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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2017

Der Beteiligungsbericht zeichnet ein exaktes Bild der Gesellschaften an denen die StädteRegion Aachen beteiligt ist.

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Neuköllner Str. 1, 52068 <strong>Aachen</strong><br />

www.avv.de<br />

Zweckverband <strong>Aachen</strong>er Verkehrsverbund<br />

Aufgaben des Zweckverbands / Beteiligungsziele<br />

Der Zweckverband hat im Verbundraum insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />

1. Beschlussfassung über allgemeine verkehrspolitische Leitlinien für den öffentlichen Personennahverkehr<br />

unter Beachtung <strong>der</strong> Planungen des "Zweckverband Nahverkehr- SPNV & Infrastruktur<br />

- Rheinland" (ZV NVR),<br />

2. Hinwirkung darauf, dass die Verbandsmitglie<strong>der</strong> die vom Zweckverband gegründete <strong>Aachen</strong>er<br />

Verkehrsverbund GmbH (Verbundgesellschaft) bei <strong>der</strong> Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen<br />

und die Beschlüsse des Zweckverbandes in ihrem Einflussbereich umsetzen,<br />

3. Hinwirkung darauf, dass die Verbandsmitglie<strong>der</strong> die Verkehrskonzeptionen und Qualitätsstandards<br />

sowie die dazu ergangenen Richtlinien <strong>der</strong> Verbundgesellschaft in ihren Planungen<br />

beachten und die Verbundgesellschaft als Träger öffentlicher Belange anerkennen,<br />

4. Aufstellung von Rahmenvorgaben für die Betrauung von Verbundverkehrsunternehmen<br />

(ASEAG, DKB und west) durch die Verbandsmitglie<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Erfüllung gemeinwirtschaftlicher<br />

Verpflichtungen sowie Abschluss von geson<strong>der</strong>ten Kooperationsverträgen mit an<strong>der</strong>en<br />

Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) gemäß § 11.<br />

Öffentliche Zwecksetzung<br />

Der Zweckverband verfolgt das Ziel, durch die im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen, unterstützt<br />

durch die Verbundgesellschaft, für die Bevölkerung ein bedarfsgerechtes Leistungsangebot<br />

zu erbringen und die Marktchancen im Verbund unter Beachtung marktwirtschaftlicher Grundsätze<br />

auszuschöpfen sowie durch gezielte Investitionen zu verbessern. Die Durchführung des Verkehrs<br />

und damit die Übernahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist nicht Aufgabe des Zweckverbandes.<br />

Sie obliegt den im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen im Rahmen von Kooperationsverträgen.<br />

Organe des Zweckverbands<br />

Verbandsversammlung:<br />

Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern <strong>der</strong> Verbandsmitglie<strong>der</strong>. Die Vertreter werden<br />

durch die Vertretungskörperschaft für <strong>der</strong>en Wahlzeit aus ihrer Mitte o<strong>der</strong> aus den Dienstkräften des<br />

Verbandsmitglieds gewählt. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter für den Fall <strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ung zu<br />

wählen. Jedes Verbandsmitglied entsendet fünf Vertreter in die Verbandsversammlung, darunter<br />

seinen Hauptverwaltungsbeamten o<strong>der</strong> einen von diesem benannten Bediensteten. Die Verbandsversammlung<br />

wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und mehrere Stellvertreter. Die Verbandsversammlung<br />

beschließt über alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit nicht durch das Gesetz über<br />

kommunale Gemeinschaftsarbeit o<strong>der</strong> aufgrund dieser Satzung die Zuständigkeit des Verbandsvor-<br />

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