11.03.2020 Aufrufe

News_Kompakt_Oktober-November_2019-Print

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

NEWS KOMPAKT!<br />

Konzept zur Bußgeldzumessung bei<br />

Verstößen von Unternehmen gegen<br />

die Datenschutz-Grundverordnung<br />

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

des Bundes und der Länder (DSK) hat im <strong>Oktober</strong><br />

<strong>2019</strong> ein Konzept zur Bußgeldzumessung in Verfahren<br />

gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung<br />

(DSGVO) vorgelegt.<br />

Damit soll ein einheitliches Konzept zu den Grundsätzen<br />

bei der Festsetzung von Geldbußen geschaffen werden.<br />

Das Konzept ist für Gerichte nicht bindend und verliert<br />

seine Gültigkeit, sobald der Europäische Datenschutzausschuss<br />

(EDSA) abschließende Leitlinien zur Methodik der<br />

Festsetzung von Geldbußen erlassen hat.<br />

Das Bußgeldkonzept knüpft an den Umsatz eines Unternehmens<br />

an. Die Festsetzung erfolgt in fünf Schritten:<br />

1. Zunächst wird das betroffene Unternehmen einer Größenklasse<br />

zugeordnet. Die Größenklassen richten sich<br />

nach dem gesamten weltweit erzielten Vorjahresumsatz<br />

und sind unterteilt in Kleinstunternehmen, kleine<br />

und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen.<br />

Sie werden zur konkreteren Einordnung der Unternehmen<br />

nochmals in Untergruppen unterteilt.<br />

2. Danach wird der mittlere Jahresumsatz der Untergruppe,<br />

in die das Unternehmen eingeordnet wurde,<br />

bestimmt.<br />

3. Sodann wird ein wirtschaftlicher Grundwert ermittelt.<br />

Für die Festsetzung des wirtschaftlichen Grundwertes<br />

wird der mittlere Jahresumsatz der entsprechenden<br />

Untergruppe durch 360 (Tage) geteilt und so ein<br />

durchschnittlicher Tagessatz errechnet.<br />

4. Dieser Grundwert wird mittels eines von der Schwere<br />

der Tatumstände abhängigen Faktors multipliziert.<br />

Dazu erfolgt eine Einordnung des Schweregrads der<br />

Tat in leicht, mittel, schwer oder sehr schwer. Darüber<br />

hinaus wird zwischen formellen und materiellen Verstößen<br />

unterschieden und für materielle Verstöße ein<br />

höherer Faktor zugrunde gelegt.<br />

Beispiel: Eine Druckerei mit einem Vorjahresumsatz von<br />

bis zu 700.000 € hat einen mittelschweren, materiellen<br />

Datenschutzverstoß (z. B. im Hinblick auf die Betroffenenrechte)<br />

begangen: Die Druckerei würde der Größenklasse<br />

A und der Untergruppe A.I zugeordnet. Der mittlere<br />

Jahresumsatz der Untergruppe A.I liegt bei 350.000 €,<br />

der durchschnittliche Tagessatz und damit der wirtschaftliche<br />

Grundwert der Untergruppe bei 972 €. Der Faktor<br />

für mittelschwere, materielle Datenschutzverstöße ist<br />

4-8. Der jeweilige Faktor wird unter Berücksichtigung der<br />

Umstände des Einzelfalls ermittelt und der genaue Bußgeldbetrag<br />

anhand aller für und gegen den Betroffenen<br />

sprechenden Umstände angepasst.<br />

Bei einem Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von<br />

über 20 Mio. € bis 25 Mio. € liegt bereits der durchschnittliche<br />

Tagessatz und damit der wirtschaftliche Grundwert<br />

der Untergruppe bei 62.500 €. Damit würde bei einem<br />

Faktor von 4-8 für einen mittelschweren, materiellen<br />

Datenschutzverstoß schon ein deutlich höheres Bußgeld<br />

verhängt.<br />

Bewertung des bvdm<br />

Grundsätzlich ist ein Bußgeldkonzept zur Orientierung<br />

und Sicherstellung der einheitlichen Vorgehensweise in<br />

allen Bundesländern aus Sicht des bvdm zu begrüßen.<br />

Allerdings lässt das Konzept offen, wann ein leichter, mittlerer,<br />

schwerer oder sehr schwerer Verstoß vorliegt. Zur<br />

Rechtssicherheit trägt auch nicht bei, wenn es pauschal<br />

heißt, dass der ermittelte Betrag anhand täterbezogener<br />

und sonstiger noch nicht berücksichtigter Umstände angepasst<br />

wird. Da sich das Konzept in erster Linie am Umsatz<br />

der Unternehmen orientiert, kann das Bußgeld bei<br />

Unternehmen mit hohen Umsätzen im Ergebnis zudem<br />

schon bei leichten Verstößen zu sehr hohen Bußgeldern<br />

führen.<br />

Das Konzept zur Bußgeldzumessung finden registrierte<br />

Mitglieder unter bit.ly/33pptYc.<br />

5. Anschließend wird der ermittelte Wert anhand täterbezogener<br />

und sonstiger noch nicht berücksichtigter<br />

Umstände angepasst.<br />

NOVEMBER/<strong>2019</strong> 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!