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Emsblick Meppen - Heft 32 (Juni/Juli 2019)

Zukunft in Angst und Sorge? Einige Schlagworte beherrschen derzeit die öffentliche Diskussion. Klimawandel gehört dazu, Nachhaltigkeit ebenso, demografischer Wandel ohnehin. Insektensterben auch. Und Glyphosat natürlich. Im Kern stehen diese Schlagworte für Zukunft. Dass sie kommt, ist unausweichlich. Wie sie gestaltet wird, liegt bei uns. Wirklich? BEI UNS? Nunja, nicht so ganz, aber in vielen Bereichen. Manche Dinge können WIR nicht selbst gestalten. Aber: Unsere Art zu lebenwird sich ändern (müssen), sagen Menschen, die man Aktivisten nennt. Bei manchem entfacht das Angst, bei anderen Zuversicht. Beliebt bei einigen Politikern ist, mit Verboten den Menschen das Leben vorzuschreiben. Das fängt an bei der Aufforderung, auf Fleischkonsum zu verzichten. Und endet in Regeln über Vorgärten, die ökologischer sein müssten, ganz ohne Kies und Schotter. Wer dann mit offenen Augen durch unsere Stadt geht, erkennt, dass öffentliche Räume den gestellten Anforderungen oft nicht entsprechen. Hier werden Bäume entfernt, der Sicherheit wegen, dort werden - siehe Windthorstplatz - Pflasterwüsten erstellt, andernorts werden ohne Not Wurzelbereiche versiegelt. Sogar ganz neu gestaltete Bereiche, etwa der Vorplatz des neuen Caritas-Gebäudes an der Lingener Straße, kommen (fast ganz) ohne Grün aus. Schön? Pflegeleicht? Ökologisch? Wer so etwas zulässt oder schweigend akzeptiert, hat das Recht verwirkt, anderen Vorgaben zum Vorgarten zu machen. Vielleicht ist das ja eine Lösung: achtsam mit der Natur und den Menschen umgehen. Manchmal soll auch Nachdenken helfen. Über das eigene Handeln und dessen Auswirkungen Mitmenschen, auf Natur und Umwelt. Das spart dann so manches Verbot und erleichtert das Leben.Wie das Leben in Meppen so läuft, darüber erfahren Sie mehr im neuen Emsblick. Wir wünschen, wie immer, viel Spaß bei der Lektüre. Ihr Team vom Emsblick

Zukunft in Angst und Sorge?

Einige Schlagworte beherrschen derzeit die öffentliche Diskussion. Klimawandel gehört dazu, Nachhaltigkeit ebenso, demografischer Wandel ohnehin. Insektensterben auch. Und Glyphosat natürlich. Im Kern stehen diese Schlagworte für Zukunft. Dass sie kommt, ist unausweichlich. Wie sie gestaltet wird, liegt bei uns. Wirklich? BEI UNS?

Nunja, nicht so ganz, aber in vielen Bereichen. Manche Dinge können WIR nicht selbst gestalten. Aber: Unsere Art zu lebenwird sich ändern (müssen), sagen Menschen, die man Aktivisten nennt. Bei manchem entfacht das Angst, bei anderen Zuversicht.

Beliebt bei einigen Politikern ist, mit Verboten den Menschen das Leben vorzuschreiben. Das fängt an bei der Aufforderung, auf Fleischkonsum zu verzichten. Und endet in Regeln über Vorgärten, die ökologischer sein müssten, ganz ohne Kies und Schotter.

Wer dann mit offenen Augen durch unsere Stadt geht, erkennt, dass öffentliche Räume den gestellten Anforderungen oft nicht entsprechen. Hier werden Bäume entfernt, der Sicherheit wegen, dort werden - siehe Windthorstplatz - Pflasterwüsten erstellt, andernorts werden ohne Not Wurzelbereiche versiegelt. Sogar ganz neu gestaltete Bereiche, etwa der Vorplatz des neuen Caritas-Gebäudes an der Lingener Straße, kommen (fast ganz) ohne Grün aus. Schön? Pflegeleicht? Ökologisch? Wer so etwas zulässt oder schweigend akzeptiert, hat das Recht verwirkt, anderen Vorgaben zum Vorgarten zu machen.

