01-02
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Kurier Nr. 1 / 2 9.1.2<strong>02</strong>0 23<br />
Verhandlungsbericht Nr. 9 / 2<strong>01</strong>9 (November + Dezember 2<strong>01</strong>9)<br />
Aus dem Gemeinderat<br />
Zuständigkeiten und Kostenübernahme für Berufsvorbereitungsjahr<br />
geregelt<br />
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist ein einjähriges Angebot für Jugendliche,<br />
welche am Ende der obligatorischen Schulzeit noch über Bildungslücken<br />
verfügen. Es soll die Jugendlichen bei der Berufswahl und<br />
bei der Lehrstellensuche unterstützen. Für fremdsprachige spätzugereiste<br />
Jugendliche, die noch nicht das Niveau eines Volksschulabschlusses erreicht<br />
haben und insbesondere noch nicht ausreichend Deutsch können, ist<br />
ein direkter Einstieg in ein Berufsvorbereitungsjahr nicht möglich. Diese<br />
Jugendlichen besuchen ein sogenanntes «Integrationsjahr».<br />
Bis anhin wurden die Zuständigkeiten – insbesondere beim Integrationsjahr<br />
– im Einzelfall zwischen der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde<br />
geklärt und in den meisten Fällen wurden die Kosten sowie der<br />
administrative Aufwand durch die Schulgemeinde übernommen.<br />
Ab dem 1. Januar 2<strong>02</strong>0 wurden die Zuständigkeiten zwischen der politischen<br />
Gemeinde und der Schulgemeinde neu geregelt. Diese Regelung<br />
soll helfen, dass die jeweiligen Gesuchsteller/innen schnell beraten und<br />
bei der zuständigen Berufswahlschule (welche auch die Integrationsangebote<br />
anbieten) angemeldet werden können. Zudem wird damit das Budgetieren<br />
der Kosten erleichtert.<br />
In folgenden Fällen wird das Schulgeld für das Berufsvorbereitungsjahr<br />
durch die Schulgemeinde übernommen:<br />
– für Jugendliche, welche die obligatorische Schulzeit abgeschlossen<br />
haben;<br />
– für Jugendliche, welche nicht älter als 17 Jahre sind oder nahtlos an die<br />
Volksschule ins BVJ übertreten;<br />
– für Jugendliche, welche noch kein BVJ absolviert haben.<br />
In folgenden Fällen wird das Schulgeld des Integrationsjahres durch die<br />
politische Gemeinde übernommen:<br />
– für Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind und welche über wenige<br />
oder keine Deutschkenntnisse verfügen;<br />
– für Jugendliche, die nicht älter als 21 Jahre sind.<br />
Bei unklaren Fällen wird die Zuständigkeit bilateral zwischen den zuständigen<br />
Mitarbeitenden der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde<br />
geklärt und bei Bedarf dem dafür zuständigen Mitglied des Gemeinderates<br />
oder der Schulpflege zum Entscheid vorgelegt werden.<br />
Für Berufsvorbereitungsjahre, welche von der politischen Gemeinde finanziert<br />
werden, wird ab 2<strong>02</strong>1 ein Betrag von Fr. 26 000.– ins Budget aufgenommen.<br />
Dies entspricht den Schulkosten für zwei Jugendliche pro Jahr.<br />
Konzessionen für Altkleidersammlung erteilt<br />
Altkleider (inklusive Schuhe) gelten aufgrund ihrer Herkunft als Siedlungsabfälle.<br />
Die Zuständigkeit für deren Entsorgung obliegt der Gemeinde.<br />
Damit ein privates Unternehmen Siedlungsabfall, in diesem Fall Textilien<br />
und Schuhe, sammeln und verwerten darf, ist eine Konzession der<br />
Gemeinde erforderlich. Damit die bewährte Situation bestehen bleibt, hat<br />
der Gemeinderat im Oktober 2<strong>01</strong>9 entschieden, den bisher in Dietlikon<br />
tätigen Sammelorganisationen TEXAID und Tell-Tex eine solche Sammelbewilligung<br />
zu erteilen. Die Einzelheiten werden in Konzessionsverträgen<br />
geregelt, welche der Gemeinderat genehmigt hat.<br />
Kredit für Umsetzung des Parkleitsystems bewilligt<br />
