählte Tarifregelungen“ für allgemeinverbindlich<br />

erklären zu lassen, um „Preis- und Lohndumping“ entgegenzuwirken<br />

und die Tarifbindung zu stärken. Auf welche<br />

Tarifregelungen sich diese Allgemeinverbindlichkeit<br />

beziehen soll, präzisiert ver.di aber nicht.<br />

Ferner plädiert ver.di angesichts des hohen Altersdurchschnitts<br />

in vielen Betrieben für einen neuen Flächentarifvertrag<br />

zur Altersteilzeit sowie Ansprüche auf individuelle<br />

Arbeitszeitverkürzung und Ausstieg aus der Schichtarbeit<br />

(wohl für Ältere) mit jeweils 50 % Lohnausgleich.<br />

Zur Überarbeitung des Lohnrahmentarifvertrages sowie<br />

der Anhänge zum MTV nennt ver.di Entwürfe aus den<br />

Verhandlungen 2015 und 2005 erneut als Verhandlungsgrundlage.<br />

Tarifvertrag zur Altersvorsorge<br />

Bezüglich des durch die Gewerkschaft zu Ende <strong>2019</strong> gekündigten<br />

Tarifvertrages zur Förderung der betrieblichen<br />

Altersvorsorge hat den bvdm am 8. <strong>Oktober</strong> ebenfalls ein<br />

Forderungsschreiben der Gewerkschaft erreicht. Darin<br />

fordert ver.di einen pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur<br />

betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von 100 € monatlich<br />

pro Beschäftigten. Ferner soll der Arbeitgeber Entgeltumwandlung<br />

im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge<br />

fördern, indem er die von den Arbeitnehmern<br />

umgewandelten Beträge um 15 % aufstockt. Der bisherige<br />

Tarifvertrag zur Altersvorsorge sah eine Förderung durch<br />

den Arbeitgeber nicht vor.<br />

Erste Bewertung der Forderungen durch den bvdm<br />

Insgesamt sind die Forderungen der Gewerkschaft relativ<br />

vage gehalten, daher erwartet der bvdm, dass ver.di<br />

diese zunächst präzisiert. Ferner hat ver.di bisher nicht<br />

erklärt, inwiefern sie bereit ist, die von den Arbeitgebern<br />

geforderten Flexibilisierungen und Modernisierungen des<br />

Tarifwerks mitzutragen. Auch hierzu erwartet der bvdm<br />

konkrete Signale, damit die Gespräche ergebnisorientiert<br />

fortgesetzt werden können.<br />

Grundsätzlich sind die Arbeitgeber bereit, im Rahmen der<br />

Flexibilisierung des gesamten Tarifwerks auch Regelungen<br />

zur Entlastung von älteren und besonders belasteten<br />

Arbeitnehmern zu schaffen; dies darf aber nicht zu einer<br />

Kostensteigerung in den Betrieben führen. Ein möglicher<br />

Abbau von Arbeitszeitkontingenten muss auf betrieblicher<br />

Ebene aufgefangen und kompensiert werden können.<br />

Zudem ist es denkbar, künftig mehr finanzielle Mittel<br />

für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge bereit<br />

zu stellen, wenn die Betriebe im Gegenzug an anderer<br />

Stelle umso deutlicher entlastet werden.<br />

2 NOVEMBER/<strong>2019</strong>

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