12.01.2020 Aufrufe

Vollversion: Naturschutz und Artenvielfalt

Was wir in Dachau & Landkreis für den Bereich "Naturschutz & Artenschutz" erreichen möchten #Kommunalwahl2020 Die Kurzfassung ist unter "Weitere Magazine" zu finden, oder über folgenden Link: https://7i.fi/buendnisfuerdachau_naturschutzartenvielfalt

Was wir in Dachau & Landkreis für den Bereich "Naturschutz & Artenschutz" erreichen möchten
#Kommunalwahl2020
Die Kurzfassung ist unter "Weitere Magazine" zu finden, oder über folgenden Link: https://7i.fi/buendnisfuerdachau_naturschutzartenvielfalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Naturschutz</strong>gebiete (NSG)<br />

• Schwarzhölzl (Fläche 125 ha, weitgehend auf Gebiet der Stadt München)<br />

• Weichser Moos (Fläche 55 ha)<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />

• Glonntal (Fläche 1,8 ha)<br />

• Palsweiser Moos (Fläche 0,3 ha)<br />

• Amperauen mit Hebertshauser Moos <strong>und</strong> Inhauser Moos (Fläche 1,8 ha)<br />

• Landschaftsteile bei Thalhausen (Weilach) (Fläche 11 ha)<br />

Bannwald<br />

Gemäß Art. 11 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) bezeichnet Bannwald Wald,<br />

der aufgr<strong>und</strong> seiner Lage <strong>und</strong> seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen<br />

<strong>und</strong> waldarmen Bereichen unersetzlich ist <strong>und</strong> deshalb in seiner<br />

Flächensubstanz erhalten werden muss. Hinzu kommt seine außergewöhnliche<br />

Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung. Bannwälder<br />

werden durch Rechtsverordnung der Kreisverwaltungsbehörde erklärt (Art. 37<br />

Abs. 1 Nr. 1 BayWaldG). Eine Rodung im Bannwald ist nur unter den engen Voraussetzungen<br />

des Art. 9 Abs. 6 Satz 2 BayWaldG möglich; insbesondere ist eine Neubegründung<br />

von gleichwertigem Wald angrenzend an den vorhandenen Bannwald<br />

erforderlich.<br />

Zu Bannwald kann durch Rechtsverordnung ferner Wald erklärt werden, der in<br />

besonderem Maße dem Schutz vor Immissionen dient. Sind in Bannwäldern zum<br />

Schutz der Bevölkerung vor Immissionen bestimmte Wirtschaftsmaßnahmen erforderlich,<br />

so können diese demjenigen auferlegt werden, der die Immission verursacht.<br />

Der Waldbesitzer hat in diesem Fall solche Maßnahmen zu dulden.<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

Mit Verordnung des Landratsamtes Dachau vom 21.12.2004 werden 22 Landschaftsbestandteile<br />

im Landkreis (Bäume, Baumgruppen, Streuwiesen, Gewässer) geschützt.<br />

Über diese Sammelverordnung hinaus wurden mit Verordnung des Landratsamtes<br />

Dachau vom 29. August 1975 die Insel im Waldschwaigsee <strong>und</strong> mit Verordnung des<br />

Landratsamtes Dachau vom 10. November2000 die ökologisch wertvolle ehemalige<br />

Kiesabbaufläche nördlich der Kleingartenanlage an der Kufsteiner Straße in Dachau<br />

als Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt. Das naturnahe Niedermoor an der<br />

Glonn in der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn südwestlich Egenburg wird unter der<br />

Bezeichnung „Niedermoorfläche südwestlich Egenburg“ mit Verordnung des Landratsamtes<br />

Dachau vom 16.08.2005 als Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt. Der<br />

Schweigerbachweiher mit Obstgarten <strong>und</strong> Auwaldresten zwischen Münchner Straße<br />

<strong>und</strong> Würm in Karlsfeld, Ortsteil Rothschwaige, wurde mit Verordnung des Landratsamtes<br />

Dachau vom 18.10.2010 als Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!