ZAP-2020-05
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
sanktionen von derzeit maximal 10 Mio. Euro auf –<br />
gestaffelt nach Unternehmensgröße – 10 % des<br />
Jahresumsatzes steigen; bei großen Konzernen<br />
könnte dies zu Strafen in Milliardenhöhe führen.<br />
Schon dies sprenge – so der DAV – mit Blick auf<br />
rechtlich geschützte Interessen sowohl der Anteilseigner<br />
als auch der Arbeitnehmer die Grenzen<br />
der Angemessenheit. Das gelte schon für die<br />
Bemessung der Verbandssanktionen nach dem<br />
durchschnittlichen Jahresumsatz, erst recht aber<br />
für das Abstellen auf den Konzernumsatz. Die<br />
vorgesehene Ausfallhaftung der übergeordneten<br />
Konzernunternehmen stelle einen ökonomisch<br />
schädlichen Eingriff in Grundprinzipien des Konzernrechts<br />
(etwa des Trennungsprinzips) dar.<br />
Die Regelungen zu unternehmensinternen Untersuchungen<br />
im Rahmen eines „gestuften Anreizsystems“<br />
würden, so kritisiert der Anwaltverein,<br />
auf eine rechtsstaatlich problematische „Privatisierung<br />
des Ermittlungsverfahrens“ zutreiben. Die im<br />
Referentenentwurf geforderte funktionale Trennung<br />
von Verteidigung und verbandsinterner<br />
Untersuchung schwäche die Effektivität der Verteidigung<br />
in gleichsam rechtsstaatlich problematischer<br />
Weise. Offen blieben arbeitsrechtliche und<br />
datenschutzrechtliche Problematiken.<br />
„Rechtsstaatlich inakzeptabel“ sei auch die geplante<br />
Beschränkung der Beschlagnahmeverbote bei<br />
anwaltlichen Berufsträgern. Sie sei ein Angriff<br />
auf das Recht des Bürgers auf rechtlichen Beistand.<br />
Dem müsse die Anwaltschaft im Interesse<br />
des Rechtsstaats und der Mandanten entgegentreten.<br />
[Quelle: DAV]<br />
Geschäftslage beim<br />
Bundessozialgericht<br />
Anfang Februar fand das diesjährige Jahrespressegespräch<br />
beim Bundessozialgericht (BSG) statt.<br />
Dort stellte Gerichtspräsident RAINER SCHLEGEL u.a.<br />
den Jahresbericht des BSG für das vergangene<br />
Jahr vor.<br />
Seinen Zahlen zufolge war die Verfahrensentwicklung<br />
beim BSG in 2019 erneut gekennzeichnet<br />
durch einen Eingangsrückgang bei den<br />
Revisionen und in geringerem Umfang auch bei<br />
den Nichtzulassungsbeschwerden, während die<br />
Zahl der regelmäßig aufwändig zu bearbeitenden<br />
Prozesskostenhilfe-Verfahren um fast 20 %<br />
deutlich angestiegen ist. Erheblich verringert hat<br />
sich in 2019 die Verfahrenslaufzeit in allen Verfahrensarten.<br />
Der Geschäftsanfall beim BSG lag in 2019 mit<br />
2.979 Neueingängen in sämtlichen Verfahrensarten,<br />
davon 300 Revisionen und 1.726 Nichtzulassungsbeschwerden,<br />
etwas unter dem Niveau<br />
des Vorjahres. Erledigt wurden 2019 insgesamt<br />
356 Revisionen und 1.681 Nichtzulassungsbeschwerden.<br />
Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei<br />
den Revisionen betrug 11,1 Monate; 51,7 % der<br />
Verfahren wurden innerhalb eines Jahres entschieden.<br />
Auch die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren<br />
wurden zeitnah, nämlich in durchschnittlich<br />
5,1 Monaten, einer Entscheidung zugeführt. 89,4 %<br />
aller Beschwerdeverfahren sind innerhalb eines<br />
Jahres, 67,2 % innerhalb von sechs Monaten beendet<br />
worden.<br />
Präsident SCHLEGEL nahm die Vorstellung des<br />
Jahresberichts 2019 auch zum Anlass, die Bedeutung<br />
des Sozialstaats für ein funktionierendes<br />
Gemeinwesen zu betonen. „Es wäre aus meiner<br />
Sicht sehr wünschenswert, wenn sich die Öffentlichkeit<br />
in stärkerem Maße mit den Grundlagen des Sozialstaats<br />
beschäftigen würde, z.B. mit der Frage, was<br />
Sache der beitragsfinanzierten Sozialversicherung, was<br />
der steuerfinanzierten Fürsorge ist. Die Dinge sind<br />
zugegebenermaßen sehr komplex. Aber gerade deshalb<br />
muss man sich um Verständlichkeit bemühen und sich<br />
damit auseinandersetzen“, erklärte der Präsident.<br />
Das Ergebnis, so seine Hoffnung, könnte vielleicht<br />
eine kritischere Sicht auf manche realitätsferne<br />
Äußerung und Vorstellungen aus Politik und<br />
Verbänden zum Umbau und weiteren Ausbau<br />
des Sozialstaats sein.<br />
[Quelle: BSG]<br />
Geschäftslage beim<br />
Bundesarbeitsgericht<br />
Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich<br />
seine Eingangs- und Erledigungszahlen für das<br />
zurückliegende Jahr vorgelegt. Danach gingen<br />
bei dem Erfurter Gericht im Geschäftsjahr 2019<br />
2.472 Sachen neu ein (Vorjahr 1.852 Sachen). 31,76 %<br />
der Eingänge (785 Sachen) entfielen auf Revisionen<br />
und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren.<br />
Weitere 63,83 % der Eingänge entfielen auf Nicht-<br />
238 <strong>ZAP</strong> Nr. 5 4.3.<strong>2020</strong>