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Kurier Nr. 1 / 2 9.1.2<strong>02</strong>0 23<br />

Verhandlungsbericht Nr. 9 / 2<strong>01</strong>9 (November + Dezember 2<strong>01</strong>9)<br />

Aus dem Gemeinderat<br />

Zuständigkeiten und Kostenübernahme für Berufsvorbereitungsjahr<br />

geregelt<br />

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist ein einjähriges Angebot für Jugendliche,<br />

welche am Ende der obligatorischen Schulzeit noch über Bildungslücken<br />

verfügen. Es soll die Jugendlichen bei der Berufswahl und<br />

bei der Lehrstellensuche unterstützen. Für fremdsprachige spätzugereiste<br />

Jugendliche, die noch nicht das Niveau eines Volksschulabschlusses erreicht<br />

haben und insbesondere noch nicht ausreichend Deutsch können, ist<br />

ein direkter Einstieg in ein Berufsvorbereitungsjahr nicht möglich. Diese<br />

Jugendlichen besuchen ein sogenanntes «Integrationsjahr».<br />

Bis anhin wurden die Zuständigkeiten – insbesondere beim Integrationsjahr<br />

– im Einzelfall zwischen der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde<br />

geklärt und in den meisten Fällen wurden die Kosten sowie der<br />

administrative Aufwand durch die Schulgemeinde übernommen.<br />

Ab dem 1. Januar 2<strong>02</strong>0 wurden die Zuständigkeiten zwischen der politischen<br />

Gemeinde und der Schulgemeinde neu geregelt. Diese Regelung<br />

soll helfen, dass die jeweiligen Gesuchsteller/innen schnell beraten und<br />

bei der zuständigen Berufswahlschule (welche auch die Integrationsangebote<br />

anbieten) angemeldet werden können. Zudem wird damit das Budgetieren<br />

der Kosten erleichtert.<br />

In folgenden Fällen wird das Schulgeld für das Berufsvorbereitungsjahr<br />

durch die Schulgemeinde übernommen:<br />

– für Jugendliche, welche die obligatorische Schulzeit abgeschlossen<br />

haben;<br />

– für Jugendliche, welche nicht älter als 17 Jahre sind oder nahtlos an die<br />

Volksschule ins BVJ übertreten;<br />

– für Jugendliche, welche noch kein BVJ absolviert haben.<br />

In folgenden Fällen wird das Schulgeld des Integrationsjahres durch die<br />

politische Gemeinde übernommen:<br />

– für Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind und welche über wenige<br />

oder keine Deutschkenntnisse verfügen;<br />

– für Jugendliche, die nicht älter als 21 Jahre sind.<br />

Bei unklaren Fällen wird die Zuständigkeit bilateral zwischen den zuständigen<br />

Mitarbeitenden der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde<br />

geklärt und bei Bedarf dem dafür zuständigen Mitglied des Gemeinderates<br />

oder der Schulpflege zum Entscheid vorgelegt werden.<br />

Für Berufsvorbereitungsjahre, welche von der politischen Gemeinde finanziert<br />

werden, wird ab 2<strong>02</strong>1 ein Betrag von Fr. 26 000.– ins Budget aufgenommen.<br />

Dies entspricht den Schulkosten für zwei Jugendliche pro Jahr.<br />

Konzessionen für Altkleidersammlung erteilt<br />

Altkleider (inklusive Schuhe) gelten aufgrund ihrer Herkunft als Siedlungsabfälle.<br />

Die Zuständigkeit für deren Entsorgung obliegt der Gemeinde.<br />

Damit ein privates Unternehmen Siedlungsabfall, in diesem Fall Textilien<br />

und Schuhe, sammeln und verwerten darf, ist eine Konzession der<br />

Gemeinde erforderlich. Damit die bewährte Situation bestehen bleibt, hat<br />

der Gemeinderat im Oktober 2<strong>01</strong>9 entschieden, den bisher in Dietlikon<br />

tätigen Sammelorganisationen TEXAID und Tell-Tex eine solche Sammelbewilligung<br />

zu erteilen. Die Einzelheiten werden in Konzessionsverträgen<br />

geregelt, welche der Gemeinderat genehmigt hat.<br />

Kredit für Umsetzung des Parkleitsystems bewilligt<br />

Im Juni 2<strong>01</strong>8 hat der Gemeinderat für die Erstellung des Ausführungsprojektes<br />

für das Parkleitsystem im Zentrum Dietlikon Süd einen Kredit von<br />

Fr. 45 000.– bewilligt. Der Auftrag für die Planung der Tiefbauarbeiten<br />

wurde an die Basler & Hofmann AG, Zürich, vergeben. Mit den technischen<br />

Planungsarbeiten wurde die Tribus Verkehrsplanungen AG, Dübendorf,<br />

beauftragt. Dafür wurde in die Investitionsrechnung 2<strong>01</strong>9 Fr.<br />

