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Emsblick Meppen - Heft 32 (Juni/Juli 2019)

Zukunft in Angst und Sorge? Einige Schlagworte beherrschen derzeit die öffentliche Diskussion. Klimawandel gehört dazu, Nachhaltigkeit ebenso, demografischer Wandel ohnehin. Insektensterben auch. Und Glyphosat natürlich. Im Kern stehen diese Schlagworte für Zukunft. Dass sie kommt, ist unausweichlich. Wie sie gestaltet wird, liegt bei uns. Wirklich? BEI UNS? Nunja, nicht so ganz, aber in vielen Bereichen. Manche Dinge können WIR nicht selbst gestalten. Aber: Unsere Art zu lebenwird sich ändern (müssen), sagen Menschen, die man Aktivisten nennt. Bei manchem entfacht das Angst, bei anderen Zuversicht. Beliebt bei einigen Politikern ist, mit Verboten den Menschen das Leben vorzuschreiben. Das fängt an bei der Aufforderung, auf Fleischkonsum zu verzichten. Und endet in Regeln über Vorgärten, die ökologischer sein müssten, ganz ohne Kies und Schotter. Wer dann mit offenen Augen durch unsere Stadt geht, erkennt, dass öffentliche Räume den gestellten Anforderungen oft nicht entsprechen. Hier werden Bäume entfernt, der Sicherheit wegen, dort werden - siehe Windthorstplatz - Pflasterwüsten erstellt, andernorts werden ohne Not Wurzelbereiche versiegelt. Sogar ganz neu gestaltete Bereiche, etwa der Vorplatz des neuen Caritas-Gebäudes an der Lingener Straße, kommen (fast ganz) ohne Grün aus. Schön? Pflegeleicht? Ökologisch? Wer so etwas zulässt oder schweigend akzeptiert, hat das Recht verwirkt, anderen Vorgaben zum Vorgarten zu machen. Vielleicht ist das ja eine Lösung: achtsam mit der Natur und den Menschen umgehen. Manchmal soll auch Nachdenken helfen. Über das eigene Handeln und dessen Auswirkungen Mitmenschen, auf Natur und Umwelt. Das spart dann so manches Verbot und erleichtert das Leben.Wie das Leben in Meppen so läuft, darüber erfahren Sie mehr im neuen Emsblick. Wir wünschen, wie immer, viel Spaß bei der Lektüre. Ihr Team vom Emsblick

Zukunft in Angst und Sorge?

Einige Schlagworte beherrschen derzeit die öffentliche Diskussion. Klimawandel gehört dazu, Nachhaltigkeit ebenso, demografischer Wandel ohnehin. Insektensterben auch. Und Glyphosat natürlich. Im Kern stehen diese Schlagworte für Zukunft. Dass sie kommt, ist unausweichlich. Wie sie gestaltet wird, liegt bei uns. Wirklich? BEI UNS?

Nunja, nicht so ganz, aber in vielen Bereichen. Manche Dinge können WIR nicht selbst gestalten. Aber: Unsere Art zu lebenwird sich ändern (müssen), sagen Menschen, die man Aktivisten nennt. Bei manchem entfacht das Angst, bei anderen Zuversicht.

Beliebt bei einigen Politikern ist, mit Verboten den Menschen das Leben vorzuschreiben. Das fängt an bei der Aufforderung, auf Fleischkonsum zu verzichten. Und endet in Regeln über Vorgärten, die ökologischer sein müssten, ganz ohne Kies und Schotter.

Wer dann mit offenen Augen durch unsere Stadt geht, erkennt, dass öffentliche Räume den gestellten Anforderungen oft nicht entsprechen. Hier werden Bäume entfernt, der Sicherheit wegen, dort werden - siehe Windthorstplatz - Pflasterwüsten erstellt, andernorts werden ohne Not Wurzelbereiche versiegelt. Sogar ganz neu gestaltete Bereiche, etwa der Vorplatz des neuen Caritas-Gebäudes an der Lingener Straße, kommen (fast ganz) ohne Grün aus. Schön? Pflegeleicht? Ökologisch? Wer so etwas zulässt oder schweigend akzeptiert, hat das Recht verwirkt, anderen Vorgaben zum Vorgarten zu machen.

Vielleicht ist das ja eine Lösung: achtsam mit der Natur und den Menschen umgehen. Manchmal soll auch Nachdenken helfen. Über das eigene Handeln und dessen Auswirkungen Mitmenschen, auf Natur und Umwelt. Das spart dann so manches Verbot und erleichtert das Leben.Wie das Leben in Meppen so läuft, darüber erfahren Sie mehr im neuen Emsblick. Wir wünschen, wie immer, viel Spaß bei der Lektüre.
Ihr Team vom Emsblick

