ZAP-2019-22
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen“,<br />
unklar und damit unzulässig sein.<br />
[Quelle: BRAK]<br />
beA: Ältere Signaturkarten teilweise<br />
nicht mehr nutzbar<br />
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat<br />
darauf hingewiesen, dass ab dem 20. November<br />
die Signaturkarten einiger Hersteller nicht mehr<br />
für eine Anmeldung (Authentisierung) am beA<br />
verwendet werden können. Hintergrund ist die<br />
Umstellung auf neue Verschlüsselungsverfahren,<br />
die nicht mehr oder nicht mehr vollständig von<br />
allen Herstellern unterstützt werden.<br />
Danach können künftig noch folgende Karten<br />
nach (anderweitiger) Anmeldung am beA (z.B.<br />
mit einer beA-Karte Basis) weiterhin für das<br />
Anbringen einer qualifizierten elektronischen<br />
Signatur im beA genutzt werden:<br />
• D-Trust GmbH (Bundesdruckerei) sowie<br />
• DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH.<br />
Die Signaturkarten des nachfolgenden Herstellers<br />
können hingegen künftig weder für die Anmeldung<br />
noch für die Anbringung einer qualifizierten elektronischen<br />
Signatur im beA verwendet werden:<br />
• T-Systems International GmbH.<br />
Die meisten Kollegen dürften davon jedoch nicht<br />
betroffen sein. Denn die beA-Karten und Signaturkarten<br />
der Bundesnotarkammer (BNotK)<br />
unterstützen die Umstellung der Verschlüsselungsverfahren.<br />
Sie können deshalb ohne Einschränkung<br />
weiterverwendet werden.<br />
[Quelle: BRAK]<br />
Personalia<br />
Auf der letzten Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer<br />
(BRAK) im Oktober (vgl.<br />
dazu auch oben <strong>ZAP</strong> <strong>22</strong>/<strong>2019</strong>, S. 1159) haben die<br />
Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern<br />
(RAK) auch das Präsidium der<br />
BRAK neu gewählt. Dabei wurde Rechtsanwalt<br />
und Notar Dr. ULRICH WESSELS in seinem Amt als<br />
Präsident bestätigt. WESSELS, Fachanwalt für Verwaltungs-<br />
und Familienrecht, war bereits seit<br />
September 2015 als Vizepräsident Mitglied des<br />
Präsidiums und ist seit September 2018 Präsident<br />
der BRAK. Als Vizepräsidenten gewählt bzw. im<br />
Amt bestätigt wurden der Präsident der RAK<br />
Celle, Rechtsanwalt und Notar Dr. THOMAS REM-<br />
MERS, Rechtsanwalt ANDRÉ HAUG, Präsident der RAK<br />
Karlsruhe, Rechtsanwältin ULRIKE PAUL, Präsidentin<br />
der RAK Stuttgart sowie der Präsident der RAK<br />
Hamburg, Rechtsanwalt Dr. CHRISTIAN LEMKE.<br />
Am 26. Oktober ist der ehemalige Präsident des<br />
Bundesfinanzhofs (BFH), Prof. Dr. KLAUS OFFER-<br />
HAUS, im Alter von 85 Jahren verstorben. OFFERHAUS<br />
wurde 1975 zum Richter am BFH gewählt. 1988<br />
wurde er zum Vorsitzenden des V. Senats<br />
ernannt. Zwei Jahre später wurde ihm das Amt<br />
des Vizepräsidenten und im Oktober 1994 das des<br />
Präsidenten des Bundesfinanzhofs übertragen.<br />
Ende Oktober 1999 trat er nach Erreichen der<br />
Altersgrenze in den Ruhestand. In seiner fast 25-<br />
jährigen Tätigkeit als Bundesrichter hat KLAUS<br />
OFFERHAUS wie kaum ein anderer das Wirken des<br />
BFH beeinflusst und sich immer wieder für die<br />
Vereinfachung des Steuerrechts und dessen<br />
Transparenz eingesetzt. Sein besonderes Augenmerk<br />
galt dabei der effektiven Rechtsschutzgewährung.<br />
Einen bleibenden Namen machte er<br />
sich nicht nur als Richterpersönlichkeit, sondern<br />
auch als anerkannter Steuerrechtswissenschaftler.<br />
Davon zeugen eine kaum überschaubare<br />
Anzahl von Beiträgen in der steuerrechtlichen<br />
Fachliteratur sowie seine Honorarprofessur an<br />
der Universität Augsburg. Sein Wirken wurde<br />
durch die Verleihung des Großen Verdienstkreuzes<br />
mit Stern und Schulterband des Verdienstordens<br />
der Bundesrepublik Deutschland und des<br />
Bayerischen Verdienstordens gewürdigt.<br />
[Quellen: BRAK/BFH]<br />
1162 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>22</strong> 20.11.<strong>2019</strong>