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Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher1. Mit der Verwendung eines Objekt-Angebotes erkennt der Empfänger (= Kunde) die nachstehenden Bedingungenvollumfänglich an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen eines angebotenenObjektes mit uns, der Moldenhauer Kunz Immobilien GbR (= Makler) oder dem Eigentümer des Objekts. Sämtliche Angebotedurch uns erfolgen freibleibend und unverbindlich.2. Die Ausgabe eines Prospekts (= Exposé) dient lediglich zur Information und stellt kein vertragliches/ verbindliches Angebotdar. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers/ Eigentümers. Lagespezifische Angabenbasieren auf Fachzeitschriften o.ä. und geben keinerlei Garantie für die tatsächliche Wert -und Wertsteigerungssituation.Mögliche behördliche Auflagen können die Planung und Quadratmeterzahlen verändern. Die Gebäudeabbildungen sindDarstellungen aus der Sicht des Illustrators. Die Mustermöblierung ist nicht im Preis inbegriffen; sie dient nur alsEinrichtungsvorschlag. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen, Irrtum undZwischenverkauf bleiben vorbehalten.3. Der Empfänger erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe und Kontaktaufnahme per SMS, Fax undE-Mail zum Zwecke der Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Eine Weitergabe der Kontaktdaten zu anderenZwecken wird ausgeschlossen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.4. Eine Haftung für die Bonität der vermittelten Vertragspartei wird ausgeschlossen.5. Die Bekanntgabe der Objektadresse geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf unsere Provisionsforderung im Falle desAnkaufes. Die Käuferprovision beträgt 3,57% vom vereinbarten/ beurkundeten Kaufpreis, sofern in unserem Angebot /Exposé im Einzelfall keine anderen Angaben gemacht sind (jeweils inkl. 19% MwSt.).6. Der Makler darf sowohl für den Verkäufer, als auch für den anderen Käufer provisionspflichtig tätig zu werden.7. Kommt zwischen dem Empfänger des Kaufangebotes und dem Eigentümer des angebotenen Objektes oder dessenRechtsnachfolger ein anderes, als das ursprünglich vorgesehene und/ oder ein weiteres Geschäft zustande, oder erwirbt derEmpfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend in Ziffer 3aufgeführten Provisionen ebenfalls von ihm zu zahlen.8. Ein Anspruch auf Zahlung einer Provision an uns besteht auch dann, wenn infolge unserer Vermittlung und/ oder aufgrundunseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt derKauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall auf die bei späteremAnkauf zu zahlende Provision angerechnet.9. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich,spätestens innerhalb von fünf Tagen ab dem Zugang des Objektnachweises, unter Beifügung eines entsprechendenNachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für denAbschlussfall ursächliche und damit provisionspflichtige Tätigkeit an.10. Mitteilungen sowie übergebene Daten/ Unterlagen/ Informationen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. ImFalle der unberechtigten Weitergabe an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns, haftet der Empfängersowohl für die Käufer-, als auch für die Verkäuferprovision, die gegenüber dem Dritten bei Abschluss des Kaufvertragesentstehen, sofern wir diese nicht von den Vertragschließenden erhalten. Die Provision wird bei Abschluss des Vertragesfällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.11. Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und/oder Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter strikterBeachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und ausschließlich dann, wenn der Kunde eingewilligt hat oder dies durchGesetz erlaubt ist bzw.für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Es gelten die Datenschutzhinweise[http://www.moldenhauerkunz.de/datenschutz/] der Moldenhauer Kunz Immobilien GbR.12. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch dasVerhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.13. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit demSchluss des Jahres, in dem über die die Schadensersatzpflicht auslösenden Umstände Kenntnis erlangt wurde. Sollten diegesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzen Verjährung führen, so gelten diese.14. Erfüllungsort und -sofern der Empfänger Vollkaufmann ist- Gerichtsstand ist Biberach. Auf das Vertragsverhältnis istdeutsches Recht anzuwenden.15. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit derübrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist. Diejeweils unwirksame Bestimmung/ der unwirksame Teil soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, dieden wirtschaftlichen Interessender Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungennicht zuwider läuft.Stand: Januar 2020