ZAP-2019-21
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Fach 19, Seite 940<br />
Datenschutz: Kommunalebene<br />
Verfassungsrecht/Verwaltungsrecht<br />
• Eine weitere Gruppe stellen die „biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung“ dar. Nach<br />
Art. 4 Nr. 14 DSGVO sind biometrische Daten mit speziellen technischen Verfahren gewonnene<br />
personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen<br />
einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser Person ermöglichen oder<br />
bestätigen. Beispiele: Gesichtsbilder, Aufnahmen von Smartphones, Dash-Cams und Body-Cams,<br />
Videokameras.<br />
Demgegenüber fällt die bloße Verarbeitung von Lichtbildern grds. nicht darunter, da hier keine<br />
biometrischen Daten verarbeitet werden.<br />
Praxistipp:<br />
Werden Zugangskontrollen zur Arbeitsstätte durch die Nutzung biometrischer Daten durchgeführt, z.B.<br />
durch einen Fingerabdruckscanner am Eingang, so ist die Erforderlichkeit als Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes<br />
ebenso zu prüfen wie regelmäßig die Einwilligung des Mitarbeiters einzuholen.<br />
Denn ohne Einwilligung dürfte auf die entsprechende Technik auf Zugangskarten oder Karten mit Magnetstreifen<br />
nicht einfach zurückgegriffen werden.<br />
• Eine weitere, wichtige Gruppe sensibler Daten sind dann auch noch diejenigen über die Gesundheit.<br />
Gesundheitsdaten beziehen sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer<br />
Person einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, aus den Information über<br />
den Gesundheitszustand hervor gehen (Art. 14 Nr. 15 DSGVO). Beispiele: Gewicht, Größe, Befunddaten,<br />
Röntgenbilder, Blutgruppe, Unfälle, Impfungen, medizinische Bewertungen (z.B. Einstufung<br />
als Schwerbehinderter), Alkohol, Drogen oder auch die Einnahme von Medikamenten.<br />
• Zu guter Letzt sind noch die Daten über „Sexualleben und sexueller Ausrichtung“ im besonderen<br />
Maße als Teil der sensiblen Daten geschützt. Hierunter fällt die Wahl der Sexualpartner inkl. bestimmter<br />
Vorlieben. Zur sexuellen Orientierung gehören die Zuordnungen zum jeweiligen Geschlecht,<br />
aber auch alle anderen Formen der sexuellen Orientierung. Diese Informationen sind<br />
beispielsweise bei Dating-Apps von Relevanz; so lassen diese sich teilweise vom Nutzer das Recht<br />
einräumen etwa Likes bei Facebook oder Bilder von Instagram auswerten zu dürfen.<br />
Auch der kommunale Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass er nur solche besonders sensiblen Daten<br />
erhält, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. Umso wichtiger ist es, dass Daten derartiger Natur<br />
nur von demjenigen erhoben und verarbeitet werden, der auch sicherstellen kann, dass keine unbefugten<br />
Dritten über diese verfügen können.<br />
Praxistipp:<br />
Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber im Wege des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO Informationen<br />
dahingehend verlangen, welche Daten und hierbei insbesondere welche sensiblen Daten<br />
der Arbeitgeber tatsächlich erhalten und verarbeitet hat. Dazu gehört auch die Angabe, aus welcher<br />
Quelle diese Daten stammen. Aus der Auskunft können sich damit korrespondierend dann im Nachgang<br />
Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber dem Rechteverletzer ergeben (siehe IV.1).<br />
3. Was hat sich mit der DSGVO geändert?<br />
Die Anforderungen an die Informations-, Nachweis- und Dokumentationspflichten sind gestiegen.<br />
Bisher gelebte und/oder dokumentierte Verfahren müssen ver- oder geändert bzw. angepasst werden.<br />
Organisationsstrukturen sind neu zu bestimmen und insbesondere der Bereich der Datensicherheit ist in<br />
erhöhtem Maße zu garantieren.<br />
1142 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong>