gemdat News Ausgabe 38
Kundenzeitung der gemdat Niederösterreich, Ausgabe 38
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QUANTENSPRUNG IM E-GOVERNMENT:
DAS RECHT AUF ELEKTRONISCHEN
VERKEHR MIT BEHÖRDEN
Ab 1.1.2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a
E-Government-Gesetz in Kraft. Das bedeutet: Alle Bundesbehörden müssen die
elektronische Zustellung an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ermöglichen.
Behörden können aber auch Empfängerinnen von elektronischen Zusendungen sein.