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Wohnraum benötigen. „Entscheidend ist,<br />

wie eng das persönliche Verhältnis zwischen<br />

dem Vermieter und der benannten<br />

Person ist und ob dies glaubhaft dargelegt<br />

werden kann“, zeigt Klaus Lübbers die Problematik<br />

auf.<br />

Begründung<br />

Der Vermieter muss dem Mieter den Grund<br />

der Kündigung und seine bisherige Wohnsituation<br />

ausführlich, nachvollziehbar und<br />

nachprüfbar darlegen. Er kann die Begründung<br />

nachträglich ergänzen, ändern darf<br />

er sie allerdings nicht mehr. Verfügt der<br />

Vermieter über mehrere Wohneinheiten,<br />

muss er außerdem begründen, warum diese<br />

zur Deckung des Eigenbedarfs ungeeignet<br />

sind. Steht eine Alternativwohnung zur<br />

Verfügung, so muss diese dem Mieter angeboten<br />

werden. Beispiele für begründete<br />

Eigenbedarfskündigungen sind:<br />

3 Die Aufnahme von pflegebedürftigen<br />

Angehörigen oder Pflegepersonal<br />

3 Notwendiger Wohnraumbedarf für<br />

enge Angehörige<br />

3 Ein vergrößerter Wohnraumbedarf (Einzug<br />

Lebenspartner, Familienzuwachs)<br />

3 Die Trennung vom Lebenspartner / von<br />

der Lebenspartnerin (Ehescheidung)<br />

3 Ein kürzerer Anfahrtsweg zur neuen<br />

Arbeitsstätte<br />

3 Gesundheitliche Gründe<br />

(etwa barrierefreier Wohnbedarf)<br />

3 Persönlicher Vermögensverfall<br />

Wichtig!: Bei einem Eigentümerwechsel kann<br />

der neue Eigentümer Eigenbedarf erst dann<br />

geltend machen, wenn er im Grundbuch eingetragen<br />

ist. Kündigt er vorher, ist die Kündigung<br />

unwirksam, auch wenn sie im Übrigen formal<br />

richtig ist.<br />

Abwehr der Eigenbedarfskündigung<br />

Mieter können sich bei einer Eigenbedarfskündigung<br />

auf Sozialklauseln (Härtefallregelungen)<br />

berufen (§ 574 BGB). Dies kann<br />

das Freiwerden der Wohneinheit zeitlich<br />

verzögern oder unmöglich machen. Beispiele<br />

dafür sind ein hohes Alter, Krankheit,<br />

Schwangerschaft, Prüfungsphasen<br />

oder Suizidgefahr. Den Widerspruch muss<br />

der Mieter bis spätestens zwei Monate<br />

vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich<br />

erklären. Des Weiteren kann er auch<br />

einen Räumungsrechtsstreit oder einen<br />

Zwangsvollstreckungsschutz (§ 765a ZPO)<br />

anstrengen (bei Zweifamilienhäusern gelten<br />

gesonderte Regelungen, bei umgewandelten<br />

Eigentumswohnungen zusätzliche<br />

Sperrfristen).<br />

Aufhebungsvertrag<br />

Signalisiert der Mieter, dass er mit einer<br />

vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages<br />

einverstanden ist, kann ein Mietaufhebungsvertrag<br />

geschlossen werden. Dies<br />

ist insbesondere bei langen Kündigungsfristen<br />

sinnvoll und auch bei befristeten<br />

Mietverträgen zulässig. Als Gegenleistung<br />

erhält der Mieter üblicherweise eine entgeltliche<br />

Entschädigung vom Vermieter.<br />

Missbrauch<br />

„Den Eigenbedarf nur vorzutäuschen ist<br />

keine gute Idee“, warnt Klaus Lübbers.<br />

„Kommt dies später ans Licht, kann das<br />

mehr als nur schmerzhafte Schadensersatzansprüche<br />

auslösen. Der Vermieter<br />

könnte sich zusätzlich des Betrugs strafbar<br />

gemacht haben.“ Dies gilt auch dann, wenn<br />

sich Vermieter und Mieter zuvor geeinigt<br />

haben (BGH VIII ZR 99/14). Allerdings muss<br />

der Mieter den Rechtsmissbrauch beweisen,<br />

ein bloßer Verdacht genügt nicht.<br />

Ehepartner (auch gleichgeschlechtlich)<br />

Kinder (auch adoptiert) sowie Stiefkinder<br />

Enkelkinder<br />

Eltern und Großeltern<br />

Geschwister, Kinder der Geschwister<br />

Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern<br />

Lebensgefährte / Lebensgefährtin einschließlich Kinder<br />

Pflegekinder<br />

Haushaltsangestellte<br />

Pflegepersonal<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

Eine Eigenbedarfskündigung<br />

ist kein Selbstläufer. Vermietete<br />

Wohneinheiten erzielen<br />

deshalb bis zu 20 % geringere Preise<br />

als bezugsfreie Immobilien. Wer eine<br />

vermietete Wohneinheit zur Eigennutzung<br />

kaufen möchte, sollte<br />

sich der rechtlichen Risiken<br />

bewusst sein“,<br />

<strong>Juni</strong>/<strong>Juli</strong> <strong>2019</strong> – emsblick | 39

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