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Financial Planner Report - Instrumenta GmbH

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Institut den wahrscheinlichen Auszahlungszeitpunkt<br />

auf der Grundlage der<br />

Gesundheitsdaten des Policeninhabers<br />

ermitteln. Diese Daten werden für die<br />

Kaufpreisfindung zwischen Käufer und<br />

Verkäufer der Police zugrunde gelegt.<br />

Die „settlement companies“ kaufen die<br />

angebotenen Lebensversicherungspolicen<br />

im eigenen Namen oder für Dritte, meist<br />

institutionelle Investoren, wie z.B. Pensionsfonds<br />

oder Stiftungen, und verwalten<br />

die Policen bis zur Fälligkeit.<br />

Risikoverminderung durch Diversifikation<br />

und Rückversicherung<br />

Trotz eines sehr aufwendigen Verfahrens<br />

unter Einbeziehung des bei den Rückversicherungsgesellschaften<br />

angewandten<br />

versicherungsmathematischen Verfahrens<br />

bei der Bestimmung der Restlebenser-<br />

wartung einer Police, besteht für den<br />

Erwerber das Risiko, dass die kalkulierte<br />

Dauer bis zur Fälligkeit überschritten<br />

wird. Dadurch verschiebt sich der Auszahlungszeitpunkt<br />

der Versicherungssumme<br />

und die Beiträge müssen für<br />

einen längeren Zeittraum entrichtet werden.<br />

Dieses Risiko wird vermieden,<br />

wenn z.B. über einen Fonds Beteiligungen<br />

an 100 oder mehr Policen bestehen,<br />

da sich dann abweichende Fälligkeiten<br />

ausgleichen. Durch eine Rückversicherung<br />

bei Lloyds of London kann darüber<br />

hinaus der Fälligkeitszeitpunkt jeder einzelnen<br />

Police dergestalt versichert werden,<br />

dass bei Überschreiten des statistischen<br />

Auszahlungszeitpunkts um zwei<br />

Jahre die Police durch Lloyds of London<br />

ausbezahlt wird.<br />

Anlage + Research 17<br />

Ertrag- und erbschaft-/schenkungsteuerliche<br />

Aspekte<br />

Für den in Deutschland steuerpflichtigen<br />

Investor ergeben sich zwei bedeutende<br />

steuerliche Aspekte: Versicherungsleistungen<br />

aus Risikoversicherungen müssen<br />

nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG der Einkommensteuer<br />

unterworfen werden, da<br />

sie in der Regel keinen Sparanteil enthalten.<br />

Die erzielte Rendite unterliegt damit<br />

keinen ertragsteuerlichen Minderungen.<br />

Es stellt sich weiter die Frage der erbschaft-<br />

bzw. schenkungsteuerlichen Behandlung.<br />

Eine Lebensversicherung ist<br />

bei der Übertragung demnach mit zwei<br />

Dritteln der bezahlten Prämien oder dem<br />

niedrigeren Rückkaufswert als steuerliche<br />

Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Da<br />

Risikolebensversicherungen aber keinen<br />

Rückkaufswert haben, ergibt sich auch<br />

kein erbschaft- bzw. schenkungsteuerlicher<br />

Wert.<br />

Fazit:<br />

Der Kauf bestehender Risikopolicen im<br />

US-Lebensversicherungsmarkt stellt eine<br />

attraktive Möglichkeit dar, unabhängig<br />

von der Marktentwicklung traditioneller<br />

Anlageformen, wie z.B. Aktien oder festverzinslicher<br />

Wertpapiere, die Stabilität<br />

des Vermögens zu verbessern. Die Investitionen<br />

über einen Fonds ermöglicht<br />

durch Einschluss eines „intelligenten<br />

Rückversicherungskonzepts“ die Investition<br />

abzusichern ohne auf überdurchschnittliche<br />

Renditen verzichten zu<br />

müssen. Die vorteilhafte erbschaft- und<br />

schenkungsteuerliche Behandlung<br />

machen einen gezielten Einsatz beim<br />

Vermögenstransfer sinnvoll.

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