News_Kompakt_Oktober-November_2019-Print
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NEWS KOMPAKT!<br />
Neuer Termin<br />
in Hannover<br />
Weihnachten im vdmno –<br />
Hannover am 6.12.<strong>2019</strong><br />
Berlin am 6.12.<strong>2019</strong><br />
In Hannover treffen wir uns am 6.12.<strong>2019</strong> um 16.00 Uhr<br />
im Weihnachtsdorf am Lindener Turm.<br />
In Berlin treffen wir uns am 6.12.<strong>2019</strong> um 17.00 Uhr auf<br />
dem Alt-Rixdorfer Weihnachtsmarkt.<br />
Wir freuen uns auf Sie!<br />
Anmeldungen per Mail an<br />
Seminaranmeldungen@vdmno.de<br />
oder rufen Sie uns unter<br />
Tel. 0511 33 80 60 an.<br />
Den ersten Glühwein spendiert der vdmno!<br />
NOVEMBER/<strong>2019</strong> 1
SOZIALPOLITIK<br />
Reform des Tarifwerks:<br />
Vorstellungen von ver.di<br />
Im Rahmen der Verhandlungen über eine Reform des Tarifwerks für die Druckindustrie hat ver.di gegenüber dem bvdm<br />
nunmehr ihre Vorstellungen zur Steigerung der Tarifbindung und Entlastung von bestimmten Arbeitnehmern mitgeteilt.<br />
Ferner fordert ver.di Arbeitgeberzuschüsse zur Altersvorsorge.<br />
Im ersten Verhandlungstermin nach dem Neustart der<br />
Gespräche Anfang September hatten zunächst die Arbeitgebervertreter<br />
ihre Forderungen zur Reform des Tarifwerks<br />
noch einmal dargelegt (vgl. unsere <strong>News</strong> <strong>Kompakt</strong>!<br />
September <strong>2019</strong>).<br />
Als Reaktion darauf hat ver.di nach entsprechenden Gremienbeschlüssen<br />
nunmehr eigene Vorschläge vorgelegt.<br />
In einem Schreiben vom 30. September wiederholt die<br />
Gewerkschaft zunächst ihre bereits bekannte Forderung,<br />
„ausgewählte Tarifregelungen“ für allgemeinverbindlich<br />
erklären zu lassen, um „Preis- und Lohndumping“ entgegenzuwirken<br />
und die Tarifbindung zu stärken. Auf welche<br />
Tarifregelungen sich diese Allgemeinverbindlichkeit<br />
beziehen soll, präzisiert ver.di aber nicht.<br />
Ferner plädiert ver.di angesichts des hohen Altersdurchschnitts<br />
in vielen Betrieben für einen neuen Flächentarifvertrag<br />
zur Altersteilzeit sowie Ansprüche auf individuelle<br />
Arbeitszeitverkürzung und Ausstieg aus der Schichtarbeit<br />
(wohl für Ältere) mit jeweils 50 % Lohnausgleich.<br />
Zur Überarbeitung des Lohnrahmentarifvertrages sowie<br />
der Anhänge zum MTV nennt ver.di Entwürfe aus den<br />
Verhandlungen 2015 und 2005 erneut als Verhandlungsgrundlage.<br />
Tarifvertrag zur Altersvorsorge<br />
Bezüglich des durch die Gewerkschaft zu Ende <strong>2019</strong> gekündigten<br />
Tarifvertrages zur Förderung der betrieblichen<br />
Altersvorsorge hat den bvdm am 8. <strong>Oktober</strong> ebenfalls ein<br />
Forderungsschreiben der Gewerkschaft erreicht. Darin<br />
fordert ver.di einen pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur<br />
betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von 100 € monatlich<br />
pro Beschäftigten. Ferner soll der Arbeitgeber Entgeltumwandlung<br />
im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge<br />
fördern, indem er die von den Arbeitnehmern<br />
umgewandelten Beträge um 15 % aufstockt. Der bisherige<br />
Tarifvertrag zur Altersvorsorge sah eine Förderung durch<br />
den Arbeitgeber nicht vor.<br />
Erste Bewertung der Forderungen durch den bvdm<br />
Insgesamt sind die Forderungen der Gewerkschaft relativ<br />
vage gehalten, daher erwartet der bvdm, dass ver.di<br />
diese zunächst präzisiert. Ferner hat ver.di bisher nicht<br />
erklärt, inwiefern sie bereit ist, die von den Arbeitgebern<br />
geforderten Flexibilisierungen und Modernisierungen des<br />
Tarifwerks mitzutragen. Auch hierzu erwartet der bvdm<br />
konkrete Signale, damit die Gespräche ergebnisorientiert<br />
fortgesetzt werden können.<br />
Grundsätzlich sind die Arbeitgeber bereit, im Rahmen der<br />
Flexibilisierung des gesamten Tarifwerks auch Regelungen<br />
zur Entlastung von älteren und besonders belasteten<br />
Arbeitnehmern zu schaffen; dies darf aber nicht zu einer<br />
Kostensteigerung in den Betrieben führen. Ein möglicher<br />
Abbau von Arbeitszeitkontingenten muss auf betrieblicher<br />
Ebene aufgefangen und kompensiert werden können.<br />
Zudem ist es denkbar, künftig mehr finanzielle Mittel<br />
für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge bereit<br />
zu stellen, wenn die Betriebe im Gegenzug an anderer<br />
Stelle umso deutlicher entlastet werden.<br />
2 NOVEMBER/<strong>2019</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
