ZAP-2020-01

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Fach 1, Seite 4 Rechtsprechung 2020 Straßenverkehrsrecht Folgen eines Abschleppvorgangs: Standgeldkosten (OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.7.2019 – 1 U 121/18) • Standgeldkosten eines gewerblichen Abschleppdienstes, die entstehen, weil der im Auftrag eines privaten Dritten tätig gewordene Abschleppdienst sich in Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts weigert, das Fahrzeug an den Abgeschleppten ohne Ausgleich der Abschleppkosten herauszugeben, zählen nicht zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs. Ebenfalls handelt es sich nicht um für die Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung erforderliche Aufwendungen i.S.v. § 670 BGB. ZAP EN-Nr. 7/2020 Versicherungsrecht Kündigung eines Versicherungsvertrags: Kündigungsbestätigung (OLG Braunschweig, Beschl. v. 2.9.2019 – 11 U 103/18) • Zur Wirksamkeit einer durch den Versicherungsnehmer erklärten Kündigung des Versicherungsvertrags bedarf es keiner Bestätigung der Kündigung durch den Versicherer. Eine Nebenpflicht des Versicherers aus dem Vertragsverhältnis, die Kündigung des Versicherungsvertrags von sich aus zu bestätigen, besteht nicht. Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag gekündigt, so trifft den Versicherer aus dem Grundsatz von Treu und Glauben keine Hinweispflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer bezüglich dessen Versicherungsstatus oder eines etwa fehlenden Versicherungsschutzes. ZAP EN-Nr. 8/2020 Familienrecht Einvernehmliche islamische Scheidung: Mitwirkungspflicht (OLG Hamburg, Beschl. v. 25.10.2019 – 12 UF 220/17) • Ein Antrag, mit dem der Ehemann seine von ihm nach deutschem Recht rechtskräftig geschiedene Ehefrau im Wege der Leistungsklage verpflichten möchte, aus einer vertraglichen Ehescheidungsfolgenvereinbarung eine religiöse Ehescheidung nach islamischen Recht zu betreiben, ist vor einem deutschen Gericht nicht zulässig. Dem steht die Regelung des Art. 17 Abs. 3 EGBGB i.V.m. § 1564 BGB entgegen. Hinweis: In diesem Fall ging es um einen Verzicht auf eine Brautgabe nach iranischem Recht. ZAP EN-Nr. 9/2020 Nachlass/Erbrecht Behindertentestament: Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker (BGH, Beschl. v. 24.7.2019 – XII ZB 560/18) • Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil in der letztwilligen Verfügung konkrete Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker fehlen, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Betroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll. ZAP EN-Nr. 10/2020 28 ZAP Nr. 1 6.1.2020

Rechtsprechung 2020 Fach 1, Seite 5 Zivilprozessrecht Arzthaftungsprozess: Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung (BGH, Urt. v. 22.10.2019 – VI ZR 71/17) • Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde und zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Befundträger lässt im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten zwar auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn ein solches Ergebnis hinreichend wahrscheinlich ist. Es geht zu weit, als Folge der Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung oder Befundsicherung unabhängig von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit des Befundergebnisses eine Vermutung dahingehend anzunehmen, dass zugunsten des Patienten der von diesem vorgetragene Sachverhalt für den Befund als bestätigt gilt. Hinweis: Mit dem Merkmal der hinreichenden Wahrscheinlichkeit schränkt der BGH die Beweiserleichterung für Patienten zumindest etwas ein. ZAP EN-Nr. 11/2020 Zwangsvollstreckung/Insolvenz Abgespaltene Gesellschaft: Gläubigerbenachteiligende Wirkung von Zahlungen (BGH, Urt. v. 17.10.2019 – IX ZR 215/16) • Die gesamtschuldnerische Haftung einer vom Schuldner abgespaltenen Gesellschaft nach § 133 UmwG steht der gläubigerbenachteiligenden Wirkung von Zahlungen aus dem Vermögen des Schuldners nicht entgegen. ZAP EN-Nr. 12/2020 Handels-/Gesellschaftsrecht Organentlastung: Anfechtung wegen Informationsmangels (LG Frankfurt, Beschl. v. 24.10.2019 – 3-05 O 54/19) • Die in der Hauptversammlung beschlossene Entlastung von Organen ist anfechtbar, wenn im zugrunde liegenden Geschäftsjahr mit einem Konzernunternehmen eines Großaktionärs ein Beratungsvertrag geschlossen wurde und Fragen zum Gegenstand dieses Vertrags und der gezahlten Vergütung nur unzureichend beantwortet werden. ZAP EN-Nr. 13/2020 Wirtschafts-/Urheber-/Medien-/Marken-/Wettbewerbsrecht Vergabeverfahren: Schadenersatzanspruch (BGH, Urt. v. 17.9.2019 – X ZR 124/18) • Der Teilnehmer an einem Vergabeverfahren nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist mit einem auf einen Vergaberechtsverstoß gestützten Schadenersatzanspruch nicht ausgeschlossen, wenn er den Verstoß nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemacht hat. Hat der Schadenersatz verlangende Bieter einen Vergaberechtsverstoß gerügt, kann ihm kein Mitverschulden nach § 254 BGB angelastet werden, wenn er die Rüge auf Bitten des Auftraggebers zurückgenommen hat, um das Vergabeverfahren nicht weiter zu verzögern. ZAP EN-Nr. 14/2020 ZAP Nr. 1 6.1.2020 29

