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TRENDYone | Das Magazin - Allgäu - September 2017

Die Bundestagswahl 2017, Das war die Allgäuer Festwoche 2017, Das erste Street Food Festival in Memmingen, ESVK Saisionstart

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Beruf & Karriere<br />

chen Maßnahmen sie auf eine sexuelle<br />

Belästigung reagieren. Bei schweren<br />

Vorfällen reduziert sich dieser Anspruch<br />

allerdings, sodass betroffene<br />

Beschäftigte unter Umständen sogar<br />

einen Anspruch auf Kündigung der belästigenden<br />

Person erwirken können.<br />

Welche Aufgaben und Pflichten hat<br />

der Betriebsrat im Umgang mit sexueller<br />

Belästigung am Arbeitsplatz?<br />

• Schützen der Beschäftigten vor<br />

Benachteiligung (§ 17 AGG).<br />

• Entgegennahme von Beschwerden<br />

der Beschäftigten.<br />

• Sicherstellung zur Einhaltung der<br />

Schutzpflichten des Arbeitgebers<br />

(Betriebsverfassungsgesetz).<br />

• Antragsstellung beim Arbeitsgericht,<br />

sollte der Arbeitgeber seinen<br />

Pflichten nicht nachkommen (§ 17<br />

Absatz 2 AGG).<br />

• Mitbestimmungs- und Initiativrecht<br />

bei der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens<br />

• Eingreifen zugunsten der/des<br />

Belästigten in schwerwiegenden<br />

Fällen, bei denen es sich um<br />

Entschädigung oder Schadenersatz<br />

handelt.<br />

• Präventionsarbeit (z. B. das Organisieren<br />

von Betriebsversammlungen,<br />

die das Thema sexuelle Belästigung<br />

thematisieren, Bereitstellung von<br />

Informationsmaterial).<br />

• Prüfung, ob Mitarbeiter über das<br />

Thema angemessen informiert und<br />

sensibilisiert sind.<br />

• Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen<br />

und dementsprechende<br />

Gegenmaßnahmen.<br />

SEXUELLE<br />

BELÄSTIGUNG<br />

KANN<br />

BURNOUT UND<br />

DEPRESSIONEN<br />

AUSLÖSEN<br />

Dürfen wir jetzt nicht mehr Flirten?<br />

Die kleinen knisternden Auszeiten haben<br />

nichts mit sexueller Belästigung zu<br />

tun und sind am Arbeitsplatz auch nicht<br />

verboten. Ein Flirt entsteht in einem<br />

beiderseitigen Einverständnis. Sexuelle<br />

Übergriffe geschehen wiederum ohne<br />

Zustimmung der anderen Person. „War<br />

doch nur ein Scherz!“ Vielleicht, aber<br />

mit paragrafgeballten Folgen. | Text:<br />

Stefanie Steinbach

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