Financial Planner Report - Instrumenta GmbH
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Institut den wahrscheinlichen Auszahlungszeitpunkt<br />
auf der Grundlage der<br />
Gesundheitsdaten des Policeninhabers<br />
ermitteln. Diese Daten werden für die<br />
Kaufpreisfindung zwischen Käufer und<br />
Verkäufer der Police zugrunde gelegt.<br />
Die „settlement companies“ kaufen die<br />
angebotenen Lebensversicherungspolicen<br />
im eigenen Namen oder für Dritte, meist<br />
institutionelle Investoren, wie z.B. Pensionsfonds<br />
oder Stiftungen, und verwalten<br />
die Policen bis zur Fälligkeit.<br />
Risikoverminderung durch Diversifikation<br />
und Rückversicherung<br />
Trotz eines sehr aufwendigen Verfahrens<br />
unter Einbeziehung des bei den Rückversicherungsgesellschaften<br />
angewandten<br />
versicherungsmathematischen Verfahrens<br />
bei der Bestimmung der Restlebenser-<br />
wartung einer Police, besteht für den<br />
Erwerber das Risiko, dass die kalkulierte<br />
Dauer bis zur Fälligkeit überschritten<br />
wird. Dadurch verschiebt sich der Auszahlungszeitpunkt<br />
der Versicherungssumme<br />
und die Beiträge müssen für<br />
einen längeren Zeittraum entrichtet werden.<br />
Dieses Risiko wird vermieden,<br />
wenn z.B. über einen Fonds Beteiligungen<br />
an 100 oder mehr Policen bestehen,<br />
da sich dann abweichende Fälligkeiten<br />
ausgleichen. Durch eine Rückversicherung<br />
bei Lloyds of London kann darüber<br />
hinaus der Fälligkeitszeitpunkt jeder einzelnen<br />
Police dergestalt versichert werden,<br />
dass bei Überschreiten des statistischen<br />
Auszahlungszeitpunkts um zwei<br />
Jahre die Police durch Lloyds of London<br />
ausbezahlt wird.<br />
Anlage + Research 17<br />
Ertrag- und erbschaft-/schenkungsteuerliche<br />
Aspekte<br />
Für den in Deutschland steuerpflichtigen<br />
Investor ergeben sich zwei bedeutende<br />
steuerliche Aspekte: Versicherungsleistungen<br />
aus Risikoversicherungen müssen<br />
nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG der Einkommensteuer<br />
unterworfen werden, da<br />
sie in der Regel keinen Sparanteil enthalten.<br />
Die erzielte Rendite unterliegt damit<br />
keinen ertragsteuerlichen Minderungen.<br />
Es stellt sich weiter die Frage der erbschaft-<br />
bzw. schenkungsteuerlichen Behandlung.<br />
Eine Lebensversicherung ist<br />
bei der Übertragung demnach mit zwei<br />
Dritteln der bezahlten Prämien oder dem<br />
niedrigeren Rückkaufswert als steuerliche<br />
Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Da<br />
Risikolebensversicherungen aber keinen<br />
Rückkaufswert haben, ergibt sich auch<br />
kein erbschaft- bzw. schenkungsteuerlicher<br />
Wert.<br />
Fazit:<br />
Der Kauf bestehender Risikopolicen im<br />
US-Lebensversicherungsmarkt stellt eine<br />
attraktive Möglichkeit dar, unabhängig<br />
von der Marktentwicklung traditioneller<br />
Anlageformen, wie z.B. Aktien oder festverzinslicher<br />
Wertpapiere, die Stabilität<br />
des Vermögens zu verbessern. Die Investitionen<br />
über einen Fonds ermöglicht<br />
durch Einschluss eines „intelligenten<br />
Rückversicherungskonzepts“ die Investition<br />
abzusichern ohne auf überdurchschnittliche<br />
Renditen verzichten zu<br />
müssen. Die vorteilhafte erbschaft- und<br />
schenkungsteuerliche Behandlung<br />
machen einen gezielten Einsatz beim<br />
Vermögenstransfer sinnvoll.