Vielleicht ist das ja eine Lösung: achtsam mit der Natur und den Menschen umgehen. Manchmal soll auch Nachdenken helfen. Über das eigene Handeln und dessen Auswirkungen Mitmenschen, auf Natur und Umwelt. Das spart dann so manches Verbot und erleichtert das Leben.Wie das Leben in Meppen so läuft, darüber erfahren Sie mehr im neuen Emsblick. Wir wünschen, wie immer, viel Spaß bei der Lektüre.
Ihr Team vom Emsblick

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WIRTSCHAFT<br />

Experten<br />

Tipps<br />

Klaus Lübbers<br />

Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Sachv. (DIA)<br />

Sachverständiger für Immobilienbewertungen<br />

Inhaber von Lübbers Sachverständigenbüro<br />

Eigenbedarfskündigung<br />

Freien, attraktiven Wohnraum zur Eigennutzung zu finden, ist nicht einfach<br />

– und gelingt dieses, ist er häufig durch einen unbefristeten Mietvertrag<br />

„blockiert“. In unserem Expertentipp erläutert Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Sachv.<br />

(DIA) Klaus Lübbers, daß eine Eigenbedarfskündigung kein Selbstläufer ist.<br />

Grundsätzlich kann ein Mietverhältnis nur dann vorzeitig gekündigt werden,<br />

wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Bei unbefristeten Mietverträgen ist<br />

der Eigenbedarf ein solcher Grund.<br />

Lübbers Sachverständigenbüro<br />

Hinterstraße 33 • 49716 <strong>Meppen</strong><br />

05931 / 49657-20<br />

www.luebbers24.de<br />

PETER TIEHEN<br />

Inhaber<br />

OB IMMOBILIENKAUF<br />

ODER -VERKAUF<br />

WIR SIND IHR PARTNER!<br />

Wirksamkeit<br />

Eine Eigenbedarfskündigung kann<br />

grundsätzlich nur bei unbefristeten<br />

Mietverträgen ausgesprochen werden.<br />

Das gilt allerdings nur, wenn<br />

sie nicht vertraglich ausgeschlossen<br />

worden ist. Außerdem muss sie<br />

schriftlich erfolgen. Die Person, für<br />

die der Eigenbedarf geltend gemacht<br />

wird, muss benannt sein und eine<br />

nachvollziehbare, ausführliche Begründung<br />

für die Kündigung angegeben<br />

werden. Ferner muss aus dem<br />

Schreiben klar hervorgehen, welche<br />

Wohnung betroffen ist und an welchem<br />

Tag das Mietverhältnis beendet<br />

werden soll. Die gesetzlichen Kündigungsfristen<br />

sind dabei einzuhalten.<br />

Weiterhin gilt, daß die Kündigung<br />

von allen Vermietern unterschrieben<br />

PERSONENKREIS<br />

berechtigter und unberechtigter Erben<br />

und gegenüber allen Mietern der betroffenen<br />

Wohneinheit ausgesprochen<br />

werden muss. Ebenso muss<br />

das Schreiben einen Hinweis auf das<br />

gesetzliche Widerspruchsrecht des<br />

Mieters enthalten (§ 574 BGB). „Ist<br />

einer dieser Punkte nicht erfüllt, ist<br />

die Kündigung schon im Ansatz unwirksam“<br />

betont Klaus Lübbers.<br />

Personenkreis<br />

Der Vermieter kann den Eigenbedarf<br />

für sich selbst, aber auch für eine<br />

mit ihm verwandte Person geltend<br />

machen. Dafür muss er die Person<br />

benennen und das bestehende Verwandtschaftsverhältnis<br />

darlegen.<br />

Außerdem kann er auf Eigenbedarf<br />

kündigen, wenn eine Haushaltshilfe<br />

oder eine Pflegeperson den<br />

KOMPETENT.<br />

MODERN.<br />

INNOVATIV.<br />

Immobilien Tiehen oHG<br />

Hinterstraße 15 | 49716 <strong>Meppen</strong><br />

05931 - 496 51 75 | info@tiehen.eu | tiehen.eu<br />

Cousine oder Cousin<br />

Tante oder Onkel<br />

Eltern des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin<br />

Schwägerin oder Schwager<br />

Stief-Enkelkinder<br />

Geschiedener Ehepartner (nach Scheidung)<br />

Freunde<br />

38 | emsblick – <strong>Juni</strong>/<strong>Juli</strong> <strong>2019</strong><br />

7 nicht berechtigt<br />

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