HYPO TIROL VERSICHERT - Ausgabe Herbst/Winter 2019
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
HYPO TIROL
VERSICHERT
Ausgabe 02/2019
hypotirolversichert.com
INHALTSVERZEICHNIS S. 2
Einbruchdiebstahlversicherung 3
Vorsicht Einbrecher! So hält Ihr Versicherungsschutz.
Unternehmensberatung 4
Warum Geschäftspartner das Ablebensrisiko absichern sollten.
Einbruchdiebstahlversicherung 6
7Ob177/18g Einbruchdiebstahlversicherung – Stichworte: Schlüssel aus Manteltasche entwendet.
Rechtschutzversicherung 7
Maschine trennt Arbeiter Arm ab: Geschäftsführer vor dem Richter.
Unternehmensberatung 8
Elektroautos aus steuerlicher Sicht.
Veranlagung 9
Mehr.Wert.MACHER
Unternehmensberatung 10
Keine Geschäftsreise ohne Versicherungsschutz! Mitarbeiterfürsorge ist verpflichtend!
Kfz 11
Autounfall im Ausland – was ist zu tun?
Unfallversicherung 12
7Ob93/18d Unfallversicherung – Stichworte: Alkoholisierung.
Unfallversicherung – 4 häufige Irrtümer
Gebäudeversicherung 14
Stilblüten zur Auswahl
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Kennen Sie das geflügelte Wort: Aus Schaden wird
man klug? Oft ist es leider so, dass man sich nicht
ausreichend mit den Details und Bedingungen von
Versicherungsverträgen auseinandersetzt. Und das führt
im Schadensfall oft zu unliebsamen „Überraschungen“.
Ein paar Beispiele aus der Praxis: Achten Sie immer
darauf, sämtliche Vorsichtsmaßnahmen gegen Einbruch
zu ergreifen – keine gekippten Fenster und keine nichtversperrte
Türen, wenn niemand im Gebäude ist! Bei einer
Privathaftpflicht gilt es, folgendes zu beachten: Kinder sind
in der Regel mitversichert, solange sie im gemeinsamen
Haushalt wohnen und kein eigenes Einkommen haben.
Manche Versicherungsgesellschaften werten eine
Lehrlingsentschädigung jedoch als eigenes Einkommen.
So wurde z. B. die Versicherungsleistung bei einem
Snowboardunfall mit Personenschaden laut OGH-Urteil
mit eben dieser Begründung abgelehnt. Und noch ein Tipp:
Wenn Sie im Ausland einen Leihwagen mieten, erkundigen
Sie sich nach der Höhe der Versicherungssumme der
KFZ-Haftpflichtversicherung. Es gibt auch in Europa noch
Länder, die geringere Versicherungssummen anwenden,
als Sie es aus Österreich gewohnt sind. Unser Appell in
dieser Ausgabe lautet daher: Nehmen Sie sich die Zeit
und besprechen Sie Ihre Versicherungspolizzen mit dem
Betreuer Ihres Vertrauens. Viel Vergnügen beim Lesen
wünschen Ihnen
Thomas Gfrei und Reinhard Löffler
Geschäftsführer Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH
EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG S. 3
Vorsicht Einbrecher!
So hält Ihr Versicherungsschutz.
Einbrüche gehören zu den Risiken, die sich mit
geeigneten Maßnahmen bis zu einem gewissen Grad
vermeiden lassen. Dennoch ist das Risikobewusstsein
unter den Unternehmern oft gering.
Ein Beispiel aus der Praxis: Durch ein gekipptes ebenerdiges
WC-Fenster drangen Einbrecher in eine Kfz-Werkstätte ein,
brachen Schränke, Kästen und einen Getränkeautomaten
auf, packten Laptops, Digitalkameras, ein teures
Schweißgerät, Werkzeug und Bargeld in einen unversperrt
im Schauraum abgestellten Neuwagen und suchten damit
das Weite.
Als der Firmenchef seine Versicherung verständigte, erlebte
er eine böse Überraschung. Der Versicherer verweigerte die
Schadenszahlung. Denn laut Versicherungsbedingungen
sind Fenster zu verschließen und Türen zu versperren,
wenn Gebäude von allen Personen verlassen werden.
Elektronische Sicherheitseinrichtungen wie Alarmanlagen
reduzieren in der Regel die Versicherungsprämien. Die
schlechte Nachricht: Sie müssen aktiviert sein, wenn der
Versicherungsnehmer nicht den Versicherungsschutz
riskieren will!
Was Sicherheitsexperten raten:
■
■
■
■
■
Eine Videoüberwachung kann wertvolle Informationen
zur Ausforschung der Täter liefern und schreckt vor
allem ab.
Bringen Sie zusätzliche Außenbeleuchtungen mit
Bewegungsmeldern an.
Bewahren Sie hohe Geldbeträge nicht in der Kasse,
sondern in einem VSÖ-geprüften Tresor auf.
Investieren Sie in einbruchhemmende Türen
und Fenster laut ÖNORM B 5338 mit mindestens
Widerstandsklasse (WK) 4.
Rüsten Sie Nebeneingangstüren und Kellerfenster mit
Zusatzsicherungen wie z. B. Balkenriegelschlössern,
Mehrfachverriegelungen oder engmaschigen, fest
eingemauerten Gittern aus
ABLEBENSRISIKOVERSICHERUNG S. 4
Warum Geschäftspartner das Ablebensrisiko
absichern sollten
Unternehmer, Selbständige und Start-up-Gründer haben
eines gemeinsam: Sie leben ihren Traum. Und clevere
Gründer wissen auch, dass jeder Traum geschützt
werden muss. Verstirbt ein Unternehmer, kann dies die
Existenz der Firma gefährden. Eine Risikoversicherung
sichert das finanzielle Risiko für den Geschäftspartner
ab.
