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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2017

Der Beteiligungsbericht zeichnet ein exaktes Bild der Gesellschaften an denen die StädteRegion Aachen beteiligt ist.

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Auszug aus dem Lagebericht <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

Geschäftsverlauf<br />

Neben den eingezahlten Kapitalanteilen <strong>der</strong> Kommanditisten verfügt die Gesellschaft im Berichtsjahr<br />

über Grundbesitz in <strong>der</strong> Größenordnung von ca. 10 ha vermarktbare Gewerbegebietsfläche zzgl. ca.<br />

37 ha Waldfläche, die im Berichtszeitraum auf die Kupferstadt Stolberg übertragen wurde. Zur Finanzierung<br />

<strong>der</strong> Maßnahme hatte die Gesellschaft mit Datum vom 20.05.2005 ein zinsvariables<br />

Kommunaldarlehen auf EURIBOR-Basis in Höhe von 5 Mio. Euro und ein festverzinsliches Darlehen in<br />

Höhe von 10 Mio. Euro aufgenommen. Die Sicherung <strong>der</strong> Darlehen erfolgt über eine Ausfallbürgschaftserklärung<br />

<strong>der</strong> Stadt Stolberg in Höhe von insgesamt 15 Mio. Euro. Die Darlehens(rest)schuld<br />

wurde seitens <strong>der</strong> Kupferstadt Stolberg im Mai 2015 beglichen. Die tagesaktuelle Liquidität <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

wird über ein Tagegeldkonto sichergestellt. Voraussetzung, um treuhän<strong>der</strong>isch für die<br />

Stadt Stolberg arbeiten zu können, war die am 30.09.2002 von <strong>der</strong> Bezirksregierung Köln ausgesprochene<br />

Anerkennung <strong>der</strong> Gesellschaft als Entwicklungstreuhän<strong>der</strong> für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme<br />

Camp Astrid gern. § 167 i. V. m. § 158 BauGB. Hierbei handelt es sich um eine<br />

maßnahmenbezogene Anerkennung, die nur für das Projekt Camp Astrid gilt. Zur Finanzierung <strong>der</strong><br />

unrentierlichen Kosten <strong>der</strong> Maßnahme hat die Stadt Stolberg einen För<strong>der</strong>antrag auf Zuweisung von<br />

Städtebauför<strong>der</strong>mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. Die Maßnahme ist seit 2001 im<br />

Städtebauför<strong>der</strong>programm des Landes NRW enthalten und erhielt seit 2005 För<strong>der</strong>mittel aus dem<br />

Bundesprogramm Stadtumbau West. Da mit dem Abruf <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel <strong>der</strong> Bewilligungs- und<br />

Durchführungszeitraum für die Maßnahme endete, wurde an die Bezirksregierung Köln ein Antrag<br />

auf Verlängerung des Durchführungszeitraumes gestellt. Dem Antrag wurde entsprochen und <strong>der</strong><br />

Durchführungszeitraum bis <strong>zum</strong> 31.12.2014 verlängert. Mit Datum vom 29.04.2015 wurde absprachegemäß<br />

an die Bezirksregierung Köln ein weiterer Antrag auf Verlängerung des Durchführungszeitraumes<br />

bis <strong>zum</strong> 31.12.2016 gestellt. Im dritten Quartal 2015 wurden Gespräche mit <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

Köln in Bezug auf den Abschluss <strong>der</strong> Entwicklungsmaßnahme Camp Astrid geführt. Es<br />

wurde seitens <strong>der</strong> Bezirksregierung vorgegeben, dass <strong>der</strong> Schlussverwendungsnachweis bis Ende<br />

2015 eingereicht werden soll, was mit Versand am 03.12.2015 geschehen ist. Mit Einreichung des<br />

Schlussverwendungsnachweises geht die Aufhebung <strong>der</strong> Entwicklungssatzung einher. Die städtebauliche<br />

Entwicklungsmaßnahme (§ 165 ff. BauGB) für den Bereich des Gewerbegebietes „Camp Astrid“<br />

ist abgeschlossen. Die Ziele <strong>der</strong> Entwicklungsmaßnahme wurden erreicht, die Notwendigkeit<br />

einer Fortsetzung besteht nicht. Gemäß § 169 Abs. 1 Nr. 8 BauGB i. V. m. § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB<br />

ist daher die Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches<br />

aufzuheben. Seit Jahren begleitet den Standort die Artenschutzthematik rund um die Schlingnatter.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Berichterstellung sind <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> und Kupferstadt Stolberg in Bezug<br />

auf die weitere Vorgehensweise abgestimmt und erste Ausgleichsmaßnahmen sind für den Standort<br />

eingeleitet worden. Das Gesamtkonzept zur Thematik soll im Frühjahr 2018 fertig gestellt und bereit<br />

zur Umsetzung sein. Diese Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz sind notwendig, damit weitere<br />

gewerbliche Nutzungen generiert werden können.<br />

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