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FEBRUAR 2012 VERFAHRENSSCHRITT - bauleitplaene.de

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NEUAUFSTELLUNG DES<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

DER GEMEINDE OSTSEEBAD DIERHAGEN<br />

BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF<br />

gemäß § 5 Abs. 5 BauGB<br />

STAND: <strong>FEBRUAR</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>VERFAHRENSSCHRITT</strong>:<br />

2. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG<br />

gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Än<strong>de</strong>rungen gegenüber 1. Entwurf sind randlich markiert<br />

Auftraggeber: Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Auftragnehmer: AC Schmidt und Ehlers<br />

Planergruppe Rostock GmbH<br />

Alter Markt 12<br />

18055 Rostock<br />

Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ute Schmidt<br />

Dipl.-Ing. Martin Stepany<br />

1


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I. Grundlagen und Rahmenbedingungen<br />

1. Rechtsgrundlage und Verfahrensverlauf 4<br />

2. Erfor<strong>de</strong>rnis und Anlass <strong>de</strong>r Planung 4<br />

3. Planerische Rahmenbedingungen 5<br />

3.1. Lan<strong>de</strong>splanung (LEP M-V) 5<br />

3.2. Regionalplanung (RROP VP) 5<br />

3.3. Natura 2000-Gebiete 7<br />

3.4. Bisherige Flächennutzungsplanung 7<br />

3.5. Tourismuskonzept von 2005 8<br />

II. DARSTELLUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

4. Bauleitplanerische Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans 9<br />

4.1. Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung 9<br />

4.1.1. Wohnbauflächen und Siedlungsentwicklung 9<br />

4.1.2. Mischgebiete gemäß § 6 BauNVO 10<br />

4.1.3. Gewerbegebiete 11<br />

4.1.4. Son<strong>de</strong>rgebiete, die <strong>de</strong>r Erholung dienen 11<br />

4.1.5. Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete 14<br />

4.2. Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung 18<br />

4.3. Flächen für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf und für Sport- und Spielanlagen 18<br />

4.4. Flächen für <strong>de</strong>n Verkehr 19<br />

4.5. Grünflächen 19<br />

4.6. Flächen für die Landwirtschaft und Wald 20<br />

4.7. Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft 20<br />

5. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise 22<br />

III. UMWELTBERICHT (SIEHE SEPARATES PAPIER)<br />

AUTOR:: UmweltPlan GmbH Stralsund<br />

Tribseer Damm 2, 18437 Stralsund<br />

www. umweltplan.<strong>de</strong><br />

IV. ANLAGEN<br />

Beikarte A: Stand <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung<br />

Beikarte B: Vorzugstrasse Darßringbahn im Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />

Beikarte C: Deichneubau geplant<br />

Beikarte D: Entwicklungsbereich Hafen Dierhagen-Dorf<br />

Beikarte D: Entwicklungsbereich Hafen Dändorf<br />

AC PLANERGRUPPE<br />

2


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

I. Grundlagen und Rahmenbedingungen<br />

1. Rechtsgrundlage und Verfahrensverlauf<br />

Rechtsgrundlage <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans (FNP) ist das Baugesetzbuch in <strong>de</strong>r<br />

Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), einschließlich<br />

aller wirksamen Än<strong>de</strong>rungen, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art.1G <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).<br />

Der Beschluss zur Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wur<strong>de</strong> zeitgleich mit<br />

<strong>de</strong>m Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behör<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />

Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung am 07.11.2007 gefasst.<br />

Nach Auswertung <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligung eingegangenen<br />

Stellungnahmen wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf erstellt und die öffentliche Auslegung im<br />

Zeitraum vom 01.04. bis 06.05.2010 durchgeführt.<br />

Nach <strong>de</strong>r Öffentlichen Auslegung wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf geän<strong>de</strong>rt und von <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>vertretung am 11.05.2011 und am 29.02.<strong>2012</strong> beschlossen und zur<br />

erneuten Auslegung bestimmt.<br />

2. Erfor<strong>de</strong>rnis und Anlass <strong>de</strong>r Planung<br />

Das Erfor<strong>de</strong>rnis für die Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans als öffentlichrechtliches<br />

Verfahren ergibt sich gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB aus <strong>de</strong>r Notwendigkeit,<br />

bo<strong>de</strong>nrechtliche Spannungen zu bewältigen, beispielsweise wenn, wie<br />

im konkreten Fall, Flächen für eine künftige Nutzung gesichert wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Als konkreter Anlass für die Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans ist die<br />

Vielzahl von Aufstellungsbeschlüssen für Bebauungspläne und für einhergehen<strong>de</strong><br />

FNP-Än<strong>de</strong>rungsverfahren in <strong>de</strong>n letzten Jahren zu nennen.<br />

Ein weiterer Anlass zur Neuaufstellung ist <strong>de</strong>r technische Fortschritt, <strong>de</strong>r es mittlerweile<br />

ermöglicht, <strong>de</strong>n gesamtgemeindlichen Flächennutzungsplan auf digitaler<br />

Kartengrundlage zu erstellen, was eine verbesserte Lesbarkeit <strong>de</strong>r Planzeichnung<br />

und zukünftig erleichterte Planän<strong>de</strong>rungen be<strong>de</strong>utet.<br />

Der neuaufgestellte Flächennutzungsplan wird in <strong>de</strong>r genehmigungsfähigen Fassung<br />

<strong>de</strong>m Bauamt als CAD-Datei übergeben, um zukünftige FNP-Än<strong>de</strong>rungen<br />

leichter eigenständig zeichnerisch umsetzen zu können.<br />

AC PLANERGRUPPE<br />

3


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

3. Planerische Rahmenbedingungen<br />

3.1. Lan<strong>de</strong>splanung (LEP M-V)<br />

Im Lan<strong>de</strong>sraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) vom<br />

3. Mai 2005 ist das gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet von Dierhagen Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

„Vorbehaltsgebiets Tourismus“. Darüber hinaus ist fast das gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />

als „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“ dargestellt. Ausnahmen bil<strong>de</strong>n<br />

die Fläche <strong>de</strong>s Dierhäger und <strong>de</strong>s Ribnitzer Großen Moores, die als ein „Vorranggebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege“ ausgewiesen sind. Ein Großteil<br />

<strong>de</strong>r weiteren unbebauten Gemein<strong>de</strong>teile ist wenigstens noch als „Vorbehaltsgebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege“ gekennzeichnet, zumeist in Verbindung mit<br />

<strong>de</strong>r Signatur „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“.<br />

Die an Dierhagen angrenzen<strong>de</strong>n Wasserflächen von Bod<strong>de</strong>n und Ostsee sind<br />

bei<strong>de</strong> als „Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum“ und als „Vorbehaltsgebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege auf Gewässern“ dargestellt. Für das Bod<strong>de</strong>ngewässer<br />

wie auch das Große Ribnitzer Moor sind ferner die Kennzeichnungen<br />

als Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete nachrichtlich übernommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Umweltplan GmbH<br />

Zur Erklärung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>ten raumordnerischen Begrifflichkeiten:<br />

Vorranggebiete sind als „Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung“ nach § 3 Nr. 2 <strong>de</strong>s Raumordnungsgesetzes<br />

(ROG) verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich<br />

bestimmten, abschließend abgewogenen Festlegungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s- und Regionalplanung,<br />

die nicht mehr durch gemeindliche Abwägung überwun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

Dem gegenüber sind Vorbehaltsgebiete als „Grundsätze <strong>de</strong>r Raumordnung“ nach<br />

§ 3 Nr. 3 ROG Aussagen zur Raumentwicklung und Planungsleitlinien <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung, die als öffentliche Belange in nachfolgen<strong>de</strong> Abwägungs- und Ermessensentscheidungen<br />

eingestellt wer<strong>de</strong>n sollen, aber noch kein unüberwindbares<br />

Produkt einer Abwägung sind. Ihnen soll jedoch bei <strong>de</strong>r Abwägung mit<br />

konkurrieren<strong>de</strong>n raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen beson<strong>de</strong>res Gewicht beigemessen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3.2. Regionalplanung (RROP VP)<br />

Die Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung auf regionaler Ebene sind im Regionalen<br />

Raumordnungsprogramm Vorpommern (RROP VP) formuliert. Derzeit befin<strong>de</strong>t<br />

sich das RROP VP im Verfahren <strong>de</strong>r Neuaufstellung. Solange dieser Prozess noch<br />

nicht abgeschlossen ist und das neue RROP VP damit Rechtsgültigkeit erlangt,<br />

bleibt das RROP VP von 1998 wirksam, auf das sich die folgen<strong>de</strong>n Aussagen<br />

beziehen.<br />

Raumkategorien und Zentrale Orte:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen ist <strong>de</strong>r Raumkategorie „Ländlicher Raum“<br />

zugeordnet. In <strong>de</strong>r Zentrale-Ort-Systematik <strong>de</strong>r Regionalplanung weist die Gemein<strong>de</strong><br />