Zwei Geschäftspartner haben ein Unternehmen
gegründet, in das beide investiert haben, und sie auch die
finanziellen Risiken gemeinsam tragen. Verstirbt einer
der Geschäftspartner, muss der andere die finanzielle Last,
wie laufende Kosten und Kredite allein tragen – und im
schlimmsten Fall muss das Unternehmen aufgelöst werden.
Vor allem bei einem kleinen Unternehmen mit nur zwei
Partnern kann der Traum so schnell zum Albtraum werden.
Eine Ablebensversicherung bzw. Risikoversicherung hilft
gerade in solchen Fällen, dieses Risiko abzusichern.
Der Kunde entscheidet, wie hoch sein Leben versichert ist,
wie lange er den Versicherungsschutz braucht, und ob er
sich allein oder gemeinsam mit seinem Geschäftspartner
versichern lässt. Sollte bei einer gemeinsamen Absicherung
einer der beiden sterben, wird die Versicherungssumme
einmalig, sofort und steuerfrei ausgezahlt.
Das beruhigende Gefühl, mit einer Risikolebensversicherung
vorgesorgt zu haben, erleichtert Unternehmenspartnern,
sich auf das zu konzentrieren, was wichtig ist: das Geschäft
und seine erfolgreiche Zukunft.
Unser Tipp: Für Unternehmer mit Familie ist es
ratsam, die Absicherung der Familie in einem eigenen
Versicherungsvertrag zu regeln.
WERBEANZEIGE
Jetzt Ihren
unverbindlichen
Beratungstermin
vereinbaren.
ENTSPANNEN SIE SICH.
AUF IHREM FINANZIELLEN POLSTER.
Richtig anlegen und mehr Werte schaffen,
das ist auch bereits ab kleineren Beträgen möglich.
Hypo Tirol Bank – Ihr Finanzpartner,
der weiß, was zu tun ist.
hypotirol.com
EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG S. 6
7Ob177/18g Einbruchdiebstahlversicherung
Stichworte: Schlüssel aus Manteltasche entwendet.
Sachverhalt
Der Versicherungsnehmer verließ in einem
Mehrparteienhaus seine Wohnung und sperrte die
Wohnungstür ab. Ein junger Mann folgte ihm, verwickelte
ihn in ein Gespräch und nahm dabei unbemerkt dessen
Wohnungsschlüssel aus der Manteltasche.
Der Versicherungsnehmer fuhr danach weiter in ein
Einkaufszentrum. In der Zwischenzeit betraten ein oder
mehrere unbekannte Täter mit dem mitgenommenen
Schlüssel die Wohnung. Im Schlafzimmerschrank war
auch ein Möbeltresor montiert, den Schlüssel dazu hatte
der Versicherungsnehmer im Wäscheschrank versteckt,
wo der Täter diesen auch fand. Der Täter sperrte mit dem
Safeschlüssel den Möbeltresor auf und nahm daraus
Bargeld, Schmuckstücke und diverse Goldmünzen.
Der Versicherer lehnte die Deckung aus der
Haushaltsversicherung ab, weil kein Einbruchdiebstahl im
Sinn der Versicherungsbedingungen vorliege.
Der Versicherungsnehmer meinte, die Versicherungsbedingungen
seien nach dem üblichen
Konsumentenverständnis so auszulegen, dass ein
Einbruchdiebstahl auch dann gegeben sei, wenn ein
Fremder unbefugt in seine Wohnung eindringt.
Aus den Versicherungsbedingungen
Einbruch liegt vor, wenn der Täter in die
Versicherungsräumlichkeiten heimlich einschleicht und aus den
abgeschlossenen Räumlichkeiten Sachen entwendet, …
Ein Einbruchdiebstahl in versperrte Geldschränke oder
Mauersafes mit Hilfe richtiger Schlüssel liegt nur vor, wenn sich
der Täter diese Schlüssel durch Einbruchdiebstahl in andere
als die versicherten Räume eines Gebäudes oder durch Raub
angeeignet hat.
Rechtliche Beurteilung des OGH
Der OGH lehnte die Deckung für diesen Fall ab. Ein
Einbruchdiebstahl liege zwar vor, wenn der Täter in die
Versicherungsräumlichkeiten mit dem richtigen Schlüssel
eindringt, aber nur dann, wenn sich der Täter diese
Schlüssel durch Einbruch in andere als die versicherten
Räume eines Gebäudes oder durch Raub angeeignet hat.
Es ist also eine „Schlüsselvortat“ Voraussetzung für die
Verwirklichung des Einbruchdiebstahl-Begriffs. Eine solche
Schlüsselvortat ist hier nicht geschehen.
Die Aneignung des Schlüssels durch Raub erfordert dem
allgemeinen Verständnis folgend ein gewisses Maß an
Gewalt. Hier nahm aber der Täter den Wohnungsschlüssel
unbemerkt aus der Manteltasche. Dass dabei in irgendeiner
Form Gewalt angewendet wurde, steht nicht fest und wurde
auch nicht behauptet.