Fach 1, Seite 4 Rechtsprechung <strong>2020</strong><br />

Straßenverkehrsrecht<br />

Folgen eines Abschleppvorgangs: Standgeldkosten<br />

(OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.7.2<strong>01</strong>9 – 1 U 121/18) • Standgeldkosten eines gewerblichen Abschleppdienstes,<br />

die entstehen, weil der im Auftrag eines privaten Dritten tätig gewordene Abschleppdienst<br />

sich in Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts weigert, das Fahrzeug an den Abgeschleppten ohne<br />

Ausgleich der Abschleppkosten herauszugeben, zählen nicht zu den erstattungsfähigen Kosten für die<br />

Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs. Ebenfalls handelt es<br />

sich nicht um für die Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung erforderliche Aufwendungen i.S.v.<br />

§ 670 BGB.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 7/<strong>2020</strong><br />

Versicherungsrecht<br />

Kündigung eines Versicherungsvertrags: Kündigungsbestätigung<br />

(OLG Braunschweig, Beschl. v. 2.9.2<strong>01</strong>9 – 11 U 103/18) • Zur Wirksamkeit einer durch den Versicherungsnehmer<br />

erklärten Kündigung des Versicherungsvertrags bedarf es keiner Bestätigung der Kündigung<br />

durch den Versicherer. Eine Nebenpflicht des Versicherers aus dem Vertragsverhältnis, die Kündigung<br />

des Versicherungsvertrags von sich aus zu bestätigen, besteht nicht. Hat der Versicherungsnehmer den<br />

Versicherungsvertrag gekündigt, so trifft den Versicherer aus dem Grundsatz von Treu und Glauben<br />

keine Hinweispflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer bezüglich dessen Versicherungsstatus oder<br />

eines etwa fehlenden Versicherungsschutzes.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 8/<strong>2020</strong><br />

Familienrecht<br />

Einvernehmliche islamische Scheidung: Mitwirkungspflicht<br />

(OLG Hamburg, Beschl. v. 25.10.2<strong>01</strong>9 – 12 UF 220/17) • Ein Antrag, mit dem der Ehemann seine von ihm<br />

nach deutschem Recht rechtskräftig geschiedene Ehefrau im Wege der Leistungsklage verpflichten<br />

möchte, aus einer vertraglichen Ehescheidungsfolgenvereinbarung eine religiöse Ehescheidung nach<br />

islamischen Recht zu betreiben, ist vor einem deutschen Gericht nicht zulässig. Dem steht die Regelung<br />

des Art. 17 Abs. 3 EGBGB i.V.m. § 1564 BGB entgegen. Hinweis: In diesem Fall ging es um einen Verzicht<br />

auf eine Brautgabe nach iranischem Recht.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 9/<strong>2020</strong><br />

Nachlass/Erbrecht<br />

Behindertentestament: Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker<br />

(BGH, Beschl. v. 24.7.2<strong>01</strong>9 – XII ZB 560/18) • Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig,<br />

weil in der letztwilligen Verfügung konkrete Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker<br />

fehlen, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Betroffene Vorteile aus<br />

dem Nachlass erhalten soll.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 10/<strong>2020</strong><br />

28 <strong>ZAP</strong> Nr. 1 6.1.<strong>2020</strong>

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