11.03.2020 Aufrufe

News_Kompakt_Oktober-November_2019-Print

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

NEWS KOMPAKT!<br />

Neuer Termin<br />

in Hannover<br />

Weihnachten im vdmno –<br />

Hannover am 6.12.<strong>2019</strong><br />

Berlin am 6.12.<strong>2019</strong><br />

In Hannover treffen wir uns am 6.12.<strong>2019</strong> um 16.00 Uhr<br />

im Weihnachtsdorf am Lindener Turm.<br />

In Berlin treffen wir uns am 6.12.<strong>2019</strong> um 17.00 Uhr auf<br />

dem Alt-Rixdorfer Weihnachtsmarkt.<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Anmeldungen per Mail an<br />

Seminaranmeldungen@vdmno.de<br />

oder rufen Sie uns unter<br />

Tel. 0511 33 80 60 an.<br />

Den ersten Glühwein spendiert der vdmno!<br />

NOVEMBER/<strong>2019</strong> 1


SOZIALPOLITIK<br />

Reform des Tarifwerks:<br />

Vorstellungen von ver.di<br />

Im Rahmen der Verhandlungen über eine Reform des Tarifwerks für die Druckindustrie hat ver.di gegenüber dem bvdm<br />

nunmehr ihre Vorstellungen zur Steigerung der Tarifbindung und Entlastung von bestimmten Arbeitnehmern mitgeteilt.<br />

Ferner fordert ver.di Arbeitgeberzuschüsse zur Altersvorsorge.<br />

Im ersten Verhandlungstermin nach dem Neustart der<br />

Gespräche Anfang September hatten zunächst die Arbeitgebervertreter<br />

ihre Forderungen zur Reform des Tarifwerks<br />

noch einmal dargelegt (vgl. unsere <strong>News</strong> <strong>Kompakt</strong>!<br />

September <strong>2019</strong>).<br />

Als Reaktion darauf hat ver.di nach entsprechenden Gremienbeschlüssen<br />

nunmehr eigene Vorschläge vorgelegt.<br />

In einem Schreiben vom 30. September wiederholt die<br />

Gewerkschaft zunächst ihre bereits bekannte Forderung,<br />

„ausgewählte Tarifregelungen“ für allgemeinverbindlich<br />

erklären zu lassen, um „Preis- und Lohndumping“ entgegenzuwirken<br />

und die Tarifbindung zu stärken. Auf welche<br />

Tarifregelungen sich diese Allgemeinverbindlichkeit<br />

beziehen soll, präzisiert ver.di aber nicht.<br />

Ferner plädiert ver.di angesichts des hohen Altersdurchschnitts<br />

in vielen Betrieben für einen neuen Flächentarifvertrag<br />

zur Altersteilzeit sowie Ansprüche auf individuelle<br />

Arbeitszeitverkürzung und Ausstieg aus der Schichtarbeit<br />

(wohl für Ältere) mit jeweils 50 % Lohnausgleich.<br />

Zur Überarbeitung des Lohnrahmentarifvertrages sowie<br />

der Anhänge zum MTV nennt ver.di Entwürfe aus den<br />

Verhandlungen 2015 und 2005 erneut als Verhandlungsgrundlage.<br />

Tarifvertrag zur Altersvorsorge<br />

Bezüglich des durch die Gewerkschaft zu Ende <strong>2019</strong> gekündigten<br />

Tarifvertrages zur Förderung der betrieblichen<br />

Altersvorsorge hat den bvdm am 8. <strong>Oktober</strong> ebenfalls ein<br />

Forderungsschreiben der Gewerkschaft erreicht. Darin<br />

fordert ver.di einen pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur<br />

betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von 100 € monatlich<br />

pro Beschäftigten. Ferner soll der Arbeitgeber Entgeltumwandlung<br />

im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge<br />

fördern, indem er die von den Arbeitnehmern<br />

umgewandelten Beträge um 15 % aufstockt. Der bisherige<br />

Tarifvertrag zur Altersvorsorge sah eine Förderung durch<br />

den Arbeitgeber nicht vor.<br />

Erste Bewertung der Forderungen durch den bvdm<br />

Insgesamt sind die Forderungen der Gewerkschaft relativ<br />

vage gehalten, daher erwartet der bvdm, dass ver.di<br />

diese zunächst präzisiert. Ferner hat ver.di bisher nicht<br />

erklärt, inwiefern sie bereit ist, die von den Arbeitgebern<br />

geforderten Flexibilisierungen und Modernisierungen des<br />

Tarifwerks mitzutragen. Auch hierzu erwartet der bvdm<br />

konkrete Signale, damit die Gespräche ergebnisorientiert<br />

fortgesetzt werden können.<br />

Grundsätzlich sind die Arbeitgeber bereit, im Rahmen der<br />

Flexibilisierung des gesamten Tarifwerks auch Regelungen<br />

zur Entlastung von älteren und besonders belasteten<br />

Arbeitnehmern zu schaffen; dies darf aber nicht zu einer<br />

Kostensteigerung in den Betrieben führen. Ein möglicher<br />

Abbau von Arbeitszeitkontingenten muss auf betrieblicher<br />

Ebene aufgefangen und kompensiert werden können.<br />

Zudem ist es denkbar, künftig mehr finanzielle Mittel<br />

für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge bereit<br />

zu stellen, wenn die Betriebe im Gegenzug an anderer<br />

Stelle umso deutlicher entlastet werden.<br />

2 NOVEMBER/<strong>2019</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

Tarifliche Jahresleistung <strong>2019</strong> –<br />

Hinweise für Arbeitgeber<br />

Die Jahresleistung ist bis zum Ende des Jahres fällig. Fragen rund um die tarifliche Sonderzahlung beantwortet der<br />