Der Versicherungsnehmer meinte auch, der Einbruchdiebstahl
sei deswegen vollbracht, weil sich der Täter in
die Wohnung heimlich eingeschlichen habe. Dazu ist
aber zu sagen, dass ein heimliches Einschleichen nicht
nur mit einem unbemerkten Zutritt zu definieren ist,
sondern es erfordert auch dazu ein aktives Verhalten
des Täters, welches darauf abzielt, seinen unbefugten
Eintritt gegenüber anwesenden Personen zu verbergen.
Das Eindringen mit dem richtigen Schlüssel erfüllt diese
Voraussetzung nicht.
Im Ergebnis ist daher kein Einbruchdiebstahl im Sinne der
Versicherungsbedingungen geschehen und somit war die
Leistungsfreiheit des Versicherers zu bestätigen.
Quelle: brokerservice.info – Klienteninfo 4/2019 Gerhard Kofler Steingasse 2A A-1030 Wien M +43 664 1160278, office@brokerservice.info UID: ATU65317604 GISA-Zahl 215 32 122
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG S. 7
Maschine trennt Arbeiter Arm ab:
Geschäftsführer vor dem Richter
Strafverfahren gehören zum alltäglichen Risiko einer
Führungskraft. Der gewerberechtliche Geschäftsführer
oder der „verantwortlicher Beauftragte“ muss
vor Gericht den Kopf hinhalten, wenn in seinem
Unternehmen Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen
missachtet werden. Das zeigt ein tragischer
Arbeitsunfall in einer Brauerei.
Eine Sekunde Unachtsamkeit – und schon war es passiert:
Weil er einen Stau beseitigen wollte, griff ein Arbeiter
einer Brauerei mit dem Arm in den Dosenschacht einer
Abfüllanlage ohne die Anlage auszuschalten. Der Arm
wurde von der Maschine erfasst und abgetrennt.
Wenig später leitete die Staatsanwaltschaft gegen die
Geschäftsführer der Brauerei und der Herstellerfirma
der Abfüllmaschine ein Ermittlungsverfahren wegen
fahrlässiger Körperverletzung ein. Der Vorwurf: Der
Geschäftsführer der Brauerei habe es unterlassen, den
Arbeiter ordnungsgemäß einzuweisen und regelmäßig
darauf aufmerksam zu machen, dass vor der Beseitigung
von Störungen die Maschine abzuschalten sei. Dem
Geschäftsführer des Herstellers der Abfüllanlage
wurden Konstruktionsfehler und das Fehlen von fest
an der Maschine installierten Gefahrenhinweisen
vorgeworfen. Erst in der Berufungsinstanz erreichten beide
Geschäftsführer einen Freispruch, die Kosten für Anwälte
und Sachverständige gingen in den 5-stelligen Bereich.
Ob Arbeitsunfall, Umweltvergehen oder Übertretungen
der gesetzlichen Arbeitszeit – für alles, was im
Verantwortungsbereich einer Führungskraft geschieht, ist
diese strafrechtlich verantwortlich, selbst wenn sie nicht
unmittelbar am Tatgeschehen beteiligt war. Umso wichtiger
ist es, das Kostenrisiko durch eine maßgeschneiderte
Rechtsschutzversicherung abzusichern.
Rechtsschutzversicherungen sollten genau auf den
individuellen Bedarf Ihres Unternehmens abgestimmt
sein. Kompetente Beratung bei der Risikoanalyse und
Auswahl der nötigen Bausteine ist daher unerlässlich.
Je nach Deckungsvariante übernimmt eine Firmen-
Rechtsschutzversicherung die Kosten für anwaltliche
Vertretung, Prozesskosten wie Gebühren und allfällige
Kosten für Gutachten sowie die Kosten, die bei der Erzielung
eines Vergleichs oder einer außergerichtlichen Einigung
anfallen.
Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
sollten wichtige Fragen wie die Deckungssummen, der
Geltungsbereich oder freie Anwaltswahl geklärt werden.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!
UNTERNEHMENSBERATUNG S. 8
Elektroautos aus steuerlicher Sicht
Elektroautos sind in den letzten Jahren nicht nur in den
Medien, sondern auch im Steuerrecht ein Thema geworden.
Um den Verkehr umweltfreundlicher zu gestalten, hat
der Gesetzgeber im Steuerrecht Begünstigungen für die
Anschaffung und den Betrieb von Elektrofahrzeugen
geschaffen. Beachtet muss dabei werden, dass sich
die folgenden Aussagen auf reine Elektrofahrzeuge
beziehen. Sogenannte Hybridfahrzeuge (Elektro- und
Verbrennungsantrieb) sind von den Begünstigungen – im
Wesentlichen beim Vorsteuerabzug sowie im Bereich der
Sachbezüge – nicht umfasst.
Vorsteuerabzug für Elektroautos
Für Elektroautos mit Anschaffungskosten bis zu 40.000
Euro steht den Unternehmen auch beim PKW der volle
Vorsteuerabzug zu. Wird dieser Betrag überschritten,
so steht für die übersteigenden Anschaffungskosten
der Vorsteuerabzug nicht mehr zu. Übersteigen die
Anschaffungskosten den Bruttobetrag von 80.000 Euro geht
der Vorsteuerabzug vollständig verloren. Im Endeffekt ist
also ein Vorsteuerabzug von maximal € € 6.666,67 möglich.
Auch für die Betriebskosten ist der volle Vorsteuerabzug
möglich.