Dierhagen nicht das Gewicht für die unterste Kategorie <strong>de</strong>r Zentrenstruktur<br />

„Ländlicher Zentralort“ auf. Dierhagen ist Bestandteil <strong>de</strong>s Mittelbereichs und <strong>de</strong>s<br />

Nahbereichs <strong>de</strong>s Mittelzentrums Ribnitz-Damgarten. Die Grenze Dierhagens zur<br />

nördlichen Nachbargemein<strong>de</strong> Ostseebad Wustrow bil<strong>de</strong>t gleichzeitig die Grenze<br />

4


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

zwischen <strong>de</strong>n Nahbereichen von Ribnitz-Damgarten und <strong>de</strong>s Ländlichen<br />

Zentralorts Born im Nor<strong>de</strong>n.<br />

Umweltplan GmbH<br />

Natur und Landschaft:<br />

Der Großteil <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets von Dierhagen ist im RROP VP als Landschaftsschutzgebiet<br />

(LSG) und als Vorsorgeraum Naturschutz und Landschaftspflege<br />

dargestellt. Die einzigen Ausnahmen stellen die bei<strong>de</strong>n Naturschutzgebiete<br />

(NSG) Dierhäger Moor und Ribnitzer Großes Moor im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets<br />

dar, die im RROP VP eben als NSG und als Vorranggebiet Naturschutz<br />

und Landschaftspflege ausgewiesen sind.<br />

Zur Begriffsunterscheidung zwischen <strong>de</strong>m Vorranggebiet und Vorsorgeraum<br />

Naturschutz und Landschaftspflege: In Vorranggebieten Naturschutz und Landschaftspflege<br />

ist <strong>de</strong>m Naturschutz Vorrang vor an<strong>de</strong>ren Nutzungen einzuräumen<br />

und alle raumbe<strong>de</strong>utsamen Vorhaben müssen mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s Naturschutzes<br />

vereinbar sein. Im Vorsorgeraum hingegen sind alle raumbe<strong>de</strong>utsame Vorhaben<br />

lediglich so abzuwägen und abzustimmen, dass <strong>de</strong>r Vorsorgeraum in seiner Be<strong>de</strong>utung<br />

für Naturschutz, Landschaftspflege und landschaftsbezogener Erholung<br />

möglichst nicht beeinträchtigt wird. Ein Vorranggebiet ist gegenüber einem Vorsorgeraum<br />

somit die höherrangige Gebietskategorie.<br />

Siedlungswesen<br />

Gemäß Punkt 5.1 (4) <strong>de</strong>s RROP VP soll sich die weitere Siedlungsentwicklung<br />

von Gemein<strong>de</strong>n im ländlichen Raum, die wie Dierhagen keinen Zentralort darstellen,<br />

auf die Eigenentwicklung konzentrieren. Die Eigenentwicklung bezieht sich<br />

auf <strong>de</strong>n Bedarf <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Bevölkerung an Wohnraum, nicht auf einen<br />

Bedarf, <strong>de</strong>r durch „unangemessene Wan<strong>de</strong>rungsgewinne“ verursacht wird, wie sie<br />

insbeson<strong>de</strong>re für Ostseeanrainergemein<strong>de</strong>n erwartet wer<strong>de</strong>n können.<br />

Tourismus und Naherholung<br />

Der Großteil <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets von Dierhagen ist im RROP VP als Tourismusschwerpunktraum<br />

dargestellt. Gemäß Punkt 7.2.1 (2) <strong>de</strong>s RROP VP haben<br />

die Belange <strong>de</strong>s Tourismus in diesen Räumen Vorrang gegenüber <strong>de</strong>n Belangen<br />

an<strong>de</strong>rer Wirtschaftszweige. Die <strong>de</strong>n Frem<strong>de</strong>nverkehr stören<strong>de</strong>n Faktoren sollen so<br />

weitgehend ausgeschlossen, bzw. gemin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rerseits haben in <strong>de</strong>n<br />

bereits intensiv genutzten Tourismusgebieten, zu <strong>de</strong>n Dierhagen gehört, gemäß<br />

Punkt 7.2.1 (3) <strong>de</strong>s RROP VP Maßnahmen <strong>de</strong>r Verbesserung und Differenzierung<br />

<strong>de</strong>r Beherbergungskapazitäten Vorrang vor rein quantitativen Erweiterungen. So<br />

sollen Angebotsausweitungen mit Maßnahmen <strong>de</strong>r Saisonverlängerung und <strong>de</strong>r<br />

Infrastrukturverbesserung verknüpft wer<strong>de</strong>n, wenn nicht räumlich unmittelbar, so<br />

doch wenigstens auf das Gemein<strong>de</strong>gebiet insgesamt bezogen. Zur Unterstützung<br />

dieses Ziels hat die Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen im Jahr 2005 ein<br />

Tourismuskonzept beschlossen, siehe auch Punkt 3.4 <strong>de</strong>r Begründung.<br />

5


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

3.3. Natura 2000-Gebiete<br />

Im Südwesten <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebietes befin<strong>de</strong>t sich das gemel<strong>de</strong>te Fauna-Flora-<br />

Habitat (FFH)-Gebiet mit <strong>de</strong>r EU-Nummer DE 1739-303 „Ribnitzer Großes Moor<br />

und Neuhaus-Dierhäger Dünen“ von 316 ha Fläche bis hin zu <strong>de</strong>n Küstenschutzwäl<strong>de</strong>rn<br />

in Neuhaus und Dierhagen-Strand. Dieses FFH-Gebiet umfasst 7<br />

FFH-Lebensraumtypen, davon zwei prioritär, und 2 FFH-Arten, nämlich die Große<br />

Moosjungfer und <strong>de</strong>n Fischotter, bei<strong>de</strong> nicht prioritär.<br />

Ganz im Sü<strong>de</strong>n hat Dierhagen mit <strong>de</strong>m Nordufer <strong>de</strong>s Körkwitzer Baches Anteil an<br />

<strong>de</strong>m FFH-Gebiet Nr. DE 1740-301 „Wald bei Althei<strong>de</strong> mit Körkwitzer Bach“ mit<br />

neun FFH-Lebensraumtypen, von <strong>de</strong>nen zwei prioritär sind, und mit <strong>de</strong>m Fischotter<br />

eine nicht-proritäre FFH-Art im Gebiet.<br />

Der Saaler Bod<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Ribnitzer See, die die Ostgrenze von Dierhagen bil<strong>de</strong>n,<br />

sind Bestandteil <strong>de</strong>s 27.890 ha großen FFH-Gebiets Nr. DE 1542-302<br />

„Recknitz-Ästuar und Halbinsel Zingst“ mit 21 FFH-Lebensraumtypen, davon fünf<br />

prioritär, und elf nicht-prioritäre FFH-Arten.<br />

Die benachbarten Bod<strong>de</strong>ngewässer sind ebenso Bestandteil <strong>de</strong>s neuen vorgeschlagenen<br />

Europäischen Vogelschutzgebiets SPA („Special Protection Area“) Nr.<br />

28 mit <strong>de</strong>r Bezeichnung „Nationalpark Vorpommersche Bod<strong>de</strong>nlandschaft,<br />

Westrügensche Bod<strong>de</strong>n und nördlicher Strelasund“, das insgesamt eine Fläche<br />

von 119.842 ha umfasst.<br />

Das von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung zur Neuanmeldung vorgeschlagene „FFH-Gebiet im<br />

marinen Bereich“ FFH-Marin 2 „Darßer Schwelle“ hat hingegen für Dierhagen<br />

kaum Be<strong>de</strong>utung, da es erst auf <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r südlichen Gemein<strong>de</strong>grenze von<br />

Ahrenshoop beginnt und sich weiter in Richtung Nor<strong>de</strong>n über insgesamt 34.441 ha<br />

auf <strong>de</strong>r Ostsee aus<strong>de</strong>hnt.<br />

3.4. Bisherige Flächennutzungsplanung<br />

Der bis zur Wirksamkeit <strong>de</strong>s in Neuaufstellung befindlichen FNP rechtswirksame<br />

Flächennutzungsplan stammt aus <strong>de</strong>m Jahr 1999. Seit<strong>de</strong>m sind mehrere FNP-<br />

Än<strong>de</strong>rungen wirksam gewor<strong>de</strong>n und die Aufstellung weiterer Än<strong>de</strong>rungen wur<strong>de</strong><br />

bereits beschlossen. Eine FNP-Neuaufstellung erscheint daher zweckdienlich und<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die 1. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP, bezogen auf <strong>de</strong>n Ortsteil Dierhagen-Strand, wur<strong>de</strong> im<br />

Jahr 2000 genehmigt. Das Verfahren zur 2. Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> eingestellt, <strong>de</strong>r<br />

Planinhalt als <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung weiterverfolgt. Die 3. Än<strong>de</strong>rung bezieht<br />

sich ebenso auf Dierhagen-Strand und wur<strong>de</strong> 2004 wirksam.<br />

Die 4. Än<strong>de</strong>rung und Ergänzung, die am 16.03.2006 genehmigt und am<br />

