KAV MAGAZIN, Ausgabe 4/2019

40 Jahre Strafrechtsausschuss im Kölner Anwaltverein, Seminare und Events 2020, JURTOUR: Florenz, Interview mit Herrn Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln und Herrn Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Mitglied des KAV e.V. Vorstands, KAV trifft Gericht, Nachbarschaftsstreit 3.0, Hat der Anwalt in der digitalen Welt eine Zukunft?, KAV RefaRep 40 Jahre Strafrechtsausschuss im Kölner Anwaltverein, Seminare und Events 2020, JURTOUR: Florenz, Interview mit Herrn Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln und Herrn Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Mitglied des KAV e.V. Vorstands, KAV trifft Gericht, Nachbarschaftsstreit 3.0, Hat der Anwalt in der digitalen Welt eine Zukunft?, KAV RefaRep

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Ausgabe 04/2019 KAV MAGAZIN Jahre Strafrechtsausschuss 1979–2019 Revue zur GALA Kölner Juristen vom 22. November 2019 KAV Rechtpersönlich Das Interview im KAV Magazin JurTour - Reise in die Stadt der Renaissance: Florenz

<strong>Ausgabe</strong> 04/<strong>2019</strong><br />

<strong>KAV</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

Jahre<br />

Strafrechtsausschuss<br />

1979–<strong>2019</strong><br />

Revue zur<br />

GALA Kölner Juristen<br />

vom 22. November <strong>2019</strong><br />

<strong>KAV</strong> Rechtpersönlich<br />

Das Interview im<br />

<strong>KAV</strong> Magazin<br />

JurTour - Reise in die<br />

Stadt der Renaissance:<br />

Florenz


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Editorial |<br />

5<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

auch wenn das Jahr <strong>2019</strong> der Anwaltschaft erneut keine Gebührenerhöhung und<br />

kein unproblematisches beA geschenkt hat, kann der Kölner Anwaltverein auf ein<br />

erfolgreiches Jahr <strong>2019</strong> zurückblicken. Unser Angebot an hochkarätig besetzten und<br />

preisgünstigen Fortbildungen konnten wir ausbauen. Die Zahl unserer Mitglieder ist<br />

trotz des demografischen Wandels stabil. Der Kölner Anwaltverein wird immer<br />

digitaler, ist auf den wichtigen sozialen Netzwerken aktiv und fördert die Vernetzung<br />

seiner Mitglieder durch zahlreiche neue Angebote.<br />

Gute Voraussetzungen, um an den bevorstehenden Feiertagen etwas Muße zu<br />

finden, um dann mit neuer Energie in das Jahr 2020 zu starten.<br />

Ihnen, Ihren Familien und auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wünsche<br />

ich ein gesegnetes, ruhiges Weihnachtsfest. Lassen Sie es sich gut gehen. Kommen<br />

Sie gut in das Jahr 2020, für das ich Ihnen Erfolg und Gesundheit wünsche. Wer<br />

weiß, vielleicht gibt es im nächsten Jahr sogar eine Gebührenerhöhung und ein<br />

funktionierendes beA? Der Kölner Anwaltverein wird sich jedenfalls auch weiterhin<br />

vehement dafür einsetzen.<br />

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle danke ich für ihre hervorragende<br />

Arbeit und den hohen Einsatz, den sie im Jahre <strong>2019</strong> erneut gezeigt haben.<br />

Ihr<br />

Markus Trude<br />

Vorsitzender<br />

© SimpLine – stock.adobe.com


6 | Inhalt<br />

10<br />

40 Jahre<br />

Strafrechtsausschuss<br />

des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

Adobe Stock/AA+W<br />

<strong>KAV</strong> Intern<br />

Aktuelles &<br />

Wissenswertes<br />

Veranstaltungen,<br />

Termine und Hinweise<br />

8 | Revue zur GALA Kölner Juristen<br />

10 | 40 Jahre Strafrechtsausschuss<br />

des <strong>KAV</strong> e.V.<br />

12 | Revue zu den<br />

Young Lawyers Club-Events<br />

14 | <strong>KAV</strong>CAREERDAYS <strong>2019</strong>: Samstag<br />

vermittelt – Montag gewonnen!<br />

15 | Revue zum Anrista-Tennisturnier<br />

16 | Herzlich willkommen im <strong>KAV</strong><br />

17 | Die Kölner Anwaltverein App<br />

18 | Mitgliedervorteile<br />

20 | <strong>KAV</strong> Partnerschaften<br />

22 | <strong>KAV</strong> Mitgliedsbeiträge 2020<br />

22 | <strong>KAV</strong> Kurierdienstbeiträge 2020<br />

24 | Der <strong>KAV</strong> in den sozialen Medien<br />

25 | <strong>KAV</strong> Service-Angebot<br />

26 | <strong>KAV</strong> Rechtpersönlich:<br />

Interview mit<br />

Herrn Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer,<br />

Universität zu Köln, und<br />

Herrn Prof. Dr. Ulrich Luckhaus,<br />

Mitglied des Vorstands des <strong>KAV</strong> e.V.<br />

30 | <strong>KAV</strong> trifft Gericht: Verlegungsanträge<br />

inklusive Terminvorschläge<br />

30 | Der Nachbarschaftsstreit 3.0<br />

31 | Hat der Anwalt in der digitalen Welt<br />

eine Zukunft?<br />

33 | Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren<br />

33 | Zustellung von Anwalt zu Anwalt –<br />

Änderung des § 14 BORA<br />

34 | Verjährungshemmung durch Verhandlungen<br />

– welche Einflussmöglichkeiten<br />

gibt es?<br />

36 | JurTour – Florenz<br />

40 | Neues von Kölner Autoren<br />

42 | Wichtige Termine<br />

43 | Save the Date:<br />

Referendariat und was dann?<br />

43 | Save the Date:<br />

13. Kölner Anwaltstag/EXPO<strong>KAV</strong> und<br />

Ordentliche Mitgliederversammlung<br />

2020<br />

44 | Veranstaltungshinweise zur Reihe<br />

„Recht in Köln“<br />

44 | Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin 1/2020


Inhalt |<br />

7<br />

26<br />

<strong>KAV</strong><br />

Rechtpersönlich<br />

Ausschüsse &<br />

Arbeitskreise<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Verschiedenes<br />

46 | Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />

47 | Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />

48 | Ausschuss Insolvenzrecht<br />

49 | Ausschuss Internationales Recht<br />

51 | Ausschuss Junge Anwälte<br />

52 | Neuer Arbeitskreis: Recht + Politik<br />

53 | Ausschuss Sozialrecht<br />

53 | Strafrechtsausschuss<br />

54 | Fortbilden und Service genießen<br />

55 | Information zu den Seminaren<br />

56 | Übersicht der Seminare<br />

60 | <strong>KAV</strong> Seminare<br />

82 | Frühjahrs-, Herbst- und<br />

Jahresendveranstaltungen 2020<br />

(7, 8 oder 15 Std. FAO*)<br />

84 | Fachanwaltslehrgänge 2020–2021<br />

in Kooperation mit der Deutschen<br />

Anwaltakademie in Köln<br />

86 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise<br />

100 | Teilnahmebedingungen <strong>KAV</strong> e. V.<br />

05 | Editorial<br />

07 | Impressum<br />

88 | Annoncen<br />

93 | Anmeldeformular Seminare<br />

97 | Anmeldeformular <strong>KAV</strong> RefaRep<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Markus Trude (Vorsitzender des <strong>KAV</strong>) | Redaktion:<br />

Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong>), Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus (Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong>), Martin V. Sampedrano Gonzalez<br />

(Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>) | Adresse und Geschäftsstelle: Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz<br />

1, 50670 Köln | Media Relations: Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>) | Gestaltung und Layout: E-MEDIAD GmbH | Titel: AdobeStock/<br />

Tobrono | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.


8 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

<strong>KAV</strong> Intern<br />

GALA KÖLNER JURISTEN<br />

IN DER KÖLNER WOLKENBURG<br />

Sie ist eine der schönsten Traditionen des <strong>KAV</strong>, wenn nicht sogar<br />

Kölns: die GALA Kölner Juristen. Zum nun neunten Mal in Folge<br />

wurde die bereits weihnachtlich dekorierte Wolkenburg im Herzen<br />

der Stadt, zum Zentrum der juristischen Gesellschaft. In eleganten<br />

Abendroben und Smokings gekleidete Damen und Herren folgten<br />

der Einladung des <strong>KAV</strong> Vorsitzenden, Herrn Kollegen Markus Trude,<br />

und traten über den roten Teppich im Innenhof in das festlich<br />

dekorierte Gebäude ein, in dem eine besondere Ballnacht auf sie<br />

wartete.<br />

Rund 400 Gäste aus Köln, verschiedenen Städten Deutschlands, aber<br />

auch aus Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Griechenland und<br />

Italien gaben sich die Ehre. Zu den Gästen zählten unter anderem<br />

auch der Justizminister NRW, Herr Peter Biesenbach, die Präsidentin<br />

des Oberlandesgerichts Köln, Margarete Gräfin von Schwerin, der<br />

Präsident des Finanzgerichts Köln, Herr Benno Scharpenberg,<br />

Herr Generalstaatsanwalt Thomas Harden, die Präsidentin des<br />

Verwaltungsgerichts Köln, Frau Birgit Herkelmann-Mrowka sowie der<br />

Präsident des Landgerichts Köln, Herr Roland Ketterle, der Direktor<br />

des Arbeitsgerichts Köln, Herr Dr. Dirk Gilberg, und der Präsident der<br />

Rechtsanwaltskammer Köln, Herr Kollege Dr. Thomas Gutknecht.<br />

Nach einem Drei-Gänge-Menü, musikalisch begleitet vom Pianisten<br />

Martin Sasse, schloss sich der elegante Ball an. Neben der<br />

stimmungsvollen Livemusik der allseits beliebten Band Heavens<br />

Club, die ebenfalls zum neunten Mal mit dabei war, wurde der Auftritt<br />

der Brass- und Performanceband Druckluft zu einem weiteren<br />

Highlight.<br />

Im Rahmen der diesjährigen Tombola, in der unter anderem attraktive<br />

Reisepreise verlost wurden, erhielten die Gäste die Gelegenheit,<br />

das Notel Köln, eine Notschlafstelle mit Krankenwohnungen für<br />

obdachlose Drogenabhängige in Köln zu unterstützen. Jährlich zählt<br />

das Notel etwa 3.300 Übernachtungen von Drogenabhängigen.<br />

Der Tombola-Gesamterlös in Höhe von 7.135,00 Euro wurde der Leiterin<br />

des Notels, Frau Bärbel Ackerschott, noch am gleichen Abend<br />

in Form eines großen Schecks feierlich überreicht.<br />

Unser großer Dank gilt allen Gästen, unseren Marketingpartnern,<br />

allen Musikern und dem Team der Wolkenburg, die gemeinsam<br />

diesen Abend zu einem unvergesslichen Erlebnis gemacht haben.<br />

Wir bedanken uns an dieser Stelle auch im Besonderen bei den<br />

Marketingpartnern des <strong>KAV</strong>, die auch in diesem Jahr sensationelle<br />

Tombolapreise zur Verfügung gestellt haben, ohne die wir diesen<br />

Gesamterlös nicht erreicht hätten. Der Dank richtet sich an Design<br />

Reisen, die Swiss Deluxe Hotels, das Four Seasons Hotel des<br />

Bergues in Genf und Schweiz Tourismus, die griechische Zentrale<br />

für Fremdenverkehr, die Region Kreta und Cactus Hotels, an das<br />

Regent Porto Montenegro Hotel, das Sofitel Munich Bayerpost, das<br />

Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden, das Kempinski Hotel<br />

Berchtesgaden, das Grand Hotel Heiligendamm, das Grand Hotel<br />

Zell am See, die NH Collection Hotels, das Hyatt Regency Hotel in<br />

Köln, das Hilton Cologne Hotel das Modehaus AppelrathCüpper und<br />

die Kreissparkasse Köln.<br />

Bis spät in die Nacht tanzten und feierten die Gäste zu stimmungsvollen<br />

Rhythmen und traten im Anschluss per Audi-Shuttle-Service,<br />

der mit freundlicher Unterstützung des <strong>KAV</strong> Automobilpartners, der<br />

Stein Gruppe, realisiert werden konnte, stilvoll die Heimreise an.<br />

Der <strong>KAV</strong> bedankt sich bei den Marketingpartnern der GALA Kölner<br />

Juristen – HDI, Wolters Kluwer, DKV, DATEV, Philips, der Stein Gruppe<br />

und dem Modehaus AppelrathCüpper für die großzügige Unterstützung<br />

dieser Veranstaltung.<br />

Im kommenden Jahr feiern wir am 20. November 2020 das<br />

10. Jubiläum unserer GALA und freuen uns darauf, Sie wieder bei<br />

uns begrüßen zu dürfen!<br />

Fotos: Matthias Drobeck


9


10 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

(K)ein Grund zum Feiern!<br />

40 Jahre Strafrechtsausschuss des <strong>KAV</strong><br />

Adobe Stock/AA+W<br />

In diesem Jahr begeht der Strafrechtsausschuss des Kölner Anwaltsvereins<br />

sein 40-jähriges Bestehen. Darüber darf und sollte<br />

man sich freuen. Kein Grund zum Feiern ist es aber, dass der<br />

Strafrechtsausschuss heute mehr benötigt wird als vor 40 Jahren.<br />

Auf Anregung von Rechtsanwalt Hermann Wegener und<br />

Einladung des Herrn Kollegen Reinhard Birkenstock kam es<br />

am 07.10.1977 zu einem ersten Arbeitstreffen von neun Kölner<br />

Strafverteidigern. Ab November 1977 folgten regelmäßige<br />

monatliche Arbeitstreffen. Nachdem Herr Kollege Gerhard Jungfer<br />

aus Berlin, damaliges Vorstandsmitglied der Vereinigung<br />

Berliner Strafverteidiger e.V., am 14.12.1978 zu dem Thema:<br />

„Ist es sinnvoll, eine Strafverteidiger-Vereinigung zu gründen?“<br />

referierte, folgte eine Diskussion darüber im Rahmen der<br />

regelmäßigen Arbeitstreffen. Als Alternative zur Gründung einer<br />

eigenständigen Kölner Strafverteidigervereinigung bot der damalige<br />

Vorsitzende des Kölner Anwaltvereins Ludwig Koch¹ an,<br />

als Strafrechtsausschuss innerhalb des <strong>KAV</strong> tätig zu werden.²<br />

Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen, wobei anzumerken<br />

ist, dass es sich damals keineswegs um ein selbstverständliches<br />

Vorgehen der Kolleginnen und Kollegen handelte.<br />

Andernorts gab es vielmehr erhebliche Auseinandersetzungen<br />

zwischen den neuen (bzw. erneuerten) Strafverteidigerzusammenschlüssen<br />

und dem Deutschen Anwaltverein, dem ja auch<br />

der <strong>KAV</strong> angehört ³. Die hiesige Entwicklung wirkt bis heute<br />

fort, wenn man bedenkt, dass der Kölner Strafrechtsausschuss<br />

seit 1984 die einzige örtliche und im Anwaltverein organisierte<br />

Vereinigung ist, die – gemeinsam mit den selbstständig<br />

organisierten und auf Länderebene verbundenen Strafverteidigervereinigungen<br />

– im „Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen“<br />

(welches u. a. den jährlichen Strafverteidigertag<br />

organisiert) vertreten ist.⁴<br />

Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> vom<br />

07.03.1979 wurde die Nutzung des in der Vereinssatzung verankerten<br />

rechtswissenschaftlichen Ausschusses als Strafrechtsausschuss<br />

beschlossen. Damit ist der Strafrechtsausschuss der<br />

älteste der heute insgesamt 28 Ausschüsse und Arbeitskreise<br />

des <strong>KAV</strong>. Die ersten Ausschussmitglieder wurden wie vorgeschlagen<br />

en bloc von der Mitgliederversammlung gewählt.<br />

Es handelte sich dabei um die Kolleginnen und Kollegen<br />

Crummenerl, Fischer-Pohl, Gatzweiler, Lütkes, Paul, Peters I,<br />

Richter II und Birkenstock, der der erste Ausschusssprecher<br />

war.⁵<br />

¹ S. <strong>KAV</strong> Magazin 03/<strong>2019</strong>, S. 32.<br />

² Vgl. Gatzweiler/Richter II in: 100 Jahre Kölner Anwaltverein, 197 (197 f.); Sauren,<br />

<strong>KAV</strong> Mitteilungen 2009, 39 f. (39).<br />

³ Jungfer in: 30 Jahre Strafverteidigertag, 59 (60).<br />

⁴ Sauren, <strong>KAV</strong> Mitteilungen 2009, 39 f. (39).<br />

⁵ Vgl. Gatzweiler/Richter II in: 100 Jahre Kölner Anwaltverein, 197 (197 f.); Sauren,<br />

<strong>KAV</strong> Mitteilungen 2009, 39 f. (39).<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


<strong>KAV</strong> Intern |<br />

11<br />

Die Formierung des Strafrechtsausschusses im <strong>KAV</strong> ist Folge<br />

des historischen Kontextes jener Jahre. Diese sind, nach einer<br />

Liberalisierung der Strafjustiz ab Mitte der 1960er Jahre, durch<br />

tiefe Einschnitte in die Grundrechte der Bürger und insbesondere<br />

die Verteidigungsrechte Beschuldigter und die Berufsausübung<br />

ihrer Verteidiger (bspw. Kontaktsperre, flächendeckende<br />

Durchsuchungen und Abhöraktionen von Verteidigergesprächen<br />

etc. pp.) ab Mitte der 1970er Jahre bis hin zur ab dem sog.<br />

deutschen Herbst 1977 einsetzenden und heute kaum noch<br />

vorstellbaren Anwaltsverfolgung in der Bundesrepublik gekennzeichnet.<br />

In einem Rückblick anlässlich des 10. Strafverteidigertags konstatierte<br />

Herr Kollege Ingo Müller:<br />

„[…] Der erste Strafverteidigertag, 1977 in Hannover, war […]<br />

eine Protestversammlung, geprägt von Wut- und Ohnmachtsgefühlen<br />

gegenüber einer Justiz- und Gesetzgebungsmaschinerie,<br />

die sich offensichtlich zum Ziel gesetzt hatte, jede Strafverteidigung,<br />

die diesen Namen verdient, zu unterbinden. […]<br />

Zwar war 1964 im Recht der Verteidigung manches zum Guten<br />

geändert worden; nachdem freilich die nach dem Auschwitz-<br />

Prozeß erwartete Lawine ähnlicher Verfahren ausgeblieben<br />

war und als eine jüngere Generation, die sich nicht mehr der<br />

„bewährten deutschen“ Rechtstradition verpflichtet fühlte, es<br />

wagte, Verteidigungsrechte wahrzunehmen, zog man die Liberalisierung<br />

schnell zurück. […]“ ⁶<br />

Geprägt von diesen Ereignissen verstanden und verstehen sich<br />

die Mitglieder des Strafrechtsausschusses als „Arbeitsvorstand“<br />

und Organisationsausschuss für die Strafverteidigeraktivitäten<br />

im Rahmen des Kölner Anwaltvereins. Gemeinsame Grundauffassung<br />

und Basis der Tätigkeit des Strafrechtsausschusses war<br />

und ist, eine sachlich fundierte und damit effiziente Strafverteidigung<br />

auf möglichst hohem Niveau zugunsten der betroffenen<br />

Mandanten zu erreichen. Zudem sollen die im Prozessalltag<br />

von Strafverteidigern gewonnenen Erfahrungen in die berufsrechtliche<br />

Diskussion eingebracht und erlittene Eingriffe und<br />

Beschränkungen in zulässiges Verteidigerverhalten problematisiert<br />

werden.<br />

In den Jahren nach der Gründung des Strafrechtsausschusses<br />

folgten zahlreiche (zumindest monatliche) Veranstaltungen,<br />

die sich mit vielfältigen Themen und Problemen der Verteidigertätigkeit<br />

auseinandersetzten. So wurden (um nur wenige zu<br />

nennen) zur Verkehrsunfallflucht, Verteidigung von Ausländern,<br />

Verteidigung von Drogenabhängigen, polizeilichen „Zeugenbetreuung“,<br />

zum Unterbringungsrecht oder der Beiordnungspraxis<br />

Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge durchgeführt.<br />

Auch wurden Besichtigungen von Haftanstalten, Tages- oder<br />

Wochenendseminare sowie Podiumsdiskussionen organisiert.⁷<br />

Zudem folgte die Einrichtung einer bis heute bestehenden<br />

unentgeltlichen Gefangenenberatung in der JVA Köln-Ossendorf<br />

ab September 1979 und des anwaltlichen Notdienstes in<br />

Strafsachen seit Februar 1982.⁸ Die von den Strafverteidigervereinigungen<br />

nahezu überall organisierten Notdienste haben seit<br />

dem Jahr 2017 Einzug in die Strafprozessordnung gehalten, als<br />

es zur ersten Vernehmung des Beschuldigten in § 136 Abs. 1 S.<br />

4 StPO heißt: „Auf bestehende anwaltliche Notdienste ist dabei<br />

hinzuweisen.“<br />

Seit dem Gründungsprozess im Herbst 1977 ist es zentrales<br />

Anliegen des Strafrechtsausschusses, auf rechtspolitische Entwicklungen<br />

und den Kampf um die Gewährleistung effektiver<br />

Verteidigung Einfluss zu nehmen. Im September 1982 fand in<br />

Köln die von mehr als 200 Strafverteidigern aus der Bundesrepublik<br />

besuchte Veranstaltung „Gegenreform“ statt, die sich mit<br />

den unvertretbaren gesetzlichen Restriktionen im Bereich des<br />

Strafprozessrechts befasste.<br />

Auf Initiative des früheren Vorsitzenden des <strong>KAV</strong> und damaligen<br />

Präsidenten des DAV Ludwig Koch wurde 1984 die AG Strafrecht<br />

im DAV unter maßgeblicher Beteiligung der Mitglieder<br />

des Strafrechtsausschusses Norbert Gatzweiler und Christian<br />

Richter II gegründet. Kollege Gatzweiler wurde zum stellvertretenden<br />

Vorsitzenden gewählt und ist seit 2006 Ehrenvorsitzender<br />

der AG.<br />

1989 wurde der 13. Strafverteidigertag in Köln ausgerichtet.<br />

Vom 27. Februar bis zum 01. März 2009 folgte unter der Ägide<br />

des früheren Sprechers des Strafrechtsausschusses, des Kollegen<br />

Jürgen Sauren, der 33. Strafverteidigertag mit mehr als 500<br />

teilnehmenden Anwälten, Vertretern der Justiz und Wissenschaftlern.<br />

Im Februar 2016 veranstaltete der Ausschuss gemeinsam mit<br />

dem Kölner Stadtanzeiger eine Podiumsdiskussion über die sog.<br />

Kölner Silvesternacht, der mehr als 200 Teilnehmer folgten.<br />

Während der zurückliegenden 40 Jahre bis heute hat der Strafrechtsausschuss<br />

durch stetige Fortbildungsveranstaltungen,<br />

interne und öffentliche Diskussionen, Stellungnahmen und<br />

seine Arbeit im Rahmen der Strafverteidigertage um effektive<br />

Verteidigung gerungen.<br />

Der Strafrechtsausschuss hat maßgeblich dazu beigetragen,<br />

dass Verteidiger zusammenhalten. Indem er dabei hilft,<br />

Konflikte und Konfliktsituationen zu bewältigen, stärkt er die<br />

Berufsarbeit jedes einzelnen Strafverteidigers. Seine Tätigkeit<br />

führt damit unmittelbar dazu, dass der organisatorische Zusammenhalt<br />

der Strafverteidiger im hiesigen Landgerichtsbezirk<br />

wächst und gefestigt wird. Es wurde ein Stück neuer Strafverteidigerkultur<br />

begründet, die den Kampf um die Bürgerrechte<br />

und -freiheiten führt. Eine selbstbewusste, sachgerechte, die<br />

Unschuldsvermutung konsequent einfordernde Strafverteidigung<br />

– einzig dem Mandanten verpflichtet.<br />

Ebenso wie die Einschränkungen der Verteidigungsrechte<br />

der 1970er Jahre sind auch die derzeitigen rechtspolitischen<br />

Entwicklungen Ausdruck politischer Stimmungen und Macht-<br />

⁶ Jungfer in: 30 Jahre Strafverteidigertag, 59 (60).<br />

⁷ Ausführliche Dokumentation der Tätigkeiten durch Gatzweiler/Richter II in: 100<br />

Jahre Kölner Anwaltverein, 197 (202 f.)<br />

⁸ Sauren, <strong>KAV</strong> Mitteilungen 2009, 39 f. (39).<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


12 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

verhältnisse. Nicht nur in der Weltpolitik, auch auf bundesdeutscher<br />

Ebene gibt derzeit die Rechte die Stichwörter der<br />

Diskussionen. In diesem Kontext fanden die Forderungen des<br />

2. Strafkammertages in Würzburg, dessen Bezeichnung über<br />

die Tatsache hinwegtäuscht, dass es sich um einen kleinen<br />

Kreis ausgewählt eingeladener Teilnehmer aus der Richterschaft<br />

handelt, unter der markigen Bezeichnung „Pakt für den<br />

Rechtsstaat“ Eingang in den Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl<br />

2017 und die Strafprozessrechtsreform 2017. Mit der<br />

im Oktober <strong>2019</strong> beschlossenen nächsten StPO-Reform werden<br />

weitere elementare Verteidigungsrechte eingeschränkt. Dieses<br />

erfolgt so nachhaltig, dass das Echo lange Zeit nachhallen wird.<br />

Dabei werden genau die Restriktionen des Strafprozessrechts<br />

(Einschränkung des Prinzips des gesetzlichen Richters, Einschränkung<br />

des Beweisantragsrechts, Weiterverhandlung durch<br />

den abgelehnten Richter etc.) umgesetzt, die seit den 1970er<br />

Jahren Thema der Diskussionen sind.⁹ Eine kritische öffentliche<br />

Diskussion dazu findet dieser Tage allerdings nicht mehr statt.<br />

Diese Entwicklung sollte uns alle – nicht nur die Strafverteidiger<br />

– erschrecken. Und sie sollte mahnen, denn tatsächlich ist es<br />

ein zentraler Angriff auf den Rechtsstaat selbst!<br />

„[…] Mir will scheinen, dass ich darauf verzichten kann, über<br />

gesetzliche Regelungen zu sprechen, die das Jahr 1977 uns auf<br />

diesem Gebiete (Bestimmungen der Strafprozessordnung, die<br />

Einschränkungen der Verteidigungsrechte im Gefolge hatten)<br />

brachte, denn sie sind allgemein bekannt. Auch bedarf es keiner<br />

eingehenden Darstellung der Problematik von „Maßnahmegesetzen“<br />

und einer Gesetzgebung im „Geschwindschritt“, denn<br />

beide waren Gegenstand – nicht immer emotionsfreier –<br />

öffentlicher Diskussionen. Ein anderes sollte – wie ich meine –<br />

einmal gesagt werden:<br />

Unser freiheitlicher Rechtsstaat, der unter manchen Schmerzen<br />

geboren wurde, hat einen Anspruch darauf, von allen Bürgern<br />

geschützt zu werden. Er ist, trotz mancher Mängel, die beste<br />

Staatsform, die Deutschland je gehabt hat. Wir sollten ihn nicht<br />

als selbstverständlich hinnehmen und uns darauf beschränken,<br />

seine Unvollkommenheit herauszustellen, sondern uns<br />

aufgefordert fühlen, ihn trotz seiner Mängel zu verteidigen.<br />

Denn unsere Kritik wird nur glaubhaft sein, wenn wir für seine<br />

Idee nachdrücklich eintreten. An uns Anwälten ist es, dies den<br />

Bürgern unseres Staates klarzumachen, unser täglicher Umgang<br />

mit dem Rechte berechtigt und verpflichtet uns dazu umso<br />

mehr, als unabhängige anwaltliche Tätigkeit überhaupt nur in<br />

einem Rechtsstaate möglich ist. […]“ ¹⁰<br />

Diese Worte des ehemaligen Präsidenten der Rechtsanwaltskammer<br />

Berlin (1971–1981) Dr. h.c. Karlheinz Quack sind ebenso<br />

eindrucksvoll wie erschreckend aktuell.<br />

Es ist ein Jubiläum. Einen Grund zum Feiern gibt es angesichts<br />

der hier kurz angerissenen Entwicklungen nicht. Der Strafrechtsausschuss<br />

des <strong>KAV</strong> wird auch zukünftig seine Arbeit<br />

fortsetzen – müssen. Und er bedankt sich beim <strong>KAV</strong> und seinen<br />

Mitgliedern, die seine Arbeit unterstützen.<br />

RA Daniel Wölky, Köln<br />

Sprecher des Strafrechtsausschusses des <strong>KAV</strong><br />

⁹ Vgl. Sauren, <strong>KAV</strong> Mitteilungen 2009, 39 f. (39).<br />

¹⁰ Quack in: 125 Jahre Rechtsanwaltskammer Berlin, 365 (367).<br />

Young Lawyers Club Events<br />

Wenn junge Kolleginnen und<br />

Kollegen zusammenkommen<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte des <strong>KAV</strong> ist ein ganz wichtiger, denn<br />

die Ausschussmitglieder stehen unter anderem den jungen Kolleginnen<br />

und Kollegen sowie Referendarinnen und Referendaren für<br />

Fragen rund um die berufliche Zukunft zur Verfügung. Im Zuge der<br />

feierlichen Vereidigungen in der Rechtsanwaltskammer Köln stellen<br />

sie zudem stets den <strong>KAV</strong> und die verschiedenen Möglichkeiten und<br />

Mehrwerte der Vereinsmitgliedschaft näher vor.<br />

Mit dem monatlichen Treffen, dem „Young Lawyers Club“ bietet der<br />

Ausschuss zudem eine direkte Anlaufstelle für einen persönlichen<br />

Austausch. Hierfür treffen sich die jungen Anwälte in verschiedenen<br />

Lokalitäten im Herzen der Stadt. Bei Kölsch und einem<br />

gemeinsamen Abendessen (je nachdem wonach einem ist) wird<br />

„genetzwerkt“ – und das schon seit vielen Jahren.<br />

Am 10. Oktober sowie 07. November <strong>2019</strong> lud der <strong>KAV</strong> gemeinsam<br />

mit dem Ausschuss und seinem Marketingpartner Philips zu<br />

zwei ganz besonderen „Young Lawyers Club Afterwork Events“<br />

ein. Jeweils ab 19.00 Uhr wurde das neue Bistro und Deli „Legs 11“<br />

im MGallery Hotel Mondial am Dom zum Treffpunkt der jungen<br />

Anwaltsszene. Während am 10. Oktober <strong>2019</strong> bei frisch gezapftem<br />

Kölsch und einem herzhaften Buffet genetworked wurde, stand<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


<strong>KAV</strong> Intern | 13<br />

am 07. November <strong>2019</strong> ein aktives Highlight im Fokus. Unter dem<br />

Motto „Gin, Gin, Gin and Tonic“ wurde den Gästen die Teilnahme an<br />

einem Gin-Tasting unter der Leitung von Herrn Robert Koch ermöglicht.<br />

Der Geschäftsführer von Rhein Spirits stellte drei verschiedene,<br />

regionale Gin-Sorten zur Verköstigung vor. Die Stimmung der<br />

rund 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmer war ausgelassen und<br />

der Austausch aller hat für viele neue Kontakte und Verbindungen<br />

gesorgt. Unter den Gästen waren viele Juniormitglieder und sogar<br />

Studenten, die sich bereits im Rahmen ihres Studiums über die<br />

späteren Möglichkeiten und das Angebot des <strong>KAV</strong> informierten.<br />

Philips verloste zudem jeweils ein digitales Diktiergerät vor Ort und<br />

machte damit zwei Teilnehmer glücklich.<br />

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmern, bei unserem Marketingpartner Philips und dem<br />

MGallery Hotel Mondial am Dom für diese tollen Abendveranstaltungen<br />

und freuen uns bereits auf die nachfolgenden, gemeinsamen<br />

Events. Diese werden auf der Webseite des <strong>KAV</strong> in der Rubrik<br />

„Aktuelles & Hinweise“ Veröffentlicht.<br />

Martin V. Sampedrano Gonzalez<br />

Geschäftsführer<br />

#YLCCOLOGNE


14 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

DIE <strong>KAV</strong>CAREERDAYS <strong>2019</strong>:<br />

Samstag vermittelt – Montag gewonnen!<br />

Der erste Vortrag des zweitägigen<br />

Wochenendseminars für Nachwuchsjuristen<br />

und Juniormitglieder des<br />

Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>)<br />

wurde vom Vorsitzenden des <strong>KAV</strong>,<br />

Herrn Kollegen Markus Trude,<br />

persönlich übernommen.<br />

Thema: Zivilprozesstaktik –<br />

Tipps & Tricks aus Anwaltssicht.<br />

Superwoman: fotolia/lassedesignen, Superman: shutterstock.com/alphaspirit<br />

Der Vortrag begann mit einer „Floskel“, die nahezu jeder Jurist<br />

bereits während des Grundstudiums zu hören bekommt:<br />

„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der<br />

Rechtspflege, vgl. § 1 BRAO.“<br />

Nach diesem Statement folgten zahlreiche Folien, die das Licht und<br />

den Schatten dieser Kernaussage der Bundesrechtsanwaltsordnung<br />

(BRAO) aufzeigten, vor allem aber welche Rechte und auch Pflichten<br />

sich eigentlich dahinter verbergen.<br />

Auf der einen Seite konnte man sicherlich denken, dass dies alles<br />

sehr interessant sei, vor allem weil man bisher gar nicht darüber<br />

nachgedacht, geschweige denn die BRAO nebst Anlagen verinnerlicht<br />

hatte, andererseits konnte man ggf. die Ausführungen als<br />

bekannt unterstellen. Dann aber kam folgende Folie:<br />

„ER STEHT MIT DEM RICHTER AUF EINER STUFE.<br />

Im Ursprung sollte dies die Robe bereits signalisieren.“<br />

Auch der letzte Teilnehmer hing nun förmlich an den Lippen des<br />

Redners, der diesen Satz nun seinerseits mit Leben füllte und hierbei<br />

aufzeigte, wie einem Rechtsanwalt dieses Dogma im Gerichtsverfahren,<br />

insbesondere in der mündlichen Verhandlung hilfreich sein kann<br />

und dem Rechtsanwalt seine Stellung als Parteienvertreter sichert.<br />

Bezogen auf den Prozess bzw. die mündliche Verhandlung wurden<br />

nun die wichtigen Kniffe erläutert. Unter anderem,<br />

dass das Gericht – auch wenn es dies nicht will – protokollieren<br />

muss, was ich als Rechtsanwalt und Prozessvertreter möchte,<br />

selbst wenn es nur bestimmte Äußerungen sind. In vielen Fällen<br />

habe ich einen Anspruch auf Schriftsatzfrist, ob es dem Gericht<br />

passt oder nicht, sonst erneut Antrag auf Protokollierung. Das<br />

Gericht muss über meine Anträge noch in der Verhandlung durch<br />

Beschluss entscheiden, da dies auch wichtig für die Berufung ist.<br />

Auch in Notfällen hilft mir dieses Dogma weiter, denn der Rechtsanwalt<br />

unterliegt nur sehr eingeschränkt der Sitzungsgewalt des<br />

Gerichts, d. h. eine Saalentfernung eines Rechtsanwaltes ist quasi<br />

unmöglich. Selbst wenn das Verhalten einmal etwas ungebührlich<br />

sein sollte, um der eigenen Partei zu helfen, ist die Verhängung<br />

eines Ordnungsgeldes nicht möglich. Lediglich eine Unterbrechung<br />

der Sitzung kann das Gericht anordnen, um die Gemüter zu beruhigen.<br />

Hiernach kehrt der Rechtsanwalt jedoch wieder zurück und<br />

kämpft weiter für das Recht seiner Partei.<br />

Obwohl ich bereits rund zwei Jahre als Rechtsanwalt tätig bin und<br />

eine Vielzahl von Verfahren geführt habe, stärkte mir dieser Vortrag<br />

den Rücken und nahm deutlich die „Angst“ vor dem Gericht dahingehend,<br />

dass wir als Rechtsanwälte dort nur Gäste seien und die<br />

Richter die Gastgeber.<br />

Mit diesen praktischen sowie sehr lebensnahen Hilfestellungen im<br />

Ohr ging ich direkt am Montag in einen Mietrechtsprozess vor das<br />

Landgericht Köln. Der gegnerische Kollege, der bereits seit einem<br />

Jahr den Gerichtstermin immer wieder geschickt verlegen ließ, die<br />

Verteidigungsanzeige bereits verspätet abgab und zudem bis zum<br />

Termin keine Klageerwiderung einreichte, erschien erneut nicht.<br />

Ein Anruf in der Geschäftsstelle des LG Köln gab Aufschluss darüber,<br />

dass dieser sich mittels Fax eine halbe Stunde vor Verhandlungstermin<br />

schon wieder als krank entschuldigen ließ. Mein aus dem<br />

fernen Ausland angereister Mandant war berechtigterweise sauer<br />

als die Vorsitzende Richterin mitteilte, dass sie von Amts wegen<br />

einen neuen Verhandlungstermin anberaumen und über meine<br />

Einwände und Anträge zahlreicher Schriftsätze weder sprechen<br />

noch verhandeln wolle.<br />

Ich stand auf und sagte – den Vortrag noch sehr gut präsent –<br />

selbstbewusst und bestimmt:<br />

„Nein, Stopp. Wir beantragen – wie bereits mehrfach schriftlich<br />

schon vorgetragen – den Erlass eines Versäumnisurteils, Zurückweisung<br />

verspäteten Vorbringens, Vorlage eines ärztlichen<br />

Attestes und eine Entscheidung im Beschlusswege.“<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


<strong>KAV</strong> Intern | 15<br />

Nach einer Minute der Stille und Ratlosigkeit, blätterte die Vorsitzende<br />

Richterin etwas nervös im Kommentar und nahm sodann<br />

sämtliche Anträge auf, verkündete einige Beschlüsse und gestand<br />

uns und sich selbst ein, dass wir mit allem recht und den umfangreichen<br />

Rechtsstreit hiermit gewonnen hatten.<br />

Damit hat der hervorragende Vortrag zur Prozesstaktik mir sehr<br />

geholfen. Nicht mit der Vermittlung von Wissen, welches im Prinzip<br />

bereits vorhanden war, sondern vielmehr dadurch, dass ich dieses<br />

Wissen nunmehr schlicht umsetze und den Gerichtssaal mit dem<br />

Dogma der BRAO im Geiste betrete.<br />

Dieses Wissen lehrt weder die Uni, noch das Referendariat, noch<br />

der Repetitor, sondern nur die Erfahrung eines geschätzten Kollegen,<br />

der sich für die nächsten Generationen einsetzt.<br />

Danke für die <strong>KAV</strong>CAREERDAYS <strong>2019</strong>, danke an den <strong>KAV</strong> und insbesondere<br />

an Herrn Kollegen Trude für diese nachhaltige Stärkung<br />

der Stellung des Rechtsanwalts im Prozess (und meinen unmittelbaren<br />

Sieg).<br />

RA Andreas Biernath, Köln<br />

Mitglied im Ausschuss Junge Anwälte<br />

Der Gastgeber führt durch das Gespräch, aber die Gäste dürfen<br />

durchaus die Themen bestimmen!<br />

Revue zum 39. ANRISTA-Tennisturnier <strong>2019</strong><br />

Das traditionelle Tennis-Doppelturnier des <strong>KAV</strong> fand auch in diesem<br />

Jahr wieder statt auf der Anlage des Marienburger Sportclubs am<br />

Forstbotanischen Garten in Köln Rodenkirchen und zwar am 27. und<br />

28. September <strong>2019</strong>.<br />

Bei schönem Herbstwetter konnte die Turnierleitung die üblichen<br />

„Verdächtigen“ begrüßen. Leider musste der Rekordsieger, der<br />

Kollege Markus Bündgens, verletzungsbedingt absagen. Gute<br />

Besserung an dieser Stelle.<br />

Nach Durchführung der Vorrunden konnten sich die Paarungen<br />

Vorsitzender Richter am Landgericht Köln Matthias Sturhahn und<br />

Kollege Prof. Dr. Michael Trimborn gegen die Paarung Richterin am<br />

Arbeitsgericht Dr. Gitta Liebscher und Kollege Norbert Lehmann mit<br />

6:3 und 6:4 durchsetzen.<br />

Im zweiten Halbfinalspiel siegte die Paarung Richterin am<br />

Amtsgericht Dr. Inka Hottgenroth mit Kollege Wolfgang Meyer<br />

gegen die Kollegen Alexander von Bodelschwingh und<br />

Rainer Schmidt-Lonhart mit 6:3 und 6:2.<br />

Das hochklassige Endspiel konnten dann die konstantere Paarung<br />

Vorsitzender Richter am Landgericht Köln Matthias Sturhahn mit<br />

Kollege Prof. Dr. Michael Trimborn mit 6:4 und 6:2 gewinnen.<br />

Für den Kollegen Prof. Dr. Michael Trimborn war es der erste Sieg in<br />

diesem Traditionsturnier.<br />

Herzlichen Glückwunsch an das Siegerteam!<br />

In dem zuvor stattfindenden Lucky-Loser-Finale gewannen die<br />

Kollegin Wanda Friesen mit Kollege Thomas Kreckel gegen die<br />

Kollegin Gabi Trimborn und Kollege Bernhard Globig sicher<br />

mit 6:0 und 6:1.<br />

Wie immer erfolgten nach der Siegerehrung eine Nachlese und<br />

eine ausführliche Spielbesprechung.<br />

Für das nächstjährige 40-jährige Jubiläumsturnier sollten die Teilnehmer<br />

bereits jetzt schon interessierte Kolleginnen und Kollegen<br />

ansprechen, damit noch eine höhere Teilnehmerzahl erzielt werden<br />

kann.<br />

RA Wolfgang Kurtenbach, Köln<br />

Turnierdirektor<br />

Auch hier herzlichen Glückwunsch!