Freistellung von Sachbezug und Umsatzsteuer
Die zweite große Begünstigung im Steuerrecht stellt der
Verzicht auf den Ansatz eines Sachbezugswerts für die
private Nutzung eines Firmenfahrzeuges durch einen
Dienstnehmer dar. Hier gibt es keine Obergrenzen für die
Anschaffungskosten des Fahrzeuges. Es ist also auch der
Tesla sachbezugsfrei. Ebenso fällt bei diesen Fahrzeugen
auch keine Umsatzsteuerbelastung aus der privaten
Nutzung des Fahrzeugs durch den Dienstnehmer an. Leider
gilt diese Regelung derzeit nur für echte Dienstnehmer. Der
wesentlich beteiligte Geschäftsführer kann derzeit diese
Begünstigungen daher nicht beanspruchen.
Praxistipp
Gerade die Freistellung von Elektroautos von Sachbezug und
Umsatzsteuer kann zu einer wesentlichen Steuerentlastung
von Mitarbeitern führen. Die Sachbezugswerte wurden in
den letzten Jahren ständig erhöht und stellen immer wieder
ein Ärgernis zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber dar.
Aus der Sachbezugsthematik resultieren auch teilweise
hohe Nachzahlungen bei Abgabenprüfungen. Mitarbeiter
vergleichen im Regelfall ihre Nettolöhne. Die Umstellung
auf ein Elektroauto als Dienstfahrzeug kann den Nettobezug
um bis zu € 400 monatlich erhöhen und gleichzeitig die
Lohnnebenkostenbelastung des Dienstgebers reduzieren –
ein echter Wettbewerbsvorteil beim Kampf um Mitarbeiter!
Bei Handwerksbetrieben kann mit einem solchen Umstieg
die große steuerliche Gefahr des „Heimfahrens“ von
Montagemitarbeitern gänzlich beseitigt werden.
Noch ein Tipp zur Anschaffung: Die große Unbekannte bei
Elektroautos ist die Haltbarkeit der Batterien bzw. deren
Wiederverkaufswert. Bitte zu überlegen, ob man in diesem
Bereich nicht sogenannte „Operating-Verträge“ abschließt.
Dabei zahlt man z. B. für eine Laufzeit von 5 Jahren eine fixe
Leasinggebühr. Nach Ablauf der Zeit gibt man das Fahrzeug
einfach zurück. Damit habe ich als Unternehmer die
Gefahren Batterien und Wiederverkaufswert eliminiert und
hab eine kalkulierbare Kostenbasis für das Fahrzeug.
Quelle: brokerservice.info – Klienteninfo 4/2019 Gerhard Kofler Steingasse 2A A-1030 Wien M +43 664 1160278, office@brokerservice.info UID: ATU65317604 GISA-Zahl 215 32 122
VERANLAGUNG S. 9
Mehr.Wert.MACHER
Wer finanziell alles richtig macht, kann sich entspannen.
Am besten auf seinem eigenen Finanzpolster. Er sorgt für
das beruhigende Gefühl, gut abgesichert zu sein.
Geldveranlagung hat viele Facetten. Die Kunst liegt darin,
diese geschickt zu kombinieren, um bei niedrigen Zinsen
das Kapital vor der Inflation zu schützen. Durch solide
Beratung, verständliche Produkte und faire Gebühren
können Sie sich sicher sein, dass Ihr Geld bei uns in guten
Händen ist. Denn Veranlagung bedeutet für uns mehr, als Ihr
Kapital gewinnbringend anzulegen. Veranlagung bedeutet
vorausschauende Verantwortung.
Das kleine Anlage 1 x 1
Definieren Sie Ihr Ziel
Nur wer sein Ziel kennt, findet den richtigen Weg. Das gilt
auch für´s Geldleben. Denn für Vermögensaufbau, Werterhalt
bzw. Vermögenszuwachs bedarf es unterschiedlicher
Strategien. Während es beim Vermögensaubau um einen
Ansparplan in kleinen Schritten geht, stehen beim
Vermögenserhalt Ertragskomponenten im Vordergrund, die
die Inflation ausgleichen. Wenn es um Vermögensausbau
geht, müssen die Ertragschancen deutlich höher als die
Inflationsrate ausfallen. Entsprechend risikofreudiger muss
die Strategie ausgelegt sein.
Spannungsdreieck. Sie beeinflussen sich gegenseitig. Eine
Anlageform, die alle drei Faktoren zu 100 % erfüllt, gibt es
leider nicht. Anlageprodukte, die sich durch ein hohes Maß
an Sicherheit und jederzeitige Verfügbarkeit des Geldes
auszeichnen, werfen einen geringeren Ertrag ab, als jene
mit mehr Risiko und längerfristiger Bindung. Darum ist
es wichtig, Ihr Vermögen in unterschiedliche Bausteine
zu splitten. Ein harmonischer Anlagemix garantiert ein
individuell passendes Verhältnis aus Sicherheitsbausteinen,
Ertragskomponenten, und Liquiditätsbestandteilen.
HYPOrtfolio online unterstützt Sie bei der Suche nach
dem Anlagemix der am besten zu Ihnen passt. Wenige
Angaben reichen und Sie erhalten einen Anlagevorschlag,
der von unseren Expertinnen und Experten geprüft und
für gut befunden wurde. Gefüllt mit Anlageformen, die zu
Ihrer Risikoeinstellung, Ihren Ertragsvorstellungen und
Ihren Liquiditätsanforderungen passen. Für Ihre lohnende
Kapitalanlage ab 10.000 Euro. Jetzt online unter:
www.hypotirol.com
Legen Sie Ihren Zeithorizont fest
Als Faustregel gilt: Je höher die Risikoklasse ist, desto
länger sollte der mögliche Anlagezeitraum gewählt werden,
um turbulente Marktphasen „aussitzen“ zu können. Im
gemischten Fonds empfehlen wir eine Behaltedauer von
mindestens 5 Jahren, bei Aktienfonds 10 Jahre, oder länger.
