Radio-Phone-Ins: zwischen Beratung und Medieninszenierung
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Das Problem der Anruferin besteht darin, dass sie parallel zu ihrer Fernbeziehung<br />
eine Affäre hat, woraufhin der Moderator ihr rät, letztere zu beenden. Er begründet<br />
seine Entscheidung für die Handlungsanweisung in Z. 209-215. Mit der Formu-<br />
lierung „<strong>und</strong> wenn du sagst“ nimmt er direkt Bezug auf die Schilderung der<br />
Ratsuchenden <strong>und</strong> verweist damit auf die Qualität ihrer Beziehung. Der Moderator<br />
artikuliert seinen Ratschlag mit dem Modalverb „dürfen“ <strong>und</strong> dem Indefinit-<br />
pronomen „man“ mit den Worten „das darf man doch nicht so einfach in den Wind<br />
werfen“. Die Anruferin entgegnet dem Rat zwar mit der affirmativen Äußerung „ja<br />
klar schon“, drückt durch das Fokusadverb „nur“ im folgenden Turn aber eine<br />
Einschränkung der Äußerung aus (Weinrich 1993: 597). Daneben sind weitere<br />
sprachliche Indikatoren für einen Einwand der Adversativ-Junktor „aber“ 119 <strong>und</strong> das<br />
Fokusadverb „bloß“, das laut Duden ein Synonym von „nur“ ist. Die Interagierenden<br />
tragen mit ihren Handlungen erneut zur Kategorisierung ihrer sozialen Rollen bei.<br />
Der Moderator führt eine kategorien-spezifische Aktivität des „Ratgebenden“ aus,<br />
indem er lösungsrelevantes Wissen durch Argumentationsmuster verbalisiert,<br />
während die „Ratsuchende“ mit ihrem Einwand dazu Stellung nimmt. Der Einwand<br />
der Anruferin lautet, Schwierigkeiten damit zu haben, die Affäre abzubrechen.<br />
Diesen lässt Domian jedoch nicht gelten <strong>und</strong> unterbricht die Ratsuchende inmitten<br />
ihrer Erklärung (Z. 221). Den Konditionalsatz „ich glaube, dass man das schon<br />
schafft, wenn man das wirklich will“ leitet Domian mittels eines verbum sentiendi ein<br />
<strong>und</strong> bringt damit ein Argument gegen den Einwand vor, dem die Ratsuchende nur<br />
zögernd zustimmt. Außerdem stützt der Moderator seine Handlungsanweisung<br />
dadurch, dass er das schlechte Gewissen der Anruferin <strong>und</strong> ihre Lügen anführt,<br />
welche die Konsequenz ihres aktuellen Handelns sind. Der Begründung des<br />
Ratschlages will die Anruferin in Z. 239 <strong>und</strong> Z. 242 entgegnen, wird durch die<br />
Bemerkungen des Moderators aber darin behindert. Er formuliert seinen Ratschlag<br />
mit erhöhter Sprechgeschwindigkeit noch einmal im Imperativ. Schließlich leitet er<br />
mit den Worten „alles Gute“ die Gesprächsbeendigung ein, ohne von der<br />
Ratsuchenden eine explizite Annahme der Handlungsanweisung erhalten zu haben.<br />
119<br />
Vgl. die Einwänden mit „aber“ in: Gespräch (2) Z. 120, 326; Gespräch (6) Z. 381, 542<br />
<strong>und</strong> Gespräch (2) Z. 277 mit „bloß“.<br />
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