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ZAP-2020-02

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge,<br />

der über einem Freibetrag von 159 € liegt.<br />

Wohngeld: Zum 1. Januar ist auch das Wohngeld<br />

angehoben worden. Damit erhalten rund 180.000<br />

Haushalte erstmals oder erneut einen Anspruch<br />

auf Wohngeld. Künftig wird das Wohngeld alle<br />

zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung<br />

angepasst.<br />

• Steuern<br />

Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag: Der steuerliche<br />

Kinderfreibetrag ist zum 1. Januar auf<br />

7.812 € angehoben worden. Auch für Erwachsene<br />

steigt der Grundfreibetrag auf jetzt 9.408 €. Auf<br />

diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer<br />

gezahlt werden. Familien werden damit<br />

um rund 10 Mrd. € jährlich entlastet. Die<br />

nächste Kindergelderhöhung ist zum 1. Januar<br />

kommenden Jahres angekündigt worden.<br />

Energetische Gebäudesanierung: Energetische Sanierungsmaßnahmen<br />

an selbstgenutztem Wohneigentum<br />

sollen für die Zeit vom 1.1.<strong>2<strong>02</strong>0</strong> bis zum<br />

31.12.2<strong>02</strong>9 durch einen Abzug von 20 % der Aufwendungen<br />

von der Steuerschuld gefördert werden.<br />

Abzugsfähig sind z.B. die Dämmung von<br />

Wänden und Dächern oder der Einbau moderner<br />

Heizungen und Fenster. Dadurch soll ein Anreiz<br />

geschaffen werden, das Eigenheim klimafreundlicher<br />

zu gestalten.<br />

Sonderabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge:<br />

Für die Anschaffung rein elektrischer oder anderer<br />

Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebener<br />

Lastenfahrräder wurde zum Jahresbeginn eine<br />

Sonderabschreibung von 50 % im Jahr der Anschaffung<br />

eingeführt. Die Regelung ist bis Ende<br />

2030 befristet.<br />

Mehrwertsteuer auf Bahntickets, Hygieneartikel<br />

und E-Books: Bahnfahren soll im neuen Jahr<br />

günstiger und dadurch attraktiver werden. Dafür<br />

wurde der Mehrwertsteuersatz auf Fahrkarten im<br />

Fernverkehr von 19 % auf 7 % gesenkt. Ab April<br />

<strong>2<strong>02</strong>0</strong> steigt im Gegenzug die Luftverkehrsteuer.<br />

Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Absenkung<br />

eins zu eins an die Fahrgäste weiterzugeben.<br />

Auch für einige Artikel des täglichen Bedarfs gilt ab<br />

sofort ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 %.<br />

Dies betrifft Hygieneartikel für Frauen, z.B. Binden,<br />

Tampons und Menstruationstassen. Der vom Bundesfinanzministerium<br />

festgesetzten Steuersenkung<br />

von 19 auf 7 % war eine Petition vorausgegangen<br />

mit der Forderung „Die Periode ist kein<br />

Luxus“, die rund 190.000 Unterstützerinnen und<br />

Unterstützer fand.<br />

Ebenfalls zum 1. Januar wurde der ermäßigte<br />

Mehrwertsteuersatz von 7 % auch für E-Books,<br />

digitale Zeitungen und Periodika eingeführt. In<br />

Deutschland galt dieser bisher nur für gedruckte<br />

Presseerzeugnisse.<br />

Elektronische Kassensysteme: Elektronische Kassen<br />

benötigen eine vom Bundesamt für Sicherheit<br />

in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte<br />

Sicherheitseinrichtung. Damit soll der Kaufpreis<br />

nicht mehr manipuliert werden können. Zudem<br />

muss bei jedem Kauf ein Bon ausgestellt werden.<br />

Die Kassen können spontan und unangemeldet<br />

durch die Steuerverwaltung mit einer „Kassennachschau“<br />

überprüft werden. Die neuen Regeln<br />

gelten für alle Kaufleute, die elektronische Kassensysteme<br />

nutzen. Die übrige Wirtschaft hat<br />

noch bis zum 30.9.<strong>2<strong>02</strong>0</strong> eine Übergangsfrist, sich<br />

darauf einzustellen.<br />

Geldwäsche: Ab Januar gelten strengere Meldevorschriften<br />

für Immobilienmakler, Kunstgalerien<br />

und Kunstauktionshäuser. Auch Geschäfte mit<br />

Kryptowährungen werden strenger geregelt. Das<br />

Transparenzregister wird für alle zugänglich gemacht.<br />

Grundlage dafür ist die 4. EU-Geldwäscherichtlinie,<br />

die auch auf die Eindämmung<br />

der Terrorismusfinanzierung abzielt.<br />

• Familienrecht<br />

Starke-Familien-Gesetz: Die zweite Stufe des<br />

Starke-Familien-Gesetzes, das Familien mit kleinem<br />

Einkommen unterstützt, tritt in Kraft: Zum<br />

1.1.<strong>2<strong>02</strong>0</strong> ist der Kreis der Anspruchsberechtigten<br />

für den Kinderzuschlag erweitert worden. Die<br />

obere Einkommensgrenze, die sog. Abbruchkante,<br />

fällt jetzt weg. Einkommen der Eltern, das über<br />

ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch<br />

zu 45 %, statt heute zu 50 %, auf den Kinderzuschlag<br />

angerechnet.<br />

Düsseldorfer Tabelle: Seit dem 1.1.<strong>2<strong>02</strong>0</strong> gilt eine<br />

neue Düsseldorfer Tabelle. Sie sieht höhere Bedarfssätze<br />

v.a. für minderjährige Trennungskinder<br />

vor. Daneben steigt erstmals seit 2015 auch der<br />

Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen (vgl. im<br />

Einzelnen unten S. 71).<br />

68 <strong>ZAP</strong> Nr. 2 22.1.<strong>2<strong>02</strong>0</strong>

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