ZAP-2020-05
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
GIFFEY kündigt mehrere<br />
Gesetzesvorhaben an<br />
Bundesfamilienministerin FRANZISKA GIFFEY will dem<br />
Bundestag noch im ersten Halbjahr <strong>2020</strong> einen<br />
Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe<br />
im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)<br />
vorlegen. Dies kündigte die Ministerin kürzlich im<br />
Familienausschuss bei der Vorstellung ihrer Vorhaben<br />
für das neue Jahr an. Mit dem entsprechenden<br />
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sollen<br />
u.a. Kindern, Jugendlichen und Eltern durch die<br />
Einrichtung von Ombudsstellen mehr Mitsprache<br />
bei ihren Belangen eingeräumt werden, die Heimaufsicht<br />
verbessert und die Kostenbeteiligung von<br />
Pflege- und Heimkindern von 75 auf 25 % gesenkt<br />
werden.<br />
Ebenfalls reformiert werden soll in diesem Jahr<br />
der Jugendmedienschutz. Ein Gesetzentwurf befinde<br />
sich bereits in der Ressortabstimmung<br />
und solle bis zum Sommer in das Kabinett<br />
eingebracht werden, sagte GIFFEY. Vorher müsse<br />
er aber noch das Notifizierungsverfahren bei der<br />
EU durchlaufen. Das derzeitige Jugendmedienschutzgesetz<br />
atme noch den „Geist der 80er-Jahre“<br />
und entspreche nicht mehr den Anforderungen<br />
der digitalen Welt von heute mit international<br />
agierenden Plattformen.<br />
GIFFEY kündigte ebenso Reformen beim Elterngeld<br />
an. So sollen die Teilzeitmöglichkeiten für beide<br />
Elternpaare beim „Elterngeld-Plus“ ausgebaut<br />
und im Fall von Frühgeburten mindestens ein<br />
zusätzlicher Monat Elternzeit gewährt werden.<br />
Auf den Weg gebracht werden soll auch die<br />
Ganztagsbetreuung von Schulkindern im Grundschulalter<br />
von der ersten bis zur vierten Klasse.<br />
Der Gesetzesentwurf wurde am 17.2.<strong>2020</strong> zur<br />
Stellungnahme an Länder und Verbände versandt.<br />
Bis zum Weltkindertag am 20. September <strong>2020</strong><br />
würde Ministerin GIFFEY auch gern die Verankerung<br />
von Kinderrechten im Grundgesetz realisiert<br />
sehen. Dies sei aber nur ihr persönlicher<br />
Wunsch und es bestehe dafür kein konkreter<br />
Zeitplan. Ein entsprechender Gesetzentwurf des<br />
federführenden Justizministeriums sei ihrem Ministerium<br />
zur Ressortabstimmung übergeben<br />
worden.<br />
[Quelle: Bundestag]<br />
Bundestag beschließt Verlängerung<br />
der Mietpreisbremse<br />
Der Deutsche Bundestag hat Mitte Februar in<br />
zweiter und dritter Lesung den vom Bundesministerium<br />
der Justiz und für Verbraucherschutz<br />
(BMJV) eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur<br />
Verlängerung und Verbesserung der Regelungen<br />
über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn beschlossen.<br />
Grund für die Neuregelung ist, dass die Bundesregierung<br />
– gestützt u.a. durch eine Studie – der<br />
Auffassung ist, dass die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz<br />
vom April 2015 eingeführten<br />
Regelungen über die zulässige Miethöhe bei<br />
Mietbeginn (sog. Mietpreisbremse) dort, wo sie<br />
durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen<br />
Landesregierung zur Anwendung kommen, den<br />
Mietenanstieg verlangsamt haben. Daher soll es<br />
nun den Ländern für weitere fünf Jahre ermöglicht<br />
werden, ein Gebiet mit einem angespannten<br />
Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung zu bestimmen.<br />
Spätestens mit Ablauf des 31.12.2025<br />
sollen aber alle Rechtsverordnungen wieder außer<br />
Kraft treten.<br />
Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass der<br />
Anspruch des Mieters oder der Mieterin gegen den<br />
Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter<br />
Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete<br />
bei Mietbeginn erweitert werden soll. Künftig<br />
können Mieter zu viel gezahlte Miete erstmals<br />
auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre<br />
zurückfordern. Auf diese Weise soll das Potenzial<br />
der Mietpreisbremse besser ausgeschöpft werden.<br />
Die Neuregelung kommentierte Justiz- und Verbraucherschutzministerin<br />
CHRISTINE LAMBRECHT nach<br />
dem Bundestagsbeschluss wie folgt: „Es ist eine<br />
ganz wichtige Weichenstellung, dass die Mietpreisbremse<br />
für weitere fünf Jahre fortgeschrieben wird und<br />
eine dämpfende Wirkung auf überhitzte Mietmärkte<br />
ausüben kann. Die Wirksamkeit der Mietpreisbremse<br />
hat eine Studie des DIW belegt. Mit dem Gesetz sorgen<br />
wir auch dafür, dass Mieterinnen und Mieter zu viel<br />
gezahlte Miete einfacher zurückfordern können. Damit<br />
setzen wir ein klares Signal gegen schwarze Schafe<br />
unter den Vermietern, die die Vorgaben der Mietpreisbremse<br />
nicht einhalten.“<br />
236 <strong>ZAP</strong> Nr. 5 4.3.<strong>2020</strong>