Leitfaden des bvdm.<br />

Nach den Tarifverträgen der Druckindustrie haben Arbeitnehmer,<br />

Angestellte und Auszubildende Anspruch<br />

auf Zahlung einer „tariflichen Jahresleistung“ zum Ende<br />

des Jahres. Berechnungsgrundlage ist der zum Fälligkeitszeitpunkt<br />

(31.12.) gültige Tariflohn.<br />

Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die tarifliche<br />

Jahresleistung finden Arbeitgeber im Leitfaden<br />

des Bundesverbandes Druck und Medien, den Mitglieder<br />

zusammen mit den für <strong>2019</strong> maßgeblichen Tabellen<br />

zur tariflichen Jahresleistung (95 % und 50 %) bei Inge<br />

Oberheide (E-Mail oberheide@vdmno.de, Telefon 0511<br />

33806-33) anfordern können.<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

HARALD BAREITHER<br />

Geschäftsführer<br />

0511 338 06-24<br />

bareither@vdmno.de<br />

VOLKER SIELAFF<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

0511 33 80 632<br />

sielaff@vdmno.de<br />

MARTIN MAISCHAK<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

0511 33 80 642<br />

maischak@vdmno.de<br />

NOVEMBER/<strong>2019</strong> 3


BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />

SEMINAR<br />

Besteuerung von Druckerzeugnissen –<br />

inklusive Besuch Bundesfinanzministerium<br />

Der Umsatzsteuersatz für bestimmte Druckerzeugnisse<br />

führt bei der Angebots- und Rechnungsstellung häufig<br />

zu Zweifeln darüber, welcher Steuersatz für die Lieferung<br />

von Druckerzeugnissen gilt: der allgemeine (volle) Steuersatz<br />

in Höhe von 19 % oder der ermäßigte Steuersatz 7 %.<br />

Deshalb bieten wir unseren Mitgliedern ein Seminar zu<br />

diesem Thema an, damit die Teilnehmer bei der Bestimmung<br />

des Umsatzsteuersatzes mehr Sicherheit erhalten.<br />

Als Highlight erhalten die Seminarteilnehmer die Gelegenheit,<br />

sich bei einem Besuch des Bundesfinanzministeriums<br />

(Detlev-Rohwedder-Haus) in Berlin in die Materie<br />

einzustimmen.<br />

Bundesfinanzministerium<br />

Im Detlev-Rohwedder-Haus spiegelt sich wie kaum in einem<br />

anderen Gebäude in Berlin die wechselhafte Geschichte<br />

Deutschlands im 20. Jahrhundert. Im Dritten Reich als monumentaler<br />

Amtssitz von Reichsmarschall Hermann Göring<br />

errichtet, war der Komplex nach dem zweiten Weltkrieg eine<br />

der wichtigsten Regierungszentralen der DDR und steht nun<br />

als Sitz des Bundesfinanzministeriums für das wiedervereinigte<br />

Deutschland. Auf der Tour erfahren Sie alles Wissenswerte<br />

über das Detlev-Rohwedder-Haus, seine Geschichte<br />

und Architektur.<br />

Die Führung dauert 90 Minuten und zeigt sowohl die Historie<br />

der Liegenschaft auf, als auch die Struktur und das Handeln<br />

des heutigen BMF. Es wird Zeit und Raum sein, Fragen und<br />

Themen unserer Gruppe zu behandeln.<br />

Referent<br />

Henning Marcard<br />

Verband Druck und Medien<br />

NordOst e.V.<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Inhalt<br />

In unserem Seminar wollen wir Sie über die wirtschaftliche<br />

Bedeutung des richtigen Steuersatzes informieren. Anhand<br />

von typischen Fehlern aus der Praxis von Druckereien werden<br />

die wichtigsten Grundsätze und Bestimmungen des Umsatzsteuer-<br />

und Wettbewerbsrechts erläutert, insbesondere die<br />

einschlägigen Verwaltungsregelungen zur Anwendung des<br />

ermäßigten Steuersatzes.<br />

// Mehrwertsteuer – was ist das?<br />

// Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze – wozu?<br />

// Angebote/Rechnungen richtig schreiben<br />

// Mehrwertsteuer im innergemeinschaftlichen Handel<br />

4 NOVEMBER/<strong>2019</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

AdobeStock_123383217.jpg<br />

Besuchen Sie mit uns das Bundesfinanzministerium im Detlev-Rohwedder-Haus<br />

Mehrwertsteuer in der Druckindustrie<br />

// Werklieferung/Werkleistung?<br />

// Begünstigt/nicht begünstigt?<br />

// Welchen Einfluss hat Werbung im Produkt?<br />

// Streit- und Grenzfälle<br />

Darüber hinaus erhalten Sie Tipps und Ratschläge, wie Sie in<br />

der täglichen Geschäftspraxis eigene finanzielle Verluste sowie<br />

Ärger und Unzufriedenheit bei Ihren Kunden vermeiden<br />

können. Während des Seminars ist ausreichend Zeit für Diskussionen<br />

über Ihre konkreten Problemfälle und Praxisbeispiele.<br />

Zielgruppe<br />

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Sachbearbeiter,<br />

Verkäufer und Buchhalter aber auch an alle Fachkräfte aus<br />

der Verwaltung von Druckereien, die über den zutreffenden<br />

Umsatzsteuersatz entscheiden müssen.<br />

Termin<br />

Dienstag, 30. Januar 2020<br />

Seminardauer<br />

10.30 Uhr: Eintreffen am Bundesfinanzministerium<br />

(Personalausweis zum Einlass ist nötig)<br />

11.00 Uhr: geführter Rundgang<br />

durch das Detlev-Rohwedder-Haus<br />

12.30 Uhr: Fußweg zum Bundesverband Druck und Medien<br />

mit anschließendem Mittagsimbiss<br />

13.30 Uhr: Seminar Umsatzsteuer in der Druckindustrie<br />

Die Teilnehmer erhalten einen USB-Stick mit digitalen<br />

Seminarunterlagen zur sofortigen Anwendung<br />

Seminarort<br />

Bundesverband Druck und Medien e.V.<br />

Friedrichstraße 194-199, 10117 Berlin<br />

Referent<br />

Henning Marcard<br />

Verband Druck und Medien NordOst e.V.<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Kosten<br />

