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ZAP-2019-24

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

können, indem sie von ihren Nachunternehmern<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigungen einfordern.<br />

• Bessere Entlohnung in der Pflege<br />

Bereits am 29. November ist das Gesetz für bessere<br />

Löhne in der Pflege in Kraft getreten, das zu<br />

einer besseren Bezahlung von Pflegekräften führen<br />

soll. Dazu sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten<br />

vor: Entweder einen flächendeckenden Tarifvertrag,<br />

der sich auf alle Beschäftigten und Arbeitgeber<br />

in der Pflege erstreckt, oder die Anhebung<br />

der Bezahlung in der Pflege über höhere Lohnuntergrenzen.<br />

• Online-Ausweisfunktion<br />

Seit dem 1. November ist eine weitere Stufe bei der<br />

Nutzung der Online-Funktion von Personalausweisen<br />

in Kraft. Schon bisher bot die europaweit<br />

anerkannte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion;<br />

eID = elektronische Identität) des Personalausweises<br />

eine sichere Online-Identifizierung bei<br />

Internetdienstleistungen. Allerdings waren bislang<br />

noch Unionsbürger und im Ausland lebende Deutsche<br />

davon ausgenommen. Auch sie können diese<br />

Funktion nun nutzen, u.a. für Bürgerdienste der<br />

Verwaltung.<br />

[Quelle: Bundesregierung]<br />

Bundesrat billigt zahlreiche Gesetze<br />

In seiner vorletzten Sitzung vor dem Jahreswechsel<br />

hat der Bundesrat am 29.11.<strong>2019</strong> noch<br />

zahlreiche Gesetzesvorhaben gebilligt, einige aber<br />

auch an den Vermittlungsausschuss überwiesen.<br />

Insgesamt 30 Gesetze aus dem Bundestag erhielten<br />

die Zustimmung der Länder, angehalten<br />

wurde allerdings der gesamte steuerrechtliche Teil<br />

des sog. Klimapakets. Ohne Beanstandung passierten<br />

hingegen das Bundes-Klimaschutzgesetz,<br />

das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das<br />

Luftverkehrsteuergesetz den Bundesrat. Ebenso<br />

gebilligt wurden weitere wichtige Vorhaben der<br />

Regierungskoalition: die Angehörigen-Entlastung<br />

vom Elternunterhalt, die Reform des Sozialen<br />

Entschädigungsrechts im neuen SGB XIV, die<br />

Förderung der Elektromobilität im Jahressteuergesetz<br />

und die weitgehende Abschaffung des<br />

Solidaritätszuschlags.<br />

In Kraft treten können zudem die Vorhaben zur<br />

Reform der beruflichen Bildung, zur – besonders<br />

von der Anwaltschaft kritisierten – Modernisierung<br />

des Strafverfahrens, zur Digitalen Versorgung,<br />

zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten<br />

für Flüchtlinge, zur Umsetzung<br />

der EU-Geldwäscherichtlinie und der EU-Aktionärsrechterichtlinie<br />

sowie die Änderungen im<br />

Straßenverkehrsrecht.<br />

Keine Einwendungen hat der Bundesrat auch<br />

gegen Regierungspläne zur Entlastung für Betriebsrenten<br />

von der sog. Doppelverbeitragung, zu<br />

Nachbesserungen an der Mietpreisbremse und<br />

zur Wiedereinführung des Meistertitels für bestimmte<br />

Handwerksberufe. Ausführlich nahmen<br />

die Länder Stellung zu noch laufenden Vorhaben<br />

für einen fairen Wettbewerb in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung und zur Verteilung der Maklerkosten<br />

bei Immobilienverkäufen.<br />

Zusätzlich beschloss der Bundesrat in dieser Sitzung,<br />

vier eigene Initiativen beim Bundestag einzubringen:<br />

Vorschläge zum besseren Schutz von<br />

Politikern vor Bedrohungen im Internet, zur<br />

gezielteren Ahndung antisemitischer Straftaten,<br />

zur Bekämpfung von Mietwucher und zum beschleunigten<br />

Bau von Flüchtlingsunterkünften.<br />

Handlungsbedarf sieht die Ländervertretung<br />

auch bei der Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung<br />

(EU-DGSVO), dem<br />

Schutz von Gesundheitsdaten, der Stärkung der<br />

medizinischen Rehabilitation und hochwertigen<br />

flächendeckenden Krankenhausversorgung sowie<br />

bei der Geburtshilfe. Hierzu beschloss er jeweils<br />

Entschließungen, die sich an die Bundesregierung<br />

richten.<br />

Neu vorgestellt wurden einzelne Landesanträge<br />

zum Kinderschutz, zum Online-Register im Gesellschaftsrecht,<br />

zum vereinfachten Bauen im<br />

Außenbereich, zum Verbot von Silvester-Feuerwerk<br />

sowie zu Verbesserungen für Windkraftprojekte.<br />

[Quelle: Bundesrat]<br />

BGH beziffert erstmals den Anteil<br />

anwaltlicher Tätigkeit bei Syndizi<br />

Wann genau das Arbeitsverhältnis eines Unternehmensjuristen<br />

durch seine anwaltliche Tätigkeit<br />

geprägt ist, war bisher umstritten. Der Anwaltssenat<br />

des BGH hat jetzt eine konkrete Zahl<br />

genannt: Nach Auffassung der Richter liegt ein<br />

Anteil von 65 % anwaltlicher Tätigkeit am unteren<br />

Rand des für eine Zulassung als Syndikusrechts-<br />

1278 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>24</strong> 18.12.<strong>2019</strong>

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