16 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Herzlich willkommen im <strong>KAV</strong><br />

Wir freuen uns, seit dem 01. August <strong>2019</strong> folgende Kolleginnen und Kollegen als<br />

neue Mitglieder des <strong>KAV</strong> begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern<br />

einen erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />

Neue Mitglieder<br />

RA Stephan Bensalah, Köln<br />

RA Dr. Tobias Britz, Köln<br />

RA David Aljoscha Bühler, Köln<br />

RA Alessandro De Maria, Milano<br />

Georg Dietlein, Köln (Juniormitglied)<br />

RAin Luisa Ehrentraut, Köln<br />

RAin Paulina Falinski, Köln<br />

RA Gerrit Feuerherdt, Köln<br />

RAin Alexandra Franzke, Köln<br />

RA Detlef Fritz, Köln<br />

RAin Lisa Katharina Gebhart, Köln<br />

RAin Natascha Gerards, Köln<br />

RA Mouhammad Hareth Ghalaini, Köln<br />

RA Mohammadreza Ghaziaskar, Köln<br />

RA Dr. Johannes Graf Ballestrem, LL.M., Köln<br />

RA Torben Gravenhorst, Köln<br />

RA Dr. Christoph Katerndahl, Köln<br />

RA Thorsten Kirch, Köln<br />

RAin Lisa-Marie Lang, Köln<br />

RA Jakob Maurenbrecher, Köln<br />

RA Michael Mayer, Wiehl<br />

RAin Christine Nachtsheim, Bonn<br />

RAin Vanessa Nölle, LL.M., Köln<br />

RAin Ellen Palm, Köln<br />

RAin Anja Reuter, LL.M., Köln<br />

RAin Helena Roosen, Köln<br />

RA Dr. René Rosenau, LL.M., Köln<br />

RAin Arne Ruhwinkel, Köln<br />

RAin Petra Rülfing, Köln<br />

RAin Dr. Petra Schaffner, Köln<br />

RA Dr. Jan Schumacher, Köln<br />

RAin Julia Sontheimer, Köln<br />

RA Cansu Tamir, LL.M., Frechen<br />

RA Neil Calum Weaver, Köln<br />

RAin Victoria Juliane Wings, Köln<br />

RA Yazdan Yilmaz, Köln<br />

RA Dr. Georg Zander, Köln<br />

RA Bastian Zwanzig, Köln


<strong>KAV</strong> Intern | 17<br />

WWW.ELITEANWALT.DE<br />

Ihr habt viele Gemeinsamkeiten!<br />

Lernt Euch kennen.<br />

Die Juniormitgliedschaft im Kölner Anwaltverein bringt<br />

Euch zusammen und hält viele gemeinsame Aktivitäten<br />

und Erlebnisse für Euch bereit. Freut Euch auf ein starkes<br />

Netzwerk voller interessanter Menschen, baut heute<br />

schon Eure Kontakte für die Zukunft aus und erfahrt von<br />

jungen und erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten<br />

wertvolle Tipps.<br />

Alles zu Deinem Match mit dem <strong>KAV</strong> erfährst Du unter<br />

www.eliteanwalt.de oder www.kav-junior.de.


18 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Als Mitglied des <strong>KAV</strong> genießen Sie unter anderem<br />

folgende Annehmlichkeiten:<br />

iStock.com/PeopleImages<br />

✓Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen, Seminare,<br />

Workshops, Tagungen und Großevents<br />

✓ Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung<br />

von Fortbildungen aus dem neuen <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />

✓ Besondere Preisvorteile für Jungmitglieder* bei<br />

der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen<br />

<strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />

✓ Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung der<br />

vom <strong>KAV</strong> und der Deutschen Anwaltakademie (DAA)<br />

veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln<br />

✓ 28 Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />

✓ Zahlreiche Veranstaltungen zum Knüpfen und zur<br />

Pflege von Kontakten<br />

✓ Vier <strong>Ausgabe</strong>n des <strong>KAV</strong> Magazins<br />

✓ Kostenfreier Robenverleih<br />

✓ Kostenfreier Zugang zur <strong>KAV</strong> Lounge im LG Köln<br />

inkl. Kaffee, Gebäck und Mineralwasser<br />

✓ Online-Buchungsportal für Seminare –<br />

www.kav-seminare.de<br />

✓ Online-Stellenbörse für Rechtsanwälte und<br />

Kanzleimitarbeiter unter www.kav-karriere.de<br />

✓ Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten und<br />

weiteren Institutionen<br />

✓ Parkplätze für Rechtsanwälte auf dem Justizparkplatz<br />

vor dem Justizparkhaus am Justizzentrum Köln<br />

✓ Vergünstigte Nutzung des <strong>KAV</strong> Kurierdienstes der<br />

<strong>KAV</strong> Service GmbH<br />

✓ Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen,<br />

dem Versorgungswerk<br />

und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung<br />

✓ Vielfältige Sonderkonditionen und Vorteile bei den<br />

<strong>KAV</strong> Kooperationspartnern<br />

www.koelner-anwaltverein.de/partner<br />

✓ Option zur Nutzung des KVB JobTickets<br />

✓ Rechtsberatung in der <strong>KAV</strong> Geschäftsstelle im LG Köln<br />

✓ Telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />

✓ Durch die Mitgliedschaft des <strong>KAV</strong> im DAV:<br />

Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />

*Jungmitglieder:<br />

Ordentliche Mitglieder des Kölner Anwaltverein e. V.,<br />

deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht<br />

länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben.


<strong>KAV</strong> Intern | 19<br />

TECHNOLOGIE,<br />

DIE MIT IHNEN WÄCHST<br />

Die Arbeitswelt ist im Wandel. IT soll sich nach Menschen und<br />

Unternehmen richten. Workplace Hub definiert Arbeit neu. Hardware,<br />

Software und eine ganze Bandbreite an Applikationen und Services<br />

werden auf einer einzigen IT-Plattform kombiniert. Eine flexible und<br />

skalierbare IT-Infrastruktur, wächst mit Ihrem Geschäft mit. Das ist IT auf<br />

einem Quadratmeter – grenzenlos einfach.<br />

workplacehub.konicaminolta.de


20 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

<strong>KAV</strong> Partnerschaften<br />

Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen<br />

für <strong>KAV</strong> Mitglieder im Partnerbereich unserer Website näher vorstellen zu können.<br />

Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen die folgenden<br />

Unternehmen unterbreiten:<br />

Bürobedarf<br />

Hänsel


<strong>KAV</strong> Intern | 21<br />

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem <strong>KAV</strong> Partnerbereich auf unserer Website unter<br />

www.koelner-anwaltverein.de/partner.<br />

Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>KAV</strong> Geschäftsstellen für Fragen und<br />

Anregungen rund um das Partnerangebot des <strong>KAV</strong> zur Verfügung.


22 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

NEUES IM RAHMEN DER PARTNERSCHAFTEN<br />

Wolters Kluwer –<br />

Anwaltspraxis und Anwaltspraxis Plus<br />

Der <strong>KAV</strong> freut sich, Ihnen im Zuge der Kooperation mit seinem<br />

Partnerunternehmen Wolters Kluwer ein besonderes Angebot im<br />

Bezug auf die Module „Anwaltspraxis“ und „Anwaltspraxis Plus“<br />

ankündigen zu können. Alle Details hierzu entnehmen Sie bitte dem<br />

beigefügten Einleger. Dieser informiert Sie im Detail über die Inhalte<br />

und die damit verbundenen Vorteilskonditionen für <strong>KAV</strong> Mitglieder.<br />

Selbstverständlich finden Sie auch alle Details online in unserem<br />

Partnerbereich unter www.koelner-anwaltverein.de/partner.<br />

<strong>KAV</strong> Mitgliedsbeiträge 2020<br />

Wir erlauben uns den Hinweis, dass die Mitgliedsbeiträge des <strong>KAV</strong><br />

zum 20. Januar 2020 fällig werden. Wir bitten darum, dafür Sorge<br />

zu tragen, dass der Beitrag zu diesem Zeitpunkt gezahlt wird. Bitte<br />

helfen Sie uns, Mahnkosten zu sparen! Bitte überprüfen Sie auch<br />

bestehende Daueraufträge auf den richtigen Mitgliederbeitrag oder<br />

löschen Sie den Dauerauftrag, wenn schon eine Einzugsermächtigung<br />

erteilt wurde. Falls noch nicht geschehen, wären wir sehr<br />

dankbar, wenn uns eine Einzugsermächtigung erteilt werden würde.<br />

Ein Formular finden Sie im Download-Bereich der <strong>KAV</strong> Website unter<br />

www.koelner-anwaltverein.de.<br />

Bitte beachten Sie, dass der Beitrag für das Jahr 2020 € 230,00<br />

beträgt. Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch eine<br />

Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, beträgt der Beitrag<br />

€ 276,01.<br />

<strong>KAV</strong> Service GmbH – Kurierdienstbeiträge 2020<br />

Wir erlauben uns den Hinweis, dass der Kurierdienstbeitrag zum<br />

01. März 2020 fällig wird. Wir bitten darum, dafür Sorge zu tragen,<br />

dass der Beitrag zu diesem Zeitpunkt gezahlt wird. Bitte helfen<br />

Sie uns, Mahnkosten zu sparen! Außerdem wären wir Ihnen sehr<br />

dankbar, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen würden,<br />

soweit noch nicht erfolgt. Für die Erteilung der Einzugsermächtigung<br />

nutzen Sie bitte das Vertragsformular, welches Sie zum Download<br />

unter www.kav-kurierdienst.de finden.


Juristisches Fachwissen<br />

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24 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

WARUM SOCIAL MEDIA?<br />

Neben seiner Website und der neuen Kölner Anwaltverein App<br />

ist der <strong>KAV</strong> auch in den sozialen Medien aktiv. Mit Profilen bei<br />

Facebook, Twitter, einer Gruppe bei Xing und unserem eigenen<br />

YouTube-Kanal informieren wir Sie stets aktuell rund um alle Themen<br />

und Entwicklungen, die Sie als Mitglied interessieren könnten.<br />

Als neustes Medium bieten wir Ihnen nun auch unsere Präsenz bei<br />

Instagram an. Sie erreichen unsere Profile unter den nachfolgenden<br />

Links:<br />

Instagram<br />

Facebook<br />

Xing<br />

Twitter<br />

YouTube<br />

www.instagram.com/<strong>KAV</strong>erein<br />

www.facebook.com/<strong>KAV</strong>erein<br />

www.xing.com/net/koelneranwaltverein<br />

www.twitter.com/koelneranwalt<br />

www.youtube.de – Kölner Anwaltverein<br />

Über Ihre aktive Teilnahme, auch auf diesem (Online-) Wege,<br />

würden wir uns sehr freuen.<br />

RECHTZEITIG INFORMIERT<br />

Seit bereits zwei Jahren informiert der <strong>KAV</strong> seine Mitglieder mit<br />

seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich<br />

erscheinende E-Mail-Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat<br />

stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten<br />

Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere<br />

Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten<br />

zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung.<br />

Darüber hinaus bewirbt der Newsletter<br />

auch Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen, Empfängen<br />

und Bällen ein und hält nützliche Informationen<br />

für die Empfänger bereit. Interessierte Mitglieder können sich<br />

über die Website des <strong>KAV</strong> für diesen Service registrieren.<br />

DER YOUTUBE-KANAL DES <strong>KAV</strong><br />

Mit dem YouTube-Kanal des Kölner Anwaltvereins präsentieren wir<br />

Ihnen verschiedene Videos und Clips. Diese dokumentieren zum<br />

einen von uns ausgerichtete Veranstaltungen wie zum Beispiel<br />

den Kölner Anwaltstag oder auch die Reise der Jungen Anwälte<br />

zum Deutschen Anwaltstag.<br />

Zudem stellen wir Ihnen unsere Kooperationspartner, deren konkrete<br />

Angebote für <strong>KAV</strong> Mitglieder und die damit verbundenen<br />

Vorzüge im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft, näher vor.<br />

Das Video-Angebot unseres Kanals wächst kontinuierlich und wir<br />

freuen uns sehr auf Ihren Besuch! Gern können Sie unseren Kanal<br />

auch abonnieren, damit Sie keines unserer nachfolgenden Videos<br />

verpassen.<br />

www.youtube.com – Kölner Anwaltverein


<strong>KAV</strong> Intern | 25<br />

Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln<br />

Ein wichtiger Servicebestandteil des <strong>KAV</strong> ist der Robenverleih in der<br />

Zweigstelle des <strong>KAV</strong> e. V. im Justizgebäude Köln sowie in der neuen<br />

Hauptgeschäftsstelle im OLG Köln. Die eleganten Roben werden<br />

hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur<br />

Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik des<br />

Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe besitzt.<br />

Die Mitglieder des <strong>KAV</strong> können sich darauf verlassen, stets dem<br />

Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln teilnehmen<br />

zu können.<br />

Dieses Angebot hat der <strong>KAV</strong> nunmehr für seine Mitglieder erweitert<br />

und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amtsgerichten<br />

im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere<br />

Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des<br />

<strong>KAV</strong> daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage<br />

eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung<br />

eine Robe leihen.<br />

Die <strong>Ausgabe</strong> der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwaltung<br />

oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der <strong>KAV</strong><br />

bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese<br />

mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss<br />

an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben.<br />

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26 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Aktuelles & Wissenswertes<br />

<strong>KAV</strong> RECHTPERSÖNLICH<br />

Interview mit Herrn Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu<br />

Köln und Richter beim 6. Zivilsenat des OLG Köln, und<br />

Herrn Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Mitglied des Vorstands des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

I. BERUFLICH:<br />

1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die<br />

bahnbrechendste bzw. unerwartetste im Laufe Ihrer bisherigen<br />

juristischen Laufbahn?<br />

K.-N.P.: Zweifelsohne war dies die EuGH-Entscheidung im Fall Max<br />

Schrems (C-362/14). Im Ergebnis hat der EuGH mit dieser Entscheidung<br />

den Datentransfer zwischen der Europäischen Union und<br />

den USA unterbunden, weil das US-Recht nicht vermitteln konnte,<br />

dass es personenbezogene Daten von Unionsbürgern angemessen<br />

schützt. Inhaltlich war die Entscheidung daher unausweichlich.<br />

Gleichwohl war es überraschend, dass das Gericht den Mut hatte,<br />

eine wirtschaftlich so weitreichende Entscheidung zu fällen. Die<br />

Entscheidung hat das Unionsverfassungsrecht und die Durchsetzung<br />

von Werten, die wir mehr und mehr für existenziell halten,<br />

aber auf eine neue Stufe gehoben.<br />

I. BERUFLICH:<br />

1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die<br />

bahnbrechendste bzw. unerwartetste im Laufe Ihrer bisherigen<br />

juristischen Laufbahn?<br />

U.L.: Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom<br />

30. September 2018 zur einseitigen richterlichen „Telefonseelsorge“<br />

bei Einstweiligen Verfügungsverfahren.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Aktuelles & Wissenswertes | 27<br />

2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat<br />

oder den Sie bewundern?<br />

K.-N.P.: Ich bewundere alle Juristinnen und Juristen, die nicht nur<br />

einen klaren Blick bei der Durchdringung komplexer Fragen haben,<br />

sondern auch in der Lage sind, Lösungen mit einfachen Worten für<br />

jedermann verständlich und gleichwohl elegant zu formulieren.<br />

Alle Dichterjuristen – etwa Goethe und Kafka – gehören dazu, aber<br />

auch manche US-Amerikaner wie Oliver Wendell Holmes besitzen<br />

dieses Talent.<br />

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?<br />

K.-N.P.: Sixt behauptet, dass es in Florida alleinstehenden Frauen<br />

verboten ist, sonntags Fallschirm zu springen (so jedenfalls die<br />

Plakate am Kölner Airport). Das wäre skurril, wenn es zuträfe. In der<br />

realen Welt empfand ich als besonders skurril das Burkini-Verbot und<br />

seine Durchsetzung durch Ausziehanweisungen an französischen<br />

Stränden. Das hat der französische Staatsrat allerdings ebenso gesehen,<br />

sodass ich mich mit meinem Rechtsgefühl noch sicher fühle.<br />

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden?<br />

K.-N.P.: Mit dem Bauplanungsrecht! Dort, wo man es benötigt, fehlt<br />

es, dort wo es sich findet, führt es zu inhaltlich erratischen Auswirkungen.<br />

Wer in Köln wohnt, ahnt, woran ich denke und merkt, dass<br />

ich kein Baurechtler bin.<br />

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung<br />

nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesonere<br />

beschäftigen?<br />

K.-N.P.: Die Künstliche Intelligenz und der Einsatz von Algorithmen<br />

in allen Lebensbereichen, die sich mit der Verbreitung von Informationen<br />

beschäftigen, werden uns auf Jahre beschäftigen, weil sie<br />

Anpassungen des analog gedachten Rechts auf zahlreichen Feldern<br />

mit sich bringen.<br />

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz<br />

oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?<br />

K.-N.P.: Mein Ratschlag in der Vorlesung ist stets: Befasst Euch mit<br />

Dingen, die Euch begeistern. Was Euch begeistert, motiviert Euch.<br />

Wenn Ihr motiviert seid, werdet Ihr gut sein. Das gilt natürlich auch<br />

für die Richter- und Anwaltschaft.<br />

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?<br />

K.-N.P.: Er wird nicht mehr so oft im Hörsaal stehen, stattdessen<br />

über Kommunikationsplattformen Vorlesungen anbieten, über Messenger-Dienste<br />

Fragen beantworten und viele Videokonferenzen<br />

führen. Krawatten wird er nur noch aus alten Fotografien kennen.<br />

Hoffentlich wird er dadurch viel Zeit für individuelle Gespräche in<br />

Studenten- und Forschergruppen haben. Denn das persönliche Gespräch,<br />

die Deutung von Mimik und Gestik wird auch in 20 Jahren<br />

durch nichts ersetzbar sein.<br />

2. Gibt/gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat<br />

oder den Sie bewundern?<br />

U.L.: Meinen Vater. Rechtsanwalt mit Leidenschaft, aber auch mit<br />

der erforderlichen Distanz. Freundlich im Umgangston und mit<br />

viel Humor. Hat bei unflätigen Kollegen im Gerichtsaal den Satz<br />

geprägt: „Herr Kollege, wir sind Gegner, keine Feinde!“ Heute<br />

82 Jahre, hat er rechtzeitig den Absprung in den wohlverdienten<br />

Ruhestand geschafft. Er gehört damit nicht zu den Kollegen, die<br />

am Ende mit den Füssen zuerst aus dem Büro getragen werden<br />

müssen.<br />

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?<br />

U.L.: KDG (Kirchliches Datenschutzgesetz).<br />

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden?<br />

U.L.: Betreuungsrecht – die Abteilung Gummistiefel überlasse ich<br />

lieber anderen. Ich habe mich als junger Anwalt vor 21 Jahren<br />

einmal überreden lassen, eine Betreuung zu übernehmen. Es war<br />

grauenvoll.<br />

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung<br />

nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere<br />

beschäftigen?<br />

U.L.: Die Vergütung der Rechtsanwälte und LegalTech.<br />

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz<br />

oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?<br />

U.L.: Seien Sie neugierig. Seien Sie mutig. Treffen Sie Entscheidungen.<br />

Verlassen Sie Ihre Komfortzone. Tun Sie mehr als andere.<br />

Schreiben Sie in kurzen Sätzen.<br />

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?<br />

U.L.: Hoffentlich mit derselben Freude und zusammen mit mir.<br />

II. PERSÖNLICH:<br />

1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer<br />

Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?<br />

K.-N.P.: Am häufigsten hört der Wissenschaftler, dass er ständig<br />

„Semesterferien“ habe und zumeist im Elfenbeinturm sitze. Ich<br />

versuche dem zu begegnen durch häufige Präsenz im Institut (und<br />

zwar auch während der „vorlesungsfreien Zeit“) sowie meine richterliche<br />

Tätigkeit im Wettbewerbssenat des OLG Köln.<br />

II. PERSÖNLICH:<br />

1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer<br />

Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?<br />

U.L.: „Würdest Du auch …. vertreten?“ Provokant antworte ich dann<br />

immer: Wir vertreten den, der sich zuerst meldet. Jeder hat das<br />

Recht auf einen guten Rechtsanwalt.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


28 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?<br />

K.-N.P.: Coquilles St. Jacques auf Safran-Risotto (leider nur selten<br />

in den Gerichtskantinen dieser Welt zu finden, mit Ausnahme des<br />

Europäischen Gerichtshofs, der auch dies leisten kann, was den<br />

zweiten Teil der Frage mitbeantwortet).<br />

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags<br />

abends?<br />

K.-N.P.: Don’t ask, don’t tell!<br />

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den<br />

Rechtswissenschaften zugewandt hätten?<br />

K.-N.P.: Wenn ich musikalischer wäre als ich es bin, wäre ich Dirigent<br />

geworden.<br />

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?<br />

K.-N.P.: In meiner Jugend Ernest Hemingway, heute Ian McEwan.<br />

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?<br />

K.-N.P.: In Dir muss brennen, was Du in anderen entzünden möchtest.<br />

(Augustinus)<br />

III. ABSCHLIESSENDE WORTE<br />

Recht ist …<br />

K.-N.P.: ... Recht ist das wichtigste Mittel, um ein verträgliches<br />

Zusammenleben von Menschen zu ermöglichen, die im Grunde alle<br />

nur glücklich werden wollen.<br />

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?<br />

U.L.: Alles, was ansetzt.<br />

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags<br />

abends?<br />

U.L.: Aufgeräumt (clean desk policy).<br />

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den<br />

Rechtswissenschaften zugewandt hätten?<br />

U.L.: Journalist und Radiomoderator. Beinahe wäre es auch so<br />

gekommen, aber 14 Jahre Uniradio, Lokalfunk, EINS LIVE und<br />

WDR 2 waren dann auch genug. Journalisten und Juristen haben<br />

im Übrigen viel gemeinsam, die Berufe unterscheiden sich in der<br />

Schreibweise ja auch nur in 4 Buchstaben (ok, ich mache wohl<br />

schon zu lange Markenrecht).<br />

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?<br />

U.L.: Ich habe viele Lieblingsautoren und möchte hier keinen herausheben.<br />

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?<br />

U.L.: „In zwanzig Jahren wirst du mehr enttäuscht sein über die<br />

Dinge, die du nicht getan hast, als über die Dinge, die du getan<br />

hast. Also löse die Knoten, laufe aus dem sicheren Hafen aus und<br />

erfasse mit deinen Segeln die Passatwinde.“ (Mark Twain)<br />

III. ABSCHLIESSENDE WORTE<br />

Recht ist …<br />

U.L.: ... Wenn sich Recht und Gerechtigkeit vereinen, war es ein<br />

guter Arbeitstag.


Männerkleidung<br />

Köln-Ehrenfeld<br />

www.herrenbude.de


30 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

<strong>KAV</strong> trifft Gericht: Verlegungsanträge inklusive<br />

Terminvorschläge<br />

Der Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) erhält regelmäßig Gelegenheit,<br />

sich mit den Kölner Gerichten auszutauschen.<br />

Bereits nach einem der letzten Treffen hatte der <strong>KAV</strong> ein Anliegen<br />

der Koordinatoren der Zivilabteilungen des Amtsgerichts Köln<br />

weitergeleitet. Es ging um die Bitte, bei der Einreichung von PKH-<br />

Anträgen vonseiten der Anwaltschaft eine vorherige Plausibilitätsprüfung<br />

vorzunehmen, um häufige Fehler zu vermeiden. Der Aufruf<br />

hatte Erfolg. Das Amtsgericht meldet eine spürbare Verbesserung<br />

in dieser Angelegenheit. Dafür danken wir sehr.<br />

Aktuell erreicht uns ein weiteres Anliegen des Amtsgerichts, was<br />

sich auf alle Zivilabteilungen erstreckt. So dürfen wir anregen,<br />

schriftliche Verlegungsanträge an das Gericht möglichst zeitnah zu<br />

versenden und mit konkreten Terminvorschlägen zu versehen, die<br />

sich nach den Sitzungstagen des Gerichts richten. Diese sind nach<br />

Angaben der Koordinatoren der Zivilabteilungen des Amtsgerichts<br />

diejenigen Wochentage, zu denen auch im ursprünglichen Termin<br />

geladen wurde. Weiter weisen sie darauf hin, dass wegen der<br />

hohen Auslastung des Gerichts telefonische Absprachen keinen<br />

Erfolg versprechen.<br />

Da die schnelle Bearbeitung von Verlegungsanträgen und der darauf<br />

gerichtete Erfolg auch im Interesse der Anwaltschaft liegt, gibt<br />

der <strong>KAV</strong> diese Anregung gerne an seine Mitglieder weiter.<br />

Sofern Sie uns auch über Ihre Anregungen und Kritik informieren<br />

möchten, leiten wir diese umgehend an die Justiz weiter. Dies gilt<br />

insbesondere dann, wenn Sie ganz konkrete Eingaben für die jeweiligen<br />

Fachabteilungen Miet- und WEG-Recht, Verkehrsrecht und<br />

allgemeines Zivilrecht haben. Hierüber freuen wir uns zu jeder Zeit.<br />

RA Carsten T. Schuster<br />

Geschäftsführer<br />

Der Nachbarschaftsstreit 3.0<br />

Darf mein Nachbar seine Wohnung kurzzeitig an Touristen vermieten?<br />

In den überwiegenden Fällen der Nachbarschaftsstreitigkeiten<br />

geht es den Parteien „ums Prinzip“, sodass auch die gesetzlich<br />

vorgeschalteten Schiedsverfahren die Nachbarn nicht befrieden<br />

können. Jährlich werden daraufhin ca. 300.000 Streitigkeiten bei<br />

den Gerichten ausgefochten.<br />

Neben den üblichen Beschwerden über die zu hohe Gartenhecke<br />

des Nachbarn zieht nun auch die Globalisierung in den Nachbarschaftsstreit<br />

ein. Diverse Vermittlungsportale bieten über das Internet<br />

Immobilieneigentümern und Interessenten die Möglichkeit,<br />

sich schnell und ohne große Umstände über die Dauer und Kosten<br />

der weltweit angebotenen Unterkunft zu einigen.<br />

Die kurzzeitige Vermietung der eigenen Wohnung an Touristen<br />

ist für Wohnungseigentümer somit ein willkommenes Zubrot.<br />

Was aber, wenn die anderen Wohnungseigentümer damit nicht<br />

einverstanden sind? Kann ein Mehrheitsbeschluss der WEG die<br />

Kurzzeit-Vermietung verbieten? Eine WEG aus dem Emsland hat<br />

einen derartigen Mehrheitsbeschluss gegen eine Eigentümerin<br />

herbeigeführt und ihr untersagt, die Wohnung kurzzeitig zu vermieten.<br />

Als Hauptgrund hat die WEG die Anonymität der wechselnden<br />

Kurzzeitbewohner angeführt. Die betroffene Eigentümerin hat sich<br />

gegen den Beschluss gewehrt und beim Bundesgerichtshof letztlich<br />

Zuspruch erhalten. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom<br />

12.04.<strong>2019</strong>, Aktenzeichen: V ZR 112/18, die Entscheidung verkündet,<br />

dass die kurzzeitige Vermietung der Eigentumswohnung nachträglich<br />

jedenfalls nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer<br />

untersagt werden kann. Ausschlaggebend für diese Entscheidung<br />

war unter anderem, dass sogar in der Teilungserklärung der<br />

betroffenen Immobilie den Wohnungseigentümern die kurzzeitige<br />

Vermietung (z. B. an Feriengäste) gestattet ist. Eine sogenannte<br />

Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer<br />

Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile geändert werden<br />

kann.<br />

Mit einer derartigen Mehrheit beschlossen die Wohnungseigentümer<br />

in einer einberufenen Eigentümerversammlung, die Teilungserklärung<br />

dahingehend zu ändern, dass die Überlassung einer<br />

Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste, vor<br />

Ort befristete Tätige oder andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen<br />

von kurzer Dauer sowie eine Nutzung als Werkswohnung nicht<br />

mehr zulässig ist. Die betroffene Eigentümerin hat sich gegen den<br />

Beschluss gewehrt, das zuständige Amtsgericht hat die Nichtigkeit<br />

des Beschlusses festgestellt. Die Berufung der übrigen Wohnungseigentümer<br />

beim Landgericht wurde zurückgewiesen, sodass sie<br />

mit der zugelassenen Revision weiterhin die Abweisung der Klage<br />

erreichen wollten.<br />

In dem BGH-Verfahren war die Streitfrage der Reichweite der Öffnungsklauseln<br />

zu klären, also wann die WEG gegen den Willen ei-<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Aktuelles & Wissenswertes | 31<br />

ner Minderheit Beschlüsse zu deren Ungunsten fassen kann und in<br />

welchen Fällen dies zu weit geht. Der BGH hat hierzu festgestellt,<br />

dass die allgemeine Öffnungsklausel den Wohnungseigentümern<br />

zwar erlaubt, solche Vereinbarungen mit qualifizierter Mehrheit zu<br />

ändern. Zum Schutz der Minderheit sind dabei jedoch bestimmte<br />

fundamentale inhaltliche Schranken zu beachten. Dies gelte unter<br />

anderem für Beschlussgegenstände, die zwar verzichtbare, aber<br />

„mehrheitsfeste“ Rechte des Sondereigentümers betreffen. Zu<br />

diesem „mehrheitsfesten“ Rechten eines Sondereigentümers gehört<br />

die Zweckbestimmung seines Wohnungs- oder Teileigentums.<br />

Diese gibt vor, wie die Einheit zulässigerweise genutzt werden<br />

darf; deshalb hat sie aus Sicht des Sondereigentümers entscheidenden<br />

Einfluss auf den Wert seiner Einheit. Wird sie geändert oder<br />

eingeschränkt, betrifft dies die Nutzung des Sondereigentums in<br />

substanzieller Weise. Derartige Eingriffe bedürfen jedenfalls der<br />

Zustimmung des Eigentümers dieser Einheit, deren Zweckbestimmung<br />

geändert werden soll. Dies ergebe ich aus einer verfassungskonformen<br />

Auslegung der allgemeinen Öffnungsklausel, die dem<br />

Umstand Rechnung trägt, dass das Sondereigentum als echtes<br />

Eigentum im Sinne von § 903 BGB und Art. 14 GG ausgestaltet ist.<br />

Eine derartige Klausel berechtige bspw. nicht dazu, eine als<br />

Gaststätte dienende Teileigentumseinheit ohne Zustimmung des<br />

Teileigentümers mit der Zweckbestimmung Büro zu versehen, weil<br />

die Mehrheit den Gaststättenbetrieb als störend empfinde. Der<br />

Bundesgerichtshof stellt fest, dass auch Vermietungsverbote in die<br />

Zweckbestimmung des Wohnungseigentums eingreifen.<br />

Ein generelles Vermietungsverbot könne nur dann rechtmäßig sein,<br />

wenn nicht nur die aktuell vermietenden, sondern alle Wohnungseigentümer<br />

zustimmen. In dem verhandelten Fall haben die<br />

Wohnungseigentümer zwar kein generelles, jedoch ein spezielles<br />

Vermietungsverbot beschlossen, mit dem nur bestimmte, nämlich<br />

kurzzeitige Vermietungen untersagt werden. Jedoch kann auch ein<br />

derartiges Verbot nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer<br />

beschlossen werden. Denn sonst verenge die zuvor weite Zweckbestimmung<br />

der Einheiten und schränkt das in § 13 Abs. 2 WEG<br />

gewährleistete Recht jedes einzelnen Wohnungseigentümers, mit<br />

seinem Sondereigentum nach Belieben zu verfahren, dauerhaft in<br />

erheblicher Weise ein.<br />

Damit hat der BGH klargestellt, dass ein Wohnungseigentümer sich<br />

darauf verlassen kann, dass sein Eigentum durch Mehrheitsbeschluss<br />

nicht gegen seinen Willen ausgehöhlt wird. Die nachträgliche<br />

Beschlussfassung über das Verbot der Eigentumsnutzung<br />

in seiner Sondereinheit birgt aber diese Gefahr, sodass diese<br />

Einschränkung mit dem Grundrecht auf Eigentum nicht vereinbar<br />

ist. Eine Öffnungsklausel ist daher nicht geeignet durch Mehrheitsbeschluss<br />

eine Eigentumsbeschränkung herbeizuführen.<br />

Adobe Stock/levelupart<br />

Der Bundesgerichtshof hat jedoch auch ausgeführt, dass die anderen<br />

Wohnungseigentümer etwaige Verstöße der Kurzzeit-Bewohner<br />

durch Lärmbelästigung nicht hinnehmen müssen. Hierzu steht ihnen<br />

der Unterlassungsanspruch aus § 15 Abs. 3 WEG zur Verfügung.<br />

Das Hauptargument der Wohnungseigentümer, dass die kurzzeitig<br />

einziehenden Bewohner anonym seien, stellt jedoch nach Ansicht<br />

des BGH keine Störung dar.<br />

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass mit einem Mehrheitsbeschluss<br />

der WEG gestützt auf eine Öffnungsklausel nicht ohne<br />

Weiteres in die Eigentumsrechte des Sondereigentümers eingegriffen<br />

kann.<br />

Vorinstanzen: Amtsgericht Maulbronn- Urteil vom 13.11.2015 -<br />

2 C 425/14, LG Karlsruhe- Urteil vom 01.08.2018- 19 S 3/16<br />

RAin Fatma Atasever<br />

Mitglied des Vorstands<br />

Hat der Anwalt in der digitalen Welt eine Zukunft?<br />

Anmerkung: Der Text ist ein Auszug aus dem Grußwort des Vorsitzenden<br />

des <strong>KAV</strong>, RA Markus Trude, anlässlich des Anwaltszukunftskongresses<br />

am 10.10.<strong>2019</strong> im Hyatt Regency Köln.<br />

Anders als die Richterschaft ist die Anwaltschaft im Grundgesetz<br />

nicht ausdrücklich erwähnt. Im 9. Abschnitt des Grundgesetzes findet<br />

sich zwar viel zu den Gerichten und zum „gesetzlichen Richter“,<br />

der „gesetzliche Rechtsanwalt“ findet sich dort aber nicht!<br />

Warum sollte man den Rechtsanwalt dann nicht schlicht abschaffen?<br />

Wenn nicht jetzt, warum dann nicht in 20 oder 30 Jahren?<br />

Bereits heute findet man im Internet Antworten auf eine Vielzahl<br />

von juristischen Fragen. Man muss kein Jurist sein, um die Antworten<br />

im Netz zu finden. Auf diversen Plattformen wird die Rechtslage<br />

zu einzelnen Fragen dargestellt und in Foren tauschen sich die<br />

Menschen zu diversen rechtlichen Problemen aus. Noch findet man<br />

nicht alle Antworten auf alle Fragen. Aber es werden täglich mehr.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