Tarifliche Jahresleistung <strong>2019</strong> –<br />
Hinweise für Arbeitgeber<br />
Die Jahresleistung ist bis zum Ende des Jahres fällig. Fragen rund um die tarifliche Sonderzahlung beantwortet der<br />
Leitfaden des bvdm.<br />
Nach den Tarifverträgen der Druckindustrie haben Arbeitnehmer,<br />
Angestellte und Auszubildende Anspruch<br />
auf Zahlung einer „tariflichen Jahresleistung“ zum Ende<br />
des Jahres. Berechnungsgrundlage ist der zum Fälligkeitszeitpunkt<br />
(31.12.) gültige Tariflohn.<br />
Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die tarifliche<br />
Jahresleistung finden Arbeitgeber im Leitfaden<br />
des Bundesverbandes Druck und Medien, den Mitglieder<br />
zusammen mit den für <strong>2019</strong> maßgeblichen Tabellen<br />
zur tariflichen Jahresleistung (95 % und 50 %) bei Inge<br />
Oberheide (E-Mail oberheide@vdmno.de, Telefon 0511<br />
33806-33) anfordern können.<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
HARALD BAREITHER<br />
Geschäftsführer<br />
0511 338 06-24<br />
bareither@vdmno.de<br />
VOLKER SIELAFF<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
0511 33 80 632<br />
sielaff@vdmno.de<br />
MARTIN MAISCHAK<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
0511 33 80 642<br />
maischak@vdmno.de<br />
NOVEMBER/<strong>2019</strong> 3
BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />
SEMINAR<br />
Besteuerung von Druckerzeugnissen –<br />
inklusive Besuch Bundesfinanzministerium<br />
Der Umsatzsteuersatz für bestimmte Druckerzeugnisse<br />
führt bei der Angebots- und Rechnungsstellung häufig<br />
zu Zweifeln darüber, welcher Steuersatz für die Lieferung<br />
von Druckerzeugnissen gilt: der allgemeine (volle) Steuersatz<br />
in Höhe von 19 % oder der ermäßigte Steuersatz 7 %.<br />
Deshalb bieten wir unseren Mitgliedern ein Seminar zu<br />
diesem Thema an, damit die Teilnehmer bei der Bestimmung<br />
des Umsatzsteuersatzes mehr Sicherheit erhalten.<br />
Als Highlight erhalten die Seminarteilnehmer die Gelegenheit,<br />
sich bei einem Besuch des Bundesfinanzministeriums<br />
(Detlev-Rohwedder-Haus) in Berlin in die Materie<br />
einzustimmen.<br />
Bundesfinanzministerium<br />
Im Detlev-Rohwedder-Haus spiegelt sich wie kaum in einem<br />
anderen Gebäude in Berlin die wechselhafte Geschichte<br />
Deutschlands im 20. Jahrhundert. Im Dritten Reich als monumentaler<br />
Amtssitz von Reichsmarschall Hermann Göring<br />
errichtet, war der Komplex nach dem zweiten Weltkrieg eine<br />
der wichtigsten Regierungszentralen der DDR und steht nun<br />
als Sitz des Bundesfinanzministeriums für das wiedervereinigte<br />
Deutschland. Auf der Tour erfahren Sie alles Wissenswerte<br />
über das Detlev-Rohwedder-Haus, seine Geschichte<br />
und Architektur.<br />
Die Führung dauert 90 Minuten und zeigt sowohl die Historie<br />
der Liegenschaft auf, als auch die Struktur und das Handeln<br />
des heutigen BMF. Es wird Zeit und Raum sein, Fragen und<br />
Themen unserer Gruppe zu behandeln.<br />
Referent<br />
Henning Marcard<br />
Verband Druck und Medien<br />
NordOst e.V.<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Inhalt<br />
In unserem Seminar wollen wir Sie über die wirtschaftliche<br />
Bedeutung des richtigen Steuersatzes informieren. Anhand<br />
von typischen Fehlern aus der Praxis von Druckereien werden<br />
die wichtigsten Grundsätze und Bestimmungen des Umsatzsteuer-<br />
und Wettbewerbsrechts erläutert, insbesondere die<br />
einschlägigen Verwaltungsregelungen zur Anwendung des<br />
ermäßigten Steuersatzes.<br />
// Mehrwertsteuer – was ist das?<br />
// Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze – wozu?<br />
// Angebote/Rechnungen richtig schreiben<br />
// Mehrwertsteuer im innergemeinschaftlichen Handel<br />
4 NOVEMBER/<strong>2019</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
AdobeStock_123383217.jpg<br />
Besuchen Sie mit uns das Bundesfinanzministerium im Detlev-Rohwedder-Haus<br />
Mehrwertsteuer in der Druckindustrie<br />
// Werklieferung/Werkleistung?<br />
// Begünstigt/nicht begünstigt?<br />
// Welchen Einfluss hat Werbung im Produkt?<br />
// Streit- und Grenzfälle<br />
Darüber hinaus erhalten Sie Tipps und Ratschläge, wie Sie in<br />
der täglichen Geschäftspraxis eigene finanzielle Verluste sowie<br />
Ärger und Unzufriedenheit bei Ihren Kunden vermeiden<br />
können. Während des Seminars ist ausreichend Zeit für Diskussionen<br />
über Ihre konkreten Problemfälle und Praxisbeispiele.<br />
