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HYPO TIROL VERSICHERT - Ausgabe Herbst/Winter 2019

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HYPO TIROL

VERSICHERT

Ausgabe 02/2019

hypotirolversichert.com


INHALTSVERZEICHNIS S. 2

Einbruchdiebstahlversicherung 3

Vorsicht Einbrecher! So hält Ihr Versicherungsschutz.

Unternehmensberatung 4

Warum Geschäftspartner das Ablebensrisiko absichern sollten.

Einbruchdiebstahlversicherung 6

7Ob177/18g Einbruchdiebstahlversicherung – Stichworte: Schlüssel aus Manteltasche entwendet.

Rechtschutzversicherung 7

Maschine trennt Arbeiter Arm ab: Geschäftsführer vor dem Richter.

Unternehmensberatung 8

Elektroautos aus steuerlicher Sicht.

Veranlagung 9

Mehr.Wert.MACHER

Unternehmensberatung 10

Keine Geschäftsreise ohne Versicherungsschutz! Mitarbeiterfürsorge ist verpflichtend!

Kfz 11

Autounfall im Ausland – was ist zu tun?

Unfallversicherung 12

7Ob93/18d Unfallversicherung – Stichworte: Alkoholisierung.

Unfallversicherung – 4 häufige Irrtümer

Gebäudeversicherung 14

Stilblüten zur Auswahl

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Kennen Sie das geflügelte Wort: Aus Schaden wird

man klug? Oft ist es leider so, dass man sich nicht

ausreichend mit den Details und Bedingungen von

Versicherungsverträgen auseinandersetzt. Und das führt

im Schadensfall oft zu unliebsamen „Überraschungen“.

Ein paar Beispiele aus der Praxis: Achten Sie immer

darauf, sämtliche Vorsichtsmaßnahmen gegen Einbruch

zu ergreifen – keine gekippten Fenster und keine nichtversperrte

Türen, wenn niemand im Gebäude ist! Bei einer

Privathaftpflicht gilt es, folgendes zu beachten: Kinder sind

in der Regel mitversichert, solange sie im gemeinsamen

Haushalt wohnen und kein eigenes Einkommen haben.

Manche Versicherungsgesellschaften werten eine

Lehrlingsentschädigung jedoch als eigenes Einkommen.

So wurde z. B. die Versicherungsleistung bei einem

Snowboardunfall mit Personenschaden laut OGH-Urteil

mit eben dieser Begründung abgelehnt. Und noch ein Tipp:

Wenn Sie im Ausland einen Leihwagen mieten, erkundigen

Sie sich nach der Höhe der Versicherungssumme der

KFZ-Haftpflichtversicherung. Es gibt auch in Europa noch

Länder, die geringere Versicherungssummen anwenden,

als Sie es aus Österreich gewohnt sind. Unser Appell in

dieser Ausgabe lautet daher: Nehmen Sie sich die Zeit

und besprechen Sie Ihre Versicherungspolizzen mit dem

Betreuer Ihres Vertrauens. Viel Vergnügen beim Lesen

wünschen Ihnen

Thomas Gfrei und Reinhard Löffler

Geschäftsführer Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH


EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG S. 3

Vorsicht Einbrecher!

So hält Ihr Versicherungsschutz.

Einbrüche gehören zu den Risiken, die sich mit

geeigneten Maßnahmen bis zu einem gewissen Grad

vermeiden lassen. Dennoch ist das Risikobewusstsein

unter den Unternehmern oft gering.

Ein Beispiel aus der Praxis: Durch ein gekipptes ebenerdiges

WC-Fenster drangen Einbrecher in eine Kfz-Werkstätte ein,

brachen Schränke, Kästen und einen Getränkeautomaten

auf, packten Laptops, Digitalkameras, ein teures

Schweißgerät, Werkzeug und Bargeld in einen unversperrt

im Schauraum abgestellten Neuwagen und suchten damit

das Weite.

Als der Firmenchef seine Versicherung verständigte, erlebte

er eine böse Überraschung. Der Versicherer verweigerte die

Schadenszahlung. Denn laut Versicherungsbedingungen

sind Fenster zu verschließen und Türen zu versperren,

wenn Gebäude von allen Personen verlassen werden.

Elektronische Sicherheitseinrichtungen wie Alarmanlagen

reduzieren in der Regel die Versicherungsprämien. Die

schlechte Nachricht: Sie müssen aktiviert sein, wenn der

Versicherungsnehmer nicht den Versicherungsschutz

riskieren will!

Was Sicherheitsexperten raten:

Eine Videoüberwachung kann wertvolle Informationen

zur Ausforschung der Täter liefern und schreckt vor

allem ab.

Bringen Sie zusätzliche Außenbeleuchtungen mit

Bewegungsmeldern an.

Bewahren Sie hohe Geldbeträge nicht in der Kasse,

sondern in einem VSÖ-geprüften Tresor auf.