32 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Ist der sinnvolle nächste Schritt dann nicht, auch den vor dem Computer<br />

sitzenden Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin zu digitalisieren?<br />

Immerhin gibt es schon heute für standardisierte rechtliche<br />

Probleme Anbieter, die nicht nur Antworten auf rechtliche Fragen<br />

liefern. Nein, es wird sogar schon der Anspruch des Fluggastes bei<br />

Verspätung online geltend gemacht und innerhalb kürzester Zeit<br />

Der Schadenersatz wird – vielleicht auch durch ein Computerprogramm<br />

– zugesprochen und ausgeglichen. Die digitale Gesundheitsakte<br />

wird nachträglich an das Gericht geschickt und das<br />

Schmerzensgeld automatisch festgesetzt. Wofür also einen Richter?<br />

Und wofür einen Anwalt oder eine Anwältin?<br />

Ist dies wirklichkeitsfremde Zukunftsmusik? Noch vor rund 30 Jahren<br />

wurde überhaupt erst ein flächendeckendes Mobilfunknetz eingerichtet.<br />

Ein Handy hieß damals Autotelefon und kaum einer hatte<br />

eines. Vor gut 20 Jahren konnte sich kaum einer vorstellen, dass man<br />

mit einem Mobiltelefon jemals mehr als telefonieren kann.<br />

Die nach wie vor rasant steigende Rechenleistung der Computer<br />

lässt es nicht unwahrscheinlich erscheinen, dass der Mensch auch<br />

in vielen Bereichen der Rechtswissenschaft durch den Computer<br />

ersetzt werden könnte.<br />

Adobe Stock/Murrstock<br />

Dass der Computer die Rechtswissenschaft oder konkreter die<br />

Rechtsprechung übernimmt, darf niemals Wirklichkeit werden.<br />

Rechtsprechung muss immer menschlich bleiben. Das Grundgesetz<br />

sieht in Art. 97 den Menschen und nicht die Maschine als Richter<br />

vor. Die Maschine darf und soll immer nur ein Hilfsmittel des Menschen<br />

sein. Der Rechtsstaat erfordert den Menschen.<br />

Nur der Mensch darf über den Menschen urteilen.<br />

Nur der Mensch darf „im Namen des Volkes“ eine für den Menschen<br />

verbindliche Entscheidung treffen. Denn das Volk ist menschlich.<br />

Ist aber das Richteramt dem Menschen vorbehalten, muss auch<br />

sein Gegenstück auf Bürgerseite ein Mensch sein. Die Anwaltschaft<br />

muss menschlich bleiben. Der Rechtsstaat erfordert als Organe den<br />

Menschen und dessen Menschlichkeit.<br />

dafür gesorgt, dass er sein Geld auf seinem Konto findet (abzüglich<br />

eines Erfolgshonorars, das der Anwaltschaft verboten ist).<br />

Oder der zu schnelle Autofahrer weiß nach einer Onlinerecherche<br />

vermeintlich, ob sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid<br />

lohnt, ohne dass er mit einem Anwalt oder einer Anwältin auch<br />

nur ein Wort gewechselt hätte. Auch Mieterhöhung, Nebenkosten –<br />

alles das kann der Bürger schon heute online durch ein Programm<br />

prüfen lassen.<br />

Dass dies auch für andere Bereiche keine ferne Zukunftsmusik ist,<br />

liegt auf der Hand. Scheidung und Unterhalt könnten heute schon<br />

standardisiert werden. Kaum noch eine Kollegin oder ein Kollege<br />

rechnen den Unterhalt „per Hand“ aus. Man bedient sich auch<br />

hier bereits seit Jahren des Computers. Die Scheidung selbst wäre<br />

standardisierbar. Es kommt allein darauf an, wie lange man bereits<br />

getrennt lebt und sofort ist klar, unter welchen Voraussetzungen<br />

die Scheidung erfolgen kann.<br />

Warum sollte es beispielsweise bei den Finanzgerichten nicht in<br />

einigen Jahren möglich sein, die gängigen rechtlichen Probleme<br />

standardisiert bei den Gerichten zu erfassen, die Computer des Gerichts<br />

und der Finanzverwaltung zu vernetzen und die Urteile durch<br />

den Computer fällen zu lassen?<br />

Bereits jetzt gibt es Fahrzeuge, die teilautonom fahren. Blackboxen<br />

gibt es schon seit Jahren. Warum sollte dies nicht alles miteinander<br />

vernetzt werden? Im Falle des Unfalls rufen die Fahrzeuge schon<br />

heute automatisch den Rettungsdienst. Warum sollen sie nicht ihre<br />

Datensätze an das Zivilgericht und die Ordnungsbehörde übersenden?<br />

Der Bußgeldbescheid ergeht automatisch und das Bußgeld<br />

wird sogleich vom Konto eingezogen.<br />

Stephen Hawking hat einmal gesagt:<br />

„Anders als unser Intellekt verdoppeln Computer ihre Leistung<br />

alle 18 Monate. Daher ist es eine reale Gefahr, dass sie Intelligenz<br />

entwickeln und die Welt übernehmen.“<br />

Man sollte den Rechtsstaat nicht den Computern und der künstlichen<br />

Intelligenz überlassen. Der Rechtsstaat darf nicht von Computerprogrammen<br />

übernommen werden.<br />

Als Hilfsmittel sind die Computer und die Digitalisierung allerdings<br />

unverzichtbar für die Anwaltschaft. Die Digitalisierung macht unsere<br />

Arbeit schneller und präziser. Richtig eingesetzt kann unsere<br />

Arbeit durch sie nur besser, aber nicht schlechter werden.<br />

Bereits seit Jahren arbeitet die Anwaltschaft im Büroalltag mit<br />

speziellen Anwaltsprogrammen. Angesichts der Verweigerung<br />

regelmäßiger angemessener Gebührenerhöhungen durch den Staat<br />

helfen uns diese Programme, den Büroalltag wirtschaftlich und effizient<br />

zu gestalten. Ein Anwaltsbüro wäre heute ohne die digitalen<br />

Technologien wirtschaftlich gar nicht mehr zu führen.<br />

Aber nicht nur die klassische, bereits seit Jahrzehnten existierende<br />

Anwaltssoftware, die eigentlich mehr eine Anwaltsmitarbeitersoftware<br />

ist, ist unverzichtbar. Neue digitale Möglichkeiten erlauben<br />

es der Anwaltschaft, ihre eigene Tätigkeit zeitlich, räumlich und<br />

qualitativ zu optimieren. Diese Chancen dürfen wir nicht ungenutzt<br />

lassen und sie müssen weiterentwickelt werden.<br />

Kaum noch einer arbeitet mit Kommentaren in Papierform, keiner<br />

setzt sich in die Bibliothek und sucht dort nach diversen Entscheidungen.<br />

Früher übliche stundenlange Recherchen haben sich<br />

auf wenige Minuten verkürzt. Durch die Veröffentlichungen der<br />

aktuellsten Rechtsprechung bin ich noch am selben Tag über die<br />

wegweisenden Entscheidungen der Gerichte informiert.<br />

Die Digitalisierung ist für uns unverzichtbar. Sie wird unsere Arbeit<br />

auch zukünftig nachhaltig verändern.


Aktuelles & Wissenswertes | 33<br />

Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren<br />

Zur Berücksichtigung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren<br />

reicht die Erklärung des Antragstellers über die fehlende<br />

Vorsteuerabzugsberechtigung aus. Eine Glaubhaftmachung ist<br />

nicht erforderlich. Gegen eine Festsetzung der Umsatzsteuer, die<br />

aufgrund einer unrichtigen Erklärung vorgenommen wurde, kann<br />

sich der Kostenschuldner durch eine auf § 767 ZPO und<br />

§ 812 BGB gestützte Klage wehren.<br />

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.<strong>2019</strong> – 6 W 16/19.<br />

Nach Abschluss des Verfahrens hat die beklagte GmbH die Festsetzung<br />

ihrer Anwaltskosten beantragt und zwar einschließlich<br />

der Umsatzsteuer. Sie hat hierzu gem. § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO<br />

erklärt, zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt zu sein. Das LG hat<br />

daraufhin die Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt. Die dagegen<br />

erhobene sofortige Beschwerde hatte keinen Erfolg.<br />

Die zur Festsetzung angemeldete Umsatzsteuer nach Nr. 7008<br />

VV RVG ist nicht zu beanstanden. Nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO<br />

genügt zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren<br />

die Erklärung des Antragstellers, dass er<br />

die Umsatzsteuerbeträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Der<br />

Antragsteller muss seine Erklärung nicht glaubhaft machen und<br />

begründen.<br />

Die Richtigkeit seiner Erklärung ist im Kostenfestsetzungsverfahren<br />

grundsätzlich nicht zu überprüfen. Dieses einfache Verfahren<br />

soll nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts<br />

belastet werden. Der Antragsgegner ist nicht schutzlos. Er<br />

kann sich notfalls mit einer Vollstreckungsabwehrklage wehren.<br />

Dann ist in dem nachfolgenden Erkenntnisverfahren mit den<br />

Beweismitteln der ZPO zu prüfen, ob die Umsatzsteuerpflicht<br />

Bestand hat oder nicht.<br />

Alleine die Tatsache, dass es sich bei der Beklagten um eine<br />

GmbH handelt, zwingt nicht zu dem Schluss, dass eine Berechtigung<br />

zum Vorsteuerabzug besteht. Paragraf 15 Abs. 1 Satz 2 UStG<br />

knüpft an die Eigenschaft als Unternehmer an. Nicht jede GmbH<br />

ist aber ein Unternehmer im Sinne des UStG.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

Zustellung von Anwalt zu Anwalt – Änderung des<br />

§ 14 BORA<br />

Der Rechtsanwalt hat ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten,<br />

Behörden und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das<br />

Empfangsbekenntnis mit dem Datum versehen unverzüglich zu<br />

erteilen. Wenn der Rechtsanwalt bei einer nicht ordnungsgemäßen<br />

Zustellung die Mitwirkung verweigert, muss er dies dem Absender<br />

unverzüglich mitteilen.<br />

1. Vorgeschichte<br />

Die Zustellung eines Kollegen im einstweiligen Verfügungsverfahren<br />

oder zur Vermeidung einer Verspätungsrüge im Zivilprozess<br />

wurde von dem empfangenen Rechtsanwalt in der Regel ohne<br />

Einwendungen entgegen genommen. Im Jahr 2012 verweigerte ein<br />

Rechtsanwalt auf Weisung seiner Mandantin als Verfügungsbeklagte<br />

in einem wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren die Annahme der<br />

Zustellung eines dem Verfügungsantrag stattgebenden Urteils. Die<br />

vollziehbare Ausfertigung des Urteils konnte nicht mehr zur Wahrung<br />

der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO im Parteibetrieb gegen<br />

Empfangsbekenntnis zugestellt werden. Der gegnerische Prozessbevollmächtigte<br />

konnte das Urteil nicht fristgerecht vollziehen und<br />

verzichtete auf die daraus herrührenden Rechte.<br />

Der BGH (Urteil vom 26.10.2015 – AnwSt (R) 4/15) sprach den<br />

Rechtsanwalt von dem Vorwurf einer Berufspflichtverletzung wegen<br />

fehlender Mitwirkung an der Zustellung frei. Paragraf 59 b<br />

Abs. 2 BRAO enthalte keine Ermächtigungsgrundlage für die Schaffung<br />

einer Berufspflicht, an einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt<br />

mitzuwirken. Ein Rechtsanwalt, der sich weigere, ein Empfangsbekenntnis<br />

auszustellen, begehe keine vorwerfbare Pflichtverletzung.<br />

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

im Bereich der rechtsberatenden Berufe im Jahr 2017 wurde § 59 b<br />

Abs. 2 in Nr. 8 BRAO um die Wörter „die Pflichten bei der Zustellung<br />

von Anwalt zu Anwalt“ ergänzt (vgl. BT-Drs. 18/9521).<br />

Der Gesetzgeber befürchtete in Anbetracht der BGH-Entscheidung<br />

eine erhebliche Erschwerung der Zustellungen von Anwalt zu Anwalt<br />

in der Zukunft. Aus anwaltlicher Sicht seien mit der Entscheidung<br />

zudem neue Haftungsfragen verbunden, da die Zustellung von<br />

Anwalt zu Anwalt nicht länger als sicherer Zugangsweg angesehen<br />

werden könnte. Mit der Änderung wird das lange Zeit verbreitete<br />

Verständnis des § 14 BORA, nach dem dieser auch für Zustellungen<br />

von Anwalt zu Anwalt Geltung haben solle, wieder hergestellt.<br />

2. Zustellung und Mitwirkung<br />

Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt ist in § 195 Abs. 1 ZPO legal<br />

definiert: Sind die Parteien durch Anwälte vertreten, so kann ein<br />

Dokument auch dadurch zugestellt werden, dass der zustellende<br />

Anwalt das Dokument dem anderen Anwalt übermittelt.<br />

Nach Ansicht der Rechtsanwaltskammer Köln liegt eine Zustellung<br />

mit Pflicht zur Mitwirkung des empfangenen Rechtsanwalts<br />

vor, wenn die Zustellung als notwendige Form der Bekanntgabe<br />

eines Dokuments vom Gesetz vorgesehen ist oder das Gericht sie<br />

angeordnet hat.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


34 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Die Mitwirkungspflichten bestehen in der Entgegennahme des<br />

Schriftstückes und der Bestätigung des Empfangs, durch Ausstellung<br />

und die Zurücksendung eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses<br />

mit Datum und Unterschrift.<br />

3. Beispiele für die Mitwirkung an Zustellungen<br />

Die Mitwirkungspflicht besteht beispielhaft und nicht abschließend<br />

für folgende Zustellungen:<br />

• Gerichtliches Mahnverfahren – Wahl der Zustellung des Vollstreckungsbescheids<br />

§ 699 Abs. 4 S. 2 ZPO<br />

• Schriftsätze im laufenden Erkenntnisverfahren, wenn dem Gegner<br />

keine gerichtliche Anordnung mitzuteilen ist § 195 Abs. 1 ZPO<br />

• Verkürztes Urteil – Wahl der Zustellung im Parteibetrieb<br />

§ 750 Abs. 1 ZPO<br />

• Gerichtlich protokollierter Vergleich – Zustellung im Parteibetrieb<br />

§§ 794 Abs. 1 Ziff. 1, 750 Abs. 1 ZPO<br />

• Vollstreckungsverfahren – Überwiegende Zustellung im Parteibetrieb<br />

• Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher – Ausnahmen: Ladung<br />

zur Abgabe der Vermögensauskunft § 802 f Abs. 4 ZPO und<br />

Eintragungsanordnung § 882 c Abs. 2 S. 2 ZPO. Sie erfolgen von<br />

Amts wegen.<br />

• Forderungspfändung – Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />

§ 829 Abs. 2, Vorläufiges Zahlungsverbot § 845 ZPO, Verzichtserklärung<br />

des Gläubigers auf die Rechte aus der Pfändung<br />

• § 843 ZPO werden im Parteibetrieb zugestellt.<br />

• Arreste und einstweilige Verfügungen §§ 922 Abs. 2, 936 ZPO<br />

werden im Parteibetrieb zugestellt.<br />

4. Keine Mitwirkungspflicht<br />

Die Mitwirkungspflicht gilt nicht für die Übermittlung von Erklärungen<br />

und Schriftstücken in außergerichtlichen Auseinandersetzungen,<br />

zum Beispiel bei der Zustellung einer Kündigung des Arbeitsvertrages<br />

oder des Mietvertrages, der Anfechtung oder Widerrufs<br />

eines Rechtsgeschäftes oder Geltendmachung von Sachmängeln.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

Verjährungshemmung durch Verhandlungen – welche<br />

Einflussmöglichkeiten gibt es?<br />

Durch die relativ kurze regelmäßige Verjährungsfrist von drei<br />

Jahren kommt den Unterbrechungs- und Hemmungstatbeständen<br />

eine erhebliche Bedeutung zu. Dabei stellt die Hemmung<br />

durch Verhandlungen gemäß § 203 BGB einen der praxisrelevantesten<br />

Hemmungsgründe dar. Danach tritt eine Hemmung<br />

immer dann ein, wenn zwischen Schuldner und Gläubiger Verhandlungen<br />

über den Anspruch oder über diesen begründende<br />

Umstände schweben. Erfahren Sie, wie man hier als Rechtsanwältin<br />

bzw. Rechtsanwalt Einfluss nehmen kann.<br />

Schwebende Verhandlungen über den Anspruch<br />

Die Begriffe „Anspruch“ und „Verhandlungen“ sind weit auszulegen,<br />

sodass eine Hemmung in der Praxis schnell begründet ist.<br />

Ausreichend ist jeder Meinungsaustausch über den dem jeweiligen<br />

Anspruch zugrunde liegenden Lebenssachverhalt, jedoch nur, wenn<br />

davon ausgegangen werden kann, das Begehren werde noch nicht<br />

vollständig abgelehnt. Die Hemmung beginnt dann nach Ansicht<br />

des Bundesgerichtshofes rückwirkend, wenn der Gläubiger seinen<br />

Anspruch das erste Mal geltend gemacht hat (BGH vom 19.12.2013 –<br />

IX ZR 120/11 = ZIP 2014, 597).<br />

Ende der Hemmung durch Abbruch oder „Einschlafen“ der<br />

Verhandlungen<br />

Die Hemmung endet, wenn einer der Beteiligten die Fortführung<br />

der Verhandlungen verweigert (§ 203 S. 1 BGB). An diese Verweigerung<br />

ist ein strenger Maßstab anzulegen, sodass der Abbruch<br />

klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden muss (BGH<br />

vom 08.11.2016 – VI ZR 594/15 = NJW 2017, 949). Dem Abbruch der<br />

Verhandlungen durch eindeutige Erklärung steht das „Einschlafenlassen“<br />

der Verhandlungen gleich. Hier endet die Verjährungshemmung<br />

zu dem Zeitpunkt, an dem unter Berücksichtigung aller<br />

Umstände nach Treu und Glauben mit dem nächsten Verhandlungsschritt<br />

zu rechnen gewesen wäre, der jedoch nicht erfolgt ist (BGH<br />

vom 05.06.2014 – VII ZR 285/12 = NJW-RR 2014, 981).<br />

Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Rechtsanwältin<br />

bzw. den Rechtsanwalt<br />

Die Hemmung durch Verhandlungen spielt in der anwaltlichen<br />

Praxis nicht selten das erste Mal in der rückblickenden Betrachtung<br />

der Korrespondenz im Rahmen der rechtlichen Prüfung der<br />

Verjährung des Anspruchs eine Rolle. Einflussmöglichkeiten sind zu<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Aktuelles & Wissenswertes | 35<br />

diesem Zeitpunkt natürlich nicht mehr gegeben. Sofern die Rechtsanwältin<br />

bzw. der Rechtsanwalt aber außergerichtlich im Streit um<br />

einen Anspruch schon mandatiert ist, sollte er bei der Korrespondenz<br />

den Hemmungstatbestand schon im Hinterkopf haben, auch<br />

wenn der Verjährungsablauf noch in weiter Ferne ist.<br />

Verhalten auf Gläubigerseite<br />

Der Gläubiger hat im Regelfall ein Interesse daran, den Ablauf der<br />

Verjährung möglichst weit nach hinten zu verlagern. Deswegen<br />

sollte bei der Korrespondenz der streitige Lebenssachverhalt so<br />

eindeutig wie möglich benannt werden. Ziel ist es dabei, einem<br />

etwaigen Einwand, die Korrespondenz habe sich gar nicht um den<br />

Anspruch gedreht, den Boden zu entziehen. Ferner sollte tunlichst<br />

darauf geachtet werden, dass die Verhandlungen nicht „einschlafen“,<br />

sodass Schreiben der Gegenseite zeitnah beantwortet und<br />

entsprechende Fristen zur Stellungnahme eingehalten werden<br />

sollten.<br />

Verhalten auf Schuldnerseite<br />

Auf Schuldnerseite liegt der Fokus vielmehr auf einer lieber früher<br />

als später eintretenden Verjährung des Anspruchs. Demnach sollte,<br />

sofern Verhandlungen über den Anspruch abgebrochen werden<br />

sollen, darauf geachtet werden, dass dies unmissverständlich<br />

geschieht. Dabei ist es sicherlich von Vorteil, den Abbruch der<br />

Verhandlung unter Benennung des § 203 BGB der Gegenseite<br />

schriftlich zu erklären. Dabei sollte klar sein, dass bei Vorliegen<br />

einer üblichen anwaltlichen Korrespondenz, bei der rechtliche<br />

Argumente ausgetauscht werden, die Gerichte nahezu immer von<br />

einer Hemmung wegen Verhandlungen ausgehen. Dabei ist eine<br />

Vergleichsbereitschaft eines Beteiligten gerade nicht erforderlich<br />

(BGH vom 26.10.2006 – VII ZR 194/05 = NJW 2007, 587).<br />

Mit kollegialen Grüßen<br />

RA Benjamin Schauß, Dortmund<br />

Mit freundlicher Unterstützung unseres Medienpartners:<br />

MKG www.mkg-online.de<br />

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36 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

JURTOUR<br />

FLORENZ<br />

Adobe Stock/Sergii Figurnyi<br />

Ciao Firenze!<br />

Wer erfährt, wann und wie ich mich in<br />

Florenz verliebt habe, der schmunzelt<br />

zunächst. Denn es geschah vorerst nicht<br />

auf einer Reise nach Italien, sondern in<br />

einem Kölner Kino. Wer jetzt eine romantische<br />

Komödie erwartet der irrt, denn es<br />

war kein geringerer als der Film „Hannibal“,<br />

die Fortsetzung des Kassenschlagers „Das<br />

Schweigen der Lämmer“. Ein Film, der<br />

zugegebenermaßen nicht für jedermanns<br />

Gemüt geschaffen ist, der mir aber, wie<br />

kaum ein anderer, die unnachahmliche<br />

Atmosphäre dieser großartigen Stadt auf<br />

sehr eindrucksvolle Art und Weise veranschaulichte.<br />

Regisseur Ridley Scott schaffte<br />

mit großartigen Szenenbildern, das<br />

elegante Ambiente gepaart aus Architektur<br />

und Licht, welches Florenz so einzigartig<br />

macht, trotz der martialischen Geschichte<br />

des Films in beeindruckender Schönheit<br />

zu präsentieren. Pompöse Stadtpaläste,<br />

klassische Musik und Kunst. Eine Symbiose<br />

wie Hollywood sie sonst nur inszenieren<br />

kann. Kurzum, ich war schockverliebt und<br />

so machte ich mich wenige Wochen später<br />

auf den Weg in eine der schönsten Städte<br />

Europas.<br />

Klar, was schön ist will gesehen werden.<br />

Und so geht es auch Florenz. Allein im<br />

vergangenen Jahr besuchten fast<br />

10 Millionen Menschen die Hauptstadt der<br />

Toskana. Die meisten von ihnen folgen in<br />

Grüppchen den blechernen Durchsagen,<br />

sonnenschirm- oder fahnenschwenkender<br />

Reiseführer in nahezu allen erdenklichen<br />

Sprachen. Dazwischen tummeln sich die<br />

Individualisten. Jene, stets mit Stadtplänen<br />

oder Smartphones bewaffnet, mit<br />

denen sie sich ihren eigenen Weg durch<br />

die Gassen der Altstadt bahnen. Sie alle<br />

drängeln sich früher oder später auf der<br />

Ponte Vecchio – der ältesten Brücke über<br />

dem Arno-Fluss –, und wollen die Uffizien,<br />

den Dom und den „David“ sehen. Nachvollziehbar,<br />

wenn man alles erstmal selbst<br />

bestaunen durfte. Der „Duomo“ ist für die<br />

meisten das erste Ziel. Die Kathedrale im<br />

Herzen der Stadt mit ihrer verblendeten<br />

Ziegelmauerkuppel wurde vom Baumeister<br />

Filippo Brunelleschi entworfen und<br />

der bekannte Glockenturm, der über der<br />

Stadt thront, von Giotto di Bondone. Um<br />

Michelangelos „David“ zu finden, begibt<br />

man sich in die Galleria dell’Accademia.<br />

Wer die Möglichkeit hat, an VIP-Tickets,<br />

beispielsweise über den Hotel-Concierge<br />

zu gelangen, sollte es wagen und die<br />

Mehrkosten auf sich nehmen. Andernfalls<br />

können die Wartezeiten in den Schlangen<br />

davor sehr unerfreulich lang werden. In<br />

den Uffizien, dem Palast- und Kunstmuseum<br />

der Stadt, können Sie unter anderem<br />

Sandro Botticellis „Die Geburt der Venus“<br />

bestaunen oder auch Leonardo da Vincis<br />

„Die Verkündung.“<br />

Aber neben den bekannten Highlights hat<br />

die umwerfend schöne Stadt auch viele<br />

Nebenschauplätze, die ein ruhigeres Erkunden<br />

und Genießen ermöglichen. Zu ihnen<br />

zählt zum Beispiel der Sant’Ambrogio-<br />

Markt, auf dem auch die Florentiner<br />

gern ihre Lebensmittel erstehen. Absolut<br />

sehenswert ist auch der schöne Giardino<br />

delle Rose, der Rosengarten von Florenz.<br />

Die Piazza Santo Spirito zählt zu den<br />

stimmungsvollsten Plätzen der Stadt. Die<br />

zahlreichen kleinen Bars sind vor allem zur<br />

Aperitivo-Stunde ein beliebter Treffpunkt!<br />

Generell kommen Freunde der Renaissance<br />

in Florenz auf ihre Kosten. Die bekannten<br />

Bauwerke, Fresken, Brunnen, Brücken und<br />

Plätze sind anmutige Zeitzeugen. Die historische<br />

Innenstadt wurde von der UNESCO<br />

im Jahre 1982 zum Weltkulturerbe erklärt.<br />

Firenze, wie die Stadt auf Italienisch heißt,<br />

ist „lebende Geschichte.“ Im 15. und 16.<br />

Jahrhundert war sie das Zentrum des spätmittelalterlichen<br />

europäischen Handelsund<br />

Finanzwesens. Keinen geringeren<br />

als den Medicis, der mächtigen, örtlichen<br />

Familiendynastie, verdankte die Stadt in


Aktuelles & Wissenswertes | 37<br />

iStock/FilippoBacci<br />

Adobe Stock/Boris Stroujko<br />

der Renaissance ihre Entwicklung zu einem<br />

der bedeutendsten Plätze Europas. Sie<br />

wurde zum Mekka der Kunstschaffenden<br />

Persönlichkeiten. Von 1865 bis 1870 war<br />

sie sogar Hauptstadt des neu gegründeten<br />

Königreichs Italien. Heute zählt sie rund<br />

382.000 Einwohner und ist somit die siebtgrößte<br />

Stadt des Landes.<br />

Die Florentiner wissen ganz genau, wie<br />

schön sie es haben, ruhen sich darauf aber<br />

zum Glück nicht aus. Anders als Rom und<br />

Mailand wollen sie nicht zu „businessorientiert“<br />

wirken, schaffen dennoch neue<br />

Möglichkeiten und damit einen attraktiven<br />

Standort für neue Generationen. Stylische<br />

Weinbars, Kunstgalerien und Concept<br />

Stores verschiedener Modedesigner fügen<br />

sich in das historische Stadtbild mit ein.<br />

Eines der bekanntesten Modeunternehmen<br />

der Welt fand im Jahre 1921 seinen<br />

Ursprung in Florenz. Guccio Gucci gründete<br />

zu dieser Zeit das Erfolgsunternehmen. Als<br />

Hommage an ihn und sein Werk wurde das<br />

Haus „Gucci Garden“ im historischen Palazzo<br />

della Mercanzia, dem vorherigen Gucci<br />

Museum, erschaffen. Der von Kreativdirektor<br />

Alessandro Michele entworfene neu<br />

gestaltete Ort kombiniert ein Geschäft mit<br />

einzigartigen Artikeln des Lables, ein Restaurant<br />

unter der Leitung des Drei-Sterne-<br />

Kochs Massimo Bottura und die gleichnamige<br />

„Gucci Garden Galleria Ausstellung“,<br />

die von Maria Luisa Frisa kuratiert wurde.<br />

Sehr zu empfehlen!<br />

Und wenn wir schon beim Thema Mode<br />

sind, darf Salvatore Ferragamo nicht<br />

fehlen. Er gilt unter anderem als Erfinder<br />

der Plateausohle und hat ebenso wie Gucci<br />

eine besondere Beziehung zu Florenz gehabt.<br />

Im gleichnamigen „Museo Salvatore<br />

Ferragamo“ werden viele seiner Prototypen<br />

im familieneigenen Palazzo präsentiert.<br />

In der pompösen San-Pancrazio-Kirche<br />

ist das Museo Marino Marini beheimatet.<br />

Auf vier Etagen sind rund 200 Skulpturen,<br />

Skizzen und Zeichnungen des bekannten<br />

Bildhauers zu sehen.<br />

Zwischen den historischen und kulturellen<br />

Highlights aus Architektur und Mode sollten<br />

Sie aber auch das leibliche Wohl nicht<br />

außer Acht lassen. Hierfür hält Florenz eine<br />

Vielzahl kleinerer Bistros, Cafés, Bars und<br />

Restaurants bereit. Passend zum Espresso<br />

wird Ihnen wohl nahezu überall ein Cantuccini<br />

serviert. Das eher harte Mandelgebäck<br />

wurde Ende des 17. Jahrhunderts<br />

im nördlich von Florenz gelegenen Prato<br />

erfunden. Ein weiterer Exportschlager, der<br />

erst dann seinen umfänglichen Geschmack<br />

entwickelt, wenn er in den Kaffee getunkt<br />

wird. Aber das kennen Sie ja sicher schon.<br />

Florenz wird Sie begeistern, da bin ich mir<br />

sicher! Und damit Sie während Ihrer Erkundungen<br />

immer wieder ein paar Ziele für<br />

Ihre Smartphone-Navigation haben, finden<br />

Sie nachfolgend noch einige Tipps für Ihren<br />

perfekten Aufenthalt vor Ort.<br />

Buona permanenza, Ihr<br />

Martin V. Sampedrano Gonzalez<br />

Geschäftsführer<br />

Kein (wirkliches) architektonisches<br />

Highlight, aber interessant zu wissen:<br />

Justizpalast Florenz<br />

Wer glaubt, dass der Justizpalast der<br />

toskanischen Hauptstadt ein im Zentrum<br />

gelegener, historischer Bau ist, der irrt<br />

leider stark. Stehend vor dem bereits in<br />

den 1970er Jahren geplanten und erst in<br />

2012 eröffneten Hochhaus im nordwestlichen<br />

Novoli, bekommt man zwangsläufig<br />

„kölsche“ Gefühle, denn man fühlt sich<br />

an das heimische Justizgebäude an der<br />

Luxemburger Straße erinnert. Nicht ganz<br />

so sehr Plattenbau, aber wenig schöner ist<br />

seit seiner Fertigstellung das zweitgrößte<br />

Gerichtsgebäude des Landes. Nur in Turin<br />

geht es noch größer.


