22.01.2020 Aufrufe

PpSG - Leseprobe

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Förderprogramme des PpSG

Familienfreundlichkeit:

Diese Förderung ist

möglich

Für Maßnahmen, mit denen Sie

die Familienfreundlichkeit Ihres

Dienstes ausbauen, können Sie

einen Zuschuss von bis zu 50 %

der Kosten erhalten. Allerdings ist

dieser auf 7.500 € je Kalenderjahr

begrenzt. Die andere Hälfte bzw.

alle Kosten jenseits von 15.000 €

müssen Sie als Eigenmittel beisteuern.

Wenn eine Pflegeeinrichtung den

Förderhöchstbetrag in einem

Jahr nicht ausgeschöpft hat, kann

sie die Mittel in das Folgejahr

übertragen. Es wäre also auch

möglich, 2020 ein Vorhaben, das

30.000 € kostet, mit 15.000 € fördern

zu lassen und dafür den

nicht verbrauchten Anspruch aus

2019 einzusetzen.

Nutzen Sie die

Förderprogramme

Meine Gesamtbewertung: Das

PpSG als „Sofortprogramm“ des

Ministers Jens Spahn ist zu Recht

dafür kritisiert worden, dass es in

seinen Ansätzen zur Verbesserung

der Personalausstattung in

Heimen an der Realität des Pflege-Arbeitsmarktes

vorbeigeht.

Doch gegen die Förderprogramme

pro Digitalisierung und Familienfreundlichkeit

ist wenig einzuwenden.

Das können Sie auch

für Maßnahmen tun, die Sie ohnehin

geplant hatten, etwa die

Umstellung auf die mobile Datenerfassung

mittels digitaler

Endgeräte. Möglicherweise planen

Sie schon, Ihren Pflegedienst

in die digitale Zukunft zu führen.

Dann nehmen Sie die Förderung

mit!

Oder es fehlten Ihnen bisher die

Mittel oder Ideen, Ihre Arbeitsorganisation

familienfreundlicher

zu gestalten. Dann könnte das

Geld von den Kassen die Anreizkonstellation

entscheidend verbessern!

Fortsetzung von Seite 3

einen Versorgungsvertrag mit den Kassen haben. Bezuschusst werden nur

Anschaffungen, die nach dem 01.01.2019 vorgenommen wurden. Bedingung

ist, dass der restliche Finanzierungsbedarf über Eigenmittel sichergestellt wird.

Das Programm läuft bis zum 31.12.2021. Bis dahin können Förderanträge gestellt

werden.

2. Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ziel dieses Programms ist es, in den nächsten 6 Jahren Maßnahmen zu fördern,

die Arbeit in der Pflege familienfreundlicher machen. Damit soll die Attraktivität

des Pflegeberufs gestärkt werden. Finanziell ist das Programm

durchaus üppig ausgestattet: Aus Mitteln der Pflegeversicherung stehen bis

Ende 2024 pro Jahr 100 Mio. € zur Verfügung. Auch hierzu hat die Bundesregierung

eine entsprechende Richtlinie „zur Förderung von Maßnahmen ambulanter

und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege,

Familie und Beruf“ erlassen.

Was kann gefördert werden?

Unterstützt werden Vorhaben von Pflegeeinrichtungen, die ihre Arbeitsbedingungen

besser an den familiären Verpflichtungen ihrer Beschäftigten ausrichten

möchten. Förderfähig sind individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote,

die auf die problematischen Arbeitszeiten von Angestellten

in der Pflege ausgerichtet sind. Daneben erfüllen auch Schulungen und

Weiterbildungen die Förderkriterien. Welche Einzelmaßnahmen das sein können,

entnehmen Sie der folgenden Übersicht.

Übersicht: Förderschwerpunkte zur Verbesserung

der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

in trägereigenen Kindertagesstätten oder Belegplätzen: die Unterstützung

und Anpassung bzw. Erweiterung von Betreuungsangeboten auf die

Ferienzeiten, an den Wochenenden und Feiertagen oder auf Zeiten des

Nachtdienstes oder Randzeiten sowie Angebote zur Betreuung pflegebedürftiger

Familienangehöriger

Beratung und Coaching, Schulungen und Weiterbildungen der Führungskräfte

und der in der Pflege tätigen Mitarbeiter (Sensibilisierung, Dienstplan- /

Einsatzplangestaltung)

Projekte zur Einführung neuer familienorientierter Personalmanagementmodelle

externe Beratungsleistungen zur Optimierung der Dienstplangestaltung

Wie muss der Förderantrag zur „Vereinbarkeit von Pflege, Familie und

Beruf“ aussehen?

Der Antrag auf Förderung muss an die Pflegekasse gerichtet werden und folgende

Angaben beinhalten:

Name, Sitz und das Institutionskennzeichen Ihrer Einrichtung

Name und Anschrift des Trägers der Einrichtung

Beschreibung des Inhalts und der Zielsetzung der Maßnahme: Wie soll

das Ziel erreicht werden?

Angabe der Gesamtkosten und ihrer Finanzierung: Welcher Eigenanteil

wird eingebracht?

Unter www.aok-gesundheitspartner.de/bund/pflege/ppsg/index_22096.html

kann der Antrag als Formular aus dem Netz heruntergeladen werden.

Rechtssicher handeln in der Pflege

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!