15.06.2006 rechtswirksam wur<strong>de</strong>, bestand aus einer Vielzahl von Teilflächen, die<br />

geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r auch ergänzt wur<strong>de</strong>n, weil sie bis dahin von <strong>de</strong>r Genehmigung o<strong>de</strong>r<br />

nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB von <strong>de</strong>r Darstellung bewusst ausgenommen waren.<br />

Es erschien für die 4. Än<strong>de</strong>rung daher sinnvoll, für die Planzeichnung das gesamte<br />

Gemein<strong>de</strong>gebiet als Kartengrundlage zu wählen. Ferner wur<strong>de</strong>n die Inhalte <strong>de</strong>r 1.<br />

und 3. Än<strong>de</strong>rung im Sinne einer Neubekanntmachung <strong>de</strong>s FNP nach § 6 Abs. 6<br />

BauGB nachrichtlich aufgenommen. Die 4. Än<strong>de</strong>rung und Ergänzung <strong>de</strong>s<br />

Umweltplan GmbH<br />

6


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

Flächennutzungsplans spiegelt somit für das gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet <strong>de</strong>n letzten<br />

wirksamen Stand <strong>de</strong>r Flächennutzungsplanung vor <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP<br />

wi<strong>de</strong>r. Das ist <strong>de</strong>r Grund, warum unter 4. dieser Begründung die Verän<strong>de</strong>rungen<br />

insbeson<strong>de</strong>re gegenüber <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r wirksamen 4. Än<strong>de</strong>rung beschrieben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3.5. Tourismuskonzept von 2005<br />

Insbeson<strong>de</strong>re auf Grund wie<strong>de</strong>rholter Anregungen <strong>de</strong>s Amtes für Raumordnung<br />

Vorpommern zur 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung, dass für Dierhagen ein Tourismuskonzept<br />

entsprechend <strong>de</strong>r Begründung zum Punkt 7.2.1 (3) <strong>de</strong>s RROP VP sinnvoll und<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sei, wur<strong>de</strong> ein solches erarbeitet und im Jahr 2005 von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung<br />

beschlossen. Bei <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wird<br />

darauf geachtet, dass die FNP-Darstellungen <strong>de</strong>n Aussagen <strong>de</strong>s Maßnahmenplans<br />

<strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes von 2005 zumin<strong>de</strong>st nicht grundsätzlich wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s jüngeren Planungsstands <strong>de</strong>r FNP-Neuaufstellung<br />

kann es im Sinne einer Fortentwicklung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>- und Tourismusentwicklung<br />

zu Abweichungen in Teilgebieten kommen. Die Übernahmen aus <strong>de</strong>m Tourismuskonzept<br />

wie auch einzelne Abweichungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen Bauvorhaben benannt.<br />

Umweltplan GmbH<br />

7


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

II. Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans<br />

4. Bauleitplanerische Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans<br />

4.1. Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

Umweltplan GmbH<br />

In diesem Abschnitt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re die Darstellungsän<strong>de</strong>rungen gegenüber<br />

<strong>de</strong>m wirksamen Flächennutzungsplan bis einschließlich <strong>de</strong>r genehmigten und<br />

rechtswirksamen 4. Än<strong>de</strong>rung aufgezeigt. Neben <strong>de</strong>r am 16.03.2006 genehmigten,<br />

wirksamen 4. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wur<strong>de</strong>n Aufstellungsbeschlüsse<br />

für eine Vielzahl von Bebauungsplänen und weiterer FNP-Än<strong>de</strong>rungen<br />

gefasst, die inhaltlich in die Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP aufgenommen und<br />

an dieser Stelle im Einzelnen erläutert wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

4.1.1. Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächen<br />

Gegenüber <strong>de</strong>r erst kürzlich genehmigten 4. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans<br />

wird in bewusster Abweichung zum Tourismuskonzept nur eine einzige geringflächige<br />

Ausweisung neuer Wohnbauflächen für <strong>de</strong>n Zeithorizont <strong>de</strong>s neuen<br />

FNP von ca. 15 Jahren vorgesehen. Aufgrund <strong>de</strong>r annähernd stagnieren<strong>de</strong>n Bevölkerungsentwicklung<br />

(siehe Tabelle unten) ist nur eine geringe Neuausweisung<br />

von Wohnbauflächen im Rahmen <strong>de</strong>r Eigenentwicklung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>, als Teil<br />

<strong>de</strong>s Nachholbedarfs an Wohnfläche pro Einwohner gegenüber Kennziffern für<br />

ländliche Räume in <strong>de</strong>n alten Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn und als Ersatz für die entfallen<strong>de</strong>n<br />

Wohnbauflächen am Strand von Neuhaus (s.u.) mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung<br />

in Einklang zu bringen.<br />

Nach <strong>de</strong>n Daten <strong>de</strong>s Amtes Darß-Fischland, jeweils Endstand am 31.12. <strong>de</strong>s<br />

Jahres, stellt sich die Bevölkerungsentwicklung <strong>de</strong>r letzten Jahre wie folgt dar:<br />

Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Einw. 1.645 1.654 1.687 1.694 1.687 1.644 1.676 1.657 1.640 1.662 1.652 1.614<br />

Im neuen Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n zwei neue Wohnbauflächen im Ortsteil<br />

Dändorf dargestellt. Eine <strong>de</strong>r neuen Wohnbauflächen befin<strong>de</strong>t sich als straßenbegleiten<strong>de</strong>s<br />

Band für eine einreihige Bebauung nördlich <strong>de</strong>r Straße „Wischenkieker“.<br />

Dieses neue kleine Wohngebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha und<br />

bietet bei <strong>de</strong>r ortstypisch geringen baulichen Dichte, die in einem Bebauungsplan<br />

verbindlich festgesetzt wer<strong>de</strong>n soll, nur ca. 6 bis 8 Einfamilienhäusern Raum. Eine<br />

rückwärtige Bebauung wird durch die Beibehaltung <strong>de</strong>r Darstellung einer<br />

Grünfläche mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung Hausgärten ausgeschlossen.<br />

Die zweite Wohnbaufläche befin<strong>de</strong>t sich in zweiter Reihe zur Bebauung rechtsseitig<br />

<strong>de</strong>r Straße Neue Reihe in Dändorf. Im gültigen Flächennutzungsplan erstreckt<br />

sich die Wohnbaufläche am Ausgang <strong>de</strong>r Ortslage Dändorf rechtsseitig <strong>de</strong>r<br />

Straße Neue Reihe in einer Breite von 50 m bis zum Graben und <strong>de</strong>m angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Landschaftsschutzgebiet. Diese Fläche wird aufgegeben und an<br />

Stelle <strong>de</strong>ssen in Richtung Sü<strong>de</strong>n rechts- und linksseitig <strong>de</strong>s Weges „Auf <strong>de</strong>r Hufe“<br />

bzw. und <strong>de</strong>ssen Verlängerung erweitert. Motiviert durch diesen vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Erschließungsweg wird die Wohnbaufläche bis an die Grenze <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsschutzgebietes heran dargestellt. Nördlich und südlich davon verbleibt<br />

es bei <strong>de</strong>r Darstellung von Wohnbaufläche für <strong>de</strong>n straßenbegleiten<strong>de</strong>n Streifen<br />

8


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

und von Grünfläche, Zweckbestimmung „Hausgärten“ für <strong>de</strong>n rückwärtigen<br />

Bereich. Dadurch wird eine weitergehen<strong>de</strong> rückwärtige Bebauung zwischen<br />

Wohnbaufläche und Graben ausgeschlossen.<br />

Im zentralen Bereich <strong>de</strong>r Ortslage Dändorf, <strong>de</strong>m sog. „Dreieck“, wird die bereits in<br />

<strong>de</strong>r 4. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP dargestellte Wohnbaufläche erhalten. Im Landschaftsplan<br />

ist <strong>de</strong>r Bereich als Stau<strong>de</strong>n-, Ru<strong>de</strong>ral- bzw. Grünlandfläche ausgewiesen.<br />

Mit <strong>de</strong>r Ausweisung wird die Arrondierung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Bebauung<br />

verfolgt. Bei <strong>de</strong>r ortsüblichen geringen Bebauungsdichte können max. 10 bis 12<br />

Einfamilienhäuser entstehen (ca. 1,5 ha).<br />

An einer an<strong>de</strong>ren Stelle <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets, in Strandnähe im Ortsteil Neuhaus<br />

(Bereich Farnweg und Strandaufgang Heckenweg, seeseitig), wird die Darstellung<br />

einer Wohnbaufläche im Umfang von 0,4 ha zugunsten eines Ferienhausgebiets<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Bebauungsplan Nr. 20 aufgegeben.<br />

Im Ortsteil Dierhagen Strand wird die Darstellung SO 1 und 2 für das bereits<br />

baulich genutzte Quartier zwischen Waldstraße und Ahornstraße weitgehend<br />

geän<strong>de</strong>rt. Entsprechend <strong>de</strong>r Zielstellung für diesen Bereich (BP 36) wird im FNP-<br />