Investieren Sie in einbruchhemmende Türen

und Fenster laut ÖNORM B 5338 mit mindestens

Widerstandsklasse (WK) 4.

Rüsten Sie Nebeneingangstüren und Kellerfenster mit

Zusatzsicherungen wie z. B. Balkenriegelschlössern,

Mehrfachverriegelungen oder engmaschigen, fest

eingemauerten Gittern aus


ABLEBENSRISIKOVERSICHERUNG S. 4

Warum Geschäftspartner das Ablebensrisiko

absichern sollten

Unternehmer, Selbständige und Start-up-Gründer haben

eines gemeinsam: Sie leben ihren Traum. Und clevere

Gründer wissen auch, dass jeder Traum geschützt

werden muss. Verstirbt ein Unternehmer, kann dies die

Existenz der Firma gefährden. Eine Risikoversicherung

sichert das finanzielle Risiko für den Geschäftspartner

ab.

Zwei Geschäftspartner haben ein Unternehmen

gegründet, in das beide investiert haben, und sie auch die

finanziellen Risiken gemeinsam tragen. Verstirbt einer

der Geschäftspartner, muss der andere die finanzielle Last,

wie laufende Kosten und Kredite allein tragen – und im

schlimmsten Fall muss das Unternehmen aufgelöst werden.

Vor allem bei einem kleinen Unternehmen mit nur zwei

Partnern kann der Traum so schnell zum Albtraum werden.

Eine Ablebensversicherung bzw. Risikoversicherung hilft

gerade in solchen Fällen, dieses Risiko abzusichern.

Der Kunde entscheidet, wie hoch sein Leben versichert ist,

wie lange er den Versicherungsschutz braucht, und ob er

sich allein oder gemeinsam mit seinem Geschäftspartner

versichern lässt. Sollte bei einer gemeinsamen Absicherung

einer der beiden sterben, wird die Versicherungssumme

einmalig, sofort und steuerfrei ausgezahlt.

Das beruhigende Gefühl, mit einer Risikolebensversicherung

vorgesorgt zu haben, erleichtert Unternehmenspartnern,

sich auf das zu konzentrieren, was wichtig ist: das Geschäft

und seine erfolgreiche Zukunft.

Unser Tipp: Für Unternehmer mit Familie ist es

ratsam, die Absicherung der Familie in einem eigenen

Versicherungsvertrag zu regeln.


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EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG S. 6

7Ob177/18g Einbruchdiebstahlversicherung

Stichworte: Schlüssel aus Manteltasche entwendet.

Sachverhalt

Der Versicherungsnehmer verließ in einem

Mehrparteienhaus seine Wohnung und sperrte die

Wohnungstür ab. Ein junger Mann folgte ihm, verwickelte

ihn in ein Gespräch und nahm dabei unbemerkt dessen

Wohnungsschlüssel aus der Manteltasche.

Der Versicherungsnehmer fuhr danach weiter in ein

Einkaufszentrum. In der Zwischenzeit betraten ein oder

mehrere unbekannte Täter mit dem mitgenommenen

Schlüssel die Wohnung. Im Schlafzimmerschrank war

auch ein Möbeltresor montiert, den Schlüssel dazu hatte

der Versicherungsnehmer im Wäscheschrank versteckt,

wo der Täter diesen auch fand. Der Täter sperrte mit dem

Safeschlüssel den Möbeltresor auf und nahm daraus

Bargeld, Schmuckstücke und diverse Goldmünzen.

Der Versicherer lehnte die Deckung aus der

Haushaltsversicherung ab, weil kein Einbruchdiebstahl im

Sinn der Versicherungsbedingungen vorliege.

Der Versicherungsnehmer meinte, die Versicherungsbedingungen

seien nach dem üblichen

Konsumentenverständnis so auszulegen, dass ein

Einbruchdiebstahl auch dann gegeben sei, wenn ein

Fremder unbefugt in seine Wohnung eindringt.

Aus den Versicherungsbedingungen

Einbruch liegt vor, wenn der Täter in die

Versicherungsräumlichkeiten heimlich einschleicht und aus den

abgeschlossenen Räumlichkeiten Sachen entwendet, …

Ein Einbruchdiebstahl in versperrte Geldschränke oder

Mauersafes mit Hilfe richtiger Schlüssel liegt nur vor, wenn sich

der Täter diese Schlüssel durch Einbruchdiebstahl in andere

als die versicherten Räume eines Gebäudes oder durch Raub

angeeignet hat.

Rechtliche Beurteilung des OGH

Der OGH lehnte die Deckung für diesen Fall ab. Ein

Einbruchdiebstahl liege zwar vor, wenn der Täter in die

Versicherungsräumlichkeiten mit dem richtigen Schlüssel

eindringt, aber nur dann, wenn sich der Täter diese

Schlüssel durch Einbruch in andere als die versicherten

Räume eines Gebäudes oder durch Raub angeeignet hat.