60 000.– aufgenommen. Weitere Fr. 100 000.– sind in der Investitionsrechnung<br />

2<strong>02</strong>0 enthalten. Insgesamt stehen für das Projekt somit Fr. 205 000.–<br />

zur Verfügung.<br />

Bis heute sind Kosten von total Fr. 92 518.– angefallen. Für die Umsetzung<br />

des Parkleitsystems hat der Gemeinderat zulasten der Investitionsrechnung<br />

einen Kredit von Fr. 114 000.– bewilligt.<br />

Die Lieferung und Montage der Signalisationen wurde im Einladungsverfahren<br />

ausgeschrieben. Die Arbeiten wurden für Fr. 24 759.– (inkl. MwSt.)<br />

an die Klemmfix (Schweiz) AG vergeben. Die Tiefbauarbeiten werden im<br />

Zusammenhang mit der Umsetzung des RVS-Projektes durch die ARGE<br />

NWS zum Preis von Fr. 11 200.– zuzüglich allfällige Regiearbeiten ausgeführt.<br />

Gemäss den vorliegenden schriftlichen Erklärungen werden die mutmasslichen<br />

Kosten von Fr. 204 000.– von folgenden privaten Grundeigentümern<br />

übernommen:<br />

Firma Anzahl Anteil Anteil<br />

bewilligte PP in % in Fr.<br />

IKEA 803 44.0% Fr. 89760.–<br />

Coop 495 27.0% Fr. 56000.–<br />

Brandbachcenter 283 15.5% Fr. 31620.–<br />

Greenhouse 150 8.0% Fr. 16320.–<br />

Jumbo <br />

100 5.5% Fr. 11 220.–<br />

Total 1 831 100.0% Fr. 204 000.–<br />

Grundbach soll kein öffentliches Gewässer werden<br />

Im November teilte das<br />

kantonale Amt für Abfall,<br />

Wasser, Energie und Luft<br />

(AWEL) dem Gemeinderat<br />

mit, dass der «Grundbach»<br />

– ein künstlich angelegtes<br />

Gerinne auf dem Grundstück<br />

Kat.-Nr. 5405 – neu in<br />

den Bestand der öffentlichen<br />

oberirdischen Gewässer<br />

aufgenommen werden<br />

soll. Die Neuaufnahme<br />

wurde mit der Öffentlichkeit<br />

des Gewässers im Sinne<br />

von § 5 Wasserwirtschaftsgesetz<br />

(WWG) sowie<br />

einer regelmässigen<br />

Wasserführung (inklusive<br />

nässezeigender, fliessgewässertypischer<br />

Vegetation)<br />

begründet.<br />

Beim Gerinne auf dem<br />

Grundstück Kat.-Nr. 5405<br />

handelt es sich um eine im<br />

Quartierplanverfahren festgesetzte<br />

gestalterische Massnahme, die im Plan über das ausgeführte Bauwerk<br />

sowie in den AV-Daten mit «Grundbach» bezeichnet worden ist. In<br />

diesem Bauwerk wird das Regenwasser der Liegenschaften oberhalb des<br />

Sommerlindenplatzes sowie die zum Sommerlindenplatz führenden Strassen<br />

bis und mit Klimmweg gesammelt. Nach dem Schlammsammler wird<br />

die Regenwasserkanalisation offen geführt und nach einer kurzen Strecke in<br />

den 2005 realisierten Regenwasserkanal Richtung Altbach abgeleitet. Eine<br />

regelmässige Wasserführung ist nicht feststellbar. Im Gegenteil: Da es sich<br />

um eine Regenwasserkanalisation handelt, führt das künstlich angelegte<br />

Gerinne nur während Nasswetterperioden Wasser. Zwar handelt es sich bei<br />

den Weidengebüschen um gewässertypische Waldgesellschaften. Sie wurden<br />

jedoch eigens von der Gemeinde gepflanzt und haben keinen natürlichen<br />

Ursprung. Da Weidengebüsche nicht nur an Fliessgewässern wachsen,<br />

sind sie kein Beleg für eine regelmässige Wasserführung.<br />

Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat dem Kanton beantragt, den<br />

«Grundbach» nicht in den Bestand der öffentlichen Gewässer aufzunehmen.<br />

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