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ZAP-2020-04

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

BMJV legt Gesetz zu fairen<br />

Verbraucherverträgen vor<br />

Die Bundesjustizministerin CHRISTINE LAMBRECHT will<br />

den Verbraucherschutz in Deutschland weiter<br />

ausbauen. Zu diesem Zweck hat ihr Ministerium<br />

einen Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge<br />

erarbeitet, der am 24. Januar vorgestellt<br />

wurde. Die in dem Vorhaben vorgesehenen<br />

Regelungen sollen die Position der Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher gegenüber den Unternehmen<br />

weiter verbessern und erreichen, dass<br />

nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen<br />

erfolgt, sondern auch die Vertragsbedingungen<br />

ausgewogeneren Regelungen unterliegen.<br />

So sollen u.a. lange Vertragslaufzeiten und in AGB<br />

enthaltene automatische Vertragsverlängerungen<br />

um oft ein Jahr deutlich verkürzt werden,<br />

um den Kunden einen schnelleren Wechsel zu<br />

günstigeren und attraktiveren Angeboten zu<br />

ermöglichen. Auch sollen telefonische Kontakte<br />

und Absprachen künftig besser dokumentiert und<br />

teilweise von den Verbrauchern gesondert bestätigt<br />

werden müssen; damit sollen diese besser<br />

vor aufgedrängten und untergeschobenen Verträgen<br />

geschützt werden.<br />

Der Referentenentwurf aus dem BMJV sieht im<br />

Wesentlichen folgende Maßnahmen vor:<br />

• In AGB geregelte Abtretungsverbote für Geldforderungen<br />

sollen künftig unwirksam sein.<br />

• Durch AGB können nur noch kürzere Erstlaufzeiten<br />

und automatische Vertragsverlängerungen<br />

geregelt werden.<br />

• Für telefonisch abgeschlossene Fernabsatzverträge<br />

über Energielieferungen wird eine<br />

Bestätigungslösung eingeführt, d.h. Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher müssen Gas- und<br />

Stromlieferverträge schriftlich oder per E-Mail<br />

bestätigen, nachdem die Verträge auf einen<br />

Datenträger zur Verfügung gestellt wurden.<br />

• Unternehmer werden verpflichtet, Einwilligungen<br />

der Verbraucherinnen und Verbraucher<br />

in Telefonwerbung zu dokumentieren<br />

und aufzubewahren.<br />

Bundesjustizministerin CHRISTINE LAMBRECHT erklärte<br />

zu dem Vorhaben: „Verbraucherinnen und Verbraucher<br />

werden viel zu häufig abgezockt und übervorteilt.<br />

Undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte<br />

Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung.<br />

Dem wollen wir mit dem Gesetz für fairere<br />

Verbraucherverträge einen Riegel vorschieben.“<br />

Der Gesetzentwurf ist bereits an Fachkreise und<br />

Verbände versandt worden. Diese haben noch bis<br />

zum 24. Februar Gelegenheit, zu dem Vorhaben<br />

Stellung zu nehmen, bevor es in das Gesetzgebungsverfahren<br />

übergeleitet wird.<br />

[Quelle: BMJV]<br />

Zahl der Telekommunikationsüberwachungen<br />

gestiegen<br />

Die Zahl der von Gerichten bundesweit angeordneten<br />

Telekommunikationsüberwachungsanordnungen<br />

nach § 100a StPO ist im Jahr 2018 um<br />

4,4 % auf insgesamt 19.474 gestiegen. Im Jahr<br />

davor waren es noch 18.651 Anordnungen. Gleichzeitig<br />

ist die Anzahl der Verfahren, in denen diese<br />

Anordnungen ergingen, gegenüber dem Vorjahr<br />

gesunken – von 5.629 Verfahren in 2017 auf 5.1<strong>04</strong><br />

Verfahren in 2018. Dies stellt einen Rückgang um<br />

9,3 % dar.<br />

Diese Zahlen teilte Mitte Januar das Bundesamt für<br />

Justiz (BfJ) mit. Wie das Amt weiter erläuterte,<br />

waren es wie in den vergangenen Jahren überwiegend<br />

Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz,<br />

die den Anlass für die Überwachungsmaßnahmen<br />

lieferten. Ebenfalls veröffentlicht hat das<br />

Bundesamt für Justiz die Statistik darüber, wie oft<br />

die Strafverfolgungsbehörden im Jahr 2018 gem.<br />

§ 100g StPO Verkehrsdaten erhoben haben, also<br />

etwa Daten über Beginn und Ende sowie über die<br />

Teilnehmenden an einer Telekommunikation. Als<br />

Folge gesetzlicher Änderungen haben die Bundesländer<br />

die entsprechenden Zahlen allerdings uneinheitlich<br />

erhoben. Daher enthält die aktuelle<br />

Statistik des Bundesamts Angaben nur für 11 der<br />

16 Bundesländer sowie für den Generalbundesanwalt.<br />

[Quelle: Bundesamt für Justiz]<br />

Juristinnen mahnen Folgenabschätzung<br />

bei Grundrente an<br />

Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

wird derzeit daran gearbeitet, den Koalitions-<br />

182 <strong>ZAP</strong> Nr. 4 19.2.<strong>2020</strong>

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