Dieses Seminar führen wir für unsere Mitglieder unentgeltlich<br />

durch.<br />

Anmeldung<br />

Bitte telefonisch beim Verband (030 3022021) oder per<br />

E-Mail an: seminaranmeldungen@vdmno.de<br />

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden<br />

in der Folge ihres Eingangs berücksichtigt.<br />

Ende ca. 16.30 Uhr<br />

NOVEMBER/<strong>2019</strong> 5


UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK<br />

„Ohne Moos nichts los“ -<br />

Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen<br />

Das vdmno Projekt Kompetenzen 4.0 präsentiert das zweite vdmno Unternehmerfrühstück. In lockerem Rahmen<br />

werden regelmäßig Themen unter dem nachfolgenden Motto “Aus der Praxis für die Praxis – Unternehmer berichten<br />

über ihren Alltag” aufgegriffen.<br />

22. Januar <strong>2019</strong><br />

„Ohne Moos nichts los“ - Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen<br />

In der zweiten Veranstaltung steht auf Wunsch der Teilnehmer<br />

der ersten Veranstaltung das Thema „Förderung“ im Mittelpunkt.<br />

THEMA<br />

Welche Fördergelder gibt es und wie kann ich sie beantragen?<br />

// Wo finde ich die richtigen Fördertöpfe?<br />

// Welche Anträge machen Sinn?<br />

// Welche Vorarbeiten sind notwendig?<br />

// Wie formulieren Sie Ihr Projekt am besten?<br />

// Wie kalkuliere ich beim Förderantrag am besten?<br />

// Moderierte Fragerunde & Diskussion<br />

Die Moderation übernimmt QUBIC als Projektträger.<br />

Veranstaltungsort<br />

Verband Druck & Medien NordOst<br />

Bödekerstraße 10<br />

30161 Hannover<br />

Bei großer Nachfrage kann sich der Veranstaltungsort<br />

noch ändern<br />

Melden Sie sich an und sichern Sie sich Ihren Platz!<br />

Anmeldung<br />

Bitte telefonisch beim Verband (0511 3380629) oder<br />

per E-Mail an: seminaranmeldungen@vdmno.de<br />

6 NOVEMBER/<strong>2019</strong>


Ausschuss des Bundeskabinetts – nach vorangegangenen intensiven Beratungen<br />

im Koalitionsausschuss den Beschluss zu einem Klimaschutzprogramm<br />

2030 gefasst, der zwischenzeitlich auch vom Bundeskabinett<br />

UMWELT<br />

Klimaschutzprogramm 2030<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

insgesamt gebilligt wurde. Darin verfolgt die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket<br />

aus Innovation, Förderung, gesetzlichen Standards und die<br />

Bepreisung von CO 2 . Es besteht aus vier zentralen Elementen.<br />

1. Einführung einer CO 2 -Bepreisung<br />

Am 20. September hat das sogenannte Klimakabinett – faktisch ein Ausschuss des Bundeskabinetts – nach vorangegangenen<br />

intensiven Beratungen im Koalitionsausschuss den Beschluss zu einem Klimaschutzprogramm 2030 gefasst, der zwischenzeitlich<br />

auch vom Bundeskabinett insgesamt gebilligt wurde. Darin verfolgt die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket<br />

aus Innovation, Förderung, gesetzlichen Standards und die Bepreisung von CO2. Es besteht aus vier zentralen Elementen.<br />

Neu eingeführt wird ein CO 2 -Preis für die Sektoren Verkehr und Gebäude<br />

sowie bei Gas und Öl für den Wärmebedarf der Industrie, die bislang vom<br />

verpflichtenden Emissionshandel ausgeklammert waren. Ein nationaler<br />

1. Einführung einer CO2-Bepreisung<br />

Neu eingeführt wird ein CO2-Preis für die Sektoren Verkehr<br />

und Gebäude sowie bei Gas und Öl für den Wärmebedarf<br />

der Industrie, die bislang vom verpflichtenden<br />

Emissionshandel ausgeklammert waren. Ein nationaler<br />

Emissionshandel soll 2021 mit einem Festpreis von zehn<br />

Euro je Tonne CO2 beginnen und bis 2025 sukzessive auf<br />

35 Euro je Tonne steigen. Ab 2026 wird der Preis in einem<br />

Korridor zwischen 35 und 60 Euro je Tonne liegen.<br />

Daraus ergeben sich abhängig vom jeweiligen Verbrauchsprofil<br />

von vier typischen Druckereien folgende<br />

Mehrkosten:<br />

stromkostenintensive Unternehmen als Ausgleich für die<br />

hohen Stromkosten teilweise schon seit Jahren über eine<br />

Begrenzung der EEG-Umlage verfügen (sog. besondere<br />

Ausgleichsregelung), werden jetzt insbesondere Unternehmen<br />

in die Pflicht genommen, die Prozesswärme benötigen.<br />

Für die nachfolgenden Jahre werden weitere<br />

Senkungen in Aussicht gestellt, so die Einnahmen aus der<br />

CO2-Bepreisung effektiv steigen. Die Reduktion weiterer<br />

staatlich induzierter Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen<br />

