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News_Kompakt_Oktober-November_2019-Print

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RECHT<br />

Die Initiative „Letzte Werbung”:<br />

Aktuelle Entwicklungen<br />

Mit unseren vdmno <strong>News</strong> Nr. 2/<strong>2019</strong> haben wir über die<br />

Initiative „Letzte Werbung“ berichtet, die ihre Aktionen<br />

zwischenzeitlich erweitert hat. Nachfolgend möchten wir<br />

Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren.<br />

1. Beispiel Amsterdam: Forderung nach einem „Opt-In“-<br />

System für Briefkastenwerbung<br />

Die Initiative „Letzte Werbung“ hat angekündigt, politisch<br />

die Einführung eines „Opt-In“-Systems in Bezug auf Briefkastenwerbung<br />

zu fordern. Das bedeutet, dass unadressierte<br />

Werbedrucksachen nur dann eingeworfen werden<br />

dürfen, wenn am Briefkasten ein „Ja“-Aufkleber angebracht<br />

ist. Ein solches System gibt es bereits in Amsterdam.<br />

Der niederländische Verband der grafischen Industrie<br />

(KVGO) sowie zwei weitere Verbände hatten gegen<br />

die neuen Regelungen der Stadt Amsterdam geklagt,<br />

sind jedoch in 1. Instanz unterlegen und haben Berufung<br />

eingelegt.<br />

Das Berufungsgericht hat das Urteil am 24.09.<strong>2019</strong> bestätigt<br />

und das „Opt-In“-System damit für rechtmäßig erklärt.<br />

Das Gericht führt insbesondere aus, dass das „Opt-In“-<br />

System nicht unverhältnismäßig sei. Ziel der Maßnahme<br />

sei die Abfallvermeidung. Zwar habe die Einführung des<br />

Systems für bestimmte Unternehmen finanziell negative<br />

Folgen. Die Berufungskläger hätten jedoch nicht ausreichend<br />

dargelegt, dass ein milderes Mittel ein ähnliches<br />

Ergebnis erzielen würde. Die Studien, die die Gemeinde<br />

der Einführung des „Opt-In“-Systems zugrunde gelegt<br />

habe, rechtfertigten vielmehr die Erwartung, dass ein<br />

positiver Effekt mit der Maßnahme erzielt werde, indem<br />

sie die Menge der Druckerzeugnisse reduziere, die in<br />

Amsterdam (ungelesen) weggeworfen werde. Die Einführung<br />

des „Opt-In“-Systems verletze auch keine bestehenden<br />

Eigentumsrechte.<br />

Die langjährige tatsächliche Nutzung der Zustellmöglichkeit<br />

basiere nicht auf einem Recht oder einer Lizenz, die<br />

die Gemeinde den Berufungsklägern eingeräumt habe<br />

und begründe keine berechtigte Erwartung in deren Fortbestehen.<br />

„Letzte Werbung“ hat angekündigt, dass sie politisch<br />

darauf hinarbeiten werde, dass auch in Deutschland ein<br />

„Opt-In“-System eingeführt werde. Dies hätte voraussichtlich<br />

spürbar negative Auswirkungen für Druckereien. Der<br />

bvdm hat daher den Europäischen Dachverband Intergraf<br />

bei der Entwicklung eines Argumentationspapiers<br />

unterstützt, um für etwaige Überlegungen aus deutschen<br />

Regierungskreisen gewappnet zu sein.<br />

2. Kampagne gegen Einkauf Aktuell<br />

Darüber hinaus hat „Letzte Werbung“ eine Webseite www.<br />

plastikpost.de freigeschaltet. Diese Webseite richtet sich<br />

gegen Einkauf Aktuell, eine in Folie eingeschweißte Postwurfsendung.<br />

Der Nutzer, der Einkauf Aktuell nicht mehr<br />

erhalten möchte, hat die Möglichkeit, ein Formular zum<br />

Widerspruch mit seinen Daten auszufüllen. „Letzte Werbung“<br />

leitet den Widerspruch dann an die Deutsche Post<br />

weiter. Bisher haben 71.941 Haushalte dem Erhalt von Einkauf<br />

Aktuell hierüber widersprochen. Die Deutsche Post<br />

weist die Widersprüche derzeit mit Berufung auf § 174<br />

BGB (fehlende Vollmachtsurkunde) zurück. Die Initiative<br />

„Letzte Werbung“ hat angekündigt, hiergegen gerichtlich<br />

vorzugehen.<br />

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem<br />

Laufenden halten.<br />

Infolge des Urteils besteht nunmehr eine sehr hohe<br />

Wahrscheinlichkeit, dass das „Opt-In“-System auch in<br />

anderen Städten in den Niederlanden eingeführt wird.<br />

Auch in Belgien und Frankreich wird die Einführung eines<br />

„Opt-In“-Systems diskutiert. In Frankreich wurde ein entsprechender<br />

Aufkleber bereits in Straßburg getestet.<br />

10 NOVEMBER/<strong>2019</strong>

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