Es ist also eine „Schlüsselvortat“ Voraussetzung für die

Verwirklichung des Einbruchdiebstahl-Begriffs. Eine solche

Schlüsselvortat ist hier nicht geschehen.

Die Aneignung des Schlüssels durch Raub erfordert dem

allgemeinen Verständnis folgend ein gewisses Maß an

Gewalt. Hier nahm aber der Täter den Wohnungsschlüssel

unbemerkt aus der Manteltasche. Dass dabei in irgendeiner

Form Gewalt angewendet wurde, steht nicht fest und wurde

auch nicht behauptet.

Der Versicherungsnehmer meinte auch, der Einbruchdiebstahl

sei deswegen vollbracht, weil sich der Täter in

die Wohnung heimlich eingeschlichen habe. Dazu ist

aber zu sagen, dass ein heimliches Einschleichen nicht

nur mit einem unbemerkten Zutritt zu definieren ist,

sondern es erfordert auch dazu ein aktives Verhalten

des Täters, welches darauf abzielt, seinen unbefugten

Eintritt gegenüber anwesenden Personen zu verbergen.

Das Eindringen mit dem richtigen Schlüssel erfüllt diese

Voraussetzung nicht.

Im Ergebnis ist daher kein Einbruchdiebstahl im Sinne der

Versicherungsbedingungen geschehen und somit war die

Leistungsfreiheit des Versicherers zu bestätigen.

Quelle: brokerservice.info – Klienteninfo 4/2019 Gerhard Kofler Steingasse 2A A-1030 Wien M +43 664 1160278, office@brokerservice.info UID: ATU65317604 GISA-Zahl 215 32 122


RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG S. 7

Maschine trennt Arbeiter Arm ab:

Geschäftsführer vor dem Richter

Strafverfahren gehören zum alltäglichen Risiko einer

Führungskraft. Der gewerberechtliche Geschäftsführer

oder der „verantwortlicher Beauftragte“ muss

vor Gericht den Kopf hinhalten, wenn in seinem

Unternehmen Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen

missachtet werden. Das zeigt ein tragischer

Arbeitsunfall in einer Brauerei.

Eine Sekunde Unachtsamkeit – und schon war es passiert:

Weil er einen Stau beseitigen wollte, griff ein Arbeiter

einer Brauerei mit dem Arm in den Dosenschacht einer

Abfüllanlage ohne die Anlage auszuschalten. Der Arm

wurde von der Maschine erfasst und abgetrennt.

Wenig später leitete die Staatsanwaltschaft gegen die

Geschäftsführer der Brauerei und der Herstellerfirma

der Abfüllmaschine ein Ermittlungsverfahren wegen

fahrlässiger Körperverletzung ein. Der Vorwurf: Der

Geschäftsführer der Brauerei habe es unterlassen, den

Arbeiter ordnungsgemäß einzuweisen und regelmäßig

darauf aufmerksam zu machen, dass vor der Beseitigung

von Störungen die Maschine abzuschalten sei. Dem

Geschäftsführer des Herstellers der Abfüllanlage

wurden Konstruktionsfehler und das Fehlen von fest

an der Maschine installierten Gefahrenhinweisen

vorgeworfen. Erst in der Berufungsinstanz erreichten beide

Geschäftsführer einen Freispruch, die Kosten für Anwälte

und Sachverständige gingen in den 5-stelligen Bereich.

Ob Arbeitsunfall, Umweltvergehen oder Übertretungen

der gesetzlichen Arbeitszeit – für alles, was im

Verantwortungsbereich einer Führungskraft geschieht, ist

diese strafrechtlich verantwortlich, selbst wenn sie nicht

unmittelbar am Tatgeschehen beteiligt war. Umso wichtiger

ist es, das Kostenrisiko durch eine maßgeschneiderte

Rechtsschutzversicherung abzusichern.

Rechtsschutzversicherungen sollten genau auf den

individuellen Bedarf Ihres Unternehmens abgestimmt

sein. Kompetente Beratung bei der Risikoanalyse und

Auswahl der nötigen Bausteine ist daher unerlässlich.

Je nach Deckungsvariante übernimmt eine Firmen-

Rechtsschutzversicherung die Kosten für anwaltliche

Vertretung, Prozesskosten wie Gebühren und allfällige

Kosten für Gutachten sowie die Kosten, die bei der Erzielung

eines Vergleichs oder einer außergerichtlichen Einigung

anfallen.

Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung

sollten wichtige Fragen wie die Deckungssummen, der

Geltungsbereich oder freie Anwaltswahl geklärt werden.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!


UNTERNEHMENSBERATUNG S. 8

Elektroautos aus steuerlicher Sicht

Elektroautos sind in den letzten Jahren nicht nur in den

Medien, sondern auch im Steuerrecht ein Thema geworden.

