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ZAP-2019-23

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Arbeitsrecht Fach 17 R, Seite 963<br />

Rechtsprechungsübersicht – 1. Hj. <strong>2019</strong><br />

Rechtsprechung<br />

Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitsrecht – 1. Halbjahr <strong>2019</strong><br />

Von Richter am Arbeitsgericht WOLFGANG GUNDEL, Freiburg, und Rechtsanwalt und Fachanwalt für<br />

Arbeits- und für Sozialrecht Dr. ULRICH SARTORIUS, Breisach<br />

Inhalt<br />

I. Individualarbeitsrecht<br />

1. Aufhebungsvertrag: Kein Widerruf; Verletzung<br />

des Gebots fairen Verhandelns<br />

2. Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen<br />

Ausschlussfristenklausel<br />

3. Diskriminierung wegen Schwerbehinderung<br />

4. Schadenersatz eines/einer schwerbehinderten<br />

Beschäftigten wegen Ablehnung<br />

einer stufenweisen Wiedereingliederung<br />

i.R.d. BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX a.F.<br />

5. Urlaubsabgeltung und Verfallfristen –<br />

Neubeginn der Verjährung<br />

6. Neues zum Urlaubsrecht<br />

II. Kündigungsschutzrecht<br />

1. Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs<br />

schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen<br />

Organisationsfreiheit<br />

2. Massenentlassung – Kündigung sofort<br />

nach Eingang der Massenentlassungsanzeige<br />

zulässig<br />

III. Befristungsrecht<br />

1. Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2<br />

S. 2 TzBfG (Rechtsprechungsänderung)<br />

2. Altersgrenze – Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts<br />

3. Grenzen einer tarifvertraglichen Höchstdauer<br />

für sachgrundlose Befristung<br />

IV. Prozessrecht<br />

1. Feststellungsinteresse bei einer Feststellungsklage<br />

bzw. Zwischenfeststellungsklage<br />

2. Rechtsweg: Fremdgeschäftsführer –<br />

arbeitgeberähnliche Person<br />

V. Sozialrecht<br />

Ende des Insolvenzgeldzeitraums bei<br />

Betriebsübergang<br />

I. Individualarbeitsrecht<br />

1. Aufhebungsvertrag: Kein Widerruf; Verletzung des Gebots fairen Verhandelns<br />

Gegenstand der Entscheidung des BAG vom 7.12.2018 (6 AZR 75/18, NZA <strong>2019</strong>, 688, auszugsweise abgedr.<br />

in NJW <strong>2019</strong>, 1966 mit zustimmender Anm. BACHMANN/PONZEN, a.a.O.,1969; s. auch PETERSEN, Hürden beim<br />

Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags, NWB <strong>2019</strong>, 1682 und FISCHINGER, Gebot fairen<br />

Verhandelns, NZA <strong>2019</strong>, 729) ist der Streit um den Bestand des Arbeitsverhältnisses der Klägerin nach<br />

Abschluss eines Aufhebungsvertrags.<br />

Die Klägerin war bei der Beklagten als Reinigungshilfe beschäftigt. Am 15.2.2016 suchte der Lebenspartner<br />

der Beklagten, welcher tatsächlich deren Geschäfte führt, die Klägerin gegen 17 Uhr in ihrer<br />

Wohnung auf und legte ihr einen Aufhebungsvertrag vor. Die Klägerin erklärte hierzu, sie sei an diesem<br />

Tage krank gewesen und habe im Bett gelegen, als der Lebenspartner der Beklagten geklingelt habe. Ihr<br />

Sohn habe ihn hereingelassen und sie geweckt, den ihr vorgehaltenen Vertrag habe sie unter dem<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>23</strong> 4.12.<strong>2019</strong> 1241

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