Radio-Phone-Ins: zwischen Beratung und Medieninszenierung
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Im zweiten Band dieser Arbeit finden sich die Transkriptionskonventionen <strong>und</strong> die<br />
Transkripte der analysierten <strong>Beratung</strong>sgespräche. Ihnen liegen zwei Audio-CDs der<br />
Gespräche bei.<br />
2. Begriffsbestimmung<br />
Unter <strong>Beratung</strong>sgesprächen werden hier Gespräche verstanden, bei denen jemand<br />
selbst keine Lösung für einen von ihm negativ empf<strong>und</strong>enen Zustand weiß <strong>und</strong> sich<br />
an eine andere Person wendet, die er für kompetent hält, ihn in seinem Problem zu<br />
beraten. Diese soll sein Problem kritisch bewerten <strong>und</strong> dem Betroffenen idealer-<br />
weise Auswege <strong>und</strong> Möglichkeiten aufzeigen, wie er damit umgehen kann. Schank<br />
<strong>und</strong> Schoenthal (1983: 74) sehen <strong>Beratung</strong>sgespräche als eine soziale <strong>Ins</strong>titution,<br />
mit der bestimmte Erwartungen einhergehen. Dies sind Gesprächssuche <strong>und</strong><br />
Gesprächsbereitschaft, Hilfesuche <strong>und</strong> Hilfebereitschaft sowie die Tatsache, dass der<br />
um Rat Fragende sich helfen lassen will <strong>und</strong> vom Berater erwartet, dass er ihm<br />
sagt, was er tun soll. Das <strong>Beratung</strong>sgespräch ist demnach durch eine kooperative<br />
Basis gekennzeichnet (Schank 1981: 165). Charakteristisch für diese Gesprächsform<br />
ist eine Asymmetrie <strong>zwischen</strong> den Sprechern. Sie ist konstitutiv für das Gespräch,<br />
denn der Ratsuchende wendet sich gerade aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen<br />
Sichtweise auf das Problem, der Betroffenheit, der Distanz <strong>und</strong> seines möglichen<br />
Fachwissens an den Berater. So kann der Berater andere Handlungs- <strong>und</strong><br />
Lösungsmöglichkeiten vorschlagen, die dem Betroffenen nicht in den Sinn<br />
gekommen wären (Nothdurft et al. 1994: 7). Diese Asymmetrie bedeutet allerdings,<br />
dass der Berater im Gespräch gr<strong>und</strong>sätzlich bevorrechtigt ist, weil er dessen<br />
Zeitpunkt <strong>und</strong> Dauer bestimmt, es gliedert, steuert <strong>und</strong> auch beendet (Berens 1978:<br />
138). Der Ratsuchende erkennt den Berater für sein Problem als Sachautorität an<br />
<strong>und</strong> ist nur in begrenztem Maße gleichberechtigt, wenn es um die Schilderung des<br />
Problems <strong>und</strong> dessen gemeinsame Erörterung geht. Berens (1978: 138) ist der<br />
Ansicht, der Berater könne diese Symmetrie aber jederzeit wieder aufheben. Schank<br />
(Schank 1981: 235, 250) meint hingegen, dass der Berater inhaltlich bevorrechtigt<br />
sei, 6 formal aber ein Wechsel in den Steuerungsrechten der Gesprächsteilnehmer<br />
stattfinde. Je nachdem in welcher Phase des Gespräches man sich befindet, steuere<br />
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