Um den Verkehr umweltfreundlicher zu gestalten, hat

der Gesetzgeber im Steuerrecht Begünstigungen für die

Anschaffung und den Betrieb von Elektrofahrzeugen

geschaffen. Beachtet muss dabei werden, dass sich

die folgenden Aussagen auf reine Elektrofahrzeuge

beziehen. Sogenannte Hybridfahrzeuge (Elektro- und

Verbrennungsantrieb) sind von den Begünstigungen – im

Wesentlichen beim Vorsteuerabzug sowie im Bereich der

Sachbezüge – nicht umfasst.

Vorsteuerabzug für Elektroautos

Für Elektroautos mit Anschaffungskosten bis zu 40.000

Euro steht den Unternehmen auch beim PKW der volle

Vorsteuerabzug zu. Wird dieser Betrag überschritten,

so steht für die übersteigenden Anschaffungskosten

der Vorsteuerabzug nicht mehr zu. Übersteigen die

Anschaffungskosten den Bruttobetrag von 80.000 Euro geht

der Vorsteuerabzug vollständig verloren. Im Endeffekt ist

also ein Vorsteuerabzug von maximal € € 6.666,67 möglich.

Auch für die Betriebskosten ist der volle Vorsteuerabzug

möglich.

Freistellung von Sachbezug und Umsatzsteuer

Die zweite große Begünstigung im Steuerrecht stellt der

Verzicht auf den Ansatz eines Sachbezugswerts für die

private Nutzung eines Firmenfahrzeuges durch einen

Dienstnehmer dar. Hier gibt es keine Obergrenzen für die

Anschaffungskosten des Fahrzeuges. Es ist also auch der

Tesla sachbezugsfrei. Ebenso fällt bei diesen Fahrzeugen

auch keine Umsatzsteuerbelastung aus der privaten

Nutzung des Fahrzeugs durch den Dienstnehmer an. Leider

gilt diese Regelung derzeit nur für echte Dienstnehmer. Der

wesentlich beteiligte Geschäftsführer kann derzeit diese

Begünstigungen daher nicht beanspruchen.

Praxistipp

Gerade die Freistellung von Elektroautos von Sachbezug und

Umsatzsteuer kann zu einer wesentlichen Steuerentlastung

von Mitarbeitern führen. Die Sachbezugswerte wurden in

den letzten Jahren ständig erhöht und stellen immer wieder

ein Ärgernis zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber dar.

Aus der Sachbezugsthematik resultieren auch teilweise

hohe Nachzahlungen bei Abgabenprüfungen. Mitarbeiter

vergleichen im Regelfall ihre Nettolöhne. Die Umstellung

auf ein Elektroauto als Dienstfahrzeug kann den Nettobezug

um bis zu € 400 monatlich erhöhen und gleichzeitig die

Lohnnebenkostenbelastung des Dienstgebers reduzieren –

ein echter Wettbewerbsvorteil beim Kampf um Mitarbeiter!

Bei Handwerksbetrieben kann mit einem solchen Umstieg

die große steuerliche Gefahr des „Heimfahrens“ von

Montagemitarbeitern gänzlich beseitigt werden.

Noch ein Tipp zur Anschaffung: Die große Unbekannte bei

Elektroautos ist die Haltbarkeit der Batterien bzw. deren

Wiederverkaufswert. Bitte zu überlegen, ob man in diesem

Bereich nicht sogenannte „Operating-Verträge“ abschließt.

Dabei zahlt man z. B. für eine Laufzeit von 5 Jahren eine fixe

Leasinggebühr. Nach Ablauf der Zeit gibt man das Fahrzeug

einfach zurück. Damit habe ich als Unternehmer die

Gefahren Batterien und Wiederverkaufswert eliminiert und

hab eine kalkulierbare Kostenbasis für das Fahrzeug.

Quelle: brokerservice.info – Klienteninfo 4/2019 Gerhard Kofler Steingasse 2A A-1030 Wien M +43 664 1160278, office@brokerservice.info UID: ATU65317604 GISA-Zahl 215 32 122


VERANLAGUNG S. 9

Mehr.Wert.MACHER

Wer finanziell alles richtig macht, kann sich entspannen.

Am besten auf seinem eigenen Finanzpolster. Er sorgt für

das beruhigende Gefühl, gut abgesichert zu sein.

Geldveranlagung hat viele Facetten. Die Kunst liegt darin,

diese geschickt zu kombinieren, um bei niedrigen Zinsen

das Kapital vor der Inflation zu schützen. Durch solide

Beratung, verständliche Produkte und faire Gebühren

können Sie sich sicher sein, dass Ihr Geld bei uns in guten

Händen ist. Denn Veranlagung bedeutet für uns mehr, als Ihr

Kapital gewinnbringend anzulegen. Veranlagung bedeutet

vorausschauende Verantwortung.