Zielgruppe<br />
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Sachbearbeiter,<br />
Verkäufer und Buchhalter aber auch an alle Fachkräfte aus<br />
der Verwaltung von Druckereien, die über den zutreffenden<br />
Umsatzsteuersatz entscheiden müssen.<br />
Termin<br />
Dienstag, 30. Januar 2020<br />
Seminardauer<br />
10.30 Uhr: Eintreffen am Bundesfinanzministerium<br />
(Personalausweis zum Einlass ist nötig)<br />
11.00 Uhr: geführter Rundgang<br />
durch das Detlev-Rohwedder-Haus<br />
12.30 Uhr: Fußweg zum Bundesverband Druck und Medien<br />
mit anschließendem Mittagsimbiss<br />
13.30 Uhr: Seminar Umsatzsteuer in der Druckindustrie<br />
Die Teilnehmer erhalten einen USB-Stick mit digitalen<br />
Seminarunterlagen zur sofortigen Anwendung<br />
Seminarort<br />
Bundesverband Druck und Medien e.V.<br />
Friedrichstraße 194-199, 10117 Berlin<br />
Referent<br />
Henning Marcard<br />
Verband Druck und Medien NordOst e.V.<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Kosten<br />
Dieses Seminar führen wir für unsere Mitglieder unentgeltlich<br />
durch.<br />
Anmeldung<br />
Bitte telefonisch beim Verband (030 3022021) oder per<br />
E-Mail an: seminaranmeldungen@vdmno.de<br />
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden<br />
in der Folge ihres Eingangs berücksichtigt.<br />
Ende ca. 16.30 Uhr<br />
NOVEMBER/<strong>2019</strong> 5
UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK<br />
„Ohne Moos nichts los“ -<br />
Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen<br />
Das vdmno Projekt Kompetenzen 4.0 präsentiert das zweite vdmno Unternehmerfrühstück. In lockerem Rahmen<br />
werden regelmäßig Themen unter dem nachfolgenden Motto “Aus der Praxis für die Praxis – Unternehmer berichten<br />
über ihren Alltag” aufgegriffen.<br />
22. Januar <strong>2019</strong><br />
„Ohne Moos nichts los“ - Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen<br />
In der zweiten Veranstaltung steht auf Wunsch der Teilnehmer<br />
der ersten Veranstaltung das Thema „Förderung“ im Mittelpunkt.<br />
THEMA<br />
Welche Fördergelder gibt es und wie kann ich sie beantragen?<br />
// Wo finde ich die richtigen Fördertöpfe?<br />
// Welche Anträge machen Sinn?<br />
// Welche Vorarbeiten sind notwendig?<br />
// Wie formulieren Sie Ihr Projekt am besten?<br />
// Wie kalkuliere ich beim Förderantrag am besten?<br />
// Moderierte Fragerunde & Diskussion<br />
Die Moderation übernimmt QUBIC als Projektträger.<br />
Veranstaltungsort<br />
Verband Druck & Medien NordOst<br />
Bödekerstraße 10<br />
30161 Hannover<br />
Bei großer Nachfrage kann sich der Veranstaltungsort<br />
noch ändern<br />
Melden Sie sich an und sichern Sie sich Ihren Platz!<br />
Anmeldung<br />
Bitte telefonisch beim Verband (0511 3380629) oder<br />
per E-Mail an: seminaranmeldungen@vdmno.de<br />
6 NOVEMBER/<strong>2019</strong>
Ausschuss des Bundeskabinetts – nach vorangegangenen intensiven Beratungen<br />
im Koalitionsausschuss den Beschluss zu einem Klimaschutzprogramm<br />
2030 gefasst, der zwischenzeitlich auch vom Bundeskabinett<br />
UMWELT<br />
Klimaschutzprogramm 2030<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
insgesamt gebilligt wurde. Darin verfolgt die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket<br />
aus Innovation, Förderung, gesetzlichen Standards und die<br />
Bepreisung von CO 2 . Es besteht aus vier zentralen Elementen.<br />
1. Einführung einer CO 2 -Bepreisung<br />
Am 20. September hat das sogenannte Klimakabinett – faktisch ein Ausschuss des Bundeskabinetts – nach vorangegangenen<br />
intensiven Beratungen im Koalitionsausschuss den Beschluss zu einem Klimaschutzprogramm 2030 gefasst, der zwischenzeitlich<br />
auch vom Bundeskabinett insgesamt gebilligt wurde. Darin verfolgt die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket<br />
aus Innovation, Förderung, gesetzlichen Standards und die Bepreisung von CO2. Es besteht aus vier zentralen Elementen.<br />
Neu eingeführt wird ein CO 2 -Preis für die Sektoren Verkehr und Gebäude<br />
sowie bei Gas und Öl für den Wärmebedarf der Industrie, die bislang vom<br />
verpflichtenden Emissionshandel ausgeklammert waren. Ein nationaler<br />
1. Einführung einer CO2-Bepreisung<br />
Neu eingeführt wird ein CO2-Preis für die Sektoren Verkehr<br />
und Gebäude sowie bei Gas und Öl für den Wärmebedarf<br />
der Industrie, die bislang vom verpflichtenden<br />
Emissionshandel ausgeklammert waren. Ein nationaler<br />
Emissionshandel soll 2021 mit einem Festpreis von zehn<br />
