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ZAP-2019-22

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

Anwaltsmagazin<br />

Zukunftsthemen beschäftigten<br />

Hauptversammlung<br />

In Düsseldorf trafen sich Ende Oktober die Präsidentinnen<br />

und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern<br />

zu ihrer diesjährigen Herbstversammlung,<br />

um sich mit den Herausforderungen der<br />

kommenden Jahre zu beschäftigen. Auf der Tagesordnung<br />

standen u.a. die Themen Legal Tech,<br />

Fremdkapitalbeteiligungen und das Berufsrecht<br />

der Insolvenzverwalter.<br />

Zu Letzterem, dem Berufsrecht für Insolvenzverwalter,<br />

beschloss die Hauptversammlung nach<br />

intensiver Diskussion eines Eckpunktepapiers mit<br />

23 Ja-Stimmen, den BRAO-Ausschuss und den<br />

Ausschuss Insolvenzrecht zu beauftragen, einen<br />

bereits bestehenden Vorschlag noch konkreter<br />

auszuarbeiten und insb. Details zur Zulassung<br />

und zur Ausgestaltung der Berufspflichten niederzulegen.<br />

95 % der Insolvenzverfahren werden<br />

derzeit von Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern<br />

betreut. Das aktuelle Eckpunktepapier sieht<br />

vor, die Berufsaufsicht über die Insolvenzverwalter<br />

in ein effektives und etabliertes Selbstverwaltungssystem<br />

zu integrieren, das von Erfahrung und<br />

Kompetenz geprägt ist und dadurch Segmentierung<br />

effektiv verhindert. Die guten Erfahrungen<br />

mit der unabhängigen – und staatsfernen –<br />

Selbstverwaltung einerseits und der funktionierenden<br />

Anwaltsgerichtsbarkeit andererseits sollen<br />

auch bei der Regulierung des Berufsrechts der<br />

Insolvenzverwalter eingebracht werden.<br />

Einen weiteren Themenschwerpunkt bildete das<br />

Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz<br />

und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Neuregelung<br />

des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften<br />

(vgl. dazu zuletzt<br />

<strong>ZAP</strong>-Anwaltsmagazin 18/<strong>2019</strong>, S. 941). Hier begrüßte<br />

der zuständige BRAK-Aussschuss, dass den<br />

Berufsausübungsgesellschaften künftig grds. alle<br />

nationalen und europäischen Rechtsformen zur<br />

Verfügung gestellt werden sollen. Abzulehnen sei<br />

dagegen, dass allen ausländischen Gesellschaftsformen<br />

aus allen Ländern die Befugnis zur Rechtsdienstleistung<br />

und entsprechende Postulationsfähigkeit<br />

eingeräumt werden soll. Eine solche<br />

Öffnung des Rechtsmarkts sei mit der „Büchse der<br />

Pandora“ zu vergleichen. Es fehlten selbst rudimentäre<br />

Regeln für die Einhaltung der originären<br />

in anderen Ländern bestehenden Berufspflichten.<br />

Dies könne keine Zustimmung finden.<br />

Auch eine Öffnung des Fremdkapitalverbots – z.B.<br />

für Wagniskapital – sei strikt abzulehnen. Jedwede<br />

Einschränkung des Verbotes der Fremdbeteiligung<br />

sei inkohärent und gefährlich. Die beabsichtigte<br />

„Verbesserung interprofessioneller Zusammenarbeit“<br />

lehnte der Ausschuss ebenfalls nachdrücklich<br />

ab. Zum einen definiere das Papier nicht, was unter<br />

„vereinbar“ zu verstehen sei. Zum anderen gefährde<br />

der Vorschlag den Schutz des Mandanten, dem die<br />

anwaltlichen Berufspflichten dienen. Ein rechtspolitisches<br />

Bedürfnis nach derartiger Zusammenarbeit<br />

bestehe in keinerlei Hinsicht. Kritisiert wurde<br />

auch, dass das Eckpunktepapier zur Unabhängigkeit<br />

der Anwaltschaft, zur Verschwiegenheitspflicht<br />

und zum Verbot der Vertretung widerstreitender<br />

Interessen schweige, obwohl es sich<br />

um Kernwerte des Anwaltsberufes handele.<br />

Intensiv befasste sich die Hauptversammlung<br />

ferner mit den Entwicklungen im Bereich Legal<br />

Tech. Eine ausschussübergreifende Arbeitsgruppe<br />

der BRAK hat sich intensiv mit dem Thema befasst<br />

und kam zu der auch vom BRAK-Präsidium<br />

vertretenen Auffassung, dass kein Regulierungsbedarf<br />

im Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe.<br />

Auch wenn jeder neue technische Fortschritt zu<br />

begrüßen sei, müsse im Rahmen der digitalen<br />

Entwicklungen sichergestellt werden, dass eine<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>22</strong> 20.11.<strong>2019</strong> 1157

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