15.11.2019 Aufrufe

ZAP-2019-22

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Immobiliarsachenrecht/WEG-Recht Fach 7, Seite 549<br />

Negative Einwirkungen<br />

Gefahr ausgeht (vgl. OLG Köln, Urt. v. 17. 2. 1997 – 16 U 50/96 [n.v., für die Gefährdung der Standfestigkeit<br />

einer Mauer durch einen Baum]; VGH Hessen RdL 1993, 125 [für Windbruch- und Windwurfgefahr]; OVG<br />

NW Urt. v. 18. 11. 1993 – 10 A 1668/91 [n.v., für die Gefährdung einer Grundstückszufahrt]; VG Arnsberg,<br />

Urt. v. 8. 6. 1993 – 1 K 3994/92 [n.v. für die Gefährdung der Bausubstanz eines Hauses]).<br />

Das Verbot der Baumschutzsatzung ist von allen Beteiligten zu beachten. Werden Ausnahme- und<br />

Befreiungsgenehmigungen nicht erteilt, so kann das Verwaltungsgericht angerufen werden (Verpflichtungsklage;<br />

VGH Mannheim NVwZ 1995, 402).<br />

Auch Entschädigungsansprüche für hinzunehmende Beeinträchtigungen werden in den meisten<br />

Fällen nicht zuerkannt. Ersatzansprüche wegen aufgewendeter Reinigungskosten stehen dem Grundeigentümer<br />

nur zu, wenn der Nachbar seinen Baum eigentlich beseitigen müsste. Umgekehrt hat<br />

der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks keinen Anspruch auf Wertersatz, wenn er zur<br />

Duldung der Beeinträchtigung verpflichtet ist. Beeinträchtigungen des Grundstücks durch Laubfall,<br />

Blüten- und Samenflug und durch Astabwurf im normalen Ausmaß werden schon nicht als rechtserhebliche<br />

Beeinträchtigungen angesehen und folglich auch nicht als Grundlage einer Ausnahmeoder<br />

Befreiungsgenehmigung nach einer Baumschutzsatzung anerkannt (VG Köln NuR 1992, 442).<br />

bb) Nachbarrechtsgesetze<br />

Schließlich können Vorschriften in den Nachbarrechtsgesetzen einem privatrechtlichen Beseitigungsanspruch<br />

oder Selbsthilferecht entgegenstehen. In diesen Landesgesetzen finden sich spezielle Ausschluss-<br />

und Verjährungsvorschriften für Ansprüche auf Versetzung von grenznahen Bepflanzungen,<br />

verbunden mit einer Duldungspflicht des tatsächlichen Zustands (dazu OLG Köln VersR 1991, 55; LG<br />

Saarbrücken NJW-RR 1991, 406; vgl. die Übersicht bei PALANDT/BASSENGE, BGB, 57. Aufl. 1998, Art. 124<br />

EGBGB Rn 2 f.).<br />

2. Giftige Pflanzen<br />

Der Eigentümer eines Grundstücks, das an eine Kuhweide grenzt, macht sich schadensersatzpflichtig,<br />

wenn er von Eibenhecken abgeschnittene Zweige so an den Weidezaun legt, dass Kühe hiervon fressen<br />

konnten und darauf infolge einer Vergiftung verendet sind (OLG Köln MDR 1990, 439).<br />

In der Nähe von Spielplätzen dürfen keine giftigen Sträucher, wie etwa Goldregen, angepflanzt werden.<br />

Derartige Pflanzungen haben einen Abstand von mindestens 30 Metern zu Kinderspielplätzen einzuhalten<br />

(LG Braunschweig NdsRpfl 1990, 6).<br />

Als Folge der zu grenznah gesetzten giftigen Pflanzen ergeben sich Beseitigungsansprüche und bei<br />

Eintritt von Schäden auch Schadensersatzverpflichtungen.<br />

3. Unkrautsamen<br />

Hier gilt das oben unter II 5 Gesagte (s. <strong>ZAP</strong> <strong>22</strong>/<strong>2019</strong>, S. 1177, 1178).<br />

4. Eindringen fester Stoffe<br />

Unter den Begriff „ähnliche Einwirkungen“ i.S.v. § 906 BGB fällt nicht das Eindringen fester Körper, wie<br />

etwa vom Nachbargrundstück herüberfliegende Bälle, eindringende größere Tiere (zu Katzen s.o. IV 1)<br />

oder Flüssigkeiten (BGH NJW 1993, 1855; VGH Kassel NJW 1993, 3088 [für einen öffentlich-rechtlichen<br />

Abwehranspruch gegen herüberfliegende Fußbälle von einem Sportplatz]). Sie werden als Grobimmissionen<br />

bezeichnet (näher: HERDER, in: PALANDT, a.a.O. § 906 BGB Rn 5).<br />

In besonderen Ausnahmefällen kann eine Korrektur über § 242 BGB geboten sein mit der Folge,<br />

dass Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche entstehen. Dies wurde etwa in einem Fall entschieden,<br />

in dem von einer Eisenbahnbrücke ständig Fäkalien auf das darunterliegende Grundstück<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>22</strong> 20.11.<strong>2019</strong> 1189

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!