38 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Florenz<br />

Anreise<br />

Flug<br />

Ab dem Flughafen Köln/Bonn erreichen Sie die Hauptstadt<br />

der Toskana mit der Lufthansa via München.<br />

Ab Düsseldorf bringen Sie die Lufthansa und Eurowings auf<br />

direktem Wege dorthin.<br />

Hotels<br />

The St. Regis Florence<br />

Das The St. Regis Florence befindet sich in einem historischen<br />

Gebäude direkt an den Ufern des Arno-Flusses. Vom<br />

Hotel aus genießen Sie eine atemberaubende Aussicht auf<br />

die Ponte Vecchio. Die Geschichte des Hauses ist eng mit der<br />

Stadt verknüpft und spiegelt die entscheidenden Entwicklungsphasen<br />

der toskanischen Hauptstadt wider. Berühmte<br />

Ereignisse und Persönlichkeiten haben Florenz oft mit dem<br />

St. Regis verbunden: Brunelleschi beispielsweise entwarf<br />

nicht nur die berühmte Kuppel der Kathedrale, sondern wurde<br />

auch von der Familie Giuntini damit beauftragt, die familieneigene<br />

Residenz an der Piazza Ognissanti zu bauen, die<br />

vierhundert Jahre später zu einem der luxuriösesten Hotels<br />

der Welt wurde.<br />

Nach Restaurierungs- und Renovierungsarbeiten hat das<br />

St. Regis seine Bindung an die Stadt Florenz weiter gestärkt.<br />

Das Fünf-Sterne-Hotel verfügt über 99 luxuriös ausgestattete<br />

Gästezimmer und Suiten, darunter eine spektakulär gestaltete<br />

Suite von Bottega Veneta. Alle Unterkünfte spiegeln das<br />

reiche künstlerische Erbe von Florenz wider und sind unter<br />

anderem mit individuell handgeschnitzten Blattgoldplatten<br />

versehen. Jedes Designkonzept bietet eine einzigartige Auswahl<br />

an individuell gestalteten Möbeln, Gemälden, Fresken<br />

und Kristallleuchtern, die ein beeindruckendes Gefühl von<br />

entspannter Opulenz erzeugen. Zu Ehren der Stadt und ihrer<br />

Traditionen sind alle Gästezimmer und Suiten nach bekannten<br />

italienischen Künstlern, Wohltätern und Adligen benannt.<br />

In Anlehnung an die Tradition des legendären St. Regis Hotels<br />

New York bietet das Hotel in Florenz den legendären<br />

St. Regis Butler Service. Die Butler sind nach englischer<br />

Tradition ausgebildet und bieten einen allgegenwärtigen,<br />

aber unauffälligen Service. Dabei nehmen sie die Bedürfnisse<br />

der Gäste vorweg und passen den Aufenthalt jedes Gastes an<br />

seine spezifischen Vorlieben an.<br />

Im The St. Regis Florence Iridium Suites SPA My Blend von<br />

Clarins können Gäste Geist, Körper und Seele mit einer<br />

Vielzahl von Wellnessanwendungen erneuern und erfrischen.<br />

Die Wellnessoase verfügt über drei luxuriöse und geräumige<br />

Spa-Suiten, die mit weißem und grauem Florentiner Marmor<br />

und mit goldenen und silbernen Wänden verziert wurden.<br />

Zwei der drei Suiten verfügen über kreisförmige Farbtherapie-<br />

Whirlpools und Doppelbetten, die sich perfekt für Paarmassagen<br />

und Behandlungen eignen.<br />

Das Gourmetrestaurant Winter Garden by Caino ist der Ort<br />

für Gaumenfreuden. Hier begeben sich die Gäste auf eine<br />

kulinarische Reise durch die Toskana und erleben raffinierte<br />

lukullische Kreationen.<br />

Die Terrasse der Bibliothek bietet einen traumhaften Blick auf<br />

die Kirche und die Piazza Ognissanti. Hier lässt sich der Aperitivo<br />

mit Sonnenbrille besonders entspannt genießen.<br />

Nehmen Sie teil an unserem JURTOUR-Gewinnspiel und<br />

mit etwas Glück lernen Sie Florenz mit einem Aufenthalt<br />

im The St. Regis Florence persönlich kennen. Alle Details<br />

zum Gewinnspiel finden Sie auf Seite 39.<br />

Wir wünschen Ihnen viel Glück!<br />

The St. Regis Florence – Piazza Ognissanti I, 50123 Florenz,<br />

Italien » www.stregisflorence.com<br />

Palazzo Galletti<br />

Im ersten Stock eines Palastes aus dem 19. Jahrhundert befinden<br />

sich die 9 Zimmer des Palazzo Galletti Bed and Breakfast.<br />

Das Dekor und die hohen Decken sind beeindruckend und<br />

schaffen eine besondere Atmosphäre für einen romantischen<br />

Aufenthalt. Hier residieren Sie stilvoll und haben die Möglichkeit,<br />

den angeschlossenen Soulspace Spa zu nutzen.<br />

» www.palazzogalletti.it<br />

Gastronomische Highlights<br />

Ora d’Aria<br />

In diesem kleinen, modern gehaltenen Restaurant strahlt<br />

seit Jahren ein Michelin-Stern. Küchenchef Marco Stabile<br />

bereitet seine ganz eigene Interpretation der Toskanaküche<br />

hier zu und kredenzt damit wahre, essbare Kunstwerke auf<br />

den Tellern.<br />

» www.oradariaristorante.com<br />

Ristorante Frescobaldi<br />

Auf den samtroten Sofas ist es sehr gemütlich! Das Tafelsilber<br />

auf den weißen Tischtüchern, das Porzellan und die<br />

polierten Weingläser blitzen im Kerzenschein geradezu um<br />

die Wette. Hier genießen Sie klassische Gerichte aus der<br />

Toskana. Von der Pasta über Trüffel bis hin zu den leckersten<br />

Rindfleisch-Filets, die ich je genießen durfte. Passend dazu<br />

die gesamte Bandbreite der mittlerweile weltbekannten<br />

Frescobaldi-Weine. Ein Traum!<br />

» www.frescobaldifirenze.it<br />

Caffè Concerto<br />

Wie aus dem Bilderbuch. Die herrliche Terrasse des Caffè<br />

Concerto bietet den direkten Blick auf den Arno. Das Ambiente<br />

ist elegant, der Service sehr freundlich und das Angebot<br />

an Speisen und Getränken überzeugt.<br />

» www.caffeconcerto.net


Aktuelles & Wissenswertes | 39<br />

Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Florenz<br />

Cantinetta Antinori<br />

Ein Hotspot der Florentiner High Society ist das Cantinetta<br />

Antinori. Hier genießen Sie vorzügliche Weine und feine<br />

Speisen, umgeben von interessanten Persönlichkeiten. Nach<br />

einem Besuch in dieser „Probierstube“ benötigen Sie kein<br />

Fernsehprogramm der Welt mehr.<br />

» www.cantinetta-antinori.com<br />

Il Bacchino<br />

Mitten im Geschehen. Im Il Bacchino gibt es mittags frische<br />

Pasta und am Abend eine kleine Karte mit köstlichen, florentinischen<br />

Spezialitäten. Das ganze zu sehr fairen Preisen.<br />

» www.bacchino.it<br />

Pepò<br />

Ein simples aber schönes Lokal direkt hinter der bekannten<br />

Markthalle. Hier speisen Sie günstig und genießen gute<br />

Weine aus der Region.<br />

» www.pepo.it<br />

Gewinnen Sie einen Aufenthalt im<br />

The St. Regis Florence<br />

Eleben Sie die Hauptstadt der Toskana und residieren Sie zunächst für eine Übernachtung inkl.<br />

Frühstück für zwei Personen im luxuriösen The St. Regis Florence.<br />

Beantworten Sie uns bitte zur Teilnahme an diesem<br />

Gewinnspiel die nachfolgende Frage korrekt:<br />

Von wann bis wann war Florenz<br />

die Hauptstadt des Königreichs<br />

Italien?<br />

A<br />

B<br />

C<br />

1860–1865<br />

1862–1867<br />

1865–1870<br />

Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontaktdetails<br />

per E-Mail (red.kav-magazin@koelner-anwaltverein.de)<br />

zu und mit ein wenig Glück gewinnen Sie dieses besondere<br />

Florenz-Erlebnis. Wir wünschen Ihnen viel Glück!<br />

Einsendeschluss ist der 24. Januar 2020.<br />

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

Für die freundliche Unterstützung des The St. Regis Florence bedanken wir uns recht herzlich.<br />

» www.stregisflorence.com


40 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

NEUES VON KÖLNER AUTOREN<br />

Der Kölner Appellhof – in bunten Geschichten aus seiner<br />

Geschichte!<br />

Von Richter am Finanzgericht a. D. Norbert Klein<br />

Der Kölner Richter Norbert Klein, vor seinem Ruhestand Finanzrichter<br />

im Appellhof, hat unter dem Titel „Mörder, Stadtrat und FC“<br />

rund 40 lebendig geschilderte Episoden aus der Geschichte seines<br />

früheren Gerichtsgebäudes (und des Vorgängerbaus) in einem<br />

höchst unterhaltsamen Buch zusammengetragen – und das völlig<br />

ohne Paragrafen-Zeichen oder Fußnoten!<br />

Welches deutsche Gerichtsgebäude außer dem Kölner Appellhof<br />

könnte mit so vielen prominenten Namen aufwarten? Karl Marx<br />

beispielsweise, wurde hier von der Anklage einer „Aufforderung<br />

zur Rebellion“ freigesprochen. Oder Bundeskanzler Konrad Adenauer,<br />

der war hier Referendar und kurzzeitig Richter. Der berühmte<br />

amerikanische Entfesselungsartist Houdini verteidigte im Appellhof<br />

durch drei Instanzen erfolgreich seine Künstlerehre. Ernst von<br />

Schiller, Sohn des Dichterfürsten, kam durch „Klüngel“ nach Köln<br />

und wurde Appellationsgerichtsrat. Henriette Reker wäre vielleicht<br />

heute nicht Kölns erste Oberbürgermeisterin, hätte nicht ein VG-<br />

Urteil aus dem Appellhof eine erneute Stimmenauszählung eines<br />

Wahlkreises bei der vorangegangenen Kommunalwahl angeordnet.<br />

Von grässlichen Morden gibt es natürlich auch zu berichten. Das<br />

letzte Todesstrafen-Urteil in der Bundesrepublik Deutschland<br />

wurde übrigens 1949 im Appellhof gefällt. Die Giftmörderin wurde<br />

aber wegen der geschickten Prozesstaktik ihrer Rechtsanwältin<br />

nicht mehr hingerichtet. Natürlich gibt es auch Kapitel zu den<br />

Unterweltgrößen „Dummse Tünn“ und „Schäfers Nas“ sowie den<br />

Domschatzdieben, die genauso im Appellhof verurteilt wurden wie<br />

unmenschliche Nazi-Schergen.<br />

Das Alleinstellungsmerkmal des heutigen Gerichtsgebäudes am<br />

Appellhofplatz ist jedoch seine demokratische Legitimation zu<br />

einer Zeit, als die deutschen Staaten vor dem Kaiserreich noch mit<br />

den heute selbstverständlichen Prozessgrundsätzen wie Öffentlichkeit<br />

und Mündlichkeit der Gerichtsverfahren sowie mit einer<br />

wirklich unabhängigen Justiz nichts anzufangen wussten.<br />

Anschaulich wird deshalb auch die Vorgeschichte des „Rheinischen<br />

Appellationsgerichtshofs zu Cölln“ geschildert, wie aufmüpfige<br />

Rheinländer dem Preußenkönig Wilhelm III. das französische<br />

Besatzungsrecht als „Rheinisches Recht“ abtrotzten und das Berufungsgericht<br />

hierzu von trickreichen Kölnern 1819 in der Domstadt<br />

statt in Düsseldorf oder Aachen etabliert wurde. Und so feiert das<br />

Oberlandesgericht Köln in diesem Jahr sein 200-jähriges Bestehen.<br />

BoD Verlag – Books on Demand – www.bod.de<br />

ISBN: 978-3-7481-1772-8<br />

www.norbert-klein.de


42 | Termine<br />

Veranstaltungen, Termine und Hinweise<br />

Wichtige Termine 2020<br />

TERMIN<br />

ANLASS/VERANSTALTUNG<br />

WEITERE<br />

INFORMATIONEN<br />

22.01.2020 Richter- und Staatsanwältetreffen im Brauhaus Unkelbach<br />

13.–14.03.2020 10. Kölner Bankrechtstag (15 Std. FAO)<br />

18.03.2020 Referendariat – und was dann? –<br />

Thema: Rechtsanwaltschaft<br />

25.03.2020 Jahresempfang bei den Kölner Arbeitsgerichten<br />

27.–28.03.2020 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />

(15 Std. FAO)<br />

24.–25.04.2020 Frühjahrsseminar im Vergaberecht (15 Std. FAO)<br />

06.05.2020 13. Kölner Anwaltstag & EXPO<strong>KAV</strong><br />

06.05.2020 Ordentliche Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> e.V.<br />

17.–19.06.2020 71. Deutscher Anwaltstag in Wiesbaden<br />

26.06.2020 Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />

04.09.2020 6. Kölner Syndikusrechtstag<br />

11.–12.09.2020 Herbstseminar im Familienrecht (15 Std. FAO)<br />

11.–12.09.2020 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag (15 Std. FAO)<br />

17.–18.09.2020 10. NRW IT-Rechtstag (15 Std. FAO)<br />

18.–19.09.2020 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht (15 Std. FAO)<br />

23.09.2020 Referendariat – und was dann? – Thema: Justiz<br />

25.–26.09.2020 Herbstseminar im Verkehrsrecht (15 Std. FAO)<br />

25.–26.09.2020 Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht<br />

(15 Std. FAO)<br />

30.–31.10.2020 11. Kölner Versicherungsrechtstag des <strong>KAV</strong> (15 Std. FAO)<br />

06.–07.11.2020 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />

(15 Std. FAO)<br />

13.–14.11.2020 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz (15 Std. FAO)<br />

20.11.2020 GALA Kölner Juristen<br />

27.–28.11.2020 Kölner Mietrechtstage 2020 (15 Std. FAO)<br />

27.–28.11.2020 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht (15 Std. FAO)<br />

Seite 35<br />

Seite 53<br />

Seite 43<br />

www.kav.koeln<br />

Seite 69<br />

Seite 72<br />

Seite 43<br />

Seite 43<br />

nächste <strong>Ausgabe</strong><br />

nächste <strong>Ausgabe</strong><br />

Seite 74<br />

Seite 74<br />

Seite 75<br />

Seite 75<br />

Seite 76<br />

Seite 43<br />

Seite 77<br />

Seite 77<br />

Seite 78<br />

Seite 79<br />

Seite 80<br />

www.kav.koeln<br />

Seite 80<br />

Seite 81


Termine | 43<br />

18.03.2020 & 23.09.2020<br />

Save the Date: Informationsveranstaltung –<br />

Referendariat – und was dann?<br />

Eine gemeinsame Veranstaltungsreihe des <strong>KAV</strong> e.V.,<br />

der RAK Köln und des Landgerichts Köln<br />

Die nächsten Veranstaltungen erfolgen am<br />

Mittwoch, 18. März 2020, 18.00 Uhr<br />

zum Thema: Rechtsanwaltschaft<br />

sowie am<br />

Mittwoch, 23. September 2020, 18.00 Uhr<br />

zum Thema: Justiz<br />

iStock/Kerrick<br />

jeweils in der Kantine des Landgerichts Köln,<br />

Luxemburger Straße 101, 50939 Köln.<br />

Informationen zum Programm werden zeitnah auf unserer<br />

Webseite veröffentlicht.<br />

Im Anschluss stehen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen<br />

und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

bei einem Imbiss zum persönlichen Austausch zur Verfügung.<br />

Zur besseren Planung der Veranstaltung bitten wir um<br />

vorherige Anmeldung:<br />

Per E-Mail an verwaltung@lg-koeln.nrw.de,<br />

per Fax an 0221-477-2700<br />

oder auf dem Postwege an das<br />

Landgericht Köln, Referendarabteilung,<br />

Luxemburger Straße 101, 50939 Köln<br />

Termin: 06.05.2020<br />

Save the Date: 13. Kölner Anwaltstag und<br />

Ordentliche Mitgliederversammlung am 06. Mai 2020<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits mit dieser <strong>Ausgabe</strong> den Termin des<br />

13. Kölner Anwaltstages und der Ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

am 06. Mai 2020 ankündigen zu können. Wir würden uns sehr<br />

freuen, wenn Sie diesen Termin schon heute in Ihrem Terminkalender<br />

notieren könnten.<br />

Wie immer erwartet Sie im Rahmen des KAT ein umfangreiches<br />

und interessantes, zudem kostenfreies Fortbildungsprogramm. Im<br />

Zuge der parallel stattfindenden Fachausstellung EXPO<strong>KAV</strong> erhalten<br />

Sie die Gelegenheit, die <strong>KAV</strong> Partnerunternehmen an ihren Messeständen<br />

zu besuchen, dank des <strong>KAV</strong> VIP Ausweises in den Genuss<br />

verschiedener Verpflegungsleistungen zu kommen und mit Ihren<br />

Kolleginnen und Kollegen zu netzwerken. Ab 17.30 Uhr findet sodann<br />

die Ordentliche Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> statt, an die<br />

sich das traditionelle Abendessen der <strong>KAV</strong> Mitglieder anschließt.<br />

Sobald das Programm der Veranstaltung finalisiert wurde, werden<br />

wir Sie über die verschiedenen Anmeldemöglichkeiten informieren.<br />

Auch im kommenden Jahr wird dieser Tag im Pullman Cologne<br />

Hotel ausgerichtet.<br />

Wir freuen uns darauf, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen.<br />

Ihr <strong>KAV</strong> e. V.


44 | Termine<br />

Termine: Website<br />

Veranstaltungsreihe Recht in Köln<br />

Die Veranstaltungsreihe „Recht in Köln“ wird von allen Kölner<br />

Gerichten und Justizbehörden unter Beteiligung des Kölner<br />

Anwaltverein e. V. ausgerichtet. Die jeweils aktuellen Veranstaltungsinformationen<br />

können Sie über die Webseite des Kölner<br />

Anwaltvereins in der Seitennavigation der Rubrik „Bürgerservice“<br />

unter dem Reiter: Recht in Köln aufrufen.<br />

Termin: 17.01.2020<br />

Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin <strong>Ausgabe</strong> 01/2020<br />

Die <strong>KAV</strong> Magazin-Redaktion freut sich über die Einsendung interessanter<br />

und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und Berichte.<br />

Der Redaktionsschluss der <strong>Ausgabe</strong> 01/2020 erfolgt am<br />

17. Januar 2020.<br />

Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgende<br />

E-Mail-Adresse: kav-magazin@koelner-anwaltverein.de<br />

Sollten Ihnen Berichte aus unserem derzeit aktuellen Magazin<br />

besonders gut gefallen haben, Sie Kritik äußern oder offene Fragen<br />

stellen wollen, dann richten Sie uns Ihr Anliegen bitte ebenfalls<br />

an die genannte Adresse. Gern werden wir hierauf in der nächsten<br />

<strong>Ausgabe</strong> eingehen.


Termine | 45<br />

Esplanade 4-6 · A-5700 Zell am See · Tel.: 0043 (0) 6542 788-0<br />

info@grandhotel-zellamsee.at · www.grandhotel-zellamsee.at


46 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

Die Ausschüsse und<br />

Arbeitskreise informieren<br />

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Originaldokumente in einer Gerichtsakte und die elektronische Akte bei Gericht<br />

Im Rahmen von Klageverfahren und selbstständigen Beweisverfahren<br />

ist es insbesondere bei baurechtlichen Streitigkeiten nicht unüblich,<br />

dass das Gericht die Parteien auffordert, Dokumente zu den<br />

Gerichtsakten zu reichen, damit bspw. ein Sachverständiger diese<br />

im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt. Es stellt sich die<br />

Frage, was mit diesen Dokumenten geschieht, wenn das Verfahren<br />

beendet wird. Grundsätzlich bleiben zur Gerichtsakte gereichte<br />

Unterlagen an Ort und Stelle. Eine Antwort auf die Frage, wie lange<br />

die Gerichtsakten selbst archiviert werden müssen, liefert § 1 der<br />

Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz<br />

und Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (AufbewahrungsVO<br />

NRW). Hiernach sind grundsätzlich die in der Anlage<br />

zur AufbewahrungsVO NRW aufgeführten Aufbewahrungsfristen<br />

anzuwenden. In Zivilprozessangelegenheiten vor den Landgerichten<br />

– Klageverfahren und selbstständige Beweisverfahren – gilt<br />

bspw. gemäß lfd. Nr. 312 und 315 der Anlage zur AufbewahrungsVO<br />

NRW eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nach Beendigung<br />

des Verfahrens. Gleiches gilt gemäß lfd. Nr. 13 und 18 der Anlage<br />

zur AufbewahrungsVO NRW für Klageverfahren und selbstständige<br />

Beweisverfahren vor den Amtsgerichten. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist<br />

darf die Gerichtsakte vernichtet werden. Die Anlage<br />

zur AufbewahrungsVO NRW regelt allerdings, welche Schriftstücke<br />

Adobe Stock/New Africa<br />

vor der Vernichtung aus der Gerichtsakte herauszunehmen sind.<br />

Hierbei handelt es sich bspw. um zur Zwangsvollstreckung geeignete<br />

Titel und Entscheidungen, Vergleiche jeder Art, verfahrenseinleitende<br />

Schriftstücke etc.<br />

Hat eine Partei ein Interesse daran, dass von ihr zur Gerichtsakte<br />

gereichte Originalunterlagen nach Verfahrensbeendigung herausgegeben<br />

werden, sollte die entsprechende Unterlage eindeutig<br />

gekennzeichnet werden und ein Hinweis auf ein Rücksendungsbegehren<br />

erfolgen. Nach Beendigung des Verfahrens sollte der<br />

Antrag dann rein vorsorglich wiederholt werden. Wurden Originaldokumente<br />

ohne eindeutige Kennzeichnung und ohne Rücksendebegehren<br />

zur Gerichtsakte gereicht, hat die überlassende Partei<br />

auch nach Verfahrensbeendigung die Möglichkeit, sich eine Kopie<br />

der entsprechenden Unterlagen zu verschaffen, indem sie einen<br />

Antrag auf Akteneinsicht stellt.<br />

Führt das Gericht die Akten elektronisch, ist zu beachten, dass<br />

gemäß § 298 a Abs. 2 Satz 1 ZPO die in Papierform vorliegenden<br />

Schriftstücke und sonstige Unterlagen nach dem Stand der Technik<br />

zur Ersetzung der Urschrift in ein elektronisches Dokument zu<br />

übertragen sind. Gemäß § 298 a Abs. 2 Satz 4 ZPO können die in<br />

Papierform vorliegenden Schriftstücke und sonstigen Unterlagen<br />

sechs Monate nach der Übertragung vernichtet werden, sofern sie<br />

nicht rückgabepflichtig sind. Von der Vernichtung ausgenommen<br />

sind in aller Regel Dokumente, die zurückgegeben werden müssen.<br />

Diese Voraussetzung ist in der Regel nur bei Originalurkunden<br />

erfüllt, die als Beweismittel vorgelegt wurden, und bei vorgelegten<br />

oder beigezogenen Akten von anderen Gerichten, Behörden oder<br />

Notaren. Wird die Urschrift oder die Ausfertigung einer Urkunde<br />

nach § 420 ZPO im Rahmen einer Beweisaufnahme oder aufgrund<br />

einer gerichtlichen Anordnung nach den §§ 142, 273 Abs. 2 Nr. 5<br />

ZPO vorgelegt, findet zwar ebenfalls eine Übertragung in ein elektronisches<br />

Dokument statt, um die elektronische Akte vollständig zu<br />

halten. Hier ist das Papierdokument aber Beweismittel und muss<br />

erhalten bleiben (vgl. BT-Drs. 17/12634).<br />

RA Dr. Björn Kupczyk, LL.M., Köln<br />

Sprecher des Ausschusses Bau- und Architektenrecht


Ausschüsse & Arbeitskreise | 47<br />

AUSSCHUSS GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Internationale Zuständigkeit der Unionsmarkengerichte – EuGH sticht „Parfummarken“-Urteil<br />

des BGH<br />

Der EuGH hat mit Urteil vom 05.09.<strong>2019</strong> entschieden, dass der<br />

Inhaber einer Unionsmarke eine Markenverletzungsklage auch vor<br />

einem Gericht desjenigen Mitgliedstaats erheben kann, in dem<br />

sich die durch eine rechtsverletzende Werbung oder ein Verkaufsangebot<br />

angesprochenen Verbraucher oder Händler befinden.<br />

Maßgeblich für die Zuständigkeit sei demnach nicht der Ort, an<br />

dem die Veröffentlichung des Angebots in Gang gesetzt worden<br />

sei, sondern der Ort, an dem die entsprechende Werbe-/Angebots-<br />

Website abgerufen werden könne (EuGH, Urteil v. 05.09.<strong>2019</strong>,<br />

Az.: C-172/18, AMS Neve Ltd ./. Heritage Audio SL).<br />

Hintergrund<br />

Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens ist ein Rechtsstreit<br />

über die Verletzung einer Unionsmarke, die nach dem Vorbringen<br />

der Kläger durch die Bewerbung und den Vertrieb markenverletzender<br />

Waren über eine von Spanien aus betriebene und an Kunden<br />

u. a. im Vereinigten Königreich gerichtete Website verwirklicht wurde.<br />

Die Kläger, Inhaber bzw. exklusive Lizenznehmer verschiedener<br />

Unionsmarken für Audiogeräte mit Sitz im Vereinigten Königreich,<br />

reichten Klage beim englischen Intellectual Property and Enterprise<br />

Court (IPEC) ein. Infolge der Einrede der Beklagten erklärte sich das<br />

als Unionsgericht angerufene IPEC für die Verletzungsklage (soweit<br />

sie die Unionsmarke betreffe) als international unzuständig; vielmehr<br />

seien die Gerichte in Spanien zuständig, wo die Beklagten ihren<br />

Wohnsitz bzw. ihre Niederlassung haben. Eine andere Zuständigkeit<br />

ergebe sich auch nicht, wenn man auf den Ort abstellen würde,<br />

wo die Beklagten die „Verletzungshandlung begangen haben“. Der<br />

Court of Appeal für England und Wales (EWCA) war anderer Ansicht,<br />

setzte die Entscheidung über die Berufung der Beklagten aus und<br />

bat den EuGH zu klären, welches Gericht im Fall einer Klage wegen<br />

Verletzung einer Unionsmarke durch Online-Werbung und Verkaufsangebote<br />

international zuständig sei.<br />

Ort der Verletzungshandlung – Auslegung von Art. 97 Abs. 5<br />

GMV<br />

Grundsätzlich sind nach Art. 97 Abs. 1 Gemeinschaftsmarkenverordnung<br />

Nr. 207/2009 (GMV) (heute: Art. 125 Abs. 1 Unionsmarkenverordnung<br />

- UMV) wegen Verletzungsklagen einer Unionsmarke die<br />

Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem der Kläger seinen<br />

Wohnsitz oder seine Niederlassung hat. Alternativ kann nach Art.<br />

97 Abs. 5 GMV (heute: Art. 125 Abs. 5 UMV) die Klage auch bei<br />

den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, „in dem eine<br />

Verletzungshandlung begangen worden ist oder droht“ (sog. Verletzungsgerichtsstand).<br />

Wird die Verletzungsklage auf Art. 97 Abs. 1<br />

GMV gestützt, betrifft sie potenziell die im gesamten Unionsgebiet<br />

begangenen Verletzungshandlungen, wohingegen ein nach Art. 97<br />

Abs. 5 GMV zuständiges Unionsmarkengericht nur für die Handlungen<br />

zuständig ist, die in dem Mitgliedstaat begangen worden sind<br />

oder drohen, in dem das Gericht seinen Sitz hat.<br />

In der „Coty“ Entscheidung aus dem Jahr 2014 (EuGH, Urteil v.<br />

05.06.2014, C-360/12) hatte sich der EuGH bereits für eine autonome<br />

Auslegung des Art. 97 Abs. 5 GMV und des darin enthaltenden<br />

Begriffes des Mitgliedstaates, in dem eine Verletzungshandlung<br />

begangen wurde, ausgesprochen. Maßgeblich für die Frage, wo<br />

eine Verletzungshandlung begangen worden sei oder drohe, sei<br />

allein der Handlungsort, nicht der Erfolgsort.<br />

Lange war jedoch unklar, wie der Ort der Verletzungshandlung im<br />

Fall von Online-Werbung und Verkaufsangeboten zu definieren<br />

sei. Nun hat der EuGH entschieden, dass für die Zuständigkeit<br />

in solchen Fällen nicht der Ort maßgeblich sein soll, an dem die<br />

Veröffentlichung des Angebots in Gang gesetzt wurde, sondern<br />

der Ort, an dem die Website tatsächlich abgerufen werden kann.<br />

Bestehen die dem Beklagten vorgeworfenen Handlungen in der<br />

elektronischen Anzeige und Werbung und Verkaufsangeboten für<br />

Waren, die eine Markenverletzung darstellen, ist demnach davon<br />

auszugehen, dass diese Handlungen in dem Hoheitsgebiet begangen<br />

worden sind, in dem sich die durch eine Online-Werbung oder<br />

ein Verkaufsangebot angesprochenen Verbraucher oder Händler<br />

befinden. Dies gilt ungeachtet dessen, ob der Beklagte in einem<br />

anderen Hoheitsgebiet niedergelassen ist, ob sich der von ihm<br />

benutzte Server des elektronischen Netzes in einem anderen Hoheitsgebiet<br />

befindet oder ob sich die Waren, die den Gegenstand<br />

der Werbung und Verkaufsangebote bilden, in einem anderen<br />

Hoheitsgebiet befinden.<br />

Der EuGH argumentiert wie folgt: Würde man im vorliegenden<br />

Fall allein auf eine rein faktische Betrachtungsweise abstellen,<br />

wären als Verletzungsgerichte nur die Gerichte des Mitgliedstaats<br />

zuständig, wo das Auslösen des technischen Vorgangs durch den<br />

Verletzenden stattfindet. Dies würde jedoch zu erheblichen Problemen<br />

in der Praxis führen. Der Ort der „zentralen Schadensverursachung“<br />

falle regelmäßig mit dem Sitz bzw. der Niederlassung<br />

des Beklagten zusammen, soweit sich dieser in der EU befinde.<br />

Dies würde dazu führen, dass dem Inhaber der Unionsmarke die<br />

Möglichkeit eines alternativen Gerichtsstands genommen würde.<br />

Zudem könne der Verletzende die Website bewusst so einrichten,<br />

dass das Hoheitsgebiet der Einstellung ins Internet und das seiner<br />

Niederlassung zusammenfallen. Hätte der Rechtsverletzende in<br />

der EU weder Wohnsitz noch Niederlassung, würde die Anknüpfung<br />

an den Ort der Schadensverursachung ins Leere gehen. Eine<br />

Auslegung des Ortes der Verletzungshandlung als Ort, an dem<br />

der Rechtsverletzende die Entscheidung und technischen Maßnahmen<br />

zur Schaltung der Anzeige im Internet getroffen hat, sei<br />

ebenfalls nicht tauglich, da es dem Unionsmarkeninhaber in vielen<br />

Fällen übermäßig erschwere, wenn nicht gar unmöglich gemacht<br />

werde, von diesem Ort Kenntnis zu erlangen. Folglich hätte der<br />

Verletzungsgerichtsstand für Unionsmarkenrechte neben den<br />

Gerichtsständen des Art. 97 Abs. 1 und Abs. 2 GMV faktisch keine<br />

Bedeutung mehr.<br />

Vor diesem Hintergrund und im Sinne der vom EuGH in „Coty“<br />

geforderten, autonomen Auslegung und Berücksichtigung von Kontext<br />

und Ziel des Art. 97 Abs. 5 GMV – ist der Handlungsort in dem<br />

Sinne zu interpretieren, dass „Handlungen“ als „tatbestandsmäßige<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


48 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

Verletzungshandlungen“ und nicht als „zentrale Schadenverursachungen“<br />

zu verstehen sind.<br />

„Parfummarken“-Urteil des BGH<br />

Mit seiner Entscheidung stellt sich der EuGH gegen die<br />

„Parfummarken“-Entscheidung des BGH (Urteil vom 09.11.2017 –<br />

I ZR 164/17, GRUR 2018, 84). Der BGH hatte in seiner Entscheidung<br />

klargestellt, dass deutsche Gerichte für Klagen wegen unionsmarkenverletzenden<br />

Bewerbungen und Angeboten im Internet aus<br />

dem EU-Ausland, die sich an Abnehmer in Deutschland richten,<br />

nicht zuständig seien. Im Gegensatz zum EuGH ging der BGH noch<br />

davon aus, dass für die Zuständigkeit der Ort entscheidend sei, an<br />

dem der Prozess der Veröffentlichung des Angebots in Gang gesetzt<br />

werde und nicht der Ort, an dem die Internetseite abgerufen<br />

werden könne. Der BGH hatte durch seine Entscheidung die Zuständigkeit<br />

deutscher Unionsmarkengerichte erheblich eingeschränkt.<br />

Nach der Entscheidung des EuGH wird er seine Rechtsprechung<br />

nicht aufrechterhalten können.<br />

Anmerkung und Praxishinweis<br />

Aus Praxissicht ist die wichtige EuGH-Entscheidung sehr zu begrüßen.<br />

Sie ermöglicht es Unionsmarkeninhabern aus Deutschland,<br />

deren Unionsmarken aus dem Ausland heraus über Internetangebote<br />

auf dem deutschen Markt verletzt werden, die Verletzer vor<br />

den Unionsmarkengerichten im Inland zu verklagen. Nach dem<br />

Ort der Verletzungshandlung gemäß § 125 Abs. 5 UMV sind nach<br />

nunmehr durch den EuGH geklärter Auslegung die Unionsmarkengerichte<br />

in Deutschland international zuständig.<br />

Wegen der bisherigen anderslautenden BGH-Rechtsprechung zur<br />

internationalen Gerichtszuständigkeit bei Unionsmarken, war es<br />

sinnvoll, dass der Mandant zusätzlich zur Unionsmarke eine deutsche<br />

Marke anmeldet. Auch wenn durch die EuGH-Entscheidung die<br />

Benachteiligung von Unionsmarken gegenüber nationalen Marken<br />

weitestgehend aufgehoben wurde, bleibt es dennoch ratsam,<br />

neben Unionsmarkenanmeldungen auch die Anmeldung deutscher<br />

Marken vorzunehmen. Denn die parallele deutsche Marke hat nach<br />

wie vor die folgenden Vorteile gegenüber einer Unionsmarke:<br />

1. Stellt der Verletzer nach einer Abmahnung einen Nichtigkeitsantrag,<br />

muss das Unionsmarkengericht den Verletzungsprozess<br />

grundsätzlich aussetzen (Art. 132 UMV). Bei einer deutschen<br />

Marke geht das Verletzungsgericht zunächst von der Gültigkeit<br />

der Eintragung aus.<br />

2. Deutsche Marken sind nach § 50 Abs. 2 S. 3 MarkenG 10 Jahre<br />

nach Eintragung bestandskräftig und können nicht mehr wegen<br />

absoluter Schutzhindernisse gelöscht werden. Gegen Unionsmarken<br />

können immer Nichtigkeitsanträge wegen absoluter<br />

Schutzhindernisse gestellt werden.<br />

RA Dr. Marcel Leeser, Köln<br />

Mitglied des Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz<br />

AUSSCHUSS INSOLVENZRECHT<br />

Anmerkungen zum BGH Urteil vom 14.06.2018, IX ZR 22/15<br />

Der klagende Insolvenzverwalter ficht Zahlungen gegen das beklagte<br />

Finanzamt nach § 133 Abs. 1, 143 InsO an. Der dem Insolvenzverfahren<br />

zugrunde liegende Antrag ging am 21.03.2012 bei Gericht ein. Das<br />

Insolvenzverfahren wurde am 01.04.2012 eröffnet. Die Schuldnerin<br />

hatte dem Beklagten mit anwaltlichem Schreiben vom 21.12.2010<br />

mitgeteilt, eine zuvor abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung<br />

wegen fehlender Zahlungsmittel nicht einhalten zu können. Aufgrund<br />

des Alters des Firmeninhabers solle die Schuldnerin abgewickelt<br />

und zu diesem Zweck mit den Gläubigern ein Sanierungsverzicht<br />

geschlossen werden, der u. a. Teilverzichte auf Forderungen<br />

vorsehe. Dieser Sanierungsvereinbarung stimmte die Beklagte zu,<br />

den damit verbundenen Teilerlass gewährte sie am 16.09.2011. Der<br />

Kläger fordert die Rückzahlung der an den Beklagten geflossenen<br />

Zahlungen zwischen Mai 2010 und Februar 2012.<br />

Das Landgericht hatte der Klage vollumfänglich stattgegeben, das<br />

Oberlandesgericht das Urteil aufgehoben und die Klage zurückgewiesen.<br />

Bezüglich der Zahlungen nach dem 11.02.2011 habe die<br />

Schuldnerin aufgrund eines Sanierungskonzeptes ohne Benachteiligungsvorsatz<br />

gehandelt. Im Hinblick auf die Zahlungen vor dem<br />

11.02.2011 fehle es an der erforderlichen Gläubigerbenachteiligung.<br />

Die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Krise sei durch die Sanierungsbemühungen<br />

der Schuldnerin beendet gewesen.<br />

Der BGH hebt das Berufungsurteil auf und verweist die Sache<br />

zurück. Den vom Senat mit Urteil vom 12.05.2016, IX ZR 65/14, zu<br />

Sanierungskonzepten aufgestellten Maßstäben genüge das Urteil<br />

nicht. Rechtshandlungen können zwar von einem anfechtungsrechtlich<br />

unbedenklichen Willen geleitet sein, wenn sie Bestandteil<br />

eines ernsthaften Sanierungsversuchs sind. Dann müsse aber zum<br />

Zeitpunkt der Handlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vorliegen, das zumindest<br />

in den Anfängen in die Tat umgesetzt ist und begründete<br />

Aussicht auf Erfolg rechtfertigt. Bei einem Sanierungsvergleich, wie<br />

er im vorliegenden Fall angestrebt war, müssen zumindest die Art<br />

und Höhe der Verbindlichkeiten, die Art und Zahl der Gläubiger und<br />

die zur Sanierung erforderliche Quote des Erlasses der Forderungen<br />

festgestellt werden. Da regelmäßig nicht alle Gläubiger verzichten,<br />

muss darüber hinaus eine Zustimmungsquote nach Schuldenstand<br />

festgelegt werden, gegebenenfalls differenziert nach Gläubigergruppen.<br />

Ein solches Sanierungskonzept konnte der BGH den<br />

Feststellungen des Berufungsgerichts nicht entnehmen, insbesondere<br />

weil nicht erkennbar war, welche Verbindlichkeiten gegenüber<br />

dem nicht in den Plan einbezogenen gesicherten Großgläubiger<br />

bestanden und wie diese außerhalb der Insolvenz hätten befriedigt<br />

werden sollen. Es sei auch nicht erkennbar, wann der Beklagte<br />

von einem möglichen Sanierungskonzept Kenntnis erhalten habe.<br />

Daher könne nicht sicher beurteilt werden, ob die angefochtenen<br />

Rechtshandlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzeptes<br />

erfolgten, von dem der Beklagte wusste.<br />

Hinsichtlich der Zahlungen vor dem 11.02.2011 könne eine Gläubi-<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Ausschüsse & Arbeitskreise | 49<br />

gerbenachteiligung nicht verneint werden, weil ein Sanierungskonzept<br />

vorliege. Zwar würden die Gläubiger nicht benachteiligt,<br />

wenn die Insolvenzmasse zum Zeitpunkt des Anfechtungsprozesses<br />

ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen. Bei gescheiterten<br />

Sanierungsmaßnahmen sei dies aber bezogen auf den entscheidenden<br />

Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Anfechtungsprozess<br />

gerade nicht der Fall.<br />

Der BGH konkretisiert mit der vorliegenden Entscheidung seine<br />

Rechtsprechung zu den Voraussetzungen anfechtungsrechtlich<br />

relevanter Sanierungskonzepte. Es wird wieder einmal deutlich,<br />

dass diese Anforderungen hoch sind. Das Berufungsgericht hatte<br />

sich mit beträchtlichem Aufwand bemüht, den zugrunde liegenden<br />

Sachverhalt aufzuklären. Zwar ist die jetzige Entscheidung<br />

des BGH keineswegs überraschend und auch die vom Senat selbst<br />

zitierte Entscheidung vom 12.05.2016 (IX ZR 65/14) beinhaltet keine<br />

Überraschungen, sondern reiht sich in eine Kette von Entscheidungen<br />

ein. Trotzdem hatte das Berufungsgericht einige wesentliche<br />

Punkte übersehen. Dass im vorliegenden Fall nicht die Fortführung,<br />

sondern – aufgrund des Alters des Inhabers – die Einstellung<br />

des Geschäftsbetriebes intendiert war, dürfte grundsätzlich kein<br />

Problem bereiten. Eine Sanierung kann auch in der Einstellung des<br />

Geschäftsbetriebes liegen, solange die Befriedigung der Gläubiger<br />

sichergestellt ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2016 – IX ZR 84/13).<br />