Bestimmen Sie Ihren Anlagebetrag
Damit Ihr Vermögen auf soliden Beinen steht, sollten Sie auf
eine tragfähige Anlagestruktur achten. Das Fundament bildet
immer die Sicherheitsreserve. Für geplante und ungeplante
Ausgaben, zum Ansparen und Absichern. Als Faustregel gilt:
Der Bodensatz Ihrer Sicherheitsreserve sollte zwischen 3 und
5 Monatsgehälter betragen – je nach geplanten Investitionen
und eigenem Sicherheitsbedürfnis auch mehr. Jener Teil
Ihres Vermögens, der über den Sicherheitspuffer hinaus geht,
kann gewinnbringend für Sie arbeiten. Allerdings sollten Sie
nicht alles auf eine Karte setzen. Splitten Sie Ihr Kapital in
Stabilitätskomponenten und Ertragsmöglichkeiten.
Welche Anlageform passt zu Ihnen?
Ihre Risikotyp hängt von wirtschaftlichen und emotionalen
Faktoren ab. Nur weil Sie in der Lage sind, ein Risiko
wirtschaftlich zu tragen, bedeutet das noch lange nicht,
dass Sie sich damit wohl fühlen. Egal ob Sie sicherheits-,
wachstums- oder chancenorientiert sind, wichtig ist in jedem
Fall: Dass Sie verstehen welche Chancen und Risiken mit der
Anlage verbunden sind. Nur so können Sie eine individuell
richtige Entscheidung treffen.
Auf den richtigen Anlagemix kommt es an
Sicherheit, Ertrag und Liquidität stehen in einem
REISEVERSICHERUNG S. 10
Keine Geschäftsreise ohne Versicherungsschutz!
Mitarbeiterfürsorge ist verpflichtend!
Mehr als drei Milliarden Euro geben Österreichs
Unternehmen pro Jahr für Geschäftsreisen aus. Das
Haftungsrisiko von Geschäftsreisen wird aber häufig
unterschätzt – es gibt da den Paragraph 130 ff ASVG
(Erkrankung im Ausland).
Herr M., 58 Jahre alt, ist Monteur bei einer Österreichischen
Firma. Geschäftlich reist er nach Südkorea. Auf der Baustelle
steigt er ins „Leere“ und stürzt mehrere Meter ab, bricht
sich Becken und Steißbein. Eine sofortige medizinische
Versorgung ist notwendig – es dauert 7 Tage bis der
Rücktransport mittels Ambulanzjet möglich ist.
Kosten insgesamt: EUR 106.014,00; davon übernimmt die
Gebietskrankenkasse EUR 1.831,00. Für den Rest muss der
Dienstgeber aufkommen = EUR 104.183,00.
Schauplatz Südamerika: Ein Österreichisches Unternehmen
stellt sich auf einer Messe in Brasilia vor. Während der
Präsentation sackt der Mitarbeiter der Firma, Herr L.,
bewusstlos in sich zusammen – es folgen Erste Hilfe und
Einlieferung ins Krankenhaus – Diagnose. Schlaganfall;
für eine Heimreise ist der Patient nicht stabil genug – erst
nach 14-tägigem stationären Aufenthalt wird Herr L. nach
Österreich zurückgeflogen.
Kosten insgesamt: EUR 295.200; davon übernimmt die
Gebietskrankenkasse EUR 6.966,00. Für den Rest muss der
Dienstgeber aufkommen = EUR 288.234.
Gehen Sie als Unternehmen in diesem Bereich kein Risiko
ein – sie haften im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht für alles,
was nicht von der Sozialversicherung übernommen wird –
und wie wir gesehen haben, übernimmt diese nicht allzu
viel.
Welche Möglichkeiten haben Sie:
■
■
■
Sie schließen für Ihre Mitarbeiter als Firma eine
Reiseversicherung ab
Sie stellen Ihren Mitarbeitern eine Firmen-Kreditkarte
zur Verfügung mit ausreichendem Versicherungsschutz
Sie hoffen, dass nichts passiert; und, falls doch einmal
etwas passiert hoffen Sie, dass Ihr Mitarbeiter für sich
vorgesorgt hat und sein Versicherer nicht bei Ihnen
regressiert. Diese Variante empfehlen wir nicht!
Wie auch immer – nehmen Sie dieses Thema bitte nicht auf
die leichte Schulter.
KFZ S. 11
Autounfall im Ausland: Was ist zu tun?
Mit einem Autounfall kann die Urlaubsreise richtig teuer
werden. Welche Schritte zu befolgen sind, um zusätzliche
Probleme zu vermeiden, erfahren Sie in unserer Checkliste.
1. Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten
Wie auch bei Unfällen in Österreich gilt: Ruhe bewahren,
Unfallstelle absichern. Wenn nötig, Erste Hilfe leisten und
die Rettung über die Euro-Notrufnummer 112 rufen.
Info:
Tipp: Informieren Sie sich schon im Vorfeld über
Gesetze und Vorschriften im Urlaubsland. Welche
Geschwindigkeiten gelten, gibt es eine Warnwestenpflicht,
gilt das Tagfahrlicht?
