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ZAP-2020-05

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

sanktionen von derzeit maximal 10 Mio. Euro auf –<br />

gestaffelt nach Unternehmensgröße – 10 % des<br />

Jahresumsatzes steigen; bei großen Konzernen<br />

könnte dies zu Strafen in Milliardenhöhe führen.<br />

Schon dies sprenge – so der DAV – mit Blick auf<br />

rechtlich geschützte Interessen sowohl der Anteilseigner<br />

als auch der Arbeitnehmer die Grenzen<br />

der Angemessenheit. Das gelte schon für die<br />

Bemessung der Verbandssanktionen nach dem<br />

durchschnittlichen Jahresumsatz, erst recht aber<br />

für das Abstellen auf den Konzernumsatz. Die<br />

vorgesehene Ausfallhaftung der übergeordneten<br />

Konzernunternehmen stelle einen ökonomisch<br />

schädlichen Eingriff in Grundprinzipien des Konzernrechts<br />

(etwa des Trennungsprinzips) dar.<br />

Die Regelungen zu unternehmensinternen Untersuchungen<br />

im Rahmen eines „gestuften Anreizsystems“<br />

würden, so kritisiert der Anwaltverein,<br />

auf eine rechtsstaatlich problematische „Privatisierung<br />

des Ermittlungsverfahrens“ zutreiben. Die im<br />

Referentenentwurf geforderte funktionale Trennung<br />

von Verteidigung und verbandsinterner<br />

Untersuchung schwäche die Effektivität der Verteidigung<br />

in gleichsam rechtsstaatlich problematischer<br />

Weise. Offen blieben arbeitsrechtliche und<br />

datenschutzrechtliche Problematiken.<br />

„Rechtsstaatlich inakzeptabel“ sei auch die geplante<br />

Beschränkung der Beschlagnahmeverbote bei<br />

anwaltlichen Berufsträgern. Sie sei ein Angriff<br />

auf das Recht des Bürgers auf rechtlichen Beistand.<br />

Dem müsse die Anwaltschaft im Interesse<br />

des Rechtsstaats und der Mandanten entgegentreten.<br />

[Quelle: DAV]<br />

Geschäftslage beim<br />

Bundessozialgericht<br />

Anfang Februar fand das diesjährige Jahrespressegespräch<br />

beim Bundessozialgericht (BSG) statt.<br />

Dort stellte Gerichtspräsident RAINER SCHLEGEL u.a.<br />

den Jahresbericht des BSG für das vergangene<br />

Jahr vor.<br />

Seinen Zahlen zufolge war die Verfahrensentwicklung<br />

beim BSG in 2019 erneut gekennzeichnet<br />

durch einen Eingangsrückgang bei den<br />

Revisionen und in geringerem Umfang auch bei<br />

den Nichtzulassungsbeschwerden, während die<br />

Zahl der regelmäßig aufwändig zu bearbeitenden<br />

Prozesskostenhilfe-Verfahren um fast 20 %<br />

deutlich angestiegen ist. Erheblich verringert hat<br />

sich in 2019 die Verfahrenslaufzeit in allen Verfahrensarten.<br />

Der Geschäftsanfall beim BSG lag in 2019 mit<br />

2.979 Neueingängen in sämtlichen Verfahrensarten,<br />

davon 300 Revisionen und 1.726 Nichtzulassungsbeschwerden,<br />

etwas unter dem Niveau<br />

des Vorjahres. Erledigt wurden 2019 insgesamt<br />

356 Revisionen und 1.681 Nichtzulassungsbeschwerden.<br />

Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei<br />

den Revisionen betrug 11,1 Monate; 51,7 % der<br />

Verfahren wurden innerhalb eines Jahres entschieden.<br />

Auch die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren<br />

wurden zeitnah, nämlich in durchschnittlich<br />

5,1 Monaten, einer Entscheidung zugeführt. 89,4 %<br />

aller Beschwerdeverfahren sind innerhalb eines<br />

Jahres, 67,2 % innerhalb von sechs Monaten beendet<br />

worden.<br />

Präsident SCHLEGEL nahm die Vorstellung des<br />

Jahresberichts 2019 auch zum Anlass, die Bedeutung<br />

des Sozialstaats für ein funktionierendes<br />

Gemeinwesen zu betonen. „Es wäre aus meiner<br />

Sicht sehr wünschenswert, wenn sich die Öffentlichkeit<br />

in stärkerem Maße mit den Grundlagen des Sozialstaats<br />

beschäftigen würde, z.B. mit der Frage, was<br />

Sache der beitragsfinanzierten Sozialversicherung, was<br />

der steuerfinanzierten Fürsorge ist. Die Dinge sind<br />

zugegebenermaßen sehr komplex. Aber gerade deshalb<br />

muss man sich um Verständlichkeit bemühen und sich<br />

damit auseinandersetzen“, erklärte der Präsident.<br />

Das Ergebnis, so seine Hoffnung, könnte vielleicht<br />

eine kritischere Sicht auf manche realitätsferne<br />

Äußerung und Vorstellungen aus Politik und<br />

Verbänden zum Umbau und weiteren Ausbau<br />

des Sozialstaats sein.<br />

[Quelle: BSG]<br />

Geschäftslage beim<br />

Bundesarbeitsgericht<br />

Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich<br />

seine Eingangs- und Erledigungszahlen für das<br />

zurückliegende Jahr vorgelegt. Danach gingen<br />

bei dem Erfurter Gericht im Geschäftsjahr 2019<br />

2.472 Sachen neu ein (Vorjahr 1.852 Sachen). 31,76 %<br />

der Eingänge (785 Sachen) entfielen auf Revisionen<br />

und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren.<br />

Weitere 63,83 % der Eingänge entfielen auf Nicht-<br />

238 <strong>ZAP</strong> Nr. 5 4.3.<strong>2020</strong>

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