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Financial Planner Report - Instrumenta GmbH

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BASEL II – Konsequenzen für die<br />

Beratungspraxis<br />

Die Stabilität einer modernen Volkswirtschaft ist abhängig von der<br />

Funktionsfähigkeit des Bankensystems. Wegen dieser zentralen Bedeutung<br />

für die wirtschaftliche Stabilität hat der Gesetzgeber ein besonderes<br />

Aufsichtsrecht geschaffen, das die Banken (heute in der erweiterten<br />

Form für den Finanzdienstleistungsbereich) einerseits schützt und andererseits<br />

kontrolliert. Im Mittelpunkt stehen Liquiditätssicherung und<br />

ausreichend haftendes Eigenkapital.<br />

Gerade Banken gehen mit Kreditvergaben<br />

Ausfallrisiken ein, die nur durch EK<br />

abgeschirmt werden können. Damit ist<br />

das EK der Banken ein zentraler Stabilitätsfaktor.<br />

Es reicht aber nicht aus, die<br />

aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorschriften<br />

nur national zu regeln, da wegen<br />

der internationalen Kapital- und<br />

Kreditverflechtung eine Bankinsolvenz<br />

einen Dominoeffekt auslösen würde, der<br />

keinen Halt an nationalen Grenzen fände.<br />

Folglich müssen Vorschriften vor dem<br />

Hintergrund verflochtener und globaler<br />

Märkte international geregelt werden.<br />

Basel ist Sitz der Bank für Internationalen<br />

Zahlungsausgleich (BIZ) der OECD-Staaten,<br />

die u.a. die Eigenkapitalvorschriften<br />

für Banken weltweit harmonisiert. Bereits<br />

1988 wurden erste Eigenkapitalvorschriften<br />

erlassen, die einerseits das EK definieren<br />

und andererseits standardisierte<br />

Faktoren (0%, 20%, 50%, 100%) für bestimmte<br />

Adressenausfallrisiken (Staat,<br />

Banken, Hypothekarkredit, Unternehmen<br />

und Private) festlegen, mit denen die jeweiligen<br />

Kredite zu gewichten sind. Ergebnis<br />

sind die risikogewichteten Aktiva,<br />

die maximal das 12,5-fache des aufsichtsrechtlichen<br />

Eigenkapitals betragen<br />

dürfen (= Solvabilitätskoeffizienten<br />

= quantitative Deckelung des Kreditgeschäfts);<br />

je nach Gewichtung ist der<br />

Einzelkredit bis zu 8% mit EK zu unterlegen.<br />

Dies als BASEL I bezeichnete Verfahren<br />

wird derzeit überarbeitet und bis<br />

zum 31.12.2006 durch BASEL II ersetzt<br />

werden, wodurch die Risikosteuerung der<br />

Banken durch das EK auf risikoadjustiert<br />

gesteuert wird. Wesentliche Änderungen<br />

sind:<br />

■ Bestimmung des Einzelrisikos durch<br />

ein Ratingverfahren<br />

■ Ratingabhängige Bepreisung des<br />

Kredits<br />

In der Konsequenz wird der einzelne<br />

Kredit bzw. Kreditgeber nicht mehr wie<br />

bisher pauschal einem Adressenausfallrisiko<br />

zugeordnet („Gruppenhaftung“),<br />

sondern einzeln bewertet bzw. geratet.<br />

Damit wird grundsätzlich eine individuelle<br />

Risikoprämie ermittelt, die zu risikoadjustierten<br />

(einzelrisikobezogenen) Kreditkosten<br />

führt. Verfahrenstechnisch können<br />

Banken das durch externe Ratingagenturen<br />

ermittelte Rating des Kreditnehmers<br />

übernehmen, was aber in Deutschland<br />

wegen fehlender Praxis kaum vorkommen<br />

dürfte, oder aber ein Ratingverfahren entwickeln<br />

(Internes Rating), das durch die<br />

Aufsichtsbehörden anerkannt sein muss.<br />

Die folgende Grafik zeigt das System im<br />

