News_Kompakt_Oktober-November_2019-Print
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RECHT<br />
Die Initiative „Letzte Werbung”:<br />
Aktuelle Entwicklungen<br />
Mit unseren vdmno <strong>News</strong> Nr. 2/<strong>2019</strong> haben wir über die<br />
Initiative „Letzte Werbung“ berichtet, die ihre Aktionen<br />
zwischenzeitlich erweitert hat. Nachfolgend möchten wir<br />
Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren.<br />
1. Beispiel Amsterdam: Forderung nach einem „Opt-In“-<br />
System für Briefkastenwerbung<br />
Die Initiative „Letzte Werbung“ hat angekündigt, politisch<br />
die Einführung eines „Opt-In“-Systems in Bezug auf Briefkastenwerbung<br />
zu fordern. Das bedeutet, dass unadressierte<br />
Werbedrucksachen nur dann eingeworfen werden<br />
dürfen, wenn am Briefkasten ein „Ja“-Aufkleber angebracht<br />
ist. Ein solches System gibt es bereits in Amsterdam.<br />
Der niederländische Verband der grafischen Industrie<br />
(KVGO) sowie zwei weitere Verbände hatten gegen<br />
die neuen Regelungen der Stadt Amsterdam geklagt,<br />
sind jedoch in 1. Instanz unterlegen und haben Berufung<br />
eingelegt.<br />
Das Berufungsgericht hat das Urteil am 24.09.<strong>2019</strong> bestätigt<br />
und das „Opt-In“-System damit für rechtmäßig erklärt.<br />
Das Gericht führt insbesondere aus, dass das „Opt-In“-<br />
System nicht unverhältnismäßig sei. Ziel der Maßnahme<br />
sei die Abfallvermeidung. Zwar habe die Einführung des<br />
Systems für bestimmte Unternehmen finanziell negative<br />
Folgen. Die Berufungskläger hätten jedoch nicht ausreichend<br />
dargelegt, dass ein milderes Mittel ein ähnliches<br />
Ergebnis erzielen würde. Die Studien, die die Gemeinde<br />
der Einführung des „Opt-In“-Systems zugrunde gelegt<br />
habe, rechtfertigten vielmehr die Erwartung, dass ein<br />
positiver Effekt mit der Maßnahme erzielt werde, indem<br />
sie die Menge der Druckerzeugnisse reduziere, die in<br />
Amsterdam (ungelesen) weggeworfen werde. Die Einführung<br />
des „Opt-In“-Systems verletze auch keine bestehenden<br />
Eigentumsrechte.<br />
Die langjährige tatsächliche Nutzung der Zustellmöglichkeit<br />
basiere nicht auf einem Recht oder einer Lizenz, die<br />
die Gemeinde den Berufungsklägern eingeräumt habe<br />
und begründe keine berechtigte Erwartung in deren Fortbestehen.<br />
„Letzte Werbung“ hat angekündigt, dass sie politisch<br />
darauf hinarbeiten werde, dass auch in Deutschland ein<br />
„Opt-In“-System eingeführt werde. Dies hätte voraussichtlich<br />
spürbar negative Auswirkungen für Druckereien. Der<br />
bvdm hat daher den Europäischen Dachverband Intergraf<br />
bei der Entwicklung eines Argumentationspapiers<br />
unterstützt, um für etwaige Überlegungen aus deutschen<br />
Regierungskreisen gewappnet zu sein.<br />
2. Kampagne gegen Einkauf Aktuell<br />
Darüber hinaus hat „Letzte Werbung“ eine Webseite www.<br />
plastikpost.de freigeschaltet. Diese Webseite richtet sich<br />
gegen Einkauf Aktuell, eine in Folie eingeschweißte Postwurfsendung.<br />
Der Nutzer, der Einkauf Aktuell nicht mehr<br />
erhalten möchte, hat die Möglichkeit, ein Formular zum<br />
Widerspruch mit seinen Daten auszufüllen. „Letzte Werbung“<br />
leitet den Widerspruch dann an die Deutsche Post<br />
weiter. Bisher haben 71.941 Haushalte dem Erhalt von Einkauf<br />
Aktuell hierüber widersprochen. Die Deutsche Post<br />
weist die Widersprüche derzeit mit Berufung auf § 174<br />
BGB (fehlende Vollmachtsurkunde) zurück. Die Initiative<br />
„Letzte Werbung“ hat angekündigt, hiergegen gerichtlich<br />
vorzugehen.<br />
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem<br />
Laufenden halten.<br />
Infolge des Urteils besteht nunmehr eine sehr hohe<br />
Wahrscheinlichkeit, dass das „Opt-In“-System auch in<br />
anderen Städten in den Niederlanden eingeführt wird.<br />
Auch in Belgien und Frankreich wird die Einführung eines<br />
„Opt-In“-Systems diskutiert. In Frankreich wurde ein entsprechender<br />
Aufkleber bereits in Straßburg getestet.<br />
10 NOVEMBER/<strong>2019</strong>