Entwurf Wohnbaufläche dargestellt; lediglich in einem größeren Teilabschnitt<br />

entlang <strong>de</strong>r Ahornstraße verbleibt die Darstellung als Son<strong>de</strong>rgebiet (SO 18<br />

„Frem<strong>de</strong>nverkehr“.<br />

Ebenfalls in Dierhagen Strand wird im östlichen Abschnitt <strong>de</strong>r E-M-Arndt-Straße<br />

eine Wohnbaufläche dargestellt. Hier soll neben einem Angebot an<br />

Wohngrundstücken beson<strong>de</strong>res Augenmerk auf altengerechtes Wohnen gelegt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Darstellungen <strong>de</strong>s wirksamen Flächennutzungsplans von Wohnbauflächen in<br />

Körkwitz-Hof wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r FNP-Neuaufstellung zwar unverän<strong>de</strong>rt übernommen.<br />

Angesichts <strong>de</strong>r umfangreichen umgeben<strong>de</strong>n Flächen für die Landwirtschaft soll<br />

sich aus <strong>de</strong>n Wohnbauflächen in Körkwitz-Hof auch die Zulässigkeit kleinerer<br />

landwirtschaftlicher Betriebe, z.B. für die Kleinvieh- und Pfer<strong>de</strong>haltung und -pflege,<br />

entwickeln lassen. Inwieweit auch gewerbliche Nutzungen gebietsverträglich sind,<br />

ist jeweils zu prüfen.<br />

Für <strong>de</strong>n Bebauungsplan Nr. 21 “Jagdbetriebshof“ in Körkwitz-Hof und <strong>de</strong>r dazugehörigen<br />

10. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wur<strong>de</strong>n zwar jeweils Beschlüsse<br />

zur Aufstellung gefasst, die Verfahren wer<strong>de</strong>n aber nicht fortgeführt und<br />

können als obsolet gelten.<br />

4.1.2. Gewerbliche Bauflächen / Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO<br />

Es besteht im wirksamen Flächennutzungsplan nur eine gewerbliche Baufläche<br />

am südlichen Ortsrand von Dierhagen-Dorf, dargestellt als Gewerbegebiet gemäß<br />

§ 8 BauNVO. Im neuaufgestellten FNP wird diese Darstellung flächenmäßig<br />

reduziert, ungefähr auf <strong>de</strong>n als Gewerbegebiet festgesetzten Geltungsbereich <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplans Nr. 9 nördlich und südlich <strong>de</strong>r Straße „Handwerkerhof“.<br />

Dies erscheint sinnvoll, weil die Erfahrungen <strong>de</strong>r letzten Jahre gezeigt haben, dass<br />

diese Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Gewerbegebiets ausreichend ist für die Nachfrage an<br />

gewerblichen Bauflächen in Dierhagen für Handwerker und Gewerbetreiben<strong>de</strong> im<br />

planungsrechtlichen Sinne. Das eigentliche „Gewerbe“ in Dierhagen, das weitere<br />

Flächen nachfragt, ist <strong>de</strong>r Frem<strong>de</strong>nverkehr, für <strong>de</strong>n vorzugsweise Son<strong>de</strong>rgebiete<br />

dargestellt wer<strong>de</strong>n. Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r skizzierten Situation <strong>de</strong>r Dierhäger<br />

Umweltplan GmbH<br />

9


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

Wirtschaftsstruktur und <strong>de</strong>r einhergehen<strong>de</strong>n Flächennachfrager sind für <strong>de</strong>n<br />

Betrachtungszeitraum <strong>de</strong>s neuen Flächennutzungsplans <strong>de</strong>r nächsten zehn bis<br />

fünfzehn Jahre nicht zu erwarten.<br />

Zwischen <strong>de</strong>m Gewerbegebiet und <strong>de</strong>m geplanten Ferienpark (SO 16) sind<br />

Maßnahmen zum Immissionsschutz dargestellt. Im Rahmen <strong>de</strong>r verbindlichen<br />

Bauleitplanung sind konkretisieren<strong>de</strong> Festsetzungen zu notwendigen<br />

Schallschutzmaßnahmen zu treffen.<br />

4.1.3. Son<strong>de</strong>rgebiete, die <strong>de</strong>r Erholung dienen, gemäß § 10 BauNVO<br />

Im Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n alle drei in <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung vorgesehenen<br />

Arten von Son<strong>de</strong>rgebieten die <strong>de</strong>r Erholung dienen (Wochenendhausgebiete,<br />

Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete), gemäß § 10 BauNVO dargestellt:<br />

Umweltplan GmbH<br />

Ferienhausgebiete SO 1<br />

Die FNP-Darstellungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 20 „Son<strong>de</strong>rgebiet Hotel An<br />

<strong>de</strong>r See und Ferienwohnanlage Neuhaus“ am Strand von Neuhaus entsprechen<br />

<strong>de</strong>m Bestand. Konkret be<strong>de</strong>utet das für diesen Bereich <strong>de</strong>s Ortsteils Neuhaus,<br />

dass die Darstellungen <strong>de</strong>s SO 2 „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“ um ca.<br />

1,2 ha und <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Wohnbauflächen um ca. 0,4 ha jeweils reduziert<br />

wer<strong>de</strong>n und die Darstellung eines SO 1 „Ferienhausgebiet“ (+ ca. 1,6 ha) auf<br />

diesen Flächen an <strong>de</strong>ren Stelle tritt.<br />

Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 25 „Käpt’n Braß“ am Südrand von<br />

Dierhagen-Ost wird aus Dringlichkeitsgrün<strong>de</strong>n eine separate, die 12. FNP-<br />

Än<strong>de</strong>rung, durchgeführt, <strong>de</strong>ren voraussichtliche Darstellungen aber bereits in die<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Für diese<br />

Fläche wird ein sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“ um<br />

das „Ostseehotel Dierhagen“ herum verlagert und ein Ferienhausgebiet neu<br />

dargestellt. Das sonstige Son<strong>de</strong>rgebiet SO 7 „Reha-Klinik“ wird dafür aufgegeben.<br />

Angesichts <strong>de</strong>r bisherigen Darstellungen von SO 2 und SO 7 im wirksamen FNP<br />

han<strong>de</strong>lt es sich eher um eine bauleitplanerische Umschichtung als eine Mehrung<br />

von Bettenkapazitäten. Das Vorhaben ist als Maßnahme G6 und G10 bereits<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes.<br />

Campingplatzgebiete SO 3<br />

Der Bebauungsplan Nr. 19, für <strong>de</strong>n ein Aufstellungsbeschluss gefasst wur<strong>de</strong>, soll<br />

die planungsrechtliche Zulässigkeit <strong>de</strong>r Erweiterung <strong>de</strong>s Campingplatzes in<br />

Neuhaus begrün<strong>de</strong>n. Vorgesehen war ein Flächenzuwachs von ca. 2 ha und eine<br />

Steigerung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Standplätze von jetzt 130 auf 210 (laut Tourismuskonzept).<br />

Das Vorhaben ist als Maßnahme S23 Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes.<br />

Diese Erweiterung kann nur für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r ehemaligen Oxidationsteiche<br />

vorgesehen wer<strong>de</strong>n; aufgrund <strong>de</strong>r im Landschaftsplan ausgewiesenen<br />

Waldflächen und geschützten Biotope ist die weitergehen<strong>de</strong> Erweiterung <strong>de</strong>r<br />

10


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

Fläche <strong>de</strong>s Campingplatzes nach Südosten nicht möglich. Die Flächengröße<br />

erhöht sich gegenüber <strong>de</strong>r bisherigen FNP- Darstellung von 2,4 ha auf ca. 3,0 ha.<br />

Im Ergebnis <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahren zum „Campingplatz Bod<strong>de</strong>nwiesen“ in<br />

Körkwitz- Hof wird die Fläche mit einem Umfang von 18,4 ha als Son<strong>de</strong>rgebiet<br />

„Campingplatzgebiet“ im neuen FNP dargestellt und in die Bilanzierung aufgenommen.<br />

Das Vorhaben ist als Maßnahme S28a bereits Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung sind Festsetzungen zu notwendigen<br />

Schallschutzmaßnahmen bezüglich <strong>de</strong>s potentiellen Konfliktes zwischen SO 3<br />

"Campingplatz" und <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n übergeordneten Straßen zu treffen.<br />

Umweltplan GmbH<br />

Wochenendhausgebiete SO 14<br />

Gegenüber <strong>de</strong>n beachtlichen Flächen von Wochenendhausgebieten, die bereits in<br />

<strong>de</strong>r wirksamen 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung als Bestandsgebiete übernommen wur<strong>de</strong>n, wird<br />

im neuen FNP ein zusätzliches Wochenendhausgebiet neu aufgenommen.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um eine kleine Erweiterung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Gebiets an <strong>de</strong>r<br />

Schwe<strong>de</strong>nschanze in Dierhagen Ost um eine Bebauungstiefe (30m), begleitend<br />

zur vorhan<strong>de</strong>nen Erschließung, die bisher nur einseitig bebaut ist (0,8ha).<br />