Das kleine Anlage 1 x 1

Definieren Sie Ihr Ziel

Nur wer sein Ziel kennt, findet den richtigen Weg. Das gilt

auch für´s Geldleben. Denn für Vermögensaufbau, Werterhalt

bzw. Vermögenszuwachs bedarf es unterschiedlicher

Strategien. Während es beim Vermögensaubau um einen

Ansparplan in kleinen Schritten geht, stehen beim

Vermögenserhalt Ertragskomponenten im Vordergrund, die

die Inflation ausgleichen. Wenn es um Vermögensausbau

geht, müssen die Ertragschancen deutlich höher als die

Inflationsrate ausfallen. Entsprechend risikofreudiger muss

die Strategie ausgelegt sein.

Spannungsdreieck. Sie beeinflussen sich gegenseitig. Eine

Anlageform, die alle drei Faktoren zu 100 % erfüllt, gibt es

leider nicht. Anlageprodukte, die sich durch ein hohes Maß

an Sicherheit und jederzeitige Verfügbarkeit des Geldes

auszeichnen, werfen einen geringeren Ertrag ab, als jene

mit mehr Risiko und längerfristiger Bindung. Darum ist

es wichtig, Ihr Vermögen in unterschiedliche Bausteine

zu splitten. Ein harmonischer Anlagemix garantiert ein

individuell passendes Verhältnis aus Sicherheitsbausteinen,

Ertragskomponenten, und Liquiditätsbestandteilen.

HYPOrtfolio online unterstützt Sie bei der Suche nach

dem Anlagemix der am besten zu Ihnen passt. Wenige

Angaben reichen und Sie erhalten einen Anlagevorschlag,

der von unseren Expertinnen und Experten geprüft und

für gut befunden wurde. Gefüllt mit Anlageformen, die zu

Ihrer Risikoeinstellung, Ihren Ertragsvorstellungen und

Ihren Liquiditätsanforderungen passen. Für Ihre lohnende

Kapitalanlage ab 10.000 Euro. Jetzt online unter:

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Legen Sie Ihren Zeithorizont fest

Als Faustregel gilt: Je höher die Risikoklasse ist, desto

länger sollte der mögliche Anlagezeitraum gewählt werden,

um turbulente Marktphasen „aussitzen“ zu können. Im

gemischten Fonds empfehlen wir eine Behaltedauer von

mindestens 5 Jahren, bei Aktienfonds 10 Jahre, oder länger.

Bestimmen Sie Ihren Anlagebetrag

Damit Ihr Vermögen auf soliden Beinen steht, sollten Sie auf

eine tragfähige Anlagestruktur achten. Das Fundament bildet

immer die Sicherheitsreserve. Für geplante und ungeplante

Ausgaben, zum Ansparen und Absichern. Als Faustregel gilt:

Der Bodensatz Ihrer Sicherheitsreserve sollte zwischen 3 und

5 Monatsgehälter betragen – je nach geplanten Investitionen

und eigenem Sicherheitsbedürfnis auch mehr. Jener Teil

Ihres Vermögens, der über den Sicherheitspuffer hinaus geht,

kann gewinnbringend für Sie arbeiten. Allerdings sollten Sie

nicht alles auf eine Karte setzen. Splitten Sie Ihr Kapital in

Stabilitätskomponenten und Ertragsmöglichkeiten.

Welche Anlageform passt zu Ihnen?

Ihre Risikotyp hängt von wirtschaftlichen und emotionalen

Faktoren ab. Nur weil Sie in der Lage sind, ein Risiko

wirtschaftlich zu tragen, bedeutet das noch lange nicht,

dass Sie sich damit wohl fühlen. Egal ob Sie sicherheits-,

wachstums- oder chancenorientiert sind, wichtig ist in jedem

Fall: Dass Sie verstehen welche Chancen und Risiken mit der

Anlage verbunden sind. Nur so können Sie eine individuell

richtige Entscheidung treffen.

Auf den richtigen Anlagemix kommt es an

Sicherheit, Ertrag und Liquidität stehen in einem


REISEVERSICHERUNG S. 10

Keine Geschäftsreise ohne Versicherungsschutz!

Mitarbeiterfürsorge ist verpflichtend!

Mehr als drei Milliarden Euro geben Österreichs

Unternehmen pro Jahr für Geschäftsreisen aus. Das

Haftungsrisiko von Geschäftsreisen wird aber häufig

unterschätzt – es gibt da den Paragraph 130 ff ASVG

(Erkrankung im Ausland).

Herr M., 58 Jahre alt, ist Monteur bei einer Österreichischen

Firma. Geschäftlich reist er nach Südkorea. Auf der Baustelle

steigt er ins „Leere“ und stürzt mehrere Meter ab, bricht

sich Becken und Steißbein. Eine sofortige medizinische

Versorgung ist notwendig – es dauert 7 Tage bis der

Rücktransport mittels Ambulanzjet möglich ist.