2. Die Polizei verständigen
Bei Personenschäden muss ausnahmslos die Polizei
informiert werden. In einigen Ländern ist das aber
auch bei reinen „Blechschäden“ Vorschrift. Auch bei
Kommunikationsproblemen mit dem Unfallgegner ist
die Exekutive einzuschalten. Danach eine Kopie des
Polizeiprotokolls aushändigen lassen.
Info:
Unterschreiben Sie keinesfalls Dokumente, deren Inhalt
Sie nicht verstehen, und machen Sie am Unfallort keine
Schuldeingeständnisse!
3. Unfall dokumentieren und Daten austauschen
Ist niemand schwer verletzt, gleich nach dem Unfall
Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten
austauschen. Alles so gut wie möglich dokumentieren,
fotografieren und Personalien von Zeugen notieren.
Bei einem Unfall mit dem Mietwagen sofort die
Mietwagenfirma informieren – keinesfalls auf eigene Faust
abschleppen oder reparieren lassen.
Wichtig bei Verletzungen: Im Reiseland muss ein ärztliches
Attest ausgestellt werden. Häufig werden nachträglich
in Österreich eingeholte Atteste von der ausländischen
Haftpflichtversicherung nicht anerkannt.
Info:
Diese Dokumente sollten ins Gepäck
Die Grüne Versicherungskarte dient als Nachweis, dass das
Auto ordnungsgemäß versichert ist. Auch wenn sie in vielen
Ländern nicht mehr notwendig ist, vereinfacht sie nach
einem Unfall den Austausch der Versicherungsdaten.
Der Europäische Unfallbericht wird von beiden Lenkern
noch am Unfallort ausgefüllt und erleichtert die
Schadensabwicklung.
4. Die Versicherung informieren
Liegt das Verschulden nicht eindeutig zur Gänze beim
Unfallgegner, muss der Unfall innerhalb einer Woche der
eigenen Haftpflichtversicherung gemeldet werden.
Nach Unfällen in EU-Staaten wird der Schaden über
einen sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten/
Korrespondenzpartner des ausländischen Versicherers
abgewickelt. Bei einem Verkehrsunfall außerhalb der
EU müssen Ansprüche direkt bei der ausländischen
Versicherung eingereicht werden.
Info:
Achtung: Grundsätzlich gilt das Recht des Landes, in dem
der Unfall passiert ist. Und dieses kann sich erheblich von
österreichischem Recht unterscheiden (Schmerzensgeld,
Leihwagen, Besichtigung des Fahrzeugs usw.)
Versicherungs-Tipp:
Wer finanziell auf der sicheren Seite sein will, kann für
sein Auto eine Reise-Vollkaskoversicherung abschließen.
Sollte es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen, ist eine
Kfz-Rechtsschutzversicherung nützlich. Fragen Sie uns, wir
helfen Ihnen gerne weiter!
UNFALLVERSICHERUNG S. 12
7Ob93/18d Unfallversicherung
Stichworte: Alkoholisierung.
Sachverhalt
Der Versicherungsnehmer stieg frühmorgens aus
seinem Hotelzimmer durch ein Fenster im ersten Stock
auf ein schmales Flachdach, um zu urinieren und zu
rauchen. Er war kurz zuvor von einem Heurigenbesuch
zurückgekommen und befand sich unter mittelstarker
Alkoholisierung (ca. 1,9 Promille). Dieses Flachdach war
relativ schmal, weshalb er von dort hinunterfiel. Es war
nicht mehr feststellbar, ob der Versicherungsnehmer auf
dem Dach am Rollschotter ausrutschte oder er schlichtweg
die Größe des Daches falsch einschätzte.
Der Versicherer lehnte die Leistung aus der
Unfallversicherung ab und begründete dies mit der
folgenden Bestimmung in den Versicherungsbedingungen:
Aus den AUVB
„Ausgeschlossen von der Versicherung sind Unfälle,
[…]
8. die der Versicherte infolge einer Bewusstseinsstörung
erleidet, oder infolge einer wesentlichen Beeinträchtigung seiner
psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgift oder
Medikamente;
Rechtliche Beurteilung des OGH
Der OGH schloss sich der Rechtsmeinung des Versicherers
an und änderte die Entscheidung des Berufungsgerichts,
dass der Versicherer leistungsfrei sei, nicht ab.
Die Frage des Grades der Beeinträchtigung durch Alkohol ist
– nach dieser Bedingungslage – nicht an einem bestimmten
Wert zu messen, sondern danach, ob der Versicherte
noch in der Lage gewesen sei, mit einer Situation, in
welche er sich zum Zeitpunkt des Unfalls befindet, noch
einigermaßen zurechtkommen zu können. Damit hängt ein
anzunehmender Grenzwert bezüglich der Festlegung einer
Alkoholeinwirkung von den Umständen des Einzelfalls ab.
Im konkreten Fall unterschätzte der Versicherungsnehmer
aufgrund der Alkoholisierung die Gefährlichkeit seines
Handelns. Das Berufungsgericht sah es als erwiesen an,
dass der alkoholisierte Zustand des Versicherungsnehmers
ursächlich war für den Eintritt des Unfalls.
Damit war der Versicherer leistungsfrei.
Quelle: brokerservice.info – Klienteninfo 6/2018 Gerhard Kofler Steingasse 2A A-1030 Wien M +43 664 1160278, office@brokerservice.info UID: ATU65317604 GISA-Zahl 215 32 122
UNFALLVERSICHERUNG S. 13
Unfallversicherung: 4 häufige Irrtümer
Nach wie vor ranken sich Mythen und Irrtümer um die
private Unfallversicherung. Wir klären einige hartnäckige
Missverständnisse auf.
