TRENDYone | Das Magazin – Allgäu – Februar 2020
Politikspecial: OB & BGM Kandidaten Steckbriefe - Innovative Fahrradhelme: Uncool und hässlich oder trendiges Lifestyleprodukt? - Der Stadtpark Kempten eröffnet
Politikspecial: OB & BGM Kandidaten Steckbriefe - Innovative Fahrradhelme: Uncool und hässlich oder trendiges Lifestyleprodukt? - Der Stadtpark Kempten eröffnet
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Beruf & Karriere M17<br />
Anders sieht es aus, wenn zwischen<br />
Herrn Stadlhuber und der Firma Zapfen<br />
ein gekündigtes Arbeitsverhältnis vorliegt.<br />
Der Vorsitzende von Firma Streich<br />
darf nun seinen Hörer in die Hand nehmen<br />
und bei Firma Zapfen nachhorchen.<br />
<strong>Das</strong> Bundesarbeitsgericht billigt,<br />
wenn ein Unternehmen Erkundigungen<br />
über einen Mitarbeiter bei einem ehemaligen<br />
Arbeitgeber einholt (BAG, 3<br />
AZR 389/83).<br />
Selbstredend müssen Bewerbungsunterlagen<br />
absolut vertraulich behandelt<br />
werden. Tipp: Sie möchten sich aus<br />
einem bestehenden Arbeitsverhältnis<br />
heraus bewerben? Verwenden Sie<br />
in Ihrem Bewerbungsschreiben einen<br />
Sperrvermerkt und bitten um Diskretion.<br />
Arbeitgeber im Spannungsverhältnis<br />
verschiedener Pflichten<br />
Auch wenn Sie als Arbeitnehmer Ihrem<br />
potenziellen neuen Arbeitgeber erlauben,<br />
Ihren ehemaligen Vorgesetzen<br />
zu kontaktieren, ist dies keinesfalls ein<br />
Freifahrtschein für Ihren alten Arbeitgeber.<br />
Dieser muss in seinen Auskünften<br />
sowohl der Wahrheits- als auch der<br />
Wohlwollenspflicht genügen.<br />
Welche Fragen dürfen gestellt werden?<br />
Klipp und klar nur solche, über die bereits<br />
Auskünfte im Arbeitszeugnis erteilt<br />
werden und die eine Relevanz für<br />
die neue Stelle besitzen. Sobald die<br />
Intimsphäre und der Datenschutz des<br />
Bewerbers verletzt werden, sind die<br />
Fragen rechtswidrig.<br />
Fazit: Will der Neue beim alten Arbeitgeber<br />
nachfragen, begibt er sich auf<br />
unbefestigte Wege. Es sollte das letzte<br />
Mittel der Wahl sein, falls es tatsächlich<br />
Unklarheiten in den Bewerbungsunterlagen<br />
gibt, die sich nicht anders<br />
beheben lassen. Nicht verzagen - einfach<br />
beim Arbeitnehmer fragen! |Text:<br />
Stefanie Steinbach<br />
PERSÖNLICHKEITSRECHT wird in Deutschland großgeschrieben