POPSCENE Dezember 12/2019
Das total umsonste Popkulturmagazin.
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BILDUNGSURLAUB /<br />
BILDUNGSFREISTELLUNG<br />
Eine lebenslange Weiterqualifizierung ist insbesondere<br />
im Zeitalter der Digitalisierung<br />
und den starken strukturellen Veränderungen<br />
in Unternehmen unerlässlich. Neben dem<br />
Qualifizierungschancengesetz - über das an<br />
dieser Stelle zu Beginn des Jahres informiert<br />
worden ist - kann auch der Bildungsurlaub ein<br />
Baustein sein. Ob es Bildungsurlaub gib und<br />
wie die Modalitäten sind, ist in jedem Bundesland<br />
unterschiedlich. Im Saarland erhalten<br />
Beschäftigte bis zu 6 Tage im Jahr, wenn diese<br />
mind. <strong>12</strong> Monaten dem Betrieb angehört.<br />
Auch eintägige Veranstaltungen sind freistellungsfähig.<br />
ÜBER DIE AUTORIN:<br />
Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit<br />
Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht<br />
und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als<br />
Rechtsanwältin und Referentin bundesweit<br />
tätig.<br />
Mehr unter: jurvita.de<br />
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Im Saarland gilt, dass Beschäftigte ab dem<br />
dritten Freistellungstag für die Hälfte der Zeit<br />
arbeitsfreie Zeit einbringen müssen (z.B. Urlaub,<br />
Wochenenden, Feiertage, Überstunden).<br />
Für die Teilnahme an Maßnahmen, die zum<br />
Erwerb eines nachträglichen Schulabschlusses<br />
führen, beträgt die max. Freistellung fünf Tage<br />
pro Jahr. Hier muss keine arbeitsfreie Zeit eingebracht<br />
werden. Ebenso bei Weiterbildungsmaßnahmen<br />
innerhalb zwei Jahre nach einen<br />
Erziehungsurlaub, sofern diese besonderen<br />
betrieblichen Erfordernissen dienen.<br />
FÜR WAS ERHÄLT MAN BILDUNGSURLAUB?<br />
• Politische Weiterbildung,<br />
• berufliche Weiterbildung oder<br />
• eine Qualifizierung im Ehrenamt<br />
BILDUNGSFREISTELLUNG IM<br />
SAARLAND BEANTRAGEN<br />
Beschäftigte müsse eine Veranstaltung aussuchen<br />
und sich vom Veranstalter die Kopie des<br />
Anerkennungsbescheides geben lassen. Dann<br />
beim Arbeitgeber schriftlich die Freistellung<br />
für diese Veranstaltung beantragen. Das hat<br />
mind. 6 Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen.<br />
Der Arbeitgeber muss sich spätestens 2<br />
Wochen vor der Veranstaltung zurückmelden,<br />
ansonsten gilt der Antrag als angenommen.<br />
TIPP:<br />
Weitere Infos, Formulare etc. gibt es auf den<br />
jeweiligen Länderseiten.<br />
Die regionale Stellenbörse<br />
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