Euro je Tonne CO2 beginnen und bis 2025 sukzessive auf<br />
35 Euro je Tonne steigen. Ab 2026 wird der Preis in einem<br />
Korridor zwischen 35 und 60 Euro je Tonne liegen.<br />
Daraus ergeben sich abhängig vom jeweiligen Verbrauchsprofil<br />
von vier typischen Druckereien folgende<br />
Mehrkosten:<br />
stromkostenintensive Unternehmen als Ausgleich für die<br />
hohen Stromkosten teilweise schon seit Jahren über eine<br />
Begrenzung der EEG-Umlage verfügen (sog. besondere<br />
Ausgleichsregelung), werden jetzt insbesondere Unternehmen<br />
in die Pflicht genommen, die Prozesswärme benötigen.<br />
Für die nachfolgenden Jahre werden weitere<br />
Senkungen in Aussicht gestellt, so die Einnahmen aus der<br />
CO2-Bepreisung effektiv steigen. Die Reduktion weiterer<br />
staatlich induzierter Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen<br />
und Abgaben) wird überlegt, ist aber nicht konkretisiert.<br />
Während also die Belastungen weit in die Zukunft<br />
festgeschrieben sind, gilt dies für die Entlastungen nicht<br />
im gleichen Umfang.<br />
Emissionshandel soll 2021 mit einem Festpreis von zehn Euro je Tonne<br />
CO 2 beginnen und bis 2025 sukzessive auf 35 Euro je Tonne steigen. Ab<br />
2026 wird der Preis in einem Korridor zwischen 35 und 60 Euro je Tonne<br />
liegen.<br />
Daraus ergeben sich abhängig vom jeweiligen Verbrauchsprofil von vier<br />
typischen Druckereien folgende Mehrkosten:<br />
Mehrkosten aufgrund von CO2-<br />
Bepreisung gegenüber IST [€/a]<br />
Fallbeispiel 1: Fallbeispiel 2: Fallbeispiel 3: Fallbeispiel 4:<br />
Bogenoffsetdruck Zeitungsdruck Rollenoffsetdruck (Heatset) Tiefdruck<br />
Durchschnittswerte Durchschnittswerte Durchschnittswerte Durchschnittswerte<br />
2021 2.098 25.551 18.085 455.107<br />
2022 4.195 51.101 36.170 910.214<br />
2023 5.244 63.877 45.213 1.137.768<br />
2024 6.293 76.652 54.255 1.365.321<br />
2025 7.342 89.427 63.298 1.592.875<br />
ab 2026 mindestens 7.342 89.427 63.298 1.592.875<br />
ab 2026 höchstens 12.586 153.304 108.510 2.730.642<br />
Die im Anhang mit versendete Excel-Datei enthält die entsprechenden<br />
Registrierte Mitglieder finden unter bit.ly/37HljhW eine<br />
Excel-Datei, die die entsprechenden vier Beispiele inklusive<br />
der entsprechenden individuellen Berechnungen<br />
enthält. Die Berechnungen wurden mit einem von der<br />
ECG Energie Consulting GmbH bereitgestellten Rechentool<br />
durchgeführt. Sie können dieses gerne für die Auswirkungen<br />
Ihres konkreten Falls nutzen.<br />
2. Entlastung von Bürgern und Wirtschaft<br />
Ab 2021 wird die EEG-Umlage um 0,25 ct/kWh gesenkt,<br />
2022 beträgt die Entlastung 0,5 ct/kWh und 2023 sollen<br />
es 0,625 ct/kWh weniger sein. Dadurch werden besonders<br />
Familien und kleine mittelständische Unternehmen<br />
entlastet. Besonders nachteilig wirken sich die geplanten<br />
Änderungen für Industrieunternehmen aus, welche wesentliche<br />
Verbrauchsprozesse etwa mit Erdgas betreiben<br />
oder einen hohen Heizölbedarf haben. Während viele<br />
Je nach Verbrauchsprofil ergeben sich folgende Minderkosten<br />
bzw. Mehrkosten:<br />
Stellt man CO2-Bepreisung und EEG-Umlage einander<br />
gegenüber, wird klar, dass in zwei von vier Fällen netto<br />
eine Entlastung herbeigeführt wird. Während Unternehmen<br />
mit einem relativ hohen Erdgas- und Heizölbedarf<br />
mindestens 58 Prozent der neuerlichen Mehrkosten selbst<br />
tragen müssen und daher einen Wettbewerbsnachteil<br />
erleiden. >><br />
vier Beispiele inklusive der entsprechenden individuellen Berechnungen.<br />
Die Berechnungen wurden mit einem von der ECG Energie Consulting<br />
NOVEMBER/<strong>2019</strong> 7
Je nach Verbrauchsprofil ergeben sich folgende Minderkosten bzw. Mehrkosten:<br />
Stellt man CO 2 -Bepreisung und EEG-Umlage einander gegenüber, wird<br />
klar, dass in zwei von vier Fällen netto eine Entlastung herbeigeführt<br />
wird. Während Unternehmen mit einem relativ hohen Erdgas- und Heizölbedarf<br />
mindestens 58 Prozent der neuerlichen Mehrkosten selbst tragen<br />
müssen und daher einen Wettbewerbsnachteil erleiden.<br />
Fallbeispiel 1: Fallbeispiel 2: Fallbeispiel 3: Fallbeispiel 4:<br />
Bogenoffsetdruck Zeitungsdruck Rollenoffsetdruck (Heatset) Tiefdruck<br />
Durchschnittswerte Durchschnittswerte Durchschnittswerte Durchschnittswerte<br />
Saldo aus CO2-Bepreisung und EEG-<br />
Umlage gegenüber IST [€/a]<br />
2021 -5.902 14.876 -20.035 426.318<br />
2022 -11.805 29.751 -40.070 852.637<br />
