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ZAP-2020-01

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

komme damit einer langjährigen Forderung des<br />

DAV nach. Auch die geplante stufenweise Einführung<br />

sieht der Verein positiv: Zum einen<br />

könnten die Schuldner schon zeitnah von einer<br />

zumindest teilweisen Verkürzung des Verfahrens<br />

profitieren und zum anderen würden größere<br />

Friktionen durch zunächst ausbleibende und dann<br />

in großer Zahl gestellte Anträge verhindert.<br />

[Quellen: BMJV/DAV]<br />

EU verschärft<br />

Verbraucherschutzvorschriften<br />

Im November 2<strong>01</strong>9 hat der Europäische Rat als<br />

letztes EU-Organ einem Richtlinienvorschlag zur<br />

besseren Durchsetzung und Modernisierung der<br />

EU-Verbraucherschutzvorschriften zugestimmt.<br />

Die Novelle muss jetzt noch im EU-Amtsblatt<br />

veröffentlicht werden und kann anschließend in<br />

Kraft treten. Die einzelnen EU-Staaten müssen die<br />

Änderungen anschließend innerhalb von zwei Jahren<br />

in ihre nationalen Verbraucherschutzvorschriften<br />

überführen. Insgesamt wurden vier Richtlinien<br />

überarbeitet. Sie betreffen unlautere Geschäftspraktiken,<br />

Verbraucherrechte, Vertragsbedingungen<br />

und das Preisangabenrecht.<br />

Mit den nun erfolgten Änderungen soll zum einen<br />

mehr Transparenz bei Online-Geschäften erreicht<br />

werden, insb. was die Nutzung von Online-Bewertungen,<br />

die personalisierte Preisgestaltung mit<br />

Hilfe von Algorithmen oder die Heraufstufung von<br />

Produkten infolge „kostenpflichtiger Platzierungen“<br />

betrifft. Auch sind Regelungen hinsichtlich „Produkten<br />

von zweierlei Qualität“ und der Einbeziehung<br />

von Waren mit digitalen Elementen sowie<br />

zur Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen<br />

enthalten. Desweiteren werden klarere<br />

Sanktionsregelungen bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften<br />

vorgesehen. Die EU-<br />

Vorgaben erlauben es außerdem, dass die Mitgliedstaaten<br />

noch weitergehende Bestimmungen gegen<br />

unerbetene Besuche eines Gewerbetreibenden und<br />

sog. Kaffeefahrten erlassen. [Quelle: BRAK]<br />

DAV bemängelt Rechtsunsicherheit<br />

im Internet<br />

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat kürzlich<br />

das Thema Rechtssicherheit im Internet<br />

aufgegriffen. Er bemängelt, dass zwei der zentralen<br />

deutschen Gesetze zu diesem Thema, das Telemediengesetz<br />

(TMG) und das Telekommunikationsgesetz<br />

(TKG), immer noch nicht vollständig an die<br />

EU-Vorgaben, insb. die Datenschutzgrundverordnung<br />

(DSGVO) angepasst sind, obwohl diese<br />

bereits seit eineinhalb Jahren gelte.<br />

Angesichts der Rechtsprechung des EuGH sei die<br />

deutsche Rechtslage umso bedenklicher. So<br />

habe der EuGH u.a. deutlich gemacht, dass bei<br />

vielen Cookies ein aktives Akzeptieren nötig ist,<br />

etwa ein Klick auf einen „OK“-Button (sog. Optin-Verfahren).<br />

Die deutsche Regelung im TMG<br />

scheine aber etwas anderes zu besagen. Dies sei<br />

nur einer von vielen Bereichen, in dem der<br />

deutsche Gesetzgeber seit Jahren erhebliche<br />

Rechtsunsicherheit zulasse, indem er im TMG<br />

und TKG einen veralteten Wortlaut stehen lasse.<br />

Beide Gesetze müssten endlich an bindende<br />

europarechtliche Vorgaben angepasst werden.<br />

[Quelle: DAV]<br />

Schärfere Ahndung antisemitischer<br />

Straftaten<br />

Bundesjustizministerin CHRISTINE LAMBRECHT will,<br />

dass antisemitische Straftaten künftig härter<br />

geahndet werden. Antisemitische Motive sollen<br />

bei allen Straftaten strafverschärfend wirken<br />

können. Hintergrund ihres Vorstoßes sind mehrere<br />

antisemitische Vorfälle aus jüngster Zeit; so<br />

sind etwa in Halle bei dem Versuch eines bewaffneten<br />

Mannes, in eine Synagoge einzudringen,<br />

zwei Menschen ums Leben gekommen.<br />

„Es ist für mich unfassbar und ich schäme mich dafür,<br />

dass sich Juden in Deutschland nicht mehr sicher<br />

fühlen, dass sogar viele darüber nachdenken, das Land<br />

zu verlassen“, erklärte LAMBRECHT Ende November<br />

im Bundestag. Doch bei dieser Scham wolle sie es<br />

nicht belassen, es seien deutliche Signale nötig.<br />

Bereits nach den Morden des sog. Nationalsozialistischen<br />

Untergrunds (NSU) gab es eine Verschärfung<br />

im StGB; danach können rassistische,<br />

fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende<br />

Motive strafverschärfend berücksichtigt<br />

werden; Antisemitismus als Motiv ist jedoch nicht<br />

ausdrücklich in den Wortlaut der Novelle aufgenommen<br />

worden. Das solle angesichts zahlreicher<br />

Diffamierungen, Bedrohungen und Gewalt-<br />

4 <strong>ZAP</strong> Nr. 1 6.1.<strong>2020</strong>

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