13.12.2019 Aufrufe

ZAP-2019-24

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fach 1, Seite 184 Eilnachrichten <strong>2019</strong><br />

Lichtzeichen den Vorfahrtberechtigten nicht von der Verpflichtung, auf der Kreuzung verbliebene<br />

Nachzügler des Querverkehrs diese vorrangig räumen zu lassen. Dies ist Ausfluss des allgemeinen<br />

Rücksichtnahmegebots. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 717/<strong>2019</strong><br />

Versicherungsrecht<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung: Befristetes Anerkenntnis<br />

(BGH, Urt. v. 9.10.<strong>2019</strong> – IV ZR 235/18) • Ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

setzt sowohl das Vorliegen eines sachlichen Grundes als auch eine Begründung der<br />

Befristung durch den Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer voraus. Hinweis: Das Erfordernis<br />

eines sachlichen Grundes ist notwendig, weil ein nur befristetes Anerkenntnis für den Versicherungsnehmer<br />

in erheblichem Maße nachteilig ist, wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer seine<br />

Leistungspflicht nach der gegebenen Sachlage zeitlich uneingeschränkt anzuerkennen hat. Denn<br />

während der Versicherungsnehmer bei einem befristeten Anerkenntnis nach Ablauf der Frist die<br />

Voraussetzungen für eine fortbestehende Leistungsverpflichtung des Versicherers nach den Grundsätzen<br />

der Erstprüfung beweisen muss, ist es im Fall eines unbefristeten Anerkenntnisses Sache des<br />

Versicherers, im Nachprüfungsverfahren zu beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht<br />

nicht mehr gegeben sind. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 718/<strong>2019</strong><br />

Rückzahlung von Versicherungsprämien: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung<br />

(OLG Dresden, Beschl. v. 14.8.<strong>2019</strong> – 4 U 1486/19) • Dass der Text einer fettgedruckten Widerrufsbelehrung<br />

in einem fünfseitigen Versicherungsschein enthalten ist, steht einer drucktechnisch deutlichen<br />

Hervorhebung selbst dann nicht im Wege, wenn auch andere Über- und Nebenschriften in<br />

Fettdruck aufgenommen sind. Ist die Widerrufsbelehrung wirksam, kann bereits die jahrelange<br />

Prämienzahlung ausreichen, um bei dem Versicherer ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand<br />

des Versicherungsvertrags zu begründen. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vereinbarkeit<br />

des Policenmodells mit Europäischem Sekundärrecht kommt dann nicht in Betracht.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 719/<strong>2019</strong><br />

Familienrecht<br />

Betreuungsverfahren: Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger<br />

(BGH, Beschl. v. 2.10.<strong>2019</strong> – XII ZB 118/19) • In einem Betreuungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des<br />

Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer grds. nicht die notwendige<br />

Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 8.8.2018 – XII ZB 139/18,<br />

FamRZ 2018, 1769). <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 720/<strong>2019</strong><br />

Nachlass/Erbrecht<br />

Widerruf von Verfügungen: Vernichtung der Testamentsurkunde<br />

(OLG München, Beschl. v. 31.10.<strong>2019</strong> – 31 Wx 398/17) • Der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen in<br />

einem Ehegattentestament durch Vernichtung der Urkunde setzt voraus, dass beide Ehegatten mit<br />

Testier- und Widerrufswillen an der Vernichtung der Urkunde mitgewirkt haben. An den diesbezüglichen<br />

Nachweis sind hohe Anforderungen zu stellen. Er setzt insb. voraus, dass die Möglichkeit, dass ein<br />

Ehegatte die Urkunde ohne Kenntnis und Mitwirkung des anderen vernichtet hat, ausgeschlossen<br />

werden kann. Hinweis: Das Gericht muss positiv davon überzeugt sein, dass das Testament in<br />

Widerrufsabsicht durch die Ehegatten vernichtet wurde. Für diesen Beweis genügt grds. ein für das<br />

praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 721/<strong>2019</strong><br />

1286 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>24</strong> 18.12.<strong>2019</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!