1. Ich bin ohnehin versichert!
Ja, Österreich hat eine gut ausgebaute Sozialversicherung.
Sie allein reicht aber nicht. Denn die gesetzliche
Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen während
der Arbeit und auf direktem Weg dorthin oder wieder
nachhause – nicht aber in der Freizeit und im Haushalt.
Die Krankenkasse trägt in diesen Fällen nur ein
Mindestmaß an ärztlichen Behandlungen, auf den Kosten
für Spezialtherapien und Folgeschäden bleibt man sitzen.
Nur eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke.
Sie zahlt auch nach Freizeitunfällen einen einmaligen
Geldbetrag oder eine langfristige Rente in Abhängigkeit des
Invaliditätsgrads aus.
2. Ein „Unfall“ kann ja ziemlich vieles sein …
Tatsächlich ist in den Bedingungen sehr genau definiert,
wann ein „Unfall“ vorliegt – nämlich dann, wenn man durch
ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Bei bloßer
Ungeschicklichkeit, Leichtsinnigkeit oder Unfällen, die man
unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht hat, springt
der Versicherer ab. Auch Krankheiten gelten mit wenigen
Ausnahmen nicht als Unfälle. Psychische Erkrankungen
sind nur dann gedeckt, wenn sie sich eindeutig und
ausschließlich auf den Unfall zurückführen lassen.
3. Alle Sportarten sind versichert.
Gängige Freizeitsportarten sind grundsätzlich versichert.
Jeder Anbieter hat aber eine eigene Liste von Ausschlüssen,
unter denen sich auch sogenannte „Risikosportarten“ wie
Bungee Jumping, Fallschirmspringen oder Motocross finden.
Wichtig ist, dem Versicherer alle sportlichen Aktivitäten
mitzuteilen, die womöglich außerhalb der „normalen“ Zone
liegen. In manchen Fällen können sie gegen eine höhere
Prämie oder in speziellen Zusatzbausteine mitversichert
werden.
4. Berufsunfähig? Kein Problem, ich habe eine
Unfallversicherung!
Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung werden häufig
verwechselt. Doch Vorsicht: Eine Unfallversicherung zahlt
nicht automatisch, wenn man seinen Beruf nicht mehr
ausüben kann. Sie soll die finanzielle Last nach einem
Unfall mildern, nicht aber ein dauerhaftes Einkommen
sichern. Genau dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung
da. Dabei ist die Auszahlung der vereinbarten Rente aber
nicht zwingend an einen Unfall gebunden – Hauptursache
sind vielmehr Krankheiten.
Tipp: Jede Unfallversicherung hat unterschiedliche
Leistungen und Ausschlüsse. In einer professionellen
Bedarfsanalyse ermitteln wir den für Sie passenden Tarif zu
einer angemessenen Prämie.
ZUM SCHMUNTZELN S. 14
Stilblüten zur Auswahl
„Im Pkw befand sich im Kindersitz mein 6 Monate alter Sohn. Auf
eine Vernehmung des Sohnes verzichtete die Polizei.“
„Bitte lassen Sie sich von der zuständigen Polizeiinspektion
bescheinigen, dass der Schaden wegen Geringfügigkeit nicht
polizeilich aufgenommen wurde.“
„Leider ist mein Vater der Jagdleidenschaft Dritter zum Opfer
gefallen. Man hielt ihn für eine Wildsau und schoss ihn an.“
„In der Nacht auf 7. August ist an meinem Wohnhaus ein geringer
Brandschaden entstanden, den ich dem schnellen Eingreifen der
Feuerwehr zu verdanken habe.“
Wie groß kann die „Liebe“ zur Hecke sein?
Wieder einmal endete ein Nachbarschaftsstreit vor den Gerichten.
Es ging dabei um die Frage, ob eine Sichtschutzhecke einen
„Liebhaberwert“ haben kann.
Auf dem Grundstück der Klägerin verlief entlang der
Grenze eine sieben Meter hohe Hecke, die dort vor 65 Jahren
gepflanzt wurde. Ihrer Nachbarin schien sie ein Dorn im
Auge zu sein – ohne Erlaubnis kürzte diese die Sträucher
radikal auf nur noch rund zwei Meter zurück. Nach neun
Monaten war die Hecke allerdings schon wieder auf eine
Höhe von fünf Metern gewachsen. Dennoch klagte die
Besitzerin ihre Nachbarin auf insgesamt 10.000 Euro
Schadenersatz – unter anderem für den besonderen
„Liebhaberwert“, den die Hecke für sie hatte.
Zwar muss die Nachbarin 3.000 Euro für die anfallenden
Pflegemaßnahmen ersetzen, ein Liebhaberwert stehe der
Klägerin aber nicht zu. Die Höhe von sieben Metern hatte
die Hecke auch nicht schon seit Jahrzehnten, sondern
erst seit fünf bis zehn Jahren erreicht. Eine im Gesetz
geforderte enge Gefühlsbeziehung zur Hecke lasse sich in
diesem Fall nicht erkennen.
Mag auch eine gefühlsmäßige Bindung zu einer Sache in
manchen Fällen – wie etwa einem besonderen Erbstück –
eine nachvollziehbare „besondere“ Vorliebe begründen, gehe
es hier bloß um die Funktion der Hecke als Sichtschutz, also
um ihren gewöhnlichen „Gebrauch“. In solchen Fällen sei
kein ideeller Ersatz zuzuerkennen.
