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Abschied nehmen: Ratgeber für den Trauerfall

Sich nach dem Verlust eines geliebten Menschen in der Trauersituation zurechtzufinden und gleichzeitig die Vielfalt der Aufgaben zu bewältigen fällt oft sehr schwer. Im Zentrum unserer Bemühungen steht das persönliche Gespräch – gerne auch bei Ihnen zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung.

Sich nach dem Verlust eines geliebten Menschen in der Trauersituation zurechtzufinden und gleichzeitig die Vielfalt der Aufgaben zu bewältigen fällt oft sehr schwer. Im Zentrum unserer Bemühungen steht das persönliche Gespräch – gerne auch bei Ihnen zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung.

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4 ABSCHIED NEHMEN Formalitäten<br />

DIE STUNDEN NACH DEM SCHOCK –<br />

BESTATTER ENTLASTEN BETROFFENE<br />

Sprich nicht voller Kummer<br />

von meinem Weggehen,<br />

sondern schließe deine<br />

Augen und du wirst mich<br />

unter euch sehen,<br />

jetzt und immer.<br />

<br />

Khalil Gibran<br />

Foto: nonglak / stock.adobe.com<br />

Der Schmerz über <strong>den</strong> Verlust eines<br />

lieben Menschen überwiegt<br />

alles und lässt oft keinen Platz<br />

<strong>für</strong> klare Gedanken, Überlegungen oder<br />

Handlungen. Entsprechend schwer fällt<br />

es <strong>den</strong> engsten Verwandten in ihrer Trauer,<br />

<strong>den</strong> Überblick zu behalten und neben<br />

der Beerdigung die weiteren erforderlichen<br />

Schritte einzuleiten. Unterstützung<br />

bieten qualifizierte Bestattungsunter<strong>nehmen</strong>.<br />

Ihre Aufgabe ist es, <strong>den</strong><br />

Hinterbliebenen in der schweren Zeit zur<br />

Seite zu stehen. Dank ihrer besonderen<br />

Berufs erfahrung können Bestatter die<br />

notwendigen Maßnahmen sachgerecht<br />

und kompetent erledigen.<br />

Durch ihr Einfühlungsvermögen und<br />

<strong>den</strong> verantwortungsvollen Umgang mit<br />

dem jeweiligen <strong>Trauerfall</strong> helfen sie <strong>den</strong><br />

Trauern<strong>den</strong> bei der Bewältigung ihres<br />

Verlustes. Neben Professionalität und<br />

Fachkompetenz spielen bei der Arbeit<br />

der Bestatter vor allem Menschlichkeit<br />

und Respekt eine entschei<strong>den</strong>de Rolle.<br />

Der Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt<br />

spätestens am folgen<strong>den</strong> Werktag<br />

nach dem Todestag anzuzeigen. Ist<br />

der Tod im Krankenhaus eingetreten,<br />

erfolgt die schriftliche Anzeige durch die<br />

dortige Verwaltung. Ansonsten ist der<br />

Tod mündlich durch einen der nächsten<br />

Angehörigen oder durch <strong>den</strong> beauftragten<br />

Bestatter anzuzeigen.<br />

Erforderliche Urkun<strong>den</strong><br />

Für die Eintragung des Sterbefalls in das<br />

Sterbebuch müssen folgende Unterlagen<br />

vorgelegt wer<strong>den</strong>:<br />

• Todesschein und Leichenschauschein<br />

des Arztes<br />

• bei mündlicher Anzeige des Todesfalls<br />

der Personalausweis des Anzeigen<strong>den</strong><br />

• bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen<br />

ein Auszug aus dem Familienbuch<br />

vom Standesamt des Wohnortes.<br />

Dieses ist nicht zu verwechseln mit<br />

dem Stammbuch der Familie, das die<br />

Eheleute in ihrem Besitz haben – das<br />

kann zur Eintragung des Sterbefalls<br />

aber ebenfalls vorgelegt wer<strong>den</strong>. Im<br />

Zweifel sollten Sie folgende Urkun<strong>den</strong><br />

mitbringen: Heiratsurkunde, bei Witwen<br />

oder Witwern die Sterbeurkunde<br />

des verstorbenen Partners, bei Geschie<strong>den</strong>en<br />

das Scheidungs urteil mit<br />

Rechtskraftvermerk und bei Ledigen<br />

die Geburtsurkunde.

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