Im Juni 2<strong>01</strong>8 hat der Gemeinderat für die Erstellung des Ausführungsprojektes<br />
für das Parkleitsystem im Zentrum Dietlikon Süd einen Kredit von<br />
Fr. 45 000.– bewilligt. Der Auftrag für die Planung der Tiefbauarbeiten<br />
wurde an die Basler & Hofmann AG, Zürich, vergeben. Mit den technischen<br />
Planungsarbeiten wurde die Tribus Verkehrsplanungen AG, Dübendorf,<br />
beauftragt. Dafür wurde in die Investitionsrechnung 2<strong>01</strong>9 Fr.<br />
60 000.– aufgenommen. Weitere Fr. 100 000.– sind in der Investitionsrechnung<br />
2<strong>02</strong>0 enthalten. Insgesamt stehen für das Projekt somit Fr. 205 000.–<br />
zur Verfügung.<br />
Bis heute sind Kosten von total Fr. 92 518.– angefallen. Für die Umsetzung<br />
des Parkleitsystems hat der Gemeinderat zulasten der Investitionsrechnung<br />
einen Kredit von Fr. 114 000.– bewilligt.<br />
Die Lieferung und Montage der Signalisationen wurde im Einladungsverfahren<br />
ausgeschrieben. Die Arbeiten wurden für Fr. 24 759.– (inkl. MwSt.)<br />
an die Klemmfix (Schweiz) AG vergeben. Die Tiefbauarbeiten werden im<br />
Zusammenhang mit der Umsetzung des RVS-Projektes durch die ARGE<br />
NWS zum Preis von Fr. 11 200.– zuzüglich allfällige Regiearbeiten ausgeführt.<br />
Gemäss den vorliegenden schriftlichen Erklärungen werden die mutmasslichen<br />
Kosten von Fr. 204 000.– von folgenden privaten Grundeigentümern<br />
übernommen:<br />
Firma Anzahl Anteil Anteil<br />
bewilligte PP in % in Fr.<br />
IKEA 803 44.0% Fr. 89760.–<br />
Coop 495 27.0% Fr. 56000.–<br />
Brandbachcenter 283 15.5% Fr. 31620.–<br />
Greenhouse 150 8.0% Fr. 16320.–<br />
Jumbo <br />
100 5.5% Fr. 11 220.–<br />
Total 1 831 100.0% Fr. 204 000.–<br />
Grundbach soll kein öffentliches Gewässer werden<br />
Im November teilte das<br />
kantonale Amt für Abfall,<br />
Wasser, Energie und Luft<br />
(AWEL) dem Gemeinderat<br />
mit, dass der «Grundbach»<br />
– ein künstlich angelegtes<br />
Gerinne auf dem Grundstück<br />
Kat.-Nr. 5405 – neu in<br />
den Bestand der öffentlichen<br />
oberirdischen Gewässer<br />
aufgenommen werden<br />
soll. Die Neuaufnahme<br />
wurde mit der Öffentlichkeit<br />
des Gewässers im Sinne<br />
von § 5 Wasserwirtschaftsgesetz<br />
(WWG) sowie<br />
einer regelmässigen<br />
Wasserführung (inklusive<br />
nässezeigender, fliessgewässertypischer<br />
Vegetation)<br />
begründet.<br />
Beim Gerinne auf dem<br />
Grundstück Kat.-Nr. 5405<br />
handelt es sich um eine im<br />
Quartierplanverfahren festgesetzte<br />
gestalterische Massnahme, die im Plan über das ausgeführte Bauwerk<br />
sowie in den AV-Daten mit «Grundbach» bezeichnet worden ist. In<br />
diesem Bauwerk wird das Regenwasser der Liegenschaften oberhalb des<br />
Sommerlindenplatzes sowie die zum Sommerlindenplatz führenden Strassen<br />
bis und mit Klimmweg gesammelt. Nach dem Schlammsammler wird<br />
die Regenwasserkanalisation offen geführt und nach einer kurzen Strecke in<br />
den 2005 realisierten Regenwasserkanal Richtung Altbach abgeleitet. Eine<br />
regelmässige Wasserführung ist nicht feststellbar. Im Gegenteil: Da es sich<br />
um eine Regenwasserkanalisation handelt, führt das künstlich angelegte<br />
Gerinne nur während Nasswetterperioden Wasser. Zwar handelt es sich bei<br />
den Weidengebüschen um gewässertypische Waldgesellschaften. Sie wurden<br />
jedoch eigens von der Gemeinde gepflanzt und haben keinen natürlichen<br />
Ursprung. Da Weidengebüsche nicht nur an Fliessgewässern wachsen,<br />
sind sie kein Beleg für eine regelmässige Wasserführung.<br />
Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat dem Kanton beantragt, den<br />
«Grundbach» nicht in den Bestand der öffentlichen Gewässer aufzunehmen.<br />
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