2023 -14.756 37.189 -50.087 1.065.796<br />
2024: Annahme EEG wie 2023 -13.707 49.965 -41.045 1.293.349<br />
2025: Annahme EEG wie 2023 -12.658 62.740 -32.002 1.520.903<br />
2026 minimal (Annahme EEG wie 2023) -12.658 62.740 -32.002 1.520.903<br />
2026 maximal (Annahme EEG wie 2023) -7.414 126.617 13.210 2.658.670<br />
3. Sektorbezogene Maßnahmen<br />
3. Sektorbezogene Maßnahmen<br />
Unter dieser Überschrift fällt eine ganze Reihe von Maßnahmen<br />
für Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft<br />
sowie Industrie, Energiewirtschaft und Abfallwirtschaft.<br />
Selbstverpflichtung der Industrie zur Umsetzung von<br />
Energieeffizienzmaßnahmen aus Energieaudits und dem<br />
Energiemanagement sind hier von besonderer Bedeutung<br />
für die Druck- und Medienwirtschaft.<br />
Wurden im Rahmen eines Energieaudits oder Energiemanagementsystems<br />
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung<br />
identifiziert, mussten diese bislang nicht zwingend<br />
umgesetzt werden. Künftig soll sich die Industrie selbst<br />
verpflichten, diese auch wirklich umzusetzen - wenn bestimmte<br />
Kriterien gegeben sind: Zum einen, wenn die<br />
Amortisationszeit bis zu drei Jahre beträgt, zum anderen<br />
sollen Betriebe künftig eine bestimmte, noch nicht festgelegte<br />
Investitionsquote für Energieeffizienz erfüllen,<br />
gemessen am jährlichen Gewinn.<br />
Hier fehlt es noch an klaren Aussagen, die Planungssicherheit<br />
für Unternehmen schaffen würden.<br />
Die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 finden<br />
Mitglieder unter bit.ly/2QUNtjC.<br />
Gerne können Sie uns Ihre finanziellen Belastungen oder<br />
auch Entlastungen für die weiteren Verhandlungen mitteilen<br />
sowie Ihre Einschätzungen und Kommentare zum<br />
Klimapaket 2030. Gerne nehmen wir hierzu Ihre Hinweise<br />
und Anregungen auf, die Sie bitte an Frau Julia Rohmann<br />
jr@bvdm-online.de oder Herrn Cihan Emre Mercimek<br />
cm@bvdm-online.de richten.<br />
Unter dieser Überschrift fällt eine ganze Reihe von Maßnahmen für Gebäude,<br />
Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Industrie, Energiewirtschaft<br />
und Abfallwirtschaft. Selbstverpflichtung der Industrie zur Umsetzung<br />
von Energieeffizienzmaßnahmen aus Energieaudits und dem<br />
Energiemanagement sind hier von besonderer Bedeutung für die Druck-<br />
und Medienwirtschaft.<br />
Wurden im Rahmen eines Energieaudits oder Energiemanagement-<br />
systems Maßnahmen zur Effizienzsteigerung identifiziert, mussten diese<br />
bislang nicht zwingend umgesetzt werden. Künftig soll sich die Industrie<br />
selbst verpflichten, diese auch wirklich umzusetzen - wenn bestimmte Kriterien<br />
gegeben sind: Zum einen, wenn die Amortisationszeit bis zu drei<br />
4. Einzelmaßnahmen und Fördermittel<br />
bvdm. Die bestehenden Friedrichstraße Programme 194–199 sollen ⋅ „weiterentwickelt“<br />
D-10117 Berlin ⋅ www.bvdm-online.de<br />
werden, was sich vor allem auf das Antragsprozedere<br />
bezieht. Gefördert werden sollen zunehmend komplexere<br />
und systemische Maßnahmen, Querschnittstechnologien<br />
und verstärkt Wärmeanwendungen. Im Rahmen der EU-<br />
Ökodesign-Richtlinie sollen Mindeststandards für gewisse<br />
Produktgruppen ausgeweitet werden, um das Effizienzniveau<br />
von Technologien zu regulieren. Auch dabei sind<br />
besonders Querschnittstechnologien relevant. Weitere<br />
Präzisierungen zu Fördersummen und Rahmenbedingungen<br />
stehen noch aus.<br />
Seite<br />
8 NOVEMBER/<strong>2019</strong>
BETRIEBSWIRTSCHAFT UND UMWELT<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
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0511 33 80 633<br />
oberheide@vdmno.de<br />
NOVEMBER/<strong>2019</strong> 9
RECHT<br />
Die Initiative „Letzte Werbung”:<br />
Aktuelle Entwicklungen<br />
Mit unseren vdmno <strong>News</strong> Nr. 2/<strong>2019</strong> haben wir über die<br />
Initiative „Letzte Werbung“ berichtet, die ihre Aktionen<br />
zwischenzeitlich erweitert hat. Nachfolgend möchten wir<br />
Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren.<br />
1. Beispiel Amsterdam: Forderung nach einem „Opt-In“-<br />
System für Briefkastenwerbung<br />
Die Initiative „Letzte Werbung“ hat angekündigt, politisch<br />
die Einführung eines „Opt-In“-Systems in Bezug auf Briefkastenwerbung<br />
zu fordern. Das bedeutet, dass unadressierte<br />
Werbedrucksachen nur dann eingeworfen werden<br />
dürfen, wenn am Briefkasten ein „Ja“-Aufkleber angebracht<br />
