ZAP-2019-24
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
können, indem sie von ihren Nachunternehmern<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigungen einfordern.<br />
• Bessere Entlohnung in der Pflege<br />
Bereits am 29. November ist das Gesetz für bessere<br />
Löhne in der Pflege in Kraft getreten, das zu<br />
einer besseren Bezahlung von Pflegekräften führen<br />
soll. Dazu sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten<br />
vor: Entweder einen flächendeckenden Tarifvertrag,<br />
der sich auf alle Beschäftigten und Arbeitgeber<br />
in der Pflege erstreckt, oder die Anhebung<br />
der Bezahlung in der Pflege über höhere Lohnuntergrenzen.<br />
• Online-Ausweisfunktion<br />
Seit dem 1. November ist eine weitere Stufe bei der<br />
Nutzung der Online-Funktion von Personalausweisen<br />
in Kraft. Schon bisher bot die europaweit<br />
anerkannte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion;<br />
eID = elektronische Identität) des Personalausweises<br />
eine sichere Online-Identifizierung bei<br />
Internetdienstleistungen. Allerdings waren bislang<br />
noch Unionsbürger und im Ausland lebende Deutsche<br />
davon ausgenommen. Auch sie können diese<br />
Funktion nun nutzen, u.a. für Bürgerdienste der<br />
Verwaltung.<br />
[Quelle: Bundesregierung]<br />
Bundesrat billigt zahlreiche Gesetze<br />
In seiner vorletzten Sitzung vor dem Jahreswechsel<br />
hat der Bundesrat am 29.11.<strong>2019</strong> noch<br />
zahlreiche Gesetzesvorhaben gebilligt, einige aber<br />
auch an den Vermittlungsausschuss überwiesen.<br />
Insgesamt 30 Gesetze aus dem Bundestag erhielten<br />
die Zustimmung der Länder, angehalten<br />
wurde allerdings der gesamte steuerrechtliche Teil<br />
des sog. Klimapakets. Ohne Beanstandung passierten<br />
hingegen das Bundes-Klimaschutzgesetz,<br />
das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das<br />
Luftverkehrsteuergesetz den Bundesrat. Ebenso<br />
gebilligt wurden weitere wichtige Vorhaben der<br />
Regierungskoalition: die Angehörigen-Entlastung<br />
vom Elternunterhalt, die Reform des Sozialen<br />
Entschädigungsrechts im neuen SGB XIV, die<br />
Förderung der Elektromobilität im Jahressteuergesetz<br />
und die weitgehende Abschaffung des<br />
Solidaritätszuschlags.<br />
In Kraft treten können zudem die Vorhaben zur<br />
Reform der beruflichen Bildung, zur – besonders<br />
von der Anwaltschaft kritisierten – Modernisierung<br />
des Strafverfahrens, zur Digitalen Versorgung,<br />
zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten<br />
für Flüchtlinge, zur Umsetzung<br />
der EU-Geldwäscherichtlinie und der EU-Aktionärsrechterichtlinie<br />
sowie die Änderungen im<br />
Straßenverkehrsrecht.<br />
Keine Einwendungen hat der Bundesrat auch<br />
gegen Regierungspläne zur Entlastung für Betriebsrenten<br />
von der sog. Doppelverbeitragung, zu<br />
Nachbesserungen an der Mietpreisbremse und<br />
zur Wiedereinführung des Meistertitels für bestimmte<br />
Handwerksberufe. Ausführlich nahmen<br />
die Länder Stellung zu noch laufenden Vorhaben<br />
für einen fairen Wettbewerb in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung und zur Verteilung der Maklerkosten<br />
bei Immobilienverkäufen.<br />
Zusätzlich beschloss der Bundesrat in dieser Sitzung,<br />
vier eigene Initiativen beim Bundestag einzubringen:<br />
Vorschläge zum besseren Schutz von<br />
Politikern vor Bedrohungen im Internet, zur<br />
gezielteren Ahndung antisemitischer Straftaten,<br />
zur Bekämpfung von Mietwucher und zum beschleunigten<br />
Bau von Flüchtlingsunterkünften.<br />
Handlungsbedarf sieht die Ländervertretung<br />
auch bei der Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung<br />
(EU-DGSVO), dem<br />
Schutz von Gesundheitsdaten, der Stärkung der<br />
medizinischen Rehabilitation und hochwertigen<br />
flächendeckenden Krankenhausversorgung sowie<br />
bei der Geburtshilfe. Hierzu beschloss er jeweils<br />
Entschließungen, die sich an die Bundesregierung<br />
richten.<br />
Neu vorgestellt wurden einzelne Landesanträge<br />
zum Kinderschutz, zum Online-Register im Gesellschaftsrecht,<br />
zum vereinfachten Bauen im<br />
Außenbereich, zum Verbot von Silvester-Feuerwerk<br />
sowie zu Verbesserungen für Windkraftprojekte.<br />
[Quelle: Bundesrat]<br />
BGH beziffert erstmals den Anteil<br />
anwaltlicher Tätigkeit bei Syndizi<br />
Wann genau das Arbeitsverhältnis eines Unternehmensjuristen<br />
durch seine anwaltliche Tätigkeit<br />
geprägt ist, war bisher umstritten. Der Anwaltssenat<br />
des BGH hat jetzt eine konkrete Zahl<br />
genannt: Nach Auffassung der Richter liegt ein<br />
Anteil von 65 % anwaltlicher Tätigkeit am unteren<br />
Rand des für eine Zulassung als Syndikusrechts-<br />
1278 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>24</strong> 18.12.<strong>2019</strong>