ZAP-2020-02
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
• Mietrecht<br />
Ortsübliche Vergleichsmiete: Der Anstieg der<br />
Mietpreise soll mit einem weiteren Schritt gedämpft<br />
werden. Im Fokus steht dabei die ortsübliche<br />
Vergleichsmiete. Dafür wurden bisher die<br />
Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für<br />
vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen<br />
vier Jahren vereinbart wurden. Dieser Zeitraum<br />
wird nun auf sechs Jahre verlängert. Das<br />
Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarkts<br />
sollen geringere Auswirkungen auf<br />
die Vergleichsmiete haben. Hintergrund der Regelung<br />
ist, dass insb. in den Ballungsräumen die<br />
Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen<br />
sind, was auch zu einem Anstieg der ortsüblichen<br />
Vergleichsmiete führte.<br />
• Recht und Justiz<br />
Strafprozess: Erneute Änderungen in der StPO<br />
sollen dafür sorgen, dass etwa nach Vergewaltigungen<br />
mehrfache Vernehmungen der Opfer mit<br />
oftmals gravierender seelischer Belastung vermieden<br />
werden, indem z.B. Aussagen schon im<br />
Ermittlungsverfahren vor einer Richterin oder<br />
einem Richter erfolgen. Das Videomaterial von<br />
diesen Vernehmungen kann jetzt im Hauptverfahren<br />
genutzt werden. Bei umfangreichen Strafverfahren<br />
mit mehreren Nebenklägern soll deren<br />
Vertretung gebündelt werden, wenn ihre Interessen<br />
gleichgelagert sind. Außerdem wird die<br />
Möglichkeit geschaffen, dass bereits vor Beginn<br />
der Hauptverhandlung abschließend geklärt werden<br />
kann, ob Richter befangen sind.<br />
Zivilprozess: Auch im Zivilprozess gibt es einige<br />
Neuerungen, etwa die Festschreibung der Wertgrenze<br />
für Nichtzulassungsbeschwerden mit dem<br />
Ziel, die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des<br />
Bundesgerichtshofs weiterhin zu gewährleisten.<br />
DDR-Opfer: Bereits am 29. November ist das<br />
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher<br />
Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung<br />
in der ehemaligen DDR in Kraft getreten.<br />
Vor allem ehemalige DDR-Heimkinder erhalten<br />
künftig mehr Unterstützung. Ein Antrag auf strafrechtliche<br />
Rehabilitierung ist an das Landgericht zu<br />
stellen, das heute für die Stadt zuständig ist, in der<br />
die frühere Verurteilung oder die Anordnung der<br />
Unterbringung stattfand.<br />
• Straßenverkehrsrecht<br />
Radfahrer: Radfahren soll sicherer, klimafreundlicher<br />
und moderner werden. Die StVO-Novelle<br />
sieht zum 1. Januar die Einführung eines neuen<br />
Verkehrsschilds vor, das Autos das Überholen von<br />
Zweirädern auf bestimmten Abschnitten verbietet.<br />
Ist das Überholen erlaubt, soll ein Mindestabstand<br />
von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts<br />
eingehalten werden. Auch wird es künftig<br />
einen grünen Pfeil beim Rechtsabbiegen nur für<br />
Radfahrer geben.<br />
Bußgelder im Straßenverkehr: Parallel zu den<br />
Änderungen i.S.d. Radfahrer steigen die Bußgelder<br />
für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und<br />
Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen<br />
deutlich. Solche Verkehrsverstöße ziehen künftig<br />
Geldbußen von bis zu 100 € und sogar Punkte in<br />
Flensburg nach sich. Zudem müssen Autofahrer,<br />
die keine Rettungsgasse bilden oder diese unerlaubt<br />
nutzen, mit einer Geldbuße von bis zu 320 €<br />
rechnen – plus einem Monat Fahrverbot sowie<br />
2 Punkten in Flensburg.<br />
• Umwelt und Verbraucher<br />
Universalschlichtungsstelle: Zum 1. Januar hat der<br />
Bund eine bundesweit zuständige Universalschlichtungsstelle<br />
mit Sitz in Kehl eingerichtet. Sie wird<br />
künftig auf Antrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern<br />
in bestimmten Fällen Verfahren zur außergerichtlichen<br />
Beilegung von Streitigkeiten führen.<br />
Kassenbons: Seit dem 2. Januar ist die Verwendung<br />
von Bisphenol A (BPA) als Farbentwickler in<br />
Thermopapier z.B. für Kassenbons und Bahntickets<br />
aus Ticketautomaten EU-weit verboten.<br />
BPA wirkt sich schädlich auf die Fortpflanzungsfähigkeit<br />
aus. Der Einsatz der Chemikalie unterliegt<br />
deshalb bereits verschärften Grenzwerten<br />
und Verboten im Lebensmittelbereich.<br />
„Smart Meter“ – Intelligente Stromzähler: Ab<br />
Januar <strong>2<strong>02</strong>0</strong> ist der Einbau eines intelligenten<br />
Strommesssystems, sog. Smart Meter, für private<br />
Haushalte verpflichtend. Das sieht das im September<br />
2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung<br />
der Energiewende vor. Der Einbau betrifft in<br />
erster Linie Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch<br />
von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden.<br />
Für Haushalte mit einem Stromverbrauch unter<br />
6.000 Kilowattstunden pro Jahr besteht keine<br />
Einbaupflicht für einen Smart Meter. Lediglich die<br />
alten, analogen Stromzähler müssen bis zum Jahr<br />
2032 nach und nach gegen digitale Stromzähler<br />
ausgetauscht sein. Danach werden Smart Meter<br />
für alle Stromkunden Pflicht.<br />
[Quelle: Bundesregierung]<br />
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