03.02.2020 Aufrufe

Information zu den Maßnahmen zur Kassensicherheit in der Soziokultur (Bonpflicht)

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Bereich Gastronomie<br />

Da es auf dem Markt genügend Kassensysteme gibt, die die gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen ausreichend<br />

umsetzen (wer<strong>den</strong>), ist hier die Lösung, <strong>zu</strong>m<strong>in</strong>dest von <strong>der</strong> technischen Seite, recht e<strong>in</strong>fach<br />

um<strong>zu</strong>setzen. Bei e<strong>in</strong>em Neukauf ist also lediglich darauf <strong>zu</strong> achten, dass e<strong>in</strong>e TSE vorhan<strong>den</strong> ist, was<br />

ab 2020 sicherlich ke<strong>in</strong> Problem darstellt, <strong>den</strong>n das Bewerben e<strong>in</strong>er Kassenlösung ohne TSE ist ab<br />

dem 1.1.2020 strafbar.<br />

Bei bestehen<strong>den</strong> Kassensystemen ist <strong>zu</strong> prüfen ob diese mit e<strong>in</strong>er TSE aufgerüstet wer<strong>den</strong> können<br />

und wenn nicht, diese Kassen e<strong>in</strong>en Fiskalspeicher besitzen <strong>der</strong> die sog. Kassenverordnung 2010<br />

umsetzt und e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung des Herstellers vorliegt, dass <strong>der</strong> E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>er TSE nicht möglich ist.<br />

Wenn e<strong>in</strong>e TSE nachrüstbar ist, dann muss dies bis spätestens <strong>zu</strong>m 30.9.2020 geschehen.<br />

Für die ab 2020 geltende Bonausgabepflicht wäre mit dem F<strong>in</strong>anzamt <strong>zu</strong> prüfen, ob e<strong>in</strong>e Befreiung<br />

möglich ist. Das ist immer dann möglich, wenn Bargeschäfte mit e<strong>in</strong>er Vielzahl unbekannter Personen<br />

abgewickelt wer<strong>den</strong>. Aber auch hier (wie schon beim E<strong>in</strong>satz <strong>der</strong> „offenen La<strong>den</strong>kasse“) kann es da<strong>zu</strong><br />

führen <strong>in</strong> <strong>den</strong> Fokus e<strong>in</strong>er Betriebsprüfung <strong>zu</strong> kommen.<br />

Bereich Vorverkauf bzw. Abendkasse<br />

Hier ist die Sachlage schon deutlich schwieriger, <strong>den</strong>n für <strong>den</strong> Ticketverkauf gibt es zwar genügend<br />

Ticketsysteme, aber diese bieten an sich i.d.R. ke<strong>in</strong>e Kassenfunktion, die über e<strong>in</strong>e TSE abgesichert<br />

s<strong>in</strong>d. Im Vorverkauf sollte das noch ke<strong>in</strong> Problem darstellen, da hier <strong>der</strong> Verkauf noch <strong>zu</strong>sätzlich <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Registrierkasse erfasst wer<strong>den</strong> kann. An <strong>der</strong> Abendkasse ist <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>er Registrierkasse<br />

schon aus Grün<strong>den</strong> <strong>der</strong> Flexibilität kaum e<strong>in</strong>setzbar, so dass hier oftmals re<strong>in</strong>e Softwarelösungen <strong>zu</strong>m<br />

E<strong>in</strong>satz kommen. Es ist <strong>in</strong> diesen Fällen mit dem Softwareanbieter <strong>zu</strong> klären, ob mit <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzten<br />

Lösung die Anb<strong>in</strong>dung an e<strong>in</strong>e TSE möglich ist. Selbstverständlich ist es auch hier möglich e<strong>in</strong>e<br />

„offene La<strong>den</strong>kasse“ e<strong>in</strong><strong>zu</strong>setzen.<br />

Kassennachschau und Verfahrensbeschreibung.<br />

Dem F<strong>in</strong>anzamt steht seit Anfang 2017 die Möglichkeit <strong>der</strong> Kassennachschau <strong>zu</strong>r Verfügung. Hier<br />

kann <strong>zu</strong> (fast) jedem Zeitpunkt e<strong>in</strong> Prüfer des F<strong>in</strong>anzamts <strong>den</strong> Kassenbestand prüfen und durch <strong>den</strong><br />

Abgleich von Anfangsbestand und aktuellen Bewegungen e<strong>in</strong>e mögliche Abweichung ermitteln.<br />

Fallen dem Prüfer bei <strong>der</strong> Kassennachschau Unregelmäßigkeiten auf, kann er sofort, also ohne<br />

geson<strong>der</strong>te Prüfungsanordnung und ohne Fristset<strong>zu</strong>ng, <strong>zu</strong> e<strong>in</strong>er regulären Betriebsprüfung<br />

übergehen. Diese erstreckt sich dann auf alle betrieblichen Unterlagen, elektronischen Daten und<br />

Steuerarten.<br />

Sehr wichtig für die Kassennachschau ist, dass e<strong>in</strong>e sog. Verfahrensbeschreibung und Handbücher für<br />

die e<strong>in</strong>gesetzte Hard- und Software vorliegen. Für die Verfahrensdokumentation gibt es ke<strong>in</strong>e<br />

genauen Vorschriften, sie besteht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel aus<br />

• e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Beschreibung,<br />

• e<strong>in</strong>er Anwen<strong>der</strong>dokumentation,<br />

• e<strong>in</strong>er technischen Systemdokumentation und<br />

• e<strong>in</strong>er Betriebsdokumentation.

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