Überblick:<br />

Basel II wird die Kreditvergabepraxis der<br />

Banken verändern. Viele sehen die Veränderung<br />

zum Nachteil der kleinen und<br />

mittleren Unternehmen (KMU), weil diese<br />

„schlechter geratet“ werden könnten und<br />

somit mit höheren Kreditkosten zu rechnen<br />

haben und, dass in letzter Konsequenz<br />

viele KMU nicht überleben werden. Diese<br />

Argumente sind aus bankwirtschaftlicher<br />

Sicht nicht stichhaltig. Die Konsequenzen<br />

von Basel II werden ganz andere sein:<br />

1. Die Kreditkosten bleiben unverändert;<br />

die Banken sind nicht geneigt, höhere<br />

Kreditrisiken als bisher einzugehen und<br />

sich diese prämieren zu lassen; ebenso<br />

wenig werden Banken die Kreditkosten<br />

Fortbildung + Qualifizierung<br />

Autor + Kontakt<br />

Prof. Dr. Hanspeter Gondring, FRICS<br />

Wissenschaftlicher Leiter LIFBA <strong>GmbH</strong><br />

Tel. +49 (0)711 - 18 49 - 8 27 / - 8 26<br />

E-Mail: Gondring@LIFBA.de<br />

bei besserer Bonifizierung senken.<br />

2. Bei Kreditvergaben werden nun stärker<br />

qualitative Faktoren (wie z.B. Nachfolgeregelung,<br />

Qualität des Managements,<br />

Risikokontrollinstrumente, Business<br />

Plan) beachtet und in die Entscheidung<br />

einbezogen.<br />

3. Bei den quantitativen Faktoren wird die<br />

Eigenkapitalquote des Kreditnehmers<br />

eine große Bedeutung einnehmen sowie<br />

der Cash Flow als Selbstfinanzierungskraft<br />

des Unternehmens aufgewertet.<br />

(Schwierigkeiten sind insbesondere bei<br />

der Immobilienbranche zu erwarten,<br />

weil 47% der Unternehmen eine Eigenkapitalquote<br />

von < 10 % aufweisen)<br />

Auswirkungen von BASEL II auf die ganzheitliche<br />

Beratung von kleinen und mittleren<br />

Unternehmen:<br />

1. Nachfolgeregelung wird Schwerpunktthema<br />

der Beratung<br />

2. Betriebswirtschaftliche Beratung:<br />

Controlling, Cash Flow-Analyse,<br />

Erstellung von Business Plänen.<br />

3. Stärkung der Eigenkapitalbasis (z.B.<br />

Beteiligung durch Private Equity Funds,<br />

Modifizierter Standardansatz: Kreditnehmer hat sich extern (d.h. durch eine Rating-Agentur) „raten“ lassen:<br />

Externes AAA A+ A- BBB+ B+ und ohne externes<br />

Rating: AA+ BB- schlechter Rating<br />

Risikogewicht: 20 % 50 % 100 % 150 % 100 %<br />

Wohnungsbaukredite: 40 % Risikogewichtung<br />

Eigenkapitalbedarf = Buchwert (Kredit) x Risikogewicht X 8 %<br />

Basis-IRB-Ansatz: (Mathem. Funktion der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredits)<br />

Eigenkapitalbedarf = Buchwert x LGD* X Risikogewicht(f) =AW* x 8%<br />

Opportunity Funds, Aufnahme atypisch<br />

stiller Gesellschafter)<br />

4. Projektfinanzierung (Strukturierung<br />

der Finanzierung)<br />

5. Aufnahme von Mezzanin-Kapital<br />

6. Hilfestellung bei der Erstellung von<br />

Kreditanträgen<br />

BASEL II wird große Anforderungen an<br />

die ganzheitliche Beratung stellen und<br />

dem Berater nicht nur neue Ertragsquellen<br />

erschließen, sondern Nachhaltigkeit durch<br />

eine festere Kundenbeziehung geben,<br />

wenn der Berater über das notwendige<br />

Wissen verfügt und sich fortlaufend auf<br />

den neusten Stand des Wissens bringt.<br />

*LGD: Loss Given Default = Ausfallhöhe; AW: Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

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