und Abgaben) wird überlegt, ist aber nicht konkretisiert.<br />

Während also die Belastungen weit in die Zukunft<br />

festgeschrieben sind, gilt dies für die Entlastungen nicht<br />

im gleichen Umfang.<br />

Emissionshandel soll 2021 mit einem Festpreis von zehn Euro je Tonne<br />

CO 2 beginnen und bis 2025 sukzessive auf 35 Euro je Tonne steigen. Ab<br />

2026 wird der Preis in einem Korridor zwischen 35 und 60 Euro je Tonne<br />

liegen.<br />

Daraus ergeben sich abhängig vom jeweiligen Verbrauchsprofil von vier<br />

typischen Druckereien folgende Mehrkosten:<br />

Mehrkosten aufgrund von CO2-<br />

Bepreisung gegenüber IST [€/a]<br />

Fallbeispiel 1: Fallbeispiel 2: Fallbeispiel 3: Fallbeispiel 4:<br />

Bogenoffsetdruck Zeitungsdruck Rollenoffsetdruck (Heatset) Tiefdruck<br />

Durchschnittswerte Durchschnittswerte Durchschnittswerte Durchschnittswerte<br />

2021 2.098 25.551 18.085 455.107<br />

2022 4.195 51.101 36.170 910.214<br />

2023 5.244 63.877 45.213 1.137.768<br />

2024 6.293 76.652 54.255 1.365.321<br />

2025 7.342 89.427 63.298 1.592.875<br />

ab 2026 mindestens 7.342 89.427 63.298 1.592.875<br />

ab 2026 höchstens 12.586 153.304 108.510 2.730.642<br />

Die im Anhang mit versendete Excel-Datei enthält die entsprechenden<br />

Registrierte Mitglieder finden unter bit.ly/37HljhW eine<br />

Excel-Datei, die die entsprechenden vier Beispiele inklusive<br />

der entsprechenden individuellen Berechnungen<br />

enthält. Die Berechnungen wurden mit einem von der<br />

ECG Energie Consulting GmbH bereitgestellten Rechentool<br />

durchgeführt. Sie können dieses gerne für die Auswirkungen<br />

Ihres konkreten Falls nutzen.<br />

2. Entlastung von Bürgern und Wirtschaft<br />

Ab 2021 wird die EEG-Umlage um 0,25 ct/kWh gesenkt,<br />

2022 beträgt die Entlastung 0,5 ct/kWh und 2023 sollen<br />

es 0,625 ct/kWh weniger sein. Dadurch werden besonders<br />

Familien und kleine mittelständische Unternehmen<br />

entlastet. Besonders nachteilig wirken sich die geplanten<br />

Änderungen für Industrieunternehmen aus, welche wesentliche<br />

Verbrauchsprozesse etwa mit Erdgas betreiben<br />

oder einen hohen Heizölbedarf haben. Während viele<br />

Je nach Verbrauchsprofil ergeben sich folgende Minderkosten<br />

bzw. Mehrkosten:<br />

Stellt man CO2-Bepreisung und EEG-Umlage einander<br />

gegenüber, wird klar, dass in zwei von vier Fällen netto<br />

eine Entlastung herbeigeführt wird. Während Unternehmen<br />

mit einem relativ hohen Erdgas- und Heizölbedarf<br />

mindestens 58 Prozent der neuerlichen Mehrkosten selbst<br />

tragen müssen und daher einen Wettbewerbsnachteil<br />

erleiden. >><br />

vier Beispiele inklusive der entsprechenden individuellen Berechnungen.<br />

Die Berechnungen wurden mit einem von der ECG Energie Consulting<br />

NOVEMBER/<strong>2019</strong> 7


Je nach Verbrauchsprofil ergeben sich folgende Minderkosten bzw. Mehrkosten:<br />

Stellt man CO 2 -Bepreisung und EEG-Umlage einander gegenüber, wird<br />

klar, dass in zwei von vier Fällen netto eine Entlastung herbeigeführt<br />

wird. Während Unternehmen mit einem relativ hohen Erdgas- und Heizölbedarf<br />

mindestens 58 Prozent der neuerlichen Mehrkosten selbst tragen<br />

müssen und daher einen Wettbewerbsnachteil erleiden.<br />

Fallbeispiel 1: Fallbeispiel 2: Fallbeispiel 3: Fallbeispiel 4:<br />

Bogenoffsetdruck Zeitungsdruck Rollenoffsetdruck (Heatset) Tiefdruck<br />

Durchschnittswerte Durchschnittswerte Durchschnittswerte Durchschnittswerte<br />

