ZAP-2020-02
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge,<br />
der über einem Freibetrag von 159 € liegt.<br />
Wohngeld: Zum 1. Januar ist auch das Wohngeld<br />
angehoben worden. Damit erhalten rund 180.000<br />
Haushalte erstmals oder erneut einen Anspruch<br />
auf Wohngeld. Künftig wird das Wohngeld alle<br />
zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung<br />
angepasst.<br />
• Steuern<br />
Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag: Der steuerliche<br />
Kinderfreibetrag ist zum 1. Januar auf<br />
7.812 € angehoben worden. Auch für Erwachsene<br />
steigt der Grundfreibetrag auf jetzt 9.408 €. Auf<br />
diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer<br />
gezahlt werden. Familien werden damit<br />
um rund 10 Mrd. € jährlich entlastet. Die<br />
nächste Kindergelderhöhung ist zum 1. Januar<br />
kommenden Jahres angekündigt worden.<br />
Energetische Gebäudesanierung: Energetische Sanierungsmaßnahmen<br />
an selbstgenutztem Wohneigentum<br />
sollen für die Zeit vom 1.1.<strong>2<strong>02</strong>0</strong> bis zum<br />
31.12.2<strong>02</strong>9 durch einen Abzug von 20 % der Aufwendungen<br />
von der Steuerschuld gefördert werden.<br />
Abzugsfähig sind z.B. die Dämmung von<br />
Wänden und Dächern oder der Einbau moderner<br />
Heizungen und Fenster. Dadurch soll ein Anreiz<br />
geschaffen werden, das Eigenheim klimafreundlicher<br />
zu gestalten.<br />
Sonderabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge:<br />
Für die Anschaffung rein elektrischer oder anderer<br />
Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebener<br />
Lastenfahrräder wurde zum Jahresbeginn eine<br />
Sonderabschreibung von 50 % im Jahr der Anschaffung<br />
eingeführt. Die Regelung ist bis Ende<br />
2030 befristet.<br />
Mehrwertsteuer auf Bahntickets, Hygieneartikel<br />
und E-Books: Bahnfahren soll im neuen Jahr<br />
günstiger und dadurch attraktiver werden. Dafür<br />
wurde der Mehrwertsteuersatz auf Fahrkarten im<br />
Fernverkehr von 19 % auf 7 % gesenkt. Ab April<br />
<strong>2<strong>02</strong>0</strong> steigt im Gegenzug die Luftverkehrsteuer.<br />
Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Absenkung<br />
eins zu eins an die Fahrgäste weiterzugeben.<br />
Auch für einige Artikel des täglichen Bedarfs gilt ab<br />
sofort ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 %.<br />
Dies betrifft Hygieneartikel für Frauen, z.B. Binden,<br />
Tampons und Menstruationstassen. Der vom Bundesfinanzministerium<br />
festgesetzten Steuersenkung<br />
von 19 auf 7 % war eine Petition vorausgegangen<br />
mit der Forderung „Die Periode ist kein<br />
Luxus“, die rund 190.000 Unterstützerinnen und<br />
Unterstützer fand.<br />
Ebenfalls zum 1. Januar wurde der ermäßigte<br />
Mehrwertsteuersatz von 7 % auch für E-Books,<br />
digitale Zeitungen und Periodika eingeführt. In<br />
Deutschland galt dieser bisher nur für gedruckte<br />
Presseerzeugnisse.<br />
Elektronische Kassensysteme: Elektronische Kassen<br />
benötigen eine vom Bundesamt für Sicherheit<br />
in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte<br />
Sicherheitseinrichtung. Damit soll der Kaufpreis<br />
nicht mehr manipuliert werden können. Zudem<br />
muss bei jedem Kauf ein Bon ausgestellt werden.<br />
Die Kassen können spontan und unangemeldet<br />
durch die Steuerverwaltung mit einer „Kassennachschau“<br />
überprüft werden. Die neuen Regeln<br />
gelten für alle Kaufleute, die elektronische Kassensysteme<br />
nutzen. Die übrige Wirtschaft hat<br />
noch bis zum 30.9.<strong>2<strong>02</strong>0</strong> eine Übergangsfrist, sich<br />
darauf einzustellen.<br />
Geldwäsche: Ab Januar gelten strengere Meldevorschriften<br />
für Immobilienmakler, Kunstgalerien<br />
und Kunstauktionshäuser. Auch Geschäfte mit<br />
Kryptowährungen werden strenger geregelt. Das<br />
Transparenzregister wird für alle zugänglich gemacht.<br />
Grundlage dafür ist die 4. EU-Geldwäscherichtlinie,<br />
die auch auf die Eindämmung<br />
der Terrorismusfinanzierung abzielt.<br />
• Familienrecht<br />
Starke-Familien-Gesetz: Die zweite Stufe des<br />
Starke-Familien-Gesetzes, das Familien mit kleinem<br />
Einkommen unterstützt, tritt in Kraft: Zum<br />
1.1.<strong>2<strong>02</strong>0</strong> ist der Kreis der Anspruchsberechtigten<br />
für den Kinderzuschlag erweitert worden. Die<br />
obere Einkommensgrenze, die sog. Abbruchkante,<br />
fällt jetzt weg. Einkommen der Eltern, das über<br />
ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch<br />
zu 45 %, statt heute zu 50 %, auf den Kinderzuschlag<br />
angerechnet.<br />
Düsseldorfer Tabelle: Seit dem 1.1.<strong>2<strong>02</strong>0</strong> gilt eine<br />
neue Düsseldorfer Tabelle. Sie sieht höhere Bedarfssätze<br />
v.a. für minderjährige Trennungskinder<br />
vor. Daneben steigt erstmals seit 2015 auch der<br />
Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen (vgl. im<br />
Einzelnen unten S. 71).<br />
68 <strong>ZAP</strong> Nr. 2 22.1.<strong>2<strong>02</strong>0</strong>