ist. Ein solches System gibt es bereits in Amsterdam.<br />
Der niederländische Verband der grafischen Industrie<br />
(KVGO) sowie zwei weitere Verbände hatten gegen<br />
die neuen Regelungen der Stadt Amsterdam geklagt,<br />
sind jedoch in 1. Instanz unterlegen und haben Berufung<br />
eingelegt.<br />
Das Berufungsgericht hat das Urteil am 24.09.<strong>2019</strong> bestätigt<br />
und das „Opt-In“-System damit für rechtmäßig erklärt.<br />
Das Gericht führt insbesondere aus, dass das „Opt-In“-<br />
System nicht unverhältnismäßig sei. Ziel der Maßnahme<br />
sei die Abfallvermeidung. Zwar habe die Einführung des<br />
Systems für bestimmte Unternehmen finanziell negative<br />
Folgen. Die Berufungskläger hätten jedoch nicht ausreichend<br />
dargelegt, dass ein milderes Mittel ein ähnliches<br />
Ergebnis erzielen würde. Die Studien, die die Gemeinde<br />
der Einführung des „Opt-In“-Systems zugrunde gelegt<br />
habe, rechtfertigten vielmehr die Erwartung, dass ein<br />
positiver Effekt mit der Maßnahme erzielt werde, indem<br />
sie die Menge der Druckerzeugnisse reduziere, die in<br />
Amsterdam (ungelesen) weggeworfen werde. Die Einführung<br />
des „Opt-In“-Systems verletze auch keine bestehenden<br />
Eigentumsrechte.<br />
Die langjährige tatsächliche Nutzung der Zustellmöglichkeit<br />
basiere nicht auf einem Recht oder einer Lizenz, die<br />
die Gemeinde den Berufungsklägern eingeräumt habe<br />
und begründe keine berechtigte Erwartung in deren Fortbestehen.<br />
„Letzte Werbung“ hat angekündigt, dass sie politisch<br />
darauf hinarbeiten werde, dass auch in Deutschland ein<br />
„Opt-In“-System eingeführt werde. Dies hätte voraussichtlich<br />
spürbar negative Auswirkungen für Druckereien. Der<br />
bvdm hat daher den Europäischen Dachverband Intergraf<br />
bei der Entwicklung eines Argumentationspapiers<br />
unterstützt, um für etwaige Überlegungen aus deutschen<br />
Regierungskreisen gewappnet zu sein.<br />
2. Kampagne gegen Einkauf Aktuell<br />
Darüber hinaus hat „Letzte Werbung“ eine Webseite www.<br />
plastikpost.de freigeschaltet. Diese Webseite richtet sich<br />
gegen Einkauf Aktuell, eine in Folie eingeschweißte Postwurfsendung.<br />
Der Nutzer, der Einkauf Aktuell nicht mehr<br />
erhalten möchte, hat die Möglichkeit, ein Formular zum<br />
Widerspruch mit seinen Daten auszufüllen. „Letzte Werbung“<br />
leitet den Widerspruch dann an die Deutsche Post<br />
weiter. Bisher haben 71.941 Haushalte dem Erhalt von Einkauf<br />
Aktuell hierüber widersprochen. Die Deutsche Post<br />
weist die Widersprüche derzeit mit Berufung auf § 174<br />
BGB (fehlende Vollmachtsurkunde) zurück. Die Initiative<br />
„Letzte Werbung“ hat angekündigt, hiergegen gerichtlich<br />
vorzugehen.<br />
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem<br />
Laufenden halten.<br />
Infolge des Urteils besteht nunmehr eine sehr hohe<br />
Wahrscheinlichkeit, dass das „Opt-In“-System auch in<br />
anderen Städten in den Niederlanden eingeführt wird.<br />
Auch in Belgien und Frankreich wird die Einführung eines<br />
„Opt-In“-Systems diskutiert. In Frankreich wurde ein entsprechender<br />
Aufkleber bereits in Straßburg getestet.<br />
10 NOVEMBER/<strong>2019</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
Konzept zur Bußgeldzumessung bei<br />
Verstößen von Unternehmen gegen<br />
die Datenschutz-Grundverordnung<br />
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden<br />
des Bundes und der Länder (DSK) hat im <strong>Oktober</strong><br />
<strong>2019</strong> ein Konzept zur Bußgeldzumessung in Verfahren<br />
gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung<br />
(DSGVO) vorgelegt.<br />
Damit soll ein einheitliches Konzept zu den Grundsätzen<br />
bei der Festsetzung von Geldbußen geschaffen werden.<br />
Das Konzept ist für Gerichte nicht bindend und verliert<br />
seine Gültigkeit, sobald der Europäische Datenschutzausschuss<br />
(EDSA) abschließende Leitlinien zur Methodik der<br />
Festsetzung von Geldbußen erlassen hat.<br />
Das Bußgeldkonzept knüpft an den Umsatz eines Unternehmens<br />
an. Die Festsetzung erfolgt in fünf Schritten:<br />
1. Zunächst wird das betroffene Unternehmen einer Größenklasse<br />
zugeordnet. Die Größenklassen richten sich<br />
nach dem gesamten weltweit erzielten Vorjahresumsatz<br />
und sind unterteilt in Kleinstunternehmen, kleine<br />
und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen.<br />
Sie werden zur konkreteren Einordnung der Unternehmen<br />