Saldo aus CO2-Bepreisung und EEG-<br />

Umlage gegenüber IST [€/a]<br />

2021 -5.902 14.876 -20.035 426.318<br />

2022 -11.805 29.751 -40.070 852.637<br />

2023 -14.756 37.189 -50.087 1.065.796<br />

2024: Annahme EEG wie 2023 -13.707 49.965 -41.045 1.293.349<br />

2025: Annahme EEG wie 2023 -12.658 62.740 -32.002 1.520.903<br />

2026 minimal (Annahme EEG wie 2023) -12.658 62.740 -32.002 1.520.903<br />

2026 maximal (Annahme EEG wie 2023) -7.414 126.617 13.210 2.658.670<br />

3. Sektorbezogene Maßnahmen<br />

3. Sektorbezogene Maßnahmen<br />

Unter dieser Überschrift fällt eine ganze Reihe von Maßnahmen<br />

für Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft<br />

sowie Industrie, Energiewirtschaft und Abfallwirtschaft.<br />

Selbstverpflichtung der Industrie zur Umsetzung von<br />

Energieeffizienzmaßnahmen aus Energieaudits und dem<br />

Energiemanagement sind hier von besonderer Bedeutung<br />

für die Druck- und Medienwirtschaft.<br />

Wurden im Rahmen eines Energieaudits oder Energiemanagementsystems<br />

Maßnahmen zur Effizienzsteigerung<br />

identifiziert, mussten diese bislang nicht zwingend<br />

umgesetzt werden. Künftig soll sich die Industrie selbst<br />

verpflichten, diese auch wirklich umzusetzen - wenn bestimmte<br />

Kriterien gegeben sind: Zum einen, wenn die<br />

Amortisationszeit bis zu drei Jahre beträgt, zum anderen<br />

sollen Betriebe künftig eine bestimmte, noch nicht festgelegte<br />

Investitionsquote für Energieeffizienz erfüllen,<br />

gemessen am jährlichen Gewinn.<br />

Hier fehlt es noch an klaren Aussagen, die Planungssicherheit<br />

für Unternehmen schaffen würden.<br />

Die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 finden<br />

Mitglieder unter bit.ly/2QUNtjC.<br />

Gerne können Sie uns Ihre finanziellen Belastungen oder<br />

auch Entlastungen für die weiteren Verhandlungen mitteilen<br />

sowie Ihre Einschätzungen und Kommentare zum<br />

Klimapaket 2030. Gerne nehmen wir hierzu Ihre Hinweise<br />

und Anregungen auf, die Sie bitte an Frau Julia Rohmann<br />

jr@bvdm-online.de oder Herrn Cihan Emre Mercimek<br />

cm@bvdm-online.de richten.<br />

Unter dieser Überschrift fällt eine ganze Reihe von Maßnahmen für Gebäude,<br />

Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Industrie, Energiewirtschaft<br />

und Abfallwirtschaft. Selbstverpflichtung der Industrie zur Umsetzung<br />

von Energieeffizienzmaßnahmen aus Energieaudits und dem<br />

Energiemanagement sind hier von besonderer Bedeutung für die Druck-<br />

und Medienwirtschaft.<br />

Wurden im Rahmen eines Energieaudits oder Energiemanagement-<br />

systems Maßnahmen zur Effizienzsteigerung identifiziert, mussten diese<br />

bislang nicht zwingend umgesetzt werden. Künftig soll sich die Industrie<br />

selbst verpflichten, diese auch wirklich umzusetzen - wenn bestimmte Kriterien<br />

gegeben sind: Zum einen, wenn die Amortisationszeit bis zu drei<br />

4. Einzelmaßnahmen und Fördermittel<br />

bvdm. Die bestehenden Friedrichstraße Programme 194–199 sollen ⋅ „weiterentwickelt“<br />

D-10117 Berlin ⋅ www.bvdm-online.de<br />

werden, was sich vor allem auf das Antragsprozedere<br />

bezieht. Gefördert werden sollen zunehmend komplexere<br />

und systemische Maßnahmen, Querschnittstechnologien<br />

und verstärkt Wärmeanwendungen. Im Rahmen der EU-<br />

Ökodesign-Richtlinie sollen Mindeststandards für gewisse<br />

Produktgruppen ausgeweitet werden, um das Effizienzniveau<br />

von Technologien zu regulieren. Auch dabei sind<br />

besonders Querschnittstechnologien relevant. Weitere<br />

Präzisierungen zu Fördersummen und Rahmenbedingungen<br />

stehen noch aus.<br />

Seite<br />

8 NOVEMBER/<strong>2019</strong>


BETRIEBSWIRTSCHAFT UND UMWELT<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Wir beantworten im Referat Betriebswirtschaft Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Unternehmensberatung und -bewertung, Bilanzanalysen, Vorbereitung auf Bankengespräche, Branchensoftware PaginaNet,<br />

CO2-Klima-Rechner, FSC/PEFC, Umweltthemen, Arbeitssicherheit sowie betriebswirtschaftliche Inhouse-Seminare<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

JOACHIM WOLPERS<br />

Betriebswirtschaft<br />

0511 33 80 638<br />

wolpers@vdmno.de<br />

HOLGER SCHÜRMANN<br />

Betriebswirtschaft<br />

0511 33 80 636<br />

schuermann@vdmno.de<br />

2/3<br />

HENNING MARCARD<br />

Betriebswirtschaft<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de<br />

INGE OBERHEIDE<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 633<br />

oberheide@vdmno.de<br />

NOVEMBER/<strong>2019</strong> 9


RECHT<br />

Die Initiative „Letzte Werbung”:<br />

Aktuelle Entwicklungen<br />

Mit unseren vdmno <strong>News</strong> Nr. 2/<strong>2019</strong> haben wir über die<br />