Kosten insgesamt: EUR 106.014,00; davon übernimmt die

Gebietskrankenkasse EUR 1.831,00. Für den Rest muss der

Dienstgeber aufkommen = EUR 104.183,00.

Schauplatz Südamerika: Ein Österreichisches Unternehmen

stellt sich auf einer Messe in Brasilia vor. Während der

Präsentation sackt der Mitarbeiter der Firma, Herr L.,

bewusstlos in sich zusammen – es folgen Erste Hilfe und

Einlieferung ins Krankenhaus – Diagnose. Schlaganfall;

für eine Heimreise ist der Patient nicht stabil genug – erst

nach 14-tägigem stationären Aufenthalt wird Herr L. nach

Österreich zurückgeflogen.

Kosten insgesamt: EUR 295.200; davon übernimmt die

Gebietskrankenkasse EUR 6.966,00. Für den Rest muss der

Dienstgeber aufkommen = EUR 288.234.

Gehen Sie als Unternehmen in diesem Bereich kein Risiko

ein – sie haften im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht für alles,

was nicht von der Sozialversicherung übernommen wird –

und wie wir gesehen haben, übernimmt diese nicht allzu

viel.

Welche Möglichkeiten haben Sie:

Sie schließen für Ihre Mitarbeiter als Firma eine

Reiseversicherung ab

Sie stellen Ihren Mitarbeitern eine Firmen-Kreditkarte

zur Verfügung mit ausreichendem Versicherungsschutz

Sie hoffen, dass nichts passiert; und, falls doch einmal

etwas passiert hoffen Sie, dass Ihr Mitarbeiter für sich

vorgesorgt hat und sein Versicherer nicht bei Ihnen

regressiert. Diese Variante empfehlen wir nicht!

Wie auch immer – nehmen Sie dieses Thema bitte nicht auf

die leichte Schulter.


KFZ S. 11

Autounfall im Ausland: Was ist zu tun?

Mit einem Autounfall kann die Urlaubsreise richtig teuer

werden. Welche Schritte zu befolgen sind, um zusätzliche

Probleme zu vermeiden, erfahren Sie in unserer Checkliste.

1. Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten

Wie auch bei Unfällen in Österreich gilt: Ruhe bewahren,

Unfallstelle absichern. Wenn nötig, Erste Hilfe leisten und

die Rettung über die Euro-Notrufnummer 112 rufen.

Info:

Tipp: Informieren Sie sich schon im Vorfeld über

Gesetze und Vorschriften im Urlaubsland. Welche

Geschwindigkeiten gelten, gibt es eine Warnwestenpflicht,

gilt das Tagfahrlicht?

2. Die Polizei verständigen

Bei Personenschäden muss ausnahmslos die Polizei

informiert werden. In einigen Ländern ist das aber

auch bei reinen „Blechschäden“ Vorschrift. Auch bei

Kommunikationsproblemen mit dem Unfallgegner ist

die Exekutive einzuschalten. Danach eine Kopie des

Polizeiprotokolls aushändigen lassen.

Info:

Unterschreiben Sie keinesfalls Dokumente, deren Inhalt

Sie nicht verstehen, und machen Sie am Unfallort keine

Schuldeingeständnisse!

3. Unfall dokumentieren und Daten austauschen

Ist niemand schwer verletzt, gleich nach dem Unfall

Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten

austauschen. Alles so gut wie möglich dokumentieren,

fotografieren und Personalien von Zeugen notieren.

Bei einem Unfall mit dem Mietwagen sofort die

Mietwagenfirma informieren – keinesfalls auf eigene Faust

abschleppen oder reparieren lassen.

Wichtig bei Verletzungen: Im Reiseland muss ein ärztliches

Attest ausgestellt werden. Häufig werden nachträglich

in Österreich eingeholte Atteste von der ausländischen

Haftpflichtversicherung nicht anerkannt.

Info:

Diese Dokumente sollten ins Gepäck

Die Grüne Versicherungskarte dient als Nachweis, dass das

Auto ordnungsgemäß versichert ist. Auch wenn sie in vielen

Ländern nicht mehr notwendig ist, vereinfacht sie nach

einem Unfall den Austausch der Versicherungsdaten.

Der Europäische Unfallbericht wird von beiden Lenkern

noch am Unfallort ausgefüllt und erleichtert die

Schadensabwicklung.

4. Die Versicherung informieren

Liegt das Verschulden nicht eindeutig zur Gänze beim

Unfallgegner, muss der Unfall innerhalb einer Woche der

eigenen Haftpflichtversicherung gemeldet werden.

Nach Unfällen in EU-Staaten wird der Schaden über

einen sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten/

Korrespondenzpartner des ausländischen Versicherers

abgewickelt. Bei einem Verkehrsunfall außerhalb der

EU müssen Ansprüche direkt bei der ausländischen

Versicherung eingereicht werden.

