ZAP-2020-04
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
BMJV legt Gesetz zu fairen<br />
Verbraucherverträgen vor<br />
Die Bundesjustizministerin CHRISTINE LAMBRECHT will<br />
den Verbraucherschutz in Deutschland weiter<br />
ausbauen. Zu diesem Zweck hat ihr Ministerium<br />
einen Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge<br />
erarbeitet, der am 24. Januar vorgestellt<br />
wurde. Die in dem Vorhaben vorgesehenen<br />
Regelungen sollen die Position der Verbraucherinnen<br />
und Verbraucher gegenüber den Unternehmen<br />
weiter verbessern und erreichen, dass<br />
nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen<br />
erfolgt, sondern auch die Vertragsbedingungen<br />
ausgewogeneren Regelungen unterliegen.<br />
So sollen u.a. lange Vertragslaufzeiten und in AGB<br />
enthaltene automatische Vertragsverlängerungen<br />
um oft ein Jahr deutlich verkürzt werden,<br />
um den Kunden einen schnelleren Wechsel zu<br />
günstigeren und attraktiveren Angeboten zu<br />
ermöglichen. Auch sollen telefonische Kontakte<br />
und Absprachen künftig besser dokumentiert und<br />
teilweise von den Verbrauchern gesondert bestätigt<br />
werden müssen; damit sollen diese besser<br />
vor aufgedrängten und untergeschobenen Verträgen<br />
geschützt werden.<br />
Der Referentenentwurf aus dem BMJV sieht im<br />
Wesentlichen folgende Maßnahmen vor:<br />
• In AGB geregelte Abtretungsverbote für Geldforderungen<br />
sollen künftig unwirksam sein.<br />
• Durch AGB können nur noch kürzere Erstlaufzeiten<br />
und automatische Vertragsverlängerungen<br />
geregelt werden.<br />
• Für telefonisch abgeschlossene Fernabsatzverträge<br />
über Energielieferungen wird eine<br />
Bestätigungslösung eingeführt, d.h. Verbraucherinnen<br />
und Verbraucher müssen Gas- und<br />
Stromlieferverträge schriftlich oder per E-Mail<br />
bestätigen, nachdem die Verträge auf einen<br />
Datenträger zur Verfügung gestellt wurden.<br />
• Unternehmer werden verpflichtet, Einwilligungen<br />
der Verbraucherinnen und Verbraucher<br />
in Telefonwerbung zu dokumentieren<br />
und aufzubewahren.<br />
Bundesjustizministerin CHRISTINE LAMBRECHT erklärte<br />
zu dem Vorhaben: „Verbraucherinnen und Verbraucher<br />
werden viel zu häufig abgezockt und übervorteilt.<br />
Undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte<br />
Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung.<br />
Dem wollen wir mit dem Gesetz für fairere<br />
Verbraucherverträge einen Riegel vorschieben.“<br />
Der Gesetzentwurf ist bereits an Fachkreise und<br />
Verbände versandt worden. Diese haben noch bis<br />
zum 24. Februar Gelegenheit, zu dem Vorhaben<br />
Stellung zu nehmen, bevor es in das Gesetzgebungsverfahren<br />
übergeleitet wird.<br />
[Quelle: BMJV]<br />
Zahl der Telekommunikationsüberwachungen<br />
gestiegen<br />
Die Zahl der von Gerichten bundesweit angeordneten<br />
Telekommunikationsüberwachungsanordnungen<br />
nach § 100a StPO ist im Jahr 2018 um<br />
4,4 % auf insgesamt 19.474 gestiegen. Im Jahr<br />
davor waren es noch 18.651 Anordnungen. Gleichzeitig<br />
ist die Anzahl der Verfahren, in denen diese<br />
Anordnungen ergingen, gegenüber dem Vorjahr<br />
gesunken – von 5.629 Verfahren in 2017 auf 5.1<strong>04</strong><br />
Verfahren in 2018. Dies stellt einen Rückgang um<br />
9,3 % dar.<br />
Diese Zahlen teilte Mitte Januar das Bundesamt für<br />
Justiz (BfJ) mit. Wie das Amt weiter erläuterte,<br />
waren es wie in den vergangenen Jahren überwiegend<br />
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz,<br />
die den Anlass für die Überwachungsmaßnahmen<br />
lieferten. Ebenfalls veröffentlicht hat das<br />
Bundesamt für Justiz die Statistik darüber, wie oft<br />
die Strafverfolgungsbehörden im Jahr 2018 gem.<br />
§ 100g StPO Verkehrsdaten erhoben haben, also<br />
etwa Daten über Beginn und Ende sowie über die<br />
Teilnehmenden an einer Telekommunikation. Als<br />
Folge gesetzlicher Änderungen haben die Bundesländer<br />
die entsprechenden Zahlen allerdings uneinheitlich<br />
erhoben. Daher enthält die aktuelle<br />
Statistik des Bundesamts Angaben nur für 11 der<br />
16 Bundesländer sowie für den Generalbundesanwalt.<br />
[Quelle: Bundesamt für Justiz]<br />
Juristinnen mahnen Folgenabschätzung<br />
bei Grundrente an<br />
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />
wird derzeit daran gearbeitet, den Koalitions-<br />
182 <strong>ZAP</strong> Nr. 4 19.2.<strong>2020</strong>