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ZAP-2020-03

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

Anwaltsmagazin<br />

Freiberufler sehen optimistisch in<br />

die Zukunft<br />

Das Geschäftsklima in der gewerblichen Wirtschaft<br />

hat sich seit längerem eingetrübt – nicht<br />

so jedoch bei den freien Berufen. Diese blicken<br />

nach wie vor unverzagt in die Zukunft. Dies<br />

meldete kürzlich der Bundesverband der Freien<br />

Berufe e.V. (BFB) nach Auswertung seiner Konjunkturumfrage<br />

Winter 2019. Der BFB hatte im<br />

vierten Quartal 2019 rund 800 Freiberufler zur<br />

Einschätzung ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage,<br />

der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung in<br />

den kommenden sechs Monaten, ihrer Personalplanung<br />

und Kapazitätsauslastung befragt.<br />

Danach liegt das Geschäftsklima in den freien<br />

Berufen über vergleichbaren Indizes der gewerblichen<br />

Wirtschaft und hebt sich vom allgemeinen,<br />

eher pessimistischen Trend ab. Ihre aktuelle<br />

Geschäftslage schätzen 45,4 % der befragten<br />

Freiberufler als gut ein, 43,6 % als befriedigend<br />

und 11 % als schlecht. Verglichen mit den Vorjahreswerten<br />

hellt sich die Stimmung damit durchaus<br />

etwas auf: Im Winter 2018 beurteilten 47,7 %<br />

der Befragten ihre Lage als gut, 39,4 % als<br />

befriedigend und 12,9 % als schlecht. Alle Freiberufler-Gruppen<br />

sehen ihre Situation mehrheitlich<br />

als günstig: Die Freiberufler im technisch-naturwissenschaftlichen<br />

Bereich sind am zufriedensten,<br />

verhaltener sind die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden<br />

Freiberufler, die freien Heilberufe<br />

und die freien Kulturberufe.<br />

„Die Freien Berufe sind auch weiterhin unverzagt. Die<br />

Lageanalyse fällt über alle Berufsgruppen hinweg insgesamt<br />

gut aus. Neun von zehn der befragten Freiberufler<br />

sind mit ihrer aktuellen Situation zufrieden. Auch<br />

der kurzfristige Trend ist positiv, allerdings ist hier eine<br />

gewisse Skepsis abzulesen, was auch darin gründet, dass<br />

die Stimmung in der übrigen Wirtschaft vernehmlich<br />

abflaut“, fasste der Präsident des BFB, Prof. Dr. EWER,<br />

die Ergebnisse der neuesten Umfrage zusammen.<br />

Interessant ist, dass jeder zehnte Befragte damit<br />

rechnet, binnen zwei Jahren noch mehr Mitarbeiter<br />

zu haben als jetzt. Acht von zehn Freiberuflern<br />

wollen ihre Mitarbeiterzahl zumindest halten.<br />

Allerdings gestaltet sich die Personalplanung zusehends<br />

schwieriger. Es zeigt sich damit, dass der<br />

Fachkräftemangel auch bei den Freien Berufen<br />

eindeutige Spuren hinterlässt und die Mitarbeiterbindung<br />

noch dringlicher macht. Die Nachfrage<br />

nach freiberuflichen Dienstleistungen ist jedenfalls<br />

ungebrochen. Für 31,6 % der Befragten ist sie jetzt<br />

schon zu hoch, sie gehen mit ihren Kapazitäten<br />

bereits übers Limit. „Diese Zahlen unterstreichen, dass<br />

die Freien Berufe ein Zukunftssektor sind und ihre<br />

wissensbasierten Dienstleistungen ein hohes Wachstumspotenzial<br />

haben“, erklärte Prof. Dr. EWER.<br />

Bundestag entscheidet über<br />

Organspenden<br />

[Quelle: BFB]<br />

Die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod<br />

zu spenden, soll in Zukunft regelmäßiger erfragt<br />

werden. Das hat der Deutsche Bundestag am<br />

16. Januar beschlossen und sich damit für die sog.<br />

Zustimmungslösung entschieden. Künftig soll<br />

eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen<br />

möglich sein. Außerdem sollen Hausärzte<br />

die Patienten ermuntern, eine Entscheidung<br />

zu dokumentieren.<br />

Eine Gruppe von Abgeordneten des Deutschen<br />

Bundestags um ANNALENA BAERBOCK und KATJA<br />

KIPPING hatte den Gesetzentwurf eingebracht.<br />

Auch ein Gesetzentwurf zur sog. Widerspruchslösung,<br />

den eine weitere Gruppe von Abgeordneten<br />

um Bundesgesundheitsminister JENS SPAHN<br />

und Prof. Dr. KARL LAUTERBACH eingebracht hat,<br />

stand zur Abstimmung. Dieser sah vor, jeden zum<br />

potenziellen Organspender zu erklären, der nicht<br />

zuvor widersprochen hatte.<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. 3 5.2.<strong>2020</strong> 115

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