4.1.5. Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete gemäß § 11 BauNVO<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 2 „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“<br />

Die Son<strong>de</strong>rgebiete „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“ sind sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete<br />

gemäß § 11 BauNVO für Hotels und Pensionen, die sich durch ihre Art <strong>de</strong>r<br />

Frem<strong>de</strong>nbeherbergung von <strong>de</strong>n Ferienhausgebieten für Selbstversorger nach § 10<br />

Abs. 4 BauNVO unterschei<strong>de</strong>n.<br />

Die Mehrzahl <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rgebiete SO 2 <strong>de</strong>s wirksamen Flächennutzungsplans, die<br />

nur in <strong>de</strong>n ostseenahen Ortsteilen Dierhagen-Stand, Dierhagen-Ost und Neuhaus<br />

ausgewiesen wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n in ihrer Lage und ihrem Zuschnitt unverän<strong>de</strong>rt in<br />

<strong>de</strong>n neuen FNP übernommen. An zwei Stellen jedoch wer<strong>de</strong>n im neu aufgestellten<br />

Flächennutzungsplan geringflächige Än<strong>de</strong>rungen bzw. Korrekturen an <strong>de</strong>n SO 2<br />

vorgenommen:<br />

Im Ortsteil Neuhaus wird die Darstellung <strong>de</strong>s dortigen SO 2 um eine Fläche von<br />

ca. 1,2 ha verringert, die nunmehr als SO 1 „Ferienhausgebiet“ ausgewiesen wird<br />

(Bereich <strong>de</strong>s ehem. BP 20).<br />

Resultierend aus <strong>de</strong>n Verfahren <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 25 „Käpt’n Braß“ und<br />

<strong>de</strong>r einhergehen<strong>de</strong>n 12. FNP-Än<strong>de</strong>rung für <strong>de</strong>n Ortsteil Dierhagen-Strand wird die<br />

Darstellung <strong>de</strong>s SO 2 „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“ im Bereich <strong>de</strong>r<br />

ehemaligen „Ostseeklinik“, nunmehr „Ostseehotel Dierhagen“, innerhalb <strong>de</strong>s dortigen<br />

Geltungsbereiches im Saldo um ca. 1,6 ha (2,2 – 0,6 = 1,6) vergrößert. In<br />

diesem Bereich wird die Darstellung <strong>de</strong>s SO 2 vom früheren „Hotel Käpt’n Braß“<br />

(ca. 0,6 ha) zum „Ostseehotel Dierhagen“ (ca. 2,2 ha) verlagert. Die bislang als SO<br />

2 und als Grünfläche dargestellten Flächen am Fischlän<strong>de</strong>r Weg rund um das<br />

ehemalige „Hotel Käpt’n Braß“ wer<strong>de</strong>n nunmehr als SO 1 „Ferienhausgebiet“<br />

ausgewiesen.<br />

11


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

Umweltplan GmbH<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 4 „Han<strong>de</strong>l“<br />

Der numerisch erste Bebauungsplan, <strong>de</strong>r auf Ebene <strong>de</strong>s Flächenutzungsplans<br />

Be<strong>de</strong>utung hat, aber nicht mehr Bestandteil <strong>de</strong>r 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong>, ist <strong>de</strong>r<br />

Bebauungsplan Nr. 18 „Fischlandtor II“ am nordwestlichen Rand von Dierhagen-<br />

Dorf unmittelbar östlich <strong>de</strong>r „Bä<strong>de</strong>rstraße“ / Lan<strong>de</strong>sstraße L 21. Für diesen Bebauungsplan<br />

wur<strong>de</strong> die 6. FNP-Än<strong>de</strong>rung vorgenommen, die zur Genehmigung<br />

eingereicht wur<strong>de</strong> und inhaltlich bereits in die FNP-Neuaufstellung integriert wird.<br />

Mit <strong>de</strong>m Bebauungsplan Nr. 18 wur<strong>de</strong> die Errichtung eines Lebensmittel-Discounters<br />

mit einer Nettogeschossfläche von 780 m² ermöglicht. In <strong>de</strong>r 6. FNP-<br />

Än<strong>de</strong>rung wie im neuen Flächennutzungsplan wird hierfür die Darstellung eines<br />

sonstigen Son<strong>de</strong>rgebiets SO 4 „Han<strong>de</strong>l“ für die erfor<strong>de</strong>rliche Fläche östlich <strong>de</strong>r<br />

L 21 und nördlich <strong>de</strong>r Strandstraße in Dierhagen-Dorf gewählt. Das Vorhaben ist<br />

als Maßnahme A9 Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes und umfasst eine Flächendarstellung<br />

im FNP von ca. 0,7 ha SO 4, ergänzt um einen 15m tiefen<br />

Streifen zur Lan<strong>de</strong>sstraße (0,2ha) sowie öffentliche Grünfläche.<br />

Das Vorhaben „Fischlandtor II“ war als Projekt schon lange als Ergänzung <strong>de</strong>s<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Sortiments um das Segment <strong>de</strong>s preislich unteren Lebensmittelhan<strong>de</strong>ls<br />

(Lebensmittel-„Discounter“) geplant und ist geeignet, eine bisherige Angebotslücke<br />

in Dierhagen zu füllen. Eine eingehen<strong>de</strong>re und nach wie vor gültige<br />

Betrachtung <strong>de</strong>r Situation <strong>de</strong>s Einzelhan<strong>de</strong>ls in Dierhagen fin<strong>de</strong>t sich im Tourismuskonzept,<br />

das das Vorhaben „Fischlandtor II“ ausdrücklich als Angebotserweiterung<br />

vorsieht. Es bil<strong>de</strong>t zusammen mit <strong>de</strong>m bereits im wirksamen FNP dargestellten<br />

SO 4 Han<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen „Fischlandtors“ die einzige räumliche<br />

Konzentrationszone für <strong>de</strong>n großflächigen Einzelhan<strong>de</strong>l im gesamten Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />

für <strong>de</strong>n Betrachtungszeitrahmen <strong>de</strong>r nächsten 10 bis 15 Jahre <strong>de</strong>s neuaufgestellten<br />

Flächenutzungsplans.<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 6 „Hafengebiet“<br />

Es wer<strong>de</strong>n zwei Son<strong>de</strong>rgebiete SO 6 „Hafengebiet“ für hafenaffine Nutzungen im<br />

neuen Flächennutzungsplan dargestellt, in Dierhagen-Dorf und in Dändorf. In <strong>de</strong>n<br />

Hafengebieten sind solche Nutzungen und Anlagen vorgesehen, die entwe<strong>de</strong>r für<br />

die Funktion eines Hafens erfor<strong>de</strong>rlich sind o<strong>de</strong>r die <strong>de</strong>ssen Zweck insbeson<strong>de</strong>re<br />

auch als touristischer Anziehungspunkt unterstützen helfen.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r möglichen Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit <strong>de</strong>r Planungen kann eventuell die<br />

Durchführung vertiefter raumordnerischer Prüfungen gem. § 15 ROG notwendig<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Hafengebiet in Dierhagen-Dorf wur<strong>de</strong> analog <strong>de</strong>s in Aufstellung befindlichen<br />

Bebauungsplans Nr. 23 in seiner Darstellung ausdifferenziert und erweitert, ist<br />

aber bereits im wirksamen FNP in einer Aus<strong>de</strong>hnung von ca. 0,7 ha vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Die Stärkung <strong>de</strong>s Hafengebiets in Dierhagen-Dorf ist als Maßnahme K8, K9, S24<br />

und S25 Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes. Dabei wird im neuen Flächennutzungsplan<br />

auf die Darstellung eines wasserseitigen Lan<strong>de</strong>gebiets für Wasserflugzeuge<br />

vor <strong>de</strong>m Hafen in Dierhagen-Dorf als Teilvorschlag <strong>de</strong>r Maßnahme K9<br />

<strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes, als schwierig mit Umweltbelangen <strong>de</strong>s Bod<strong>de</strong>ns als<br />

12


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

gemel<strong>de</strong>tes Gebiet von europäischer Be<strong>de</strong>utung (FFH + SPA) vereinbar, vorerst<br />

verzichtet.<br />

Das Hafengebiet in Dändorf ist im bislang wirksamen FNP nur als Signatur „H“<br />

ohne Flächenausweisung dargestellt. Im neuen FNP wird erstmalig eine landseitige<br />

Flächenumgrenzung für das Hafengebiet zur Ansiedlung baulicher und<br />

sonstiger Anlagen, die die Nutzung <strong>de</strong>r Fläche als Hafen unterstützen, vorgenommen.<br />

Das Vorhaben <strong>de</strong>s Hafengebiets Dändorf ist als Maßnahme K12 und<br />

K13 bereits Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes.<br />

Umweltplan GmbH<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 7 „Hafennahe Infrastruktur“<br />