Initiative „Letzte Werbung“ berichtet, die ihre Aktionen<br />

zwischenzeitlich erweitert hat. Nachfolgend möchten wir<br />

Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren.<br />

1. Beispiel Amsterdam: Forderung nach einem „Opt-In“-<br />

System für Briefkastenwerbung<br />

Die Initiative „Letzte Werbung“ hat angekündigt, politisch<br />

die Einführung eines „Opt-In“-Systems in Bezug auf Briefkastenwerbung<br />

zu fordern. Das bedeutet, dass unadressierte<br />

Werbedrucksachen nur dann eingeworfen werden<br />

dürfen, wenn am Briefkasten ein „Ja“-Aufkleber angebracht<br />

ist. Ein solches System gibt es bereits in Amsterdam.<br />

Der niederländische Verband der grafischen Industrie<br />

(KVGO) sowie zwei weitere Verbände hatten gegen<br />

die neuen Regelungen der Stadt Amsterdam geklagt,<br />

sind jedoch in 1. Instanz unterlegen und haben Berufung<br />

eingelegt.<br />

Das Berufungsgericht hat das Urteil am 24.09.<strong>2019</strong> bestätigt<br />

und das „Opt-In“-System damit für rechtmäßig erklärt.<br />

Das Gericht führt insbesondere aus, dass das „Opt-In“-<br />

System nicht unverhältnismäßig sei. Ziel der Maßnahme<br />

sei die Abfallvermeidung. Zwar habe die Einführung des<br />

Systems für bestimmte Unternehmen finanziell negative<br />

Folgen. Die Berufungskläger hätten jedoch nicht ausreichend<br />

dargelegt, dass ein milderes Mittel ein ähnliches<br />

Ergebnis erzielen würde. Die Studien, die die Gemeinde<br />

der Einführung des „Opt-In“-Systems zugrunde gelegt<br />

habe, rechtfertigten vielmehr die Erwartung, dass ein<br />

positiver Effekt mit der Maßnahme erzielt werde, indem<br />

sie die Menge der Druckerzeugnisse reduziere, die in<br />

Amsterdam (ungelesen) weggeworfen werde. Die Einführung<br />

des „Opt-In“-Systems verletze auch keine bestehenden<br />

Eigentumsrechte.<br />

Die langjährige tatsächliche Nutzung der Zustellmöglichkeit<br />

basiere nicht auf einem Recht oder einer Lizenz, die<br />

die Gemeinde den Berufungsklägern eingeräumt habe<br />

und begründe keine berechtigte Erwartung in deren Fortbestehen.<br />

„Letzte Werbung“ hat angekündigt, dass sie politisch<br />

darauf hinarbeiten werde, dass auch in Deutschland ein<br />

„Opt-In“-System eingeführt werde. Dies hätte voraussichtlich<br />

spürbar negative Auswirkungen für Druckereien. Der<br />

bvdm hat daher den Europäischen Dachverband Intergraf<br />

bei der Entwicklung eines Argumentationspapiers<br />

unterstützt, um für etwaige Überlegungen aus deutschen<br />

Regierungskreisen gewappnet zu sein.<br />

2. Kampagne gegen Einkauf Aktuell<br />

Darüber hinaus hat „Letzte Werbung“ eine Webseite www.<br />

plastikpost.de freigeschaltet. Diese Webseite richtet sich<br />

gegen Einkauf Aktuell, eine in Folie eingeschweißte Postwurfsendung.<br />

Der Nutzer, der Einkauf Aktuell nicht mehr<br />

erhalten möchte, hat die Möglichkeit, ein Formular zum<br />

Widerspruch mit seinen Daten auszufüllen. „Letzte Werbung“<br />

leitet den Widerspruch dann an die Deutsche Post<br />

weiter. Bisher haben 71.941 Haushalte dem Erhalt von Einkauf<br />

Aktuell hierüber widersprochen. Die Deutsche Post<br />

weist die Widersprüche derzeit mit Berufung auf § 174<br />

BGB (fehlende Vollmachtsurkunde) zurück. Die Initiative<br />

„Letzte Werbung“ hat angekündigt, hiergegen gerichtlich<br />

vorzugehen.<br />

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem<br />

Laufenden halten.<br />

Infolge des Urteils besteht nunmehr eine sehr hohe<br />

Wahrscheinlichkeit, dass das „Opt-In“-System auch in<br />

anderen Städten in den Niederlanden eingeführt wird.<br />

Auch in Belgien und Frankreich wird die Einführung eines<br />

„Opt-In“-Systems diskutiert. In Frankreich wurde ein entsprechender<br />

Aufkleber bereits in Straßburg getestet.<br />

10 NOVEMBER/<strong>2019</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

Konzept zur Bußgeldzumessung bei<br />

Verstößen von Unternehmen gegen<br />

die Datenschutz-Grundverordnung<br />

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

des Bundes und der Länder (DSK) hat im <strong>Oktober</strong><br />

<strong>2019</strong> ein Konzept zur Bußgeldzumessung in Verfahren<br />

gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung<br />

(DSGVO) vorgelegt.<br />

Damit soll ein einheitliches Konzept zu den Grundsätzen<br />

bei der Festsetzung von Geldbußen geschaffen werden.<br />

Das Konzept ist für Gerichte nicht bindend und verliert<br />

seine Gültigkeit, sobald der Europäische Datenschutzausschuss<br />

