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Pflegende Angehörige

20.02.2020 www.pflegestimme.de

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Pflegende Angehörige

Der größte Teil der Pflegebedürftigen wird von ihren Angehörigen gepflegt.

Die meisten Pflegenden Angehörigen sind Frauen, davon gehen lediglich 1/3 einer Berufstätigkeit

nach, jede/r 4. hat die Arbeitszeit deshalb reduziert oder die Arbeit aufgegeben.

Dieses führt zu einer geringeren Rente und dem Risiko einer Altersarmut.

Eine emanzipierte und gleichberechtigte Gesellschaft sollte als Ausgleich bei Reduzierung oder

Aufgabe der Berufstätigkeit der Arbeit den pflegenden Angehörigen eine Lohnfortzahlung mit

Abgabe von sozialversicherungspflichtigen Beiträgen diesem Missstand entgegenwirken.

Häufig fühlen sich pflegende Angehörige bei komplexen medizinischen Beschwerden, bei

multimorbiden Pflegebedürftigen überfordert.

Aktuell wird nach Bewilligung eines Pflegegrades regelmäßig eine Bescheinigung über die

Sicherstellung der Pflege durch die Pflegekassen gefordert. Pflegebedürftige oder deren Angehörige

sind verpflichtet einen Pflegedienst zu finden, der eine Überprüfung zur Sicherstellung der Pflege

durchführt und dokumentiert (§37.3 SGB XI). Ohne diese geforderte und verpflichtende

Bescheinigung werden Geldleistung der Pflegeversicherung eingestellt. Angehörige stellen nach

unseren Informationen, vielfache erfolglose Anfragen diesbezüglich bei den Pflegediensten. Diese

Aufgabe sollte umgehend von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person übernommen werden.

Um Unsicherheiten in der Versorgung der Pflegepersonen auszuräumen, sollten regelmäßig

zusätzlich umfangreiche - erforderliche Beratung von den Pflegekassen persönlich angeboten

werden.

Die aktuellen Termine zur Sicherstellung der Pflege sollten von "Kontrollbesuchen" in eine Beratung

auf Augenhöhe umgestaltet werden. Diese Berater könnten eine Rolle, wie ein kompetenter und

freundlicher "Pflegelotse" einnehmen. (Hier möchten wir diverse Verhaltensmuster nicht

verallgemeinern. Es hängt natürlich stets von der durchführenden Person ab.)

Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen fehlen ausreichend Kurzzeitplätze. Nach unseren

Informationen sind diese besonders mangelhaft in dem Bereich der pflegebedürftigen Kinder und

Jugendlichen zu finden. Auch Tages-/Nachtpflegeplätze und Betreuungsleistungen sind nach

Informationen nicht flächendeckend ausreichend vorhanden, auch wenn sich die Anzahl der

vorhandenen Plätze wohl erhöht haben.


Beim Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige bisher lediglich Sachleistungen, da hier nach unseren

Informationen ein deutlich größerer Bedarf ist, als Anbieter vorhanden sind und Pflegebedürftige im

schlimmsten Fall eine Leistung bewilligt wird, die sie nicht in Anspruch nehmen können, ist

dringender Handlungsbedarf erforderlich. Eine Umstellung wie bei einem Pflegegrad 2-5 zur Wahl

zwischen Geld- und Sachleistungen steht ist notwendig, damit Betroffene sich über ihre

Geldleistungen, sich privat eine Hilfe organisieren können.

Für verordnete, pflegerische Hilfsmittel sollten grundsätzlich Gutscheine vergeben werden, damit

Betroffene oder deren Angehörige, die Hilfsmittel bei Anbietern vor Ort zeitnah akquirieren können.

Der Hilfsmittelkatalog sollte erweitert werden. Sogenannte Pflegedreiräder/ Terra Mobile und

Rollstuhlfahrräder sollten in diesen Hilfsmittelkatalog mit aufgenommen werden. Diese Hilfsmittel

sind leider für etliche Betroffene finanziell nicht erschwinglich. Kinder, Erwachsene und ältere

Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität sollten ein Recht auf Bewegungsfreiheit im Alltag

erhalten.

Dies zum Thema möglicher Änderungen im jetzigen Pflegesystems in der BRD.

Im Burgenland (Österreich) wurde ein Zukunftsplan Pflege (2018-2030) erstellt, welcher Pflege und

Betreuung langfristig absichern soll. Eine gemeinnützige Landestochter, Pflegeservice Burgenland

GmbH, sei gegründet. Je nach Pflegegrad 3-5 können pflegende Angehörige eine Anstellung erhalten,

sozialversicherungspflichtige Beiträge werden gezahlt, also auch Rentenbeiträge. Im Krankheitsfall

wird eine Lösung zur Vertretung der pflegerischen Versorgung gesucht. Pflegende Angehörige

erhalten eine Grundausbildung in Form von Kursen.

Unternehmen- Anbieter der Pflegeleistungen sollen in Zukunft gemeinnützig agieren,

Gewinnmaximierung soll auf Kosten der Pflegebedürftigen und dem Pflegepersonal in den

kommenden 4 Jahren abgebaut werden.

Keine Regierung kann daran gehindert werden andere, evtl. humanere Systeme zu implementieren

und zu nutzen. Fordern wir unsere Regierungen auf mutig im Sinne der betroffenen

Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und der Pflege-(fach)-kräfte zu handeln.

Es ist schon 5 nach 12.


Beste Grüße

Pflegestimme- Bündnis aller Pflegekräfte e.V.

www.pflegestimme.de

Quellen:

Zeit Online, Interview Herr Claus Fussek

Spiegel Gesundheit

BVZ.at

BKF

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