nochmals in Untergruppen unterteilt.<br />
2. Danach wird der mittlere Jahresumsatz der Untergruppe,<br />
in die das Unternehmen eingeordnet wurde,<br />
bestimmt.<br />
3. Sodann wird ein wirtschaftlicher Grundwert ermittelt.<br />
Für die Festsetzung des wirtschaftlichen Grundwertes<br />
wird der mittlere Jahresumsatz der entsprechenden<br />
Untergruppe durch 360 (Tage) geteilt und so ein<br />
durchschnittlicher Tagessatz errechnet.<br />
4. Dieser Grundwert wird mittels eines von der Schwere<br />
der Tatumstände abhängigen Faktors multipliziert.<br />
Dazu erfolgt eine Einordnung des Schweregrads der<br />
Tat in leicht, mittel, schwer oder sehr schwer. Darüber<br />
hinaus wird zwischen formellen und materiellen Verstößen<br />
unterschieden und für materielle Verstöße ein<br />
höherer Faktor zugrunde gelegt.<br />
Beispiel: Eine Druckerei mit einem Vorjahresumsatz von<br />
bis zu 700.000 € hat einen mittelschweren, materiellen<br />
Datenschutzverstoß (z. B. im Hinblick auf die Betroffenenrechte)<br />
begangen: Die Druckerei würde der Größenklasse<br />
A und der Untergruppe A.I zugeordnet. Der mittlere<br />
Jahresumsatz der Untergruppe A.I liegt bei 350.000 €,<br />
der durchschnittliche Tagessatz und damit der wirtschaftliche<br />
Grundwert der Untergruppe bei 972 €. Der Faktor<br />
für mittelschwere, materielle Datenschutzverstöße ist<br />
4-8. Der jeweilige Faktor wird unter Berücksichtigung der<br />
Umstände des Einzelfalls ermittelt und der genaue Bußgeldbetrag<br />
anhand aller für und gegen den Betroffenen<br />
sprechenden Umstände angepasst.<br />
Bei einem Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von<br />
über 20 Mio. € bis 25 Mio. € liegt bereits der durchschnittliche<br />
Tagessatz und damit der wirtschaftliche Grundwert<br />
der Untergruppe bei 62.500 €. Damit würde bei einem<br />
Faktor von 4-8 für einen mittelschweren, materiellen<br />
Datenschutzverstoß schon ein deutlich höheres Bußgeld<br />
verhängt.<br />
Bewertung des bvdm<br />
Grundsätzlich ist ein Bußgeldkonzept zur Orientierung<br />
und Sicherstellung der einheitlichen Vorgehensweise in<br />
allen Bundesländern aus Sicht des bvdm zu begrüßen.<br />
Allerdings lässt das Konzept offen, wann ein leichter, mittlerer,<br />
schwerer oder sehr schwerer Verstoß vorliegt. Zur<br />
Rechtssicherheit trägt auch nicht bei, wenn es pauschal<br />
heißt, dass der ermittelte Betrag anhand täterbezogener<br />
und sonstiger noch nicht berücksichtigter Umstände angepasst<br />
wird. Da sich das Konzept in erster Linie am Umsatz<br />
der Unternehmen orientiert, kann das Bußgeld bei<br />
Unternehmen mit hohen Umsätzen im Ergebnis zudem<br />
schon bei leichten Verstößen zu sehr hohen Bußgeldern<br />
führen.<br />
Das Konzept zur Bußgeldzumessung finden registrierte<br />
Mitglieder unter bit.ly/33pptYc.<br />
5. Anschließend wird der ermittelte Wert anhand täterbezogener<br />
und sonstiger noch nicht berücksichtigter<br />
Umstände angepasst.<br />
NOVEMBER/<strong>2019</strong> 11
RECHT<br />
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12 NOVEMBER/<strong>2019</strong>
BILDUNG<br />
Ende der Projektlaufzeit von SVL 2020<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Zum Abschluss des Projektes Social Virtual Learning<br />
2020 (SVL 2020) fand am 11. September <strong>2019</strong> eine<br />
Konferenz im Fraunhofer Forum Berlin statt. In verschiedenen<br />
Vorträgen wurden Ergebnisse, praktische<br />
Anwendungen und ein Ausblick der im Rahmen des<br />
Projektes entwickelten virtuellen Lernanwendungen<br />
dargestellt.<br />
Das Projekt SVL 2020 baute auf die Vorgängerprojekte<br />
Social Augmented Learning (SAL) und Social Virtual<br />
Learning (SVL) auf. Im Rahmen des ersten Projekts SAL<br />
wurden durch Augmented Reality die Abläufe in einer<br />
Druckmaschine auf Tablets oder Smartphones visualisiert.<br />
So können Azubis die oft im Verborgenen ablaufenden<br />
Prozesse besser verstehen und durch interaktive Übungen<br />
Handlungskompetenzen erlernen. Mittels eines Autorenwerkzeuges<br />
können Ausbilder und Auszubildende<br />
eigene Inhalte erstellen und bearbeiten.<br />
Das Anschlussprojekt Social Virtual Leaning (SVL) hat die<br />
Anwendung um eine Virtual Reality-Lernumgebung erweitert.<br />
Dies ermöglicht ein interaktives Eingreifen in eine<br />
virtuelle Druckmaschine und stellt somit einen Mehrwert<br />
für das handlungsorientierte Lernen dar.<br />
Das Abschlussprojekt Social Virtual Learning 2020 (SVL<br />
