GGV- Hotels, Gasthäuser, Pensionen
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50 GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN
ZEICHENERKLÄRUNG 51
7. PFLICHTEN DES GASTES;
KÜNDIGUNG DURCH DEN GAST
7.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung,
die ihm bekannt gegeben wurde oder für die
aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit
der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende
Mängel und Störun-gen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des
Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den
Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln
oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber
zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene
Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe
unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die
sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber
erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist
oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortset-zung des
Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in
der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen
Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in
der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist
im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen
Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen
können den Gastgeber zur au-ßerordentlichen Kündigung
des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
KURTAXE
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KLASSIFIZIERUNG – IHR STERNE-URLAUB IM SCHWARZWALD!
Sterne sind die Qualitätskennzeichen für Unterkünfte in Deutschland. Die in
ihren Anzeigen damit gekennzeichneten Gastgeber haben sich einer freiwilligen
Klassifizierung nach den bundeseinheitlichen Richtlinien des Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband e.V. bzw. des Deutschen Tourismusverbandes e.V. unterzogen.
Als Gast erhalten Sie damit Transparenz und Produktsicherheit. Weitere Informationen
zu den einzelnen Klassifizierungen finden Sie auch unter www.hotelsterne.de
bzw. www.deutschertourismusverband.de oder bei Ihrer Tourist-Information.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
8.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt
• soweit der Schaden aus einer Verletzung einer wesentlichen
Pflicht resultiert, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertra-ges
überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
• soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf
Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für
eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch
diese Regelung unberührt.
8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts
für den Gast erkennbar als Fremd-leistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten
für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellun-gen usw.). Entsprechendes gilt für
Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen
mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit
diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG;
RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
9.1. Die TI und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das
Gesetz über Ver-braucherstreitbeilegung darauf hin, dass
weder die TI noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme
an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung
nach Druckle-gung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen
für die TI oder den Gastgeber verpflichtend
würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert.
Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge,
die im elektroni-schen Rechtsverkehr geschlossen wurden,
wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber
und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
9.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen
Wohnsitz maßge-bend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute,
juristische Personen des öffent-lichen oder privaten
Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz des Gastge-bers vereinbart.
9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn
und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen der Europäischen Union oder andere
internationale Bestimmungen anwendbar sind.
In einigen Urlaubsorten im Nördlichen Schwarzwald wird Kurtaxe erhoben. Rechtliche Grundlage zur Erhebung der Kurtaxe ist die Kurtaxe-Satzung der einzelnen Städte und Gemeinden.
Die Berechnung erfolgt direkt durch Ihre Gastgeber und Sie erhalten für die Dauer Ihres Aufenthaltes eine Gästekarte, die Ihnen in Verbindung mit Ihrem Personalausweis einige Bonusvorteile
bietet. Die Kurtaxe im Nördlichen Schwarzwald wird unter anderem in Altensteig, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Neubulach, Bad Herrenalb, Bad Wildbad, Dobel,
Enzklösterle, Höfen an der Enz und Schömberg erhoben. Ihr Vorteil daraus ist z.B. unser Angebot KONUS – die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (gilt nicht für Altensteig).
Weitere Informationen zur Kurtaxe und zu Ihren Bonusvorteilen erhalten Sie in Ihrer Tourist-Information und bei Ihren Gastgebern.
PIKTOGRAMME AUSZEICHNUNGEN
Unterkunftsart
Ausstattung
Lage
Bauernhof
Reiterhof
Restaurant
Aufenthaltsraum
Aufenthaltsraum mit TV
Aufzug
behindertenfreundlich
behindertengerecht nach DIN 18024/25
Garage
Verpflegung
Sprachen
GB
F
Tiere
Internet
Konferenzraum
Liegewiese
Nichtraucherhaus
Parkplatz
Wireless LAN
kostenloses Wireless LAN
Ortsrand
ruhige Lage
zentrumsnah
Diatküche/Vollwertkost
Frühstücksbuffet
Wir sprechen englisch
Wir sprechen französisch
Wir sprechen niederländisch
Haustiere auf Anfrage
Haustiere erlaubt
Haustiere nicht erlaubt
Freizeit und Sport
Abschließbarer Fahrradstellplatz
Fahrradverleih
Fitnessraum
Freibad
Hallenbad
Kegelbahn
Massage
motorradfreundlich
Reitmöglichkeit
Sauna
Zahlungsmöglichkeiten vor Ort
Zielgruppen
Kreditkarte
EC-Card/Maestro
kinderfreundlich
Kinderbett
Serviceangebot
Kinderspielplatz am Haus
Abhol- und Bringdienst vom und
zum Bahnhof/Bushaltestelle
Eigenschaften Zimmer/Fewo
allergikerfreundlich
Balkon
Klimaanlage
SAT/Kabel-TV im Zimmer
Terrasse
Gastronomie
Weitere
Geschirrspülmaschine (Fewo)
Waschmaschine (Fewo)
Separate Küche (Fewo)
Küchenzeile (Fewo)
Backofen (Fewo)
Brötchen-Bring-Service (Fewo)
Frühstück möglich (Fewo)
Hofladen, Verkauf eigener Produkte
Biergarten
Online buchbar
BARRIERE
FREI
ADAC-Campingplatz-Auszeichnung
ADFC Bett und Bike
Bioland
DEHOGA Umweltcheck BRONZE
DEHOGA Umweltcheck SILBER
DEHOGA Umweltcheck GOLD
ECARF – Allergikerfreundliche Gastgeber
ECOCAMPING Umweltmanagement
EMAS geprüftes Umweltmanagement
Qualitätsgastgeber Wanderbares
Deutschland
Service-Qualität Deutschland (1. Stufe)
Service-Qualität Deutschland (2. Stufe)
Service-Qualität Deutschland (3. Stufe)
Viabono
Gault Miliau
Michelinstern
Baden-Württemberg barrierefrei erleben
Familienrestaurant BW
Landeswettbewerb Familienferien BW
Wellness-Stars BW (3 Sterne)
Wellness-Stars BW (4 Sterne)
Wellness-Stars BW (5 Sterne)
Wellness-Stars BW Partner Hotel
echt Schwarzwald
Naturpark-Wirte (Nordschwarzwald)
Naturpark-Wirt und Hotel
(Nordschwarzwald)
Schwarzwald – Echte Gastlichkeit
Schwarzwald – Balance Wellness
Nachhaltiges Reiseziel Partner
Schwarzwald Plus
Liebe Gäste bitte beachten Sie: Die Preise bei den Privatunterkünften
gelten überwiegend pro Einheit. Die Preise bei den Hotels, Gasthäuser,
Pensionen gelten überwiegend pro Person. Die Preise schließen
allesamt die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein,
soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist.