ZAP-2019-24
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
der BRAK vorgebrachte Anregung, der Gesetzgeber<br />
möge durch ein Verbot der Unterschreitung<br />
bisheriger Mindeststandards verhindern,<br />
dass die verhältnismäßig niedrige gesetzliche<br />
Mindestvergütung in den Kammerbezirken, in<br />
denen derzeit deutlich besser bezahlt wird, eine<br />
Entwicklung zu wieder niedrigeren Vergütungen<br />
auslöst, ist von den Parlamentariern nicht aufgegriffen<br />
worden.<br />
[Red.]<br />
„Anwalt <strong>2019</strong>“ –Diskussion zur<br />
digitalen Zukunft<br />
Am 11.11.<strong>2019</strong> fand die Konferenz „Anwalt <strong>2019</strong> –<br />
für die kleinere bis mittlere Kanzlei“ in München<br />
statt – veranstaltet vom Bayerischen Anwaltverband.<br />
Die Veranstaltung unter dem Thema<br />
„Begleitung der digitalen Transformation in den<br />
Kanzleialltag“ bot ein breites Spektrum an Themen<br />
unter der Moderation von RA MICHAEL DUDEK,<br />
Präsident des Bayerischen Anwaltverbands: vom<br />
gegenwärtigen Stand des elektronischen Rechtsverkehrs<br />
in Bayern über Einblicke in aktuelle<br />
Trends und Themen in Sachen Legal Tech bis hin<br />
zu neuen Formen des Denkens in der Anwaltschaft<br />
am Beispiel von Legal Design.<br />
Einig waren sich Teilnehmer und Referenten<br />
darüber, dass über kurz oder lang kein Weg<br />
mehr an der Digitalisierung in der Anwaltschaft<br />
vorbeiführen wird. Nach einem von Dr. CHRISTINA-<br />
MARIA LEEB – einer der „Woman of Legal Tech 2018“ –<br />
vorgestellten Ergebnis der JUVE Legal-Tech-Umfrage<br />
<strong>2019</strong>, sind 65 % der Befragten bereits jetzt<br />
der Meinung, dass sie ohne Investition in Legal<br />
Tech in Zukunft nicht mehr wettbewerbsfähig<br />
sein können. Die Entwicklungen des elektronischen<br />
Rechtsverkehrs sprechen ebenfalls für<br />
einen solchen Verlauf: Die Zahl der elektronischen<br />
Eingänge bei Gerichten in Bayern hat sich laut<br />
HEINZ-PETER MAIR, Abteilungsleiter des Bayrischen<br />
Justizministeriums, exemplarisch für eine Woche<br />
im Vergleich zum Vorjahr, um über 70 % gesteigert.<br />
Prof. Dr. THOMAS PETRI stellte als weiteres<br />
Thema Verhaltensstrategien bei behördlichen<br />
Datenerhebungen, insb. mit Blick auf die Bestimmungen<br />
der DSGVO vor.<br />
Ein Vorrücken des für das juristische Umfeld neuen<br />
Innovationsansatzes Legal Design, bei dem der<br />
Mandant bei der Lösung von Problemen und<br />
Entwicklung neuer Ideen im Fokus steht, zeigt<br />
weiteres Umdenken. Mithilfe von Legal Design<br />
können nach ZOË ANDREAE, ebenfalls „Woman of Legal<br />
Tech 2018“, z.B. juristische Prozesse und Dokumente<br />
vereinfacht und verständlicher für den<br />
Kunden gestaltet werden. Damit sollen neue<br />
Angebote geschaffen sowie die Mandantenbeziehung<br />
verbessert werden. Produktvorstellungen<br />
verschiedener Kanzleisoftware zeigten ganz praxisnahe<br />
„Wege der digitalen Transformation im Kanzleialltag“<br />
auf.<br />
[Red.]<br />
Personalia<br />
Anfang November ist der Vorsitzende Richter am<br />
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Prof. Dr.<br />
RÜDIGER RUBEL nach mehr als 23-jähriger Tätigkeit<br />
am BVerwG in den Ruhestand getreten. Herr<br />
Prof. Dr. RUBEL kam 1996 zum BVerwG, wo er in<br />
verschiedenen Revisionssenaten mit einer Vielzahl<br />
von Rechtsgebieten befasst wurde. Dazu zählen<br />
insb. das Straßen- und Wegerecht, das Recht der<br />
Anlegung von Schienenwegen, des Baus von<br />
Wasserstraßen, der Anlegung und des Betriebs<br />
von Flugplätzen, das Eisenbahnkreuzungsrecht<br />
sowie das Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht.<br />
Im November 2008 übernahm<br />
Prof. Dr. RUBEL den Vorsitz des 4. Revisionssenats.<br />
Dieser ist u.a. für das Bau- und Bodenrecht, das<br />
Recht des Ausbaus von Energieleitungen, das<br />
Recht der Anlegung und des Betriebs von Flugplätzen,<br />
das Denkmalschutzrecht sowie das Natur-<br />
und Landschaftsschutzrecht zuständig. Neben<br />
seiner richterlichen Tätigkeit ist Prof. RUBEL<br />
seit 1997 Honorarprofessor an der Justus-Liebig-<br />
Universität Gießen. Der Fachöffentlichkeit ist er<br />
durch Vorträge sowie als Herausgeber und Autor<br />
zahlreicher Publikationen, insb. zum Bau- und<br />
Fachplanungsrecht, bekannt. Über viele Jahre hat<br />
er bei Aufbau und Fortentwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
in der Republik Armenien<br />
mitgewirkt.<br />
Nachrücker im 4. Revisionssenat ist Dr. ANDREAS<br />
HAMMER, der sein Amt am 1. November angetreten<br />
hat. Dr. HAMMER kommt vom OVG Rheinland-<br />
Pfalz; zugleich war er bisher mit hälftiger Arbeitskraft<br />
an den VGH Rheinland-Pfalz abgeordnet.<br />
[Quelle: BVerwG]<br />
1282 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>24</strong> 18.12.<strong>2019</strong>