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ZAP-2019-24

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Fach 23, Seite 1186<br />

Legal Tech<br />

Anwaltsrecht/Anwaltsbüro<br />

Legal Tech hingegen ist etwas anderes, nämlich die Nutzung von Technologien im Bereich des Rechts,<br />

also Nutzung von Tools, Apps, Software zur Darstellung von Rechtsberatung und Onlinedurchführung<br />

von Rechtsberatung. Legal Tech im weiteren Sinne umfasst daher fast alles, was von anlogen zu (teil-)<br />

digitalen Prozessen umgehoben wird. Bei Legal Tech im engeren Sinne ist der Einsatz von Software<br />

gemeint, also:<br />

• Programme, die Rechtsdienstleistungen online zugänglich machen,<br />

• Gerichtsurteile auswerten,<br />

• Rechtsfragen standardisieren,<br />

• juristische Prozesse vereinfachen,<br />

• Rechtsanwälten bei ihrer Arbeit durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Machine Learning<br />

helfen.<br />

Wo Legal Tech anfängt ist nicht klar definiert. Daher wird aus Angst um den eigenen Berufsstand auch<br />

von einem disruptiven Geschäftsmodell gesprochen. Schwarzseher meinen daher, der Anwalt würde<br />

künftig überflüssig. Diese pessimistische Sicht ist nicht angebracht, wenn man sich mit den einzelnen<br />

Kategorien näher beschäftigt. Denn Legal Tech kann man in verschiedene Kategorien unterteilen. Die<br />

zunächst gröbste Unterscheidung ist der Empfänger des Legal Tech-Produkts, entweder der Bürger<br />

oder der Anwalt.<br />

2. Angebote für den Bürger<br />

Die Angebote für den Bürger erschöpfen sich zumeist in der Vermittlung von Kanzleien über Online-<br />

Portale oder automatisierte Rechtsberatung. Beide werden im Folgenden dargestellt.<br />

a) Vermittlungsportale<br />

Anwaltsverzeichnisse, die im Internet zu finden sind, fungieren als Legal-Tech-Plattformen. Anwälte<br />

und Mandanten werden dort zusammengeführt. Zielgruppe dieser Portale sind i.d.R. Verbraucher,<br />

also der Bürger, der auf der Suche nach rechtlicher Beratung ist und einen Anwalt benötigt. Die Anwaltsverzeichnisse<br />

bieten dem Anwalt meist gegen Gebühr die Möglichkeit sich und sein Tätigkeitsfeld<br />

online zu präsentieren und – entsprechende Optimierung vorausgesetzt – auch in Suchmaschinen<br />

präsent zu sein. Letztlich sind solche Anwaltsverzeichnisse die neuen „digitalen gelben<br />

Seiten“. Die Darstellung in solchen Verzeichnissen geben jedoch weit mehr Informationen über die<br />

Kanzlei preis als der bloße Eintrag der Kontaktdaten in einem Telefonbuch. Dies gilt insb., wenn das<br />

Portal auf die Homepage der Kanzlei verlinkt. Beispiele für solche Portale sind u.a.:<br />

• www.anwalt.de<br />

• www.anwaltssuche.de<br />

• www.anwalt<strong>24</strong>.de<br />

• www.anwaltsauskunft.de<br />

• www.jusmeum.de<br />

• www.frag-einen-anwalt.de<br />

• www.schadenfix.de<br />

Dieser Markt ist ständig im Umbruch: Neue Portale entstehen, andere Portale werden wiedereingestellt.<br />

Diese Marktbewegung gilt es aus Sicht der Anwaltskanzleien zu beobachten, denn er spiegelt<br />

zugleich das Bedürfnis der Bürger nach Online-Angeboten. Das wichtigste Marketinginstrument der<br />

Anwaltschaft ist es deshalb, sich als anwaltlicher Berufsträger/Kanzlei in einem solchen Portal zu<br />

präsentieren.<br />

1318 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>24</strong> 18.12.<strong>2019</strong>

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