Unter praktischen Gesichtspunkten dürfte in solchen Fällen allerdings<br />

der Frage, wie die erforderliche Liquidität bei auslaufendem<br />

Geschäft sichergestellt ist, erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt<br />

werden müssen. Für die Praxis verdeutlicht das vorliegende Urteil<br />

zumindest zwei wichtige Schlussfolgerungen:<br />

Erstens ist dem Gläubiger aufgrund der regelmäßig zu seinen Lasten<br />

bestehenden Darlegungs- und Beweislast zwingend anzuraten,<br />

auf die vollständige Offenlegung der Sanierungsplanung nebst entsprechender<br />

Dokumentation zu bestehen. Darlegung und Beweis<br />

des nach der BGH-Rechtsprechung erforderlichen umfangreichen<br />

Sachverhaltes wird anderenfalls sehr schwierig. Der Anfechtungsprozess<br />

wird regelmäßig erst Monate, wenn nicht Jahre später<br />

anhängig. Dann wird es häufig schwerfallen, die erforderlichen<br />

Informationen zu recherchieren.<br />

Zweitens stellt der BGH zwar in ständiger Rechtsprechung fest,<br />

dass ein Sanierungskonzept nicht zwingend den bekannten und<br />

veröffentlichen Standards (etwa IDW S6) entsprechen muss.<br />

Angesichts der Komplexität auch kleinerer Sanierungsfälle ist dem<br />

Rechtsanwender/Sanierungsberater aber regelmäßig anzuraten,<br />

sich an diesen so weit wie möglich zu orientieren. So gibt der IDW<br />

S 6 Standard zwar keine konkreten Handlungsanweisungen, wie<br />

etwa im Falle eines Sanierungsvergleiches zu verfahren ist. Die<br />

Orientierung an dem formalen Rahmen erleichtert aber zweifelsohne<br />

die sorgfältige Arbeit am Sanierungskonzept.<br />

RA Kai-Jens Egerlandt, LL.M., Köln<br />

Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht<br />

Adobe Stock/lovelyday12<br />

AUSSCHUSS INTERNATIONALES RECHT<br />

<strong>KAV</strong> Internationales I (Köln – und darüber hinaus)<br />

Seit vielen Jahren ist im <strong>KAV</strong> für die Beantwortungen von Fragen<br />

zum internationalen Recht und für Fortbildungen zu diesem Thema<br />

der gleichnamige Ausschuss zuständig. Früher organisierte er<br />

federführend das jährlich stattfindende sog. Europaforum, das<br />

im DAV und bundesweit bei den örtlichen Anwaltvereinen hohe<br />

Anerkennung genoss. Referenten und Teilnehmer aus ganz Europa<br />

trafen sich und tauschten sich aus. Noch heute hat der Ausschuss<br />

gute Kontakte ins europäische Ausland, die durch wechselseitige<br />

Treffen gepflegt werden. Diese Kontakte stehen damit ebenso den<br />

Mitgliedern des <strong>KAV</strong> zur Verfügung. Regelmäßig kommen sie nun<br />

auch diesen für internationale Themen insbesondere bei Seminaren<br />

anlässlich des Kölner Anwaltstages zugute.<br />

Weitestgehend unbekannt ist, dass ordentliches Mitglied im DAV<br />

nicht nur örtliche deutsche Anwaltvereine (also nicht die einzelne<br />

Rechtsanwältin und der einzelne Rechtsanwalt), sondern auch<br />

ausländische Anwaltvereine werden können, deren Zielgruppe<br />

grundsätzlich die deutsche Anwaltschaft in dem jeweiligen Land<br />

ist. Erwünscht sind allerdings als Mitglieder eines DAV-Auslandsvereins<br />

auch einheimische Anwälte mit Bezug zu Deutschland oder<br />

deutschem Recht oder in Deutschland tätige Anwälte mit Bezug<br />

zu dem jeweiligen ausländischen Recht. Diese ausländischen<br />

Anwaltvereine werden im Prinzip wie die örtlichen Anwaltvereine<br />

in Deutschland behandelt. Auch diese decken also die Bereiche<br />

Interessenvertretung, Informationsvermittlung und Dienstleistungsservice<br />

ab. Sie stehen damit auch unseren Mitgliedern als mögliche<br />

Kontaktstellen bei internationalen Fragestellungen zur Verfügung.<br />

In folgenden Ländern bzw. Städten haben sich bereits deutsche<br />

und deutschsprachige ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

in DAV-Auslandsvereinen zusammengeschlossen:<br />

Belgien, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien,<br />

Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien, Straßburg,<br />

Tschechien und der Ukraine.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


50 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

Wie folgt können diese kontaktiert werden:<br />

Belgien<br />

Frankreich<br />

Griechenland<br />

Michael Jürgen Werner, Präsident<br />

michaeljuergen.werner@nortonrosefulbright.com<br />

Dr. Antje Luke, Vorsitzende<br />

aluke@bmhavocats.com<br />

Spiros Petropoulos, Vorsitzender<br />

petropou@otenet.gr<br />

Großbritannien Jan Hoppe, Vorsitzender<br />

jhoppe@fladgate.com<br />

Italien<br />

Luxemburg<br />

Dr. Stephan Grigolli, Vorsitzender<br />

info@dav-ita.org<br />

Charles Kaufhold, Präsident<br />

kontakt@dav.lu<br />

Polen<br />

Portugal<br />

Spanien<br />

Straßburg<br />

Tschechien<br />

Ukraine<br />

info@dav-polen.pl<br />

Heinrich Ludwig Kahles, Vorstandsvorsitzender<br />

anfrage@dav-portugal.de<br />

Catalina Garay, Präsidentin<br />

garay@guelpen-garay.com<br />

Xavier Drouin, Präsident<br />

contact@dav-strasbourg.org<br />

Dr. Ernst Giese, Präsident<br />

info@tschechien.anwaltverein.de<br />

Wolfram Rehbock, Vorsitzender<br />

CEO@rehbock-and-friends.eu<br />

Niederlande<br />

Esther Tromp, Vorsitzende<br />

geschaeftsstelle@anwaltverein.nl<br />

RA Jürgen Sauren, Köln<br />

Mitglied des Ausschusses Internationales Recht<br />

<strong>KAV</strong> Internationales II (Köln – Luxemburg)<br />

Etliche Jahre bereits unterhält der <strong>KAV</strong> gute Beziehungen zur<br />

Anwaltschaft in Luxemburg, die durch wechselseitige Besuche bei<br />

Veranstaltungen wie der Rentrée solennelle biennale du Barreau<br />

de Luxembourg einerseits und der Gala Kölner Juristen andererseits<br />

oder auch durch Teilnahmen als Referenten bei rechtsvergleichenden<br />

Kongressen gelebt werden. Beiderseits wurde auch stets<br />

der unkomplizierte Erfahrungsaustausch in den unterschiedlichen<br />

Rechtsanwendungen für fruchtbar erachtet. Es lohnt sich bisweilen<br />

über den eigenen Tellerrand zu schauen, um zu erfahren, wie<br />

andere europäische Länder Rechtsfragen lösen, um dies für sich<br />

nutzbar zu machen.<br />

Dieser gute Kontakt erfährt nun noch eine Intensivierung durch<br />

den Austausch mit dem DAV Luxemburg, der am 12. Mai 2015 als<br />

Auslandsverein des DAV gegründet worden ist. Auf seiner Website<br />

heißt es:<br />

Die Mitglieder des Deutschen AnwaltVereins Luxemburg verbindet<br />

neben der räumlichen Nähe zu Deutschland die regelmäßige<br />

grenzüberschreitende anwaltliche Tätigkeit zwischen Luxemburg<br />

und Deutschland. Wir beraten juristische und Einzelpersonen aus<br />

Deutschland (einschließlich Grenzgänger), die in Luxemburg tätig<br />

sind oder werden wollen. Wir kennen beide Rechtssysteme, die<br />

kulturellen Unterschiede und die Herausforderungen, die sich<br />

daraus ergeben können. Die meisten unserer Mitglieder sind in<br />

Deutschland und Luxemburg (Avocat/Avocat à la Cour) ausgebildete<br />

und/oder zugelassene Anwälte und bringen entsprechend<br />

gerichtliche und außergerichtliche Erfahrungen mit.<br />

Unser Verein hat sich zum Ziel gesetzt, diese deutschen und<br />

luxemburgischen Berufsvertreter zusammenzufassen, um ihnen<br />

die Möglichkeit des Austausches zu geben und durch Aus- und<br />

Fortbildung sowie Stärkung des Gemeinsinns die Rechtspflege, die<br />

Rechtsfortbildung und den wissenschaftlichen Geist zu fördern.<br />

Wir unterstützen insbesondere den Deutschen AnwaltVerein dabei,<br />

den Kontakt zur luxemburgischen Anwaltschaft auszubauen.<br />

Wir helfen Ihnen dabei, kompetente anwaltliche Beratung in Luxemburg<br />

oder Deutschland zu finden.<br />

Wir wünschen dem Verein viel Erfolg bei der weiteren Umsetzung<br />

seiner Ziele und freuen uns auf die weiteren Begegnungen.<br />

RA Jürgen Sauren, Köln<br />

Mitglied des Ausschusses Internationales Recht<br />

Seminar und Sommerempfang <strong>2019</strong> des DAV Luxemburg<br />

Aus Anlass seines vierjährigen Bestehens lud der DAV Luxemburg<br />

am 04. und 05. September <strong>2019</strong> nicht nur zum traditionellen<br />

Sommerempfang, sondern auch zu einem Seminar und Besuch<br />

einer Verhandlung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)<br />

ein. Der DAV Luxemburg freute sich sehr, hierzu viele Mitglieder<br />

der DAV-Familie aus dem entfernten Ausland sowie aus deutschen<br />

Nachbarvereinen begrüßt haben zu dürfen. Es reisten u. a. die<br />

Präsidentin des DAV Spanien, Frau RAin Catalina Garay, der Präsident<br />

des DAV Griechenland, Herr RA Spiros Petropoulos, und Herr<br />

RA Jürgen Sauren vom Kölner AnwaltVerein an und trugen mit ihrer<br />

Teilnahme zum Erfolg der Veranstaltung bei.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Ausschüsse & Arbeitskreise | 51<br />

Im Vordergrund der Veranstaltung standen Fortbildung, Erfahrungsaustausch<br />

und Networking.<br />

Nachdem die Teilnehmer am Vorabend bei einer Stadtführung viele<br />

Fakten zur Geschichte und Gegenwart Luxemburgs kennengelernt<br />

hatten, begann am nächsten Morgen der Besuch des EuGH mit<br />

einer Einführung in den anstehenden Verhandlungstermin durch<br />

einen der vier Referenten der deutschen Generalanwältin, Frau<br />

Prof. Dr. Juliane Kokott. Gemeinsam wurde der Verhandlung vor<br />

einer mit fünf Richtern besetzten Kammer des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen<br />

eines polnischen Finanzgerichts wegen<br />

Bestimmung des Lieferortes und der Umsatzsteuerpflicht gefolgt<br />

(Rechtssache C-547/18 Dong Yang Electronics). Es ist zu erwarten,<br />

dass das Ergebnis in dieser Rechtssache weitreichende Folgen für<br />

das Mehrwertsteuersystem haben wird.<br />

Nach dem Termin gab ein deutscher Rechts- und Sprachsachverständiger<br />

des EuGH der Gruppe mit seinem Vortrag einen Einblick<br />

in die Tätigkeiten der Simultandolmetscher und Übersetzer des<br />

Sprachendienstes, der ca. 960 der rund 2000 Planstellen des EuGH<br />

ausmacht.<br />

Das Veranstaltungsprogramm wurde am Nachmittag in der Chambre<br />

de Commerce, der luxemburgischen Industrie- und Handelskammer,<br />

mit einer Konferenz abgerundet. Seminarthemen waren<br />

das Steuerrecht Deutschland-Luxemburg, insb. die Besteuerung der<br />

Grenzgänger, Gesellschaftsrecht mit Bezügen Deutschland-Luxemburg<br />

und die Auswirkungen des Brexit aus Sicht eines in Deutschland,<br />

Großbritannien und Luxemburg tätigen RA und Barrister.<br />

Den Abschluss des Tages bildete der alljährliche Sommerempfang<br />

des DAV Luxemburg, bei dem die Seminarteilnehmer mit weiteren<br />

deutschen und luxemburgischen Gästen für nette Gespräche und<br />

Networking zusammentrafen.<br />

V.l.n.r.: Spiros Petropoulos (Vorsitzender DAV Griechenland), Brigitte Czoske<br />

(Vizepräsidentin DAV Luxemburg), Jürgen Sauren (Ausschuss Internationales<br />

Recht des <strong>KAV</strong>), Catalina Garay (Präsidentin DAV Spanien)<br />

Der Vorstand des DAV Luxemburg hofft, auf einer seiner nächsten<br />

Veranstaltungen wieder viele DAV-Kolleginnen und -Kollegen<br />

begrüßen zu können, und freut sich insbesondere auf ein Wiedersehen<br />

mit Kolleginnen und Kollegen des Kölner AnwaltVereins im<br />

November auf der Gala Kölner Juristen in der Wolkenburg.<br />

Brigitte Czoske, Vize-Präsidentin des Vorstands<br />

www.dav.lu<br />

AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE<br />

Was erwartet Euch?<br />

Interessante und abwechslungsreiche Locations, in denen Ihr in<br />

ungezwungener Atmosphäre junge Kolleginnen und Kollegen<br />

kennenlernen könnt. Der kollegiale Austausch wird hier ohne Allüren<br />

gepflegt und Fragen und Bedürfnisse sowie aktuelle Themen<br />

besprochen. Der Young Lawyers Club wird hierbei in verschiedenen<br />

Cafés, Bars, Restaurants und im Rahmen verschiedener Events<br />

der Stadt ausgerichtet. Wo die einzelnen Club-Events stattfinden<br />

erfährst Du stets auf der Webseite des <strong>KAV</strong>. Noch einfacher bleibst<br />

Du informiert, wenn Du Dich für den internen Newsletter des Ausschusses<br />

registrierst. Hierfür sendest Du uns einfach eine E-Mail an<br />

die service@koelner-anwaltverein.de und wir leiten Dir die Infos zu.<br />

Young Lawyers Club!?<br />

Unter dem Titel „Young Lawyers Club“ werden die traditionellen<br />

Stammtischrunden des Ausschusses ausgerichtet. Die aktuellen<br />

Termine der nächsten Club-Events sind stets unter www.kav.koeln<br />

in der Rubrik „Aktuelles und Hinweise“ abrufbar.<br />

Wer darf daran teilnehmen?<br />

Grundsätzlich alle Juristen, die sich zu den Jungen Anwälten zählen<br />

und daran interessiert sind, den Austausch mit Gleichgesinnten zu<br />

suchen und zu pflegen. Der Young Lawyers Club ist ein Angebot<br />

des Ausschusses Junge Anwälte im <strong>KAV</strong>. Wenn Du aber noch kein<br />

Mitglied bist, dann lass Dich von unseren passionierten Aus-<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


52 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

schussmitgliedern doch in das Angebot des Vereins einführen und<br />

überzeuge Dich selbst, ob Du Mitglied dieser Institution werden<br />

möchtest. Als Junganwältin oder Junganwalt hast Du übrigens die<br />

Möglichkeit, die Mitgliedschaft im <strong>KAV</strong> für die ersten zwei Jahre<br />

nach Deiner Zulassung kostenfrei zu erleben. Referendarinnen und<br />

Referendare profitieren zudem von der neuen Junior-Mitgliedschaft<br />

im Verein und sind natürlich herzlich willkommen beim<br />

Young Lawyers Club.<br />

Ist die Teilnahme kostenfrei?<br />

Ja, so ist es! Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich<br />

Deine Getränke und Speisen, die Du im Rahmen des Events vor Ort<br />

bestellst, gehen auf Deine eigene Rechnung.<br />

Die Mitglieder des Ausschusses Junge Anwälte sind Deine direkten<br />

Ansprechpartner, wenn es um den Start in den Anwaltsberuf geht.<br />

Hierfür hat der Ausschuss sogar eine Hotline eingerichtet. Zudem<br />

steht Dir die Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> jederzeit für Fragen und Anregungen<br />

zur Verfügung.<br />

Die nächsten Termine:<br />

• 09. Januar 2020<br />

• 06. Februar 2020<br />

• 05. März 2020<br />

• 02. April 2020<br />

• 07. Mai 2020<br />

Alle detaillierten und aktuellen Hinweise und Informationen zu<br />

den Terminen und den jeweiligen Veranstaltungsorten entnehmt<br />

Ihr bitte der Website des <strong>KAV</strong> unter www.koelner-anwaltverein.de/<br />

KoelnerAnwaltVerein-e.V/Aktuelles-und-Hinweise.<br />

Wir freuen uns auf Euch!<br />

Euer Ausschuss Junge Anwälte<br />

Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit<br />

sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg<br />

in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren<br />

betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden<br />

können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieses Magazins<br />

bedient:<br />

im Monat Januar von<br />

Frau Kollegin Lara Itschert, 0221/9519089,<br />

im Monat Februar von<br />

Herrn Kollegen Nils Bruckhuisen, 0221/29426120,<br />

im Monat März von<br />

Herrn Kollegen Stefan Schneck, 0221/504855,<br />

im Monat April von<br />

Herrn Kollegen Adrian Freidank, 0221/9937 25724,<br />

im Monat Mai von<br />

Herrn Kollegen André Jerschke, 0221/97314372.<br />

RECHT + POLITIK<br />

Neuer Arbeitskreis „Recht + Politik“<br />

Erklärter (satzungsgemäßer) Zweck des <strong>KAV</strong> ist u. a. die Wahrung,<br />

Pflege und Förderung der beruflichen und ideellen Interessen<br />

seiner Mitgliederinnen und Mitglieder. Dazu gehört neben der<br />

Pflege der Beziehungen zu Justiz, Behörden und Politik und der<br />

Förderung des Kontaktes zur Wissenschaft auch die Durchführung<br />

rechtspolitischer und rechtshistorischer Veranstaltungen, ggf. unter<br />

Bürgerbeteiligung. Diesem Zweck möchte sich besonders ein neuer<br />

Arbeitskreis „Recht + Politik“ widmen.<br />

Der neue Arbeitskreis soll dabei nicht in die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche<br />

bestehender Ausschüsse und Arbeitskreise des<br />

Kölner Anwaltvereins, die besonders intensiv im Bereich der Ausund<br />

Fortbildung tätig sind, eingreifen, sondern sie ergänzen und<br />

unterstützen.<br />

Angedacht sind z. B. die Planung und Durchführung rechtsgebietsübergreifender<br />

oder interdisziplinärer Veranstaltungen. In diesem<br />

Sinne führte der <strong>KAV</strong> bereits Podiumsdiskussionen zum Thema „Das<br />

Verbot der geschäftsmäßigen Suizidförderung“ und „Zur Lage der<br />

Anwaltschaft in der Türkei – Erosion eines Rechtsstaates?“ durch<br />

sowie eine Ausstellungsführung mit Vortrag zum Thema „Roland<br />

Freisler und der Volksgerichtshof (1934–1945) – Terror durch „Recht“.<br />

Die Organisation und Durchführung eines „Parlamentarischen<br />

Abends“, der dem Informationsaustausch mit Politik und Verwaltung<br />

dient, um aktuelle Fragen im Spannungsfeld Politik, Gesellschaft<br />

und Recht zu diskutieren, könnte gleichfalls – neben anderen<br />

Tätigkeitsbereichen – zu den Aufgaben des neuen Arbeitskreises<br />

gehören.<br />

Sollten Sie Interesse an einer Mitarbeit haben und Ihre Ideen einbringen<br />

wollen, lassen Sie mich dies bitte gerne wissen:<br />

Tel.: 0221/299 308 20 oder Fax: 0221/299 308 282 oder<br />

E-Mail: kanzlei@ra-sauren.de.<br />

RA Jürgen Sauren, Köln


Ausschüsse & Arbeitskreise | 53<br />

AUSSCHUSS SOZIALRECHT<br />

Ausschuss Sozialrecht hat geladen ...<br />

Am 02. September <strong>2019</strong> fand die erste offene Sitzung des Ausschusses<br />

Sozialrecht mit einem Kurzvortrag und Erfahrungsaustausch<br />

in der Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> beim Oberlandesgericht Köln<br />

statt.<br />

Foto: OLG Köln<br />

Der Einladung des Ausschusses sind neben seinen Mitgliedern noch<br />

weitere im Sozialrecht tätige und interessierte Kolleginnen und<br />

Kollegen gefolgt.<br />

Wer wollte, konnte sich vor Beginn der Veranstaltung einer kleinen<br />

Führung durch die Räume der Geschäftsstelle mit dem Vorsitzenden<br />

des <strong>KAV</strong>, Herrn Kollegen Marcus Trude, anschließen.<br />

Der Abend wurde durch den Input-Vortrag des Kollegen Roger<br />

Kühn zum Thema der Verzögerungsrüge und der daran anschließenden<br />

Entschädigungsklage (§§ 198 ff. GVG) eröffnet. In einer<br />

gemütlichen Runde von 10 Personen lauschten die Kolleginnen<br />

und Kollegen den Worten des Kollegen Kühn und stellten ihre<br />

taktischen Fragen zur Erhebung der Verzögerungsrüge in erst- und<br />

zweitinstanzlichen Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit. Anschließend<br />

wurden die Fragen der Begründetheit der Entschädigungsklage<br />

erörtert und anhand von Beispielen besprochen.<br />

Nach dem Vortrag wurden die Gäste mit kaltem Büffet und Kölsch<br />

beköstigt. In diesem Rahmen wurde der kollegiale Austausch gefördert<br />

sowie aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit<br />

im Sozialrecht besprochen. Ebenfalls stellte sich der Vorsitzende<br />

des <strong>KAV</strong> den Fragen der Kolleginnen und Kollegen bzgl. der aktuellen<br />

Projekte des <strong>KAV</strong>.<br />

ebenfalls bei den Kolleginnen und Kollegen für das große Interesse<br />

an der Veranstaltung. Insgesamt war es ein sehr gelungener<br />

Networking-Abend! Es ist geplant, auch im Jahr 2020 eine weitere<br />

offene Sitzung des Ausschusses mit gleichem Konzept anzubieten.<br />

Die Sitzungen des Ausschusses Sozialrecht finden in regelmäßigen<br />

Abschnitten statt. Gäste sind gerne willkommen.<br />

Rückfragen und Anmeldungen können gerne an die Sprecherin des<br />

Ausschusses, Frau Kollegin Aleksandra Bednarz-Kuhn, per E-Mail<br />

(kanzlei@trude.eu) oder Telefon (0221/13 30 13) gerichtet werden.<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Der Ausschuss Sozialrecht bedankt sich sowohl beim <strong>KAV</strong>, als auch<br />

beim Kollegen Rüger Kühn für die Unterstützung. Wir bedanken uns<br />

STRAFRECHTSAUSSCHUSS<br />

Richter- und Staatsanwältetreffen am 22. Januar 2020, 17.00 Uhr im Brauhaus Unkelbach<br />

Der Strafrechtsausschuss des <strong>KAV</strong> lädt Anfang des Jahres 2020 wieder<br />

zu einem Treffen von Kölner Strafrichterinnen und -richtern des<br />

Amts- und Landgerichts, Staatsanwältinnen, Staatsanwälten und<br />

Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern ein. Wir möchten hiermit<br />

einen Rahmen schaffen, in dem in ungezwungener Atmosphäre<br />

Kontakte geknüpft und Gedanken ausgetauscht werden können.<br />

Ein Kontingent an Speisen und Getränken spendet der <strong>KAV</strong>, danach<br />

müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese leider selbst<br />

zahlen.<br />

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um eine zeitnahe<br />

Anmeldung per E-Mail an info@koelner-anwaltverein.de.<br />

Wir treffen uns am Donnerstag, dem 22. Januar 2020, ab 17.00 Uhr<br />

im Brauhaus Unkelbach, Luxemburger Straße 260, 50937 Köln, im<br />

großen Saal (hinteres Erdgeschoss).


54 | Seminare<br />

Fortbilden und Service genießen<br />

Ein <strong>KAV</strong> Seminar ist mehr als eine reine Fortbildung.<br />

Wir bieten Ihnen mit unseren Seminarprodukten<br />

an ausgewählten Standorten nicht nur interessante<br />

Referenten und Vortragsthemen, sondern auch eine<br />

Vielzahl attraktiver Inklusivleistungen. Genießen Sie<br />

folgende Annehmlichkeiten:<br />

fotolia.de/yanlev<br />

Mineralwasser im Tagungsraum<br />

Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum<br />

Mehr Infos<br />

unter<br />

www.Koelner-<br />

Anwaltverein.de<br />

Kaffeepausen<br />

Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden<br />

Mittagessen<br />

Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden<br />

Kostenfreie WLAN-Nutzung am Tagungsort<br />

Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende<br />

Seminarbewerbung<br />

Skriptmaterial<br />

Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort<br />

Flugbuchung/Bahntickets<br />

Für die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug oder Bahn (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen unser<br />

Kooperationspartner, das TUI Reisebüro, Am Handelshof 1, 45127 Essen, zur Verfügung. Sie erreichen Ihre<br />

persönlichen Ansprechpartner telefonisch unter der Rufnummer: 0201/81 060-37 oder auch per E-Mail unter<br />

essen1@tui-reisebuero.de.<br />

Bitte geben Sie stets Ihre Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein (<strong>KAV</strong>) an oder informieren Sie die zuvorkommenden Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter des Reisebüros darüber, als Nichtmitglied an einer Veranstaltung des <strong>KAV</strong> teilzunehmen.<br />

Mietwagenservice<br />

Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des <strong>KAV</strong> e.V. attraktive Sonderkonditionen.<br />

Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> oder online im Partnerbereich der<br />

<strong>KAV</strong> Website.<br />

Übernachtungen in Köln<br />

Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels<br />

an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen unser<br />

Kooperationspartner, das TUI Reisebüro in Essen, jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung.<br />

Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Accor Gruppe,<br />

Hilton Hotels, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Hyatt Regency Köln und Courtyard Köln Hotel.<br />

Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich auf der <strong>KAV</strong> Website: www.koelner-anwaltverein.de/partner.


Seminare | 55<br />

Information zu den Seminaren<br />

fotolia.de/Rawpixel.com<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

wir freuen uns sehr, Ihnen mit dieser <strong>Ausgabe</strong> des <strong>KAV</strong> Magazins das neue Seminarprogramm des Kölner Anwaltverein e. V.<br />

vorstellen zu dürfen. Sie finden nachfolgend die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser <strong>Ausgabe</strong> geplanten<br />

Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und<br />

Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer <strong>KAV</strong> Onlinebuchungsplattform<br />

im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie im <strong>KAV</strong> Magazin, <strong>Ausgabe</strong> 1/2020, erfolgt.<br />

Vereinsmitglieder profitieren bei jeder Seminarbuchung und im direkten Vergleich zu Nichtmitgliedern von den <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen.<br />

Jungmitglieder* des <strong>KAV</strong> genießen zudem eine weitere Preisreduktion bei der Buchung einer unserer Fortbildungen. Alle<br />

Seminare, die in dieser <strong>Ausgabe</strong> beworben werden, sind über das im hinteren Teil dieses Magazins befindliche Anmeldeformular<br />

buchbar. Online können Sie Ihre Fortbildung unter www.kav-seminare.de buchen.<br />

Alternativ zur Formular- (welche Sie uns per Post, E-Mail oder Fax übermitteln können) bzw. Onlinebuchung besteht jederzeit die<br />

Möglichkeit einer individuellen E-Mail-Anmeldung. Senden Sie uns hierfür bitte Ihren Seminarwunsch sowie die personenbezogenen<br />

Daten inkl. Rechnungsadressaten an die nachfolgende E-Mail-Adresse: service@koelner-anwaltverein.de.<br />

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unseren neuen Veranstaltungen eine Vielzahl besonderer Fortbildungen bieten zu können.<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

*Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt<br />

und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


56 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare – Übersicht<br />

shutterstock.com/Monkey Business Images<br />

ARBEITSRECHT<br />

02.04.2020 S. 71 | #MeToo im Arbeitsverhältnis und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers<br />

27.–28.11.2020 S. 81 | Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

13.–14.03.2020 S. 68 | 10. Kölner Bankrechtstag<br />

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

14.05.2020 S. 73 | Forum Bau- und Architektenrecht<br />

06.–07.11.2020 S. 79 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2020<br />

ERBRECHT<br />

11.02.2020 S. 63 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen<br />

02.04.2020 S. 70 | Aktuelle Rechtsprechung in erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten<br />

22.04.2020 S. 71 | Grundzüge der Teilungsversteigerung<br />

30.09.2020 S. 78 | Aktuelle Rechtsprechung in NL-Sachen<br />

EUROPARECHT<br />

12.02.2020 S. 65 | Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und<br />

Rechtsvergleich Österreich<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 57<br />

FAMILIENRECHT<br />

11.–12.09.2020 S. 74 | <br />

Herbstseminar im Familienrecht<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

11.02.2020 S. 63 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen<br />

04.09.2020 S. 74 | 6. Kölner Syndikus-Rechtstag 2020<br />

11.–12.09.2020 S. 75 | 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

12.02.2020 S. 65 | Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und<br />

Rechtsvergleich Österreich<br />

17.06.2020 S. 73 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

13.–14.11.2020 S. 80 | Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

12.02.2020 S. 65 | Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und<br />

Rechtsvergleich Österreich<br />

17.–18.09.2020 S. 75 | 10. NRW IT-Rechtstag<br />

INTERNATIONALES RECHT<br />

12.02.2020 S. 65 | Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und<br />

Rechtsvergleich Österreich<br />

INTERNATIONALES WITSCHAFTSRECHT<br />

25.–26.09.2020 S. 77 | Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht<br />

JUNGE ANWÄLTE<br />

17.06.2020 S. 73 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

KANZLEIMANAGEMENT<br />

10.01.2020 S. 60 | Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


58 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare – Übersicht<br />

MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

02.03.2020 S. 67 | Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen und nutzen<br />

MEDIZINRECHT<br />

29.01.2020 S. 61 | Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten,<br />

der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft<br />

30.01.2020 S. 62 | Lebensende, Palliativversorgung und das Recht<br />

MITARBEITERSEMINAR<br />

10.01.2020 S. 60 | Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses<br />

29.02.–28.03.2020 S. 66 | Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung im Sommer 2020 für<br />

Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

21.03.2020 S. 69 | Mitarbeiter Crash-Kurs – Rechtsgrundlagen und Rechtsanwendung: die verschiedenen<br />

Rechtsgebiete<br />

09.05.2020 S. 69 | Mitarbeiter Crash-Kurs – Vertragsarten und ihre Auswirkungen auf die Rechtsgebiete<br />

06.06.2020 S. 69 | Mitarbeiter Crash-Kurs – RVG und WiSo<br />

26.09.2020 S. 69 | Mitarbeiter Crash-Kurs – ZPO und ZV im Detail<br />

14.11.2020 S. 69 | Mitarbeiter Crash-Kurs – Alles Rund um die Prüfungen – Notfallkoffer zum Bestehen<br />

12.12.2020 S. 69 | Mitarbeiter Crash-Kurs – Geschäfts- und Leistungsprozesse: die Kanzlei und was dazu<br />

gehört<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

04.02.2020 S. 62 | Gebühren im Mietrecht<br />

27.–28.11.2020 S. 80 | Kölner Mietrechtstage 2020<br />

SPORTRECHT<br />

13.02.2020 S. 65 | Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 59<br />

STEUERRECHT<br />

28.01.2020 S. 61 | Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern – Grundlagen und<br />

Gestaltungen<br />

11.02.2020 S. 63 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen<br />

02.04.2020 S. 70 | Aktuelle Rechtsprechung in erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten<br />

STRAFRECHT<br />

30.01.2020 S. 62 | Lebensende, Palliativversorgung und das Recht<br />

02.03.2020 S. 67 | Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen und nutzen<br />

07.03.2020 S. 67 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht<br />

SYNDIKUSANWÄLTE<br />

04.09.2020 S. 74 | 6. Kölner Syndikus-Rechtstag 2020<br />

TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT<br />

27.–28.03.2020 S. 69 | 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht 2020<br />

URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

13.02.2020 S. 65 | Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />

18.–19.09.2020 S. 76 | Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 2020<br />

VERGABERECHT<br />

24.04.-25.04.2020 S. 72 | 1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht<br />

VERKEHRSRECHT<br />

25.–26.09.2020 S. 77 | <br />

Herbstseminar Verkehrsrecht 2020<br />

VERSICHERUNGSRECHT<br />

30.–31.10.2020 S. 78 | 11. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

= 15 Std. FAO = Basic-Seminare


60 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

shutterstock.com/Pressmaster<br />

KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITER<br />

Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses<br />

Nach den Erfolgen der letzten Jahre bietet der <strong>KAV</strong> auch Anfang<br />

2020 wieder die beliebte Schulung „Der Telefonkontakt – die<br />

Visitenkarte Ihres Hauses” unter der Leitung von Frau<br />

Gerhild Voigtländer an. Diese Schulung richtet sich in erster Linie<br />

an Kanzleimitarbeiter sowie Auszubildende. Es werden die Grundlagen<br />

der Kommunikation am Telefon erörtert und veranschaulicht.<br />

Hierbei werden folgende Punkte erarbeitet:<br />

• Grundlagen der Kommunikation am Telefon anwenden<br />

• Kundenorientiert und professionell telefonieren<br />

• Beherrschung des „Telefonknigges”<br />

• Selbstbewusstsein und Sicherheit im telefonischen Kundenkontakt<br />

Diese Schulung erfolgt in einer kleinen Gruppe von maximal<br />

20 Teilnehmern.<br />

Es ist uns eine Freude, Frau Gerhild Voigtländer als Referentin<br />

für dieses Seminar begrüßen zu können. Gemeinsam mit ihrer<br />

Geschäftspartnerin Christine Gericke leitet sie ein Unternehmen,<br />

welches sich auf umfangreiche und lernintensive Schulungen<br />

unter anderem im Office-Bereich konzentriert.<br />

Das Konzept für dieses und viele weitere Seminare ist auf das<br />

Lernen in kleinen Gruppen und kurzen Modulen zugeschnitten, die<br />

von Frau Voigtländer und ihren Kollegen in die jeweilige Materie<br />

eingeführt werden.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM: Freitag, 10. Januar 2020<br />

UHRZEIT: 09.00 – 16.00 Uhr<br />

REFERENTIN<br />

Gerhild Voigtländer, Bad Honnef<br />

ORT: Landgericht Köln, Saal 1507, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG MITARBEITER VON <strong>KAV</strong> MITGLIEDERN: € 100,00<br />

KOSTENBEITRAG MITARBEITER VON NICHTMITGLIEDERN: € 140,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird für 5,5 Stunden erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):