In Dändorf wird in Hafennähe eine Fläche für Hafennahe Infrastruktur<br />

ausgewiesen. Hier sollen Lager für Boote und Zubehör, Werkstätten und weitere<br />

eng an die übliche Hafennutzung gebun<strong>de</strong>ne Nutzungen ermöglicht wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Fläche ist ca. 0,5 ha groß und war bislang <strong>de</strong>m Außenbereich zugeordnet.<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 8 „Freizeit- und Beherbergung“<br />

Das im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Son<strong>de</strong>rgebiet „Sport- und<br />

Freizeitzentrum“ südlich <strong>de</strong>r K 1 im Ortsteil Dierhagen-Strand, wird - auf Grund <strong>de</strong>r<br />

engeren Schutzzone <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes um 0.3 ha reduziert – jetzt<br />

als Son<strong>de</strong>rgebiet „Freizeit- und Beherbergung“ dargestellt.<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 9 „Wohnen und Erholung“<br />

Ein bestehen<strong>de</strong>s Wochenendhausgebiet im nördlichen Abschnitt <strong>de</strong>r Straße „An<br />

<strong>de</strong>r Düne“ wird entsprechend <strong>de</strong>r faktisch bereits teilweise vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Dauerwohnnutzung als SO „Wohnen und Erholung“ dargestellt. Damit können hier<br />

sowohl temporäres (Wochenen<strong>de</strong>) als auch dauerhaftes Wohnen stattfin<strong>de</strong>n. Die<br />

Regelungen zur quantitativen und qualitativen Verteilung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n<br />

Nutzungsarten sind auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung vorzunehmen.<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 10 bis SO 13<br />

Die Darstellungen <strong>de</strong>r sonstigen Son<strong>de</strong>rgebiete SO 10 bis SO 13 nördlich und<br />

südlich <strong>de</strong>s Hauptzugangs „Am Plateau“, die im Zuge <strong>de</strong>s rechtskräftigen Bebauungsplans<br />

Nr. 1 „Strandzugang“ und <strong>de</strong>r einhergehen<strong>de</strong>n 3. FNP-Än<strong>de</strong>rung<br />

Eingang in <strong>de</strong>n Flächennutzungsplan gefun<strong>de</strong>n haben, bleiben bezüglich <strong>de</strong>r<br />

Zweckbestimmungen und Flächenabgrenzungen jeweils gänzlich unverän<strong>de</strong>rt.<br />

Dasselbe gilt für das SO 10 „Gaststätte“, <strong>de</strong>rzeit China-Restaurant „New Palace“,<br />

südlich <strong>de</strong>s „Haus <strong>de</strong>s Gastes“, <strong>de</strong>ssen Darstellung im Zuge <strong>de</strong>r 1. FNP-Än<strong>de</strong>rung<br />

Aufnahme fand.<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 15 „Golf“<br />

Im Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n die Flächen für bauliche Nutzungen innerhalb<br />

<strong>de</strong>s geplanten Golfplatzes als SO 15 „Golf“ dargestellt. Damit wer<strong>de</strong>n die Flächen<br />

13


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

für die erfor<strong>de</strong>rliche Infrastruktur <strong>de</strong>s Golfplatzes (Clubhaus, Lager- /<br />

Maschinenhalle etc.) festgelegt und somit gewährleistet, dass <strong>de</strong>r Golfplatz selbst<br />

als landschaftliche Anlage ohne Gebäu<strong>de</strong> erscheint.<br />

Umweltplan GmbH<br />

Sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet SO 16 „Ferienpark“<br />

Südlich von Dierhagen-Dorf, noch ohne Aufstellungsbeschluss eines dazugehörigen<br />

Bebauungsplans, soll auf einer Fläche von ca. 6,9 ha ein neues sonstiges<br />

Son<strong>de</strong>rgebiet „Ferienpark“ entstehen. Das Son<strong>de</strong>rgebiet „Ferienpark“ soll eine<br />

Kombination aus Ferienhäusern, voraussichtlich im Nordteil <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets,<br />

mit angrenzen<strong>de</strong>n umfangreichen Sport- und Freizeiteinrichtungen für die Bewohner<br />

und Besucher <strong>de</strong>r Ferienregion Fischland–Darß, die im Rahmen <strong>de</strong>s unabdingbar<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Bebauungsplans näher zu bestimmen und einzugrenzen<br />

sein wer<strong>de</strong>n.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r möglichen Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit <strong>de</strong>r Planungen kann eventuell die<br />

Durchführung vertiefter raumordnerischer Prüfungen gem. § 15 ROG notwendig<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Dieses neue Son<strong>de</strong>rgebiet SO 16 ist zur infrastrukturellen Qualifizierung <strong>de</strong>s gesamten<br />

Touristikangebots von Dierhagen und zur Aufnahme zentraler baulicher<br />

Anlagen <strong>de</strong>s südlich benachbarten neuen Golfplatzes geplant. Das Vorhaben ist<br />

als Teilvorschlag <strong>de</strong>r Maßnahme A10 („Entwicklung als Standort für touristische<br />

Infrastruktur“) Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes.<br />

Wenn man von einer Grundstücksgröße von 500 m² brutto pro Ferienhaus ausgeht,<br />

könnten im Teilgebiet nördlich <strong>de</strong>r Straße „Am Handwerkerhof“ auf einer<br />

Fläche von ca. 5,0 Hektar ca. 100 Ferienhäuser mit ca. 400 Betten entstehen. Der<br />

weitaus größte Teil <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>s neuen Son<strong>de</strong>rgebiets ist im wirksamen<br />

Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet bereits zur Überbauung vorgesehen.<br />

Somit kommt es hier nur auf landwirtschaftlichen Flächen von 2,3 ha am Westrand<br />

und südlich <strong>de</strong>r Straße „Am Handwerkerhof“ zur Darstellung <strong>de</strong>s neuen Ferienparks<br />

auf bislang nicht zur Versiegelung vorgesehenen Flächen.<br />

Die dargestellte Fläche <strong>de</strong>s Gewerbegebiets kann nunmehr, wie bereits unter<br />

Punkt 4.1.2. dieser Begründung beschrieben, im neuen FNP aufgrund mangeln<strong>de</strong>r<br />

Flächennachfrage <strong>de</strong>r letzten Jahre auf <strong>de</strong>n bereits verbindlich überplanten und<br />

weitgehend bebauten Kernbereich („Handwerkerhof“) um 5,7 ha auf dann ca. 3,3<br />

ha reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

Sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet SO 17 „Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz mit Ferienhäusern“<br />

Am Südrand <strong>de</strong>s Ortsteils Neuhaus wird am südlichen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Straße „Am Hof“<br />

ein neues Son<strong>de</strong>rgebiet „Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz mit Ferienhäusern“ geplant, <strong>de</strong>ren<br />

Großteil bereits im wirksamen Flächennutzungsplan als SO 9 Reiterhof mit <strong>de</strong>r<br />

Gebietsbezeichnung Reitstall Neuhaus dargestellt wird. Die reiterorientierte<br />

Ausrichtung bleibt erhalten, wird aber um Ferienhäuser ergänzt. Die pfer<strong>de</strong>- und<br />

reiterorientierten Ausrichtung <strong>de</strong>r Gesamtanlage ergibt sich aus <strong>de</strong>r integralen<br />

räumlichen Verknüpfung einer Pfer<strong>de</strong>- und Reiterstation mit ca. 10 Stallboxen zur<br />

vorübergehen<strong>de</strong>n Unterbringung <strong>de</strong>r Tiere und einer gastronomischen Versorgung<br />

<strong>de</strong>r Reiter und sonstiger Gäste sowie eines südlich angrenzen<strong>de</strong>n Areals mit<br />

Ferienhäusern, die aufgrund <strong>de</strong>r exponierten Randlage eine landschaftsbild-<br />

14


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

schonen<strong>de</strong> Dimensionierung und Architektur erhalten sollen. Näheres regelt ein<br />

zeitnah aufzustellen<strong>de</strong>r Bebauungsplan.<br />

Die Flächengröße <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets beträgt ca. 4,0 ha, auf <strong>de</strong>r bis zu 50 Wohneinheiten<br />

in Ferienwohnungen und Ferienhäuser mit bis zu maximal 200 anzunehmen<strong>de</strong>n<br />

Betten entstehen sollen.<br />

Das Vorhaben ist als Maßnahme S20 bereits Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes<br />

und ist dank <strong>de</strong>r integralen touristischen Infrastruktureinrichtung „Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz“<br />

keine rein quantitative Zunahme <strong>de</strong>r Beherbergungskapazität, son<strong>de</strong>rn<br />

kann als Qualifizierung und Ausdifferenzierung <strong>de</strong>r Frem<strong>de</strong>nbeherbergung in<br />

Dierhagen gelten.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung sind Festsetzungen zu notwendigen<br />

Schallschutzmaßnahmen bezüglich <strong>de</strong>s potentiellen Konfliktes zwischen SO 17<br />

"Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz" zu treffen. Aufgrund <strong>de</strong>r möglichen Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit<br />

<strong>de</strong>r Planungen kann eventuell die Durchführung vertiefter raumordnerischer<br />

