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POPSCENE Dezember 12/2019

Das total umsonste Popkulturmagazin.

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BILDUNGSURLAUB /<br />

BILDUNGSFREISTELLUNG<br />

Eine lebenslange Weiterqualifizierung ist insbesondere<br />

im Zeitalter der Digitalisierung<br />

und den starken strukturellen Veränderungen<br />

in Unternehmen unerlässlich. Neben dem<br />

Qualifizierungschancengesetz - über das an<br />

dieser Stelle zu Beginn des Jahres informiert<br />

worden ist - kann auch der Bildungsurlaub ein<br />

Baustein sein. Ob es Bildungsurlaub gib und<br />

wie die Modalitäten sind, ist in jedem Bundesland<br />

unterschiedlich. Im Saarland erhalten<br />

Beschäftigte bis zu 6 Tage im Jahr, wenn diese<br />

mind. <strong>12</strong> Monaten dem Betrieb angehört.<br />

Auch eintägige Veranstaltungen sind freistellungsfähig.<br />

ÜBER DIE AUTORIN:<br />

Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit<br />

Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht<br />

und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als<br />

Rechtsanwältin und Referentin bundesweit<br />

tätig.<br />

Mehr unter: jurvita.de<br />

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Im Saarland gilt, dass Beschäftigte ab dem<br />

dritten Freistellungstag für die Hälfte der Zeit<br />

arbeitsfreie Zeit einbringen müssen (z.B. Urlaub,<br />

Wochenenden, Feiertage, Überstunden).<br />

Für die Teilnahme an Maßnahmen, die zum<br />

Erwerb eines nachträglichen Schulabschlusses<br />

führen, beträgt die max. Freistellung fünf Tage<br />

pro Jahr. Hier muss keine arbeitsfreie Zeit eingebracht<br />

werden. Ebenso bei Weiterbildungsmaßnahmen<br />

innerhalb zwei Jahre nach einen<br />

Erziehungsurlaub, sofern diese besonderen<br />

betrieblichen Erfordernissen dienen.<br />

FÜR WAS ERHÄLT MAN BILDUNGSURLAUB?<br />

• Politische Weiterbildung,<br />

• berufliche Weiterbildung oder<br />

• eine Qualifizierung im Ehrenamt<br />

BILDUNGSFREISTELLUNG IM<br />

SAARLAND BEANTRAGEN<br />

Beschäftigte müsse eine Veranstaltung aussuchen<br />

und sich vom Veranstalter die Kopie des<br />

Anerkennungsbescheides geben lassen. Dann<br />

beim Arbeitgeber schriftlich die Freistellung<br />

für diese Veranstaltung beantragen. Das hat<br />

mind. 6 Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen.<br />

Der Arbeitgeber muss sich spätestens 2<br />

Wochen vor der Veranstaltung zurückmelden,<br />

ansonsten gilt der Antrag als angenommen.<br />

TIPP:<br />

Weitere Infos, Formulare etc. gibt es auf den<br />

jeweiligen Länderseiten.<br />

Die regionale Stellenbörse<br />

Kein Job? Kein Geld? Alles doof?<br />

Schau mal hier:<br />

JOBS-IM-SAARLAND.DE & FB.COM/JOBSIMSAARLAND

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