Stilblüten
Heiteres und Kurioses aus Briefen an Versicherungen
„Ihr Vertreter sagt, dass in der Krankenversicherung alle
Wartezeiten entfallen. Gilt das auch in der Arztpraxis?“
„Ich bin am 14.07. kurz vor 12 Uhr außerhalb des Zoos von einem
Kamel verfolgt worden und dabei so heftig gestürzt, dass ich
ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen musste.“
„Ich kam von der Straße ab, wobei ein Baum meinem Pkw nicht
ausweichen konnte.“
„Der Arzt diagnostizierte eine Lebererkrankung und riet mir
dringend, meinen Weinkeller zu verkaufen.“
Das ließ der Oberste Gerichtshof (OGH) nicht gelten.
WERBEANZEIGE
Wir sind in Ihrer Nähe …
Wir sind in Ihrer Nähe …
HYPO TIROL BANK AG Zentrale 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, Tel. 050700
Firmenkunden Innsbruck 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, Tel. 050700-2380
Unterland 6300 Wörgl, Speckbacherstraße 10, Tel. 050700-7850
Oberland 6460 Imst, Rathausstraße 1, Tel. 050700-7950
Wien 1010 Wien, Tegetthoffstraße 4, Tel. 050700-5200
Private Banking Innsbruck 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, Tel. 050700-7000
Wien 1010 Wien, Tegetthoffstraße 4, Tel. 050700-5200
Freie Berufe Universitätsklinik 6020 Innsbruck, Innrain 47a, Tel. 050700-7100
Geschäftsstellen Innsbruck Zentrale Innsbruck ■ 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, Tel. 050700-7000
Pradl 6020 Innsbruck, Amraser Straße 25, Tel. 050700-7300
Saggen (Selbstbedienung) 6020 Innsbruck, E.-Eugen-Straße 19, Tel. 050700
Technik 6020 Innsbruck, V.-Franz-Hess-Str. 1, Tel. 050700-1200
Universitätsklinik 6020 Innsbruck, Innrain 47a, Tel. 050700-7100
Wilten 6020 Innsbruck, Hypo-Passage 1, Tel. 050700-5400
Hall 6060 Hall i.T., Unterer Stadtplatz 3, Tel. 050700-5300
Geschäftsstellen Unterland Kitzbühel 6370 Kitzbühel, Bichlstraße 9, Tel. 050700-1600
Kufstein 6330 Kufstein, Oberer Stadtplatz 6, Tel. 050700-7500
Zillertal 6263 Fügen, Kapfingerstraße 8, Tel. 050700-7400
Schwaz 6130 Schwaz, Andreas-Hofer-Straße 6, Tel. 050700-1300
St. Johann 6380 St. Johann i. T., Speckbacherstraße 29, Tel. 050700-7600
Wörgl ■ 6300 Wörgl, Speckbacherstraße 10, Tel. 050700-7800
Geschäftsstellen Oberland Fulpmes 6166 Fulpmes, Waldraster Straße 2, Tel. 050700-7700
Imst ■ 6460 Imst, Rathausstraße 1, Tel. 050700-7900
Landeck 6500 Landeck, Malser Straße 11, Tel. 050700-1800
Reutte ■ 6600 Reutte, Mühler Straße 12, Tel. 050700-1900
Seefeld 6100 Seefeld, Innsbrucker Straße 8, Tel. 050700-5100
Telfs 6410 Telfs, Obermarktstraße 2, Tel. 050700-1400
Geschäftsstelle Osttirol Lienz ■ 9900 Lienz, Hauptplatz 4, Tel. 050700-1700
Geschäftsstelle Wien Wien 1010 Wien, Tegetthoffstraße 4, Tel. 050700-5200
Zweigniederlassung Italien 39100 Bozen, Waltherplatz 2, Tel. 0039/0471/09 96 00
Hypo Immobilien Betriebs GmbH 6020 Innsbruck, Hypo-Passage 2, Tel. 050700-3123
Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, Tel. 050700-2222
WohnVison Center Tirol ■ WohnVision Center Standorte
Bei Anrufen aus dem Ausland wählen Sie bitte +43/50700 und
die gewünschte Durchwahl.
Mehr Infos: www.hypotirol.com
Schreiben Sie uns: service@hypotirol.com
Impressum
■ Medieninhaber/Herausgeber: Waghubinger Brokerservice GmbH, Kollingerfeld 9, 4563 Micheldorf ■ Geschäftsführung: Franz Waghubinger
■ Verlagsort: Kollingerfeld 9, 4563 Micheldorf ■ Hersteller und Herstellungsort: BTS Druck, 4209 Engerwitzdorf
■ Chefredakteur und Redaktion: Mag. Peter Kalab, Kollingerfeld 9, 4563 Micheldorf; Hypo Tirol Bank, Abteilung Marketing, Meraner Straße 8, 6020 Innsbruck
■ Bildmaterial: Hypo Tirol Bank: Archiv (Deckblatt, Seite 1). Restliche Bildquellen: www.shutterstock.com
Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB: www.waghubinger-brokerservice.com/page/impressum/227
■ Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers in anderer Form als im VersicherungsKurier verwendet
werden. Dies gilt auch für Teile von Artikeln. Alle Beiträge sind ohne Gewähr. Der Inhalt gibt die Meinung der Redakteure wieder.
HYPO TIROL
VERSICHERUNGS-
MAKLER GmbH
T. +43 (0) 50700–0
hypotirolversichert.com