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TRENDYone | Das Magazin – Allgäu – Februar 2020

Politikspecial: OB & BGM Kandidaten Steckbriefe - Innovative Fahrradhelme: Uncool und hässlich oder trendiges Lifestyleprodukt? - Der Stadtpark Kempten eröffnet

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M16 Beruf & Karriere<br />

Nachfragen beim Ex<br />

Darf der neue Arbeitgeber beim Alten nachforschen?<br />

Links ein bisschen weniger <strong>–</strong> auf der anderen Seite etwas mehr. Hier<br />

nehmen wir noch etwas weg und da schneiden wir noch ein bisschen<br />

intensiver. An der einen Stelle achten wir besonders auf die Qualität<br />

und toupieren ein wenig auf. Jetzt drehen und wenden, dann ist sie neu<br />

frisiert: Unsere Bewerbung. Bei all dem Aufbauschen und Einfärben diverser<br />

Fähigkeiten in den schönsten Farbtönen ist es nachvollziehbar, dass so<br />

mancher Vorgesetzter das Kompetenzfeuerwerk im Lebenslauf mit gesunder<br />

Skepsis betrachtet. Doch darf sich der neue Arbeitgeber Informationen vom<br />

vorherigen Chef des Bewerbers einholen, wenn die Unterlagen Fragen aufwerfen?<br />

Und muss dieser darauf antworten?<br />

Angaben im Lebenslauf<br />

Was sich in den oberen Zeilen anhört<br />

wie ein ausgiebiger Friseurbesuch,<br />

ist in diversen Bewerbungsmappen<br />

nicht selten zu finden. Untersuchungen<br />

zufolge sind etwa ein Viertel aller<br />

Bewerbungen zurechtgebogen.<br />

Zwar versichern Bewerber mit<br />

ihrer Unterschrift, dass ihre Angaben<br />

der Richtigkeit entsprechen,<br />

aber ist wirklich alles wahrheitsgetreu<br />

wiedergegeben? Spricht<br />

Herr Stadlhuber wirklich fließend<br />

sieben Sprachen? Vor allem bei Verantwortung,<br />

Führungsqualitäten, Sprachkenntnissen,<br />

Softwarekenntnissen,<br />

Bildungsgrad und Abschlüssen wird<br />

aufpoliert. <strong>Das</strong> Misstrauen eines Personalers<br />

kann also durchaus gerechtfertigt<br />

sein. Aber darf er beim alten<br />

Arbeitgeber nachfragen? Auch interessant:<br />

Darf oder muss dieser sogar Auskunft<br />

erteilen?<br />

Die Antwort ist leider nicht allgemein<br />

mit ja oder nein zu beantworten, da sie<br />

nicht explizit arbeitsrechtlich festgelegt<br />

ist. Jedoch schützen datenschutzrechtliche<br />

Regelungen das Persönlichkeitsrecht<br />

des Arbeitnehmers.<br />

NACHFRAGEN IST<br />

WACKLIGES TERRAIN<br />

Recht auf informationelle Selbstbestimmung<br />

<strong>Das</strong> Persönlichkeitsrecht wird in<br />

Deutschland in den Himmel gehoben.<br />

Es gilt als Grundrecht - nicht jeder darf<br />

Informationen über jeden einholen.<br />

Die Datenschutz-Grundverordnung<br />

(DSGVO) hat dies im Mai 2018 bestätigt<br />

und setzt das Recht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung um. Heißt: Wie mit<br />

personenbezogenen Daten umgegangen<br />

wird, welche preisgegeben und<br />

verwendet werden, darf jede Person<br />

selbst entscheiden. Bedeutet: Der neue<br />

Arbeitgeber müsste einen Bewerber<br />

erst um Erlaubnis fragen, bevor er beim<br />

vorherigen Arbeitgeber Informationen<br />

einholen darf.<br />

Doch was passiert, wenn ein Bewerber<br />

keine Einwilligung darüber erteilt? Böse<br />

Zungen könnten behaupten, dass diese<br />

potentiellen Arbeitnehmer mit Nachteilen<br />

bei der Stellenbesetzung rechnen<br />

können. Die Freiwilligkeit solch einer<br />

Einwilligung kann demnach durchaus in<br />

Frage gestellt werden.<br />

Setzt sich der Vorgesetze in spe über<br />

diese Einwilligung hinweg und zückt<br />

unbeeindruckt den Telefonhörer,<br />

muss laut Anwälten dieser Verstoß<br />

einwandfrei nachgewiesen<br />

werden.<br />

Status: Bestehendes oder gekündigtes<br />

Arbeitsverhältnis?<br />

Bewirbt sich Herr Stadlhuber mit seinen<br />

sieben Fremdsprachen aus einem<br />

bestehendem Arbeitsverhältnis bei<br />

Firma Zapfen heraus bei Firma Streich,<br />

so darf Firma Streich nicht bei Firma<br />

Zapfen anrufen. Basis ist hier das allgemeine<br />

Persönlichkeitsrecht in Verknüpfung<br />

mit der Fürsorgepflicht, die auch<br />

potenzielle Arbeitgeber ihren künftigen<br />

Mitarbeitern gegenüber bereits haben.

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