Prüfungen gem. § 15 ROG notwendig wer<strong>de</strong>n.<br />

Umweltplan GmbH<br />

Sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet SO 18 „Frem<strong>de</strong>nverkehr“<br />

In Dierhagen Strand ist im Bereich Ahornstraße (BP 36) die Errichtung von<br />

Frem<strong>de</strong>nverkehrseinrichtungen (Beherbergung, Kur- und Heilwesen, Lä<strong>de</strong>n,<br />

Gastronomie) mit diesen dienen<strong>de</strong>n Kfz-Stellplätzen (Parkpalette) vorgesehen.<br />

Entsprechend dieser Nutzungsmischung wird dieser Bereich als SO<br />

„Frem<strong>de</strong>nverkehr“ in einer Größenordnung von ca. 0,8 ha dargestellt.<br />

4.2. Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

Darstellungen zum Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wer<strong>de</strong>n nicht in <strong>de</strong>n<br />

neuaufgestellten Flächennutzungsplan übernommen.<br />

4.3. Flächen für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf und für Sport- und Spielanlagen<br />

Die Darstellungen <strong>de</strong>s wirksamen Flächennutzungsplans zu Flächen für <strong>de</strong>n<br />

Gemeinbedarf und für Sport- und Spielanlagen wer<strong>de</strong>n einschließlich <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Zweckbestimmungen im Wesentlichen unverän<strong>de</strong>rt in <strong>de</strong>n neuen FNP übernommen.<br />

Lediglich in Dierhagen Dorf wird eine Fläche mit <strong>de</strong>n<br />

Zweckbestimmungen „Verwaltung“ und „Schule“ dargestellt.<br />

Nördlich davon wird eine neue Sportplatzfläche dargestellt. Im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

verbindlichen Bauleitplanung sind Festsetzungen zu notwendigen<br />

Schallschutzmaßnahmen bezüglich <strong>de</strong>s potentiellen Konfliktes mit <strong>de</strong>r<br />

angrenzen<strong>de</strong>n Wohnnutzung zu treffen.<br />

4.4. Flächen für <strong>de</strong>n Verkehr<br />

Die Darstellungen <strong>de</strong>s wirksamen Flächennutzungsplans <strong>de</strong>r Flächen für <strong>de</strong>n<br />

Verkehr bleiben bis auf Teile <strong>de</strong>r Flächen <strong>de</strong>s ruhen<strong>de</strong>n Verkehrs unverän<strong>de</strong>rt.<br />

15


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

In Dierhagen-Ost wer<strong>de</strong>n Parkplatzflächen zugunsten von Wald zurückgenommen.<br />

In Dierhagen-Ost (südlich EMA-Straße) erfolgt die Rücknahme von Parkplatzflächen<br />

wegen <strong>de</strong>r Lage in <strong>de</strong>r engeren Schutzzone <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes.<br />

In Dierhagen-Dorf erfolgt die Wandlung zu SO Hafen.<br />

Im neuaufgestellten Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n erstmalig die Reitwege aufgenommen.<br />

Die Darstellung <strong>de</strong>r Streckenverläufe wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Karte 1 <strong>de</strong>r vom Landkreis<br />

Nordvorpommern herausgegebenen Broschüre „Pfer<strong>de</strong>land an <strong>de</strong>r Ostsee“,<br />

Stand November 2006, mit kleineren Korrekturen, die sich aus <strong>de</strong>r Kartierung <strong>de</strong>s<br />

vom Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst herausgegebenen Ferienkatalogs<br />

2007 ergeben, entliehen.<br />

4.5. Grünflächen<br />

Die umfassendste Än<strong>de</strong>rung in Bezug auf die Grünflächen ist die Neuausweisung<br />

eines Golfplatzes zwischen <strong>de</strong>n Ortsteilen Dierhagen-Dorf und Dändorf östlich <strong>de</strong>r<br />

L 21. Diese Flächendarstellung auf einer bisherigen Fläche für die Landwirtschaft<br />

von ca. 62 ha ist zur Anlage eines 18 -Loch-Golfplatzes ausreichend<br />

dimensioniert. Das Vorhaben ist als Maßnahme S26 bereits Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

Tourismuskonzeptes. Auf die Übernahme <strong>de</strong>s Maßnahmenvorschlags S27 in<br />

diesem Zusammenhang, eines neuen Golfresorts westlich von Dändorf, wird<br />

vorerst verzichtet. Ebenso wird auf die Erweiterungsfläche <strong>de</strong>s Tourismuskonzepts<br />

östlich <strong>de</strong>r Kirchstraße, Maßnahme S26a, verzichtet.<br />

Nördlich <strong>de</strong>r Arndt-Straße wird im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes<br />

„Campingplatz“ eine neue öffentliche Grünfläche mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

Parkanlage dargestellt. Die an <strong>de</strong>r Arndt- Straße und damit an <strong>de</strong>r<br />

Hauptwegeverbindung nach Dierhagen Strand geplante Parkanlage beabsichtigt<br />

die Gemein<strong>de</strong> hochwertig auszubil<strong>de</strong>n, um die Achse Bod<strong>de</strong>n - Ostsee für<br />

Fußgänger und Radfahrer attraktiver zu gestalten.<br />

4.6. Flächen für die Landwirtschaft und Wald<br />

Umweltplan GmbH<br />

Neben geringfügigen Korrekturen insbeson<strong>de</strong>re zugunsten <strong>de</strong>r Flächen für <strong>de</strong>n<br />

Wald, die aus <strong>de</strong>r verbesserten und aktualisierten amtlichen Kartengrundlage resultieren,<br />

kommt es aus zwei Grün<strong>de</strong>n zur Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Flächen für die<br />

Landwirtschaft. Zum einen geht ein Großteil <strong>de</strong>r neu aufgenommen Bauflächen<br />

zulasten <strong>de</strong>r Flächen für die Landwirtschaft. Zum an<strong>de</strong>ren ist es <strong>de</strong>r Zuwachs an<br />

Grünflächen, insbeson<strong>de</strong>re die große Fläche für <strong>de</strong>n angestrebten Golfplatz, <strong>de</strong>r<br />

zu einer Abnahme <strong>de</strong>r Darstellung von landwirtschaftlichen Flächen führt.<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n und durch die Forstbehör<strong>de</strong> ergänzten Angaben<br />

zu Waldflächen wer<strong>de</strong>n diese im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

4.7. Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n,<br />

Natur und Landschaft<br />

• NSG Dierhäger Moor und angrenzen<strong>de</strong> Grünlandflächen<br />

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Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

Umweltplan GmbH<br />

• NSG Ribnitzer Großes Moor und angrenzen<strong>de</strong> Waldflächen<br />

• Ribnitzer Stadtwiesen<br />

• Röhrichtgürtel und Salzwei<strong>de</strong>n entlang <strong>de</strong>s Bod<strong>de</strong>ns<br />

• Neuhaus-Dierhäger Dünen<br />

• Nie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Körkwitzer Baches<br />

• Grünland Großes Bruch<br />

4.8. Immissionsschutz<br />

Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wer<strong>de</strong>n für zwei Bereiche innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Gemein<strong>de</strong>gebietes Aussagen zu erfor<strong>de</strong>rlichem Immissionsschutz getroffen:<br />

• Schutz <strong>de</strong>s SO 16 (Ferienpark) vor Emissionen aus <strong>de</strong>m angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Gewerbegebiet<br />

•<br />

5. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise<br />

5.1. Naturschutzrechtliche Bestimmungen<br />

Im neuaufgestellten Flächennutzungsplan sind eine Vielzahl von Flächen nachrichtlich<br />

übernommen und soweit innerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereichs befindlich auch<br />

umgrenzt wor<strong>de</strong>n, für die Regelungen und Bestimmungen <strong>de</strong>s Naturschutzrechts<br />

gelten.<br />

Hier sind zum einen die Naturschutzgebiete und die engeren Schutzzonen <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsschutzgebietes mit ihren jeweiligen Bezeichnungen zu nennen. Zum<br />

an<strong>de</strong>ren sind es die innerhalb die von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung gemel<strong>de</strong>ten übergemeindlichen<br />

Natura 2000-Gebiete und ihre EU-Nummerierungen, an <strong>de</strong>nen das<br />

Gemein<strong>de</strong>gebiet von Dierhagen einen Anteil hat o<strong>de</strong>r die unmittelbar an Dierhagen<br />

angrenzen. Diese sind unter Punkt 3.3. dieser Begründung im Einzelnen<br />

aufgeführt und kurz in ihrer Be<strong>de</strong>utung hinsichtlich <strong>de</strong>r Arten und Lebensraumtypen<br />

erläutert.<br />

5.2. Umgang mit Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalen<br />

Wenn während <strong>de</strong>r Erdarbeiten Fun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r auffällige Bo<strong>de</strong>nverfärbungen ent<strong>de</strong>ckt<br />

wer<strong>de</strong>n, ist gemäß § 11 DSchG Mecklenburg-Vorpommern (Gvbl. Mecklenburg-<br />

