ZAP-2019-22
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
Anwaltsmagazin<br />
Zukunftsthemen beschäftigten<br />
Hauptversammlung<br />
In Düsseldorf trafen sich Ende Oktober die Präsidentinnen<br />
und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern<br />
zu ihrer diesjährigen Herbstversammlung,<br />
um sich mit den Herausforderungen der<br />
kommenden Jahre zu beschäftigen. Auf der Tagesordnung<br />
standen u.a. die Themen Legal Tech,<br />
Fremdkapitalbeteiligungen und das Berufsrecht<br />
der Insolvenzverwalter.<br />
Zu Letzterem, dem Berufsrecht für Insolvenzverwalter,<br />
beschloss die Hauptversammlung nach<br />
intensiver Diskussion eines Eckpunktepapiers mit<br />
23 Ja-Stimmen, den BRAO-Ausschuss und den<br />
Ausschuss Insolvenzrecht zu beauftragen, einen<br />
bereits bestehenden Vorschlag noch konkreter<br />
auszuarbeiten und insb. Details zur Zulassung<br />
und zur Ausgestaltung der Berufspflichten niederzulegen.<br />
95 % der Insolvenzverfahren werden<br />
derzeit von Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern<br />
betreut. Das aktuelle Eckpunktepapier sieht<br />
vor, die Berufsaufsicht über die Insolvenzverwalter<br />
in ein effektives und etabliertes Selbstverwaltungssystem<br />
zu integrieren, das von Erfahrung und<br />
Kompetenz geprägt ist und dadurch Segmentierung<br />
effektiv verhindert. Die guten Erfahrungen<br />
mit der unabhängigen – und staatsfernen –<br />
Selbstverwaltung einerseits und der funktionierenden<br />
Anwaltsgerichtsbarkeit andererseits sollen<br />
auch bei der Regulierung des Berufsrechts der<br />
Insolvenzverwalter eingebracht werden.<br />
Einen weiteren Themenschwerpunkt bildete das<br />
Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz<br />
und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Neuregelung<br />
des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften<br />
(vgl. dazu zuletzt<br />
<strong>ZAP</strong>-Anwaltsmagazin 18/<strong>2019</strong>, S. 941). Hier begrüßte<br />
der zuständige BRAK-Aussschuss, dass den<br />
Berufsausübungsgesellschaften künftig grds. alle<br />
nationalen und europäischen Rechtsformen zur<br />
Verfügung gestellt werden sollen. Abzulehnen sei<br />
dagegen, dass allen ausländischen Gesellschaftsformen<br />
aus allen Ländern die Befugnis zur Rechtsdienstleistung<br />
und entsprechende Postulationsfähigkeit<br />
eingeräumt werden soll. Eine solche<br />
Öffnung des Rechtsmarkts sei mit der „Büchse der<br />
Pandora“ zu vergleichen. Es fehlten selbst rudimentäre<br />
Regeln für die Einhaltung der originären<br />
in anderen Ländern bestehenden Berufspflichten.<br />
Dies könne keine Zustimmung finden.<br />
Auch eine Öffnung des Fremdkapitalverbots – z.B.<br />
für Wagniskapital – sei strikt abzulehnen. Jedwede<br />
Einschränkung des Verbotes der Fremdbeteiligung<br />
sei inkohärent und gefährlich. Die beabsichtigte<br />
„Verbesserung interprofessioneller Zusammenarbeit“<br />
lehnte der Ausschuss ebenfalls nachdrücklich<br />
ab. Zum einen definiere das Papier nicht, was unter<br />
„vereinbar“ zu verstehen sei. Zum anderen gefährde<br />
der Vorschlag den Schutz des Mandanten, dem die<br />
anwaltlichen Berufspflichten dienen. Ein rechtspolitisches<br />
Bedürfnis nach derartiger Zusammenarbeit<br />
bestehe in keinerlei Hinsicht. Kritisiert wurde<br />
auch, dass das Eckpunktepapier zur Unabhängigkeit<br />
der Anwaltschaft, zur Verschwiegenheitspflicht<br />
und zum Verbot der Vertretung widerstreitender<br />
Interessen schweige, obwohl es sich<br />
um Kernwerte des Anwaltsberufes handele.<br />
Intensiv befasste sich die Hauptversammlung<br />
ferner mit den Entwicklungen im Bereich Legal<br />
Tech. Eine ausschussübergreifende Arbeitsgruppe<br />
der BRAK hat sich intensiv mit dem Thema befasst<br />
und kam zu der auch vom BRAK-Präsidium<br />
vertretenen Auffassung, dass kein Regulierungsbedarf<br />
im Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe.<br />
Auch wenn jeder neue technische Fortschritt zu<br />
begrüßen sei, müsse im Rahmen der digitalen<br />
Entwicklungen sichergestellt werden, dass eine<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>22</strong> 20.11.<strong>2019</strong> 1157