ZAP-2019-24
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Fach 23, Seite 1186<br />
Legal Tech<br />
Anwaltsrecht/Anwaltsbüro<br />
Legal Tech hingegen ist etwas anderes, nämlich die Nutzung von Technologien im Bereich des Rechts,<br />
also Nutzung von Tools, Apps, Software zur Darstellung von Rechtsberatung und Onlinedurchführung<br />
von Rechtsberatung. Legal Tech im weiteren Sinne umfasst daher fast alles, was von anlogen zu (teil-)<br />
digitalen Prozessen umgehoben wird. Bei Legal Tech im engeren Sinne ist der Einsatz von Software<br />
gemeint, also:<br />
• Programme, die Rechtsdienstleistungen online zugänglich machen,<br />
• Gerichtsurteile auswerten,<br />
• Rechtsfragen standardisieren,<br />
• juristische Prozesse vereinfachen,<br />
• Rechtsanwälten bei ihrer Arbeit durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Machine Learning<br />
helfen.<br />
Wo Legal Tech anfängt ist nicht klar definiert. Daher wird aus Angst um den eigenen Berufsstand auch<br />
von einem disruptiven Geschäftsmodell gesprochen. Schwarzseher meinen daher, der Anwalt würde<br />
künftig überflüssig. Diese pessimistische Sicht ist nicht angebracht, wenn man sich mit den einzelnen<br />
Kategorien näher beschäftigt. Denn Legal Tech kann man in verschiedene Kategorien unterteilen. Die<br />
zunächst gröbste Unterscheidung ist der Empfänger des Legal Tech-Produkts, entweder der Bürger<br />
oder der Anwalt.<br />
2. Angebote für den Bürger<br />
Die Angebote für den Bürger erschöpfen sich zumeist in der Vermittlung von Kanzleien über Online-<br />
Portale oder automatisierte Rechtsberatung. Beide werden im Folgenden dargestellt.<br />
a) Vermittlungsportale<br />
Anwaltsverzeichnisse, die im Internet zu finden sind, fungieren als Legal-Tech-Plattformen. Anwälte<br />
und Mandanten werden dort zusammengeführt. Zielgruppe dieser Portale sind i.d.R. Verbraucher,<br />
also der Bürger, der auf der Suche nach rechtlicher Beratung ist und einen Anwalt benötigt. Die Anwaltsverzeichnisse<br />
bieten dem Anwalt meist gegen Gebühr die Möglichkeit sich und sein Tätigkeitsfeld<br />
online zu präsentieren und – entsprechende Optimierung vorausgesetzt – auch in Suchmaschinen<br />
präsent zu sein. Letztlich sind solche Anwaltsverzeichnisse die neuen „digitalen gelben<br />
Seiten“. Die Darstellung in solchen Verzeichnissen geben jedoch weit mehr Informationen über die<br />
Kanzlei preis als der bloße Eintrag der Kontaktdaten in einem Telefonbuch. Dies gilt insb., wenn das<br />
Portal auf die Homepage der Kanzlei verlinkt. Beispiele für solche Portale sind u.a.:<br />
• www.anwalt.de<br />
• www.anwaltssuche.de<br />
• www.anwalt<strong>24</strong>.de<br />
• www.anwaltsauskunft.de<br />
• www.jusmeum.de<br />
• www.frag-einen-anwalt.de<br />
• www.schadenfix.de<br />
Dieser Markt ist ständig im Umbruch: Neue Portale entstehen, andere Portale werden wiedereingestellt.<br />
Diese Marktbewegung gilt es aus Sicht der Anwaltskanzleien zu beobachten, denn er spiegelt<br />
zugleich das Bedürfnis der Bürger nach Online-Angeboten. Das wichtigste Marketinginstrument der<br />
Anwaltschaft ist es deshalb, sich als anwaltlicher Berufsträger/Kanzlei in einem solchen Portal zu<br />
präsentieren.<br />
1318 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>24</strong> 18.12.<strong>2019</strong>