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Radio-Phone-Ins: zwischen Beratung und Medieninszenierung

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Im zweiten Band dieser Arbeit finden sich die Transkriptionskonventionen <strong>und</strong> die<br />

Transkripte der analysierten <strong>Beratung</strong>sgespräche. Ihnen liegen zwei Audio-CDs der<br />

Gespräche bei.<br />

2. Begriffsbestimmung<br />

Unter <strong>Beratung</strong>sgesprächen werden hier Gespräche verstanden, bei denen jemand<br />

selbst keine Lösung für einen von ihm negativ empf<strong>und</strong>enen Zustand weiß <strong>und</strong> sich<br />

an eine andere Person wendet, die er für kompetent hält, ihn in seinem Problem zu<br />

beraten. Diese soll sein Problem kritisch bewerten <strong>und</strong> dem Betroffenen idealer-<br />

weise Auswege <strong>und</strong> Möglichkeiten aufzeigen, wie er damit umgehen kann. Schank<br />

<strong>und</strong> Schoenthal (1983: 74) sehen <strong>Beratung</strong>sgespräche als eine soziale <strong>Ins</strong>titution,<br />

mit der bestimmte Erwartungen einhergehen. Dies sind Gesprächssuche <strong>und</strong><br />

Gesprächsbereitschaft, Hilfesuche <strong>und</strong> Hilfebereitschaft sowie die Tatsache, dass der<br />

um Rat Fragende sich helfen lassen will <strong>und</strong> vom Berater erwartet, dass er ihm<br />

sagt, was er tun soll. Das <strong>Beratung</strong>sgespräch ist demnach durch eine kooperative<br />

Basis gekennzeichnet (Schank 1981: 165). Charakteristisch für diese Gesprächsform<br />

ist eine Asymmetrie <strong>zwischen</strong> den Sprechern. Sie ist konstitutiv für das Gespräch,<br />

denn der Ratsuchende wendet sich gerade aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen<br />

Sichtweise auf das Problem, der Betroffenheit, der Distanz <strong>und</strong> seines möglichen<br />

Fachwissens an den Berater. So kann der Berater andere Handlungs- <strong>und</strong><br />

Lösungsmöglichkeiten vorschlagen, die dem Betroffenen nicht in den Sinn<br />

gekommen wären (Nothdurft et al. 1994: 7). Diese Asymmetrie bedeutet allerdings,<br />

dass der Berater im Gespräch gr<strong>und</strong>sätzlich bevorrechtigt ist, weil er dessen<br />

Zeitpunkt <strong>und</strong> Dauer bestimmt, es gliedert, steuert <strong>und</strong> auch beendet (Berens 1978:<br />

138). Der Ratsuchende erkennt den Berater für sein Problem als Sachautorität an<br />

<strong>und</strong> ist nur in begrenztem Maße gleichberechtigt, wenn es um die Schilderung des<br />

Problems <strong>und</strong> dessen gemeinsame Erörterung geht. Berens (1978: 138) ist der<br />

Ansicht, der Berater könne diese Symmetrie aber jederzeit wieder aufheben. Schank<br />

(Schank 1981: 235, 250) meint hingegen, dass der Berater inhaltlich bevorrechtigt<br />

sei, 6 formal aber ein Wechsel in den Steuerungsrechten der Gesprächsteilnehmer<br />

stattfinde. Je nachdem in welcher Phase des Gespräches man sich befindet, steuere<br />

7

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