Seminare | 61<br />

STEUERRECHT<br />

Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern<br />

– Grundlagen und Gestaltungen<br />

Das Seminar richtet sich insbesondere an Anwälte, die bei ihrer<br />

Rechtsberatungstätigkeit mit der Veräußerung, dem Erwerb oder<br />

der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften<br />

in Berührung kommen. So sind die Kapitalanteile<br />

(und damit letztlich die Kapitalkonten) der Personengesellschafter<br />

maßgeblich für die Besteuerungsfolgen einer Transaktion. Der Referent<br />

erläutert die handels- und steuerrechtlichen Mechanismen<br />

zur Abbildung und Entwicklung von Kapitalkonten und beleuchtet<br />

unter Hinweisen zur Transaktionsgestaltung, wie sich Kapitalkonten<br />

im Zuge von Veräußerung, Erwerb und unentgeltlicher Übertragung<br />

auswirken (u. a. §§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 15 a, 16 EStG; Übertragung<br />

negatives Kapitalkonto).<br />

Der Referent, Herr Kollege Alexander Pittelkow, ist Rechtsanwalt<br />

und Steuerberater und seit 2010 in der steuerrechtlichen Beratung<br />

aktiv. Von 2010 bis 2014 war er in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

in Düsseldorf, von 2014 bis 2017 in einer Großkanzlei<br />

in Köln tätig. Seit 2018 berät er in einer Großkanzlei am<br />

Standort Düsseldorf große und mittelständische Unternehmen bei<br />

Umstrukturierungen sowie deren handels- und steuerbilanzieller<br />

Abbildung.<br />

REFERENT<br />

RA Alexander Pittelkow, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Dienstag, 28. Januar 2020<br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

MEDIZINRECHT<br />

Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive<br />

der Verfahrensbeteiligten, der Wissenschaft und der<br />

Versicherungswirtschaft<br />

Im Rahmen dieses Seminars werden die versierten Referenten zu<br />

ihren jeweiligen Erfahrungen und den Entwicklungen rund um das<br />

Arzthaftungsrecht aus ihren eigenen Fachbereichen und den dort<br />

gewonnenen Perspektiven referieren.<br />

Die Veranstaltung verspricht einen spannenden Austausch und<br />

intensive Aufklärung.<br />

REFERENTEN<br />

Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Universität zu Köln<br />

Vors. Richter am OLG Köln Dr. Peter Thurn<br />

RA Bernd Schwarze, Köln<br />

RA Dr. Roland Uphoff, Bonn<br />

RA Patrick Weidinger, Deutsche Ärzteversicherung, Wiesbaden<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 29. Januar 2020<br />

UHRZEIT: 14.00 – 19.45 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 100,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 140,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):


62 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

MEDIZINRECHT, STRAFRECHT<br />

Lebensende, Palliativversorgung und das Recht<br />

Die Palliativversorgung ist in den letzten Jahren erheblich ausgebaut<br />

worden. Gleich sind Versorgungsmängel und (leistungs-)<br />

rechtliche Lücken evident. Auch sonst sind im Bereich medizinischer<br />

Behandlungen viele rechtliche Fragen und medizinische<br />

Vorgehensweisen umstritten: Der Arzthaftungssenat des Bundesgerichtshofes<br />

hat im April entschieden, dass Weiterleben<br />

aufgrund medizinischer Behandlung kein Schaden sein kann, das<br />

Bundesverfassungsgericht entscheidet darüber, ob das Verbot der<br />

geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) verfassungsgemäß<br />

ist, der für das Betreuungsrecht zuständige 12. Senat<br />

des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an Vorsorgevollmachten<br />

und Patientenverfügungen konkretisiert.<br />

In der Veranstaltung wird das Leistungsrecht der SGB 5 und<br />

SGB 11 zu Palliativversorgung, sowie die aktuelle Rechtsprechung<br />

der Bundesgerichte zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten<br />

und erlaubter und verbotener Sterbehilfe thematisiert und<br />

erläutert, sowie die Bedeutung dieser Instrumente in der palliativmedizinischen<br />

Versorgung und deren Sichtweise auf verschiedene<br />

Formen der Sterbehilfe erläutert.<br />

Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist Fachanwalt für<br />

Medizinrecht und Lehrbeauftragter am Zentrum für Medizinrecht<br />

der Georg-August-Universität Göttingen. Er ist Sprecher der Sektion<br />

Rechtsberufe in der DGP. Er hat mehrere Bücher über bioethische<br />

Debatten verfasst und schreibt über Medizin und Recht für juristische<br />

Fachzeitungen, aber auch das Feuilleton der FAZ.<br />

Prof. Dr. Lukas Radbruch ist Direktor der Klinik für Palliativmedizin<br />

am Universitätsklinikum Bonn und Leiter des Zentrums für Palliativmedizin<br />

am Malteser Krankenhaus Seliger Gerhard Bonn/<br />

Rhein-Sieg. Er ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin<br />

und der International Association for Hospice and<br />

Palliative Care. Er ist Mitherausgeber der Zeitschriften „Leidfaden“<br />

und „Der Schmerz“ und des Lehrbuchs für Palliativmedizin.<br />

REFERENTEN<br />

RA Dr. Oliver Tolmein, Hamburg<br />

Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Universitätsklinikum Bonn<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht<br />

DATUM: Donnerstag, 30. Januar 2020<br />

UHRZEIT: 09.00 – 18.40 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 160,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 180,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 200,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 8 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

Gebühren im Mietrecht<br />

In diesem dreistündigen Vortrag referiert<br />

Herr Kollege Norbert Schneider unter anderem über:<br />

• besondere mietrechtliche Abrechnungsprobleme<br />

• Abrechnung mit dem Rechtsschutzversicherer<br />

• Abrechnungsprobleme bei Prozesskostenhilfe<br />

• Streitwerte und Kostenerstattung<br />

Herr Kollege Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker<br />

im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts<br />

und seit Jahren Autor zahlreicher Fachpublikationen auf diesem<br />

Gebiet. Er ist unter anderem Mitglied in den DAV-Ausschüssen<br />

RVG und GKG, Herausgeber der Zeitschrift AGS (Anwaltsgebühren<br />

Spezial) sowie zahlreicher weiterer Kommentare und Werke zum<br />

Gebührenrecht.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 63<br />

REFERENT<br />

RA Norbert Schneider, Neunkirchen<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />

DATUM: Dienstag, 04. Februar 2020<br />

UHRZEIT: 18.00 – 21.15 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 80,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 100,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

STEUERRECHT, ERBRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT<br />

Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche<br />

Fallen<br />

• Übertragung von Unternehmen<br />

• Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht<br />

• Nießbrauch<br />

• sonstige Aufnahme- und Nachfolgestrukturen<br />

Der Referent, Dr. Hartmut Klein, ist Rechtsanwalt und Steuerberater.<br />

Der ehemals hauptamtliche Dozent an der Bundesfinanzakademie<br />

im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012,<br />

promovierte an der Universität Köln zum Thema Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte. Seit Juli 2012 ist Herr Kollege Dr. Hartmut Klein als<br />

selbstständiger Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mitglied<br />

des Steuerrechtsausschusses des <strong>KAV</strong>. Er trägt in den Bereichen<br />

Gesellschaftsrecht und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung<br />

§ 8 KStG in Mössner/Seeger sowie der Werke Klein/<br />

Muller/Lieber: Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum<br />

Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, 11. Aufl., NWB-Verlag<br />

(2017), Klein/Muller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschaftsund<br />

Steuerrecht, NWB Verlag in der 4. Aufl., 2018. Zudem ist er<br />

schriftstellerisch mit einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung<br />

getreten.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Dienstag, 11. Februar 2020<br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.20 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 86<br />

REFERENT<br />

RA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):


64 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong><br />

RefaRep<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Jeweils Mittwoch,<br />

12. & 26. Februar 2020<br />

11. & 25. März 2020<br />

01. & 22. April 2020<br />

13. & 27. Mai 2020<br />

10. & 24. Juni 2020<br />

12. & 26. August 2020<br />

09. & 23. September 2020<br />

07. & 28. Oktober 2020,<br />

04. & 18. November 2020,<br />

02. & 16. Dezember 2020<br />

jeweils 15.30–17.30 Uhr<br />

NEUE<br />

SEMINAR-<br />

REIHE!<br />

Das <strong>KAV</strong> RefaRep richtet sich sowohl an<br />

Auszubildende, die während der Ausbildung<br />

an der ein oder anderen Stelle Vertiefungsbedarf<br />

haben und Wissenslücken schließen<br />

möchten, als auch an ehrgeizige Auszubildende,<br />

die ihre Kenntnisse wiederholen<br />

und vertiefen möchten. Das Repetitorium<br />

ist angelehnt an den obligatorischen Prüfungsinhalt<br />

der Zwischen- und Abschlussprüfung<br />

der Rechtsanwaltskammer Köln<br />

und orientiert sich an den von der Kammer<br />

gestellten Originalklausuren.<br />

Inhaltlich wird zunächst ein Gefühl für das Gesetz vermittelt,<br />

sodass das Auffinden einschlägiger Regelungen gelingt.<br />

Hinzu kommen die Verfahrensspielregeln, die Umsetzung<br />

sowie die Anwendung auch in Sondergebieten. Wenn die<br />

Anspruchsgrundlage sodann gefunden und der Anspruch<br />

gegeben ist, wird die Geltendmachung – notfalls auch<br />

zwangsweise – erlernt. Am Schluss eines Mandats steht die<br />

korrekte Abrechnung. Last but not least werden die typischen<br />

Kanzleiprozesse behandelt, insbesondere der Ablauf einer<br />

geordneten Mandantenbetreuung vom ersten Telefonat bis<br />

zum Abschlussschreiben.<br />

ORT:<br />

LG Köln Raum 1403, Seite 86<br />

TEILNAHMEBEITRAG:<br />

Für Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte,<br />

deren geschäftsführende Rechtsanwälte Mitglied im<br />

Kölner Anwaltverein e. V. sind, ist die Teilnahme am<br />

<strong>KAV</strong> RefaRep kostenfrei.<br />

Eine Anmeldung zu den einzelnen Terminen ist aus<br />

Planungsgründen jedoch zwingend erforderlich.<br />

Für externe Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

bieten wir die Teilnahme zu einer Teilnahmegebühr<br />

in Höhe von € 15,00 pro Termin an.<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG:<br />

2 Std.<br />

ANMELDUNG:<br />

Eine Anmeldung ist ausschließlich über das separate<br />

Anmeldeformular auf Seite 97 möglich.<br />

HINWEIS:<br />

Bitte beachten Sie auch unsere Mitarbeiter Crash-<br />

Kurse ab Seite 69.<br />

Inhalt:<br />

• Handwerkszeug (die Arbeit mit dem Gesetz)<br />

• Zivilprozessordnung im Überblick<br />

• Rechtsbeziehungen am Beispiel des Kaufvertrages<br />

• Sachenrecht (Besitz ist nicht gleich Eigentum)<br />

• Familien- und Erbrecht (erst Sterben macht Erben!)<br />

• Handels- und Gesellschaftsrecht (Firma vs. Unternehmen)<br />

• Zwangsvollstreckung (ist mehr als Pfändung)<br />

• Vergütung und Kosten (Abrechnung nach RVG)<br />

• Kommunikation und Büroorganisation/Prozesse der Kanzlei<br />

• Mandantenbetreuung<br />

Der Dozent, Herr Kollege Andreas<br />

Biernath, geb. am 02.05.1984 in Köln,<br />

studierte zunächst Volkswirtschaftslehre<br />

in Bonn und daran anschließend<br />

Rechtswissenschaften in Köln. Nach<br />

Tätigkeiten im Management, unter<br />

anderem als Qualitätsmanager eines<br />

internationalen Großkonzerns, ist er seit Januar 2018 als<br />

Rechtsanwalt zugelassen und seit Sommer 2018 Sozius der<br />

Kanzlei Waniek & Partner mbB in Bergisch Gladbach. Seine<br />

Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

sowie im Baurecht. Seit <strong>2019</strong> ist Herr Kollege<br />

Biernath zudem im Ausschuss der jungen Anwälte beim<br />

Kölner Anwaltverein tätig. Bereits während der Studienjahre<br />

war er als Dozent und Referent unterrichtend tätig.


Seminare | 65<br />

INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT, GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, IT-RECHT<br />

Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien<br />

zur Abwehr und Rechtsvergleich Österreich<br />

Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-<br />

GVO) am 25.05.2016 und ihrer verbindlichen Anwendbarkeit am<br />

25.05.2018 hat sich das Datenschutzrecht aus seinem Schattendasein<br />

befreit. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung<br />

jedes Einzelnen genießt seitdem erhöhte Aufmerksamkeit nicht<br />

nur bei den Aufsichtsbehörden, die bei Zuwiderhandlung immense<br />

Bußgelder auferlegen und sonstige Sanktionsmaßnahmen ergreifen<br />

können. Auch die von der Datenschutzverletzung betroffenen Personen<br />

und per Verordnung ausdrücklich zugelassene Dritte können<br />

Rechte aus der DSGVO gegen den Verantwortlichen durchsetzen.<br />

Ob darüber hinaus ein Verstoß gegen die Bestimmungen der<br />

DSGVO abmahnfähig ist, wird in der Literatur heftig diskutiert. Aber<br />

auch in der Rechtsprechung gehen die Meinungen auseinander.<br />

Die Folge hiervon ist eine Unsicherheit in der Rechtspflege: Wer<br />

ist abmahnberechtigt bzw. aktivlegitimiert? Welche Sachverhalte<br />

dürfen überhaupt abgemahnt werden? Wie kann auf ein Abmahnschreiben<br />

reagiert werden?<br />

In diesem Seminar werden die aktuellen Entwicklungen aus der<br />

Rechtsprechung zu datenschutzrechtlichen Abmahnungen besprochen<br />

und anwaltliche Strategien zur Abwehr solcher aufgezeigt.<br />

Abschließend wird ein kurzer Überblick über die Abmahnsituation<br />

in Österreich gegeben.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Funda Seleserpe, ist Rechtsanwältin<br />

in Köln und vorwiegend in den Bereichen des Datenschutz- und<br />

IT-Rechts tätig. Frau Rechtsanwältin Seleserpe ist insbesondere an<br />

den an Hochschulen und in der Forschung aufkommenden datenschutzrechtlichen<br />

Aspekten interessiert. Aufgrund ihres Lehrauftrages<br />

im Fach Sozialrecht an der Fachhochschule für öffentliche<br />

Verwaltung NRW liegt ihr Fokus zudem auf dem bereichsspezifisch<br />

geregelten Sozialdatenschutzrecht.<br />

REFERENTIN<br />

RAin Funda Seleserpe, LL.M., Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Internationales Recht<br />

DATUM: Mittwoch, 12. Februar 2020<br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 50,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 80,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

SPORTRECHT, URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />

Das Sportrecht erlangt in der Praxis eine immer größere Relevanz.<br />

Das Sportbusiness umfasst als Querschnittsmaterie viele verschiedene<br />

Rechtsgebiete und stellt dabei hohe Anforderungen an die<br />

rechtliche Beratung u. a. von Sportlern und Vereinen. Eine zentrale<br />

Rolle spielen dabei die Verwertungsrechte, bzw. die Wahrung<br />

und Durchsetzung von Verwertungsrechten im Sportbusiness. Die<br />

Veranstaltung gibt einen Überblick, welche verwertbaren Rechte zu<br />

beachten sind und wie diese Rechte bestmöglich geschützt und im<br />

Markt durchgesetzt werden können.<br />

Eine besondere Stellung im Sportbusiness nimmt der Bereich des<br />

eSports ein, der ebenfalls beleuchtet wird. Professionelle Wettkämpfe<br />

zwischen den Spielern faszinieren inzwischen ein weltweites<br />

Publikum und es werden Jahr für Jahr Preisgelder in Millionenhöhe<br />

ausgeschüttet. Die Besonderheiten dieser Branche sollen im<br />

Vergleich zu bestehenden Strukturen im Sportbusiness – wie die<br />

FIFA als Weltverband im Fußball – juristisch beleuchtet werden.<br />

Herr Kollege Dr. Niklas Haberkamm, LL. M. oec. ist Partner der Medienrechtskanzlei<br />

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum in Köln<br />

und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Trier und<br />

der Westfälischen Hochschule. Neben dem Medienrecht und dem<br />

Markenrecht ist er auf das Sportrecht spezialisiert und betreut dort<br />

sowohl Mandanten aus dem klassischen Sportbusiness als auch<br />

aus dem aufstrebenden Bereich des eSport.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


66 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM: Donnerstag, 13. Februar 2020<br />

UHRZEIT: 14.00 – 19.30 Uhr<br />

REFERENT<br />

RA Dr. Niklas Haberkamm, LL. M. oec., Köln<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 130,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 150,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 170,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 136,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

15.01.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

MITARBEITER<br />

Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung<br />

Sommer 2020 für Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung werden prüfungsähnliche<br />

Fragen und Fälle schriftlich unter Klausurbedingungen und<br />

unter Aufsicht bearbeitet.<br />

Nach der Pause werden die Antworten und Lösungen sowie die<br />

mögliche Bewertung nach Punkten besprochen.<br />

Zusätzlich werden Hinweise zur Klausurtechnik, zu den zulässigen<br />

Hilfsmitteln und der Zeiteinteilung für die Bearbeitung gegeben.<br />

Die Fragen und Sachverhalte sowie Papier für die Bearbeitung<br />

werden pünktlich um 09.00 Uhr ausgeteilt. Die Teilnehmer/innen<br />

sollen Schreibmittel und die Gesetzestexte mitbringen, die bisher<br />

im Schulunterricht verwendet wurden.<br />

Herr Kollege Andrés Klein ist Jahrgang 1974 und seit 2001 Rechtsanwalt.<br />

Er ist Partner einer Kölner Kanzlei und vor allem auf dem<br />

Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Arbeitsrechts<br />

tätig.<br />

Neben der Komplettbuchung mit allen vier Terminen bieten wir<br />

Ihnen wieder die Möglichkeit, die verschiedenen Themen auch<br />

einzeln zu buchen.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

REFERENT<br />

RA Andrés Klein, Köln<br />

Samstag, 29. Februar 2020, Rechtskunde, 09.00–13.00 Uhr<br />

Samstag, 07. März 2020, ZPO, 09.00 –13.00 Uhr<br />

Samstag, 14. März 2020, RVG, 09.00–13.00 Uhr<br />

Samstag, 28. März 2020, REWE, 09.00–13.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG:<br />

Kostenbeitrag Auszubildende von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: € 190,00<br />

Kostenbeitrag Auszubildende anderer Kanzleien: € 230,00<br />

KOSTEN TEILBUCHUNGEN:<br />

Kosten je Termin: Auszubildende von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

Kosten je Termin: Auszubildende anderer Kanzleien: € 70,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):


Seminare | 67<br />

MEDIATION UND SCHLICHTUNG, STRAFRECHT<br />

Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt<br />

einsetzen und nutzen<br />

Körpersprache „lesen“ zu können hat einen unbezahlbaren Vorteil<br />

in Ihrem Beruf und in schwierigen Situation, in denen Menschen<br />

aufeinandertreffen.<br />

Die Körpersprache ist Teil unseres Unbewussten, unserer Emotionen<br />

und zeigt das, was wir zu unterdrücken versuchen. Sobald<br />

Sie sich daran gewöhnt haben, auf körpersprachliche Signale zu<br />

achten, werden Ihnen diese bewusster. Sie können diese Signale<br />

dann in Ihren Beratungen und Mediationen gezielt hinterfragen.<br />

Körpersprachliche Signale verstärken die verbale Aussage, können<br />

sie bestätigen oder ihr widersprechen. Wahrgenommene Diskrepanzen<br />

zwischen verbalen und nonverbalen Aussagen geben Ihnen<br />

Anhaltspunkte, um noch einmal gezielt die Aussage zu überprüfen.<br />

Körpersprache zu erkennen und gezielt einzusetzen.<br />

Der Referent Stefan Güsgen ist seit 2011 als selbstständiger Coach<br />

und Trainer im Gesundheitswesen und in der Privatwirtschaft<br />

unterwegs. Als Betriebswirt, Sozialpädagoge, Musiktherapeut,<br />

Coach DGfC, Trainer dvct, Musiker und Deutscher Meister der<br />

Zauberkunst ist er in unterschiedlichsten Kontexten unterwegs.<br />

Bei seinen unterschiedlichen Seminarthemen ist die Körpersprache<br />

bzw. die nonverbale Kommunikation immer ein zentrales Thema.<br />

Frage: Können Sie Gedanken lesen? Antwort: Nein!!!! Ihre Körpersprache<br />

bietet mir nur ganz viele Informationen an! Und dann? –<br />

Stelle ich Ihnen gute Fragen!<br />

Sie haben einen doppelten Nutzen:<br />

• Sie bekommen zusätzliche Hinweise auf das emotionale Erleben<br />

Ihrer Mandanten; Sie können Mandanten und Medianten besser<br />

einschätzen.<br />

• Den Körpersprache-Code zu verstehen gibt Ihnen die Möglichkeit,<br />

sich selbst besser zu verstehen. Gesten, die wir selbst<br />

unbewusst machen, verbergen eine Nachricht über das, was wir<br />

von uns in die Welt projizieren.<br />

Inhalt:<br />

• Gezieltes Erkennen emotionaler Anteile wie Unsicherheit,<br />

Unklarheit und Widersprüche zwischen verbaler Aussage und<br />

körpersprachlichem Verhalten<br />

• Sie gestalten Raum und Territorialsituationen in Beratungen<br />

(Nähe/Distanz/Raum/Positionierung im Raum).<br />

• Sie schärfen Ihren intuitiven Aufmerksamkeitsfokus und erhalten<br />

mehr Informationen von Ihren Mandanten und Medianten.<br />

• Sie erhalten Informationen, um gezielter nachfragen zu können.<br />

• Gezielte Praxisübungen zur Wahrnehmungserweiterung<br />

Der Körper führt, die Stimme folgt! Folgen Sie den Inhalten dieses<br />

Seminars und begeben Sie sich auf den Weg, neue Aspekte der<br />

REFERENT<br />

Stefan Güsgen, Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Mediation und Schlichtung,<br />

Strafrechtsausschuss<br />

DATUM: Montag, 02. März 2020<br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 100,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 110,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 120,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

STRAFRECHT<br />

Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum<br />

Straf- und Strafprozessrecht<br />

Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe,<br />

in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung<br />

zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt<br />

wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


68 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

materiellen wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt<br />

im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren<br />

Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen.<br />

Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst<br />

jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Grundsätzlich sollen die<br />

Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität<br />

höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und<br />

auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die<br />

Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die<br />

E-Mail-Adresse kanzlei@ra-sauren.de zu übermitteln sind.<br />

Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den<br />

OLG-Bezirk Köln zuständigen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher<br />

kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Tendenzen<br />

der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt<br />

nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren<br />

und Aufsätzen außerordentliches Renommee. Als Referent<br />

zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen<br />

seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.<br />

ES LÄDT EIN: Strafrechtsausschuss<br />

DATUM: Samstag, 07. März 2020<br />

UHRZEIT: 10.00–14.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 86<br />

REFERENT<br />

Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 100,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 140,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

10. Kölner Bankrechtstag<br />

Save the Date<br />

Nach den großen Erfolgen der letzten neun Jahre freuen wir uns<br />

sehr, den 10. Kölner Bankrechtstag 2020 ankündigen zu dürfen. Wie<br />

auch in den Vorjahren findet der Kölner Bankrechtstag zu Jahresbeginn<br />

statt. Dadurch können sich interessierte Fachanwälte für Bankund<br />

Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf ihrem Spezialgebiet<br />

fortbilden und die nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren.<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Referenten ankündigen<br />

zu dürfen:<br />

„Die Rechtsprechung zur Haftung für fehlerhafte<br />

(Bewertungs-)Gutachten“<br />

Vors. Richter am BGH Rüdiger Pamp, Bonn<br />

„Insolvenzanfechtungsrechtliche Probleme eines Bauträgerprojekte<br />

finanzierenden Kreditinstituts im Zusammenhang mit<br />

den ihm zur Sicherung seiner Forderungen von Gesellschaftern<br />

der Bauträgergesellschaft bestellten Bürgschaften in der Insolvenz<br />

des Bauträgers“<br />

Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL.M., M.A., Universität Köln<br />

RA u. StB. Prof. Dr. Thomas Zacher, M.B.A., Köln<br />

Weitere Themen sowie Referenten geben wir Ihnen zeitnah<br />

bekannt.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 13. März 2020, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 14. März 2020, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):


Seminare | 69<br />

MITARBEITER<br />

Mitarbeiter Crash-Kurse<br />

Erstmalig bietet der <strong>KAV</strong> in diesem Jahr Crash-Kurse für Kanzleimitarbeiter<br />

an. Neben Auszubildenden sind auch ausgelernte<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte, die ihr Wissen und ihre Fertigkeiten<br />

auffrischen bzw. vertiefen möchten, herzlich willkommen.<br />

Neben der Komplettbuchung an sechs Tagen haben Sie auch die<br />

Möglichkeit, die jeweiligen Crash-Kurse einzeln zu buchen.<br />

Wir freuen uns, Ihnen folgende Lerninhalte ankündigen zu können:<br />

Der Dozent, Herr Kollege Andreas Biernath, geb. am 02.05.1984 in<br />

Köln, studierte zunächst Volkswirtschaftslehre in Bonn und daran<br />

anschließend Rechtswissenschaften in Köln. Nach Tätigkeiten im<br />

Management unter anderem als Qualitätsmanager eines internationalen<br />

Großkonzerns ist er seit Januar 2018 als Rechtsanwalt zugelassen<br />

und seit Sommer 2018 Sozius in einer Kanzlei in Bergisch<br />

Gladbach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

sowie im Baurecht. Seit <strong>2019</strong> ist Herr Kollege<br />

Biernath zudem im Ausschuss der jungen Anwälte beim <strong>KAV</strong> tätig.<br />

Bereits während der Studienjahre war er als Dozent und Referent<br />

unterrichtend tätig.<br />

Samstag, 21. März 2020<br />

Rechtsgrundlagen und Rechtsanwendung: die verschiedenen<br />

Rechtsgebiete<br />

Samstag, 09. Mai 2020<br />

Vertragsarten und ihre Auswirkungen auf die Rechtsgebiete<br />

Samstag, 06. Juni 2020<br />

RVG und WiSo<br />

Samstag, 26. September 2020<br />

ZPO und ZV im Detail<br />

Samstag, 14. November 2020<br />

Alles Rund um die Prüfungen – Notfallkoffer zum Bestehen<br />

Samstag, 12. Dezember 2020<br />

Geschäfts- und Leistungsprozesse: die Kanzlei und was<br />

dazugehört<br />

Die Lerninhalte sind angelehnt an den obligatorischen Prüfungsinhalt<br />

der Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln und orientiert sich an den von der Kammer gestellten<br />

Originalklausuren.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Samstag, 21. März 2020, 09.00–17.00 Uhr<br />

Samstag, 09. Mai 2020, 09.00–17.00 Uhr<br />

Samstag, 06. Juni 2020, 09.00–17.00 Uhr<br />

REFERENT<br />

RA Andreas Biernath, Bergisch Gladbach<br />

Samstag, 26. September 2020, 09.00–17.00 Uhr<br />

Samstag, 14. November 2020, 09.00–17.00 Uhr<br />

Samstag, 12. Dezember 2020, 09.00–17.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

Kostenbeitrag Mitarbeiter von Mitgliedern: € 660,00<br />

Kostenbeitrag Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 840,00<br />

TEILBUCHUNGEN:<br />

Kostenbeitrag je Termin: Mitarbeiter von Mitgliedern: € 120,00<br />

Kostenbeitrag je Termin: Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 150,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT<br />

2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />

Save the Date<br />

Nach der gelungenen Premiere im Jahr <strong>2019</strong> freuen wir uns sehr,<br />

Ihnen auch 2020 unser 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung richtet sich<br />

an Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht, die sich bereits<br />

frühzeitig im neuen Jahr in ihrem Spezialgebiet fortbilden und die<br />

nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren möchten. Dieses<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


70 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Seminar ist jeweils als Sieben-, Acht-, oder 15-Std.-Veranstaltung<br />

buchbar. Wir freuen uns sehr, Ihnen bereits folgende Referenten<br />

und Themen ankündigen zu dürfen:<br />

„Haftungsbegrenzungen, Verschuldensgrad und<br />

Mitverschulden“<br />

RA Armin Walther, Köln<br />

„Lieferfristüberschreitungen im Schienengüterverkehr –<br />

Haftung und Gestaltung“<br />

RA Klaus-Peter Langenkamp, Düsseldorf<br />

„Der Luftbeförderungsvertrag“<br />

RA Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin, Bonn<br />

RA Detlef Neufang, Bonn<br />

Die Vortragsthemen sowie weitere Referenten werden Ihnen zeitnah<br />

bekannt gegeben.<br />

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns eventuelle Änderungen<br />

vorbehalten. Vielen Dank!<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 27. März 2020, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 28. März 2020, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

€ 395,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 440,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 490,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 ( 7 STD., FR.):<br />

€ 184,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 205,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 230,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

€ 211,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 260,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Mittagessen nur am Samstag, 28. März<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 136,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

15.02.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung<br />

ERBRECHT, STEUERRECHT<br />

Aktuelle Rechtsprechung in erbschaftssteuerlichen<br />

Angelegenheiten<br />

Behandelt werden die aktuellen Entwicklungen in der erbschaftsund<br />

schenkungsteuerlichen Rechtsprechung zu materiellen<br />

Steuerfragen, etwa unter welchen Voraussetzungen Steuerbefreiungen<br />

gewährt werden. Auch für die Praxis wichtige verfahrensrechtliche<br />

Fragen, insbesondere welche Anzeige- und Erklärungspflichten<br />

zu erfüllen sind, sind immer wieder Gegenstand<br />

gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ergänzend wird ein Ausblick<br />

auf für die Beratungspraxis bedeutsame anhängige Verfahren<br />

gegeben. Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die für<br />

die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen unter Berücksichtigung<br />

anhängiger Verfahren im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht<br />

zu geben.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ, ist Fachanwältin<br />

für Steuerrecht und referiert seit Jahren zu erb- und steuerlichen<br />

Themen.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

REFERENTIN<br />

RAin Susanne Christ, Köln<br />

DATUM: Donnerstag, 02. April 2020<br />

UHRZEIT: 18.00 –20.00 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 80,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 71<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

ARBEITSRECHT<br />

#MeToo im Arbeitsverhältnis und Reaktionsmöglichkeiten des<br />

Arbeitgebers<br />

Das Thema ist wahrlich nicht neu, hat aber durch #MeToo medial<br />

enorme Aufmerksamkeit erfahren: Sexuelle Belästigungen kommen<br />

auch im sozialen Umfeld „Arbeitsverhältnis“ vor und stellen<br />

Personalverantwortliche und die sie beratenden Rechtsanwälte vor<br />

einige Fragen: Wo endet eine harmlose Flirterei, wo beginnt die<br />

sexuelle Belästigung? Wie geht man mit mehr oder weniger konkreten<br />

Anschuldigungen um und findet angemessene Maßnahmen<br />

zwischen Opferschutz und Unschuldsvermutung? Anhand konkreter<br />

Beispiele sollen in diesem Seminar Lösungsansätze und Antworten<br />

vorgestellt werden.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Inga Leopold, ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.<br />

Sie ist bei einer großen Kanzlei in Bonn tätig und berät<br />

dort Unternehmen aller Größenordnungen, Vereine und Privatpersonen<br />

im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Bis Oktober 2018<br />

war sie Mitglied des <strong>KAV</strong> Ausschusses für Arbeitsrecht.<br />

REFERENTIN<br />

RAin Inga Leopold, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht<br />

DATUM: Donnerstag, 02. April 2020<br />

UHRZEIT: 18.00 –20.00 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 50,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 80,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

ERBRECHT<br />

Grundzüge der Teilungsversteigerung<br />

Die Teilungsversteigerung – oder korrekt: die Zwangsversteigerung<br />

zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gemeinschaft – wird<br />

immer dann zum Thema, wenn eine gütliche Auseinandersetzung<br />

einer Eigentümergemeinschaft nicht möglich ist oder an den unterschiedlichen<br />

(Preis-)Vorstellungen der Miteigentümer scheitert.<br />

Die Veranstaltung richtet sich daher in erster Linie an Erbrechtler,<br />

deren Mandanten Miteigentümer einer Immobilie sind.<br />

Ausgehend von einer Erbengemeinschaft als Grundstückseigentümer<br />

sollen die Grundzüge des Verfahrens mit den daraus resultierenden<br />

Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Beteiligten<br />

erörtert werden.<br />

Beleuchtet werden sollen<br />

a. die Voraussetzungen der Teilungsversteigerung<br />

b. Verfahrensgang<br />

c. im Grundbuch eingetragene Belastungen und deren Auswirkungen<br />

auf das Versteigerungsverfahren<br />

d. Taktische Überlegungen<br />

- Vorbereitende Maßnahmen vor Antragstellung<br />

- Einflussnahme der Beteiligten durch geeignete und sinnvolle<br />

Verfahrensanträge<br />

Die Referentin, Frau Barbara Nußbaum, ist seit 1990 als Dipl.-<br />

Rechtspflegerin zunächst beim Amtsgericht Köln und seit 1991 bei<br />

dem Amtsgericht Kerpen tätig.<br />

Seit 1992 – also schon 27 Jahre – bearbeitet sie hauptsächlich<br />

Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren. Ein<br />

kleinerer Teil ihrer Dienstgeschäfte besteht aus den Zwangsvollstreckungs-<br />

und Grundbuchsachen.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


72 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

REFERENTIN<br />

Dipl.-Rechtspflegerin Barbara Nußbaum,<br />

Kerpen<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 22. April 2020<br />

UHRZEIT: 16.00 –20.15 Uhr<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 100,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 150,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

VERGABERECHT<br />

1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht<br />

Save the Date<br />

Zum ersten Mal richtet der Kölner Anwaltverein das Frühjahrsseminar<br />

im Vergaberecht in Köln aus. Die Veranstaltung zeichnet sich<br />

durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Im<br />

Rahmen der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit sieben,<br />

acht und 15 Vortragstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte<br />

beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten.<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Referenten ankündigen zu<br />

dürfen:<br />

Freitag, 24. April 2020<br />

„Vergaberechtsnovelle 2016 – 4 Jahre später. Herausforderungen<br />

in der Vergabepraxis“<br />

Dr. Desiree Jung, Frechen<br />

N.N.<br />

Samstag, 25. April 2020<br />

„Vergabe von IT-Dienstleistungen“<br />

Dr. Marc Pauka, Bonn<br />

N.N.<br />

Weitere Referenten sowie die entsprechenden Vortragsthemen<br />

geben wir Ihnen zeitnah bekannt.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 24. April 2020, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 25. April 2020, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: 25hours Hotel The Circle<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.


