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FAQ_UA

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FAQ U-Ausschuss

Morgen, Mittwoch, 22.1. wird der Untersuchungsausschuss zu den Casinos eingesetzt, er wird

unverzüglich starten. Bis 19. Februar müssen die ersten Aktenlieferungen abgeschlossen sein, mit

einem ersten Ausschuss-Termin ist Anfang März zu rechnen.

Das Verlangen auf einen U-Ausschuss haben SPÖ und Neos eingebracht, wir haben mehrfach unsere

Unterstützung angeboten – leider wurde dieses Angebot ausgeschlagen. Der

Untersuchungsgegenstand ist so formuliert, dass er nicht der Verfahrensordnung und der Verfassung

entspricht. Deshalb werden wir in einzelnen Punkten gemeinsam mit der ÖVP die teilweise

Unzulässigkeit des Untersuchungsgegenstandes beschließen, damit diese Punkte vom

Verfassungsgerichtshof – und damit von einer unabhängigen Stelle – geklärt werden.

Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQs)

Sind wir Grüne jetzt, da wir in Regierung sitzen, plötzlich gegen U-Ausschüsse und die

Aufklärung von schwarzblauen Sümpfen?

Nein – wir wurden für Transparenz und Kontrolle gewählt und haben das auch im

Regierungsprogramm umgesetzt. Wir werden das Amtsgeheimnis abschaffen und die Kontrolle der

Parteienfinanzierung massiv ausbauen. Wir Grüne haben erkämpft, dass ein U-Ausschuss von einer

Minderheit im Parlament eingesetzt werden kann, und eine Mehrheit nicht mehr die Möglichkeit

hat, diesen zu verhindern. Die Aufklärung der gesamten Casino-Affäre ist dringend notwendig – wir

hätten den Untersuchungsausschuss gerne nicht nur auf zwei Jahre beschränkt.

Was ist das Problem mit dem Vorhaben der SPÖ und der NEOS? Warum wollen wir die

schwarzblauen Gesetzesvorhaben, Postenschacher und die Neustrukturierung der

Finanzmarktaufsicht nicht auch untersuchen lassen?

Wir wollten immer, dass die Casinos und der Postenschacher umfassend untersucht werden. Leider

haben SPÖ und Neos den U-Ausschuss ohne uns eingebracht und bei der Formulierung des

Untersuchungsgegenstandes unserer Einschätzung nach Fehler gemacht. Es ist einerseits nicht

zulässig, nicht zusammenhängende Themen zu sammeln. Andererseits muss ein

Untersuchungsgegenstand so formuliert sein, dass die betroffenen Behörden wissen, welche Akten

sie liefern müssen. Bei beiden Kriterien liegen Mängel vor.

Jetzt, wo wir mit der ÖVP eine Mehrheit haben, fahren wir also über das Minderheitsrecht

U-Ausschuss drüber?

Nein, das Minderheitsrecht auf einen U-Ausschuss ist von uns Grünen hart erkämpft worden. Es ist

eben nicht so, dass eine Mehrheit darüber entscheiden kann, sondern mit dem

Verfassungsgerichtshof eine unabhängige Instanz. Das Gesetz ist noch relativ neu, und es gibt zur

Frage der Zulässigkeit von Untersuchungsgegenständen noch keine Judikatur. Wir wollen, dass der U-

Ausschuss verfassungskonform arbeitet. Was wir nicht wollen, ist ein Präzedenzfall, der mittelfristig

dazu führt, dass jene Parteien und Personen, die untersucht werden, den U-Ausschuss als Willkürakt

abtun können. Dadurch würde das Minderheitsrecht deutlich geschwächt werden.

Fürchten wir Grüne uns nun vor dem Verfassungsgerichtshof?

Nein – wir möchten explizit, dass der Verfassungsgerichtshof hier eine Entscheidung trifft und es zu

einer rechtlichen Klärung auch für zukünftige U-Ausschüsse kommt. Auch im unwahrscheinlichen

Fall, dass der Verfassungsgerichtshof uns nicht recht gibt, ist das gut – es geht hier nicht um eine

politische, sondern eine rechtliche Frage.


Verzögern wir den U-Ausschuss und spielen damit erst wieder einer Verschleierung des

schwarz-blauen Postenschacher in die Hände?

Nein, es kommt zu keiner Verzögerung, der Ausschuss wird sofort eingesetzt – noch vor Ende der

Frist – und kann mit der Arbeit beginnen. Die Akten müssen bis spätestens 19. Februar geliefert

werden, die erste Sitzung ist Anfang März zu erwarten.

War es Teil der Koalitionsverhandlungen, dass wir uns beim U-Ausschuss mit der ÖVP

abstimmen?

Nein, unsere rechtliche Einschätzung zu dieser Frage stand fest lange bevor klar war, dass es diese

Koalition geben wird. Unser Klubdirektor Wolfgang Niklfeld hat dieses Gesetzt selbst verhandelt und

hat nun auch die rechtliche Expertise dazu erstellt.

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