Vorpommern Nr. 23 vom 28.12.1993, S. 975 ff.) die zuständige Untere<br />

Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> zu benachrichtigen und <strong>de</strong>r Fund und die Fundstelle bis<br />

zum Eintreffen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Vertreter<br />

in unverän<strong>de</strong>rtem Zustand zu erhalten. Verantwortlich sind hierfür <strong>de</strong>r Ent<strong>de</strong>cker,<br />

<strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Arbeiten, <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>igentümer sowie zufällige Zeugen, die <strong>de</strong>n Wert<br />

<strong>de</strong>s Fun<strong>de</strong>s erkennen. Die Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang <strong>de</strong>r<br />

Anzeige.<br />

Der Beginn <strong>de</strong>r Erdarbeiten ist <strong>de</strong>r Unteren Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> und <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege spätestens vier Wochen vor Termin schriftlich<br />

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Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

und verbindlich mitzuteilen, um zu gewährleisten, dass Mitarbeiter o<strong>de</strong>r Beauftragte<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege bei <strong>de</strong>n Erdarbeiten zugegen<br />

sein können und eventuell auftreten<strong>de</strong> Fun<strong>de</strong> gemäß § 11 DSchG Mecklenburg-<br />

Vorpommern unverzüglich bergen und dokumentieren. Dadurch wer<strong>de</strong>n<br />

Verzögerungen <strong>de</strong>r Baumaßnahme vermie<strong>de</strong>n (vgl. § 11 Abs. 3).<br />

5.3. Küstenschutz und wasserrechtliche Regelungen<br />

In <strong>de</strong>n Flächennutzungsplan sind eine Vielzahl von Umgrenzungen, die aus <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>swassergesetz resultieren, nachrichtlich übernommen wor<strong>de</strong>n. Diese sind<br />

maßgeblich aus <strong>de</strong>m wirksamen Flächenutzungsplan einschließlich seiner 4. Än<strong>de</strong>rung<br />

ohne gravieren<strong>de</strong> Abweichungen übertragen wor<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s LWaG im Jahr 2006 entfällt <strong>de</strong>r Bauverbotsstreifen gemäß §<br />

89 Abs.1 Satz 1 zugunsten <strong>de</strong>r Anzeigepflicht. Diese umfasst einen 200m breiten<br />

Uferstreifen und entspricht <strong>de</strong>m Küsten- und Gewässerschutzstreifen in § 19<br />

Lan<strong>de</strong>snaturschutzgesetz.<br />

Umweltplan GmbH<br />

§ 89 LWaG Anlagen an <strong>de</strong>r Küste<br />

(1) Die Errichtung, wesentliche Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Beseitigung baulicher Anlagen an<br />

Küstengewässern in einem Abstand von 200 Metern land- und seewärts von <strong>de</strong>r<br />

Mittelwasserlinie sowie im Vorstrandbereich (seewärts <strong>de</strong>s Stran<strong>de</strong>s gelegener<br />

Meeresbereich bis zu einer von Seegangswirkung unbeeinflussten Wassertiefe)<br />

bedarf bei <strong>de</strong>r Wasserbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>r rechtzeitigen Anzeige.<br />

(2) Das Vorhaben ist zu untersagen, wenn es nicht mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Küstenschutzes<br />

als öffentliche Aufgabe vereinbar ist.<br />

(3) Vorhaben an Steilküsten sind zu untersagen, wenn durch bestehen<strong>de</strong><br />

Küstenschutzanlagen o<strong>de</strong>r durch zulässige Maßnahmen <strong>de</strong>s Vorhabenträgers zur<br />

Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Steiluferrückganges eine Gefährdung <strong>de</strong>r zu errichten<strong>de</strong>n baulichen<br />

Anlagen durch Steiluferrückgang langfristig nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können.<br />

(4) § 82 Abs. 2 bis 4 gilt sinngemäß.<br />

§ 29 NatSchAG Küsten- und Gewässerschutzstreifen<br />

(abweichen<strong>de</strong> Vorschrift zu § 61 BNatSchG)<br />

(1) An Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen mit einer Größe von einem<br />

Hektar und mehr dürfen bauliche Anlagen in einem Abstand von bis zu 50 Metern<br />

land- und gewässerwärts von <strong>de</strong>r Mittelwasserlinie an gerechnet nicht errichtet o<strong>de</strong>r<br />

wesentlich geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. An Küstengewässern ist abweichend von Satz 1 ein<br />

Abstand von 150 Metern land- und seewärts von <strong>de</strong>r Mittelwasserlinie einzuhalten.<br />

Bod<strong>de</strong>nseitig sind Deichtrassen geplant, die aber bislang noch keinen solchen<br />

Grad <strong>de</strong>r Abstimmung und Verbindlichkeit haben, um sie in <strong>de</strong>n Flächennutzungsplan<br />

aufzunehmen. Statt<strong>de</strong>ssen erfolgt die Darstellung in <strong>de</strong>r Beikarte C.<br />

Gewässer 2. Ordnung unterliegen <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>swassergesetz. Bei allen Überplanungen<br />

sind somit die Bestimmungen <strong>de</strong>s Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung<br />

mit <strong>de</strong>nn Lan<strong>de</strong>swassergesetz zu beachten.<br />

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Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar <strong>2012</strong><br />

Der Anschluss an die zentrale Wasserversorgung ist als Bedingung für eine Bebauung<br />

in diesem Bereich zu betrachten. Auf Grund <strong>de</strong>s stetigen Ausbaus <strong>de</strong>s<br />

Tourismus in <strong>de</strong>r Region Fischland - Darß und <strong>de</strong>r somit ständigen Zunahme <strong>de</strong>s<br />

Wasserbedarfs sind insbeson<strong>de</strong>re an Standorten mit erhöhter Bettenkonzentration<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>r Trinkwasserspeicherung zu schaffen, um Bedarfsspitzen<br />

abzu<strong>de</strong>cken und eine stabile Wasserversorgung zu gewährleisten.<br />

Die Abwasserbeseitigung obliegt <strong>de</strong>m Abwasserbeseitigungspflichtigen, Abwasserzweckverband<br />

Körkwitz (AWZV). Das anfallen<strong>de</strong> häusliche und mit diesem<br />

vergleichbare Abwasser ist <strong>de</strong>in AWZV zu übergeben.<br />

Für die Lagerung wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Stoffe (insbeson<strong>de</strong>re Tankstelle) gelten die<br />

Festlegungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>swassergesetzes. Bei allen Vorhaben, die mit Reittouristik<br />

verbun<strong>de</strong>n sind, sind in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Tierkonzentration die Bestimmungen<br />

zur Lagerung von Mist zu beachten.<br />

5.4. Geplante Darßringbahn<br />

Die Beikarte B stellt <strong>de</strong>n möglichen Trassenverlauf <strong>de</strong>r langfristig geplanten<br />

Darßringbahn innerhalb <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets dar unter <strong>de</strong>r Prämisse eines Anschlusses<br />

<strong>de</strong>s Ortsteiles Neuhaus und unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Radien. Der Trassenverlauf wur<strong>de</strong> im Rahmen neuer Flächendarstellungen berücksichtigt,<br />

aber nicht unmittelbar in die Planzeichnung <strong>de</strong>s Flächenutzugsplans<br />

aufgenommen, da es im weiteren Planungsverlauf <strong>de</strong>r Bahntrassierung noch zu<br />

erheblichen Abweichungen vom <strong>de</strong>rzeitigen Planungsstand kommen kann.<br />

5.5. Stand <strong>de</strong>r kommunalen Bauleitplanung<br />

Zur Information gibt die Beikarte A <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen wi<strong>de</strong>r, also Bebauungspläne und vorhabenbezogene<br />

Bebauungspläne, die bis zu diesem Datum Rechtskraft erlangt<br />

haben.<br />

5.6 Gemein<strong>de</strong>gebiet / Inkommunalisierungsflächen<br />

Teile <strong>de</strong>r ortsnahen Lagen in Dierhagen Dorf und Dändorf gehören nicht zum<br />

Gemein<strong>de</strong>gebiet Dierhagens. Diese Bereiche liegen <strong>de</strong>shalb auch außerhalb <strong>de</strong>s<br />

dargestellten räumlichen Geltungsbereichs <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans. Durch ein<br />

Inkommunalisierungsverfahren sollen diese Bereiche <strong>de</strong>m Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />

Dierhagens eingeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n; für diesen Fall sind die beabsichtigten<br />

Flächennutzungen informationshalber dargestellt.<br />

Umweltplan GmbH<br />

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Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen Begründung zum 2. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Umweltbericht Februar <strong>2012</strong><br />

III Umweltbericht<br />

Umweltplan GmbH<br />

(SIEHE SEPARATES PAPIER)<br />

AUTOR:: UmweltPlan GmbH Stralsund<br />

Tribseer Damm 2, 18437 Stralsund<br />

www. umweltplan.<strong>de</strong><br />

Ostseebad Dierhagen, <strong>de</strong>n<br />

Der Bürgermeister <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

IV Anlagen<br />

Beikarten A - E<br />

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