Pflegende Angehörige
20.02.2020 www.pflegestimme.de
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Pflegende Angehörige
Der größte Teil der Pflegebedürftigen wird von ihren Angehörigen gepflegt.
Die meisten Pflegenden Angehörigen sind Frauen, davon gehen lediglich 1/3 einer Berufstätigkeit
nach, jede/r 4. hat die Arbeitszeit deshalb reduziert oder die Arbeit aufgegeben.
Dieses führt zu einer geringeren Rente und dem Risiko einer Altersarmut.
Eine emanzipierte und gleichberechtigte Gesellschaft sollte als Ausgleich bei Reduzierung oder
Aufgabe der Berufstätigkeit der Arbeit den pflegenden Angehörigen eine Lohnfortzahlung mit
Abgabe von sozialversicherungspflichtigen Beiträgen diesem Missstand entgegenwirken.
Häufig fühlen sich pflegende Angehörige bei komplexen medizinischen Beschwerden, bei
multimorbiden Pflegebedürftigen überfordert.
Aktuell wird nach Bewilligung eines Pflegegrades regelmäßig eine Bescheinigung über die
Sicherstellung der Pflege durch die Pflegekassen gefordert. Pflegebedürftige oder deren Angehörige
sind verpflichtet einen Pflegedienst zu finden, der eine Überprüfung zur Sicherstellung der Pflege
durchführt und dokumentiert (§37.3 SGB XI). Ohne diese geforderte und verpflichtende
Bescheinigung werden Geldleistung der Pflegeversicherung eingestellt. Angehörige stellen nach
unseren Informationen, vielfache erfolglose Anfragen diesbezüglich bei den Pflegediensten. Diese
Aufgabe sollte umgehend von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person übernommen werden.
Um Unsicherheiten in der Versorgung der Pflegepersonen auszuräumen, sollten regelmäßig
zusätzlich umfangreiche - erforderliche Beratung von den Pflegekassen persönlich angeboten
werden.
Die aktuellen Termine zur Sicherstellung der Pflege sollten von "Kontrollbesuchen" in eine Beratung
auf Augenhöhe umgestaltet werden. Diese Berater könnten eine Rolle, wie ein kompetenter und
freundlicher "Pflegelotse" einnehmen. (Hier möchten wir diverse Verhaltensmuster nicht
verallgemeinern. Es hängt natürlich stets von der durchführenden Person ab.)
Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen fehlen ausreichend Kurzzeitplätze. Nach unseren
Informationen sind diese besonders mangelhaft in dem Bereich der pflegebedürftigen Kinder und
Jugendlichen zu finden. Auch Tages-/Nachtpflegeplätze und Betreuungsleistungen sind nach
Informationen nicht flächendeckend ausreichend vorhanden, auch wenn sich die Anzahl der
vorhandenen Plätze wohl erhöht haben.
Beim Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige bisher lediglich Sachleistungen, da hier nach unseren
Informationen ein deutlich größerer Bedarf ist, als Anbieter vorhanden sind und Pflegebedürftige im
schlimmsten Fall eine Leistung bewilligt wird, die sie nicht in Anspruch nehmen können, ist
dringender Handlungsbedarf erforderlich. Eine Umstellung wie bei einem Pflegegrad 2-5 zur Wahl
zwischen Geld- und Sachleistungen steht ist notwendig, damit Betroffene sich über ihre
Geldleistungen, sich privat eine Hilfe organisieren können.
Für verordnete, pflegerische Hilfsmittel sollten grundsätzlich Gutscheine vergeben werden, damit
Betroffene oder deren Angehörige, die Hilfsmittel bei Anbietern vor Ort zeitnah akquirieren können.
Der Hilfsmittelkatalog sollte erweitert werden. Sogenannte Pflegedreiräder/ Terra Mobile und
Rollstuhlfahrräder sollten in diesen Hilfsmittelkatalog mit aufgenommen werden. Diese Hilfsmittel
sind leider für etliche Betroffene finanziell nicht erschwinglich. Kinder, Erwachsene und ältere
Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität sollten ein Recht auf Bewegungsfreiheit im Alltag
erhalten.
Dies zum Thema möglicher Änderungen im jetzigen Pflegesystems in der BRD.
Im Burgenland (Österreich) wurde ein Zukunftsplan Pflege (2018-2030) erstellt, welcher Pflege und
Betreuung langfristig absichern soll. Eine gemeinnützige Landestochter, Pflegeservice Burgenland
GmbH, sei gegründet. Je nach Pflegegrad 3-5 können pflegende Angehörige eine Anstellung erhalten,
sozialversicherungspflichtige Beiträge werden gezahlt, also auch Rentenbeiträge. Im Krankheitsfall
wird eine Lösung zur Vertretung der pflegerischen Versorgung gesucht. Pflegende Angehörige
erhalten eine Grundausbildung in Form von Kursen.
Unternehmen- Anbieter der Pflegeleistungen sollen in Zukunft gemeinnützig agieren,
Gewinnmaximierung soll auf Kosten der Pflegebedürftigen und dem Pflegepersonal in den
kommenden 4 Jahren abgebaut werden.
Keine Regierung kann daran gehindert werden andere, evtl. humanere Systeme zu implementieren
und zu nutzen. Fordern wir unsere Regierungen auf mutig im Sinne der betroffenen
Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und der Pflege-(fach)-kräfte zu handeln.
Es ist schon 5 nach 12.
Beste Grüße
Pflegestimme- Bündnis aller Pflegekräfte e.V.
www.pflegestimme.de
Quellen:
Zeit Online, Interview Herr Claus Fussek
Spiegel Gesundheit
BVZ.at
BKF