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ZAP-2020-05

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

GIFFEY kündigt mehrere<br />

Gesetzesvorhaben an<br />

Bundesfamilienministerin FRANZISKA GIFFEY will dem<br />

Bundestag noch im ersten Halbjahr <strong>2020</strong> einen<br />

Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe<br />

im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)<br />

vorlegen. Dies kündigte die Ministerin kürzlich im<br />

Familienausschuss bei der Vorstellung ihrer Vorhaben<br />

für das neue Jahr an. Mit dem entsprechenden<br />

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sollen<br />

u.a. Kindern, Jugendlichen und Eltern durch die<br />

Einrichtung von Ombudsstellen mehr Mitsprache<br />

bei ihren Belangen eingeräumt werden, die Heimaufsicht<br />

verbessert und die Kostenbeteiligung von<br />

Pflege- und Heimkindern von 75 auf 25 % gesenkt<br />

werden.<br />

Ebenfalls reformiert werden soll in diesem Jahr<br />

der Jugendmedienschutz. Ein Gesetzentwurf befinde<br />

sich bereits in der Ressortabstimmung<br />

und solle bis zum Sommer in das Kabinett<br />

eingebracht werden, sagte GIFFEY. Vorher müsse<br />

er aber noch das Notifizierungsverfahren bei der<br />

EU durchlaufen. Das derzeitige Jugendmedienschutzgesetz<br />

atme noch den „Geist der 80er-Jahre“<br />

und entspreche nicht mehr den Anforderungen<br />

der digitalen Welt von heute mit international<br />

agierenden Plattformen.<br />

GIFFEY kündigte ebenso Reformen beim Elterngeld<br />

an. So sollen die Teilzeitmöglichkeiten für beide<br />

Elternpaare beim „Elterngeld-Plus“ ausgebaut<br />

und im Fall von Frühgeburten mindestens ein<br />

zusätzlicher Monat Elternzeit gewährt werden.<br />

Auf den Weg gebracht werden soll auch die<br />

Ganztagsbetreuung von Schulkindern im Grundschulalter<br />

von der ersten bis zur vierten Klasse.<br />

Der Gesetzesentwurf wurde am 17.2.<strong>2020</strong> zur<br />

Stellungnahme an Länder und Verbände versandt.<br />

Bis zum Weltkindertag am 20. September <strong>2020</strong><br />

würde Ministerin GIFFEY auch gern die Verankerung<br />

von Kinderrechten im Grundgesetz realisiert<br />

sehen. Dies sei aber nur ihr persönlicher<br />

Wunsch und es bestehe dafür kein konkreter<br />

Zeitplan. Ein entsprechender Gesetzentwurf des<br />

federführenden Justizministeriums sei ihrem Ministerium<br />

zur Ressortabstimmung übergeben<br />

worden.<br />

[Quelle: Bundestag]<br />

Bundestag beschließt Verlängerung<br />

der Mietpreisbremse<br />

Der Deutsche Bundestag hat Mitte Februar in<br />

zweiter und dritter Lesung den vom Bundesministerium<br />

der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

(BMJV) eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur<br />

Verlängerung und Verbesserung der Regelungen<br />

über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn beschlossen.<br />

Grund für die Neuregelung ist, dass die Bundesregierung<br />

– gestützt u.a. durch eine Studie – der<br />

Auffassung ist, dass die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz<br />

vom April 2015 eingeführten<br />

Regelungen über die zulässige Miethöhe bei<br />

Mietbeginn (sog. Mietpreisbremse) dort, wo sie<br />

durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen<br />

Landesregierung zur Anwendung kommen, den<br />

Mietenanstieg verlangsamt haben. Daher soll es<br />

nun den Ländern für weitere fünf Jahre ermöglicht<br />

werden, ein Gebiet mit einem angespannten<br />

Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung zu bestimmen.<br />

Spätestens mit Ablauf des 31.12.2025<br />

sollen aber alle Rechtsverordnungen wieder außer<br />

Kraft treten.<br />

Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass der<br />

Anspruch des Mieters oder der Mieterin gegen den<br />

Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter<br />

Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete<br />

bei Mietbeginn erweitert werden soll. Künftig<br />

können Mieter zu viel gezahlte Miete erstmals<br />

auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre<br />

zurückfordern. Auf diese Weise soll das Potenzial<br />

der Mietpreisbremse besser ausgeschöpft werden.<br />

Die Neuregelung kommentierte Justiz- und Verbraucherschutzministerin<br />

CHRISTINE LAMBRECHT nach<br />

dem Bundestagsbeschluss wie folgt: „Es ist eine<br />

ganz wichtige Weichenstellung, dass die Mietpreisbremse<br />

für weitere fünf Jahre fortgeschrieben wird und<br />

eine dämpfende Wirkung auf überhitzte Mietmärkte<br />

ausüben kann. Die Wirksamkeit der Mietpreisbremse<br />

hat eine Studie des DIW belegt. Mit dem Gesetz sorgen<br />

wir auch dafür, dass Mieterinnen und Mieter zu viel<br />

gezahlte Miete einfacher zurückfordern können. Damit<br />

setzen wir ein klares Signal gegen schwarze Schafe<br />

unter den Vermietern, die die Vorgaben der Mietpreisbremse<br />

nicht einhalten.“<br />

236 <strong>ZAP</strong> Nr. 5 4.3.<strong>2020</strong>

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