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TRENDYone | Das Magazin - Allgäu - September 2017

Die Bundestagswahl 2017, Das war die Allgäuer Festwoche 2017, Das erste Street Food Festival in Memmingen, ESVK Saisionstart

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Technik<br />

Sie faszinieren uns schon lange. Elegant wie eine Libelle, mit einer Sehkraft<br />

stärker als jeder Adler und einer Schnelligkeit, von der wir Menschen<br />

nur träumen können. Drohnen sind die neuen Technik-Wunder,<br />

vor allem der Lüfte. Sie helfen uns im Arbeitsalltag oder werden zum neuen<br />

Lieblingshobby. Doch sie werfen auch viele Fragen auf. Wer darf Drohnen<br />

eigentlich fliegen – und wo? Was passiert, wenn Unbeteiligte gefilmt oder<br />

fotografiert werden? Und an welche Vorschriften und Bestimmungen muss<br />

ich mich halten? Werfen Sie mit uns einen Blick in die Welt der Drohnen.<br />

Drohnen: Kleine Flugwunder und<br />

Alltagshelfer<br />

Der Begriff „Drohne“ kommt ursprünglich<br />

aus der Luftfahrt und meint unbemannte<br />

Flugobjekte (englisch UAV<br />

= unmanned arial vehicle), die meist<br />

im Militär-Bereich eingesetzt werden.<br />

Heutzutage versteht man unter einer<br />

Drohne allerdings meist eher weniger<br />

die kommerziell oder militärisch genutzten<br />

Flugobjekte, sondern eher kleine<br />

Fluggeräte, die aus Spaß betrieben<br />

werden oder um Foto- und Videoaufnahmen<br />

zu machen.<br />

Die Steuerung solcher Drohnen<br />

erfolgt in der Regel von<br />

Menschenhand, mithilfe eines<br />

Steuergeräts und nur selten<br />

über Automatiken der Drohne<br />

selbst (wie es im Militär der Fall ist).<br />

Hobby-Drohnen werden oft über ein<br />

Funkfernsteuer-Gerät oder sogar das<br />

eigene Smartphone gesteuert und daher<br />

oft RC-Drohnen genannt (Radio<br />

controlled). Neben den handelsüblichen<br />

Quadrocoptern mit vier Flugarmen, gibt<br />

es auch Tetra-, Hexa- und Octocopter.<br />

All diese Formen werden unter dem<br />

Begriff Multicopter zusammengefasst.<br />

Die Vielfalt der Drohnen: Vermessen.<br />

erkunden, filmen und fotografieren.<br />

Egal ob Hobby-Flieger oder absoluter<br />

Drohnen-Experte: Mit einem Multicopter<br />

lässt sich eine Vielzahl von Dingen<br />

anstellen. Darunter fallen beispielsweise<br />

die Aufnahme schöner Landschaften<br />

und Städte oder laienhafte und professionelle<br />

Videos. Die richtigen Cracks liefern<br />

sich dann noch Wettkämpfe oder<br />

programmieren Lichtershows mit hunderten<br />

von Drohnen.<br />

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG<br />

EIN MUSS!<br />

Aber auch im Arbeitsalltag sind die kleinen<br />

Luft-Götter hilfreiche Begleiter:<br />

Mit ihnen können nicht nur Grundstücke<br />

und Gebäude vermessen, sondern<br />

auch Gutachten erstellt werden, beispielsweise<br />

bei Wildschäden. Weitere<br />

Einsatzgebiete sind die Forst- und<br />

Landwirtschaft sowie der Tier- und Naturschutz.<br />

Auch Feuerwehr und Polizei<br />

bedienen sich an den neuen Technologien.<br />

<strong>Das</strong> Militär hingegen nutzt sie zur Aufklärung,<br />

Erkundung und Spionage, aber<br />

auch zum Bekämpfen, Töten oder Zerstören<br />

sowie für Rettungs- und Hilfsaktionen.<br />

Der Grund für die vielfältigen<br />

Anwendungsmöglichkeiten: Mit Drohnen<br />

lassen sich nicht nur die Lüfte erkunden,<br />

sondern auch Land und Wasser.<br />

Sie sind wahre Alleskönner.<br />

Auch für Drohnen gibt es Regeln: <strong>Das</strong><br />

müssen Sie wissen<br />

Nicht alle Drohnen darf man einfach<br />

so fliegen. Es gibt spezielle Geräte, bei<br />

denen Sie eine Art Führerschein benötigen.<br />

Im Fachjargon sprechen Piloten<br />

vom Kenntnisnachweis, der ab dem<br />

1. Oktober <strong>2017</strong> Pflicht wird. Dieser<br />

wird benötigt, wenn die Drohne ein<br />

Abflug-Gewicht von zwei Kilogramm<br />

übersteigt. Ausnahme: Sie fliegen mit<br />

der Drohne auf einem Modellflug-Gelände;<br />

dort benötigen Sie<br />

keinen „Drohnen-Führerschein“.<br />

Eine zusätzliche gesetzliche Neuerung:<br />

Bereits ab einem Gewicht von<br />

über 250 Gramm muss die Drohne<br />

mit einer speziellen Plakette versehen<br />

werden, die Name und Adresse des<br />

Eigentümers aufweist. Ist sie schwerer<br />

als fünf Kilogramm, benötigt es neben<br />

dem Kenntnisnachweis und der Plakette<br />

auch eine Aufstiegserlaubnis. Diese<br />

kann bis zu 200 Euro kosten und auch<br />

teilweise erst nach vier Wochen erteilt<br />

werden.<br />

Verpflichtend – für alle Drohnen-Besitzer<br />

– ist eine Haftpflichtversicherung.<br />

Kosten für eine gute Drohne steigen schnell in den höheren<br />

dreistelligen Bereich.

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