Seminare | 73<br />

BAU– UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Forum Bau- und Architektenrecht<br />

Nach der positiven Resonanz im Jahr <strong>2019</strong> freuen wir uns sehr,<br />

Ihnen auch im Jahr 2020 das Forum im Bau- und Architektenrecht<br />

ankündigen zu dürfen.<br />

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht referieren zu ausschließlich<br />

praxisbezogenen Themen und aktuellen Brennpunkten.<br />

Folgende Referenten werden jeweils eine Stunde referieren:<br />

RAin Dr. Carolin Dahmen, Köln<br />

RA Dr. Oliver Kerpen, Köln<br />

RA Dr. Andreas Bahner, Köln<br />

RA Florian Gutermuth, Köln<br />

Norbert Portz, DStGB, Bonn<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />

DATUM: Donnerstag, 14. Mai 2020<br />

UHRZEIT: 15.00 –20.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 110,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 130,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 150,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Die entsprechenden Vortragsthemen geben wir Ihnen zeitnah<br />

bekannt.<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, JUNGE ANWÄLTE<br />

Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

Bei diesem Vortrag handelt es sich um ein Grundlagenseminar. So<br />

werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen<br />

der Verwechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglichkeiten<br />

gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains<br />

hingewiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen<br />

aufgezeigt.<br />

Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbstständiger<br />

Rechtsanwalt. Er arbeitet seit 1999 mit den Tätigkeitsschwerpunkten<br />

Marken-, Wettbewerbs-, Internet-, Patent-, Geschmacksmustersowie<br />

Urheberrecht, ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz<br />

und Mitglied des <strong>KAV</strong> Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz.<br />

REFERENT<br />

RA Christian Weil, Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz,<br />

Ausschuss Junge Anwälte<br />

DATUM: Mittwoch, 17. Juni 2020<br />

UHRZEIT: 17.00 –19.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln, Saal 1507, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 50,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 80,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):


74 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

SYNDIKUSANWÄLTE, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT<br />

6. Kölner Syndikus-Rechtstag 2020<br />

Save the Date<br />

Die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die Rechtsanwaltskammer<br />

Köln, der Kölner Anwaltverein und der Bundesverband<br />

der Unternehmensjuristen laden zum 6. Kölner Syndikus-Rechtstag<br />

2020 ein.<br />

Mit unserer gemeinsamen Veranstaltung bieten wir Ihnen neben<br />

Informationen insbesondere die Gelegenheit zum kollegialen Austausch<br />

auf regionaler Ebene. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmensjuristinnen<br />

und Unternehmensjuristen und behandelt<br />

Themen aus verschiedenen Bereichen des Unternehmensrechts.<br />

Die Referenten sowie die entsprechenden Themen lassen wir Sie<br />

schnellstmöglich wissen.<br />

Eine vorherige Anmeldung unter Angabe Ihres Namens und Ihrer<br />

Anschrift ist aus organisatorischen Gründen vonnöten.<br />

Bei der Teilnahme an dem jeweils fachlich passenden Vortrag<br />

wird je eine Stunde als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO<br />

(Handels- und Gesellschaftsrecht) anerkannt. Die hierfür vorgesehenen<br />

Teilnehmerlisten zur Dokumentation liegen am Eingang zum<br />

Vortragsraum bereit.<br />

Die Teilnahme ist kostenfrei.<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht,<br />

Ausschuss Syndikusanwälte, IHK Köln<br />

DATUM: Freitag, 04. September 2020<br />

UHRZEIT: 09.00 –17.00 Uhr<br />

ORT: IHK, Unter Sachsenhausen 10 –26, Seite 86<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

AUSSCHUSS FAMILIENRECHT<br />

Herbstseminar im Familienrecht<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch 2020 das Herbstseminar im Familienrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die<br />

Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />

Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung<br />

für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15<br />

FAO zu buchen.<br />

Es ist uns eine Freude, Ihnen bereits folgenden Vortrag anbieten zu<br />

können:<br />

„Die Vollstreckung familienrechtlicher Ansprüche in der Praxis“<br />

Dipl.-Rpfl. Peter Mock, AG Koblenz<br />

Weitere Referenten teilen wir Ihnen zeitnah mit.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Familienrecht<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 11. September 2020, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 12. September 2020, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 75<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 12. September<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 109,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

27.08.2020 unter Nennung des Stichwortes "<strong>KAV</strong>" zur Verfügung.<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

6. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen 2020 den 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />

ankündigen zu dürfen. Erstmalig in diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit,<br />

diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden<br />

im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Wie gewohnt zeichnet sich<br />

die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />

Themen aus. Die entsprechenden Vortragsthemen und Referenten<br />

werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben. Eine Anmeldung ist ab<br />

sofort möglich.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 11. September 2020, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 12. September 2020, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Excelsior Hotel Ernst<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 475,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 530,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 500,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 530,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 590,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 220,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 245,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 235,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 270,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 255,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 285,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 265,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 285,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 320,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Mittagessen nur am Samstag<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 189,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

30.07.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

10. NRW IT-Rechtstag<br />

Save the Date<br />

Zum 10. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft<br />

IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW<br />

IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden wieder die aktuellen<br />

rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschließend<br />

jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Rahmen<br />

der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit, sieben, acht und<br />

15 Vortragstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte beachten<br />

Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Die Vortragsthemen<br />

sowie die Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt<br />

gegeben.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


76 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Informationstechnologierecht<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Donnerstag, 17. September 2020, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Freitag, 18. September 2020, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Mittagessen nur am Freitag, den 18. September<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 185,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

02.08.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht<br />

Save the Date<br />

Zum siebten Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht<br />

in Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein e. V. ein Herbstseminar<br />

an. Beleuchtet werden wieder die aktuellen Themen im<br />

Urheber- und Medienrecht. Ferner besteht die Möglichkeit, sieben,<br />

acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser<br />

Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die<br />

jeweiligen Teilbuchbarkeiten unter www.kav-seminare.de. Eine Anmeldung<br />

ist ab sofort möglich. Die Vortragsthemen und Referenten<br />

werden wir Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung stellen.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 18. September 2020, 09.00–18.30 Uhr<br />

Samstag, 19. September 2020, 09.00–17.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 387,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 432,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 477,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 430,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 480,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 530,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 207,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 230,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/€<br />

255,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 230,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 256,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/€<br />

283,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 180,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 202,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/€<br />

223,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 224,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 247,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 185,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

02.08.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.


Seminare | 77<br />

VERKEHRSRECHT<br />

Herbstseminar im Verkehrsrecht<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch 2020 das Herbstseminar im Verkehrsrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Beleuchtet werden wieder die<br />

aktuellen Themen im Verkehrsrecht. Wir bieten Ihnen wieder die<br />

Möglichkeit, sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des §<br />

15 FAO zu buchen. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Die Themen<br />

und Referenten werden zeitnah bekannt gegeben.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Verkehrsrecht<br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 25. September 2020, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 26. September 2020, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 26. September<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 136,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

20.08.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT<br />

1. Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht<br />

Save the Date<br />

Zum ersten Mal richtet der Kölner Anwaltverein das Herbstseminar<br />

im Internationalen Wirtschaftsrecht in Köln aus. Die Veranstaltung<br />

zeichnet sich durch hochkarätige Referenten und interessante Themen<br />

aus. Im Rahmen der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit<br />

sieben, acht und 15 Vortragstunden im Sinne des § 15 FAO zu<br />

buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten.<br />

Die Referenten sowie die entsprechenden Vortragsthemen<br />

geben wir Ihnen zeitnah bekannt.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM & UHRZEIT:<br />

Freitag, 25. September 2020, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 26. September 2020, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


78 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 26. November<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 119,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

10.09.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

ERBRECHT<br />

Aktuelle Rechtsprechung in NL-Sachen<br />

Die Teilnehmer sollen informiert werden über ausgewählte aktuelle<br />

Rechtsprechung der Obergerichte zum nachlassgerichtlichen<br />

Verfahren. Behandelt werden verfahrensrechtliche Entscheidungen<br />

• zum Erbscheinserteilungsverfahren,<br />

• zu den sonstigen nachlassgerichtlichen Verfahren,<br />

• zum Rechtsmittelzuges in nachlassgerichtlichen Verfahren sowie<br />

• zu den in den Nachlasssachen anfallenden gerichtlichen und<br />

außergerichtlichen Kosten.<br />

Der Vors. Richter, Herr Werner Sternal ist seit 1997 beim Oberlandesgericht<br />

Köln tätig und seit 1999 Mitglied des u. a. für Nachlasssachen<br />

zuständigen 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln.<br />

Daneben ist er als Dozent in der Richter- und Referendarfortbildung<br />

tätig. Herr Werner Sternal ist Mitherausgeber sowie Mitautor<br />

verschiedener Publikationen, u. a. des Kommentars von Keidel zum<br />

FamFG sowie der „Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FGPrax).<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 30. September 2020<br />

UHRZEIT: 17.00–20.15 Uhr<br />

REFERENT<br />

Vors. Richter am OLG Köln Werner Sternal<br />

ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 86<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 80,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

VERSICHERUNGSRECHT<br />

11. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch 2020 den 11. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die<br />

Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />

Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung<br />

für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15<br />

FAO zu buchen. Themen und Referenten werden wir Ihnen zeitnah<br />

bekannt geben.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Versicherungsrecht<br />

DATUM & UHRZEIT: Freitag, 30. Oktober 2020, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 31. Oktober 2020, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 79<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 31. Oktober<br />

Ein Abrufkontingent an Hotelzimmern inkl. Frühstück zum Preis von<br />

€ 163,00 zur Einzelbelegung und € 190,00 als Doppelzimmer pro<br />

Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum 27.09.2020 unter Nennung<br />

des Stichwortes „Kölner Anwaltverein“ zur Verfügung.<br />

BAU– UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch 2020 die Jahresendveranstaltung im<br />

Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt<br />

zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und<br />

interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese<br />

Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne<br />

des § 15 FAO zu buchen. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.<br />

Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Inhalte ankündigen zu<br />

können:<br />

Freitag, 06. November 2020<br />

„Die Fortgeltung der HOAI“<br />

RA Dr. Matthias Orlowski, Düsseldorf<br />

„Normen im gerichtlichen Verfahren“<br />

Sachverständiger Andreas Gieß, Wiesbaden<br />

„Mängel und Schäden in der Baupraxis“<br />

Sachverständiger Andreas Gieß, Wiesbaden<br />

„Aktuelles aus dem Bauvergaberecht“<br />

RAin Dr. Desiree Jung, Frechen<br />

Samstag. 07. November 2020<br />

„WEG 2020“<br />

Richter am OLG Köln Wolfgang Dötsch<br />

„Praktische Tipps zum Prozessrecht“<br />

Richter am OLG Köln Wolfgang Dötsch<br />

N.N.<br />

RA Dr. Mirko Ehrich, Köln<br />

N.N.<br />

Norbert Portz, DStGB, Bonn<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />

DATUM & UHRZEIT: Freitag, 06. November 2020, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 07. November 2020 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 07. November<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 99,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

22.10.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

Weitere Themen und Referenten geben wir Ihnen gerne zeitnah<br />

bekannt.


80 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Save the Date<br />

Das Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am 13.–14. November<br />

2020 im NH Collection Köln Mediapark statt. Es behandelt<br />

aktuelle Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes<br />

und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich<br />

auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen<br />

oder Kollegen. Die Teilnehmer erhalten wieder die Möglichkeit,<br />

sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im<br />

Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu<br />

auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort<br />

möglich. Die entsprechenden Vortragsthemen und Referenten<br />

werden wir Ihnen zeitnah bekannt geben.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />

DATUM & UHRZEIT: 13. November 2020, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 14. November 2020, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 14. November<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 119,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

30.10.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>" zur Verfügung.<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

Kölner Mietrechtstage 2020<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch 2020 die Kölner Mietrechtstage ankündigen<br />

zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige<br />

Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die<br />

Möglichkeit, diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden<br />

im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die entsprechenden Vortragsthemen<br />

und Referenten geben wir Ihnen zeitnah bekannt.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />

DATUM & UHRZEIT: Freitag, 27. November 2020, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 28. November 2020, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 81<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 28. November<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 136,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

15.10.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />

ARBEITSRECHT<br />

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht<br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch 2020 die Jahresendveranstaltung im<br />

Arbeitsrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich<br />

die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />

Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit diese Veranstaltung<br />

für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO<br />

zu buchen. Die entsprechenden Vortragsthemen und Referenten<br />

geben wir Ihnen zeitnah bekannt.<br />

Frühbucher:<br />

Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />

wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />

Es ist uns eine Freude, Ihnen bereits folgendes Programm anbieten<br />

zu können:<br />

„Aktuelle Fragen des Kündigungsschutzes - Anträge, Beweismittel,<br />

Kündigungsgründe“<br />

Richter am BAG Dr. Sebastian Roloff, Erfurt<br />

Weitere Vortragsthemen und Referenten geben wir Ihnen zeitnah<br />

bekannt.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht<br />

DATUM & UHRZEIT: Freitag, 27. November 2020, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 28. November 2020 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 86<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.-SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 360,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 405,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 450,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 400,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 450,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 500,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 168,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 189,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 210,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 187,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 210,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 233,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 192,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 216,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 240,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 213,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 240,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 267,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 93, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 54):<br />

Mittagessen nur am Samstag, den 28. November<br />

Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />

von € 119,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />

13.11.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.


82 | Seminare<br />

Frühjahrs,- Herbst- und<br />

Jahresendveranstaltungen 2020 (7, 8 oder 15 Std. FAO*)<br />

Im Rahmen unserer angebotenen Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen erhalten Sie die Möglichkeit, die erforderlichen 15 Fortbildungsstunden<br />

nach § 15 FAO in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung (7 oder 8 Std.) sowie<br />

als Komplettbuchung angeboten. Alle 15 Std. FAO Veranstaltungen des Jahres 2020 sind online unter www.kav-seminare.de buchbar.<br />

10. Kölner Bankrechtstag 13.–14. März 2020<br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht 27.–28. März 2020<br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

NEU!<br />

1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht 24.–25. April 2020<br />

25hours Hotel The Circle<br />

NEU!<br />

Herbstseminar im Familienrecht 11.–12. September 2020<br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

15 STD. FAO: 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag 11.–12. September 2020<br />

Excelsior Hotel Ernst<br />

10. NRW IT-Rechtstag 17.–18. September 2020<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 18.–19. September 2020<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Herbstseminar im Verkehrsrecht 25.–26. September 2020<br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

NEU!<br />

Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht 25.–26. September 2020<br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

11. Kölner Versicherungsrechtstag des <strong>KAV</strong> 30.–31. Oktober 2020<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 06.–07. November 2020<br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 13.–14. November 2020<br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

Kölner Mietrechtstage 2020 27.–28. November 2020<br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 27.–28. November 2020<br />

NH Collection Hotel Mediapark<br />

Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und umfassen alle<br />

Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschreibung), Getränke im Tagungsraum,<br />

kostenfreies WLAN etc.<br />

Early-Bird: Bis zu vier Monate vor Veranstaltungstermin sichern Sie sich im Rahmen der Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen den <strong>KAV</strong><br />

Frühbucherrabatt. Die entsprechenden Konditionen entnehmen Sie bitte den Seminarausschreibungen.<br />

Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in den Seminarausschreibungen dieser <strong>Ausgabe</strong> und auf<br />

der Online-Buchungsplattform www.kav-seminare.de. Bitte beachten Sie die Preisstruktur für <strong>KAV</strong> Mitglieder, <strong>KAV</strong> Jungmitglieder und Nichtmitglieder.


Anzeige<br />

INTERVIEW<br />

Fünf Fragen an Rechtsanwältin Anja Groeneveld<br />

anwalt.de feiert seinen 15. Geburtstag. Zu diesem Anlass haben wir zehn unserer<br />

Kunden jeweils fünf Fragen über ihre Erfahrungen mit anwalt.de gestellt.<br />

3. Welche Online-Marketing-Maßnahmen<br />

setzen Sie neben anwalt.de noch ein?<br />

Kanzleiwebsite, E-Mail-Marketing sowie soziale<br />

Medien wie Facebook, Xing, LinkedIn.<br />

4. anwalt.de hat sich in Deutschland zur<br />

größeren Anwaltsplattform für Bewertungen<br />

entwickelt. Auch Sie haben schon viele<br />

Bewertungen von Mandanten erhalten. Wie<br />

gehen Sie mit schlechten Bewertungen um?<br />

Anja Groeneveld<br />

Fachanwältin für Familienrecht in Stuttgart<br />

62 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 4,7 von 5 Sternen<br />

1. Konnten Sie bereits Mandate über<br />

anwalt.de gewinnen?<br />

Aufgrund meiner engen Spezialisierung auf<br />

das Gesellschaftsrecht, insbesondere die<br />

GmbH, ist es für mich von besonderer Wichtigkeit,<br />

von potenziellen Mandanten auch<br />

gefunden zu werden. Hierfür bietet die<br />

Plattform anwalt.de die optimale Ergänzung<br />

zu meiner eigenen Homepage.<br />

2. Haben Sie eine eigene Website? Wenn ja,<br />

wie bewerben Sie diese?<br />

Durch Content-Marketing (Newsletter, Blog),<br />

Präsenz auf sozialen Medien wie Xing, LinkedIn<br />

und Facebook. Zudem ist unsere Homepage<br />

www.brp.de auch auf anwalt.de verlinkt.<br />

Kritik eines Mandanten sehe ich als Chance.<br />

Denn das Ziel lautet nicht, zufriedene Mandanten<br />

zu haben, sondern vielmehr begeisterte.<br />

Ich habe mich bewusst dagegen entschieden,<br />

Bewertungen zu kommentieren. Vielmehr<br />

trete ich mit den Mandanten per E-Mail oder<br />

telefonisch in Kontakt, um auf die einzelnen<br />

(zutreffenden) Kritikpunkte einzugehen und<br />

Lösungsvorschläge aufzuzeigen.<br />

5. Das Erfolgsgeheimnis vieler Kanzleien bei<br />

anwalt.de ist das regelmäßige Veröffentlichen<br />

von Rechtstipps. Auch Sie haben schon<br />

Rechtstipps verfasst. Spüren Sie hier Feedback<br />

von Rechtsratsuchenden?<br />

Bislang konnten wir über fast jeden bei anwalt.<br />

de veröffentlichten Rechtstipp neue Mandanten<br />

gewinnen. Durch die für uns sichtbaren<br />

Zugriffszahlen auf die Rechtstipps ist zudem<br />

erkennbar, bei welchen Themen erhöhter Beratungsbedarf<br />

besteht.<br />

Wir danken Ihnen herzlich für das Gespräch.<br />

anwalt.de ist Deutschlands große Rechtsberatungsplattform. Wir machen Rechtsberatung einfach<br />

und verbinden Rechtsratsuchende und Anwälte. Rechtsratsuchende nutzen die Plattform<br />

als erste Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen und Problemen. Für Anwälte ist anwalt.de ein unverzichtbarer<br />

Teil ihres Online-Marketings. Die anwalt.de services AG, gegründet 2004, beschäftigt<br />

heute 120 Mitarbeiter am Hauptsitz in Nürnberg und in Berlin.


84 | Seminare<br />

Fachanwaltslehrgänge 2020 und 2021<br />

in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln<br />

Seit dem Jahr 2015 bieten Ihr Kölner Anwaltverein e. V. und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsam und erfolgreich Fachanwaltskurse in<br />

verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Institutionen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt um den Vereinsmitgliedern<br />

des <strong>KAV</strong> sowie externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im Bereich<br />

der Fachanwaltsausbildung zu offerieren.<br />

Kurse 2020*<br />

55. Fachanwaltslehrgang Bau- und<br />

Architektenrecht<br />

(13. Februar 2020 bis 20. Juni 2020)<br />

Park Consul Hotel<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e.V. Mitglieder: € 1.865,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

Gebühr inkl. Pausenerfrischungen, Arbeitsunterlagen,<br />

Ratenzahlung ist möglich.<br />

60. Fachanwaltslehrgang Strafrecht<br />

(24. September 2020 bis 12. Dezember 2020)<br />

The New Yorker Hotel<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e. V. Mitglieder: € 1.865,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

Gebühr inkl. ausführlichen digitalen und gedruckten Seminarunterlagen<br />

sowie Pausenerfrischungen, Ratenzahlung ist möglich.<br />

44. Fachanwaltslehrgang Erbrecht<br />

(08. Oktober 2020 bis 06. Februar 2021)<br />

Park Consul Hotel<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e. V. Mitglieder: € 2.050,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.365,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

75. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht<br />

(12. November 2020 bis 06. März 2021)<br />

Azimut Hotel Cologne<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e. V. Mitglieder: € 1.865,00*<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />

Gebühr inkl. ausführlichen digitalen und gedruckten Seminarunterlagen<br />

sowie Pausenerfrischungen, Ratenzahlung ist möglich.<br />

* keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie)<br />

Profitieren Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied von den günstigsten<br />

Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die<br />

DeutscheAnwaltAkademie.<br />

Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online unter<br />

www.kav-seminare.de.<br />

In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten,<br />

Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hinterlegtes<br />

Anmeldeformular. Bitte nutzen Siee ausschließlich dieses<br />

Formular für Ihre Kursanmeldung, um sicherzustellen, dass Sie den<br />

günstigsten Teilnahmebeitrag buchen können.<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die<br />

DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur<br />

Verfügung.<br />

Gebühr inkl. Pausenerfrischungen, Arbeitsunterlagen,<br />

Ratenzahlung ist möglich.


Das Krankentagegeld der DKV für Rechtsanwälte.<br />

Wer unersetzbar ist,<br />

braucht einen Gesundheitsschutz,<br />

der an alles denkt.<br />

Jetzt die Vorteile der Gruppenversicherung mit dem<br />

Kölner AnwaltVerein e.V. nutzen:<br />

• ab 25,80 Euro mtl. Beitrag*<br />

• Kontrahierungszwang** für<br />

versicherungsfähige Personen<br />

• Absicherung der weiterlaufenden<br />

Kosten des Geschäftsbetriebes<br />

www.dkv.com/rechtsanwaelte<br />

*) Für eine(n) 35-jährige(n) Rechtsanwalt/-anwältin nach Tarif KGT2<br />

für 3.000 Euro Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 1.11.<strong>2019</strong>)<br />

**) Gemäß 3.1 der Ergänzungen zu den AVB-G: In der Gruppenversicherung<br />

für Rechtsanwälte und Notare kann die DKV<br />

einzelne Personen nicht ausschließen. Erhöhen Vorerkrankungen<br />

jedoch das Risiko, so kann der Versicherer den<br />

Versicherungsumfang einschränken oder einen Beitragszuschlag<br />

erheben.


86 | Seminare<br />

Veranstaltungsorte und Parkhinweise<br />

Die Vortragsveranstaltungen des Kölner Anwaltverein e. V. werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt.<br />

In dieser Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor<br />

Ort begrüßen zu dürfen!<br />

Neptunbad<br />

Neptunplatz 1, 50823 Köln<br />

Parkhinweis: Das Neptunbad verfügt über<br />

eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der<br />

Tiefgarage.<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Helenenstr. 14, 50667 Köln<br />

Parkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel<br />

verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler).<br />

Alternativ befindet sich das Parkhaus<br />

des Lindner City Plaza Hotels auf der<br />

Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler).<br />

Köln Marriott Hotel<br />

Johannisstr. 76–80, 50668 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine<br />

eigene Tiefgarage (Selbstzahler).<br />

Alternativ befindet sich das Parkhaus Rhein<br />

Triadem direkt gegenüber der Einfahrt zur<br />

Hotelgarage (Selbstzahler).<br />

NH Collection Köln Mediapark<br />

Im Mediapark 8 b, 50670 Köln<br />

Parkhinweis: Die kostenpflichtige Tiefgarage<br />

des Mediaparks befindet sich in unmittelbarer<br />

Nähe. Sonderpreise Parken € 11,00<br />

pro Tag.<br />

Lindner Hotel City Plaza<br />

Magnusstr. 20, 50672 Köln<br />

Parkhinweis: Eine kostenpflichtige öffentliche<br />

Tiefgarage mit Zugang zum Hotel<br />

befindet sich im Gesamtgebäudekomplex.<br />

Hyatt Regency Köln Hotel<br />

Kennedy-Ufer 2 a, 50679 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel verfügt<br />

über eigene Parkplätze (Selbstzahler),<br />

sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze<br />

in der Tiefgarage sind vorhanden.<br />

MGallery Hotel Mondial<br />

am Dom Cologne<br />

Kurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine<br />

Parkebene (Selbstzahler), Pkw-Aufzug auf<br />

der Rückseite des Hauses. Alternativ befindet<br />

sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin<br />

(Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.<br />

The Midtown Hotel<br />

Kaiser-Wilhelm-Ring 48, 50672 Köln<br />

Eine kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage<br />

befindet sich direkt vor dem Hotel.<br />

Landgericht Köln<br />

Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />

Parkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der<br />

Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem<br />

Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis<br />

20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach<br />

dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten<br />

geschlossen.<br />

Steigenberger Hotel<br />

Habsburgerring 9 –13, 50674 Köln<br />

Parkhinweis: Die kostenpflichtige öffentliche<br />

Tiefgarage am Rudolfplatz befindet sich in<br />

unmittelbarer Nähe.<br />

Boutique Hotel 026 Köln St. Michael<br />

(Ehemaliges Hopper)<br />

Brüsseler Str. 26, 50674 Köln<br />

Das Boutique Hotel 026 verfügt über wenige<br />

Parkplätze im Innenhof. Fußläufig sowie in<br />

der hauseigenen Tiefgarage (Selbstzahler)<br />

befinden sich weitere Parkplätze.


Erheben Sie Einspruch gegen Stress und Überlastung<br />

Von Maren Kaup<br />

Anzeige<br />

Anwältinnen und Anwälte haben viel zu tun und zu wenig Zeit. Steigende Service-Anforderungen<br />

seitens der Mandanten und umfangreicher werdende Dokumentationspflichten durch das Berufsrecht<br />

kommen obendrauf. Zudem muss man sich nebenbei regelmäßig fortbilden, um auf dem neuesten Stand<br />

der Rechtsprechung zu bleiben. Mit guter Planung und Selbstorganisation ist das längst nicht mehr zu<br />

bewerkstelligen. Spätestens wenn wichtige Aufgaben durch das Raster fallen, muss etwas passieren.<br />

Immer mehr Anwältinnen und Anwälte wünschen<br />

sich eine entspannte, produktive und gleichzeitig<br />

wirtschaftliche Arbeitsphilosophie. Gibt es eine<br />

Möglichkeit, die Produktivität in der eigenen Kanzlei<br />

zu steigern und weniger Stress zu haben? Welche<br />

Möglichkeiten gibt es, nicht nur die beruflichen Aufgaben<br />

unter einen Hut zu bringen, sondern auch mehr<br />

Privatleben zu haben?<br />

„Keine Zeit“ aus dem Wortschatz verbannen<br />

Zuerst setzen Sie sich konkrete und realistische<br />

Ziele pro Tag. Priorisieren Sie, was Sie heute erreichen<br />

möchten. Hilfreich ist, sich ähnliche Aufgaben<br />

in Blöcke einzuteilen. Begrenzen Sie die Zeit, die Sie<br />

für bestimmte Aufgaben aufwenden möchten, z. B. 30<br />

Minuten für den Schriftsatz von Mandant Treu oder<br />

10 Minuten für das Telefonat mit Mandantin Redlich.<br />

Finden Sie heraus, welche Störfaktoren oder Ablenkungen<br />

es gibt. Dokumentieren Sie das ruhig eine<br />

Woche lang. Gibt es vielleicht Aufgaben, die Sie deligieren<br />

könnten? Erledigen Sie zuerst Aufgaben, die<br />

Ihnen mehr Spaß machen, obwohl Sie nicht so viel<br />

Priorität haben?<br />

Kanzleisoftware durch mobile Tools ergänzen<br />

Sicherlich haben Sie als moderne Kanzlei längst auf<br />

ein elektronisches Kanzleiaktensystem umgestellt<br />

oder arbeiten mit einer Cloud-Lösung, die überall<br />

verfügbar ist. Stellen Sie sich vor, Sie sind unterwegs<br />

bei Gericht oder im Auto und Mandantin Redlich ruft<br />

an. Sie beraten sie und möchten selbstverständlich<br />

das soeben geführte Telefonat abrechnen. Wahrscheinlich<br />

kennen Sie das Problem: Bis Sie wieder in<br />

Ihre Kanzlei kommen, haben Sie weder die abrechenbare<br />

Zeit noch das Thema mit Mandantin Redlich im<br />

Kopf oder Sie finden den Zettel nicht mehr, auf dem<br />

Sie sich eine Aktennotiz notiert haben.<br />

Wartezeiten unterwegs besser nutzen<br />

Vielleicht ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass<br />

Sie am häufigsten auf Ihr Handy schauen, wenn Sie<br />

warten, arbeiten oder pendeln. Liegt da nicht der<br />

Gedanke nahe das Smartphone für die anwaltliche<br />

Tätigkeit einzusetzen? Häufig kommunizieren Sie mit<br />

Ihrem Sekretariat oder Ihrer Schreibkraft per Telefon,<br />

E-Mail, WhatsApp, Skype, Messenger etc. Nicht nur,<br />

dass dies auf der Empfänger-Seite zu Überforderung<br />

führt, bei diesen vielfältigen Kommunikationskanälen<br />

gehen schnell wichtige Botschaften verloren oder<br />

werden nicht rechtzeitig wahrgenommen.<br />

Lästige Tasks einfach und schnell delegieren<br />

Als Anwalt können Sie für diese Kleinigkeiten, die<br />

erstaunlicherweise viel Zeit in Anspruch nehmen,<br />

einfach in Ihre Aktentasche greifen und dort finden<br />

Sie: Ihr Smartphone. Jetzt könnte man ja auf die Idee<br />

kommen, unterwegs E-Mails und SMS zu schreiben.<br />

Aber besonders wenn es schnell gehen muss, ist das<br />

Tippen auf der kleinen Tastatur wirklich fummelig und<br />

umständlich. Es ist außerdem ein weit verbreiteter<br />

Trugschluss, dass man sehr schnell tippen kann. Die<br />

Autokorrektur ist nicht wirklich eine Hilfe dabei.<br />

Der digitale Assistent auf Ihrem Handy<br />

Unter der Vielzahl an Apps für den Rechtsbereich<br />

kann man schnell den Überblick verlieren. Ganz<br />

einfach ist es, wenn Sie für Ihre Tasks eine Diktier-<br />

App bemühen. Die meisten Anwältinnen und Anwälte<br />

kennen sich ohnehin schon gut mit dem Diktieren<br />

aus. Falls nicht, sind die gängigen Befehle und Satzzeichen<br />

auch schnell gelernt. Entweder kann man<br />

eine Sprachnachricht oder eine bereits in Text umgewandelte<br />

Sprachnachricht an das Sekretariat oder<br />

die Schreibkraft senden. Ein Beispiel: „In der Angelegenheit<br />

Ehrlich gegen Schlau bitte 12 Minuten für<br />

ein Telefonat bezüglich der Verhandlung am Montag<br />

eintragen“. Und fertig! Das Ganze landet als Sprachnachricht<br />

oder mit der automatischen Spracherkennung<br />

als Text beim Sekretariat. Sie haben den Kopf<br />

wieder frei für neue Aufgaben. Das Smartphone wird<br />

also zum elektronischen Assistenten für unterwegs.<br />

Fazit: Wer Zeiträuber verscheuchen und langfristig<br />

mehr Freizeit haben möchte, muss bestehende<br />

Aufgaben überdenken, seine Zeit sinnvoll nutzen<br />

und Tools zur Arbeitserleichterung einsetzen. Das<br />

Smartphone, immer dabei und stets einsatzbereit,<br />

fungiert als Organisationstalent und digitaler Assistent.<br />

Lesen Sie weitere einfach umzusetzende Strategien<br />

zur Zeitersparnis im Whitepaper.<br />

E-Mail: maren.kaup@speech.com ● Tel.: 030 2639595-12<br />

www.dictation.philips.com/de/keine-zeit


88 | Annoncen<br />

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Rechtsanwältinnen/<br />

Rechtsanwälte<br />

Erfahrene RAin u. Fachanwältin<br />

für Bank- und KapitalmarktR,<br />

langjährige Partnerin einer<br />

Kanzlei, bietet Unterstützung<br />

für Kollegen/Kolleginnen bei<br />

Schriftsätzen, Gutachten u.<br />

Kanzleiorganisation auf freier<br />

Mitarbeiterbasis.<br />

Anfragen schriftlich an:<br />

Chiffre <strong>KAV</strong>4/<strong>2019</strong> - 1<br />

Für unsere junge, auf privates<br />

Bau- u. ImmobilienR sowie VergabeR<br />

hochspezialisierte Boutique<br />

suchen wir zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt eine RAin/einen RA<br />

(w/m/d). Wir sind zum 1. Juni<br />

<strong>2019</strong> aus einer der führenden<br />

deutschen Baurechtskanzleien<br />

hervorgegangen u. beraten<br />

mit derzeit sechs Berufsträgern<br />

(drei Rechtsanwältinnen, drei<br />

Rechtsanwälte) ausschließlich in<br />

den Bereichen privates BauR, ArchitektenR,<br />

ImmobilienR u. VergabeR.<br />

Nun suchen wir Verstärkung<br />

für unser Team! In unserer Kanzleiphilosophie<br />

steht das Team<br />

im Vordergrund – daher sind für<br />

uns Persönlichkeit, Engagement<br />

für Mandat u. Mandant sowie<br />

anwaltlicher Biss die wichtigsten<br />

Faktoren. Wir begleiten unsere<br />

Mandanten – mittelständische<br />

Bauunternehmen, Baukonzerne,<br />

Planungs- u. Ingenieurbüros<br />

sowie Investoren u. Projektrealisierer<br />

– von der ersten Idee<br />

bis zur finalen Abwicklung u.<br />

dem Betrieb der Immobilie, des<br />

Verkehrsweges od. des Ingenieurbauwerks.<br />

Spaß an technisch<br />

geprägten Sachverhalten u.<br />

einen direkten, verbindlichen<br />

Beratungs- u. Kommunikationsstil<br />

setzen wir voraus. Sie passen zu<br />

uns, wenn Sie darüber hinaus<br />

erste Berufserfahrung (zwei Jahre<br />

od. mehr) im Bereich des Bau- u./<br />

od. Vergaberechts erlangt haben,<br />

den Teamgedanken verinnerlicht<br />

haben u. die gemeinsame Arbeit<br />

in einer hochspezialisierten<br />

Boutique suchen. Die Möglichkeit<br />

zur Fortbildung ist für uns<br />

ebenso selbstverständlich wie die<br />

Unterstützung wissenschaftlicher<br />

Arbeiten od. die Tätigkeit als<br />

Dozent. Promotion, alternative<br />

Studienabschlüsse, Fachanwaltstitel<br />

im Bau- und ArchitektenR od.<br />

VergabeR sind gern gesehen u.<br />

werden gefördert. Haben wir Ihr<br />

Interesse geweckt? Dann freuen<br />

wir uns darauf, Sie kennen zu<br />

lernen.<br />

Anfragen an:<br />

RA Dr. Andreas Bahner,<br />

franz + partner rechtsanwälte mbB,<br />

Worringer Straße 22, 50668 Köln,<br />

E-Mail: info@franzplus.de<br />

Wir sind eine gewerkschaftlich<br />

orientierte Kanzlei für ArbeitsR in<br />

Köln mit derzeit einer FAin u. fünf<br />

FA für ArbeitsR. Zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt suchen wir eine/<br />

einen RAin/RA (m/w/d). Neben<br />

Spaß am ArbeitsR legen wir<br />

Wert auf die Fähigkeit, eigenverantwortlich<br />

u. zielorientiert die<br />

Interessen unserer Mandanten<br />

wahrzunehmen. Wir bieten: spannende<br />

arbeitsrechtliche Mandate,<br />

eine angemessene Vergütung,<br />

familienfreundliche Arbeitszeiten<br />

sowie die Mitarbeit in einem<br />

kollegialen Team mit konkreter<br />

Partnerperspektive. Wir freuen<br />

uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen<br />

per E-Mail od. per Post.<br />

Anfragen an:<br />

RAe Decruppe & Kollegen,<br />

RA Wüllenweber, Venloer Str. 44,<br />

50672 Köln, Tel.: 0221/5696171,<br />

E-Mail: thomas.wuellenweber@<br />

ra-decruppe.de<br />

Mitarbeiter/<br />

Referendare<br />

Wir sind eine zivilrechtlich ausgerichtete<br />

Kanzlei mit Fachanwaltsspezialisierungen<br />

u. bieten<br />

Referendaren die Möglichkeit,<br />

ihre Ausbildung in der Anwaltsstation<br />

sowie der Pflichtwahlstation<br />

bei uns durchzuführen mit der<br />

Möglichkeit, nach dem Assessor-<br />

Examen bei uns als Rechtsanwalt<br />

tätig zu sein. Gleichfalls bieten<br />

wir Berufsanfängern eine Anfangsstelle.<br />

Anfragen an:<br />

RAe Klocke & Linkens,<br />

Tel.: 0221/9127870,<br />

E-Mail: info@klocke-linkens.de<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

