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gemdat News Ausgabe 38

Kundenzeitung der gemdat Niederösterreich, Ausgabe 38

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QUANTENSPRUNG IM E-GOVERNMENT:

DAS RECHT AUF ELEKTRONISCHEN

VERKEHR MIT BEHÖRDEN

Ab 1.1.2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a

E-Government-Gesetz in Kraft. Das bedeutet: Alle Bundesbehörden müssen die

elektronische Zustellung an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ermöglichen.

Behörden können aber auch Empfängerinnen von elektronischen Zusendungen sein.

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