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Abschied nehmen: Ratgeber für den Trauerfall

Sich nach dem Verlust eines geliebten Menschen in der Trauersituation zurechtzufinden und gleichzeitig die Vielfalt der Aufgaben zu bewältigen fällt oft sehr schwer. Im Zentrum unserer Bemühungen steht das persönliche Gespräch – gerne auch bei Ihnen zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung.

Sich nach dem Verlust eines geliebten Menschen in der Trauersituation zurechtzufinden und gleichzeitig die Vielfalt der Aufgaben zu bewältigen fällt oft sehr schwer. Im Zentrum unserer Bemühungen steht das persönliche Gespräch – gerne auch bei Ihnen zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung.

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Nachlass und Patientenverfügung<br />

ABSCHIED NEHMEN 27<br />

VORSORGE TREFFEN UND<br />

ANGEHÖRIGE ENTLASTEN<br />

Viele Menschen treffen bereits zu Lebzeiten Vorsorge und regeln die Maßnahmen<br />

und Vorkehrungen im Falle ihres Todes – im Interesse der Hinterbliebenen<br />

und Erben. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn man alleine wohnt und<br />

kinderlos ist oder aber unverheiratet mit einem Partner zusammen lebt.<br />

NACHLASSREGELUNG<br />

Fotos: Davidzfr & Juergen<br />

Weiland / stock.adobe.com<br />

Insbesondere Alleinstehen<strong>den</strong> ist zu<br />

raten, Namen und Anschriften der zu<br />

benachrichtigen<strong>den</strong> Verwandten und<br />

Bekannten sowie wichtige Dokumente<br />

und Informationen an einer leicht auffindbaren<br />

Stelle ihrer Wohnung zu hinterlegen.<br />

Am besten eignet sich hierzu<br />

ein Ordner, in dem alle wichtigen Unterlagen<br />

abgeheftet sind.<br />

Ein notariell beurkundetes Testament<br />

ist insbesondere dann ratsam, wenn der<br />

Vorsorgende Grundbesitz und nicht nur<br />

gerinfügiges Vermögen hat. Damit ist<br />

sichergestellt, dass der Nachlass auch<br />

demjenigen zukommt, <strong>den</strong> der Erblasser<br />

zu Lebzeiten begünstigen wollte.<br />

Ist kein Testament vorhan<strong>den</strong>, gilt die<br />

gesetzliche Erbfolge. Danach wird der<br />

Verstorbene von seinem Ehegatten und<br />

seinen Kindern je zur Hälfte beerbt,<br />

sofern die Ehegatten im gesetzlichen<br />

Güterstand (Zugewinngemeinschaft)<br />

lebten.<br />

Zur Absicherung empfiehlt sich aber der<br />

Gang zum Notar. Wird im Nachlass ein<br />

handgeschriebenes Testament gefun<strong>den</strong>,<br />

ist dies umgehend dem zuständigen<br />

Notariat auszuhändigen.<br />

PATIENTENVERFÜGUNG<br />

Was soll getan wer<strong>den</strong>, wenn Sie Ihren<br />

Willen nicht mehr bil<strong>den</strong> oder verständlich<br />

äußern können? Bei diesen<br />

Überlegungen geht es um die Grundfrage<br />

des Seins, um Leben und Tod, ums<br />

sterben wollen und sterben dürfen. Wer<br />

nicht rechtzeitig vorsorgt, muss damit<br />

rechnen, dass im Ernstfall andere diese<br />

wichtigen Entscheidungen treffen<br />

– Entscheidungen, die <strong>den</strong> Vorstellungen<br />

und Wünschen des Betroffenen<br />

eventuell nicht entsprechen. Um dies<br />

zu verhindern, kann jeder Mensch <strong>für</strong><br />

sich eine individuelle Vollmacht, eine<br />

Betreuungs- und eine Patientenverfügung<br />

erstellen.<br />

In einer Patientenverfügung wird<br />

schriftlich festgelegt, wie er im Falle<br />

einer schweren Krankheit oder einer<br />

dauerhaften Bewusstlosigkeit behandelt<br />

wer<strong>den</strong> will und soll.<br />

Was ist beim Erfassen von Vorsorgedokumenten<br />

zu beachten, welche Reichweite<br />

und Verbindlichkeit haben sie<br />

tatsächlich und welche Unkosten können<br />

entstehen?<br />

Über diese Fragen informiert die Broschüre<br />

„Vorsorge <strong>für</strong> Unfall, Krankheit,<br />

Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung<br />

und Patientenverfügung“ vom<br />

Bayerischen Staatsministerium der<br />

Justiz.

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