2020) hat das Autorenwerkzeug sowie den Import von<br />
CAD-Daten optimiert. Darüber hinaus stand der Transfer<br />
der Projektergebnisse in andere Berufsfelder im Vordergrund.<br />
Für alle Akteure der dualen Ausbildung sind diese kostenfrei.<br />
25 Bildungseinrichtungen nutzen bereits die freien<br />
Lerninhalte. Auch die üa des vdmno nutzt bereits die<br />
freien Lerninhalte.<br />
Auf der Abschlusskonferenz des Projektes SVL 2020 erhielten<br />
die Teilnehmer einen Überblick über die zur Verfügung<br />
stehenden Technik, den Workflow der Erstellung<br />
und die didaktischen Einsatzszenarien. Eine Videokonferenz<br />
nach St. Gallen in die Schweiz ermöglichte, den<br />
Einsatz der Lernmodule live in der Berufsschule zu erleben.<br />
Zum Ausklang wurde betont, dass durch die Bildung<br />
eines Konsortiums die nachhaltige Nutzung und<br />
Weiterentwicklung der Projektergebnisse von SVL 2020<br />
sichergestellt wird.<br />
Im Rahmen der BMBF-Roadshow „Digitale Medien im Ausbildungsalltag“<br />
wird SVL2020 in diesem Jahr noch am<br />
24. <strong>Oktober</strong> in Schwerin und am 6. <strong>November</strong> in Mainz<br />
präsentiert.<br />
Weitere Informationen zu SVL 2020: social-augmented-learning.de<br />
Vorträge der Abschlussveranstaltung: social-augmented-learning.de/ab-schlusskonferenz-svl2020<br />
Mehr zur BMBF-Roadshow: qualifizierungdigital.de/<br />
bmbf-roadshow-digi-tale-medien-im-ausbildungsalltag-1600.php<br />
Aktuell stehen für den Druckbereich Lernmodule zu den<br />
Themen Farbverlauf und seitliche Verreibung, Druck und<br />
Druckabwicklung, Lackierung und Bogenlauf/Bogenwendung<br />
sowie Schnellschneider zur Verfügung, zum Jahresende<br />
kommt noch ein Modul Flexodruck hinzu.<br />
NOVEMBER/<strong>2019</strong> 13
Das Druck- und Medien-Abc <strong>2019</strong> ist<br />
erschienen!<br />
Die neueste Ausgabe des „Druck- und Medien-Abc“ des Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und Medien (ZFA)<br />
behandelt aktuelle Themen rund um die Aus- und Weiterbildung der Druck- und Medienwirtschaft. Seit 66 Jahren erhalten<br />
Auszubildende die Zeitschrift kostenlos über ihre Berufsschulen. Ausbilder bzw. Ausbildungsbetriebe können<br />
die Zeitschrift über ihre Verbandsgeschäftsstelle beziehen.<br />
Inhaltsübersicht: Die Entwicklung des Mediengestalters<br />
Digital und <strong>Print</strong>, Verteilung der W2-Qualifikationen bei<br />
den Medientechnologen, Prüfungsrelevante Qualifikationen<br />
des Packmitteltechnologen, Berufsziel Berufsschullehrer/-in<br />
für Druck- und Medientechnik, Neuordnung<br />
der Fortbildungsregelungen für die Medienwirtschaft,<br />
SVL 2020, Projekt InProD²: Inklusion in der Produktion,<br />
Mediencommunity mit Nutzungsrekord, 50 Jahre Berufsbildungsgesetz,<br />
Azubi-Botschafter/-in, Die Sorgen mit<br />
dem Geschlecht, WorldSkills Kazan <strong>2019</strong>, Wissenswertes<br />
zum Ausbildungsstart und Aufruf zum Videowettbewerb<br />
„Dein Ausbildungsstart in 90 Sekunden“, Gestaltungswettbewerb<br />
vdmno, Prüfungstermine.<br />
Weitere Infos: Wenn Sie kein gedrucktes Exemplar erhalten<br />
haben, können Sie die aktuelle sowie ältere Ausgaben<br />
hier herunterladen: www.zfamedien.de/downloads/Druckund-Medien-Abc/<br />
Titelbild: „Gehirn (eines Mediengestalters)“ von Kira Süther<br />
14 NOVEMBER/<strong>2019</strong>
BILDUNG<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Wir beantworten im Referat Bildung Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Aus-, Fort- und Weiterbildung in der und für die Branche, Eignungstests, Nachwuchswerbung, Ausbildungspläne, Prüfungsvorbereitungskurse<br />
für Medienfachwirte und Industriemeister und Kurse für Auszubildende, Umschüler und Facharbeiter in unserer<br />
üa: der Überbetrieblichen Ausbildung im NordOsten<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
Bitte melden Sie sich bei: KATRIN STUMPENHAUSEN · 0511 33 80 630 · stumpenhausen@vdmno.de<br />
KATRIN STUMPENHAUSEN<br />
Geschäftsführerin bkdmno<br />
0511 33 80 630<br />
stumpenhauen@vdmno.de<br />
HENNING MARCARD<br />
Bildung<br />
030 30 22 021<br />
marcard@vdmno.de<br />
ASTRID HABERMANN<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 621<br />
habermann@vdmno.de<br />
NOVEMBER/<strong>2019</strong> 15
Die Mitarbeiter des vdmno<br />
wünschen Ihnen und Ihrer Familie<br />
eine schöne Adventszeit<br />
#wissenswertevereint<br />
FOTO: ADOBESTOCK_43652175<br />
16 NOVEMBER/<strong>2019</strong>