ZAP-2020-01
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
komme damit einer langjährigen Forderung des<br />
DAV nach. Auch die geplante stufenweise Einführung<br />
sieht der Verein positiv: Zum einen<br />
könnten die Schuldner schon zeitnah von einer<br />
zumindest teilweisen Verkürzung des Verfahrens<br />
profitieren und zum anderen würden größere<br />
Friktionen durch zunächst ausbleibende und dann<br />
in großer Zahl gestellte Anträge verhindert.<br />
[Quellen: BMJV/DAV]<br />
EU verschärft<br />
Verbraucherschutzvorschriften<br />
Im November 2<strong>01</strong>9 hat der Europäische Rat als<br />
letztes EU-Organ einem Richtlinienvorschlag zur<br />
besseren Durchsetzung und Modernisierung der<br />
EU-Verbraucherschutzvorschriften zugestimmt.<br />
Die Novelle muss jetzt noch im EU-Amtsblatt<br />
veröffentlicht werden und kann anschließend in<br />
Kraft treten. Die einzelnen EU-Staaten müssen die<br />
Änderungen anschließend innerhalb von zwei Jahren<br />
in ihre nationalen Verbraucherschutzvorschriften<br />
überführen. Insgesamt wurden vier Richtlinien<br />
überarbeitet. Sie betreffen unlautere Geschäftspraktiken,<br />
Verbraucherrechte, Vertragsbedingungen<br />
und das Preisangabenrecht.<br />
Mit den nun erfolgten Änderungen soll zum einen<br />
mehr Transparenz bei Online-Geschäften erreicht<br />
werden, insb. was die Nutzung von Online-Bewertungen,<br />
die personalisierte Preisgestaltung mit<br />
Hilfe von Algorithmen oder die Heraufstufung von<br />
Produkten infolge „kostenpflichtiger Platzierungen“<br />
betrifft. Auch sind Regelungen hinsichtlich „Produkten<br />
von zweierlei Qualität“ und der Einbeziehung<br />
von Waren mit digitalen Elementen sowie<br />
zur Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen<br />
enthalten. Desweiteren werden klarere<br />
Sanktionsregelungen bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften<br />
vorgesehen. Die EU-<br />
Vorgaben erlauben es außerdem, dass die Mitgliedstaaten<br />
noch weitergehende Bestimmungen gegen<br />
unerbetene Besuche eines Gewerbetreibenden und<br />
sog. Kaffeefahrten erlassen. [Quelle: BRAK]<br />
DAV bemängelt Rechtsunsicherheit<br />
im Internet<br />
Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat kürzlich<br />
das Thema Rechtssicherheit im Internet<br />
aufgegriffen. Er bemängelt, dass zwei der zentralen<br />
deutschen Gesetze zu diesem Thema, das Telemediengesetz<br />
(TMG) und das Telekommunikationsgesetz<br />
(TKG), immer noch nicht vollständig an die<br />
EU-Vorgaben, insb. die Datenschutzgrundverordnung<br />
(DSGVO) angepasst sind, obwohl diese<br />
bereits seit eineinhalb Jahren gelte.<br />
Angesichts der Rechtsprechung des EuGH sei die<br />
deutsche Rechtslage umso bedenklicher. So<br />
habe der EuGH u.a. deutlich gemacht, dass bei<br />
vielen Cookies ein aktives Akzeptieren nötig ist,<br />
etwa ein Klick auf einen „OK“-Button (sog. Optin-Verfahren).<br />
Die deutsche Regelung im TMG<br />
scheine aber etwas anderes zu besagen. Dies sei<br />
nur einer von vielen Bereichen, in dem der<br />
deutsche Gesetzgeber seit Jahren erhebliche<br />
Rechtsunsicherheit zulasse, indem er im TMG<br />
und TKG einen veralteten Wortlaut stehen lasse.<br />
Beide Gesetze müssten endlich an bindende<br />
europarechtliche Vorgaben angepasst werden.<br />
[Quelle: DAV]<br />
Schärfere Ahndung antisemitischer<br />
Straftaten<br />
Bundesjustizministerin CHRISTINE LAMBRECHT will,<br />
dass antisemitische Straftaten künftig härter<br />
geahndet werden. Antisemitische Motive sollen<br />
bei allen Straftaten strafverschärfend wirken<br />
können. Hintergrund ihres Vorstoßes sind mehrere<br />
antisemitische Vorfälle aus jüngster Zeit; so<br />
sind etwa in Halle bei dem Versuch eines bewaffneten<br />
Mannes, in eine Synagoge einzudringen,<br />
zwei Menschen ums Leben gekommen.<br />
„Es ist für mich unfassbar und ich schäme mich dafür,<br />
dass sich Juden in Deutschland nicht mehr sicher<br />
fühlen, dass sogar viele darüber nachdenken, das Land<br />
zu verlassen“, erklärte LAMBRECHT Ende November<br />
im Bundestag. Doch bei dieser Scham wolle sie es<br />
nicht belassen, es seien deutliche Signale nötig.<br />
Bereits nach den Morden des sog. Nationalsozialistischen<br />
Untergrunds (NSU) gab es eine Verschärfung<br />
im StGB; danach können rassistische,<br />
fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende<br />
Motive strafverschärfend berücksichtigt<br />
werden; Antisemitismus als Motiv ist jedoch nicht<br />
ausdrücklich in den Wortlaut der Novelle aufgenommen<br />
worden. Das solle angesichts zahlreicher<br />
Diffamierungen, Bedrohungen und Gewalt-<br />
4 <strong>ZAP</strong> Nr. 1 6.1.<strong>2020</strong>