Info:

Achtung: Grundsätzlich gilt das Recht des Landes, in dem

der Unfall passiert ist. Und dieses kann sich erheblich von

österreichischem Recht unterscheiden (Schmerzensgeld,

Leihwagen, Besichtigung des Fahrzeugs usw.)

Versicherungs-Tipp:

Wer finanziell auf der sicheren Seite sein will, kann für

sein Auto eine Reise-Vollkaskoversicherung abschließen.

Sollte es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen, ist eine

Kfz-Rechtsschutzversicherung nützlich. Fragen Sie uns, wir

helfen Ihnen gerne weiter!


UNFALLVERSICHERUNG S. 12

7Ob93/18d Unfallversicherung

Stichworte: Alkoholisierung.

Sachverhalt

Der Versicherungsnehmer stieg frühmorgens aus

seinem Hotelzimmer durch ein Fenster im ersten Stock

auf ein schmales Flachdach, um zu urinieren und zu

rauchen. Er war kurz zuvor von einem Heurigenbesuch

zurückgekommen und befand sich unter mittelstarker

Alkoholisierung (ca. 1,9 Promille). Dieses Flachdach war

relativ schmal, weshalb er von dort hinunterfiel. Es war

nicht mehr feststellbar, ob der Versicherungsnehmer auf

dem Dach am Rollschotter ausrutschte oder er schlichtweg

die Größe des Daches falsch einschätzte.

Der Versicherer lehnte die Leistung aus der

Unfallversicherung ab und begründete dies mit der

folgenden Bestimmung in den Versicherungsbedingungen:

Aus den AUVB

„Ausgeschlossen von der Versicherung sind Unfälle,

[…]

8. die der Versicherte infolge einer Bewusstseinsstörung

erleidet, oder infolge einer wesentlichen Beeinträchtigung seiner

psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgift oder

Medikamente;

Rechtliche Beurteilung des OGH

Der OGH schloss sich der Rechtsmeinung des Versicherers

an und änderte die Entscheidung des Berufungsgerichts,

dass der Versicherer leistungsfrei sei, nicht ab.

Die Frage des Grades der Beeinträchtigung durch Alkohol ist

– nach dieser Bedingungslage – nicht an einem bestimmten

Wert zu messen, sondern danach, ob der Versicherte

noch in der Lage gewesen sei, mit einer Situation, in

welche er sich zum Zeitpunkt des Unfalls befindet, noch

einigermaßen zurechtkommen zu können. Damit hängt ein

anzunehmender Grenzwert bezüglich der Festlegung einer

Alkoholeinwirkung von den Umständen des Einzelfalls ab.

Im konkreten Fall unterschätzte der Versicherungsnehmer

aufgrund der Alkoholisierung die Gefährlichkeit seines

Handelns. Das Berufungsgericht sah es als erwiesen an,

dass der alkoholisierte Zustand des Versicherungsnehmers

ursächlich war für den Eintritt des Unfalls.

Damit war der Versicherer leistungsfrei.

Quelle: brokerservice.info – Klienteninfo 6/2018 Gerhard Kofler Steingasse 2A A-1030 Wien M +43 664 1160278, office@brokerservice.info UID: ATU65317604 GISA-Zahl 215 32 122


UNFALLVERSICHERUNG S. 13

Unfallversicherung: 4 häufige Irrtümer

Nach wie vor ranken sich Mythen und Irrtümer um die

private Unfallversicherung. Wir klären einige hartnäckige

Missverständnisse auf.

1. Ich bin ohnehin versichert!

Ja, Österreich hat eine gut ausgebaute Sozialversicherung.

Sie allein reicht aber nicht. Denn die gesetzliche

Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen während

der Arbeit und auf direktem Weg dorthin oder wieder

nachhause – nicht aber in der Freizeit und im Haushalt.

Die Krankenkasse trägt in diesen Fällen nur ein

Mindestmaß an ärztlichen Behandlungen, auf den Kosten

für Spezialtherapien und Folgeschäden bleibt man sitzen.

Nur eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke.

Sie zahlt auch nach Freizeitunfällen einen einmaligen

Geldbetrag oder eine langfristige Rente in Abhängigkeit des

Invaliditätsgrads aus.

2. Ein „Unfall“ kann ja ziemlich vieles sein …

Tatsächlich ist in den Bedingungen sehr genau definiert,

wann ein „Unfall“ vorliegt – nämlich dann, wenn man durch

ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis

unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Bei bloßer

Ungeschicklichkeit, Leichtsinnigkeit oder Unfällen, die man

unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht hat, springt

der Versicherer ab. Auch Krankheiten gelten mit wenigen

Ausnahmen nicht als Unfälle. Psychische Erkrankungen

sind nur dann gedeckt, wenn sie sich eindeutig und

ausschließlich auf den Unfall zurückführen lassen.