(EDSA) abschließende Leitlinien zur Methodik der<br />

Festsetzung von Geldbußen erlassen hat.<br />

Das Bußgeldkonzept knüpft an den Umsatz eines Unternehmens<br />

an. Die Festsetzung erfolgt in fünf Schritten:<br />

1. Zunächst wird das betroffene Unternehmen einer Größenklasse<br />

zugeordnet. Die Größenklassen richten sich<br />

nach dem gesamten weltweit erzielten Vorjahresumsatz<br />

und sind unterteilt in Kleinstunternehmen, kleine<br />

und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen.<br />

Sie werden zur konkreteren Einordnung der Unternehmen<br />

nochmals in Untergruppen unterteilt.<br />

2. Danach wird der mittlere Jahresumsatz der Untergruppe,<br />

in die das Unternehmen eingeordnet wurde,<br />

bestimmt.<br />

3. Sodann wird ein wirtschaftlicher Grundwert ermittelt.<br />

Für die Festsetzung des wirtschaftlichen Grundwertes<br />

wird der mittlere Jahresumsatz der entsprechenden<br />

Untergruppe durch 360 (Tage) geteilt und so ein<br />

durchschnittlicher Tagessatz errechnet.<br />

4. Dieser Grundwert wird mittels eines von der Schwere<br />

der Tatumstände abhängigen Faktors multipliziert.<br />

Dazu erfolgt eine Einordnung des Schweregrads der<br />

Tat in leicht, mittel, schwer oder sehr schwer. Darüber<br />

hinaus wird zwischen formellen und materiellen Verstößen<br />

unterschieden und für materielle Verstöße ein<br />

höherer Faktor zugrunde gelegt.<br />

Beispiel: Eine Druckerei mit einem Vorjahresumsatz von<br />

bis zu 700.000 € hat einen mittelschweren, materiellen<br />

Datenschutzverstoß (z. B. im Hinblick auf die Betroffenenrechte)<br />

begangen: Die Druckerei würde der Größenklasse<br />

A und der Untergruppe A.I zugeordnet. Der mittlere<br />

Jahresumsatz der Untergruppe A.I liegt bei 350.000 €,<br />

der durchschnittliche Tagessatz und damit der wirtschaftliche<br />

Grundwert der Untergruppe bei 972 €. Der Faktor<br />

für mittelschwere, materielle Datenschutzverstöße ist<br />

4-8. Der jeweilige Faktor wird unter Berücksichtigung der<br />

Umstände des Einzelfalls ermittelt und der genaue Bußgeldbetrag<br />

anhand aller für und gegen den Betroffenen<br />

sprechenden Umstände angepasst.<br />

Bei einem Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von<br />

über 20 Mio. € bis 25 Mio. € liegt bereits der durchschnittliche<br />

Tagessatz und damit der wirtschaftliche Grundwert<br />

der Untergruppe bei 62.500 €. Damit würde bei einem<br />

Faktor von 4-8 für einen mittelschweren, materiellen<br />

Datenschutzverstoß schon ein deutlich höheres Bußgeld<br />

verhängt.<br />

Bewertung des bvdm<br />

Grundsätzlich ist ein Bußgeldkonzept zur Orientierung<br />

und Sicherstellung der einheitlichen Vorgehensweise in<br />

allen Bundesländern aus Sicht des bvdm zu begrüßen.<br />

Allerdings lässt das Konzept offen, wann ein leichter, mittlerer,<br />

schwerer oder sehr schwerer Verstoß vorliegt. Zur<br />

Rechtssicherheit trägt auch nicht bei, wenn es pauschal<br />

heißt, dass der ermittelte Betrag anhand täterbezogener<br />

und sonstiger noch nicht berücksichtigter Umstände angepasst<br />

wird. Da sich das Konzept in erster Linie am Umsatz<br />

der Unternehmen orientiert, kann das Bußgeld bei<br />

Unternehmen mit hohen Umsätzen im Ergebnis zudem<br />

schon bei leichten Verstößen zu sehr hohen Bußgeldern<br />

führen.<br />

Das Konzept zur Bußgeldzumessung finden registrierte<br />

Mitglieder unter bit.ly/33pptYc.<br />

5. Anschließend wird der ermittelte Wert anhand täterbezogener<br />

und sonstiger noch nicht berücksichtigter<br />

Umstände angepasst.<br />

NOVEMBER/<strong>2019</strong> 11


RECHT<br />

Wir beantworten im Referat Recht Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, Verträge, Gesetze, Personalfragen, Betreiberabgaben für Fotokopierer,<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitszeitmodelle, Tarifpolitik sowie arbeitsrechtliche Inhouse-Seminare<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

VOLKER SIELAFF<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

0511 33 80 632<br />

sielaff@vdmno.de<br />

MARTIN MAISCHAK<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

0511 33 80 642<br />

maischak@vdmno.de<br />

INGE OBERHEIDE<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 633<br />

oberheide@vdmno.de<br />

12 NOVEMBER/<strong>2019</strong>


BILDUNG<br />

Ende der Projektlaufzeit von SVL 2020<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Zum Abschluss des Projektes Social Virtual Learning<br />