(m/w/d) gesucht. Wir sind eine<br />

Bürogemeinschaft, bestehend<br />

aus insgesamt vier RechtsanwältInnen.<br />

Bearbeitet werden<br />

von uns die verschiedensten<br />

Rechtsgebiete, etwa ArbeitsR,<br />

MedizinR, FamR, StrafR, VerwaltungsR.<br />

Wir suchen zur Unterstützung<br />

unseres eingespielten u.<br />

erfahrenen Sekretariats eine/n<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte/n<br />

gerne auch in laufender Ausbildung<br />

ab dem 01.11.<strong>2019</strong> od.<br />

nach Absprache. Wir bieten: ein<br />

modern ausgestattetes Büro in<br />

sehr guter u. verkehrsgünstiger<br />

Lage, Aachener Str., Ecke Universitätsstraße,<br />

abwechslungsreiche<br />

Tätigkeit in verschiedensten<br />

Rechtsgebieten, leistungsgerechte<br />

Vergütung sowie Jobticket,<br />

freundliche u. kollegiale<br />

Arbeitsatmosphäre. Wir freuen<br />

uns auf Ihre Bewerbung per E-<br />

Mail mit Angabe des möglichen<br />

Eintrittstermins.<br />

Anfragen an:<br />

RAin Dr. Stefanie Beyer,<br />

E-Mail: info@kanzlei.beyer.eu od.<br />

RA Steffen Siefert,<br />

E-Mail: info@pflegeelternrecht.de


Köln | Am Neumarkt


90 | Annoncen<br />

Annoncen<br />

Bürogemeinschaft<br />

Bürogemeinschaft in herausragender<br />

zentraler Innenstadtlage<br />

(Breite Straße) über den Dächern<br />

von Köln in kernsaniertem Objekt<br />

geboten (Lichtbilder unter www.<br />

drstark.de/angebot.html). Zur<br />

Verfügung steht ein heller u. ruhiger<br />

Büroraum (bei Bedarf auch<br />

zwei Büroräume) mit einer Größe<br />

von ca. 21 qm. Gemeinsame<br />

Sekretariatsbenutzung sowie die<br />

Inanspruchnahme von Sekretariatsdienstleistungen<br />

ist ebenso<br />

möglich, wie die gemeinsame<br />

Nutzung des separaten Schreibzimmers,<br />

der Küche, des Empfangsbereichs,<br />

der Dachterrasse<br />

u. des Besprechungszimmers.<br />

Gleiches gilt für die Nutzung<br />

der Bibliothek/Literatur u. der<br />

Juris-Datenbank. Die Kanzlei ist<br />

hochwertig ausgestattet u. verfügt<br />

über modernste Telekommunikations-<br />

u. EDV-Einrichtungen;<br />

Pkw-Tiefgaragenstellplätze u.<br />

Archivräume im Hause optional<br />

vorhanden. Freundliches, kollegiales<br />

Miteinander ist für unsere<br />

seit nunmehr fast 20 Jahren<br />

bestehende Bürogemeinschaft<br />

ebenso selbstverständlich, wie<br />

kostenfreie Termins- u. Urlaubsvertretungen.<br />

Von Interesse wäre<br />

auch eine Übernahme/Unterstützung<br />

von Mandaten aus den<br />

Bereichen FamR, ImmobilienR u.<br />

ArbeitsR.<br />

Anfragen an:<br />

RA Dr. Stark, Tel.: 0221/272470 od.<br />

0177/3579357<br />

Kanzlei in erstklassiger Kölner<br />

Lage/Top-Adresse sucht<br />

weitere(n) Kollegin/Kollegen<br />

mit ergänzenden Fachbereichen.<br />

Unsere besonders hochwertig u.<br />

repräsentativ eingerichtete Kanzlei<br />

befindet sich in zentraler Lage<br />

am Volksgarten u. verfügt über<br />

modernste technische Ausstattung.<br />

Zur Verfügung stehen bis zu<br />

zwei sehr helle, mit bodentiefen<br />

Fenstern versehene Büroräume<br />

von ca. 20 qm, die auch hochwertig<br />

eingerichtet zur Verfügung<br />

gestellt werden können.<br />

Die gemeinsame Nutzung von<br />

Empfang, Wartebereich, Sekretariat,<br />

Besprechungsraum, WC u.<br />

Küche ist ebenso möglich wie die<br />

gemeinsame Nutzung der technischen<br />

Infrastruktur sowie der<br />

Sekretariatsdienstleistungen. Ein<br />

gesonderter Personalarbeitsplatz<br />

stünde alternativ zur Verfügung.<br />

Pkw-Tiefgaragenstellplätze u. Archivräume<br />

im Hause vorhanden.<br />

Anfragen schriftlich an:<br />

CHIFFRE <strong>KAV</strong>4/<strong>2019</strong> - 2<br />

Bürogemeinschaft in Köln sucht<br />

zum 01.09.<strong>2019</strong> od. später Nachfolger/in<br />

für eine kleinere Kanzlei<br />

in Nähe des Reichenspergerplatzes.<br />

Die Bürogemeinschaft besteht<br />

seit über 20 Jahren u. weist<br />

eine günstige Kostenstruktur mit<br />

gut ausgebildetem Fachpersonal<br />

auf.<br />

Anfragen an:<br />

RA Wolfgang Meyer I, Clever Str. 37,<br />

50668 Köln, Tel.: 0221/136601 od.<br />

0163/5304745,<br />

E-Mail:<br />

ra-wolfgang.meyer@t-online.de<br />

Fachanwältin für SteuerR mit<br />

eigener Mandantschaft sucht für<br />

Mitte 2020 (ggf. auch früher) ein<br />

Büro in kollegialer Bürogemeinschaft<br />

in Köln-Mitte od. Köln-Süd,<br />

gern mit Sekretariats-Mitbenutzung.<br />

Anfragen schriftlich an:<br />

CHIFFRE <strong>KAV</strong>4/<strong>2019</strong> - 3<br />

Bürogemeinschaft am Kaiser-Wilhelm-Ring<br />

(Fußgängerbereich):<br />

In unserem Büro scheidet ein<br />

Anwalt aus Altersgründen aus.<br />

Es werden je nach Wunsch ein<br />

od. zwei Räume frei (16,37 qm<br />

zu 400,00 Euro + 100,00 Euro NK-<br />

Vorauszahlung + MwSt. od. 22,9<br />

qm zu 500,00 Euro + 100,00 Euro<br />

NK-Vorauszahlung + MWST; bei<br />

Anmietung beider Räume 800,00<br />

Euro + 100,00 Euro NK-Vorauszahlung<br />

+ MwSt.). Der Bezug<br />

kann nach Absprache erfolgen.<br />

Wir suchen eine sympathische<br />

Persönlichkeit mit Leidenschaft<br />

für den Anwaltsberuf, verbunden<br />

mit Gelassenheit u. viel Humor.<br />

Wir haben den üblichen Büroservice<br />

bisher outgesourct. Eigene<br />

Mitarbeiter können mitgebracht<br />

werden.<br />

Anfragen schriftlich an:<br />

CHIFFRE <strong>KAV</strong>4/<strong>2019</strong> - 4<br />

Nette Bürogemeinschaft sucht zur<br />

Untervermietung eine nette Kollegin<br />

od. einen netten Kollegen<br />

an der Gereonskirche ab Mitte<br />

Oktober <strong>2019</strong>. Zur Verfügung steht<br />

ein ruhiger Büroraum mit einer<br />

Größe von ca. 16 qm. Die Kosten<br />

betragen monatlich 500 € +<br />

Nebenkosten. Gute Anbindung an<br />

ÖPNV. An den Ringen sind Pkw-<br />

Tiefgaragenstellplätze vorhanden.<br />

Die Mitnutzung des Fax- u.<br />

Fotokopiergerätes ist möglich,<br />

sowie auch Empfang, Internet u.<br />

Telefon. Freundliches, kollegiales<br />

Miteinander ist für unsere<br />

bestehende Bürogemeinschaft<br />

selbstverständlich.<br />

Anfragen an:<br />

RA Volker Juchheim,<br />

Tel.: 0221/1794380,<br />

E-Mail:<br />

info@rechtsanwalt-juchheim.de<br />

Wir suchen eine Verstärkung für<br />

unsere seit 40 Jahren in Köln-Nippes<br />

eingeführte Rechtsanwaltssozietät<br />

mit derzeit sechs Berufsträgern,<br />

von denen mehrere in<br />

nächster Zeit aus Altersgründen<br />

ausscheiden werden. Vorzugsweise<br />

ist Interesse erwünscht an den<br />

Arbeitsbereichen allgemeines<br />

ZivilR, ArbeitsR sowie Miet- u.<br />

WohnungseigentumsR. Interessierte<br />

Kolleginnen u. Kollegen<br />

können sich gerne per Mail mit<br />

uns in Verbindung setzen.<br />

Anfragen an:<br />

E-Mail: esche.rae@netcologne.de<br />

Zwei Büroräume in bestehender<br />

od. zu gründender Kanzlei<br />

gesucht von zwei eingesessenen<br />

Kölner Rechtsanwälten aus dem<br />

Bereich Miet- & WohnungseigentumsR<br />

sowie KFZ-SchadensR,<br />

die sich gegen Mitte 2020 od.<br />

gegebenenfalls vorher als Kanzlei<br />

räumlich verändern wollen.<br />

Präferierte Lage Kölner Süden,<br />

nähe Luxemburger Str./Landgericht/Linie<br />

18. Späterer Zusammenschluss<br />

nach Kennenlernen<br />

denkbar.<br />

Anfragen an:<br />

CHIFFRE <strong>KAV</strong>4/<strong>2019</strong> - 5<br />

Bürogemeinschaft in zentraler<br />

Innenstadtlage (Heumarktnähe,<br />

keine Fußgängerzone) hat ab<br />

sofort einen gut geschnittenen<br />

hellen Büroraum (bei Bedarf<br />

auch zwei Räume) von ca. 20<br />

qm mit großer Fensterfläche u.<br />

Domblick zur Untervermietung<br />

an eine nette Kollegin od. einen<br />

netten Kollegen frei. Die Kanzlei<br />

nimmt die komplette dritte<br />

Etage eines Geschäftshauses mit<br />

Aufzug ein. Der repräsentative<br />

Besprechungsraum, die Teeküche,<br />

etc. können gerne mitbenutzt<br />

werden. Es können optional max.<br />

zwei Arbeitsplätze (möbliert od.<br />

unmöbliert) für eigene Mitarbeiterinnen<br />

eingerichtet werden.<br />

Anfragen an:<br />

RAin Huckert, Tel.: 0221/27782753,<br />

E-Mail: info@kanzlei-huckert.de


91<br />

Vermietung/<br />

Verkauf<br />

RA (Schwerpunkt ArbR, HandelsR,<br />

FA für VerkehrsR) kann<br />

einen Büroraum (ca. 15 bzw. 25<br />

qm) zur Untermiete anbieten.<br />

Besprechungsraum, Küche etc.<br />

können mitgenutzt werden. Nach<br />

Absprache kann das bestehende<br />

Sekretariat für z. B. Telefonannahme,<br />

Mandantenempfang etc.<br />

eingesetzt werden. Meine Kanzlei<br />

liegt im Zentrum von Rodenkirchen<br />

in unmittelbarer Nähe zu<br />

dem Rodenkirchener Bahnhof, der<br />

von den Linien 16 u. 17 u. zahlreichen<br />

Bussen der KVB angefahren<br />

wird. Die modernen Büroräume<br />

(ca. 110 qm, breite Fensterfront,<br />

Parkettboden, guter Grundschnitt)<br />

befinden sich im 2. Stock u. können<br />

mühelos über ein großflächig<br />

verglastes Treppenhaus od. den<br />

geräumigen Aufzug erreicht werden.<br />

Die Kosten liegen je nach<br />

Bedarf zwischen ca. € 350,00 bis<br />

€ 750,00 zzgl. MwSt.<br />

Anfragen an:<br />

E-Mail: info@rechtsanwaltstaehler.de<br />

Nachfolger/in (w/m/d) in Leverkusen<br />

gesucht. Seit 1991 betreibe<br />

ich eine zentral in Leverkusen<br />

gelegene Einzelpraxis, die hauptsächlich<br />

zivilrechtlich ausgerichtet<br />

ist. Zum Mandantenstamm<br />

zählen neben Freiberuflern<br />

mittelständische Unternehmen,<br />

die im produzierenden Gewerbe,<br />

dem Dienstleistungssektor<br />

u. dem Handwerk tätig sind.<br />

Hinzu kommen gemeinnützige<br />

Organisationen. Die vorgenannten<br />

Mandanten werden zum Teil seit<br />

Gründung der Praxis anwaltlich<br />

beraten u. betreut. Geeignete –<br />

gemietete – Büroräume u. ausreichend<br />

Parkplätze sind vorhanden.<br />

Da ich im Frühjahr 2020 in den<br />

Ruhestand treten möchte, suche<br />

ich eine Kollegin/einen Kollegen<br />

als Nachfolger/in. Eine Einarbeitung<br />

u. eine Unterstützung z. B.<br />

im Fall von Urlaubsvertretung ist<br />

ebenso möglich wie eine gleitende<br />

Übergabe.<br />

Anfragen schriftlich an:<br />

CHIFFRE <strong>KAV</strong>4/<strong>2019</strong> - 6<br />

Aktenlager/Archivräume in<br />

verschiedenen Größen in Köln-<br />

Zollstock zu vermieten.<br />

Anfragen an:<br />

RA Bernd Runkel,<br />

Tel.: 02205/929750, Fax:<br />

02205/929751, E-Mail:<br />

lichtenberg@ra-runkel.de<br />

Familienrechtlich tätige Anwältin<br />

u. Mediatorin im Rhein-Erft-Kreis<br />

sucht mittelfristig Nachfolge.<br />

Die Räumlichkeiten sind für 1–2<br />

Anwälte/Anwältinnen geeignet.<br />

Übernahme des Mandanten- u.<br />

Aktenbestandes Verhandlungssache.<br />

Andere Rechtsgebiete<br />

sind ausbaufähig. Es besteht<br />

die Bereitschaft zur Hilfe bei der<br />

Einarbeitung in den Aktenbestand<br />

u. bei den Bemühungen um den<br />

Erhalt des Mandantenstamms.<br />

Für die Übergangszeit kann das<br />

Mitbringen von eigenen Mandaten<br />

sinnvoll sein. Gute Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf.<br />

Ab 2021 suche ich eine Kanzleinachfolge<br />

ggf. mit Mandatsübernahmen<br />

für meine Rechtsanwaltskanzlei.<br />

Die Kanzlei wurde<br />

1984 gegründet u. wird von mir,<br />

RAin für FamilienR, mit den<br />

Arbeitsschwerpunkten FamilienR<br />

u. Opfervertretung seit 1989 in<br />

Köln geführt. Der in der Kanzlei in<br />

Bürogemeinschaft tätige Kollege<br />

bearbeitet ArbeitsR, allg. ZivilR<br />

und StrafR. Die Kanzlei befindet<br />

sich zentral in Köln, rechtsrheinisch,<br />

umfasst fünf Räume in 75<br />

qm nebst einem Kellerraum. In<br />

ca. 200 m Entfernung entsteht<br />

derzeit ein neuer Stadtkern auf<br />

8.700 qm mit ca. 130 Wohnungen.<br />

Die Kanzlei bietet Chancen<br />

für Berufsanfänger*in bzw. einen<br />

Neuanfang.<br />

Anfragen an:<br />

Tel. 0176/38381530<br />

Sonstiges<br />

Entscheidungen des Reichsgerichts<br />

in Civilsachen (Zivilsachen).<br />

Komplette Reihe 1880–1944<br />

mit den Bänden 1–172 sowie<br />

den dazugehörigen Generalregistern,<br />

original gebunden.<br />

Preis: € 1.200,00 zzgl. MwSt. Zur<br />

Abholung.<br />

Anfragen an:<br />

RA Dr. Wunderlich, Tel.:<br />

0171/6270939, E-Mail: wolfgang.wunderlich@debitel.net<br />

Suche Kanzleiräume zum Kauf in<br />

zentraler Lage in Köln.<br />

Angebote an: ym@mahmoudirechtsanwaelte.de<br />

Schaltung von Annoncen in den <strong>KAV</strong> Mitteilungen<br />

Für Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V. sowie für deren Mitarbeiter ist die<br />

Schaltung von Annoncen in den <strong>KAV</strong> Mitteilungen kostenfrei.<br />

Nichtmitgliedern sowie deren Mitarbeiter bieten wir die Annoncenschaltung<br />

zu € 36,00 inkl. 19 % MwSt. an. Für gewerbliche<br />

Anzeigen berechnen wir € 74,00 inkl. 19 % MwSt..


IN<br />

Erleben Sie die<br />

zahlreichen Vorteile<br />

Ihrer <strong>KAV</strong> Mitgliedschaft!<br />

IST,<br />

WER<br />

DRIN<br />

Wussten Sie eigentlich schon ...<br />

... dass Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied im direkten Vergleich<br />

zu Nichtmitgliedern bei jeder Seminarbuchung<br />

aus dem <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm sparen und<br />

dass unsere Jungmitglieder* davon besonders<br />

profitieren?<br />

... dass Sie im Rahmen des <strong>KAV</strong> Partnerprogramms<br />

bei vielen namhaften Unternehmen<br />

zahlreiche Vorteile genießen?<br />

... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> an ausgewählten<br />

Veranstaltungen teilnehmen können, die lediglich<br />

Mitgliedern vorbehalten sind?<br />

... dass wir mit 28 Ausschüssen und Arbeitskreisen<br />

für ein starkes Know-how sorgen und dieses<br />

gemeinsam bundesweit vertreten?<br />

... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> das gesamte<br />

Angebot des <strong>KAV</strong> nutzen können?<br />

... dass wir Ihnen zwei Geschäftsstellen mit<br />

bequemer Kaffeelounge im LG und OLG bieten?<br />

IST ...<br />

IM <strong>KAV</strong><br />

... dass der Platz hier nicht ausreicht um Ihnen<br />

alle Vorteile aufzulisten?<br />

Schön, dass Sie ein Teil des <strong>KAV</strong> sind und falls<br />

(noch) nicht, dann wird es höchste Zeit uns<br />

kennenzulernen!<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

www.koelner-anwaltverein.de


93<br />

Anmeldeformular für Seminare des<br />

Kölner Anwaltverein e.V.<br />

Kölner Anwaltverein e. V., Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und senden Sie uns alle<br />

Seiten per E-Mail-Scan, Post oder Fax an die angegebene Faxnummer. Vielen Dank!<br />

Bitte faxen Sie<br />

alle ausgefüllten<br />

Seiten an folgende<br />

Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

10.01.20 <strong>KAV</strong>1-01-20 Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 100,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 140,00<br />

28.01.20 SteuR1-10-19 Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern –<br />

Grundlagen und Gestaltungen<br />

29.01.20 MedR1-01-20 Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten,<br />

der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft<br />

JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

JM: € 100,00 / M: € 120,00 / NM: € 140,00<br />

30.01.20 MedR2-01-20 Lebensende, Palliativversorgung und das Recht JM: € 160,00 / M: € 180,00 / NM: € 200,00<br />

04.02.20 MietR1-02-20 Gebühren im Mietrecht JM: € 60,00 / M: € 80,00 / NM: € 100,00<br />

11.02.20 SteuR1-02-20 Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

12.02.20 IntR2-09-20 Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur<br />

Abwehr u. Rechtsvergleich Österreich und Rechtsvergleich Österreich<br />

JM: € 50,00 / M: € 60,00 / NM: € 80,00<br />

13.02.20 SportR1-02-20 Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness JM: € 130,00 / M: € 150,00 / NM: € 170,00<br />

29.02.–28.03.20 <strong>KAV</strong>1-02-20 Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Sommer<br />

2020 für Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

Komplettbuchung<br />

29.02.20 <strong>KAV</strong>1-02-20-1 Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Sommer<br />

2020 für Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte –<br />

Thema Rechtskunde<br />

02.03.20 Medi1-03-20 Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen<br />

und nutzen<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 190,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 230,00<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 70,00<br />

JM: € 100,00 / M: € 110,00 / NM: € 120,00<br />

07.03.20 <strong>KAV</strong>1-02-20-2 Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Sommer<br />

2020 für Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte – Thema ZPO<br />

07.03.20 StrafR1-03-20 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und<br />

Strafprozessrecht<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 70,00<br />

JM: € 100,00 / M: € 120,00 / NM: € 140,00<br />

13.–14.03.20 BankR1-03-20 10. Kölner Bankrechtstag – Komplettbuchung JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

13.03.20 BankR1-03-20-1 10. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

14.03.20 BankR1-03-20-2 10. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

14.03.20 <strong>KAV</strong>1-02-20-3 Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Sommer<br />

2020 für Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte - Thema RVG<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 70,00<br />

21.03.–12.12.20 CK1-03-20 Mitarbeiter Crash-Kurs – Komplettbuchung Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 660,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 840,00<br />

21.03.20 CK1-03-20-1 Mitarbeiter Crash-Kurs – Rechtsgrundlagen und Rechtsanwendung: die<br />

verschiedenen Rechtsgebiete<br />

27.–28.03.20 TranspR1-03-20 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht – Komplettbuchung<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 150,00<br />

JM: € 395,00 / M: € 440,00 / NM: € 490,00<br />

27.03.2020 TranspR1-03-20-1 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht – Teilbuchung 1 JM: € 184,00 / M: € 205,00 / NM: € 230,00<br />

28.03.2020 TranspR1-03-20-2 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht – Teilbuchung 2 JM: € 211,00 / M: € 235,00 / NM: € 260,00<br />

28.03.20 <strong>KAV</strong>1-02-20-4 Klausurenkurs – Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Sommer<br />

2020 für Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte – Thema REWE<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 70,00<br />

02.04.20 ErbR2-04-20 Aktuelle Rechtsprechung in erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >>


94<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

02.04.220 ArbR1-04-20 #MeToo im Arbeitsverhältnis u. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers JM: € 50,00 / M: € 60,00 / NM: € 80,00<br />

22.04.20 ErbR1-04-20 Grundzüge der Teilungsversteigerung JM: € 100,00 / M: € 120,00 / NM: € 150,00<br />

24.–25.04.20 VergabR1-04-20 1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

24.04.20 VergabR1-04-201 1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

25.04.20 VergabR1-04-202 1. Frühjahrsseminar im Vergaberecht – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

09.05.20 CK1-03-20-2 Mitarbeiter Crash-Kurs - Vertragsarten und ihre Auswirkungen auf die<br />

Rechtsgebiete<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 150,00<br />

14.05.20 BauR1-05-20 Forum Bau- und Architektenrecht JM: € 110,00 / M: € 130,00 / NM: € 150,00<br />

06.06.20 CK1-03-20-3 Mitarbeiter Crash-Kurs – RVG und WiSo Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 150,00<br />

17.06.20 GR1-06-20 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht JM: € 50,00 / M: € 60,00 / NM: € 80,00<br />

04.09.20 Syndikus1-09-20 6. Kölner Syndikusrechtstag 2020 Die Teilnahme ist kostenfrei.<br />

11.–12.09.20 FamR1-09-20 Herbstseminar im Familienrecht – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

11.09.20 FamR1-09-20-1 Herbstseminar im Familienrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

12.09.20 FamR1-09-20-2 Herbstseminar im Familienrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

11.–12.09.20 GesR1-09-20 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag – Komplettbuchung JMF: € 450,00 / MF: € 475,00 / NMF: 530,00<br />

JM: € 500,00 / M: € 530,00 / NM: € 590,00<br />

11.09.20 GesR1-09-20-1 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 210,00 / MF: € 220,00 / NMF: 245,00<br />

JM: € 235,00 / M: € 245,00 / NM: € 270,00<br />

12.09.20 GesR1-09-20-2 6. Kölner Gesellschaftsrechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 240,00 / MF: € 255,00 / NMF: 285,00<br />

JM: € 265,00 / M: € 285,00 / NM: € 320,00<br />

17.–18.09.20 ITR1-09-20 10. NRW IT-Rechtstag – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

17.09.20 ITR1-09-20-1 10. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

18.09.20 ITR1-09-20-2 10. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

18.–19.09.20 UrhebR1-09-20 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Komplettbuchung JMF: € 387,00 / MF: € 432,00 / NMF: € 477,00<br />

JM: € 430,00 / M: € 480,00 / NM: € 530,00<br />

18.09.20 UrhebR1-09-20-1 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 207,00 / MF: € 230,00 / NMF: € 255,00<br />

JM: € 230,00 / M: € 256,00 / NM: € 283,00<br />

19.09.20 UrhebR1-09-20-2 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 180,00 / MF: € 202,00 / NMF: € 223,00<br />

JM: € 200,00 / M: € 224,00 / NM: € 247,00<br />

25.–26.09.20 VerkR1-09-20 Herbstseminar im Verkehrsrecht – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

25.09.20 VerkR1-09-20-1 Herbstseminar im Verkehrsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

26.09.20 VerkR1-09-20-2 Herbstseminar im Verkehrsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

25.–26.09.20 IntWR1-09-20 Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

25.09.20 IntWR1-09-20-1 Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

26.09.20 IntWR1-09-20-2 Herbstseminar Internationales Wirtschaftsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

26.09.20 CK1-03-20-4 Mitarbeiter Crash-Kurs – ZPO und ZV im Detail Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 150,00<br />

30.09.20 ErbR1-09-20 Aktuelle Rechtsprechung in NL-Sachen JM: € 70,00 / M: € 80,00 / NM: € 90,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >><br />

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.


95<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

30.–31.10.20 VersR1-10-20 11. Kölner Versicherungsrechtstag – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

30.10.20 VersR1-10-20-1 11. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

31.10.20 VersR1-10-20-2 11. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

06.–07.11.20 BauR1-11-20 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Komplettbuchung<br />

JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

06.11.20 BauR1-11-20-1 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

07.11.20 BauR1-11-20-2 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

13.–14.11.20 GR1-11-20 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

13.11.20 GR1-11-20-1 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

14.11.20 GR1-11-20-2 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

14.11.20 CK1-03-20-5 Mitarbeiter Crash-Kurs – Geschäfts- und Leistungsprozesse: die Kanzlei<br />

und was dazu gehört<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 150,00<br />

27.–28.11.20 MietR1-11-20 Kölner Mietrechtstage 2020 – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

27.11.20 MietR1-11-20-1 Kölner Mietrechtstage 2020 – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

28.11.20 MietR1-11-20-2 Kölner Mietrechtstage 2020 – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

27.–28.11.20 ArbR1-11-20 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Komplettbuchung JMF: € 360,00 / MF: € 405,00 / NMF: € 450,00<br />

JM: € 400,00 / M: € 450,00 / NM: € 500,00<br />

27.11.20 ArbR1-11-20-1 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 168,00 / MF: € 189,00 / NMF: € 210,00<br />

JM: € 187,00 / M: € 210,00 / NM: € 233,00<br />

28.11.20 ArbR1-11-20-2 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 192,00 / MF: € 216,00 / NMF: € 240,00<br />

JM: € 213,00 / M: € 240,00 / NM: € 267,00<br />

12.12.20 CK1-03-20-6 Mitarbeiter Crash-Kurs – Geschäfts- und Leistungsprozesse: die Kanzlei<br />

und was dazu gehört<br />

Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 150,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >><br />

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.


96<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Hinweise der Redaktion<br />

In dieser <strong>Ausgabe</strong> des <strong>KAV</strong> Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser <strong>Ausgabe</strong> geplanten Seminare der nächsten Folgemonate.<br />

Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung<br />

auf unserer <strong>KAV</strong> Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie in den nachfolgenden <strong>KAV</strong> Magazinen erfolgen.<br />

Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen. Bitte wählen Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied<br />

den entsprechend angezeigten Mitgliederpreis.<br />

Bitte zahlen Sie Ihre Teilnahmegebühr erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Berücksichtigung der dort angegebenen Rechnungsnummer.<br />

Vielen Dank!<br />

Ihre Daten<br />

<strong>KAV</strong> Kontakt: Fax: 0221/28 56 02 -21 E-Mail-Adresse: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.<br />

Bitte faxen Sie<br />

alle ausgefüllten<br />

Seiten an folgende<br />

Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

Bitte auswählen:<br />

Jungmitglied <strong>KAV</strong> Mitglied <strong>KAV</strong> Nichtmitglied<br />

Name<br />

Anschrift<br />

Gerichtsfach-Nr.:<br />

Mitgliedernummer (falls vorhanden und zur Hand)<br />

Rechnungsadresse, falls abweichend<br />

Telefon, E-Mail<br />

Köln, den<br />

Unterschrift<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie<br />

eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer.<br />

Vielen Dank!


97<br />

Anmeldeformular für<br />

NEUE<br />

SEMINAR-<br />

REIHE!<br />

<strong>KAV</strong><br />

RefaRep<br />

Datum Termin | Sem.-Nr. | Titel | Kostenbeitrag<br />

12.02.–16.12.20 RefaRep1-02-20 <strong>KAV</strong> RefaRep – Komplettbuchung Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 200,00<br />

12.02.20 RefaRep1-02-20-1 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

26.02.20 RefaRep1-02-20-2 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

11.03.20 RefaRep1-02-20-3 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

25.03.20 RefaRep1-02-20-4 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

01.04.20 RefaRep1-02-20-5 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

22.04.20 RefaRep1-02-20-6 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

13.05.20 RefaRep1-02-20-7 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

27.05.20 RefaRep1-02-20-8 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

10.06.20 RefaRep1-02-20-9 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

24.06.20 RefaRep1-2-20-10 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

12.08.20 RefaRep1-2-20-11 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

26.08.20 RefaRep1-2-20-12 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

09.09.20 RefaRep1-2-20-13 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

23.09.20 RefaRep1-2-20-14 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

07.10.20 RefaRep1-2-20-15 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

28.10.20 RefaRep1-2-20-16 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

04.11.20 RefaRep1-2-20-17 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

18.11.20 RefaRep1-2-20-18 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

02.12.20 RefaRep1-2-20-19 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

16.12.20 RefaRep1-2-20-20 <strong>KAV</strong> RefaRep Mitarbeiter von Mitgliedern des <strong>KAV</strong>: kostenfrei!<br />

Mitarbeiter von externen Kanzleien: € 15,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >><br />

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.


98<br />

Anmeldeformular für<br />

<strong>KAV</strong><br />

RefaRep<br />

Ihre Daten<br />

<strong>KAV</strong> Kontakt: Fax: 0221/28 56 02 -21 | E-Mail-Adresse: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.<br />

Bitte faxen Sie<br />

alle ausgefüllten<br />

Seiten an folgende<br />

Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

Bitte auswählen:<br />

Mitglied <strong>KAV</strong><br />

Nichtmitglied<br />

Name<br />

Anschrift<br />

Geschäftsführender Rechtsanwalt:<br />

Rechnungsadresse, falls abweichend<br />

Telefon, E-Mail<br />

Köln, den<br />

Unterschrift<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie<br />

eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer.<br />

Vielen Dank!


99


100<br />

Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot des Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

1. Veranstalter des Fortbildungsangebots<br />

Veranstalter ist der Kölner AnwaltVerein e. V.,<br />

satzungsgemäß vertreten durch den Vorsitzenden,<br />

Herrn RA Markus Trude, oder den stellv.<br />

Vorsitzenden, Herrn RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus<br />

Werner (gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Kölner<br />

Anwaltvereins vom 15. März 1946 in der Fassung vom<br />

11. September 2012), Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln,<br />

eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln,<br />

43 VR 4781;<br />

Telefon: 0221/285602-20 (montags bis freitags 9.00 Uhr<br />

bis 15.00 Uhr), Telefax: 0221/4414-57,<br />

E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de,<br />

Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwalt-<br />

Verein-e.V<br />

2. Geltungsbereich<br />

Der Kölner AnwaltVerein e. V. führt Seminare, Fortbildungsveranstaltungen<br />

und Fachanwaltslehrgänge nach<br />

Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch.<br />

3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns<br />

zustande<br />

Soweit wir Ihnen über unsere Internetseiten<br />

www.koelner-anwaltverein.de oder<br />

www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V,<br />

über unsere Mitgliederzeitschrift „<strong>KAV</strong> Magazin“, über einen<br />

unserer Flyer oder auf sonstigem Weg (z.B. über ein<br />

Anmeldeformular unter www.kav-seminare.de) Fortbildungsveranstaltungen<br />

anbieten, stellt dies lediglich eine<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar.<br />

Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder Telefon<br />

absenden, geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab.<br />

Wir bestätigen Ihnen per Brief oder Telefax den Vertragsschluss.<br />

Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden<br />

wir Ihnen die vorgenannte Bestätigung per E-Mail.<br />

4. Annahme der Buchung<br />

Wenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief,<br />

Telefon oder Telefax buchen, bestätigen wir Ihnen innerhalb<br />

von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum<br />

Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte<br />

Fortbildungsveranstaltung annehmen.<br />

5. Widerrufsrecht<br />

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe<br />

der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht<br />

zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die<br />

Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer<br />

gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit<br />

zugerechnet werden kann.<br />

a) Widerrufsbelehrung<br />

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne<br />

Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.<br />

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag<br />

des Vertragsschlusses.<br />

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die<br />

Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Telefax: 0221/4414-57<br />

E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de,<br />

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der<br />

Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren<br />

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie<br />

die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts<br />

vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br />

b) Widerrufsfolgen<br />

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen<br />

alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,<br />

einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der<br />

zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass<br />

Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns<br />

angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt<br />

haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn<br />

Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung<br />

über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen<br />

ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir<br />

dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen<br />

Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit<br />

Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;<br />

in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung<br />

Entgelte berechnet.<br />

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während<br />

der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie<br />

uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem<br />

Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von<br />

der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses<br />

Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen<br />

im Vergleich zum Gesamtumfang der im<br />

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.<br />

6. Teilnahmegebühren und Fälligkeit<br />

Sämtliche Teilnahmegebühren der vom Kölner AnwaltVerein<br />

e. V. angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise<br />

inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungsveranstaltung<br />

(Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbildungen<br />

etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig.<br />

Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten<br />

Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt<br />

des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der<br />

berufsbegleitenden Zusatzausbildung, Mitglied des<br />

Kölner Anwaltvereins und weniger als fünf Jahre als<br />

Rechtsanwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch<br />

die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen<br />

Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit<br />

einem sog. Bildungsscheck.<br />

7. Sonderkündigungsrecht<br />

a) Sonderkündigungsrecht bei Seminaren<br />

Sie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von<br />

Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In<br />

diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte<br />

Teilnahmegebühr.<br />

Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />

berechnen wir Ihnen eine Pauschale in<br />

Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale<br />

wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass<br />

uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht<br />

oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale<br />

entstanden sind.<br />

b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder<br />

Zusatzausbildungen<br />

Sie können bis zu zwei Monate vor Beginn des Fachanwaltskurses<br />

oder der Zusatzausbildung den von Ihnen<br />

gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung<br />

kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die<br />

vereinbarte Teilnahmegebühr.<br />

Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />

berechnen wir Ihnen eine Pauschale in<br />

Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale<br />

wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass<br />

uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht<br />

oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale<br />

entstanden sind.<br />

c) Form der Kündigung<br />

Sie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder<br />

per E-Mail erklären.<br />

8. Programmänderung und Absage von<br />

Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner<br />

Anwaltverein Service GmbH<br />

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungsveranstaltungen<br />

jeglicher Art absagen können, wenn<br />

z. B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl<br />

nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Gebrauch<br />

machen, informieren wir Sie von unserer Absage<br />

so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich<br />

stets online über die aktuellen Kursinformationen oder<br />

kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fortbildungsveranstaltungen<br />

absagen, erstatten wir Ihnen<br />

die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche<br />

sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder<br />

grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen<br />

Erfüllungsgehilfen des Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

9. Arbeitsunterlagen<br />

Im Rahmen einer Vielzahl der vom Kölner AnwaltVerein<br />

e. V. angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen<br />

die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung.<br />

Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein<br />

Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der<br />

jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese<br />

Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung<br />

per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen<br />

der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen<br />

Sie ihre E-Mail-Adresse eintragen können.<br />

Der Kölner AnwaltVerein e. V. haftet nicht für den Inhalt<br />

der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Arbeitsunterlagen,<br />

es sei denn der Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

oder einer seiner Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig.<br />

10. Urheberrecht<br />

Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht<br />

auszugsweise – ohne Einwilligung des entsprechenden<br />

Referenten und des Kölner Anwaltverein e. V. vervielfältigen.<br />

Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilnehmern<br />

der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur<br />

Verfügung.<br />

11. Datenschutz<br />

Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben<br />

und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns<br />

übermittelten personenbezogenen Daten, wie z. B.<br />

Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur<br />

Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung.<br />

Sollten Sie Informationen über weitere Veranstaltungen<br />

wünschen, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung.<br />

Sollten Sie per Brief, Telefon oder Telefax eine unserer<br />

Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte<br />

mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren<br />

dürfen.<br />

12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat<br />

a) Fortbildungsveranstaltungen<br />

Sofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />

teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine<br />

Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme<br />

an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir<br />

Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer<br />

Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie<br />

darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung<br />

durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen.<br />

Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />

nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies<br />

setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die<br />

Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.<br />

Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als<br />

Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet.<br />

Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als<br />

Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für<br />

Sie zuständige Rechtsanwaltskammer.<br />

b) Fachanwaltskurse oder Zusatzausbildungen<br />

Für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines<br />

unserer Fachanwaltskurse oder einer unserer Zusatzausbildungen,<br />

erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis<br />

Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />

führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der<br />

Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein,<br />

bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen<br />

Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste<br />

zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />

nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen.<br />

Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren<br />

für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt<br />

haben.<br />

13. Haftungsbegrenzung<br />

Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher<br />

Aufwendungen richten sich nach den folgenden<br />

Bestimmungen.<br />

a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns<br />

beruhen, haften wir unbeschränkt.<br />

b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt<br />

nur bei Nichtvorhandensein der garantierten<br />

Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine<br />

Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung<br />

des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist<br />

(Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung<br />

einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das<br />

Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts<br />

sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im<br />

Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet<br />

werden muss.<br />

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

Auf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-<br />

Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for<br />

the International Sale of Goods, CISG) an.<br />

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile<br />

ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.<br />

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt<br />

dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.


Exklusiv für<br />

Mitglieder des<br />

Kölner Anwaltverein<br />

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