3. Alle Sportarten sind versichert.

Gängige Freizeitsportarten sind grundsätzlich versichert.

Jeder Anbieter hat aber eine eigene Liste von Ausschlüssen,

unter denen sich auch sogenannte „Risikosportarten“ wie

Bungee Jumping, Fallschirmspringen oder Motocross finden.

Wichtig ist, dem Versicherer alle sportlichen Aktivitäten

mitzuteilen, die womöglich außerhalb der „normalen“ Zone

liegen. In manchen Fällen können sie gegen eine höhere

Prämie oder in speziellen Zusatzbausteine mitversichert

werden.

4. Berufsunfähig? Kein Problem, ich habe eine

Unfallversicherung!

Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung werden häufig

verwechselt. Doch Vorsicht: Eine Unfallversicherung zahlt

nicht automatisch, wenn man seinen Beruf nicht mehr

ausüben kann. Sie soll die finanzielle Last nach einem

Unfall mildern, nicht aber ein dauerhaftes Einkommen

sichern. Genau dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung

da. Dabei ist die Auszahlung der vereinbarten Rente aber

nicht zwingend an einen Unfall gebunden – Hauptursache

sind vielmehr Krankheiten.

Tipp: Jede Unfallversicherung hat unterschiedliche

Leistungen und Ausschlüsse. In einer professionellen

Bedarfsanalyse ermitteln wir den für Sie passenden Tarif zu

einer angemessenen Prämie.


ZUM SCHMUNTZELN S. 14

Stilblüten zur Auswahl

„Im Pkw befand sich im Kindersitz mein 6 Monate alter Sohn. Auf

eine Vernehmung des Sohnes verzichtete die Polizei.“

„Bitte lassen Sie sich von der zuständigen Polizeiinspektion

bescheinigen, dass der Schaden wegen Geringfügigkeit nicht

polizeilich aufgenommen wurde.“

„Leider ist mein Vater der Jagdleidenschaft Dritter zum Opfer

gefallen. Man hielt ihn für eine Wildsau und schoss ihn an.“

„In der Nacht auf 7. August ist an meinem Wohnhaus ein geringer

Brandschaden entstanden, den ich dem schnellen Eingreifen der

Feuerwehr zu verdanken habe.“

Wie groß kann die „Liebe“ zur Hecke sein?

Wieder einmal endete ein Nachbarschaftsstreit vor den Gerichten.

Es ging dabei um die Frage, ob eine Sichtschutzhecke einen

„Liebhaberwert“ haben kann.

Auf dem Grundstück der Klägerin verlief entlang der

Grenze eine sieben Meter hohe Hecke, die dort vor 65 Jahren

gepflanzt wurde. Ihrer Nachbarin schien sie ein Dorn im

Auge zu sein – ohne Erlaubnis kürzte diese die Sträucher

radikal auf nur noch rund zwei Meter zurück. Nach neun

Monaten war die Hecke allerdings schon wieder auf eine

Höhe von fünf Metern gewachsen. Dennoch klagte die

Besitzerin ihre Nachbarin auf insgesamt 10.000 Euro

Schadenersatz – unter anderem für den besonderen

„Liebhaberwert“, den die Hecke für sie hatte.

Zwar muss die Nachbarin 3.000 Euro für die anfallenden

Pflegemaßnahmen ersetzen, ein Liebhaberwert stehe der

Klägerin aber nicht zu. Die Höhe von sieben Metern hatte

die Hecke auch nicht schon seit Jahrzehnten, sondern

erst seit fünf bis zehn Jahren erreicht. Eine im Gesetz

geforderte enge Gefühlsbeziehung zur Hecke lasse sich in

diesem Fall nicht erkennen.

Mag auch eine gefühlsmäßige Bindung zu einer Sache in

manchen Fällen – wie etwa einem besonderen Erbstück –

eine nachvollziehbare „besondere“ Vorliebe begründen, gehe

es hier bloß um die Funktion der Hecke als Sichtschutz, also

um ihren gewöhnlichen „Gebrauch“. In solchen Fällen sei

kein ideeller Ersatz zuzuerkennen.

Stilblüten

Heiteres und Kurioses aus Briefen an Versicherungen

„Ihr Vertreter sagt, dass in der Krankenversicherung alle

Wartezeiten entfallen. Gilt das auch in der Arztpraxis?“

„Ich bin am 14.07. kurz vor 12 Uhr außerhalb des Zoos von einem

Kamel verfolgt worden und dabei so heftig gestürzt, dass ich

ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen musste.“

„Ich kam von der Straße ab, wobei ein Baum meinem Pkw nicht

ausweichen konnte.“

„Der Arzt diagnostizierte eine Lebererkrankung und riet mir

dringend, meinen Weinkeller zu verkaufen.“

Das ließ der Oberste Gerichtshof (OGH) nicht gelten.


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