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Radio-Phone-Ins: zwischen Beratung und Medieninszenierung

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Das Problem der Anruferin besteht darin, dass sie parallel zu ihrer Fernbeziehung<br />

eine Affäre hat, woraufhin der Moderator ihr rät, letztere zu beenden. Er begründet<br />

seine Entscheidung für die Handlungsanweisung in Z. 209-215. Mit der Formu-<br />

lierung „<strong>und</strong> wenn du sagst“ nimmt er direkt Bezug auf die Schilderung der<br />

Ratsuchenden <strong>und</strong> verweist damit auf die Qualität ihrer Beziehung. Der Moderator<br />

artikuliert seinen Ratschlag mit dem Modalverb „dürfen“ <strong>und</strong> dem Indefinit-<br />

pronomen „man“ mit den Worten „das darf man doch nicht so einfach in den Wind<br />

werfen“. Die Anruferin entgegnet dem Rat zwar mit der affirmativen Äußerung „ja<br />

klar schon“, drückt durch das Fokusadverb „nur“ im folgenden Turn aber eine<br />

Einschränkung der Äußerung aus (Weinrich 1993: 597). Daneben sind weitere<br />

sprachliche Indikatoren für einen Einwand der Adversativ-Junktor „aber“ 119 <strong>und</strong> das<br />

Fokusadverb „bloß“, das laut Duden ein Synonym von „nur“ ist. Die Interagierenden<br />

tragen mit ihren Handlungen erneut zur Kategorisierung ihrer sozialen Rollen bei.<br />

Der Moderator führt eine kategorien-spezifische Aktivität des „Ratgebenden“ aus,<br />

indem er lösungsrelevantes Wissen durch Argumentationsmuster verbalisiert,<br />

während die „Ratsuchende“ mit ihrem Einwand dazu Stellung nimmt. Der Einwand<br />

der Anruferin lautet, Schwierigkeiten damit zu haben, die Affäre abzubrechen.<br />

Diesen lässt Domian jedoch nicht gelten <strong>und</strong> unterbricht die Ratsuchende inmitten<br />

ihrer Erklärung (Z. 221). Den Konditionalsatz „ich glaube, dass man das schon<br />

schafft, wenn man das wirklich will“ leitet Domian mittels eines verbum sentiendi ein<br />

<strong>und</strong> bringt damit ein Argument gegen den Einwand vor, dem die Ratsuchende nur<br />

zögernd zustimmt. Außerdem stützt der Moderator seine Handlungsanweisung<br />

dadurch, dass er das schlechte Gewissen der Anruferin <strong>und</strong> ihre Lügen anführt,<br />

welche die Konsequenz ihres aktuellen Handelns sind. Der Begründung des<br />

Ratschlages will die Anruferin in Z. 239 <strong>und</strong> Z. 242 entgegnen, wird durch die<br />

Bemerkungen des Moderators aber darin behindert. Er formuliert seinen Ratschlag<br />

mit erhöhter Sprechgeschwindigkeit noch einmal im Imperativ. Schließlich leitet er<br />

mit den Worten „alles Gute“ die Gesprächsbeendigung ein, ohne von der<br />

Ratsuchenden eine explizite Annahme der Handlungsanweisung erhalten zu haben.<br />

119<br />

Vgl. die Einwänden mit „aber“ in: Gespräch (2) Z. 120, 326; Gespräch (6) Z. 381, 542<br />

<strong>und</strong> Gespräch (2) Z. 277 mit „bloß“.<br />

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