ZAP-2020-03
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
Anwaltsmagazin<br />
Freiberufler sehen optimistisch in<br />
die Zukunft<br />
Das Geschäftsklima in der gewerblichen Wirtschaft<br />
hat sich seit längerem eingetrübt – nicht<br />
so jedoch bei den freien Berufen. Diese blicken<br />
nach wie vor unverzagt in die Zukunft. Dies<br />
meldete kürzlich der Bundesverband der Freien<br />
Berufe e.V. (BFB) nach Auswertung seiner Konjunkturumfrage<br />
Winter 2019. Der BFB hatte im<br />
vierten Quartal 2019 rund 800 Freiberufler zur<br />
Einschätzung ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage,<br />
der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung in<br />
den kommenden sechs Monaten, ihrer Personalplanung<br />
und Kapazitätsauslastung befragt.<br />
Danach liegt das Geschäftsklima in den freien<br />
Berufen über vergleichbaren Indizes der gewerblichen<br />
Wirtschaft und hebt sich vom allgemeinen,<br />
eher pessimistischen Trend ab. Ihre aktuelle<br />
Geschäftslage schätzen 45,4 % der befragten<br />
Freiberufler als gut ein, 43,6 % als befriedigend<br />
und 11 % als schlecht. Verglichen mit den Vorjahreswerten<br />
hellt sich die Stimmung damit durchaus<br />
etwas auf: Im Winter 2018 beurteilten 47,7 %<br />
der Befragten ihre Lage als gut, 39,4 % als<br />
befriedigend und 12,9 % als schlecht. Alle Freiberufler-Gruppen<br />
sehen ihre Situation mehrheitlich<br />
als günstig: Die Freiberufler im technisch-naturwissenschaftlichen<br />
Bereich sind am zufriedensten,<br />
verhaltener sind die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden<br />
Freiberufler, die freien Heilberufe<br />
und die freien Kulturberufe.<br />
„Die Freien Berufe sind auch weiterhin unverzagt. Die<br />
Lageanalyse fällt über alle Berufsgruppen hinweg insgesamt<br />
gut aus. Neun von zehn der befragten Freiberufler<br />
sind mit ihrer aktuellen Situation zufrieden. Auch<br />
der kurzfristige Trend ist positiv, allerdings ist hier eine<br />
gewisse Skepsis abzulesen, was auch darin gründet, dass<br />
die Stimmung in der übrigen Wirtschaft vernehmlich<br />
abflaut“, fasste der Präsident des BFB, Prof. Dr. EWER,<br />
die Ergebnisse der neuesten Umfrage zusammen.<br />
Interessant ist, dass jeder zehnte Befragte damit<br />
rechnet, binnen zwei Jahren noch mehr Mitarbeiter<br />
zu haben als jetzt. Acht von zehn Freiberuflern<br />
wollen ihre Mitarbeiterzahl zumindest halten.<br />
Allerdings gestaltet sich die Personalplanung zusehends<br />
schwieriger. Es zeigt sich damit, dass der<br />
Fachkräftemangel auch bei den Freien Berufen<br />
eindeutige Spuren hinterlässt und die Mitarbeiterbindung<br />
noch dringlicher macht. Die Nachfrage<br />
nach freiberuflichen Dienstleistungen ist jedenfalls<br />
ungebrochen. Für 31,6 % der Befragten ist sie jetzt<br />
schon zu hoch, sie gehen mit ihren Kapazitäten<br />
bereits übers Limit. „Diese Zahlen unterstreichen, dass<br />
die Freien Berufe ein Zukunftssektor sind und ihre<br />
wissensbasierten Dienstleistungen ein hohes Wachstumspotenzial<br />
haben“, erklärte Prof. Dr. EWER.<br />
Bundestag entscheidet über<br />
Organspenden<br />
[Quelle: BFB]<br />
Die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod<br />
zu spenden, soll in Zukunft regelmäßiger erfragt<br />
werden. Das hat der Deutsche Bundestag am<br />
16. Januar beschlossen und sich damit für die sog.<br />
Zustimmungslösung entschieden. Künftig soll<br />
eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen<br />
möglich sein. Außerdem sollen Hausärzte<br />
die Patienten ermuntern, eine Entscheidung<br />
zu dokumentieren.<br />
Eine Gruppe von Abgeordneten des Deutschen<br />
Bundestags um ANNALENA BAERBOCK und KATJA<br />
KIPPING hatte den Gesetzentwurf eingebracht.<br />
Auch ein Gesetzentwurf zur sog. Widerspruchslösung,<br />
den eine weitere Gruppe von Abgeordneten<br />
um Bundesgesundheitsminister JENS SPAHN<br />
und Prof. Dr. KARL LAUTERBACH eingebracht hat,<br />
stand zur Abstimmung. Dieser sah vor, jeden zum<br />
potenziellen Organspender zu erklären, der nicht<br />
zuvor widersprochen hatte.<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. 3 5.2.<strong>2020</strong> 115