2020 (SVL 2020) fand am 11. September <strong>2019</strong> eine<br />

Konferenz im Fraunhofer Forum Berlin statt. In verschiedenen<br />

Vorträgen wurden Ergebnisse, praktische<br />

Anwendungen und ein Ausblick der im Rahmen des<br />

Projektes entwickelten virtuellen Lernanwendungen<br />

dargestellt.<br />

Das Projekt SVL 2020 baute auf die Vorgängerprojekte<br />

Social Augmented Learning (SAL) und Social Virtual<br />

Learning (SVL) auf. Im Rahmen des ersten Projekts SAL<br />

wurden durch Augmented Reality die Abläufe in einer<br />

Druckmaschine auf Tablets oder Smartphones visualisiert.<br />

So können Azubis die oft im Verborgenen ablaufenden<br />

Prozesse besser verstehen und durch interaktive Übungen<br />

Handlungskompetenzen erlernen. Mittels eines Autorenwerkzeuges<br />

können Ausbilder und Auszubildende<br />

eigene Inhalte erstellen und bearbeiten.<br />

Das Anschlussprojekt Social Virtual Leaning (SVL) hat die<br />

Anwendung um eine Virtual Reality-Lernumgebung erweitert.<br />

Dies ermöglicht ein interaktives Eingreifen in eine<br />

virtuelle Druckmaschine und stellt somit einen Mehrwert<br />

für das handlungsorientierte Lernen dar.<br />

Das Abschlussprojekt Social Virtual Learning 2020 (SVL<br />

2020) hat das Autorenwerkzeug sowie den Import von<br />

CAD-Daten optimiert. Darüber hinaus stand der Transfer<br />

der Projektergebnisse in andere Berufsfelder im Vordergrund.<br />

Für alle Akteure der dualen Ausbildung sind diese kostenfrei.<br />

25 Bildungseinrichtungen nutzen bereits die freien<br />

Lerninhalte. Auch die üa des vdmno nutzt bereits die<br />

freien Lerninhalte.<br />

Auf der Abschlusskonferenz des Projektes SVL 2020 erhielten<br />

die Teilnehmer einen Überblick über die zur Verfügung<br />

stehenden Technik, den Workflow der Erstellung<br />

und die didaktischen Einsatzszenarien. Eine Videokonferenz<br />

nach St. Gallen in die Schweiz ermöglichte, den<br />

Einsatz der Lernmodule live in der Berufsschule zu erleben.<br />

Zum Ausklang wurde betont, dass durch die Bildung<br />

eines Konsortiums die nachhaltige Nutzung und<br />

Weiterentwicklung der Projektergebnisse von SVL 2020<br />

sichergestellt wird.<br />

Im Rahmen der BMBF-Roadshow „Digitale Medien im Ausbildungsalltag“<br />

wird SVL2020 in diesem Jahr noch am<br />

24. <strong>Oktober</strong> in Schwerin und am 6. <strong>November</strong> in Mainz<br />

präsentiert.<br />

Weitere Informationen zu SVL 2020: social-augmented-learning.de<br />

Vorträge der Abschlussveranstaltung: social-augmented-learning.de/ab-schlusskonferenz-svl2020<br />

Mehr zur BMBF-Roadshow: qualifizierungdigital.de/<br />

bmbf-roadshow-digi-tale-medien-im-ausbildungsalltag-1600.php<br />

Aktuell stehen für den Druckbereich Lernmodule zu den<br />

Themen Farbverlauf und seitliche Verreibung, Druck und<br />

Druckabwicklung, Lackierung und Bogenlauf/Bogenwendung<br />

sowie Schnellschneider zur Verfügung, zum Jahresende<br />

kommt noch ein Modul Flexodruck hinzu.<br />

NOVEMBER/<strong>2019</strong> 13


Das Druck- und Medien-Abc <strong>2019</strong> ist<br />

erschienen!<br />

Die neueste Ausgabe des „Druck- und Medien-Abc“ des Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und Medien (ZFA)<br />

behandelt aktuelle Themen rund um die Aus- und Weiterbildung der Druck- und Medienwirtschaft. Seit 66 Jahren erhalten<br />

Auszubildende die Zeitschrift kostenlos über ihre Berufsschulen. Ausbilder bzw. Ausbildungsbetriebe können<br />

die Zeitschrift über ihre Verbandsgeschäftsstelle beziehen.<br />

Inhaltsübersicht: Die Entwicklung des Mediengestalters<br />

Digital und <strong>Print</strong>, Verteilung der W2-Qualifikationen bei<br />

den Medientechnologen, Prüfungsrelevante Qualifikationen<br />

des Packmitteltechnologen, Berufsziel Berufsschullehrer/-in<br />

für Druck- und Medientechnik, Neuordnung<br />

der Fortbildungsregelungen für die Medienwirtschaft,<br />

SVL 2020, Projekt InProD²: Inklusion in der Produktion,<br />

Mediencommunity mit Nutzungsrekord, 50 Jahre Berufsbildungsgesetz,<br />

Azubi-Botschafter/-in, Die Sorgen mit<br />

dem Geschlecht, WorldSkills Kazan <strong>2019</strong>, Wissenswertes<br />

zum Ausbildungsstart und Aufruf zum Videowettbewerb<br />

„Dein Ausbildungsstart in 90 Sekunden“, Gestaltungswettbewerb<br />

vdmno, Prüfungstermine.<br />

Weitere Infos: Wenn Sie kein gedrucktes Exemplar erhalten<br />

haben, können Sie die aktuelle sowie ältere Ausgaben<br />

hier herunterladen: www.zfamedien.de/downloads/Druckund-Medien-Abc/<br />

Titelbild: „Gehirn (eines Mediengestalters)“ von Kira Süther<br />

14 NOVEMBER/<strong>2019</strong>


BILDUNG<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Wir beantworten im Referat Bildung Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Aus-, Fort- und Weiterbildung in der und für die Branche, Eignungstests, Nachwuchswerbung, Ausbildungspläne, Prüfungsvorbereitungskurse<br />

für Medienfachwirte und Industriemeister und Kurse für Auszubildende, Umschüler und Facharbeiter in unserer<br />

üa: der Überbetrieblichen Ausbildung im NordOsten<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

Bitte melden Sie sich bei: KATRIN STUMPENHAUSEN · 0511 33 80 630 · stumpenhausen@vdmno.de<br />

KATRIN STUMPENHAUSEN<br />

Geschäftsführerin bkdmno<br />

0511 33 80 630<br />

stumpenhauen@vdmno.de<br />

HENNING MARCARD<br />

Bildung<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de<br />

ASTRID HABERMANN<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 621<br />

habermann@vdmno.de<br />

NOVEMBER/<strong>2019</strong> 15


Die Mitarbeiter des vdmno<br />

wünschen Ihnen und Ihrer Familie<br />

eine schöne Adventszeit<br />

#wissenswertevereint<br />

FOTO: ADOBESTOCK_43652175<br />

16 NOVEMBER/<strong>2019</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!