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Financial Planner Report - Instrumenta GmbH

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Operate-Leasing-Fonds<br />

laufen weiter<br />

Operate-Leasing-Fonds sind eine der wenigen Anlageformen mit<br />

Steuerstundungs-Effekt. Einige Besonderheiten des Leasinggeschäfts<br />

machen das möglich.<br />

Schlagworte:<br />

■ Operate Leasing<br />

■ § 15 EstG<br />

■ § 2b EstG<br />

Leasingfonds gehörten bis vor drei Jahren<br />

zu den Rennern im Markt der geschlossenen<br />

Fonds. Flugzeuge, Schiffe oder Spezialimmobilien<br />

wie Kläranlagen wurden<br />

mit sogenannten „Finanzierungs-Leasing-<br />

Fonds“ mit großem Erfolg über den freien<br />

Kapitalmarkt finanziert. Der § 2b EStG<br />

beendete den Höhenflug dieser Gattung<br />

und mit dem Auslaufen der Übergangsregelung<br />

zum 31.12.2000 verschwand sie<br />

vom Markt. Nicht betroffen – und nur<br />

von wenigen Initiatoren angeboten –<br />

waren und sind Leasingfonds nach dem<br />

sogenannten „Operate Leasing“. Hier investieren<br />

Anleger nicht in ein einzelnes<br />

Objekt, sondern in das gesamte operative<br />

Geschäft einer Leasing-Gesellschaft.<br />

Das Hamburger Emissionshaus Rothmann<br />

& Cie. AG hat in den letzten zehn<br />

Jahren vier solcher Leasingfonds mit<br />

einem Volumen von über 470 Millionen<br />

Euro platziert. Das neueste Angebot,<br />

LeaseFonds V, ist seit wenigen Wochen<br />

auf dem Markt. Anleger können sich an<br />

der ALAG Auto-Mobil AG, Hamburg, beteiligen,<br />

die mit einem neuartigen Mobilitätskonzept<br />

die Grenzen zwischen Pkw-<br />

Leasing und Pkw-Vermietung aufheben<br />

wird. Einige Besonderheiten des Leasing-<br />

Geschäfts machen Leasingfonds wie<br />

LeaseFonds V für Anleger hoch attraktiv:<br />

Das Standard-Leasing-Geschäft ist immer<br />

noch ein Finanzierungs-Geschäft. Eine<br />

Gesellschaft möchte das Nutzungsrecht<br />

an einem mobilen Wirtschaftsgut erwerben<br />

(z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder<br />

Computer) und least das Objekt von<br />

einer Leasinggesellschaft, die Eigentümerin<br />

des Objekts wird. Die Leasinggesellschaft<br />

muss nun zunächst das Objekt<br />

vom Hersteller oder<br />

Händler erwerben, d.h.<br />

zu Anfang der Vertragslaufzeit<br />

vorfinanzieren.<br />

Der Rückfluss der vorgestrecktenInvestitionsmittel<br />

erfolgt über die<br />

monatlichen Raten<br />

während der mehrjährigen<br />

Vertragslaufzeit.<br />

Eine Leasinggesellschaft,<br />

die über einen<br />

geschlossenen Fonds<br />

finanziert wird und ihr<br />

Geschäft in kurzer Zeit<br />

dadurch stark ausweiten<br />

kann, muss also zunächst hohe Investitionen<br />

tätigen und erhält in den Anfangsjahren<br />

vergleichsweise geringe<br />

Rückflüsse. Sie hat daher zwangsläufig<br />

hohe Verluste und kann erst nach einigen<br />

Jahren die Gewinnschwelle erreichen.<br />

Mit der Beteiligungsform atypisch stiller<br />

Gesellschafter werden die Anleger<br />

Mitunternehmer nach § 15 EStG. Sie<br />

können die negativen steuerlichen Erträge<br />

der ersten Jahre im Rahmen des ausgleichsfähigen<br />

Grundbetrags nach § 2<br />

Abs. 3 EStG (51.500 € für Ledige bzw.<br />

103.000 € für Verheiratete) mit anderen<br />

positiven Einkünften verrechnen. Über<br />

den Grundbetrag hinaus richtet sich die<br />

Ausgleichsfähigkeit nach der Summe der<br />

nach Abzug des Grundbetrags verbleibenden<br />

positiven Einkünfte. Bis zur Hälfte<br />

dieses Betrages besteht die weitgehende<br />

Möglichkeit des Ausgleichs mit ande-<br />

Anlage + Research<br />

Autor + Kontakt<br />

Rüdiger Wolff<br />

Rothmann & Cie. AG<br />

Tel. +49 (0)40 - 800 100 120<br />

E-Mail: wolff@albis-leasing.de<br />

www.rothmann.de<br />

ren positiven Ergebnissen. Hier ist der Rat<br />

eines Steuerberaters unbedingt einzuholen.<br />

Diese Rechtslage ist von der aktuellen<br />

Diskussion um neue Erlasse für Geschlossene<br />

Fonds (Immobilien, Medien)<br />

völlig unberührt. (In der Vergangenheit<br />

sind zwei Fondsgesellschaften von Rothmann<br />

vom Finanzamt geprüft worden<br />

und haben die Probe bestanden.) In den<br />

späteren Jahren der Fondslaufzeit (10-15<br />

Jahre) profitiert der Anleger von den Gewinnen<br />

der Leasinggesellschaft und erzielt<br />

positive Erträge, die zu versteuern<br />

sind (Totalgewinnerzielungsabsicht).<br />

Leasinggeber arbeiten bei der Refinanzierung<br />

in aller Regel eng mit Landesbanken<br />

und Großbanken zusammen<br />

(nicht zuletzt, um über den Leverage-<br />

Effekt die Fondsrendite zu erhöhen).<br />

Diese sind nach §18 Kreditwesengesetz<br />

(KWG) verpflichtet, bei Krediten über ca.<br />

250.000 Euro die Jahresabschlüsse der<br />

Leasinggesellschaft einzusehen bzw.<br />

auch die entsprechenden Abschlüsse von<br />

Leasingnehmern, die Großgeschäfte abschließen<br />

wollen. Ähnliche Prüfungen<br />

nehmen natürlich auch die Leasinggesellschaften<br />

selbst routinemäßig bei jedem<br />

einzelnen Geschäft vor, d.h. auch im<br />

sogenannten Massengeschäft werden<br />

Schufa und andere Auskunfteien, Einkommensnachweise,<br />

bei größeren Stücken<br />

auch Geschäftsabschlüsse zur<br />

Entscheidung herangezogen.<br />

Fazit:<br />

In welcher Höhe der Anleger von dem<br />

Steuerstundungseffekt der Anfangsjahre<br />

profitiert, hängt wesentlich von den individuellen<br />

Einkommensverhältnissen bzw.<br />

dem Anlageportfolio ab. Die Anlageentscheidung<br />

sollte also stets vom Rat eines<br />

qualifizierten Anlageberaters und/oder<br />

Steuerberaters begleitet werden. Eine<br />

Beteiligung an einer fondsfinanzierten<br />

Leasinggesellschaft bietet Anlegern große<br />

Sicherheit. Über die Fondslaufzeit werden<br />

Tausende von Verträgen abgeschlossen,<br />

und jeder Vertragspartner wird doppelt<br />

auf seine Bonität geprüft. Die Beteiligung<br />

bietet also eine Risikostreuung<br />

und -Minimierung in sich.<br />

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