Financial Planner Report - Instrumenta GmbH
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Operate-Leasing-Fonds<br />
laufen weiter<br />
Operate-Leasing-Fonds sind eine der wenigen Anlageformen mit<br />
Steuerstundungs-Effekt. Einige Besonderheiten des Leasinggeschäfts<br />
machen das möglich.<br />
Schlagworte:<br />
■ Operate Leasing<br />
■ § 15 EstG<br />
■ § 2b EstG<br />
Leasingfonds gehörten bis vor drei Jahren<br />
zu den Rennern im Markt der geschlossenen<br />
Fonds. Flugzeuge, Schiffe oder Spezialimmobilien<br />
wie Kläranlagen wurden<br />
mit sogenannten „Finanzierungs-Leasing-<br />
Fonds“ mit großem Erfolg über den freien<br />
Kapitalmarkt finanziert. Der § 2b EStG<br />
beendete den Höhenflug dieser Gattung<br />
und mit dem Auslaufen der Übergangsregelung<br />
zum 31.12.2000 verschwand sie<br />
vom Markt. Nicht betroffen – und nur<br />
von wenigen Initiatoren angeboten –<br />
waren und sind Leasingfonds nach dem<br />
sogenannten „Operate Leasing“. Hier investieren<br />
Anleger nicht in ein einzelnes<br />
Objekt, sondern in das gesamte operative<br />
Geschäft einer Leasing-Gesellschaft.<br />
Das Hamburger Emissionshaus Rothmann<br />
& Cie. AG hat in den letzten zehn<br />
Jahren vier solcher Leasingfonds mit<br />
einem Volumen von über 470 Millionen<br />
Euro platziert. Das neueste Angebot,<br />
LeaseFonds V, ist seit wenigen Wochen<br />
auf dem Markt. Anleger können sich an<br />
der ALAG Auto-Mobil AG, Hamburg, beteiligen,<br />
die mit einem neuartigen Mobilitätskonzept<br />
die Grenzen zwischen Pkw-<br />
Leasing und Pkw-Vermietung aufheben<br />
wird. Einige Besonderheiten des Leasing-<br />
Geschäfts machen Leasingfonds wie<br />
LeaseFonds V für Anleger hoch attraktiv:<br />
Das Standard-Leasing-Geschäft ist immer<br />
noch ein Finanzierungs-Geschäft. Eine<br />
Gesellschaft möchte das Nutzungsrecht<br />
an einem mobilen Wirtschaftsgut erwerben<br />
(z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder<br />
Computer) und least das Objekt von<br />
einer Leasinggesellschaft, die Eigentümerin<br />
des Objekts wird. Die Leasinggesellschaft<br />
muss nun zunächst das Objekt<br />
vom Hersteller oder<br />
Händler erwerben, d.h.<br />
zu Anfang der Vertragslaufzeit<br />
vorfinanzieren.<br />
Der Rückfluss der vorgestrecktenInvestitionsmittel<br />
erfolgt über die<br />
monatlichen Raten<br />
während der mehrjährigen<br />
Vertragslaufzeit.<br />
Eine Leasinggesellschaft,<br />
die über einen<br />
geschlossenen Fonds<br />
finanziert wird und ihr<br />
Geschäft in kurzer Zeit<br />
dadurch stark ausweiten<br />
kann, muss also zunächst hohe Investitionen<br />
tätigen und erhält in den Anfangsjahren<br />
vergleichsweise geringe<br />
Rückflüsse. Sie hat daher zwangsläufig<br />
hohe Verluste und kann erst nach einigen<br />
Jahren die Gewinnschwelle erreichen.<br />
Mit der Beteiligungsform atypisch stiller<br />
Gesellschafter werden die Anleger<br />
Mitunternehmer nach § 15 EStG. Sie<br />
können die negativen steuerlichen Erträge<br />
der ersten Jahre im Rahmen des ausgleichsfähigen<br />
Grundbetrags nach § 2<br />
Abs. 3 EStG (51.500 € für Ledige bzw.<br />
103.000 € für Verheiratete) mit anderen<br />
positiven Einkünften verrechnen. Über<br />
den Grundbetrag hinaus richtet sich die<br />
Ausgleichsfähigkeit nach der Summe der<br />
nach Abzug des Grundbetrags verbleibenden<br />
positiven Einkünfte. Bis zur Hälfte<br />
dieses Betrages besteht die weitgehende<br />
Möglichkeit des Ausgleichs mit ande-<br />
Anlage + Research<br />
Autor + Kontakt<br />
Rüdiger Wolff<br />
Rothmann & Cie. AG<br />
Tel. +49 (0)40 - 800 100 120<br />
E-Mail: wolff@albis-leasing.de<br />
www.rothmann.de<br />
ren positiven Ergebnissen. Hier ist der Rat<br />
eines Steuerberaters unbedingt einzuholen.<br />
Diese Rechtslage ist von der aktuellen<br />
Diskussion um neue Erlasse für Geschlossene<br />
Fonds (Immobilien, Medien)<br />
völlig unberührt. (In der Vergangenheit<br />
sind zwei Fondsgesellschaften von Rothmann<br />
vom Finanzamt geprüft worden<br />
und haben die Probe bestanden.) In den<br />
späteren Jahren der Fondslaufzeit (10-15<br />
Jahre) profitiert der Anleger von den Gewinnen<br />
der Leasinggesellschaft und erzielt<br />
positive Erträge, die zu versteuern<br />
sind (Totalgewinnerzielungsabsicht).<br />
Leasinggeber arbeiten bei der Refinanzierung<br />
in aller Regel eng mit Landesbanken<br />
und Großbanken zusammen<br />
(nicht zuletzt, um über den Leverage-<br />
Effekt die Fondsrendite zu erhöhen).<br />
Diese sind nach §18 Kreditwesengesetz<br />
(KWG) verpflichtet, bei Krediten über ca.<br />
250.000 Euro die Jahresabschlüsse der<br />
Leasinggesellschaft einzusehen bzw.<br />
auch die entsprechenden Abschlüsse von<br />
Leasingnehmern, die Großgeschäfte abschließen<br />
wollen. Ähnliche Prüfungen<br />
nehmen natürlich auch die Leasinggesellschaften<br />
selbst routinemäßig bei jedem<br />
einzelnen Geschäft vor, d.h. auch im<br />
sogenannten Massengeschäft werden<br />
Schufa und andere Auskunfteien, Einkommensnachweise,<br />
bei größeren Stücken<br />
auch Geschäftsabschlüsse zur<br />
Entscheidung herangezogen.<br />
Fazit:<br />
In welcher Höhe der Anleger von dem<br />
Steuerstundungseffekt der Anfangsjahre<br />
profitiert, hängt wesentlich von den individuellen<br />
Einkommensverhältnissen bzw.<br />
dem Anlageportfolio ab. Die Anlageentscheidung<br />
sollte also stets vom Rat eines<br />
qualifizierten Anlageberaters und/oder<br />
Steuerberaters begleitet werden. Eine<br />
Beteiligung an einer fondsfinanzierten<br />
Leasinggesellschaft bietet Anlegern große<br />
Sicherheit. Über die Fondslaufzeit werden<br />
Tausende von Verträgen abgeschlossen,<br />
und jeder Vertragspartner wird doppelt<br />
auf seine Bonität geprüft. Die Beteiligung<br />
bietet also eine Risikostreuung<br />
und -Minimierung in sich.<br />
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