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ZAP-2020-02

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

• Mietrecht<br />

Ortsübliche Vergleichsmiete: Der Anstieg der<br />

Mietpreise soll mit einem weiteren Schritt gedämpft<br />

werden. Im Fokus steht dabei die ortsübliche<br />

Vergleichsmiete. Dafür wurden bisher die<br />

Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für<br />

vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen<br />

vier Jahren vereinbart wurden. Dieser Zeitraum<br />

wird nun auf sechs Jahre verlängert. Das<br />

Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarkts<br />

sollen geringere Auswirkungen auf<br />

die Vergleichsmiete haben. Hintergrund der Regelung<br />

ist, dass insb. in den Ballungsräumen die<br />

Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen<br />

sind, was auch zu einem Anstieg der ortsüblichen<br />

Vergleichsmiete führte.<br />

• Recht und Justiz<br />

Strafprozess: Erneute Änderungen in der StPO<br />

sollen dafür sorgen, dass etwa nach Vergewaltigungen<br />

mehrfache Vernehmungen der Opfer mit<br />

oftmals gravierender seelischer Belastung vermieden<br />

werden, indem z.B. Aussagen schon im<br />

Ermittlungsverfahren vor einer Richterin oder<br />

einem Richter erfolgen. Das Videomaterial von<br />

diesen Vernehmungen kann jetzt im Hauptverfahren<br />

genutzt werden. Bei umfangreichen Strafverfahren<br />

mit mehreren Nebenklägern soll deren<br />

Vertretung gebündelt werden, wenn ihre Interessen<br />

gleichgelagert sind. Außerdem wird die<br />

Möglichkeit geschaffen, dass bereits vor Beginn<br />

der Hauptverhandlung abschließend geklärt werden<br />

kann, ob Richter befangen sind.<br />

Zivilprozess: Auch im Zivilprozess gibt es einige<br />

Neuerungen, etwa die Festschreibung der Wertgrenze<br />

für Nichtzulassungsbeschwerden mit dem<br />

Ziel, die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des<br />

Bundesgerichtshofs weiterhin zu gewährleisten.<br />

DDR-Opfer: Bereits am 29. November ist das<br />

Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher<br />

Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung<br />

in der ehemaligen DDR in Kraft getreten.<br />

Vor allem ehemalige DDR-Heimkinder erhalten<br />

künftig mehr Unterstützung. Ein Antrag auf strafrechtliche<br />

Rehabilitierung ist an das Landgericht zu<br />

stellen, das heute für die Stadt zuständig ist, in der<br />

die frühere Verurteilung oder die Anordnung der<br />

Unterbringung stattfand.<br />

• Straßenverkehrsrecht<br />

Radfahrer: Radfahren soll sicherer, klimafreundlicher<br />

und moderner werden. Die StVO-Novelle<br />

sieht zum 1. Januar die Einführung eines neuen<br />

Verkehrsschilds vor, das Autos das Überholen von<br />

Zweirädern auf bestimmten Abschnitten verbietet.<br />

Ist das Überholen erlaubt, soll ein Mindestabstand<br />

von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts<br />

eingehalten werden. Auch wird es künftig<br />

einen grünen Pfeil beim Rechtsabbiegen nur für<br />

Radfahrer geben.<br />

Bußgelder im Straßenverkehr: Parallel zu den<br />

Änderungen i.S.d. Radfahrer steigen die Bußgelder<br />

für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und<br />

Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen<br />

deutlich. Solche Verkehrsverstöße ziehen künftig<br />

Geldbußen von bis zu 100 € und sogar Punkte in<br />

Flensburg nach sich. Zudem müssen Autofahrer,<br />

die keine Rettungsgasse bilden oder diese unerlaubt<br />

nutzen, mit einer Geldbuße von bis zu 320 €<br />

rechnen – plus einem Monat Fahrverbot sowie<br />

2 Punkten in Flensburg.<br />

• Umwelt und Verbraucher<br />

Universalschlichtungsstelle: Zum 1. Januar hat der<br />

Bund eine bundesweit zuständige Universalschlichtungsstelle<br />

mit Sitz in Kehl eingerichtet. Sie wird<br />

künftig auf Antrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern<br />

in bestimmten Fällen Verfahren zur außergerichtlichen<br />

Beilegung von Streitigkeiten führen.<br />

Kassenbons: Seit dem 2. Januar ist die Verwendung<br />

von Bisphenol A (BPA) als Farbentwickler in<br />

Thermopapier z.B. für Kassenbons und Bahntickets<br />

aus Ticketautomaten EU-weit verboten.<br />

BPA wirkt sich schädlich auf die Fortpflanzungsfähigkeit<br />

aus. Der Einsatz der Chemikalie unterliegt<br />

deshalb bereits verschärften Grenzwerten<br />

und Verboten im Lebensmittelbereich.<br />

„Smart Meter“ – Intelligente Stromzähler: Ab<br />

Januar <strong>2<strong>02</strong>0</strong> ist der Einbau eines intelligenten<br />

Strommesssystems, sog. Smart Meter, für private<br />

Haushalte verpflichtend. Das sieht das im September<br />

2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung<br />

der Energiewende vor. Der Einbau betrifft in<br />

erster Linie Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch<br />

von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden.<br />

Für Haushalte mit einem Stromverbrauch unter<br />

6.000 Kilowattstunden pro Jahr besteht keine<br />

Einbaupflicht für einen Smart Meter. Lediglich die<br />

alten, analogen Stromzähler müssen bis zum Jahr<br />

2032 nach und nach gegen digitale Stromzähler<br />

ausgetauscht sein. Danach werden Smart Meter<br />

für alle Stromkunden Pflicht.<br />

[Quelle: Bundesregierung]<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. 2 22.1.<strong>2<strong>02</strong>0</strong> 69

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