News_Kompakt_Oktober-November_2019-Print
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NEWS KOMPAKT!<br />
Konzept zur Bußgeldzumessung bei<br />
Verstößen von Unternehmen gegen<br />
die Datenschutz-Grundverordnung<br />
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden<br />
des Bundes und der Länder (DSK) hat im <strong>Oktober</strong><br />
<strong>2019</strong> ein Konzept zur Bußgeldzumessung in Verfahren<br />
gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung<br />
(DSGVO) vorgelegt.<br />
Damit soll ein einheitliches Konzept zu den Grundsätzen<br />
bei der Festsetzung von Geldbußen geschaffen werden.<br />
Das Konzept ist für Gerichte nicht bindend und verliert<br />
seine Gültigkeit, sobald der Europäische Datenschutzausschuss<br />
(EDSA) abschließende Leitlinien zur Methodik der<br />
Festsetzung von Geldbußen erlassen hat.<br />
Das Bußgeldkonzept knüpft an den Umsatz eines Unternehmens<br />
an. Die Festsetzung erfolgt in fünf Schritten:<br />
1. Zunächst wird das betroffene Unternehmen einer Größenklasse<br />
zugeordnet. Die Größenklassen richten sich<br />
nach dem gesamten weltweit erzielten Vorjahresumsatz<br />
und sind unterteilt in Kleinstunternehmen, kleine<br />
und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen.<br />
Sie werden zur konkreteren Einordnung der Unternehmen<br />
nochmals in Untergruppen unterteilt.<br />
2. Danach wird der mittlere Jahresumsatz der Untergruppe,<br />
in die das Unternehmen eingeordnet wurde,<br />
bestimmt.<br />
3. Sodann wird ein wirtschaftlicher Grundwert ermittelt.<br />
Für die Festsetzung des wirtschaftlichen Grundwertes<br />
wird der mittlere Jahresumsatz der entsprechenden<br />
Untergruppe durch 360 (Tage) geteilt und so ein<br />
durchschnittlicher Tagessatz errechnet.<br />
4. Dieser Grundwert wird mittels eines von der Schwere<br />
der Tatumstände abhängigen Faktors multipliziert.<br />
Dazu erfolgt eine Einordnung des Schweregrads der<br />
Tat in leicht, mittel, schwer oder sehr schwer. Darüber<br />
hinaus wird zwischen formellen und materiellen Verstößen<br />
unterschieden und für materielle Verstöße ein<br />
höherer Faktor zugrunde gelegt.<br />
Beispiel: Eine Druckerei mit einem Vorjahresumsatz von<br />
bis zu 700.000 € hat einen mittelschweren, materiellen<br />
Datenschutzverstoß (z. B. im Hinblick auf die Betroffenenrechte)<br />
begangen: Die Druckerei würde der Größenklasse<br />
A und der Untergruppe A.I zugeordnet. Der mittlere<br />
Jahresumsatz der Untergruppe A.I liegt bei 350.000 €,<br />
der durchschnittliche Tagessatz und damit der wirtschaftliche<br />
Grundwert der Untergruppe bei 972 €. Der Faktor<br />
für mittelschwere, materielle Datenschutzverstöße ist<br />
4-8. Der jeweilige Faktor wird unter Berücksichtigung der<br />
Umstände des Einzelfalls ermittelt und der genaue Bußgeldbetrag<br />
anhand aller für und gegen den Betroffenen<br />
sprechenden Umstände angepasst.<br />
Bei einem Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von<br />
über 20 Mio. € bis 25 Mio. € liegt bereits der durchschnittliche<br />
Tagessatz und damit der wirtschaftliche Grundwert<br />
der Untergruppe bei 62.500 €. Damit würde bei einem<br />
Faktor von 4-8 für einen mittelschweren, materiellen<br />
Datenschutzverstoß schon ein deutlich höheres Bußgeld<br />
verhängt.<br />
Bewertung des bvdm<br />
Grundsätzlich ist ein Bußgeldkonzept zur Orientierung<br />
und Sicherstellung der einheitlichen Vorgehensweise in<br />
allen Bundesländern aus Sicht des bvdm zu begrüßen.<br />
Allerdings lässt das Konzept offen, wann ein leichter, mittlerer,<br />
schwerer oder sehr schwerer Verstoß vorliegt. Zur<br />
Rechtssicherheit trägt auch nicht bei, wenn es pauschal<br />
heißt, dass der ermittelte Betrag anhand täterbezogener<br />
und sonstiger noch nicht berücksichtigter Umstände angepasst<br />
wird. Da sich das Konzept in erster Linie am Umsatz<br />
der Unternehmen orientiert, kann das Bußgeld bei<br />
Unternehmen mit hohen Umsätzen im Ergebnis zudem<br />
schon bei leichten Verstößen zu sehr hohen Bußgeldern<br />
führen.<br />
Das Konzept zur Bußgeldzumessung finden registrierte<br />
Mitglieder unter bit.ly/33pptYc.<br />
5. Anschließend wird der ermittelte Wert anhand täterbezogener<br />
und sonstiger noch nicht berücksichtigter<br />
Umstände angepasst.<br />
NOVEMBER/<strong>2019</strong> 11